Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rz. 29 Die Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG von 10 Jahren gilt nur für die Veräußerung von Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke (grundstücksgleiche Rechte) unterliegen. Grundstück i. S. d. Sachenrechts ist jeder abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuchs gesondert aufgeführ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 3 Fristen

Rz. 80 Die Steuerpflicht tritt ein, wenn die in § 23 Abs. 1 EStG gesetzten Fristen nicht überschritten werden. Wegen der unterschiedlichen Dauer der Fristen sind die betroffenen Wirtschaftsgüter unter Beachtung des Durchgriffs bei Personengesellschaften (Rz. 47) nach Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Härtegrund aus § 1579 Nr. 5 BGB (Verletzung von Vermögensinteressen)

Rz. 293 Wer Unterhalt beansprucht, muss auf die Vermögensinteressen des Pflichtigen Rücksicht nehmen. Der den Unterhalt geltend machende Ehegatte hat alles zu unterlassen, was dem anderen die Erfüllung seiner Unterhaltspflicht erschwert oder unmöglich macht.[527] Setzt er sich mutwillig über diese Verpflichtungen hinweg, kann dieses Verhalten den Härtegrund nach § 1579 Nr. 5...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / h) Veräußerung des Familienheims

Rz. 1512 Nach früherer Rechtsprechung des BGH wurde bei Veräußerung des Familienheims nach Trennung oder Scheidung der Wohnvorteil, den es bis dahin gab, fiktiv mit in die Bemessungsgrundlage für den Unterhaltsanspruch eingearbeitet.[1618] Der BGH hat diese Rechtsprechung jedoch grundlegend geändert und erklärt, dass die Zinsen aus dem Erlös oder ein mit dem Erlös angeschaff...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / a) Das Risiko sog. Spekulationsgewinne

Die Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei privaten Veräußerungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§§ 22 Nr. 2 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).[9] Es handelt sich dabei um Grundstücksveräußerungen, bei denen Anschaffung und Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraums...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 2 Entstehung von Betriebsvermögen

Rz. 16 Ein Wirtschaftsgut wird zum Betriebsvermögen gerechnet, wenn ein wirtschaftlicher Bezug des Wirtschaftsguts zum Betrieb des Steuerpflichtigen oder die Rechtszuständigkeit des Betriebsinhabers begründet wird.[1] Eine solche Begründung von Betriebsvermögen kann dabei durch die Betriebseröffnung beziehungsweise den Betriebserwerb, den entgeltlichen oder unentgeltlichen E...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.2 Erbauseinandersetzung über Privatvermögen

Auch bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen führt eine Teilung ohne Abfindungszahlungen nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen. Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgut eingeräumt wird, das einem anderen Miterben zugetei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht auch, wen...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 12 & 1. Allgemeines Bei Vollstreckungsmaßnahmen in Grundstücke ist zuvor eine Sicherungshypothek rangwahrend ins Grundbuch eintragen zu lassen. Leistet der Gläubiger regelmäßig seinen Kapitaldienst, ist es nicht unrealistisch, dass bei einer Veräußerung des Grundstücks, auch wenn die Veräußerung erst viele Jahre später erfolgt, die Forderung noch realisiert werden kann. R...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Vollstreckung in Grundstücke

Rz. 11 Muster 2.4: Vollstreckung in Grundstücke Muster 2.4: Vollstreckung in Grundstücke _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Allgemeines Sie verfügen über einen Titel, der auf eine Geldforderung gerichtet ist. Ihnen ist bekannt, dass der Schuldner kein sonstiges Vermögen – außer einem Grundstück – besitzt, das vielleicht sog...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 6 & 1. Grundsatz Voraussetzung ist, dass das Vermögen des Schuldners eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung überhaupt zulässt.mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Vollstreckungsarten

Rz. 5 Muster 2.2: Vollstreckungsarten Muster 2.2: Vollstreckungsarten _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Allgemeines Sie wollen Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, da Ihnen ein Titel vorliegt und der Schuldner nicht freiwillig zahlt. Auch die weiteren Voraussetzungen liegen vor (Titel, Klausel, Zustellung). Sie müssen nun ab...mehr

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§ 15 Versicherungsrecht / I. Muster: Vollmachtserteilung

Rz. 3 Muster 15.2: Vollmachtserteilung Muster 15.2: Vollmachtserteilung Rechtsanwalt _________________________ erteile ich in Sachen _________________________ wegen _________________________ Vollmacht zu den unten bezeichneten Mandatsbedingungen. Die Vollmacht umfasst insbesondere folgende Befugnisse:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis erlöschen nach § 47 AO insbesondere durch Zahlung (> Abführung der Lohnsteuer), > Aufrechnung, Erlass (> Billigkeit Rz 13 ff) und > Verjährung von Steueransprüchen. Im Vollstreckungsverfahren (> Abführung der Lohnsteuer Rz 12) gilt bei Pfändung von Geld die Wegnahme als Zahlung des Vollstreckungsschu...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 5.3 Gerichte müssen von sich aus unwirksame AGB herausfiltern – in jeder Lage

Der EuGH verfolgt eine ganz klare Linie: Missbräuchliche AGB müssen mit aller Macht eliminiert werden, und zwar so effektiv wie möglich. Den Gerichten der Mitgliedsstaaten sind daher umfassende Amtsermittlungspflichten auferlegt. Das Gericht anstelle des klagenden Verbrauchers soll die Frage der möglichen Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel von sich aus aufnehmen, sobal...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gewöhnlicher Geschäftsverkehr

Rz. 106 [Autor/Stand] § 9 BewG enthält keine Definition des Begriffs des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs. Unter gewöhnlichem Geschäftsverkehr ist ein Marktgeschehen zu verstehen, bei dem der Preis eines Wirtschaftsgutes auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage der Marktteilnehmer bestimmt wird.[2] Entscheidend dafür ist, dass die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Andere wertbeeinflussende Umstände

Rz. 141 [Autor/Stand] Die gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 BewG vorgeschriebene umfassende Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände erfordert neben der Beachtung der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes auch die Einbeziehung aller sonstigen die Wertbestimmung beeinflussenden Umstände. Derartige Umstände können wirtschaftlicher, rechtlicher oder tatsächlicher Art sein. ...mehr

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ZErb 08/2023, Zur Irrtumsan... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten erstreben eine Klärung der Erbfolge im Erbscheinsverfahren. Der Erblasser ist am 3.7.2018 verstorben, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen. Die Beteiligte zu 1 ist die Witwe des Erblassers, der Beteiligte zu 2 ein gemeinsames Kind. Sämtliche Abkömmlinge des Erblassers schlugen durch notariell beglaubigte Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Geschäftschancen

Literatur: Röhricht, Wpg 1992, 766, 775; Thiel, DStR 1993, 1801; Gosch, DStR 1995, 1863; Wichmann, INF 1995, 715; Lawall, DStR 1996, 605; Schmid, DStZ 1996, 458; Wassermeyer, DStR 1997, 681; Weisser, GmbHR 1997, 429; Schulze- Osterloh, StuW 1994, 131; Gosch, DStR 1997, 442; Müller, BB 1997, 1441; Herlinghaus, GmbHR 2003, 373; Steck, GmbHR 2005, 1157; Serg, DStR 2005, 1916; W...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Besonderheiten bei der Lieferung von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung (§ 9 Abs. 3 UStG)

Rz. 187 Wie in Rz. 17 und 30 erwähnt, regelt seit dem 1.1.2002 der zu diesem Zeitpunkt an den bisherigen § 9 UStG angefügte Abs. 3 die Frist, bis zu der bei der Lieferung von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung vom Vollstreckungsschuldner von § 9 Abs. 1 UStG Gebrauch gemacht werden kann. Rz. 188 Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit dieser Vorschrift wie folgt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Behandeln als steuerpflichtig

Rz. 35 Bereits in Rz. 20 wurde darauf hingewiesen, dass § 9 UStG seit dem 1.1.1980 – anders als § 9 UStG 1967/73 – keine ausdrückliche Verzichtserklärung des Unternehmers verlangt. Die bis zum 31.12.1979 bestehenden Zweifelsfragen um die Abgabe der bis zu diesem Zeitpunkt gesetzlich verlangten Verzichtserklärung, die auftraten, obwohl diese auch damals nicht ausdrücklich an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG)

Rz. 123 § 9 Abs. 1 UStG erwähnt seit dem 1.1.1980 mit § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG nur noch die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen. § 9 UStG 1967/73 hatte dagegen mit der Nennung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1967/73 nicht nur die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen, sondern auch die unter das Versicherungsteuergesetz oder Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes fallende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 5 Um die aufgezeigten Nachteile der Steuerbefreiung mit Ausschluss des Vorsteuerabzugs zu vermeiden, wurde bei der Konzeption der Mehrwertsteuer in Deutschland in Umsetzung des Regelungsauftrags in der 1. und 2. EG-RL zum 1.1.1968 von Anfang an vorgesehen, den Unternehmern die Möglichkeit zu geben, bestimmte steuerfreie Umsätze durch Verzicht auf die Steuerbefreiungen fr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.7.2 Rechtsbehelfe

Rz. 36 Für das Vollstreckungsgericht ist allein der Inhalt des Grundbuches für die Entscheidung über die Anordnung der Zwangsversteigerung relevant. Es hat Einwendungen der übrigen Miteigentümer gegen die Zwangsversteigerung nicht zu prüfen, sofern sich diese nicht aus dem Grundbuch ergeben. Ist ein Miteigentümer der Auffassung, es gebe ein der Versteigerung entgegenstehende...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.7.1 Verfahren der Teilungsversteigerung

Rz. 32 Das Teilungsversteigerungsverfahren richtet sich nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). § 1 ZVG bestimmt, dass durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht auf Antrag eines Miteigentümers die Teilungsversteigerung anzuordnen ist. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Für die Zeit des Getrenntlebens gilt: Leben die Eh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.3 Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts

Rz. 68 Voraussetzung der AdV ist ferner die Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts.[1] Bei nicht vollziehbaren Verwaltungsakten kann ein Antrag nach § 114 FGO auf einstweilige Anordnung in Betracht kommen.[2] Rz. 68a Der AdV-Antrag ist nur zulässig, solange der Verwaltungsakt noch vollziehbar ist. Die aus dem Verwaltungsakt resultierende Pflicht darf noch nicht erf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.3 Vollstreckungsmaßnahme (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 44 Vollstreckungsmaßnahmen sind die Handlungen, mit denen die Finanzbehörde die zwangsweise Durchsetzung des Zahlungsanspruchs im Vollstreckungsverfahren bewirken will. Die dafür zulässigen Maßnahmen sind in §§ 249ff. AO abschließend bestimmt.[1] Vollstreckungsmaßnahmen führen zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Maßnahme erfolgre...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / O. Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Zwangsversteigerung und ihre Auswirkungen auf das Grundbuch

I. Nachlasspflegschaft Rz. 400 Mit der Anordnung der Nachlasspflegschaft nach §§ 1960–1962 BGB (siehe zur Nachlasspflegschaft im Einzelnen § 6) erlangt der Nachlasspfleger die Rechtsstellung eines gesetzlichen Vertreters für die Erben. Er hat damit das Verfügungsrecht über die einzelnen Nachlassgegenstände. Eine Eintragung eines "Nachlasspflegschaftsvermerks" erfolgt so wenig...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 11. Wohnungsrecht in der Zwangsversteigerung

Rz. 224 Erlischt nach den Regeln des Zwangsversteigerungsgesetzes ein Wohnungsrecht, so hat der Wohnungsberechtigte Anspruch auf Ersatz des Wertes aus dem Versteigerungserlös durch Zahlung einer Geldrente, die dem Jahreswert des Wohnungsrechts entspricht, § 92 Abs. 2 ZVG. Im Übrigen gelten die Regeln wie beim Nießbrauch entsprechend.mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 3. Zweites Auseinandersetzungsprinzip: Zwangsverkauf

Rz. 116 § 753 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt: Zitat Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses. Da Gebäudegrundstücke grundsätzlich nicht in Natur teilbar sind, findet bei ihnen sehr häufig die Zwangsversteigerung (Teilungs...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / Literaturtipps

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / IV. Teilungsversteigerung

Rz. 403 Betreibt ein Miterbe die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft an einem Nachlassgrundstück nach §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB, §§ 180 ff. ZVG, so wird der Versteigerungsvermerk auf Ersuchen des Versteigerungsgerichts im Grundbuch (in Abteilung II) eingetragen, § 19 ZVG (siehe im Einzelnen zur Teilungsversteigerung § 20 Rdn 1 ff.).mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / d) Rechtsmissbrauch

Rz. 77 Eine Teilungsversteigerung kann auch unzulässig sein, wenn der Antragsteller sein Recht rechtsmissbräuchlich ausübt (vgl. die Einzelfälle Rdn 78 ff.).[66] Dies ist geltend zu machen mit der Widerspruchsklage analog § 771 ZPO (vgl. Muster Rdn 40).[67] BGH in BGHZ 58, 146, 147, 148: Zitat "Unter besonderen Umständen kann ein Teilhaber, der die Aufhebung der Gemeinschaft be...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / ff) Einstweilige Einstellung nach § 765a ZPO?

Rz. 65 Fall Der 80-jährige Antragsteller wohnt Zeit seines Lebens in seinem ehemals elterlichen Haus, dessen Miteigentümer er ist. Er ist behindert und hat die von ihm bewohnten Räume behindertengerecht ausbauen lassen. Mit dem in der Versteigerung zu erwartenden Erlösanteil kann er nichts Gleichwertiges erwerben. Nach ärztlicher Prognose hätte ein Umzug schwere körperliche ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 206 & Ehegattenzustimmung (siehe auch Rdn 250) Gemäß § 1365 BGB empfiehlt sich generell, die Zustimmung des Ehegatten im Übergabevertrag vorzusehen. Die Zustimmung kann auch gem. § 1375 Abs. 2 S. 3 BGB von Bedeutung sein. Rz. 207 & Auflassungsvormerkung Bei Übergabeverträgen ist zwar auf die Möglichkeit einer Auflassungsvormerkung für den Übernehmer hinzuweisen. In aller Re...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 3. Hinterlegung des Erlöses nach Teilungsversteigerung

Rz. 54 War die Zwangsversteigerung eines Nachlassgrundstücks durchgeführt worden und sind sich die Erben über die Verteilung des Erlöses nicht einig, so hinterlegt das Vollstreckungsgericht den Erlös bis zur Rechtskraft des Auseinandersetzungsurteils (§ 117 Abs. 2 S. 2 ZVG).mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / c) Antragsinhalt

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Sicherungsbedürfnis des Erwerbers

Rz. 298 Auch nach der Verurteilung der übrigen Miterben zur Eigentumsübertragung eines Grundstücks auf den klägerischen Miterben kann noch einige Zeit bis zur tatsächlichen Eigentumsumschreibung im Grundbuch verstreichen. Zum einen kann sich ein Berufungs- und/oder Revisionsverfahren anschließen,[281] so dass die Ersetzung der Zustimmung nach § 894 ZPO ohnehin noch lange Zei...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Nachlassverwaltung

Rz. 401 Die Anordnung der Nachlassverwaltung (§§ 1975–1992 BGB, siehe im Einzelnen zur Nachlassverwaltung § 6 Rdn 29 ff., 232 ff.) führt ebenfalls zum Verlust des Verfügungsrechts der Erben über die einzelnen Nachlassgegenstände. Der Nachlassverwalter ist jedoch nicht gesetzlicher Vertreter der Erben, sondern Partei kraft Amtes. Deshalb kann im Grundbuch (in Abteilung II) ei...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / g) Checkliste: Antrag auf Teilungsversteigerung

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§ 19 Erbteilungsklage / 5. Abweichende Teilung in Ausnahmefällen?

Rz. 121 Dass sich der einzelne Miterbe – und sei sein Anteil noch so klein – mit seinem Auseinandersetzungsanspruch nach § 2042 Abs. 1 BGB und der Möglichkeit, gem. § 753 BGB Grundvermögen in die Zwangsversteigerung zu bringen, gegenüber Familieninteressen an der Erhaltung langjährigen Familienbesitzes durchsetzen kann, ist immer wieder Gegenstand der Kritik an der gesetzlic...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Vormerkung nach Eintritt des Erbfalls

Rz. 151 Die Vormerkung soll einen Anspruch auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück sichern, § 883 Abs. 1 S. 1 BGB; dafür reicht ein künftiger oder bedingter Anspruch aus, § 883 Abs. 1 S. 2 BGB. Es soll also ein im Grundbuch verlautbarter Rechtszustand geändert werden; die Vormerkung bereitet diese Änderung vor und sichert ihre Durchführung. Ist auf der...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Muster: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 30 Muster 17.7: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht Muster 17.7: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht Ich bestimme meine beiden Kinder _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, zu meinen Erben zu jeweils gleichen Teilen...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 22. Teilungsversteigerung und Vollstreckungsversteigerung

Rz. 144 Teilungsversteigerung und Vollstreckungsversteigerung sind verschiedene Verfahren, die nicht gem. § 18 ZVG miteinander verbunden werden können, vielmehr laufen sie unabhängig voneinander.[110] Wie ihr Verhältnis zueinander ist, regelt das Gesetz nicht. Weil es sich um getrennte Verfahren mit verschiedenen Strukturen handelt – gerade auch im Hinblick auf die unterschi...mehr