Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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Teilungsversteigerung / 1.1 Versteigerungsarten

Weitere Neben der Vollstreckungsversteigerung von Grundstücken regelt das ZVG auch die Zwangsversteigerung in besonderen Fällen, insbesondere die Versteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters [1] und eines Erben [2] sowie die Versteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft (allgemein "Teilungsversteigerung" genannt). Auch ein Zusammentreffen von Teilungs- und Forderungsverste...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 8.1 Gesetzliches Rangverhältnis

Bedeutung für Sicherheit und Wert Der Rang eines Rechts hat Bedeutung für dessen Sicherheit und Wert. Er bestimmt die Berücksichtigung des Rechts und seine Befriedigungsaussichten in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung. Rechte, die einem die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubiger im Rang vorgehen, fallen in das geringste Gebot (§ 44 ZVG) und bleiben als Belastung...mehr

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Eigentümerwechsel – Rechtsf... / 1.3.6.1 Rechtslage bei noch nicht geleisteter Kaution

Der Anspruch auf die Kaution steht bis zum Eigentumswechsel dem Veräußerer zu. Mit dem Eigentumswechsel geht der Anspruch auf Zahlung der Kaution auf den Erwerber über. Auf eine durch nach dem Eigentumsübergang durch Zahlung bereits übergegangene Kaution kann der Veräußerer auch dann nicht mehr zugreifen, wenn er Ansprüche gegen den Mieter hat.[1] Erwerb in der Zwangsversteig...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 5.3 Erwerber

Rechtsgeschäftlicher Erwerber Nach der Bestimmung des § 566 BGB tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Der Erwerber ist erst dann zur Kündigung berechtigt, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Kündigung durch den Erwerber vor Eintragung in das Grundbuch Umstritten ist, ob der Erwerber v...mehr

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Veräußerung des Mietgrundst... / 1 Veräußerung nach der Überlassung

Im Fall der Veräußerung des Grundstücks nach der Überlassung an den Mieter tritt der Erwerber an die Stelle des Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis während seines Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten gemäß dem Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete.[1] Als Veräußerungsgeschäft im Sinne der Bestimmung kommen in Betracht: Kauf, Tausch, Schenkung, Vermächtnis, Einbrin...mehr

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Zwangsverwaltung (Miete) / Zusammenfassung

Begriff Die Zwangsverwaltung ist neben der Zwangsversteigerung und der Zwangshypothek die dritte Art der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Die Gläubiger des Grundstückseigentümers sollen bei dieser Art der Vollstreckung nicht aus dem Objekt, sondern aus den Erträgnissen des Objekts befriedigt werden. Deshalb hat der Zwangsverwalter das Grundstück anstelle des...mehr

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Anfechtung des Mietvertrags / 2 Anfechtung durch den Mieter

Für die Anfechtung des Mieters gelten die in Abschn. 1 dargelegten Grundsätze entsprechend. Der Mieter kann seine Willenserklärung und damit den Mietvertrag anfechten, wenn er sich über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Wohnung geirrt hat. Praxis-Beispiel Anfechtungsgrund für Mieter Ein Anfechtungsgrund liegt hier dann vor, wenn sich der Mieter darüber irrt, ob die Wohn...mehr

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Eigentümerwechsel – Vorauss... / 5.5 Vermietung durch Zwangsverwalter

Die Vermietung eines Grundstücks durch einen Zwangsverwalter steht der Vermietung durch den Eigentümer gleich.[1] Wird das Grundstück anschließend veräußert, tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus dem vom Zwangsverwalter begründeten Mietverhältnis ein. Gleiches gilt für den Ersteher in der Zwangsversteigerung. Diesem steht ein Sonderkündigungsrecht zu.mehr

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Zwangsverwaltung (Miete) / 6 Ende der Zwangsverwaltung

Aufhebung des Anordnungsbeschlusses Die Zwangsverwaltung endet, wenn der Anordnungsbeschluss aufgehoben wird. In diesem Fall tritt der Eigentümer in die vom Zwangsverwalter begründeten Mietverträge ein. Die vom Zwangsverwalter abgegebenen Erklärungen (Mieterhöhung, Kündigung, Abmahnung etc.) bleiben wirksam. Hinweis Unwirksame Eigentümererklärungen Ein Mieterhöhungsverlangen, d...mehr

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Teilungsversteigerung / 6 Besonderheiten des Verfahrens

Das Verfahren der Teilungsversteigerung entspricht überwiegend demjenigen der "normalen" Zwangsversteigerung, weicht jedoch in einigen Punkten deutlich ab.[1] 6.1 Geringstes Gebot Deckungs- und Übernahmegrundsatz Auch bei der Teilungsversteigerung gilt der Deckungs- und Übernahmegrundsatz. So sind nach § 182 Abs. 1 ZVG bei der Feststellung des geringsten Gebots die den Anteil d...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.2 Grundschuldzinsen

2.2.1 Zwangsversteigerung Treupflicht des Sicherungsnehmers Das durch die Sicherungsabrede bei Bestellung einer Sicherungsgrundschuld begründete Treuhandverhältnis wirkt sich noch in der Zwangsversteigerung aus, wie das OLG München [1] jüngst entschied: Der Ersteher eines Grundstücks, der eine auf dem Grundstück lastende verzinsliche Grundschuld übernimmt, ist gem. § 56 Satz 2 Z...mehr

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Grenzüberbau / 3.1 Duldungspflicht

Liegen nach dem Gesetz oder den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen die Voraussetzungen für einen entschuldigten Überbau vor, so hat der Nachbar bzw. der Rechtsinhaber (bei Grunddienstbarkeit oder Sondernutzungsrecht) den Überbau zu dulden. Für den Nachbareigentümer handelt es sich um eine Beschränkung seines Eigentums, die mit dem Grundstückseigentum gemäß § 96 ...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.3 Entstehung

Entstehung kraft Gesetzes Öffentliche Grundstückslasten entstehen kraft Gesetzes. Eine Eintragung der öffentlichen Lasten ins Grundbuch ist ausgeschlossen, es sei denn, die Eintragung ist gesetzlich besonders zugelassen oder angeordnet (§ 54 GBO). So kann etwa bezüglich des Wertausgleichsbetrags ein Bodenschutzlastvermerk eingetragen werden. Der Grundstückserwerber genießt fol...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 8 Erlöschen der Hypothek

Die Hypothek kann auf verschiedene Weise erlöschen: Aufhebung oder Verzicht Sie kann zum einen durch Rechtsgeschäft aufgehoben werden.[1] Erforderlich hierfür sind die Aufhebungserklärung des Berechtigten, die Zustimmung des Eigentümers und die Löschung im Grundbuch. Hiervon zu unterscheiden ist der Verzicht des Gläubigers auf die Hypothek gem. § 1168 BGB. Eine Zustimmung des E...mehr

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Notwegrecht / 1.4.4 Kein Notwegrecht trotz Baugenehmigung

Garage ohne Zufahrt Die baurechtliche Genehmigung einer Garage stellt nur einen notwendigen, nicht aber einen hinreichenden Grund für ein Notwegrecht dar. Praxis-Beispiel Probleme nach Grundstücksteilung Zwei Eigentümer stritten sich um eine Garagenzufahrt. Ursprünglich waren ihre Anwesen Teile eines Grundstücks gewesen. Der Alteigentümer hatte – baurechtlich genehmigt – 2 Gara...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.6 Sonderfall: Teilungsversteigerung

Schutzzweck vergleichbar Durch die Zustimmungspflicht soll der Ehepartner verhindern können, dass das fragliche Rechtsgeschäft in seinen Konsequenzen zum einen die wirtschaftliche Grundlage der Familie und zum anderen seinen etwaigen Anspruch auf Zugewinnausgleich bedroht.[1] Wegen dieser beiden Schutzzwecke hat § 1365 BGB auch dann entsprechend zu gelten, wenn es um keine Ve...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.1.2 Verwertung des Grundpfandrechts

Vorrangige Befriedigung Stellt das belastete Grundstück im Wesentlichen das gesamte Vermögen des Schuldners dar, sollte die Vollstreckung in jedem Fall aus dem Grundpfandrecht betrieben werden. Nach § 10 ZVG werden solche dinglichen Rechte gegenüber persönlichen Forderungen vorrangig befriedigt, wobei unter mehreren dinglichen Rechten der Rang entscheidet. Gem. § 1147 BGB erf...mehr

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Teilungsversteigerung / 2.3 Mitwirkungspflichten

Miteigentum Die Ehefrau, die das Teilungsversteigerungsverfahren bislang erfolglos betrieben hat, kann vom Ex-Ehemann die Zustimmung zur Teillöschung der in bestimmter Höhe nicht mehr valutierenden Grundschuld verlangen, um so die Voraussetzung für eine Teilungsversteigerung zu schaffen.[1] Diese scheitert anderenfalls daran, dass die Grundschuld ins geringste Gebot fällt und...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.1.4 Dingliches Recht

Neue BGH-Rechtsprechung In jüngerer Zeit hat die höchstrichterliche Rechtsprechung "herausgearbeitet", dass öffentliche Lasten sogar als dingliche Rechte zu qualifizieren sind. Praxis-Beispiel Für eine französische Immobiliengesellschaft, die (auch) Eigentümerin eines Grundstücks in Deutschland ist, war ein französisches Sanierungsverfahren als Europäisches Insolvenzverfahren ...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 7.2 Wirkung der Mieterdienstbarkeit

Die Mieterdienstbarkeit schützt den Mieter vor dem Verlust der Mietsache, wenn das Eigentum im Wege der Zwangsversteigerung auf einen Dritten übergeht. Zwar besteht ein Sonderkündigungsrecht (§ 57a ZVG) mit der Folge, dass das Mietverhältnis endet, wenn der Erwerber von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Das Nutzungsrecht aufgrund der Dienstbarkeit besteht gleichwohl weiter....mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.3 Rangprobleme

Nachrang gegenüber Wohngeldanspruch Unversehens kann der erstrangige Grundpfandgläubiger einen Rangverlust erleiden, nämlich durch Aufteilung von bebauten Grundstücken in Wohnungs- und/oder Teileigentum. Mit der Einführung der zwangsversteigerungsrechtlichen Privilegierung der Wohngeldforderung in Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG im Jahre 2007 hat der Gesetzgeber den Wohnungs...mehr

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Teilungsversteigerung / 6.3.1 Gerichtlicher Teilungsplan

Zuschlag – und dann? Mit dem Zuschlag an den Meistbietenden erwirbt der Ersteher Eigentum an dem Grundstück sowie an den von der Versteigerung erfassten Gegenständen (§ 90 ZVG). Gleichzeitig endet die Gemeinschaft an dem Grundstück, die sich nach dem Surrogationsgrundsatz nunmehr an dem Erlös fortsetzt. Denn die Aufhebung der Gemeinschaft setzt gemäß § 753 Abs. 1 BGB zum eine...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.5.1 Zusätzliche Haftung

Übernahme der persönlichen Haftung Im Rahmen von Grundschuldbestellungen ist es die Regel, dass der Schuldner gleichzeitig durch ein Schuldversprechen[1] auch die persönliche Haftung für die Zahlung des Grundschuldbetrags mit seinem gesamten Vermögen übernimmt. Hierfür unterwirft er sich der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.[2] Derartige Klauseln sind bei eigener ...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / Zusammenfassung

Überblick Wenn der Grundpfandgläubiger weder vom persönlichen Schuldner noch vom Eigentümer des belasteten Grundstücks Zahlung erhält, kann er die Zwangsvollstreckung, insbesondere die Zwangsversteigerung betreiben. Besonderheiten sind bei Insolvenz zu beachten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Hypothek und die Grundschuld sind in den §§ 1113 ff. BGB geregelt. Geh...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.2.2 Wartefrist

6-Monatsfrist Die Kündigung gem. § 1193 Abs. 1 BGB bezieht sich dem Wortlaut nach nur auf das Grundschuldkapital, nicht auf Zinsen der Grundschuld. Der Abdingbarkeitsausschluss des § 1193 Abs. 2 Satz 2 BGB betrifft nur das Grundschuldkapital. Insoweit hat der BGH[1] klargestellt: Die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz darf auch wegen der Grundschuldzinsen erst 6 Monate na...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 1.2 Persönliche Haftung des Eigentümers

Zusätzliche Haftung Von der Reallast und dem Anspruch auf die Einzelleistungen zu unterscheiden ist die persönliche Haftung des jeweiligen Grundstückseigentümers für die während der Dauer seines Eigentums fällig werdenden Leistungen ( § 1108 Abs. 1 BGB).[1] Diese weitergehende Haftung, die allerdings vertraglich ausgeschlossen werden kann, bedeutet, dass der Eigentümer nicht n...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 3.7 Durchsetzung der Baulast

Verwaltungszwang Die Baulast beinhaltet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Deshalb ist sie bei Zuwiderhandlungen mit den Zwangsmitteln der Verwaltung durchsetzbar. Praxis-Beispiel Zwangsmittel Blockiert der Baulastübernehmer die durch Baulast gesicherte Zufahrt, so kann die Bauaufsichtsbehörde mittels Ordnungsverfügung und etwa der Verhängung eines Zwangsgelds darauf hin...mehr

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Eigentümerwechsel – Vorauss... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung veräußert, so tritt der Erwerber in die bestehenden Mietverhältnisse ein. Es gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete". Dieselbe Rechtsfolge gilt, wenn der Eigentümerwechsel im Wege der Zwangsversteigerung erfolgt. Der Übergang der Mietverhältnisse setzt weiter voraus, dass sich der Mieter bereits im Besitz der Mie...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.1.4 Einschränkung bei Eigentümergrundschuld

Vollstreckungsverbot Der Eigentümer als Gläubiger der Eigentümergrundschuld darf nicht die Zwangsvollstreckung zum Zwecke seiner Befriedigung betreiben.[1] Damit soll verhindert werden, dass der Eigentümer das Grundstück selbst zur Versteigerung bringt und zum Schaden der nachrangigen Gläubiger günstig ersteigert. Diese Regelung gilt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 4.3 Vollstreckung wegen Zinsen

Fälligkeit Die Kündigung gem. § 1193 Abs. 1 BGB bezieht sich dem Wortlaut nach nur auf das Grundschuldkapital, nicht auf Zinsen der Grundschuld. Der Abdingbarkeitsausschluss des § 1193 Abs. 2 Satz 2 BGB betrifft nur das Grundschuldkapital. Daher wird vertreten, hinsichtlich Zinsen und anderer Nebenleistungen könne eine Fälligkeitsregelung ohne Kündigung vereinbart werden.[1] ...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.2 Einzelfälle

Eine erschöpfende Aufzählung ist wegen der Vielzahl der Abgabeverpflichtungen hier nicht möglich.[1] Beispiele Beispielsweise zählen zu den öffentlichen Lasten: Grundsteuern (§ 12 GrStG), auch wenn die Erhebungszeiträume mehr als 2 Jahre vor dem Grundstückserwerb liegen[2], Gebäudesteuern, Erschließungsbeiträge (§ 134 Abs. 2 BauGB)[3], Kanalanschlussgebühren [4], grundstücksbezogen...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.2.2 Sonstige Familiensachen

Mit § 266 FamFG ("sonstige Familiensachen") hat der Gesetzgeber den Zuständigkeitsbereich der Familiengerichte deutlich erweitert. Damit sollen bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten, die eine besondere Nähe zu familienrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen aufweisen, ebenfalls Familiensachen werden. Zu der Abgrenzung hat sich inzwischen eine umfangreiche Kasuistik entwickelt...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 8.6 Rangverletzung

Maßgeblich ist eingetragener Rang Werden bei einer Eintragung im Grundbuch ohne Rangvermerk die Vorschriften über die Erledigungsreihenfolge (§§ 17, 45 GBO) verletzt, ist ausschließlich der im Grundbuch eingetragene Rang maßgebend. Die Grundbucheintragung begründet den Rang. Unerheblich ist, über welchen Rang sich die Beteiligten geeinigt haben. Das Grundbuch ist bezüglich de...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 4 Muster

Beispiel Eine Briefhypothek kann nach folgendem Muster bestellt werden: Schuldanerkenntnis Ich bekenne, von…, in…, (im Folgenden "Gläubiger" genannt) ein Darlehen in Höhe von … EUR zu folgenden Bedingungen erhalten zu haben: Das Darlehen ist vom… an mit… % jährlich in vierteljährlichen, jeweils am ersten Tag eines jeden Kalendervierteljahrs nachträglich fälligen Raten zu verzi...mehr

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Insolvenz (Miete) / 2.4 Verwertung der Mietsache

Nach § 165 InsO kann der Insolvenzverwalter beim zuständigen Gericht (Amtsgericht; § 2 InsO) die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung betreiben. Wird die Mietsache versteigert, so hat der Ersteher ein Kündigungsrecht nach § 57 ZVG. Dieses Sonderkündigungsrecht bewirkt, dass ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis vorzeitig beendet werden kann. Bei der ...mehr

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Notwegrecht / 1.7 Ausschluss

Duldungspflicht nicht grenzenlos Der Nachbar ist zur Duldung des Notwegs nicht verpflichtet, wenn die bisherige Verbindung des Grundstücks mit dem öffentlichen Weg durch eine willkürliche Handlung des Eigentümers aufgehoben wird.[1] Denn es würde gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn der Eigentümer ohne Bedacht den Zugang beseitigt und dann den Nachbarn beh...mehr

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Grundpfandrechte: Grundschu... / 1 Grundpfandrechte – eine sichere Sache

"Kernstück" des Grundbuchs Bei Darlehen in größerem Umfang gibt sich der Gläubiger regelmäßig nicht mit der persönlichen Haftung des Schuldners oder einer dritten Person, etwa eines Bürgen, zufrieden, sondern verlangt als Sicherheit die Verpfändung von Sachwerten. Hierfür eignen sich Grundstücke wegen ihrer Wertbeständigkeit in besonderem Maße. So werden Kredite zum Wohnungsba...mehr

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Teilungsversteigerung / 2.1 Antragsberechtigte

Antrag Zur Einleitung des Verfahrens bedarf es eines entsprechenden Antrags an das Amtsgericht, in dessen Bezirk das betreffende Grundstück liegt. Es besteht kein Anwaltszwang. Kein Titel nötig Der Versteigerungsantrag setzt keinen vollstreckbaren Titel voraus.[1] Denn in diesem Verfahren fehlt es an einem Gläubiger-Schuldner-Verhältnis. Wer nicht Antragsteller ist, ist Antrags...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 10 Erlöschen

Die Reallast erlischt: Gründe durch rechtsgeschäftliche Aufhebung; hierzu bedarf es gemäß § 875 BGB der Aufgabeerklärung des Berechtigten sowie der Löschung der Belastung im Grundbuch; bei Eintritt einer auflösenden Bedingung oder eines Endtermins sowie mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung.[1] Hinweis Wegfall der Zahlungsverpflichtung Da die Reallast als Sicherungsmittel n...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.1 Rechte des Eigentümers gegenüber dem Ersteher

Ersteher haftet voll Ein häufiger Fall: Der Ersteher eines Grundstücks hat mit dem Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auch eine bestehen gebliebene Grundschuld übernommen, die vom früheren Grundstückseigentümer einem Kreditinstitut bestellt worden war. Entsprechend brauchte er nur ein geringeres Bargebot zu entrichten. Ein Teil des nach den Versteigerungsbedingungen z...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 3.1 Vereinbarter Kündigungsausschluss

Die Mietvertragsparteien können im Mietvertrag einen zeitlich befristeten Kündigungsausschluss vereinbaren, wonach das Recht zur ordentlichen Kündigung bis zum Befristungsende ausgeschlossen ist. Ein solcher Kündigungsausschluss kann auch formularvertraglich vereinbart werden.[1] Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung kann niemals ausgeschlossen werden. Praxis-...mehr

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Grundschuld: Bestellung – Ü... / 1 Übersicht

Abgrenzung zur Hypothek Die Grundschuld setzt im Gegensatz zur Hypothek das Bestehen einer persönlichen Forderung nicht voraus. Wegen dieser Abweichung sind auf das Recht der Grundschuld nur diejenigen Vorschriften über die Hypothek entsprechend anwendbar, die nicht auf der Abhängigkeit der Hypothek von der Forderung beruhen.[1] Arten Bei den Arten differenziert man zwischen de...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 6.1 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit liegt vor, wenn dem Berechtigten lediglich ein Mitbenutzungsrecht eingeräumt wird. Im Unterschied zum dinglichen Wohnrecht darf die Wohnung im Fall einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach § 1090 BGB vom Berechtigten nur in eigener Person genutzt werden. Wichtig Keine Familienangehörigen oder dritte Personen Die Aufnahme von...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 6.1 Form der Kündigung

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf gemäß § 568 Abs. 1 BGB zwingend der Schriftform. Unerheblich ist dabei, ob das Mietverhältnis ordentlich oder außerordentlich gekündigt wird. Wesen der Schriftform ist die eigenhändige Unterzeichnung und Originalunterschrift der Kündigungserklärung durch den Kündigenden. Der Schriftform ist daher nicht Genüge getan, wenn di...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters / 1.3.1 Der Verkauf an beliebige Dritte

Der Vorkaufsfall tritt ein, wenn der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist.[1] Hinweis Gesamte Wohnung muss verkauft werden Daraus folgt, dass eine rein interne Änderung zwischen Miteigentumsberechtigten (z. B. ein Miteigentümer erwirbt den Anteil des anderen Miteigentümers) kein Vorkaufsrecht auslöst. Diese Konstellation ist relativ häufig bei Trennung/Scheidung. Dies ist ...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 7.1.2 Asymmetrische Kündigungsfristen

Während der ersten 5 Jahre seit Überlassung der Mietsache ist die 3-Monatsfrist sowohl für Kündigungen des Mieters als auch für Kündigungen des Vermieters maßgeblich. Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert sich die Kündigungsfrist zugunsten des Mieters: Der Vermieter hat nach Ablauf dieses Zeitraums eine Kündigungsfrist von zusätzlichen 3 Monaten zu beachten. Die Frist für V...mehr

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Grenzüberbau / 1 Einführung

Wenn bei der Errichtung eines Gebäudes nicht nur bis an die Grundstücksgrenze (Grenzbau), sondern über die Grundstücksgrenze hinaus auf das Nachbargrundstück gebaut wird (auch wenn es sich nur um einige Zentimeter handelt), spricht man nach der Terminologie der §§ 912 bis 916 BGB von einem Überbau (Grenzüberbau). Dabei wird die eigentliche Fallgestaltung, die der Gesetzgeber...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 8.2.1 Umwandelbarkeit in Geldbeträge

Höhe der Geldsumme Bei Grundpfandrechten müssen die Geldbeträge, für die das belastete Grundstück haftet, von vornherein ihrer Höhe nach genau feststehen. Für die aufgrund einer Reallast zu erbringenden Leistungen genügt es dagegen, dass sie bestimmbar sind. Insoweit ist nicht erforderlich, dass der Umfang der tatsächlichen Belastung in einem bestimmten Zeitpunkt aus der Eint...mehr

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Sicherungsgrundschuld: Beso... / 2.6.1 Unterwerfungserklärung

Zeit und Geld gespart Damit sich der Gläubiger im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht erst umständlich einen Vollstreckungstitel beschaffen muss, unterwirft sich der Schuldner/Eigentümer in aller Regel in der notariellen Grundschuldbestellungsurkunde wegen des Grundschuldkapitals, der Zinsen und Nebenleistungen der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastet...mehr

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AGS 05/2023, Zeitschriften aktuell

Prof. Dr. Matthias Kilian, Die Erhöhung der RVG-Gebühren – Alternativen zum Bittstellertum?, AnwBl. 2023, 168 Aufgrund der inflationsbedingt stark gestiegenen Kosten in den Anwaltskanzleien und den zunehmenden Aufwendungen beim Personal wird in der Praxis nur rund zwei Jahre nach der letzten Anhebung der Anwaltsgebühren und -auslagen eine erneute Anhebung der Anwaltsvergütung...mehr