Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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§ 11 Erbenhaftung / c) Berichtigung des Grundbuchs auf den Erblasser

Rz. 89 Ist der Erblasser noch gar nicht im Grundbuch eingetragen und soll eine Eintragung zu Lasten des betreffenden Grundstücks erfolgen, so ist eine Voreintragung des Erblassers gem. § 39 GBO erforderlich. Diesen Antrag kann der Gläubiger gem. § 14 GBO stellen (siehe Rdn 90). Einer Voreintragung der Erben bedarf es gem. § 40 GBO nicht, wenn der Titel gegenüber einem Klagep...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Testamentarische Anordnungen

Rz. 92 Die gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln der §§ 2042 ff., 749 ff. BGB gelten insofern nur subsidiär, als die Auseinandersetzungsanordnungen des Erblassers grundsätzlich Vorrang vor der gesetzlichen Regelung haben (Grundsatz der Testierfreiheit). Auch die Erben selbst können vom Gesetz abweichende Auseinandersetzungsregeln vereinbaren (Grundsatz der Vertragsfreiheit, ...mehr

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ZErb 07/2023, Zur Möglichke... / Leitsatz

1. Die Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft an einem Grundstück, das nicht in Natur teilbar ist, erfolgt gemäß § 753 Abs. 1 S. 1 BGB durch Zwangsversteigerung und anschließende Teilung eines nach Abzug der Versteigerungskosten und Berichtigung der gemeinschaftlichen Verbindlichkeiten verbleibenden Überschusses zwischen den Gemeinschaftern entsprechend ihren Anteilen (§ 752...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Zweiter Grundsatz: Zwangsverkauf

Rz. 27 § 753 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt: Zitat Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses.mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Nachlasspflegschaft

Rz. 400 Mit der Anordnung der Nachlasspflegschaft nach §§ 1960–1962 BGB (siehe zur Nachlasspflegschaft im Einzelnen § 6) erlangt der Nachlasspfleger die Rechtsstellung eines gesetzlichen Vertreters für die Erben. Er hat damit das Verfügungsrecht über die einzelnen Nachlassgegenstände. Eine Eintragung eines "Nachlasspflegschaftsvermerks" erfolgt so wenig wie bei anderen geset...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Zuweisung nach Billigkeit

Rz. 87 Unter Berufung auf BGHZ 58, 146 hat der BGH in BGHZ 63, 348, 352 angenommen, die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft zwischen Ehegatten bei Scheidung der Ehe sei nach Treu und Glauben ausgeschlossen, und der eine Ehegatte sei nach Treu und Glauben gegen angemessenen Ausgleich zur Übertragung seines Anteils an den anderen Ehegatten verpflichtet, wenn die Zwangsverst...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Versteigerung unter den Miterben, § 753 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 118 In drei Fällen kann die Veräußerung eines Nachlassgegenstands unstatthaft sein, nämlich wennmehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / c) Vormerkung nach Eintritt des Erbfalls

Rz. 169 Die Vormerkung soll einen Anspruch auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück sichern, § 883 Abs. 1 S. 1 BGB; dafür reicht ein künftiger oder bedingter Anspruch aus, § 883 Abs. 1 S. 2 BGB. Es soll also ein im Grundbuch verlautbarter Rechtszustand geändert werden; die Vormerkung bereitet diese Änderung vor und sichert ihre Durchführung. Ist auf der...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 402 Die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens (siehe im Einzelnen zum Nachlassinsolvenzverfahren § 11 Rdn 639 ff.) führt zum Verlust der Verfügungsbefugnis der Erben über die Nachlassgegenstände. Der Nachlassinsolvenzverwalter nimmt die Verfügungsrechte wahr, §§ 80 Abs. 1, 56 Abs. 2 InsO. Dies gilt auch in Bezug auf eine GbR-Beteiligung des Erblassers.[434] Der Insolv...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Begriff

Rz. 115 Dem ZVG liegt der Grundsatz zugrunde, dass der Zuschlag an den Ersteher nur erteilt werden darf, wenn alle im Grundbuch eingetragenen Rechte, die dem das Versteigerungsverfahren betreibenden Gläubiger im Rang vorgehen, gedeckt sind (Deckungsgrundsatz). Sie dürfen durch eine Versteigerung, die sie nicht selbst in die Wege geleitet haben, keinen Rechtsverlust erleiden,...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Beschlagnahmewirkung

Rz. 53 Ordnet das Gericht durch Beschluss die Zwangsversteigerung an, so liegt darin eine Beschlagnahme des Grundstücks (§ 20 ZVG). Sie hat aber bei der Teilungsversteigerung nicht dieselbe Wirkung wie bei der Vollstreckungsversteigerung. Das Grundstück wird von der Beschlagnahme nur insoweit ergriffen, als dies zur Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.[44] Die Veräu...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Checkliste: Drittwiderspruchsklage gegen die Gläubiger des Vorerben

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§ 20 Teilungsversteigerung / 2. Regelung des Zwangsversteigerungsgesetzes

Rz. 14 Das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) kennt verschiedene Arten der Zwangsversteigerung, darunter ist die wichtigste die Vollstreckungsversteigerung nach §§ 1–171 ZVG. Die Teilungsversteigerung, geregelt in §§ 180–185 ZVG, dürfte von der Häufigkeit her an zweiter Stelle stehen. Man darf davon ausgehen, dass jedes sechste bis achte Versteigerungsverfahren eine Teilungsve...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 20 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer Miterbe einer Erbengemeinschaft ist und seinen Erbteil ganz an den Käufer verkauft und überträgt. Dies kommt insbesondere in den Fällen vor, in denen der Miterbe vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden will oder in denen ein Dritter als Erwerber sich in die Gesamthandsgemeinschaft einkauft, um durch V...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / Literaturtipps

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Vormerkung nach dem Erbfall

Rz. 99 Nach Eintritt des Erbfalls und bis zur Eigentumsumschreibung des Vermächtnisgrundstücks auf den Vermächtnisnehmer ist der Erbe bzw. sind die mehreren Erben rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks, weil das Eigentum auf sie nach § 1922 BGB kraft Gesetzes übergegangen ist; solange der Erblasser noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist das Grundbuch insoweit ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / bb) Zwangsversteigerungsprivileg

Rz. 70 Im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens gilt § 9 Abs. 1 EGZVG i.V.m. den Ausführungsgesetzen der Länder (Versteigerungsprivileg). Es stellt sich auch zunächst hier die Frage, welche Anforderungen an den Leibgedingbegriff zu stellen sind. Nach einer Ansicht ist es in formeller Hinsicht nicht erforderlich, dass der Leibgedingvertrag im Grundbuch als solcher wörtli...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / hh) Auseinandersetzungsverlangen des Pfändungsgläubigers

Rz. 401 Mit Erwerb des Pfändungspfandrechts kann der Pfändungsgläubiger bei Pfandreife (Rechtskraft des vollstreckbaren Titels) anstelle des Miterben die Auseinandersetzung des Nachlasses nach §§ 2042 ff. BGB betreiben, auch wenn der Erblasser sie ausgeschlossen hat (§ 2044 BGB), § 1258 BGB.[344] Das Pfandrecht setzt sich dann am Auseinandersetzungsguthaben fort bzw. an den ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / cc) Teilungsversteigerung von Immobilien

Rz. 28 Da Gebäudegrundstücke im Regelfall nicht in Natur teilbar sind, findet bei ihnen sehr häufig die Zwangsversteigerung – in der Variante der Teilungsversteigerung (§§ 180 ff. ZVG) – zur Vorbereitung der Erbteilung statt, sofern sich die Erben nicht über einen freihändigen Verkauf einig werden.[25] Vor dem (Zwangs-)Verkauf ist der Nachlass noch nicht teilungsreif. Deshalb...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / e) Muster: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung

Rz. 30 Muster 20.1: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung Muster 20.1: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung An das Amtsgericht – Abteilung für Zwangsversteigerungssachen – _________________________ Namens des Herrn _________________________, dessen Vollmacht ich anliegend vorlege, beantrage ich hiermit die Zwangsversteigerung des im Grundbuch von _______________...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / i) Muster: Klage auf Unzulässigerklärung der Teilungsversteigerung wegen fehlender Zustimmung nach § 1365 BGB

Rz. 40 Muster 20.2: Klage auf Unzulässigerklärung der Teilungsversteigerung wegen fehlender Zustimmung nach § 1365 BGB Muster 20.2: Klage auf Unzulässigerklärung der Teilungsversteigerung wegen fehlender Zustimmung nach § 1365 BGB An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanw...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Nachlasspflegschaft

Rz. 30 Auf Antrag eines Nachlassgläubigers hat das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn die Erbschaft entweder noch nicht angenommen oder der Erbe unbekannt oder ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, § 1961 BGB. Dies korrespondiert mit der Vorschrift des § 1958 BGB, wonach vor der Annahme der Erbschaft eine Klage gegen den Erben als unzulässig...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Muster: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung durch den Pfändungspfandgläubiger eines Erbteils

Rz. 406 Muster 11.30: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung durch den Pfändungspfandgläubiger eines Erbteils Muster 11.30: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung durch den Pfändungspfandgläubiger eines Erbteils An das Amtsgericht – Abteilung für Zwangsversteigerungssachen – _________________________ Namens meines Mandanten, des Herrn _________________________, d...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 39 Sachverhalt Die Verpfändung eines Erbteils bietet sich u.a. in den Fällen an, in denen ein (Mit-)Erbe seine neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten bereits vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nutzen will. Etwa zur Erlangung eines Darlehens kann er dann ein Pfandrecht an seinem Erbteil zur Sicherheit anbieten. Es entsteht durch beurkundungsbedürftiges Verfügungsge...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Abwicklungs-/Auseinandersetzungsvollstreckung

Rz. 5 Sie stellt nach dem Gesetz den Regeltypus der Testamentsvollstreckung dar, in deren Rahmen es die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist, durch Ausführung des letzten Willens des Erblassers den Nachlass abzuwickeln (§ 2203 BGB). Die Abwicklungsvollstreckung wird auch als ausführende Vollstreckung oder als Willensvollstreckung, für den Fall des Vorhandenseins mehrerer ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Checkliste: Antrag auf Teilungsversteigerung durch den Pfändungspfandgläubiger eines Erbteils

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§ 19 Erbteilungsklage / Literaturtipps

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / aa) Grundsätzliches

Rz. 26 Eine gemischte Schenkung ist ein einheitlicher Vertrag, bei dem der Wert der Leistung des einen dem Wert der Leistung des anderen Vertragsteils nur zum Teil entspricht (objektives Missverhältnis) und die Vertragsteile dies wissen und übereinstimmend wollen, dass der überschießende Wert unentgeltlich zugewendet wird.[56] Für den Fall, dass die höherwertige Leistung rea...mehr

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ZErb 07/2023, Zur Möglichke... / 1 Gründe

I. Die Klägerin zu 1. ist die Mutter der Klägerin zu 2. und des Beklagten. Die Parteien streiten um die Auszahlung hinterlegter Beträge zur Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft sowie um die Zustimmung zu einem Teilungsplan zwecks Auseinandersetzung einer zwischen ihnen und weiteren Kindern bzw. Geschwistern der Parteien bestehenden Erbengemeinschaft. Hinsichtlich d...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Muster: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Grundstücksschenkung

Rz. 271 Muster 17.23: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Grundstücksschenkung Muster 17.23: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Grundstücksschenkung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessb...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / ee) Gründe für die Einstellung

Rz. 62 Mit der Einstellung nach § 180 Abs. 2 ZVG soll ein Aufschub der Versteigerung erreicht werden, um vorübergehende ungünstige Umstände zu überbrücken, wie z.B.:mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 286 & Teilerbauseinandersetzung Der Übergeber und seine beiden Kinder sind auf Ableben des Vaters Miterben i.S.d. §§ 2032 ff. BGB geworden. Bezüglich der Nachlassgegenstände bilden sämtliche Miterben gem. §§ 2032 ff. BGB eine Gesamthandsgemeinschaft. Nach § 2038 BGB erfolgt die Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich gemeinschaftlich. Auch die Verfügungsmacht steht den Mi...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 25. Fälle mit Auslandsberührung

Rz. 163 Das IPR bestimmt, welche Rechtsordnung auf Sachverhalte mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. bestimmt sich das Erbrechtsstatut für bis 16.8.2015 eingetretene Erbfälle grundsätzlich nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Für seit 17.8.2015 eingetretene Erbfälle kommt es für das anzuwendende nationale Erbrecht auf den letzten gewöhnlic...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 227 Die Gläubiger des Vorerben können aus einem gegen den Vorerben erwirkten Titel die Zwangsvollstreckung in den Nachlass betreiben. Dies unabhängig davon, ob es sich bei der zugrunde liegenden Forderung um eine Nachlassverbindlichkeit oder eine Eigenverbindlichkeit des Vorerben handelt.[251] Rz. 228 Jedoch soll der Nacherbe nicht mit der Erbschaft für die persönlichen V...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Zuständiges Gericht

Rz. 19 Die materiellrechtliche Anspruchsgrundlage auf Durchführung der Teilungsversteigerung findet sich in §§ 2042, 753 BGB. Die Anordnung der Teilungsversteigerung erfolgt nur auf Antrag beim Versteigerungsgericht, dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, §§ 1, 15 ZVG. Allerdings hat nicht jedes Amtsgericht eine Versteigerungsabteilung, größere Amtsgerichte ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / bb) Stundensatz

Rz. 161 Der Stundensatz bemisst sich nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte.[117] Die Höhe des Stundensatzes richtet sich demnach unter Würdigung der genannten Umstände am Einzelfall.[118] Dementsprechend hat das Nachlassgericht – im Beschwerdeverfahren das an seine Stelle tret...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fortsetzung in Erbengemeinschaft

Rn. 2931 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Erbengemeinschaft kann, auch wenn sie grds auf Auseinandersetzung angelegt ist, beliebig lange fortgesetzt werden, vgl auch § 27 HGB. Einen Zwang zur Auseinandersetzung oder zur Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine andere Rechtsform besteht nicht. Allerdings kann jeder Erbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen und diese notfa...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 8.5 Erwerb bei einer Zwangsversteigerung

Bei einem Zwangsversteigerungsverfahren, in dem ein Grundstück erworben wird, gilt nicht nur das vom Käufer abgegebene Gebot als Anschaffungskosten sondern darüber hinaus auch die dazugehörigen Kosten im Zusammenhang mit der Abgabe des Gebots sowie die gem. § 91 des Zwangsversteigerungsgesetzes erloschenen nachrangigen Grundpfandrechte des Gläubigers. Das gilt jedoch nur, we...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.4 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuer fällt nur an, wenn auf die Steuerfreiheit wirksam verzichtet wird. Das Reverse-Charge-Verfahren ist also nur bei Umsätzen anzuwenden, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen und auf die Steuerbefreiung verzichtet wird. Der Verzicht auf die Steuerfreih...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2 Grundschuld und Zwangsversteigerung

2.1 Rechte des Eigentümers gegenüber dem Ersteher Ersteher haftet voll Ein häufiger Fall: Der Ersteher eines Grundstücks hat mit dem Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auch eine bestehen gebliebene Grundschuld übernommen, die vom früheren Grundstückseigentümer einem Kreditinstitut bestellt worden war. Entsprechend brauchte er nur ein geringeres Bargebot zu entrichten. ...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.2.1 Zwangsversteigerung

Treupflicht des Sicherungsnehmers Das durch die Sicherungsabrede bei Bestellung einer Sicherungsgrundschuld begründete Treuhandverhältnis wirkt sich noch in der Zwangsversteigerung aus, wie das OLG München [1] jüngst entschied: Der Ersteher eines Grundstücks, der eine auf dem Grundstück lastende verzinsliche Grundschuld übernimmt, ist gem. § 56 Satz 2 ZVG verpflichtet, für den ...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7.2.1 Teilung oder Zwangsversteigerung

Grundstücksversteigerung Die Auseinandersetzung der Gemeinschaft soll durch Teilung in Natur erfolgen, wenn sich der gemeinschaftliche Gegenstand ohne Wertminderung in gleichartige, den Anteilen entsprechende Teile zerlegen lässt (§ 752 BGB). Dies wird gerade bei Grundstücken regelmäßig nicht möglich sein.[1] Für diese Fälle bestimmt § 753 BGB, dass die Aufhebung durch Zwangsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 4.4 Erwerb in der Zwangsversteigerung

Nach der Bestimmung des § 57a ZVG ist der Ersteher berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Maßgeblich ist hier stets die knapp 3-monatige Grundkündigungsfrist des § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bestanden hatte. Allerdings ist diese privilegierte Kündigung nur zum ersten Termin möglich. Hierbei...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 11 Reallast und Zwangsversteigerung

11.1 Erlöschen mit Zuschlag Rechtsverlust droht Grundsätzlich erlischt die Reallast mit Zuschlag in der Zwangsversteigerung (§§ 52 Abs. 1 Satz 2, 91 Abs. 1 ZVG). Etwas anderes gilt nur, wenn sie im geringsten Gebot zu berücksichtigen war, wenn also nur aus nachrangigen Rechten vollstreckt wurde (§§ 44 Abs. 1, 52 Abs. 1 Satz 2, 91 Abs. 1 ZVG). Betreibt jedoch der Reallastgläubi...mehr

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Eigentümerwechsel – Rechtsf... / 3 Sonderprobleme beim Erwerb in der Zwangsversteigerung

Mit der Erteilung des Zuschlags geht das Eigentum an einem Grundstück auf den Erwerber über.[1] Zugleich erwirbt der Ersteher Eigentum an den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks. Hierzu zählen solche Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, sodass sie nur unter Zerstörung der Sachsubstanz entfernt werden können.[2] Praxis-Beispiel Keine wesentlichen Gebä...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 11.2 Vertragsgestaltung

Schutz des Berechtigten? In der Praxis steht die Reallast jedoch häufig an so schlechter Rangstelle, dass sie bei der Erlösverteilung ganz oder teilweise ausfällt. Ein weiteres Problem kann sich ergeben, wenn der Reallastberechtigte zum Zeitpunkt der Zwangsversteigerung noch sehr jung ist und eine hohe Lebenserwartung hat.[1] So hat es nicht an Versuchen gefehlt, dieses unerfr...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 11.1 Erlöschen mit Zuschlag

Rechtsverlust droht Grundsätzlich erlischt die Reallast mit Zuschlag in der Zwangsversteigerung (§§ 52 Abs. 1 Satz 2, 91 Abs. 1 ZVG). Etwas anderes gilt nur, wenn sie im geringsten Gebot zu berücksichtigen war, wenn also nur aus nachrangigen Rechten vollstreckt wurde (§§ 44 Abs. 1, 52 Abs. 1 Satz 2, 91 Abs. 1 ZVG). Betreibt jedoch der Reallastgläubiger wegen rückständiger Lei...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 11.3 Haftung aus Reallast

Übergang der Reallast auf Erwerber Wird die Zwangsversteigerung von nachrangigen Gläubigern betrieben, geht die nach den Versteigerungsbedingungen bestehen gebliebene Reallast mit dem Zuschlag auf den Ersteher über, der nunmehr für die entsprechenden Leistungen dinglich haftet. Geht es im Rahmen eines Leibgedings (Altenteils) um Pflegeleistungen zugunsten der pflegebedürftige...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 8.1 Gesetzliches Rangverhältnis

Bedeutung für Sicherheit und Wert Der Rang eines Rechts hat Bedeutung für dessen Sicherheit und Wert. Er bestimmt die Berücksichtigung des Rechts und seine Befriedigungsaussichten in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung. Rechte, die einem die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubiger im Rang vorgehen, fallen in das geringste Gebot (§ 44 ZVG) und bleiben als Belastung...mehr