Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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FF 05/2020, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 19.2.2020 – XII ZB 458/19 a) Überträgt ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen einer Bürokraft, muss er durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden. Hierzu gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erled...mehr

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AGS 05/2020, Erfüllungseinw... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO zulässige, insbesondere fristgemäß eingelegte sofortige Beschwerde hat in der Sache weitestgehend Erfolg. Der Kostenfestsetzungsbeschluss war wie aus dem Tenor ersichtlich abzuändern und auf einen Ausspruch der Verzinsung zu beschränken, da der Kostenerstattungsanspruch des Antragstellers bereits vor Titulierung erfüllt worden ist....mehr

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FoVo 05/2020, Corona-Sofort... / 1 I. Der Fall

Kontopfändung auf Titulierung Der Gläubiger ist Steuerberater und verfügt über einen gegen den Schuldner gerichteten Vollstreckungsbescheid über Honorarforderungen aus Steuerberatertätigkeit. Mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 9.6.2017 wurde der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des Kontoguthabens gegenüber der Drittschuldnerin (seiner Bank) gepfändet und dem Gl...mehr

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Optionsrecht / 4 Räumungsklage vor Ablauf der Kündigungsfrist

Hat der Vermieter vor Ablauf der Kündigungsfrist Klage auf künftige Räumung erhoben, so kann der Mieter auch nach Eintritt der materiellen Rechtskraft des Räumungsurteils das Optionsrecht ausüben.[1] Hier ist allerdings erforderlich, dass der Mieter die Räume noch in Besitz hat. Gegen die Zwangsvollstreckung kann der Mieter aufgrund seiner Optionsmöglichkeit Vollstreckungsge...mehr

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FoVo 04/2020, Das Gesetz zu... / 14. Ist die Zwangsvollstreckung von Zahlungstiteln betroffen?

Vollstreckung ist nicht betroffen Titulierte Forderungen sind von dem Schuldenmoratorium nicht betroffen. Zum einen fehlt es schon an einem Dauerschuldverhältnis. Das gilt auch dann, wenn der Titulierung materiell-rechtlich ein Dauerschuldverhältnis zugrunde lag. Die Zwangsvollstreckung findet nämlich losgelöst vom ursprünglichen materiellen Anspruch statt (BGH GRUR 2014, 605...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Betreiben der Zwangsvollstreckung durch Gläubiger

Rn 7 Die Art und Weise der durch einen Gläubiger eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist für die Fiktion im Rahmen des § 305 a ohne Belang. Erfasst werden daher alle denkbaren Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen, unabhängig davon, ob bewegliche oder unbewegliche Gegenstände des Schuldnervermögens betroffen sind. Eine ggf. langwierige Prüfung der Zulässigkeit der durch...mehr

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AGS 04/2020, Gegenstandswer... / 2 Anmerkung

1. Für das Verfahren über einen Antrag auf eine gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung gem. § 890 ZPO entsteht die Gerichtsgebühr Nr. 2111 GKG-KostVerz. i.H.v. 20,00 EUR. Hierbei handelt es sich um eine Festgebühr, also eine von einem Streitwert unabhängige Gebühr. Für den Gegenstandswert der in diesem Verfahren anfallenden 0,3-Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV sowie ggf. d...mehr

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FoVo 04/2020, Erfolgreiche ... / II. Die Lösung

Der Pfändungsgegenstand bei der Kontopfändung Die Pfändung des Guthabens eines Kontos bei einem Kreditinstitut umfasst nach § 833a ZPO das am Tag der Zustellung des Pfändungsbeschlusses bei dem Kreditinstitut bestehende Guthaben sowie die Tagesguthaben der auf die Pfändung folgenden Tage. Hinzu kommen die Ansprüche, die nach dem vorgegebenen Formular nach der Zwangsvollstreck...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

Der Versuch, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung herbeizuführen, gilt als gescheitert, wenn ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt, nachdem die Verhandlungen über die außergerichtliche Schuldenbereinigung aufgenommen wurden.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Aufnahme der Verhandlungen über die außergerichtliche Schuldenbereinigung

Rn 11 Bei der Ausgestaltung der Fiktion muss darauf geachtet werden, dass sie nicht zu früh greift und damit den gesamten außergerichtlichen Einigungsversuch entwertet. Voraussetzung für die Fiktion des Scheiterns des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ist deshalb, dass der Schuldner in Zusammenarbeit mit einer geeigneten Person oder Stelle i. S. d. § 305 Abs....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Vorrangiges Ziel der Regelung in § 305 a ist die Absicherung des außergerichtlichen Einigungsversuches gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger, die Vermeidung von Vorteilen für diese gegenüber den übrigen Gläubigern und eine vorzeitige Beeinträchtigung etwa vorhandener Masse im Hinblick auf eine mögliche spätere Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahre...mehr

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FoVo 04/2020, Räumungsfrist... / 3 Der Praxistipp

Da wäre mehr zu prüfen gewesen Das Landgericht erkennt dem Schuldner allein wegen der Covid-19-Pandemie eine Verlängerung der Räumungsfrist zu. Tatsächlich wäre aber zu fragen gewesen, ob die Verlängerung "angemessen" ist. Dies ist daran zu messen, ob der Schuldner die erste Räumungsfrist und auch einen Zeitraum, in dem für ihn erkennbar war, dass der Räumungsanspruch begründ...mehr

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Mietvertrag: Kündigung wegen frei laufender Hunde

Leitsatz der Redaktion Lässt ein Mieter trotz wiederholter Abmahnungen seine Hunde frei auf den Gemeinschaftsflächen eines Mehrfamilienhauses herumlaufen, kann dies eine fristlose Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen. Das Problem Die Vermieterin einer Wohnung hatte das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Anlass der Kündigung war, dass die Mieter ihre b...mehr

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FoVo 04/2020, Das Gesetz zu... / 15. Welche Belegpflichten hat der Schuldner?

Darlegungs- und Beweislast Für das Schuldenmoratorium nach Art. 240 § 1 EGBGB fehlt es an einer gesonderten gesetzlichen Regelung zur Darlegungs- und Beweislast. Es gelten also die allgemeinen Regelungen, wonach jeder die ihm günstigen Tatsachen zu beweisen hat. Damit ist der Schuldner in der vollen Darlegungs- und Beweislast. Hinweis Zu beachten ist allerdings, dass nur das b...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Voraussetzungen der Fiktion des Scheiterns

Rn 6 Die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuches soll trotz § 305 a der Regelfall bleiben und nicht durch ein zu frühes Eingreifen der Fiktion entwertet werden. Andererseits soll § 305 a die durch den Gesetzgeber als besonders regelungsbedürftig erkannten Fälle abdecken, in denen der Gläubiger erst aufgrund des übersandten Plans von Vermögenswerten ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Wirkung der Fiktion

Rn 14 Der Eintritt der Fiktion bewirkt das Scheitern jedes außergerichtlichen Einigungsversuchs. Dies bedeutet aber lediglich, dass der Schuldner seine außergerichtlichen Einigungsbemühungen nicht mehr fortführen muss. Sieht er weiterhin eine Chance auf eine Einigung bleibt es ihm unbenommen, seinen Gläubigern weitere Einigungsvorschläge zu unterbreiten.[33] Da in den meiste...mehr

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ZErb 04/2020, Rezensionen: Das notarielle Nachlassverzeichnis

Das notarielle Nachlassverzeichnis Ulf Schönenberg-Wessel C.H.Beck, 2020, Buch. XXIV, 406 S., 99 EUR ISBN 978-3-406-73987-3 Als Neuerscheinung ist das in der Überschrift bezeichnete Werk beim Verlag C.H. Beck veröffentlicht worden. Bereits das Vorwort des Verfassers, Notars und Rechtsanwalts Ulf Schönenberg-Wessel, würde sich uneingeschränkt eignen, um als eigene Rezension für d...mehr

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AGS 04/2020, Keine Beiordnu... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Klägers ist unbegründet. Zu Recht hat das ArbG eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H abgelehnt und den Prozesskostenhilfeantrag zurückgewiesen. 1) … 2) Zu Recht hat das ArbG aber auch eine Beiordnung von Rechtsanwalt H mit der Begründung abgelehnt, dass eine beschränkte Beiordnung nicht zulässig sei. Denn nach ...mehr

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Zivilrechtlicher Eilrechtsschutz in Zeiten des Coronavirus

Zusammenfassung Durch die Ausbreitung des Covid-19-Virus sieht sich die Justiz mit neuen Fragestellungen konfrontiert: Richter arbeiten aus dem Home Office, Gerichte sind für den Publikumsverkehr gesperrt, Termine werden verlegt. Die Gerichte nehmen ihre Verpflichtung als Stütze der Gesellschaft ernst und halten ihre Arbeitsfähigkeit – wenn auch mit Einschränkungen – aufrech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 3.4.1 Steuer

Rz. 32 Nach § 77 Abs. 2 S. 1 AO hat der Grundeigentümer die Zwangsvollstreckung wegen einer Steuer zu dulden. Die Duldungspflicht erstreckt sich nach dem eindeutigen Wortlaut nicht auf steuerliche Nebenleistungen i. S. v. § 3 Abs. 4 AO.[1] Bei einem Grundstückserwerb im Weg der Zwangsversteigerung[2] soll die Duldungspflicht für die GrSt (s. Rz. 34) nach OVG Koblenz v. 8.12....mehr

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FoVo 03/2020, Notwendige Ko... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässiger Vollstreckungsauftrag mit Unterschrift Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Es liegt ein zulässiger Vollstreckungsauftrag vor. Aufgrund der strengen Formalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist zur Dokumentation einer ernsthaften Antragstellung – jedenfalls im Fall der Antragstellung durch ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei – erforderlich, dass ...mehr

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FoVo 03/2020, Notwendige Ko... / 3 Der Praxistipp

Zweimal liegt das AG richtig … Mit dem AG ist davon auszugehen, dass das Vollstreckungsorgan jede selbstständig mit Vollstreckungsanspruch verfolgte Kostenforderung überprüfen kann, soweit die Beitreibung nach § 788 Abs. 1 ZPO mit dem Hauptanspruch erfolgt. § 788 ZPO verlangt die Notwendigkeit der mit beizutreibenden Kosten. Dies zu prüfen, gehört zu den Obliegenheiten des Vo...mehr

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FoVo 03/2020, Notwendige Ko... / Leitsatz

Es sind keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung anzunehmen, wenn der Gläubiger ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen lässt und im Nachhinein keinen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses stellt. AG Heilbronn, Beschl. v. 30.8.2019 – 13 M 11096/17mehr

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zfs 03/2020, Einwand einer ... / 2 Aus den Gründen:

"… 2. …" Die sofortige Beschwerde hat Erfolg und führt zur Zurückverweisung der Sache in das Kostenfestsetzungsverfahren. Das Festsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO hat nur den Zweck, die Kostengrundentscheidung der Höhe nach zu beziffern, nicht aber außerhalb dieser Zielsetzung liegende sonstige Streitigkeiten zwischen den Parteien zu entscheiden, weshalb materiell-rechtli...mehr

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FoVo 03/2020, Rechtsmittel ... / 1 Der Praxistipp

Zwei Patentanwälte streiten seit Jahren um Abfindungsansprüche anlässlich des Ausscheidens einer Partei aus der Patentanwaltssozietät. Über die Art der Gewährung besteht Streit, so dass nun aus einem vorliegenden Zwangsgeldbeschluss – nach dessen Erlass Einsicht gewährt wurde – vorgegangen werden soll. Der Schuldner wehrt sich, wobei im Streit steht, was das richtige Rechtsm...mehr

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AGS 03/2020, Beschwer bei V... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert statthafte (vgl. Senat, Beschl. v. 8.9.2011 – III ZR 259/10, FamRZ 2011, 1792 Rn 5) sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherun...mehr

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zfs 03/2020, Einwand einer ... / 3 Anmerkung:

Die sehr knapp gehaltene Begründung des Beschl. des OLG Brandenburg gibt Anlass, sich mit der Problematik etwas näher zu befassen. Dabei ist zwischen einem im Kostenfestsetzungsverfahren erhobenen Einwand betreffend die Kostenentscheidung einerseits und dem hier vorliegenden Einwand, diese Kostenentscheidung habe wegen anderweitiger Vereinbarungen keinen Bestand mehr, zu unt...mehr

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AGS 03/2020, Editorial

Zum 1.1.2020 ist das Tagegeld erhöht worden. Dies betrifft nicht nur die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, sondern auch den Erstattungsanspruch der Partei für die Teilnahme an Gerichtsterminen. Hagen Schneider (S. 105) erläutert die Auswirkungen dieser Änderungen für die Kostenerstattung. Im Aufsatzteil befasst sich Minisini (S. 108) mit der Frage, inwieweit Koste...mehr

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AGS 03/2020, Zuständigkeit ... / 1 Aus den Gründen

Die Vollstreckungsgläubigerin hat beim VG die Vollstreckung aus den Vergütungsfestsetzungsbeschlüssen des VG in Form eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragt. Dem Antrag der Vollstreckungsgläubigerin ist zu entsprechen. Das Gericht ist für die Vollstreckung der von ihm nach § 11 Abs. 3 S. 1 RVG erlassenen Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse sachlich und örtlich zust...mehr

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FoVo 03/2020, Pfändbarkeit ... / 2 II. Die Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Beschwerdegericht hat keinen Anspruch gesehen Das LG hat ausgeführt, der Schuldner habe keinen Anspruch, die zur Insolvenzmasse gezogenen Beträge soweit zu reduzieren, dass die Einkommensteuer zuzüglich Nebenleistungen der Jahre 2012 bis 2014 aus dem sich danach ergebenden insolvenzfreien Vermögen beglichen werden könnte. Kei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 882a Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung

1 Normzweck Rz. 1 § 882 a Abs. 1 ZPO bezweckt einerseits, die Erfüllung der dem Staat oder der sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts obliegenden öffentlichen Aufgaben bzw. wo ein öffentliches Interesse entgegensteht (LG Berlin, Kunst und Recht 2010, 130) zu sichern, indem durch eine Wartefrist Gelegenheit zur Bereitstellung von Mitteln oder Einlegung von Rechtsbehe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 858 Zwangsvollstreckung in Schiffspart

1 Allgemeines – Zweck Rz. 1 Schiffspart ist der Gesellschaftsanteil am Reedereivermögen. Eine Reederei besteht, wenn mehrere Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff zum Erwerb durch die Seefahrt für gemeinschaftliche Rechnung verwenden. Miteigentum an Binnenschiffen begründet keine Schiffspart (LG Würzburg, JurBüro 1977, 1289). 2 Verfahren Rz. 2 Als Anteilsrecht ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 846 Zwangsvollstreckung in Herausgabeansprüche

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Bestimmungen der §§ 846 bis 849 ZPO treffen Sonderregelungen für die Vollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe individuell bestimmter oder die Leistung der Gattung nach bestimmter körperlicher Sachen wegen einer Geldforderung. Zweck der Vorschriften ist es, dem Gläubiger einen Zugriff auf die körperlichen Sachen, auf die der Schuldner einen Anspr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 857 Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte

1 Allgemeines Rz. 1 Das Vermögen des Schuldners als seine Haftungsgrundlage und zugleich Vollstreckungsobjekt besteht nicht nur aus beweglichen Sachen (Pfändung nach den §§ 808 ff. ZPO), Geldforderungen (Pfändung nach den §§ 829 ff. ZPO), Herausgabeansprüchen (Pfändung nach den §§ 846 ff. ZPO) und Grundstücken (Anwendung des ZVG), sondern auch aus einer Fülle von anderen "Ver...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Unterschiede zur Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen (Mobiliarvollstreckung)

Rz. 1 Die Wirkungen der Mobiliarvollstreckung werden grundsätzlich an die Pfändung der im Besitz des Schuldners befindlichen Sache(n) durch Besitzergreifung seitens des Gerichtsvollziehers als Vollstreckungsorgan geknüpft. Bei der Zwangsvollstreckung in Forderungen (§ 829 ZPO) und andere Vermögensrechte (§ 857 ZPO) fehlt im Gegensatz zur Mobiliarvollstreckung eine äußerlich ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und die Durchführung

Rz. 5 Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung nach der Vorschrift ist der Allein- oder Mitgewahrsam eines nicht zur Herausgabe bereiten Dritten an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache, die der Vollstreckungsschuldner nach dem vorliegenden Titel an den Gläubiger herauszugeben hat. Dabei kann es sich sowohl um einen Anspruch auf Leistung (Verschaffung), Überlassung u...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Die Zwangsvollstreckung in das Grundstück

Rz. 19 Die Zwangsvollstreckung in den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks ist dann beendet, wenn der Schuldner als Eigentümer eingetragen und für den Gläubiger eine Sicherungshypothek entstanden ist. Auch diese Vollstreckung führt in keinem Fall zur Befriedigung des Gläubigers wegen seiner titulierten Geldforderung gegen den Schuldner. Der Zugriff auf das Grundstück – d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Vorgehen bei Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung

Rz. 5 Findet der Gerichtsvollzieher beim Schuldner keine Sachen oder Wertpapiere der geschuldeten Art, kann der Gläubiger nicht vom Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen, weil die Vorschrift nicht die Abs. 2 bis 3 des § 883 ZPO für entsprechend anwendbar erklärt. Mit Rücksicht auf § 887 Abs. 3 ZPO kommt auch keine Zwangsvollstreckung nach § 887 Abs...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die unterschiedlichen Fälle der Zwangsvollstreckung des Dritten Abschnitts

Rz. 2 Die Vielzahl der in Betracht kommenden Ansprüche hat der Gesetzgeber in grundsätzlich vier Gruppen eingeteilt, für die jeweils – aus verschiedenen Gründen – ein unterschiedliches Verfahren Platz greift. Es sind dies – in der Reihenfolge des Gesetzes – die Zwangsvollstreckung wegen Ansprüchen auf Herausgabe beweglicher und unbeweglicher Sachen (§§ 883 bis 886 ZPO); Vornah...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 813b (außer Kraft)

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 878 Widerspruchsklage

1 Grundsatz Rz. 1 Da das Vollstreckungsgericht nicht befugt ist, im Teilungsverfahren materiell-rechtliche Erwägungen zu überprüfen, ist somit ein dem Teilungsplan widersprechender Gläubiger zur Verfolgung seines Rechts gezwungen. Hierzu hat er binnen einer Frist von einem Monat ab Beginn des Verhandlungstermins Klage (sog. Widerspruchsklage) vor dem Prozessgericht zu erheben...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 832 Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen

1 Normzweck Rz. 1 Die Vorschrift soll vermeiden, dass der Vollstreckungsgläubiger bei gleichem Drittschuldner eine Vielzahl von Pfändungen für die jeweils fällig werdenden Bezüge erwirken muß. Die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nach bestimmten Zeiträumen entstehenden Forderungen sollen vielmehr durch einen einzigen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erfaßt werden könne...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 806a Mitteilungen und Befragung durch den Gerichtsvollzieher

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Norm stellt klar, unter welchen Voraussetzungen es dem Gerichtsvollzieher obliegt, den Gläubiger über Geldforderungen des Schuldners zu unterrichten (BT-Drucks. 11/3621 S. 51). Die Vorschrift soll kostspielige, zeitraubende sowie im Erfolg ungewisse weitere Versuche des Gläubigers, zum Vollstreckungserfolg zu kommen, vermeiden helfen. Vor allem s...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 841 Pflicht zur Streitverkündung

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Vorschrift normiert die Pflicht des Gläubigers, in einem Prozess gegen den Drittschuldner auf Zahlung der gepfändeten und überwiesenen Forderung oder auf Hinterlegung des geschuldeten Betrags oder gegebenenfalls auf Feststellung des Bestehens der gepfändeten Forderung dem Schuldner den Streit zu verkünden Die Verpflichtung besteht sowohl bei der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 802h Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift fasst Fälle zusammen, in denen eine Verhaftung unzulässig ist (BT-Drucks. 10069 S. 28). 2 Vollziehung des Haftbefehls (Abs. 1) Rz. 2 Die zeitliche Grenze der Vollziehung des Haftbefehls nach dessen Erlass beträgt zwei Jahre. Dies entspricht der ebenfalls zwei Jahre betragenden Sperrwirkung einer bereits abgegebenen Vermögensauskunft in § 802d ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 852 Beschränkt pfändbare Forderungen

1 Normzweck Rz. 1 Der Zweck der Regelung schützt in Abs. 1 die Entscheidungsfreiheit des Pflichtteilsberechtigten und entfällt mit dessen Tod. In der Sache wertet die Vorschrift regelmäßig innerfamiliäre Bindungen höher als die Interessen außerfamiliärer Gläubiger. Sie beabsichtigt indessen keine Privilegierung des Erben des Pflichtteilsberechtigten zulasten dessen Abkömmling...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 811c Unpfändbarkeit von Haustieren

1 Normzweck Rz. 1 Die Vorschrift ist Ausdruck des Tierschutzes und soll die Unpfändbarkeit von Haustieren, welche nicht Erwerbszwecken dienen, gewährleisten. 2 Anwendungsbereich Rz. 2 Die Norm erfasst ausschließlich Tiere, die ohne Erwerbszweck in räumlicher Nähe, d. h. im häuslichen Bereich zum Schuldner, gehalten werden. Der Erwerbszweck scheidet bereits aus, wenn das Tier nu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 859 Pfändung von Gesamthandanteilen

1 Zweck Rz. 1 Die Vorschrift regelt – entsprechend der Vollstreckung in Forderungen – die Zwangsvollstreckung in Anteile an gesamthänderisch gebundenen Vermögensmassen. Dabei betrifft Abs. 1 die Pfändung in Anteile an Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei der Zwangsvollstreckung in Anteile an Handelsgesellschaftenund die Pfändung eines Anteils an einer Limited Liabil...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 887 Vertretbare Handlungen

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Zweck der Vorschrift ist die Regelung der Zwangsvollstreckung zur Erfüllung einer vertretbaren Handlung durch Ermächtigung des Vollstreckungsgläubigers zur Ersatzvornahme (VG Ansbach, Beschluss v. 18.9.2014 – AN 9 V 13.01534 –, juris). Die Bestimmung gibt dem Gläubiger eines Anspruchs auf Vornahme einer vertretbaren Handlung die Möglichkeit, diesen a...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 828 Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts

1 Normzweck Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für die Vornahme von Vollstreckungshandlungen des Gläubigers bezüglich der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen und andere Vermögensrechte des Schuldners. Vollstreckungsorgan ist grundsätzlich das Vollstreckungsgericht (vgl. § 764 ZPO), nicht der Gerichtsvollzieher. In einer Reihe von Fällen allerdi...mehr