Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.2 Einstweilige Anordnung

Rz. 26 Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung oder ihre Aufhebung kommt im Falle der Klage auf vorzugsweise Befriedigung nicht in Betracht, weil sie auf die Auskehrung des Erlöses nach Zwangsvollstreckung geht. Allerdings sieht Abs. 4 die einstweilige Anordnung auf Hinterlegung des Erlöses vor, um die Realisierung eines möglicherweise für den Kläger günstigen U...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten

Rz. 27 Bei der Auswahl der zu pfändenden Gegenstände hat der Gerichtsvollzieher darauf zu achten, dass der Gläubiger auf dem kürzesten Wege befriedigt wird, ohne dass der Hausstand des Schuldners unnötig beeinträchtigt wird. Der Gerichtsvollzieher richtet daher die Pfändung in erster Linie auf Geld, Kostbarkeiten oder solche Wertpapiere, die den Vorschriften über die Zwangsv...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Kosten – Gebühren

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Muster

6.1 Pfändungsantrag bei Lohnverschiebung (Absatz 1) Rz. 27 6.2 Pfändungsantrag bei Lohnverschleierung (Absatz 2) Rz. 28mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Muster

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Muster – Vorpfändung

8.1 Gläubiger beauftragt Gerichtsvollzieher im Rahmen eines Vollstreckungsauftrages Rz. 35 Im amtlichen Formular zur Verwendung des Gerichtsvollzieherauftrags ist hierfür das Modul J – Vorpfändung (§ 845 ZPO) – vorgesehen. Das Modul sieht allerdings nur die Variante vor, in dem der Gerichtsvollzieher als staatliches Vollstreckungsorgan die Vorpfändung selbst anfertigt und zug...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen

2.1 Zwangsvollstreckungsauftrag wegen Geldforderungen Rz. 2 Der Gerichtsvollzieher muss im Rahmen eines zulässigen Vollstreckungsauftrages wegen einer Geldforderung mit der Zwangsvollstreckung beauftragt sein. Insofern berechtigt ein abgelehnter Vollstreckungsauftrag z. B. wegen Fehlens von Vollstreckungsvoraussetzungen keine Unterrichtung. Die Unterrichtung ist nur für den G...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Anwartschaftsrechte

7.1.1 Anwartschaftsrecht bei Eigentumsvorbehalt und Sicherungseigentum Rz. 15 Der Schuldner, der eine Sache mit der Abrede erwirbt, dass er Eigentum an ihr erst erlangen solle, wenn er den Kaufpreis voll gezahlt, erwirbt mit der Aushändigung der Sache neben dem Besitz und der Nutzungsmöglichkeit eine Eigentumsanwartschaft, die einen selbständigen Vermögenswert darstellt. Über...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Grundbuchrechtliche Voraussetzungen

3.3.1 Antrag Rz. 21 Die Eintragung erfolgt durch das Grundbuchamt, in dessen Bezirk das Grundstück oder grundstücksgleiche Recht liegt. Erforderlich hierfür ist ein wirksamer Antrag (Abs. 1), der bereits zu den Vollstreckungsvoraussetzungen gehört. Er ist zugleich auch Wirksamkeitsvoraussetzung der Eintragung; fehlt er, führt eine dennoch eingetragene Zwangssicherungshypothek...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Muster

4.1 Antrag auf Pfändung und Überweisung eines BGB-Gesellschafteranteils Rz. 26 4.2 Antrag auf Pfändung und Überweisung eines Miterbenanteils Rz. 27mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Ersatzvornahme (Abs. 2)

6.1 Antrag Rz. 11 Neben dem Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung hat der Gläubiger einen Antrag auf Ersatzvornahme zu stellen. In diesem hat er die Maßnahme, zu deren Durchführung er ermächtigt werden soll, genau zu bezeichnen (OLG Koblenz, InVo 1998, 259; OLG Frankfurt, JurBüro 1988, 259; OLG Köln, NJW-RR 1990, 1087; VG Ansbach, Beschluss v. 18.9...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Verfahren – Einstweilige Anordnungen (Absatz 4)

7.1 Verfahren Rz. 24 Über die Klage auf vorzugsweise Befriedigung wird im "normalen" zivilprozessualen Erkenntnisverfahren entschieden. Die Klage wird an den Prozessbevollmächtigten des Vollstreckungsgläubigers erster Instanz oder an ihn persönlich zugestellt. Die Darlegungs- und Beweislast richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Der Dritte (Kläger) hat die gesicherte Forde...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Voraussetzungen

2.2.1 Verpflichtung zur Vermögenauskunft Rz. 4 Voraussetzung für die Anordnung der Erzwingungshaft ist, dass der Vollstreckungsschuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet ist und ein Haftgrund vorliegt. Dies ist gegeben, wenn der Schuldner den für die Abgabe der Vermögensauskunft bestimmten Termin trotz ordnungsgemäßer, d. h. richtiger und rechtzeitiger Ladung (LG...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Muster

10.1 Antrag auf Verwertung an einem anderen Ort Rz. 28 An das Amtsgericht – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – Az.: ... Antrag auf Verwertung an einem anderen Ort In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich , den Versteigerungsort insoweit abzuändern, als die Versteigerung der beim Schuldn...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Muster

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Muster

9.1 Antrag auf Pfändung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Auflassungserklärung/Eigentumsverschaffungsanspruch Rz. 24 Das praktische Problem besteht zumeist meist für einen Gläubiger darin, die genaue Sachlage nicht zu kennen. Das heißt, er weiß nicht, ob nur der Kaufvertrag geschlossen wurde oder ggf. sogar bereits die Auflassung erklärt wurde. In dieser Situation sollte er...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Muster

9.1 Pfändungsantrag bei Hypotheken 9.1.1 Buchhypothek Rz. 19 Rz. 19a Anhang – Antrag auf Eintragung der Pfändung im Grundbuch (Buchhypothek) An das Amtsgericht - Grundbuchamt - Az.: ... In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, die Pfändung der im Grundbuch von (genaue Bezeichnung) eingetrag...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.15 Versicherungsansprüche

7.15.1 Todesfalllebensversicherung/Sterbegeldversicherung Rz. 98 Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung, die lebenslänglich abgeschlossen wurde und im Todesfall an einen bei Abschluss benannten Begünstigten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme ist meistens gering, da sie bezweckt, den Hinterbliebenen die Beerdigungskosten zu erspar...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Ausnahme vom Pfändungsschutz (Abs. 2)

3.1 Allgemeines Rz. 4 Ein weitgehendes Pfändungsverbot für Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, birgt die Gefahr, dass der Schuldner Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger dadurch entzieht, dass er wertvolle Tiere erwirbt, zu denen er keine engen emotionalen Beziehungen hat. In solchen Fällen besteht kein schutzwürdiges Interesse des...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Voraussetzungen

3.2.1 Hoher Wert Rz. 7 Der Wert des Tieres muss hoch sein. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 11/5463 S. 7) muss hier ein Wert von 500,00 DM (250 EUR; nach der bis 1990 gültigen Wertgrenze des § 811 Nr. 14 ZPO a. F.) beträchtlich überschritten werden. 3.2.2 Nicht zu rechtfertigende Härte für Gläubiger Rz. 8 Ist der Wert des Tieres hoch, muss zusätzlich die Unpfändbarkeit e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13 Muster

13.1 Musterantrag/Beschränkter Räumungsauftrag nach § 885a ZPO Rz. 20 An das Amtsgericht ... – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger ... gegen Schuldner ... wird anliegend die vollstreckbare Ausfertigung des Räumungsurteils des ... gerichts vom..., Az. ..., überreicht, mit dem Auftrag den Schuldner aus dem Besitz der im Titel bezeichnete...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Einzelfälle

7.1 Anwartschaftsrechte 7.1.1 Anwartschaftsrecht bei Eigentumsvorbehalt und Sicherungseigentum Rz. 15 Der Schuldner, der eine Sache mit der Abrede erwirbt, dass er Eigentum an ihr erst erlangen solle, wenn er den Kaufpreis voll gezahlt, erwirbt mit der Aushändigung der Sache neben dem Besitz und der Nutzungsmöglichkeit eine Eigentumsanwartschaft, die einen selbständigen Vermög...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Voraussetzungen

4.1 Rechtsschutzbedürfnis Rz. 4 Die Vermögensauskunft als ein Verfahren der Zwangsvollstreckung setzt das Vorliegen der allgemeinen und ggf. besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen hinsichtlich der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung voraus (Titel, Klausel, Zustellung, Sicherheitsleistung, Kalendertag, Wartefrist etc.; ggf. Zurückweisung eines Vollstreckungsschutza...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Muster

9.1 Vollstreckungsauftrag wegen Herausgabe beweglicher Sachen Rz. 30 An die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim Amtsgericht Betr.: Vollstreckungsauftrag In der Vollstreckungssache X ./. Y überreiche ich anliegend vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) nebst Zustellungsnachweis mit dem Auftrag, die im Titel näher bezeichnete...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten/Gebühren

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Muster

10.1 Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek Rz. 54 An das Amtsgericht – Grundbuchamt – Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, wegen der sich aus den beiliegenden vollstreckbaren Ausfertigungen des …gerichts vom … und des Kostenfestse...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1.2 Briefhypothek

9.1.2.1 Schuldner ist im Besitz des Hypothekenbriefs Rz. 19b 9.1.2.2 Dritter ist im Besitz des Hypothekenbriefs Rz. 19c Hinweis 1. Drittschuldner: Briefhypothek: 2. Forderung aus Anspruch G 2. "Es wird angeordnet, dass" "t."mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Musterformulierungen

8.1 Verzichtserklärung gegenüber Schuldner Rz. 11 An den Schuldner ... Sehr geehrte/r Herr/Frau, ... hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich als Gläubiger gemäß § 843 Satz 1 ZPO auf die Rechte des ( ) Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des AG ... vom ..., Az. ... M ... ./. ... verzichte und daraus keine Rechte mehr herleite. ( ) Überweisungsbeschlusses des AG ... vom ..., Az. ....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

3.1 Wartefrist Rz. 6 Die Wartepflicht für Vollstreckungsanträge hat sich an den Wertungen des Gesetzgebers auszurichten (BayLSG, SAR 2014, 28). Insoweit bestimmt die Norm, dass die Zwangsvollstreckung gegen den Bund oder ein Land wegen einer Geldforderung, soweit nicht dingliche Rechte verfolgt werden, erst 4 Wochen nach dem Zeitpunkt beginnen darf, in dem der Gläubiger seine...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzung der Pfändung – Gewahrsamsprüfung

Rz. 4 Der Schuldner muss sich im Gewahrsam der körperlichen Sachen befinden (vgl. § 70 Abs. 1 GVGA). Dies hat der Gerichtsvollzieher von Amts wegen zu prüfen. Vor diesem Hintergrund handelt ein Gläubiger grundsätzlich nicht pflichtwidrig, wenn er die Pfändung eines Gegenstandes beantragt, sofern er hinreichende Anhaltspunkte dafür hat, dass sich dieser im Gewahrsam des Schul...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Herausgabebereitschaft des Dritten

Rz. 12 Will der Gerichtsvollzieher eine Sache pfänden, an der ein Dritter Gewahrsam hat, genügt es nicht, dass der Dritte den Pfändungsakt als solchen duldet. Der Dritte muss vielmehr zur Herausgabe bereit sein. Sie ist für jede Pfändung (auch Anschlusspfändung; § 826 ZPO) neu zu erklären. Sie stellt eine Prozesshandlung dar und setzt voraus, dass der Dritte über den Pfändun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Vorliegen vollstreckungsrechtlicher Mängel

Rz. 17 Die Zwangsvollstreckung in das Grundbuch setzt voraus, dass die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung bei Stellung des Antrages auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vorliegen (OLG Hamburg, InVo 1997, 19). Bei Vorliegen vollstreckungsrechtlicher Mängel darf die Zwangsvollstreckung nicht beginnen; die Zwangssicherungshypothek wird dann nicht eingetragen. Fehl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Pfändung und Pfändungszeitpunkt

Rz. 7 Gem. Abs. 1 Satz 2 darf die Pfändung nicht früher als einen Monat vor der gewöhnlichen Zeit der Reife erfolgen. Bei der Berechnung der Frist ist auf die Zeit der gewöhnlichen Reife nach der Fruchtart und den örtlichen Verhältnissen (RGZ 42, 382; vgl. auch § 101 Abs. 2 GVGA) abzustellen. Auf den bevorstehenden Eintritt der Reife achtet der Gerichtsvollzieher besonders, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Vollstreckungsrechtliche Voraussetzungen

Rz. 9 In vollstreckungsrechtlicher Hinsicht müssen für die Eintragung einer Zwangshypothek ein Antrag des Gläubigers, zu dem der Schuldner nicht zu hören ist (OLG Frankfurt am Main, 2.2.2005, 20 W 121/05 – Juris), vorliegen (Abs. 1 Satz 1 ZPO). Zudem ist ein Titel erforderlich, aus dem neben dem verpflichteten Schuldner und der auf einen bestimmten Geldbetrag lautenden fälli...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Bestimmtheit des Vollstreckungstitels

Rz. 10 Herauszugeben sein muss eine bestimmte bewegliche Sache (AG Coburg, DGVZ 1995, 77). Bei unbeweglichen Sachen gilt § 885 ZPO. Es genügt allerdings, dass die Sache mit der Wegnahme beweglich wird, sofern die konkrete Wegnahme seitens des Gerichtsvollziehers möglich ist (MünchKomm/ZPO-Gruber, § 883 Rn. 14). Die Verpflichtung zur Herausgabe kann in einem Urteil, aber auch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.2 Klage zur Erwirkung eines Duldungstitels

Rz. 55 Vor der Erhebung der Duldungsklage ist der Grundstückseigentümer unbedingt zur Begleichung und/oder Errichtung einer vollstreckbaren Urkunde nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO aufzufordern. Ist dies unterblieben und erkennt der Beklagte sofort an (§ 93 ZPO), hat der Beklagte (Grundstückseigentümer) keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben (OLG München, Rpfleger 1984, 325...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Mindestbetrag bei der Zwangshypothek (Absatz 1)

Rz. 9 Die Zwangssicherungshypothek kann nur bei Beträgen über 750 EUR (also mindestens 750,01 EUR) eingetragen werden (Abs. 3 Satz 1), andernfalls ist die Zwangshypothek nach § 53 GBO wg. Nichtigkeit von Amts wegen zu löschen. Die Regelung verfolgt den Zweck, das Grundbuch von verwirrenden kleinen Zwangshypotheken freizuhalten (BT-Drucks. 13/341); daneben soll die Vorschrift...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Bestimmung findet Anwendung im Bereich der Zwangsvollstreckung wegen Ansprüchen auf Herausgabe beweglicher Sachen (§§ 883, 884 ZPO) und solchen auf Herausgabe von unbeweglichen Sachen (§ 885 ZPO). Ihre Anwendbarkeit setzt dabei voraus, dass der Dritte Besitzer (§ 854 BGB; vgl. OLG Celle MDR 2008, 445) und nicht nur Besitzdiener ist. Die Norm findet auch Anwendung b...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 11 Kosten – Gebühren

Rz. 226 An Gerichtskosten entsteht eine Festgebühr von 20 EUR gem. Nr. 2111 KV GKG. Hierfür besteht Vorschusspflicht gem. § 12 Abs. 6 GKG. Dies gilt nicht bei elektronischen Anträgen auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 829a ZPO. Die Vorschusspflicht entfällt ebenso bei arbeitsgerichtlichen Titeln (vgl. § 11 GKG). Innerhalb des Rechtszuges gelten mehre...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich – Zulässigkeit

Rz. 2 Der Anwendungs- und Zulässigkeitsbereich der Norm erstreckt sich auf die Pfändung von Geldforderungen (§ 829 ZPO), auch wenn für diese eine Hypothek besteht (§§ 830, 830a ZPO; Zöller/Herget, § 845 Rn. 1), auf den Anspruch auf Herausgabe oder Leistung einer körperlichen Sache (§§ 846ff. ZPO) auf die Vollstreckung in sonstige Vermögenswerte (§ 857 ZPO) soweit die Forderunge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Umwandlung in eine Eigentümergrundschuld

Rz. 2 Der Begriff der vollstreckbaren Entscheidung ist ebenso zu verstehen wie in § 775 ZPO. Um eine solche Entscheidung handelt es sich dann, wenn sie nicht mehr angefochten werden kann und sofort ihre Wirkung entfaltet (OLG Düsseldorf, 8.12.1993, 9 U 151/93, n. v.; OLG Köln, Rpfleger 2009, 78). Rz. 3 Wie § 775 Nr. 1 ZPO findet Abs. 1 über § 795 ZPO auch dann Anwendung, wenn...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 4 Die Vermögensauskunft als ein Verfahren der Zwangsvollstreckung setzt das Vorliegen der allgemeinen und ggf. besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen hinsichtlich der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung voraus (Titel, Klausel, Zustellung, Sicherheitsleistung, Kalendertag, Wartefrist etc.; ggf. Zurückweisung eines Vollstreckungsschutzantrages; vgl. LG Düsseldo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Verwertung der eingetragenen Zwangshypothek (Abs. 3)

Rz. 44 Für die Zwangsvollstreckung aus einer Zwangshypothek enthält Abs. 3 ZPO eine besondere Regelung. Danach genügt zur Befriedigung aus dem Grundstück durch Zwangsversteigerung der vollstreckbare (Zahlungs-)Titel, auf dem die Eintragung vermerkt ist. Ein gesonderter Duldungstitel als Voraussetzung der Zwangsvollstreckung ist nicht erforderlich. Der Anwendungsbereich des A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Eintragung der Zwangshypothek

Rz. 34 Bei einer Zwangshypothek ist diejenige Person nach § 1115 Abs. 1 BGB als Gläubiger einzutragen, die durch Vollstreckungstitel bzw. -klausel als Inhaber der titulierten Forderung ausgewiesen ist. Auf den materiell-rechtlichen Forderungsinhaber kommt es bei der Zwangshypothek nicht an. Grundlage ist allein der Vollstreckungstitel (OLG München, MDR 2013, 812 = NJW-RR 201...mehr