Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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FoVo 5/2017, Gibt es eine e... / 1 I. Der Fall

Antrag auf PfÜB mit Gebühr für Drittauskunft Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin wegen einer Hauptforderung in Höhe von 12.000 EUR nebst Zinsen (3.621,17 EUR) und Kosten (2.271,53 EUR), insgesamt in Höhe von 17.892,70 EUR die Zwangsvollstreckung. Im Rahmen der Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) begehrt sie nach der Forderungsaufstellung...mehr

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AGS 5/2017, Zweitschuldnerh... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner wendet sich gegen seine Inanspruchnahme als Zweitschuldner. Im zugrunde liegenden Hauptverfahren ging es um einen Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden gemeinsamen Kinder. Der Antragstellerin war Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt worden. Nach Anhörung der Beteiligten ordnete das FamG die Einholung eines Gutachtens an, das a...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / 1. Arrestverfahren und Arrestvollziehung

Das in der EuKoPfVO geregelte Verfahren ist grds. strukturell vergleichbar mit dem Arrestverfahren gem. §§ 916 ff. ZPO in Verbindung mit einem Kontenpfändungsbeschluss nach § 829 ZPO.[4] Das Konto des Schuldners wird lediglich vorläufig gepfändet, eine Befriedigung des Gläubigeranspruchs durch Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt (vgl. § 835 ZPO) erfolgt nicht.[...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / a) Gerichtsgebühren

In Verfahren nach Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO, in denen der Gläubiger bereits einen deutschen Vollstreckungstitel erwirkt hat, werden aufgrund der Vergleichbarkeit mit der Arrestvollziehung gem. §§ 928 ff. ZPO nach Vorbem. 1.4 Abs. 1 S. 2, Vorbem. 2.1 Abs. 1 S. 1 GKG-KostVerz. wie bei der Arrestvollziehung die Gebühren nach Teil 2 Hauptabschnitt 1 GKG-KostVerz. erhoben.[26] E...mehr

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AGS 5/2017, Keine Erstrecku... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da die von der Antragstellerin geltend gemachte Terminsgebühr in dem Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen war. 1. Eine Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen fällt gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 i.V.m. Nr. 3104 VV für die ...mehr

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FoVo 5/2017, Keine vorzeiti... / 3 Der Praxistipp

RZV ist keine verlässliche Grundlage für die Zahlung Dem BGH kann in einer wichtigen tatsächlichen Erkenntnis nicht widersprochen werden: Der Schuldner, der es bis zum Antrag auf Abnahme einer Vermögensauskunft nicht geschafft hat, mit dem Gläubiger eine gütliche Einigung zu erzielen, und dann nicht zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft erscheint, hat sich als unzuverlä...mehr

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FoVo 5/2017, Mitwohnende To... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen liegen vor Nach Ansicht des AG hat die GV die Durchführung des erteilten Auftrags aufgrund des rechtskräftigen Räumungstitels gegen den Schuldner zu Unrecht abgelehnt. Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung liegen vor. Die Gläubigerin verfügt über einen rechtskräftigen Räumungstitel gegen den Schuldner, der diesem auch zugestellt ...mehr

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FoVo 5/2017, (Teil-)Vollstr... / II. Die Lösung

Teilrechtskraft Wird ein ganz oder teilweise Klage zusprechendes Urteil nur teilweise angefochten, so wird es hinsichtlich des nicht angefochtenen Teils gleichwohl nicht rechtskräftig (Zöller-Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 537 Rn 1). Da die Sicherheitsleistung nur bei einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu erbringen ist, kann die Zwangsvollstreckung nach §§ 750, 704 ZPO deshalb...mehr

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FoVo 4/2017, BGH klärt Stre... / 2 II. Aus der Entscheidung

Gegenstandswert bestimmt sich nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG Das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – hat die nach § 788 ZPO zugunsten des Gläubigers festzusetzenden Kosten der Zwangsvollstreckung zutreffend auf der Grundlage eines Gegenstandswerts von 152.317,05 EUR ermittelt, der die zu vollstreckende Forderung einschließlich der Zustellungskosten umfasst. Entgegen der Auffass...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2.2 Einzeltätigkeit

Ist der Anwalt hingegen nur mit der Erteilung der ersten Vollstreckungsklausel beauftragt, war er also nicht im Erkenntnisverfahren tätig, verdient er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3403 VV. Die Gebühr entsteht jedoch nur in Höhe eines 0,3-Gebührensatzes, da der Anwalt wegen § 15 Abs. 6 RVG für diese Einzeltätigkeit keine höhere Gebühr erhalten kann, als ein mit der gesamten...mehr

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FoVo 4/2017, Keine Starthil... / 2 Der Praxistipp

§ 850k verweist auf § 850i ZPO Nach § 850k Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht in entsprechender Anwendung der Pfändungsschutzvorschriften für Arbeitseinkommen den Pfändungsfreibetrag nach § 850k Abs. 1–3 ZPO abweichend festsetzen. Dabei wird auch auf § 850i ZPO verwiesen. Einkünfte, nicht Hoffnungen werden geschützt Werden nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für per...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Lad... / I. Das Problem

Abnahme der Vermögensauskunft als erste Vollstreckungsmaßnahme Wir betreiben im Auftrag von diversen Gläubigern die Zwangsvollstreckung. Die titulierte Forderung wird uns regelmäßig mit dem Hinweis übergeben, dass weitere Informationen über das Vermögen oder das Einkommen des Schuldners nicht vorliegen. Wir starten die Zwangsvollstreckung nach einer fruchtlosen Zahlungsauffor...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / V. Rechtsmittel des zur Auskunft Verpflichteten

So dringend der Unterhaltsberechtigte auf die Erteilung der Auskunft nach §§ 1605, 1580 BGB angewiesen sein kann, so sehr ist der Unterhaltspflichtige bemüht, der Auskunftsverpflichtung zu begegnen. Sein Rechtsmittel gegen den zur Auskunft verpflichtenden Beschluss muss aber die Hürde des § 61 FamFG nehmen. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde nur zuläs...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 1. Einfache und qualifizierte Klauseln

Die Zwangsvollstreckung findet gem. § 724 Abs. 1 ZPO aus einem mit einer Vollstreckungsklausel versehenen Titel statt. Zu unterscheiden ist hinsichtlich der Klauseln zwischen den einfachen Vollstreckungsklauseln (§ 724 ZPO) und den qualifizierten Vollstreckungsklauseln (§§ 726 bis 729 ZPO) sowie der Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen (§ 733 ZPO).mehr

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FoVo 4/2017, Nachzahlung vo... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung in das P-Konto Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin und hat im Wege des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) das bei der Drittschuldnerin befindliche Guthaben auf dem als Pfändungsschutzkonto geführten Girokonto der Schuldnerin gepfändet. Nachzahlung auf das Arbeitslosengeld pfändungsfrei? Der Schuldner erhielt im Novembe...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / Einführung

Für das Betreiben der Zwangsvollstreckung bedarf es neben dem Titel auch der Zustellung und einer Klausel. Obwohl die Erteilung der ersten vollstreckbaren Ausfertigung zumeist keine weiteren Kosten auslöst, können für die Erteilung der Vollstreckungsklausel gleichwohl besondere Kosten entstehen, etwa wenn eine Titelumschreibung erforderlich wird oder Klage wegen der Klausel ...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 1.1 Entstehung einer Verfahrensgebühr

Für das Verfahren über die Erteilung einer weiteren Vollstreckungsklausel fallen gesonderte Gerichtsgebühren an. Es entsteht eine Festgebühr, die jeweils 20,00 EUR beträgt (Nr. 2110 GKG-KostVerz.). Neben der Gebühr sind eventuelle Zustellungskosten (Nr. 9002 GKG-KostVerz.) von der ersten Zustellung an in Ansatz zu bringen. Zudem ist für die Fertigung der Ausfertigung neben de...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2. Anwaltskosten

Das Verfahren wegen der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung stellt stets eine besondere Angelegenheit dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 5 RVG). Es fällt deshalb eine besondere Vergütung an, auch wenn der Anwalt bereits in dem Erkenntnisverfahren oder in sonstiger Weise mit der Zwangsvollstreckung beauftragt war.[25] Der Anwalt des Schuldners verdient die Gebühr bereits,...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 4. Erstattungsfragen

Eine Erstattung der für die Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten kann nur erfolgen, wenn es sich um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung handelt (§ 788 Abs. 1 ZPO). Danach kommt eine Erstattung nur in Betracht, wenn der Gläubiger die Erteilung nicht zu vertreten hat,[29] etwa weil die erste vollstreckbare Ausfertigu...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 3. Wert

Der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert bestimmt sich nach dem Anspruch, der mit der zu erteilenden Vollstreckungsklausel im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden soll (§ 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO).[35] Dabei bleiben wegen der Regelungen in § 43 GKG, § 37 FamGKG die Zinsen und Kosten unberücksichtigt.[36] Ist bei einer Zug-um-Zug Leistung nur noch ei...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2.1 Erinnerungsverfahren (§ 732 Abs. 1 ZPO)

Bei dem Verfahren nach § 732 ZPO handelt es sich um eine besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 RVG), so dass eine gesonderte Vergütung entsteht. In Lit. und Rspr. ist umstritten, ob der Anwalt eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV[42] oder lediglich eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV[43] verdient. Da Nr. 3500 VV ihrem Wortlaut nach dann Anwendung findet, wen...mehr

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AGS 4/2017, Keine Kostenfes... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Rechtspflegerin hat die Kostenfestsetzung zugunsten der Beklagten zu 2) gegen den Beklagten zu 1), ihren Streitgenossen, zu Recht abgelehnt. Zwischen Streitgenossen findet grundsätzlich keine gerichtliche Kostenfestsetzung statt, es sei denn, dass Ausgleichsansprüche im Innenverhältnis eindeutig mittitulier...mehr

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FoVo 4/2017, Örtliche Zustä... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

Das LG Frankfurt hält die sofortige Beschwerde des Gläubigers für unbegründet, nachdem der Rechtspfleger beim AG der Erinnerung des Schuldners abgeholfen und den PfÜB aufgehoben hat. Vorsicht! Während für den Schuldner die Erinnerung gegeben ist, kommt der Gläubiger mit einem Rechtsmittel nur dann in Berührung, wenn beide Vollstreckungsparteien angehört wurden oder aber sein ...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Lad... / II. Die Lösung

Verfahrensvorschriften in § 802f ZPO Das Verfahren über die Abnahme der Vermögensauskunft ist grundsätzlich in § 802f ZPO geregelt. Die dortigen Verfahrensvorschriften werden durch die §§ 802c und 802d ZPO ergänzt. Gemäß § 802f Abs. 4 Satz 1 ZPO ist dem GV aufgegeben, die Zahlungsaufforderung, die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft und sämtliche Belehrungen, ...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 3.2 Erteilung durch das Gericht

Hat das Gericht eine Klausel nach §§ 726 bis 729 ZPO für eine notarielle Urkunde zu erteilen, weil die Urkunde sich in gerichtlicher Verwahrung befindet, entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 18000 GNotKG-KostVerz. Es gilt Tabelle B (§ 34 GNotKG). Erfasst sind insbesondere die folgenden Fälle:mehr

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FoVo 4/2017, Der Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft aus Sicht des Gläubigers

Zentrale Bedeutung der Informationsbeschaffung Effektiv vollstrecken kann nur, wer über hinreichende Informationen zum Aufenthalt, zum Einkommen und zum Vermögen des Schuldners verfügt. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung spielt die Abnahme der Vermögensauskunft eine zentrale Rolle. Die Praxis zeigt, dass das Vermögensverzeichnis häufig nicht ...mehr

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Insolvenzrecht: Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet

Zusammenfassung Auf der Zielgeraden haben Bundestag und Bundesrat die Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet. Durch das Gesetz werden die Risiken der Insolvenz für die Geschäfts-partner kriselnder Unternehmen verringert. Die von der Rechtsprechung formulierten strengen Anforderungen, die Zahlungsfähigkeit der Geschäftspartner zu überprüfen, werden damit korrigiert. Die ...mehr

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FoVo 3/2017, Keine Gebühren... / 2 II. Aus der Entscheidung

Geklärt: keine Gebühr für die Eintragungsanordnung Der Argumentation der Staatskasse kann nicht gefolgt werden. Die Erhebung der Gebühr für die Zustellung der Eintragungsanordnung von 3 EUR gemäß Nr. 101 GVKostG-KV, die dem Abschnitt 1 des Kostenverzeichnisses mit der amtlichen Überschrift "Zustellung auf Betreiben der Parteien (§ 191 ZPO)" zugeordnet ist, ist nicht Gegenstan...mehr

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FoVo 3/2017, P-Konto: Rente... / 2 II. Die Entscheidung

Freibetrag ist Freibetrag Der Antrag ist zulässig, jedoch unbegründet. Soweit Vollstreckungsschutz gemäß § 850k ZPO begehrt wird, ist eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages über den bestehenden Freibetrag hinaus nicht gerechtfertigt. Keine Begründung für den höheren Unterhaltsbedarf Durch das Pfändungsschutzkonto verbleibt der Schuldnerin ein pfändungsfreier Betrag, der zur Be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Rechtsfolgen/Genehmigung

Rn 26 Ist eine Verfügung nach § 24 Abs. 1 unwirksam, tritt ihr Erfolg nicht ein. Hat etwa ein Drittschuldner an den Schuldner geleistet und kann sich nicht auf § 82 berufen, bleibt die Leistungspflicht trotz der Leistung bestehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter kann grundsätzlich die Leistung nochmals verlangen, wenn ihm diese nicht auf anderem Weg ungeschmälert zufließt....mehr

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FF 3/2017, Für mehr Ehrlichkeit im Zugewinnausgleich

Jochem Schausten Haben Sie auch manchmal den Eindruck, dass trotz aller Verbesserungen durch die Reform des Güterrechts in 2009 auch weiterhin zu wenig Möglichkeiten bestehen, den böswilligen "Vermögensverschweiger" auf den Pfad der Tugend zurückzuführen? Zwei Beispiele aus der Praxis: In einem Fall erteilte der Ehemann seine Auskunft zu seinem Endvermögen, darunter waren unte...mehr

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FoVo 3/2017, P-Konto: Begre... / 2 II. Die Entscheidung

Barauszahlungen haben eine Grenze Die Erinnerung der Schuldnerin wurde zurückgewiesen. Wer als Schuldner von seinem als P-Konto geführten Girokonto Barabhebungen in einer Größenordnung vornimmt, die die Grenze des eingeräumten monatlichen Freibetrages erreicht, hat gegenüber der Drittschuldnerin (kontoführende Bank) keinen weiteren Verfügungsanspruch für den laufenden Monat, ...mehr

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FoVo 3/2017, Abtretung statt Pfändung von Arbeitseinkommen

Hohe Kosten für den PfÜB Pfändet der Gläubiger den Arbeitslohn, ist dieses Vorgehen mit erheblichen Kosten belastet. Nicht nur, dass die Pfändung erst möglich ist, wenn die Forderung tituliert ist, setzt sie doch den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) sowie dessen Zustellung voraus. Insgesamt entstehen folgende Kosten: Hinweismehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Sonstige Mitteilungspflichten

Rn 33 Weitere Mitteilungspflichten des Gerichts finden sich in den Anordnungen über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi). Die insolvenzrechtlich relevanten Vorschriften wurden zuletzt mit Wirkung zum 01.10.2014 geändert und finden sich nunmehr im Abschnitt IX. Dieser regelt eine Mitteilungspflicht für Sicherungsmaßnahmen in folgenden Fällen: Bestellung eines vorläufigen Insolve...mehr

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FoVo 3/2017, P-Konto: Rente... / 1 I. Der Fall

Rentennachzahlung auf dem P-Konto Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung in das P-Konto der Schuldnerin wegen einer Forderung in Höhe von 2.216,62 EUR. Am 2.9.2016 hat die Schuldnerin eine Rentenzahlung für den 16.7. bis 31.10.2016 von 3.464,86 EUR erhalten, deren Freigabe sie nunmehr begehrt. Zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes sei sie dringend auf den Betrag a...mehr

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FoVo 3/2017, P-Konto: Begre... / 3 Der Praxistipp

Unzutreffendes Rechtsmittel Das AG hat die Eingabe der Schuldnerin als Erinnerung nach § 766 ZPO behandelt. Das begegnet Zweifeln. Dem Vollstreckungsorgan wurde kein Verfahrensfehler bei der Pfändung des Kontoguthabens nach § 833 ZPO vorgeworfen. Der Pfändungsfreibetrag stand ebenfalls nicht zur Diskussion. Auch hat die Schuldnerin keinen Schutzantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO g...mehr

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zfs 3/2017, Auskunftsanspru... / Sachverhalt

Die Kl. macht als Rechtsschutzversicherung einen Auskunftsanspruch gegen zwei Rechtsanwälte (Bekl. Ziff. 2 und 3) und die von ihnen betriebene Anwaltssozietät (Bekl. Ziff. 1) geltend, die den mitversicherten Ehemann ihrer VN in einem auf ihre Kosten geführten Rechtsstreit vertrat. Am 2.9.2008 erteilte die Kl. auf Anfrage der Bekl. Ziff. 1 v. 10.7.2008 Deckungszusage für einen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 (Besondere) Vereinbarung

Rn 15 Grundlage des Abzugs der Einlage (bzw. des Verzichts auf den Verlustanteil) muss eine (besondere) Vereinbarung sein. Die Bedeutung dieses Tatbestandsmerkmals wird klar, wenn man sich vergegenwärtigt, dass § 136 ein Unterfall der Anfechtung wegen inkongruenter Deckung ist (siehe oben Rn. 2). Die Rückgewähr (bzw. der Verzicht auf den Verlustanteil) muss also – um eine An...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1 Verfügungen

Rn 7 Der Verfügungsbegriff entspricht dem des allgemeinen Zivilrechts,[8] mithin ist darunter ein Rechtsgeschäft zu verstehen, durch das der Verfügende auf ein Recht unmittelbar einwirkt, es also entweder auf einen Dritten überträgt oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es sonst wie in seinem Inhalt ändert.[9] Den Regelfall der Verfügung bilden die Zahlun...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ansatz einzeln erworbener immaterieller Vermögensgegenstände bzw. -werte

Tz. 52 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Einzeln erworbene immaterielle Güter sind im Unterschied zu selbst geschaffenen immateriellen Gütern im HGB-Abschluss und nach IFRS für KMU aufgrund des in beiden Rechnungslegungssystemen geltenden Vollständigkeitsgebots zwingend zu bilanzieren, wenn sie die Definitions- und Ansatzkriterien eines immateriellen Vermögensgegenstands nach HGB res...mehr

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FoVo 3/2017, Wenn der Schul... / II. Die Lösung

Berechnung des pfändungsfreien Arbeitseinkommens Die Höhe des pfändbaren Arbeitseinkommens bestimmt sich nach § 850c ZPO. Danach ist von dem nach § 850e ZPO zu berechnenden Nettoeinkommen auszugehen. Nach der Rundung auf einen auf 10 EUR endenden Betrag ist hiervon der Freibetrag des Schuldners von aktuell 1.073,88 EUR in Abzug zu bringen. Von dem überschießenden Betrag sind ...mehr

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FoVo 3/2017, Der Streit um ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung überzeugt nicht Der Gläubiger muss der Entscheidung nicht folgen, sondern kann sich für eine Vergütung aus einem höheren Wert auf die anderslautenden Entscheidungen des OLG Karlsruhe (NJW-RR 2011, 501) und des OLG Naumburg (NJW-RR 2014, 1151 = FoVo 2014, 215) beziehen. Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung Dem OLG Brandenburg ist insoweit zu folgen, wi...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / dd) Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

Tz. 687 Die Bestellung bestimmter Sicherheiten begründet keine Verbindlichkeit und führt daher nicht zur Passivierungspflicht. § 251 HGB bezweckt, über solche Sicherheiten zu informieren.[725] BEISPIEL Die Bestellung einer Grundschuld zur Sicherung einer fremden Verbindlichkeit begründet keine Verbindlichkeit, sondern einen Anspruch des Pfandrechtsinhabers auf Duldung der Zwa...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / I. § 318 HGB

Tz. 48 § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers (1) Der Abschlußprüfer des Jahresabschlusses wird von den Gesellschaftern gewählt; den Abschlußprüfer des Konzernabschlusses wählen die Gesellschafter des Mutterunternehmens. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 kann d...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / I. Die Bestimmtheit des Titels

Als Vollstreckungstitel kommt jedes vorläufig vollstreckbare Urteil des Arbeitsgerichts einschließlich eines Versäumnisurteils oder auch ein Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren in Betracht. Im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung muss schon im Erkenntnisverfahren beachtet werden, dass die Pflicht zur Weiterbeschäftigung im Einzelnen bestimmt bezeichnet sein muss, ...mehr

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FoVo 2/2017, Es bedarf kein... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen Das LG hat eine Umschreibung des PfÜB auf die Gläubigerin als Rechtsnachfolgerin der darin bezeichneten Zedentin zu Recht abgelehnt. § 727 ZPO ist auf PfÜBs, mit denen Geldforderungen des Schuldners gegen den Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden, weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. BGH klärt Vorausse...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / IV. Einwände des Arbeitgebers

Vollstreckung trotz Freistellung Der Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber nach der Verurteilung zur Weiterbeschäftigung den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellt. Von dieser Möglichkeit kann der Arbeitgeber nur dann Gebrauch machen, wenn er dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt hat o...mehr

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FoVo 2/2017, Der Vollstreckungsantrag beim arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch

Vollstreckung als unvertretbare Handlung Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist als unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO anzusehen (vgl. Goebel, FoVo 2017, 21 – in diesem Heft). Erfüllt der Arbeitgeber diesen Anspruch nach Titulierung nicht freiwillig, muss er dementsprechend nach § 888 ZPO durch Festsetzung eines Zwangsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beiget...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / III. Die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

Wegfall des Arbeitsplatzes Voraussetzung der Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist in jedem Fall, dass der Arbeitgeber objektiv in der Lage ist, den Arbeitnehmer auch tatsächlich weiter zu beschäftigen und damit den Anspruch zu erfüllen. Ist der Arbeitsplatz etwa durch die Stilllegung des gesamten Betriebes oder einer Betriebsstätte oder einer Produktionss...mehr

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FoVo 2/2017, Formerforderni... / 1 I. Der Fall im Überblick

GV verlangt Originalunterschrift Die Gläubigerin hat im Wege der Zwangsvollstreckung die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt. Der Schriftsatz wies als Sachbearbeiterin Rechtsanwältin … aus und war mit einer eingescannten Unterschrift von Rechtsbeistand S versehen. Der Gerichtsvollzieher (GV) teilte den Gläubigervertretern mit, dass für die weitere Bearbeitung ein original...mehr