Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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FoVo 2/2017, Formerforderni... / 2 II. Die Entscheidung

Das Argument: Rechtssicherheit Aus Gründen der Rechtssicherheit hat der Gerichtsvollzieher vorliegend zu Recht vor seinem weiteren Tätigwerden in dem Verfahren die Vorlage eines originalunterschriebenen Vollstreckungsauftrags verlangt. Unabhängig von der Frage, ob der Vollstreckungsauftrag gemäß § 4 GVGA einer Form bedarf oder nicht, hat der Gerichtsvollzieher vor Durchführun...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / II. Anderer Arbeitsplatz und Beschäftigungsausschluss

Mittel der Wahl: § 767 ZPO Möchte der Arbeitgeber in Erfüllung der Weiterbeschäftigungspflicht den Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen oder mit anderen als in dem Vollstreckungstitel bezeichneten Tätigkeiten beauftragen, so kann der Arbeitgeber seine diesbezügliche materiell-rechtliche Position allein im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gelte...mehr

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FoVo 2/2017, Formerforderni... / 3 Der Praxistipp

Was ist ein Faksimile wert? Dem LG kann insoweit gefolgt werden, dass eine Faksimile-Unterschrift keine rechtliche Wirkung entfalten kann. Sie hat keine Aussagekraft. Eine vorgeschriebene Form – § 126 BGB verlangt bei der Schriftform eine eigenhändige Unterschrift – repräsentiert sie nicht und wenn es keiner Unterschrift bedarf, kommt ihr ebenso kein Wert zu. Gibt es überhaupt...mehr

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FoVo 2/2017, Das sollten Sie gelesen haben: wichtige Helfer

In loser Folge stellt FoVo Ihnen an dieser Stelle Bücher vor, die die praktische Arbeit in der Forderungseinziehung unterstützen und erleichtern können. Saenger Handkommentar Zivilprozessordnung 7. Aufl. 2017, 108,00 EUR Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden ISBN 978-3-8487-3487-0 Die Zwangsvollstreckung verlangt angesichts der überschaubaren Gebühren eine schnelle Orientierung un...mehr

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FoVo 2/2017, Heilung einer ... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

BGH hilft dem Gläubiger bei der Beweislast Wer den Sachverhalt liest, der kann erfassen, in welcher Not die Gläubigerin sich sieht. Die Vollstreckung soll ersichtlich ver- oder jedenfalls behindert werden. Aber der BGH hilft und ändert die Entscheidung der Vorinstanzen. Die Feststellungen des LG tragen die Beweislastentscheidung zum Nachteil der Gläubigerin nicht. Die bislang...mehr

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zerb 2/2017, Pflicht des Er... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. 1. Die sofortige Beschwerde ist statthaft (§§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO) und auch sonst zulässig. Die Beschwerdefrist von 2 Wochen (§ 569 Abs. 1 ZPO) ist gewahrt. 2. Die sofortige Beschwerde ist begründet. a) Rechtsgrundlage für die von der Gläubigerin beantragte Festsetzung eines Zwangsgelds ist § 888 ZPO. Danach is...mehr

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FoVo 1/2017, Interessenabwä... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht umfassende Abwägung als erforderlich an Ist mit einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden, so kann dies im Hinblick auf das Grundrecht des Schuldners aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG die Untersagung oder einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO rechtfertigen. Dabei ist aber stets eine A...mehr

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FoVo 1/2017, § 788 ZPO und ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung beruht auf § 788 ZPO Auch wenn die Entscheidung von einem Verwaltungsgericht getroffen wurde, beruht sie auf § 788 ZPO und ist in dieser Weise allgemein in der Vollstreckung gültig. Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen nach § 788 ZPO, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspru...mehr

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FoVo 1/2017, Der Gerichtsvo... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung mit Antrag auf Abnahme der VA Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid und beantragte, den Schuldner zur Abnahme der Vermögensauskunft zu laden, wobei er darauf hinwies, dass der Schuldner ausweislich der im Vollstreckungsverfahren wiederholt eingeholten Einwohnermeldeamtsauskünfte durchgehend seit dem 2...mehr

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FoVo 1/2017, Der Gerichtsvo... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger hat einen Vollstreckungsanspruch Für die Zwangsvollstreckung gilt das staatliche Gewaltmonopol. Der Gläubiger ist also darauf angewiesen, dass die staatlichen Vollstreckungsorgane ihrer Aufgabe nachkommen und eine effektive Zwangsvollstreckung sicherstellen. Stößt der Gläubiger hier an Grenzen, weil er einerseits von den Meldebehörden die Auskunft erhält, dass die i...mehr

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FoVo 1/2017, § 788 ZPO und ... / 2 II. Die Entscheidung

Der Maßstab: Erforderlichkeit der kostenauslösenden Maßnahme Die Vollstreckungsgläubigerin hat durch Vorlage einer Zahlungsbestätigung der Justiz nachgewiesen, dass sie (Netto-)Kosten in Höhe von 4,50 EUR für die Einholung einer die Vollstreckungsschuldnerin betreffenden Auskunft aus dem automatisierten Schuldnerverzeichnis aufgewendet hat. Diese Kosten dienten u.a. der Ermit...mehr

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FoVo 1/2017, Der Gerichtsvo... / 2 II. Aus der Entscheidung

… dem wiederum das LG widerspricht! Die GV durfte die Zwangsvollstreckung vorliegend mit der Begründung des unbekannten Aufenthalts des Schuldners nicht ohne weitere Ermittlungen einstellen. Mit der Befragung einer direkten Nachbarin und der Kontrolle der Klingelschilder hat die Gerichtsvollzieherin ihren Ermittlungspflichten noch nicht Genüge getan. Vielmehr hat sie durch Be...mehr

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FoVo 1/2017, § 788 ZPO und ... / Leitsatz

Kosten für die Einholung einer Auskunft aus dem automatisierten Schuldnerverzeichnis sind grundsätzlich als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung anzusehen und damit erstattungsfähig. VG Berlin, Beschl. v. 10.5.2016 – 3 M 20/16mehr

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FoVo 1/2017, Der Gerichtsvo... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher (GV) darf die Zwangsvollstreckung nicht mit der Begründung des unbekannten Aufenthalts des Schuldners ohne weitere Ermittlungen einstellen, wenn er lediglich eine direkte Nachbarin befragt und die Klingelschilder kontrolliert hat, denn damit hat er seinen Ermittlungspflichten noch nicht Genüge getan. Vielmehr hat er durch Befragung des Vermieters oder ...mehr

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FoVo 1/2017, Interessenabwä... / Leitsatz

1. Begründet die Einstellung der für den Schuldner lebensbedrohlichen Räumungsvollstreckung eine Gefahr für Leben und Gesundheit des Gläubigers, so ist im Rahmen der Entscheidung nach § 765a ZPO das Ausmaß der jeweiligen Gefährdung zu würdigen. 2. Ist das mit einer Zwangsräumung verbundene Gefährdungspotential für den Schuldner deutlich höher zu bewerten als die mit einem wei...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 3. Änderung der Beweislastverteilung

Rz. 13 Individualverträge über die Beweislast (Beweislastverträge) sind grundsätzlich zulässig,[21] sie sind vom Anwendungsbereich des § 309 Nr. 12 BGB nicht erfasst. Dies gilt auch für formularmäßige Beweislaständerungen, die sich nicht zum Nachteil des Vertragspartners des Verwenders auswirken. § 309 Nr. 12 BGB verbietet jedoch die formularmäßige Änderung der Beweislast zu...mehr

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FoVo 1/2017, Kostenpflichti... / II. Die Lösung

Verweisung? Aufenthaltsermittlung? Grundsätzlich ist zwischen der Verweisung der Sache an den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher und der Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO zu unterscheiden. Hinweis Die Verweisung macht kein Problem, wenn der ursprünglich beauftragte GV aufgrund vergangener Aufträge oder aufgrund von Erkenntnissen vor Ort die neue Anschrift...mehr

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AGS 1/2017, Übernahmeschuld... / 3 Anmerkung

Für die Kosten haftet nach § 24 Nr. 2 FamGKG (auch § 29 Nr. 2 GKG, § 27 Nr. 2 GNotKG) als Erstschuldner zunächst auch derjenige, der sie in einer vor Gericht abgegebenen oder dem Gericht mitgeteilten Erklärung übernimmt. Auch der Übernahmeschuldner ist wie der Entscheidungsschuldner nach § 24 Nr. 1 FamGKG (auch § 29 Nr. 1 GKG, § 27 Nr. 1 GNotKG) gem. § 26 Abs. 2 FamGKG (auch...mehr

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FoVo 1/2017, Zustellung der... / 2 II. Die Entscheidung

Eintragungsanordnung ergeht von Amts wegen Die nach § 5 Abs. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG statthafte und auch im Übrigen zulässige weitere Beschwerde ist begründet. Der Anfall der Zustellgebühr Nr. 100 KVGvKostG setzt nach der Überschrift des ersten Abschnittes des Kostenverzeichnisses zum GvKostG voraus, dass es sich um eine Zustellung auf Betreiben der Parteien handelt....mehr

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AGS 12/2016, Auskunftspflic... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin macht als Rechtsschutzversicherung einen Auskunftsanspruch gegen zwei Rechtsanwälte (Beklagte Nr. 2 u. 3) und die von ihnen betriebene Anwaltssozietät (Beklagte Nr. 1) geltend, die den mitversicherten Ehemann ihrer Versicherungsnehmerin in einem auf ihre Kosten geführten Rechtsstreit vertrat. Am 2.9.2008 erteilte die Klägerin auf Anfrage der Beklagten Nr. 1 Decku...mehr

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AGS 12/2016, Versicherungsf... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. I. Die Beklagte ist verpflichtet, nach Widerruf des Darlehnsvertrags Deckungsschutz für die Erhebung einer Klage entsprechend dem Klageentwurf zu gewähren. 1. Dabei ist zwischen den Parteien nicht streitig, dass der Kläger ab dem Zeitpunkt der Begründung des gemeinsamen Wohnsitzes im November 2013 als mitversicherte Person ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Gegenstand der Absonderung

Rn 4 Betroffen sind Gegenstände, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen. Dies bestimmt sich nach §§ 864, 865, 870 ZPO. Dies sind insbesondere: Grundstücke [6] (§ 864 Abs. 1 ZPO) und grundstückgleiche Rechte (§§ 864 Abs. 1, 870 ZPO). Hierzu gehören das Wohnungs- und Teileigentum[7] (§ 1 WEG) einschließlich ihrer Erbbauäquivalente[8] (§ 30 WEG), Er...mehr

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AGS 12/2016, Auskunftspflic... / Leitsatz

Der Anwalt ist verpflichtet, dem Rechtsschutzversicherer vollständige Auskunft über die kostenmäßige Abwicklung des Verfahrens zu erteilen, insbesondere über den Verlauf der Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Kosten. LG Heidelberg, Urt. v. 27.7.2016 – 1 S 51/15mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

Gläubiger, denen ein Recht auf Befriedigung aus den Gegenständen zusteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (unbewegliche Gegenstände), sind nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Im Rahmen einer Vollstreckung

Rn 15 Die Verwertung von unbeweglichem Vermögen erfolgt entweder im Wege der Zwangsversteigerung nach §§ 15 ff. ZVG oder durch die Zwangsverwaltung nach §§ 146 ff. ZVG.[27] Nach § 165 kann auch der Insolvenzverwalter die Zwangsversteigerung betreiben. Rn 16 Ist die Zwangsvollstreckung bei Verfahrenseröffnung noch nicht anhängig, gilt: Ein absonderungsberechtigter Gläubiger, d...mehr

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FoVo 12/2016, Pfändungsschu... / 1 I. Der Fall

Arbeitseinkommen gepfändet – Abfindung gezahlt Vier Gläubiger haben im Wege der Zwangsvollstreckung auf das Arbeitseinkommen des Schuldners zugegriffen. Als das Arbeitsverhältnis aufgrund gesundheitlicher Probleme des Schuldners aufgelöst wird, erhält dieser eine Abfindung in Höhe von 15.000 EUR brutto (ca. 13.000 EUR netto). Der Schuldner erzielte ansonsten ein regelmäßiges ...mehr

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AGS 12/2016, Auskunftspflic... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagten einen Anspruch aus §§ 675, 666, 412, 401 BGB auf Auskunft über den Sachstand in dem Rechtsstreit des Ehemannes der Versicherungsnehmerin, der vor dem LG Dresden geführt wurde, insbesondere darauf, welche Beitreibungsmaßnahmen zugunsten des Versicherten getroffen worden sind und welche Gelder erla...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Veräußerung

Rn 4 Über den der Ersatzaussonderung unterliegenden Gegenstand muss verfügt worden sein. Die pure schuldrechtliche Verpflichtung zur Veräußerung ist nicht ausreichend.[8] Es muss zu einem Rechtsverlust des Berechtigten am Absonderungsgut gekommen sein. In Betracht kommt der gutgläubige Erwerb eines Gegenstandes durch einen Dritten sowie der Einzug einer Forderung.[9] Ist die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Ein Absonderungsrecht nach §§ 49 bis 51 gewährt dem Inhaber ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung seiner Forderung aus einem zur Masse gehörenden Gegenstand.[1] Der Gegenstand ist in Abgrenzung zur Aussonderung nach § 47 Bestandteil der Insolvenzmasse. Lediglich haftungsrechtlich wird einem Gläubiger ein bestimmter Gegenstand aufgrund eines bestehenden Sicherungsrecht...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.2.3 Strafprozessuale Sicherungsmaßnahmen

Rn 22 Nach §§ 111 b ff. StPO können strafprozessuale Sicherungsmaßnahmen wie die Beschlagnahme von Gegenständen aus dem Vermögen des Täters (§ 111 c StPO) und der dingliche Arrest (§ 111 d StPO) erfolgen.[60] Rn 23 Diese Beschlagnahme begründet nur ein relatives Veräußerungsverbot nach § 111 c Abs. 5 StPO, welche im Insolvenzverfahren wirkungslos ist.[61] Der dingliche Arrest...mehr

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FoVo 12/2016, Endlich: Gege... / 1 I. Der Fall

Antrag auf Vermögensauskunft Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung und beantragte, ihr die Vermögensauskunft (VA) nach §§ 802f, 802c ZPO abzunehmen. Der Antrag war mit folgender Einschränkung versehen: Vorliegende VV nur, wenn nicht älter als zwölf Monate Sollte der Schuldner innerhalb der letzten zwei Jahre nach altem Recht des § 807 ZPO oder d...mehr

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AGS 12/2016, Versicherungsf... / 1 Sachverhalt

Die Lebenspartnerin des Klägers unterhält bei der Beklagten seit dem 2.5.2011 eine Rechtsschutzversicherung, die auch den Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht beinhaltet. Der Kläger wohnt seit November 2013 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit der Versicherungsnehmerin in häuslicher Gemeinschaft bei dort angemeldetem Erstwohnsitz zusammen. Am 29.9.2011 schloss der Kl...mehr

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FoVo 12/2016, Rentenbeschei... / 1 I. Der Fall

(Mit-)Pfändung des Anspruchs auf Rentenbescheid Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid in die künftigen Rentenansprüche des Schuldners. Mit dem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) hat sie u.a. beantragt: "Gepfändet werden die gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche des Schuldners an den Drittschuldne...mehr

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FoVo 12/2016, Erhöhter Mindestlohn erhöht Pfändungschance

Mindestlohnverordnung bekannt gemacht … Im Bundesgesetzblatt vom 18.11.2016 wurde nun die Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Mindestlohnverordnung – MiLoV) v. 15.11.2016 bekannt gemacht. Danach steigt der Mindestlohn ab dem 1.1.2017 von 8,50 EUR auf 8,84 EUR. Bei einer 38,5-Stunden-Woche bedeutet dies, dass der Mindestbruttolohn von 1.418,08 EUR auf 1.474,81 ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.1 Einstellung der Zwangsversteigerung

Rn 34 § 30 d ZVG gibt dem Insolvenzverwalter das Recht, das Verwertungsrecht des Gläubigers zunächst zu blockieren, beispielsweise um Sanierungschancen zu wahren bzw. um die Masse besser verwerten zu können. Hintergrund der Regelung ist, dass der Inhaber des Grundpfandrechtes zunächst wie jeder andere Gläubiger des Insolvenzverfahrens "in einem Boot" sitzt und seine Partikul...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Rechtsfolge

Rn 42 Die Verwertung von mit Absonderungsrechten belasteten Gegenständen erfolgt im Insolvenzverfahren nach §§ 166 ff. Bei gepfändeten beweglichen Gegenständen, die keinem besitzlosen Pfandrecht wie dem Vermieterpfandrecht unterliegen, wird der Gläubiger die Verwertung vornehmen, weil der Besitz des Insolvenzverwalters i. S. d. § 166 Abs. 1 Halbs. 2 nicht vorliegt.[107] Für ...mehr

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FoVo 12/2016, Pfändung der Ansprüche eines Subunternehmers

Subunternehmer als Werkunternehmer Im Rahmen der arbeitsteiligen Wirtschaft führt der Auftragnehmer eines Werkvertrags häufig nicht alle Leistungen persönlich aus, sondern beauftragt Subunternehmer. Er fungiert dann als Generalunternehmer. Dies ist in der aktuellen Situation insbesondere das Modell von Bauträgern, die über keine eigenen Baufachkräfte verfügen, sondern sich di...mehr

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FoVo 11/2016, Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit steuerfreier Nachtarbeitszuschläge

Leitsatz Nachtarbeitszuschläge sind, soweit sie dem Schuldner von seinem Arbeitgeber steuerfrei im Sinne von § 3b EStG gewährt werden, als Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar. BGH, 29.6.2016 – VII ZB 4/15 1 I. Der Fall Pfändung von Arbeitslohn wegen Unterhaltsforderungen Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsf...mehr

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FoVo 11/2016, Zwangsvollstr... / 1 I. Der Fall

Pfändung von Arbeitslohn wegen Unterhaltsforderungen Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsforderungen. Auf Antrag der Gläubigerin hat das AG einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erlassen, mit dem Forderungen des Schuldners gegen seine Arbeitgeberin, die Drittschuldnerin, gepfändet und der Gläubigerin zur Einziehung ...mehr

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FoVo 11/2016, Zwangsvollstr... / Leitsatz

Nachtarbeitszuschläge sind, soweit sie dem Schuldner von seinem Arbeitgeber steuerfrei im Sinne von § 3b EStG gewährt werden, als Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar. BGH, 29.6.2016 – VII ZB 4/15mehr

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FoVo 11/2016, Zwangsvollstr... / 2 II. Aus der Entscheidung/Praxistipp

BGH folgt – weitgehend – den Vorinstanzen Der BGH ist AG und LG weitgehend in der Argumentation gefolgt, dass Nachtschichtzuschläge als Erschwernisausgleich für die ungünstige Arbeitszeit gewährt würden und deshalb nach § 850a Nr. 3 ZPO von der Pfändung freizustellen seien. Der BGH hat dies allerdings um die Einschränkung ergänzt, dass dies nur gilt, wenn die Nachtschichtzusc...mehr

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FoVo 11/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung ist beschlossen und tritt in Kraft

Die wichtigsten Änderungen Reform der Sachaufklärung: Es hakt noch! Am 1.1.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in Kraft getreten. Es handelt sich nach der Reform der Kontopfändung im Jahr 2010 um die letzte große Reform des Vollstreckungsrechts. Dass es ungeachtet der damit erzielten Fortschritte noch an einigen Stellen hakt, sieht jeder Praktiker Tag für Tag. Der Gesetzgeb...mehr

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FoVo 11/2016, Wohnungsbegri... / 2 II. Aus der Entscheidung/Praxistipp

Zu Recht blieb der Gläubiger so beharrlich und erreichte so die Feststellung des LG, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls gemäß § 802g ZPO vorliegen. Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung liegen vor Die Zwangsvollstreckung darf nach §§ 750, 794, 795 ZPO beginnen, wenn die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen, d.h. ein Vollstreck...mehr

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FoVo 11/2016, Wenn Arbeiten... / 1 I. Der Fall

Krankenkasse erstattet Rechnung vom Krankenhausaufenthalt auf P-Konto Die Gläubigerin hat im Wege der Zwangsvollstreckung auf das P-Konto der Schuldnerin zugegriffen. Auf dieses Konto wurden am 7.6.2016 2.959 EUR überwiesen. Es handelte sich um die Erstattung einer Rechnung für den Krankenhausaufenthalt der Tochter. Nachdem sich die Drittschuldnerin wegen der Erschöpfung des ...mehr

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FoVo 11/2016, Wenn Arbeiten... / 3 Der Praxistipp

Fehler: Gläubigerin hat nicht Stellung genommen Die Gläubigerin hat sich hier selbst um einen Vollstreckungserfolg in Höhe des freigegebenen Betrages gebracht. Für die Freigabe der Erstattungsleistung der Krankenkasse fehlt es nämlich an einer Rechtsgrundlage. Das AG nennt in seiner Entscheidung eine solche Rechtsgrundlage auch nicht. Es wäre seitens des Gläubigers notwendig ...mehr

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FoVo 11/2016, Ist eine Vers... / II. Die Lösung

Es ist zu differenzieren … Soweit die Forderung an der Quelle, d.h. bei der Versicherungsgesellschaft gepfändet werden soll, ist zu prüfen, ob ein Pfändungsschutz besteht. Dieser kann sich auch aus § 851 ZPO begründen. Dagegen kommt die Anwendung von § 851 ZPO nicht in Betracht, sofern die Versicherungsleistung auf dem Konto des Schuldners als Guthaben eingeht. Beides wird na...mehr

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FoVo 11/2016, Richtiger Nac... / 1 I. Der Fall

Keine Bankbescheinigung für schwankendes pfändbares Arbeitseinkommen Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und hat sowohl dessen Arbeitseinkommen als auch dessen Bankguthaben gepfändet. Der Arbeitgeber überweist dem Gläubiger die nach § 850c ZPO pfändbaren Beträge. Die schwankenden unpfändbaren Beträge, die den Freibetrag nach §§ 850k Abs. 1, 850c...mehr

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zfs 11/2016, Höhe der Ersat... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Erstattung der vermehrten Bedürfnisse i.S.v. § 843 Abs. 1 BGB aus der klagegegenständlichen Zeit von 2010 bis einschließlich 2014, derentwegen er gegenüber dem Schädiger X wegen dessen Vermögenslosigkeit ausgefallen ist, nach Maßgabe von Ziff. 5) der Zusätzlichen Bestimmungen zum Deckungsumfang Top der BBR zur Privathaftpfli...mehr

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AGS 11/2016, Keine PKH für ... / 2 Aus den Gründen

PKH ist nicht zu bewilligen, da eine solche für Verfahren der Erinnerung gem. § 66 GKG von Gesetzes wegen nicht vorgesehen ist. Zur Begründung verweist der Senat auf die überzeugenden Ausführungen des OLG Celle im Beschl. v. 7.8.2012 – 1 Ws 293/12, das in Einklang mit dem Beschluss des OLG Düsseldorf v. 2.7.2012 – III-2 Ws 228/12 [= AGS 2012, 541] Folgendes ausgeführt hat: "Di...mehr

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Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Arrestanordnung

Leitsatz Auch wenn sich eine Arrestanordnung mit dem Eintritt der Vollstreckbarkeit der zugrunde liegenden Bescheide schon vor Klageerhebung erledigt, kann das für eine zulässige Fortsetzungsklage erforderliche Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zu bejahen sein. Sachverhalt Eine GmbH (Klägerin) begehrte im Einspruchsverfahren die...mehr