Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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FoVo 10/2012, Drittschuldne... / II. Die Entscheidung

OLG: Vollstreckungsgegenklage auch in Familienstreitsachen Einwendungen gegen festgestellte materielle Leistungsansprüche sind mit der sogenannten Vollstreckungsabwehrklage (oder Vollstreckungsgegenklage) des § 767 ZPO geltend zu machen, gleichgültig, ob diese Einwendungen rechtsvernichtend (wie hier die Erfüllung) oder nur rechtshemmend sind. Die Klage nach § 767 ZPO ist ein...mehr

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FoVo 10/2012, Die strafrech... / II. Die strafrechtliche Seite

Einschränkung der Auskunftspflicht Nachdem zivilrechtlich also auch ein debitorisches Konto anzugeben ist, fragt man sich, was die falsche Vorstellung des Schuldners, er müsse kein debitorisches Konto angeben, für Folgen hat. Zunächst schließt natürlich der Zweck des § 807 ZPO alle Fälle aus, in denen keine Grundlage für eine Vollstreckung liegt. Vermögensoffenbarungspflicht m...mehr

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ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / V. Formulierungsvorschlag

Ich ordne hiermit folgendes Vermächtnis an, mit dem ich meinen Erben … beschwere: … (nachfolgend Vermächtnisnehmer genannt) erhält 1. Alt. (Geldsummenvermächtnis): einen baren Geldbetrag in Höhe von … EUR (in Worten: Euro….). (Ggf. Wertsicherungsklausel). Ist der mit dem vorstehend angeordneten Vermächtnis verbundene Vermögensvorteil bei meinem Ableben nicht in meinem Kapitalv...mehr

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FoVo 10/2012, Kein Offenbar... / Leitsatz

Das Verbot von Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens gilt auch für das Verfahren der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung. BGH, 24.5.2012 – IX ZB 275/10mehr

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Erstattung von Energiesteuer bei Forderungsausfall

Leitsatz Eine Erstattung von Energiesteuer nach § 60 EnergieStG ist nur dann möglich, wenn der Mineralölhändler offene Forderungen rechtzeitig gerichtlich verfolgt. Dies ist auch dann nicht entbehrlich, wenn sein Kunde mitteilt, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bevorsteht. Sachverhalt Im Zeitraum vom Mai/Juni 2009 belieferte die Klägerin eine Firma im Rahmen von n...mehr

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FoVo 9/2012, Die anderweitige Art der Verwertung nach § 825 ZPO

Schuldnervermögen angemessen verwerten Hat der Gerichtsvollzieher eine im Gewahrsam des Schuldners befindliche Sache gepfändet, so muss er diese verwerten und den Erlös an den Gläubiger auskehren. Leider geschieht dies viel zu selten, was seine Ursache auch darin hat, dass in einer Versteigerung nach § 814 ZPO im örtlichen Amtsgericht nur geringe Erlöse erzielt werden. Nicht ...mehr

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FoVo 9/2012, Vollstreckungs... / II. Die Entscheidung

BGH: Wann ist die qualifizierte Klausel erforderlich? Gemäß §§ 726 Abs. 1, 795 ZPO darf von Prozessvergleichen, deren Vollstreckung nach ihrem Inhalt von dem durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer anderen Tatsache als einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheit abhängt, eine vollstreckbare Ausfertigung nur erteilt werden, wenn der Beweis durch öffentliche oder öffen...mehr

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FoVo 9/2012, Die Folgen der gütlichen Erledigung mit dem Gerichtsvollzieher

Gütliche Erledigung als zentrale Aufgabe In FoVo 2012, 141 haben wir darüber berichtet, dass die Reform der Sachaufklärung die gütliche Erledigung der Zwangsvollstreckung neben der Informationsgewinnung als zentrale Aufgabe des Gerichtsvollziehers postuliert, und die Grundregeln vorgestellt. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Form der Information des Gläubigers, seine dar...mehr

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FoVo 9/2012, Vollstreckungs... / III. Der Praxistipp

Ist die Vollstreckung von einer Bedingung abhängig? Nach § 726 ZPO bedarf ein Urteil oder ein sonstiger Vollstreckungstitel im Sinne der §§ 794, 795 ZPO, deren Vollstreckung nach ihrem Inhalt von dem durch den Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer Bedingung abhängt, einer vom Rechtspfleger zu erteilenden qualifizierten Klausel. Ausnahmen sind nur dann angeordnet, wenn die B...mehr

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FoVo 9/2012, Wohlverhaltens... / II. Die Entscheidung

Gläubiger verkennen das Vollstreckungsverbot Nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum gilt das Vollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO auch für solche Gläubiger, deren Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammt, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begangen wurde (BAGE 132, 125; LG Leipzig NZI 2006, 603; LG Sa...mehr

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FoVo 9/2012, Vollstreckungs... / I. Der Fall

Gläubiger erhält eine Klausel … Der Gläubiger erstrebt die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung zu einem Prozessvergleich. Die Parteien schlossen vor dem AG einen Vergleich. Darin verpflichtete sich der Schuldner, die von ihm angemietete Wohnung vollständig geräumt und besenrein mit allen Schlüsseln an den Gläubiger zurückzugeben. Des Weiteren ist bestimmt: "Sollte de...mehr

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FoVo 9/2012, Wohlverhaltens... / III. Der Praxistipp

Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger Nach § 294 InsO sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners während der Laufzeit der Abtretungserklärung, d.h. in der Wohlverhaltensphase, unzulässig. Ebenso sind einzelne Vereinbarungen des Schuldners oder anderer Personen mit einzelnen Insolvenzgläubigern, durch die diesen ein...mehr

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FoVo 8/2012, Zwangsvollstreckung beginnt im Ausgangsverfahren, oder: Wie schwierig es sein kann, ein Zeugnis zu bekommen

Leitsatz 1. Der titulierte Zeugnisanspruch unterfällt nicht dem Vollstreckungsverbot des § 89 InsO. 2. Die Vollstreckung der im Titel für den Fall der Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes festgesetzten Zwangshaft setzt gemäß §§ 888 Abs. 1 S 3, 901 ZPO einen Haftbefehl voraus, für dessen Erlass das Arbeitsgericht als Prozessgericht zuständig ist. 3. In einem Zwangsgeldbeschluss n...mehr

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FoVo 8/2012, Zwangsvollstre... / II. Die Entscheidung

Insolvenz kein Hindernis Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hindert nicht die von der Gläubigerin begehrte Zwangsvollstreckung. § 240 ZPO erfasst nicht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach § 888 ZPO (MünchKommInsO/Breuer § 89 Rn 31; LAG Düsseldorf NZA-RR 2004, 206; LAG Köln, 19.5.2008, 11 Ta 119/08). Die Folgen des Insolvenzverfahrens für die Zwangsvollstreckung gegen die SU...mehr

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FoVo 8/2012, Zwangsvollstre... / III. Der Praxistipp

Vermeidbares Verfahren Die Entscheidung des OLG beschreibt ein Verfahren, das in dieser Form unnötig war. Es wäre Aufgabe des Bevollmächtigten gewesen, den Zwangsmittelbeschluss zu prüfen, die fehlende Festsetzung der Ersatzhafttage zu rügen und um Ergänzung des Beschlusses nachzusuchen. Allerdings hätte auch das OLG einen Ausweg sehen können, statt das Verfahren kostenintens...mehr

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FoVo 8/2012, Zwangsvollstre... / Leitsatz

1. Der titulierte Zeugnisanspruch unterfällt nicht dem Vollstreckungsverbot des § 89 InsO. 2. Die Vollstreckung der im Titel für den Fall der Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes festgesetzten Zwangshaft setzt gemäß §§ 888 Abs. 1 S 3, 901 ZPO einen Haftbefehl voraus, für dessen Erlass das Arbeitsgericht als Prozessgericht zuständig ist. 3. In einem Zwangsgeldbeschluss nach § 88...mehr

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FoVo 8/2012, Zwangsvollstre... / I. Der Fall

Vollstreckung eines Zeugniserteilungsanspruchs Die Gläubigerin betreibt die Vollstreckung aus einem Zwangsmittelbeschluss des ArbG. Sie erwirkte beim ArbG gegen die SU ein Versäumnisurteil, mit dem die SU verurteilt wurde, ihr ein Arbeitszeugnis mit einem in dem Urteil näher bezeichneten Inhalt zu erteilen. Wegen Nichterteilung des Zeugnisses beantragte die Gläubigerin die Fe...mehr

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AGS 8/2012, Haftung des Anw... / 2 Aus den Gründen

… 4. Die Verteidigung der Beklagten gegen die Honorarforderung der Klägerin hat im Hinblick auf den Kostenschaden Erfolg, der ihr durch den überhöht festgesetzten Streitwert des verloren gegangenen Vorprozesses entstanden ist. Das LG hat den erstinstanzlichen Streitwert im Vorprozess nach der Klageerweiterung zunächst vorläufig und am Ende der Instanz schließlich endgültig au...mehr

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AGS 8/2012, Gerichtsgebühre... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Schuldnerin ist statthaft (§ 66 Abs. 2 S. 2 GKG); sie ist formgerecht eingelegt worden (§ 66 Abs. 5 S. 1 GKG) – eine Fristvorschrift existiert nicht (Hartmann, KostG 42. Aufl. § 66 GKG Rn 40) – und auch im Übrigen zulässig und begründet. Der Kostenansatz des ArbG, der der Kostenrechnung zugrunde liegt, ist insoweit ungerechtfertigt, als das ArbG die Gebühr ...mehr

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FoVo 8/2012, Gütliche Erledigung ist nicht mehr nur Beiwerk

Gütliche Erledigung wird ins Zentrum gerückt Schon bisher war es Aufgabe des Gerichtsvollziehers in den verschiedenen Phasen der Sachpfändung und des Offenbarungsverfahrens, mit dem Schuldner eine gütliche Erledigung zu versuchen. Anders als bei der eigentlichen Zwangsvollstreckung zeigten sich die Gerichtsvollzieher hier auch stets erfolgreich. In vielen Fällen konnten engag...mehr

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FoVo 8/2012, Umfang des Fra... / II. Die Entscheidung

Voraussetzung für den Erlass des Haftbefehls Das LG hat zu Recht angenommen, dass die Voraussetzungen des Erlasses eines Haftbefehls nach § 901 ZPO nicht vorliegen. Der Erlass eines Haftbefehls setzt nach § 901 ZPO voraus, dass der Schuldner dem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung unentschuldigt ferngeblieben ist oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicheru...mehr

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FoVo 8/2012, Der Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsbeschluss

Erfolglose Vollstreckung des Haftbefehls Gegen den Schuldner, der in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert, kann das Amtsgericht zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag nach § 901 ZPO einen Haftbefehl erlassen. Die Verhaftung des Schuldners erfolgt auf Antrag des ...mehr

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FoVo 8/2012, Umfang des Fra... / I. Der Fall

Nachbesserungsantrag eines weiteren Gläubigers Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin aus einem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Die Schuldnerin gab auf Betreiben eines anderen Gläubigers die eidesstattliche Versicherung ab. Dabei verneinte sie im Vermögensverzeichnis die Frage Nr. 18 nach "Ansprüchen aus Pacht-, Miet- und Leasin...mehr

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FoVo 8/2012, Erste Verordnungen zur Reform der Sachaufklärung bekannt gemacht

Details zur Reform der Sachaufklärung Mit der zum 1.1.2013 in Kraft tretenden Reform der Sachaufklärung wird das Vermögensverzeichnis vom Gerichtsvollzieher elektronisch erfasst und in gleicher Weise über 16 zentrale Vollstreckungsgerichte verwaltet. Der Gläubiger erhält auf die gespeicherten Vermögensverzeichnisse künftig über den Gerichtsvollzieher und nicht mehr wie bisher...mehr

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FoVo 8/2012, Lohnverschleie... / Der Praxistipp

Leitsätze bringen es auf den Punkt Die Leitsätze geben den wesentlichen Inhalt der Entscheidung wieder. Die sehr ausführlich begründete Entscheidung beschäftigt sich im Übrigen mit der Anwendung der Grundsätze auf den konkreten Einzelfall. Nicht immer ist das Unternehmen eine Aktiengesellschaft, in der der SU als Vorstand beschäftigt ist. Aber sehr häufig ist der SU in einem ...mehr

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AGS 8/2012, Keine Mutwillig... / 1 Aus den Gründen

Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG dem von Anfang an anwaltlich vertretenen Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen die Inanspruchnahme auf Unterhalt mit der Begründung versagt, dass dieser sich im Verfahrenskostenhilfeverfahren der Antragstellerin nicht zur Sache geäußert habe. Dies begründe die Mutwilligkeit seines Vorgehens i.S.v. § 113 Abs....mehr

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AGS 7/2012, Festsetzung der... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte (§ 11 Abs. 2 S. 3 RVG i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO), fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen (§ 567 Abs. 2 ZPO) zulässige Beschwerde hat in der Sache jedenfalls vorläufig Erfolg. Anders als das AG ist das Beschwerdegericht der Auffassung, dass Kosten einer Vorpfändung bezüglich eines gerichtlichen Titels zu den nach § 11 RVG festsetzbaren Kosten eines geri...mehr

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FoVo 7/2012, Grundsätze der... / II. Die neuen Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

Der Gerichtsvollzieher wird grundsätzlich nur dann tätig, wenn der Gläubiger ihn mit einer Handlung beauftragt hat. Der Gerichtsvollzieher wird nach § 754 Abs. 1 ZPO durch den Antrag und die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung ermächtigt, Leistungen des Schuldners entgegenzunehmen und diese zu quittieren, sowie mit Wirkung für den Gläubiger Zahlungsvereinbarungen nach ...mehr

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FoVo 7/2012, Musielak: aktuell und praxistauglich

Mit der 9. Auflage des Musielak ist einer der drei einbändigen Standardkommentare zur Zivilprozessordnung auf den aktuellen Stand gebracht worden. Eingearbeitet wurden insbesondere das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2011, das auch im Hinblick auf die Reform der Sa...mehr

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FoVo 7/2012, Grundsätze der... / I. Die Grundsätze der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher als Dienstleister des Gläubigers Als ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung und damit zugleich als Grundsatz für die Arbeitsweise des Gerichtsvollziehers wird postuliert, dass er die Zwangsvollstreckung zügig zu betreiben hat, seine Tätigkeit auf die vollständige Befriedigung des Gläubigers ausrichten muss und zugleich im Sinne von Schuldner wie Gläubiger ...mehr

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FoVo 7/2012, Verbindliche Formulare in der Forderungspfändung

Verordnungsermächtigung für BMJ Schon 2005 wurde das Bundesministerium der Justiz (BMJ) in §§ 829 Abs. 4 und 758a Abs. 6 ZPO ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie einen Durchsuchungsbeschluss einzuführen. Soweit Formulare eingeführt sind, muss sich der Antragstel...mehr

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FoVo 7/2012, Der Gerichtsvo... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher darf erst nach mehreren, d.h. mindestens zwei fruchtlosen Verhaftungsversuchen, von denen einer zumindest einmal kurz vor Beginn der Nachtzeit oder unmittelbar nach deren Ende stattzufinden hat, vom Gläubiger einen Nacht- und/oder Sonn- und Feiertagsbeschluss verlangen bzw. die Zwangsvollstreckung vorläufig einstellen. AG Halle, 23.12.2011 – 53 M 5272/11mehr

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FoVo 7/2012, Nicht jede Zuw... / II. Die Entscheidung

Subventionen des Verkaufspreises können geschützt sein … Ansprüche auf landwirtschaftliche Subventionen können Forderungen aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gleichgestellt werden, soweit sie den Kaufpreis ergänzen bzw. an dessen Stelle treten (BGH NJW-RR 2009, 411). Der Schutz der Landwirte nach § 851a ZPO ist jedoch nicht umfassend. Vielmehr wird nur die ...mehr

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FoVo 7/2012, Der Gerichtsvo... / II. Der Praxistipp

Ziel ist Information, nicht Verhaftung Erscheint der Schuldner im Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht oder verweigert er die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund, so kann der Gläubiger einen Haftbefehl gegen den Schuldner erwirken. Konsequent muss er dann auch die Verhaftung des Schuldners betreiben, um die mit dem Offenbarungsverfahren er...mehr

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FoVo 7/2012, Umschreibung des Vollstreckungstitels auf den Erben

Nachlassvollstreckung oder Erbenhaftung? Verstirbt der Schuldner, kann eine bereits begonnene Zwangsvollstreckung nach § 779 ZPO in den Nachlass fortgesetzt werden. Ist der Nachlass aber nicht hinreichend leistungsfähig oder längst unter den Erben aufgeteilt, muss der Gläubiger seine Befriedigung bei dem Erben, der nach § 1967 BGB auch die Verbindlichkeiten des Schuldners erb...mehr

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AGS 7/2012, Erstattung von ... / 2 Anmerkung

Zur Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Inkassokosten als Verzugsschaden zu erstatten sind, gibt es die verschiedensten Rechtsmeinungen. Diese reichen von der völligen Ablehnung der Erstattungsfähigkeit bis hin zur Erstattungsfähigkeit in Höhe der Gebühren, die ein Anwalt für seine entsprechende Mahntätigkeit verlangen könnte. Zwischen diesen Extrempositionen liegen...mehr

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Jansen, SGG § 199 Fälle der... / 2.7 Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 199 Abs. 2 und 3)

Rz. 17 Als Ausgleich dafür, dass die Vollstreckung aus einer nicht rechtskräftigen Entscheidung betrieben werden kann, besteht nach § 199 Abs. 2 die Möglichkeit, die Vollstreckung im Rechtsmittelverfahren durch eine einstweilige Anordnung auszusetzen. Die Vorschrift des § 199 Abs. 2 ersetzt die Bestimmungen der §§ 709, 719 ZPO und stellt einen besonderen Fall der einstweilig...mehr

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Jansen, SGG § 201 Zwangsgeld / 2.4 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Rz. 8 Es müssen die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen (siehe § 198 Rn. 3 ff.). Soweit diese nicht nach § 86b Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 929 Abs. 1 ZPO entbehrlich ist, muss vor Beginn der Zwangsvollstreckung auch eine Vollstreckungsklausel erteilt sein (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 201 Rn. 3; a. A. LSG BW, Beschluss v. 29.11.1994, L 13 B 176/94, Breith 1...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.2.7.5 Vollziehung des Arrestes (§ 928 ZPO)

Rz. 117 Nach § 928 ZPO sind auf die Vollziehung des Arrestes die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung entsprechend anzuwenden, soweit nicht die §§ 929 bis 934 abweichende Regelungen enthalten. Entsprechend anwendbar sind alle Bestimmungen über die sachlichen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, insbesondere hinsichtlich des Titels und über die Personen, gegen die si...mehr

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Jansen, SGG § 199 Fälle der... / 1 Einleitung

Rz. 1 § 199 enthält Sondervorschriften hinsichtlich der Durchführung der Zwangsvollstreckung, die sowohl bei einer Vollstreckung nach den Vorschriften der ZPO als auch bei einer Vollstreckung nach § 200 oder § 201 Anwendung finden. Die Sondervorschriften betreffen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung - Vollstreckungstitel, Ausfertigung des Vollstreckungstitels - und die ...mehr

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Jansen, SGG § 200 Vollstrec... / 2.6.1 Geldvollstreckung

Rz. 18 Für die Verteidigung gegen die Geldvollstreckung sind dem Schuldner zunächst die Rechtsmittel der Abgabenordnung eröffnet, sofern die Bundesfinanzverwaltung über die Hauptzollämter als Vollstreckungsbehörde handelt. Hierbei handelt es sich insbesondere um die §§ 256 bis 258 AO (Einstellung und Beschränkung der Zwangsvollstreckung). Bedient sich die Vollstreckungsbehör...mehr

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Jansen, SGG § 201 Zwangsgeld / 2.7 Kosten

Rz. 20 Das quasi-kontradiktorische Wesen des Verfahrens nach § 201 spricht dafür, nach dessen Abschluss eine einheitliche Kostenentscheidung nach § 193 bzw. § 197a zu treffen. Dies schließt nicht aus, dass auch die einzelnen Entscheidungen des Sozialgerichts (Androhung/Festsetzung) mit einer Kostenentscheidung zu versehen sind (LSG Hamburg, Beschluss v. 1.4.2004, L 1 B 169/0...mehr

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Jansen, SGG § 201 Zwangsgeld / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 200 Vollstrec... / 2.6 Rechtsbehelfe

Rz. 17 Auch hinsichtlich der Rechtsbehelfe ist zwischen der Vollstreckung von Geldforderungen und sonstiger Zwangsvollstreckung (Handlungsvollstreckung) zu differenzieren. 2.6.1 Geldvollstreckung Rz. 18 Für die Verteidigung gegen die Geldvollstreckung sind dem Schuldner zunächst die Rechtsmittel der Abgabenordnung eröffnet, sofern die Bundesfinanzverwaltung über die Hauptzollä...mehr

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Jansen, SGG § 200 Vollstrec... / 2.5.1 Geldvollstreckung

Rz. 11 Die zuständige Vollstreckungsbehörde entscheidet nach Eingang der Vollstreckungsanordnung über den konkreten Beginn, die Art und Weise und das Ende der Zwangsvollstreckung. Ausführendes Organ der Vollstreckungsbehörde ist – anstelle des Gerichtsvollziehers - der Vollziehungsbeamte. Über § 5 Abs. 1 VwVG sind die Vollstreckungsvorschriften der Abgabenordnung erfasst, al...mehr

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Jansen, SGG § 143 Berufung ... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 175 Aufschieb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vergleichbare Regelungen weisen § 149 VwGO und § 570 ZPO auf. Der Eintritt der aufschiebenden Wirkung stellt nach dem Regelungskonzept des SGG eine Ausnahme dar (z. B. § 154 für das Berufungsverfahren und § 165 für das Revisionsverfahren). Grundsätzlich hat die Beschwerdeeinlegung keine aufschiebende Wirkung (hierzu LSG Bayern, Beschluss v. 19.5.2010, L 10 AL 127/10 ER...mehr

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Jansen, SGG § 199 Fälle der... / 2.8 Verkürzte Ausfertigung (§ 199 Abs. 4)

Rz. 27 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des ersten Rechtszugs ist für die Erteilung der Ausfertigung zuständig. Ist der Rechtsstreit bei einer höheren Instanz anhängig, ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle dieses Gerichts zuständig (§ 198 Abs. 1 i. V. m. § 724 Abs. 2 ZPO). § 199 Abs. 4 sieht für die Ausfertigung eines Urteils eine Erleichterung vor. Auf Antrag eine...mehr

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Jansen, SGG § 201 Zwangsgeld / 2.5 Verfahren

Rz. 11 Zuständig für das Vollstreckungsverfahren ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Dies gilt auch, wenn das Verfahren in höherer Instanz anhängig ist. Die Vollstreckung beginnt auf Antrag des Gläubigers. Das Gericht prüft, ob die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen und ob der Schuldner säumig ist. Rz. 12 Der Behauptung des Gläubigers, der Schuldne...mehr

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Jansen, SGG § 200 Vollstrec... / 2.5.2 Handlungsvollstreckung

Rz. 12 Das nach der o. g. Erwägung zuständige Sozialgericht kann in Anwendung der §§ 9 ff. VwVG auf Antrag die Herausgabevollstreckung betreiben und Handlungen, Duldungen und Unterlassungen erzwingen. Die Herausgabevollstreckung ist mangels spezieller Regelungen unter § 12 VwVG zu fassen, ist also ein Fall des unmittelbaren Zwangs in Gestalt der Wegnahme. Die übrigen Zwangsm...mehr