Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Befriedigung oder Stundung (Nr. 4)

Rz. 11 Behandelt sind die Fälle, in denen der Schuldner den Gläubiger nach Verkündung des Urteils (LG Koblenz, DGVZ 1982, 46) wegen der Hauptsache, der Nebenforderungen sowie der Kosten befriedigt oder der Gläubiger dem Schuldner die Stundung bewilligt hat. In den Fällen von § 307 Abs. 2, § 331 Abs. 3 ZPO tritt an die Stelle der Verkündung die Zustellung des Urteils (§ 310 A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Nachweis der Sicherheitsleistung oder Hinterlegung durch öffentliche Urkunde (Nr. 3)

Rz. 9 Notwendig ist die Vorlage einer öffentlichen Urkunde, aus der sich ergibt, dass die zur Abwendung der Vollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung oder Hinterlegung erfolgt ist. Wenn der Gläubiger in den Fällen des § 711 Nr. 4 bis 11 ZPO ohne Sicherheitsleistung aus dem vorläufig vollstreckbaren Titel die Zwangsvollstreckung betreiben darf, dann hat das Gericht dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 23 Setzt das zuständige Vollstreckungsorgan die Zwangsvollstreckung fort, weil es die Voraussetzungen des § 775 ZPO verneint hat, so steht dem Schuldner (oder auch einem betroffenen Dritten), je nachdem, welches Vollstreckungsorgan tätig wurde, die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO (Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsmaßnahmen des Rechtspflegers), die sofortige Besc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift ergänzt § 775 ZPO. Mit der Einstellung oder der Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 775 ZPO gerät das Zwangsvollstreckungsverfahren zunächst in Stillstand (Zöller/Geimer, § 776 Rn. 1). Weitere Vollstreckungsmaßnahmen sind unzulässig. Die Bestimmung trifft über den Fortbestand der bereits getroffenen Vollstreckungsmaßnahmen Einzelheiten: In den Fäl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Die Fälle des § 775 im Einzelnen

3.1 Vollstreckungshindernde Entscheidungen (Nr. 1) Rz. 5 Aus der Entscheidung, die vollstreckbar sein muss, muss sich die Unzulässigkeit der Vollstreckung ergeben. Sie muss in einer einfachen (nicht vollstreckbaren) Ausfertigung vorgelegt werden. Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift genügt nicht (BeckOK/ZPO-Preuß, § 775 Rn. 3). Ist das Prozessgericht zugleich Vollstreckun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die Aufhebung nach Satz 1

Rz. 3 Nach Satz 1 hat das Vollstreckungsorgan bei der Vorlage einer vollstreckungshindernden Entscheidung (§ 775 Nr. 1 ZPO) zugleich die von ihm getroffenen Maßnahmen aufzuheben. Das gilt auch bei Nachweis der Sicherheitsleistung oder Hinterlegung durch öffentliche Urkunde (§ 775 Nr. 3 ZPO). In den Fällen des § 775 Nr. 2 ZPO ist das allerdings nur dann der Fall, wenn die Auf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren – Kosten

Rz. 14 Weder die Entscheidung des Prozessgerichts nach Abs. 1 noch diejenige des Vollstreckungsgerichts nach Abs. 2 enthalten eine Kostenentscheidung. Die Kosten des Verfahrens nach § 769 ZPO und die durch die Ausführung des Beschlusses erwachsenden Kosten sind solche des anhängigen oder im Falle des Abs. 2 noch anhängig zu machenden Rechtsstreits (§ 91 ZPO). Kommt es ausnah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift soll eine Zwangsvollstreckung verhindern, die wegen § 2115 BGB nur zu einem bedingten Erwerb führen könnte, weil sie dem Nacherben gegenüber – wenn sie dessen Recht vereiteln oder beeinträchtigen würde (§ 2115 BGB) – unwirksam wäre (BGHZ 110, 176). Sie gilt für die Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung, jedoch nur wegen Geldforderungen. Die relative Unwi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift des § 774 ZPO ergänzt § 741 ZPO: Betreibt ein Ehegatte, der das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, ein Erwerbsgeschäft, so genügt gemäß § 741 ZPO grundsätzlich zur Vollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil. Es ist dann wegen aller Verbindlichkeiten dieses Ehegatten die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut zulässig. Diese er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Erhebung der Klage nach den §§ 767, 768, 771 bis 774, 785, 786, 805 ZPO hindert nicht den Fortgang der Zwangsvollstreckung und führt auch nicht zu einer Einstellung derselben von Amts wegen. Erst ein zumindest für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil kann zum Erfolg führen (§ 775 Nr. 1, § 776 ZPO). Ist andererseits die Zwangsvollstreckung beendet, ehe über die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Umfang der Ermächtigung des Gerichtsvollziehers durch den erteilten Auftrag

Rz. 3 Der Auftrag ermächtigt und verpflichtet den Gerichtsvollzieher nach § 31 Abs. 5 Satz 3 GVGA – ohne dass es einer weiteren Erklärung des Gläubigers bedarf (BGH, MDR 2009, 466). Ein ordnungsgemäßer Auftrag ermächtigt den Gerichtsvollzieher dem Gläubiger gegenüber im Einzelnen zu folgenden Handlungen: die Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Empfang zu nehmen, die der Sc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsfolgen der Aufhebung

Rz. 5 Die Aufhebung lässt die Zwangsvollstreckungsmaßnahme entfallen, und zwar endgültig (BGH, NJW-RR 2004, 1128). Eine aufgehobene Vollstreckungsmaßnahme lebt nicht mehr auf; ein Rang geht unwiderruflich verloren und kann nicht wiederhergestellt werden (OLG Köln, NJW 1976, 113; OLG Koblenz, Rpfleger 1972, 220). Möglich bleibt allerdings ein erneuter Zugriff im Wege der Zwan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einstweiliger Fortbestand von Maßnahmen

Rz. 6 Bleiben die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen allerdings bestehen (in den Fällen Nr. 4 und 5 und grundsätzlich auch Nr. 2), dann ist der Gläubiger weiter durch das Pfandrecht gesichert, ohne indes eine Verwertungsmöglichkeit zu haben (Zöller/Geimer, § 776 Rn. 5). Eine Aufhebung der Maßnahmen der Zwangsvollstreckung kann in diesen Fällen nur durch eine Vollstreckungsabwehrk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Allgemeines

Rz. 11 Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wurde der bisherige Text des § 755 ZPO in den neuen Absatz 2 übernommen. Die Vorschrift soll nach der Begründung des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 16/13432 S. 42, 43) klarstellen, dass die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung an den Gerichtsvollzieher diesem auch bestimmte materiell-rechtli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Die Notzuständigkeit (Absatz 2)

Rz. 12 Droht dem Vollstreckungsschuldner durch die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung ein nicht unerheblicher Nachteil und kann nicht rechtzeitig eine Entscheidung des Prozessgerichts eingeholt werden, so kann beim Vollstreckungsgericht eine vorläufige befristete Eilentscheidung beantragt werden. Die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen und diejenigen, die die besond...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Grundsatz – Zweck

Rz. 12 Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels weist aus, dass der Gerichtsvollzieher in gerade dieser Zwangsvollstreckungssache als solcher tätig sein darf. Auf Verlangen hat der Gerichtsvollzieher deshalb den Titel vorzuzeigen (§ 31 Abs. 5 GVGA). Kann er sich nicht durch den Titel ausweisen, darf der Gerichtsvollzieher keine Vollstreckungsmaßnahmen vornehmen. Gl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung ist durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl 2009 I S. 2258 ff.) mit Wirkung vom 1.1.2013 geändert worden. Damit wird ihr Zweck, die Festlegung der Rechte und Pflichten des Gerichtsvollziehers gegenüber seinem Auftraggeber nicht geändert, sondern lediglich klarstellend erläutert und moderat ergänzt. Zw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Muster – Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher

Rz. 15 Anlage (zu § 1 Absatz 1) der Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher) Rz. 16 (unbesetzt)mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Absatz 2 – Rechtsfolgen der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung

3.1 Allgemeines Rz. 11 Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung wurde der bisherige Text des § 755 ZPO in den neuen Absatz 2 übernommen. Die Vorschrift soll nach der Begründung des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 16/13432 S. 42, 43) klarstellen, dass die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung an den Gerichtsvollzieher diesem auch bestimmte ma...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Umfang der Legitimationswirkungen

Rz. 13 Der Gläubiger muss die von § 755 ZPO erfassten Handlungen des die vollstreckbare Ausfertigung besitzenden Gerichtsvollziehers auch dann gegen sich gelten lassen, wenn er überhaupt keinen oder nur einen beschränkten Auftrag erteilt hat (Satz 2). Ist der Auftrag durch Rücknahme erloschen, der Gerichtsvollzieher aber noch im Besitz des Titels, so kann der Schuldner, selb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Muster – Antrag auf Anordnungen nach § 769 Abs. 1 ZPO durch das Vollstreckungsgericht (§ 769 Abs. 2 ZPO)

Rz. 18 An das Amtsgericht... – Vollstreckungsgericht – ... per beA Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag nach § 769 Abs. 2 ZPO In der Vollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Vollstreckungsschuldner vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen: Die Zwangsvollstreckung des Vollstreckungsgläubigers gegen den Vollstreckungsschuldner aus dem Urteil de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.5 Einzahlungsquittung (Nr. 5)

Rz. 13 Nr. 5 stellt die Einzahlungs- und Überweisungsnachweise von Banken und Sparkassen mit denen der Deutschen Post AG gleich. Das entspricht der bisherigen h. M. (BGH, NJW-RR 1988, 881; OLG Köln, NJW 1993, 3079). Das Wort Post taucht im Gesetzestext – im Gegensatz zum Entwurf (BT-Drucks. 13/341 S. 5) – nicht mehr auf, weil der Gesetzgeber wohl davon ausging, dass nach Umw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Gegen die einstweilige Anordnung ist weder die sofortige Beschwerde noch eine außerordentliche Beschwerde statthaft (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.8.2020, 9 W 81/18 und 9 W 78/18, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss v. 2.3.2018, 4 W 28/17, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 8.3.2017, L 39 SF 1/17 B E ER, juris; Obe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Hinweis

Rz. 17 Je nach Lage der Sache können weitere Hinweise und Bitten an den Gerichtsvollzieher gerichtet werden. So kann darum gebeten werden, die Gegenstände von gewissem Wert, für die die Unpfändbarkeit bejaht wurde, im Protokoll genau zu bezeichnen; die Anschlusspfändung erst nach nochmaliger Wirksamkeitsüberprüfung der Erstpfändung vorzunehmen und bei Scheckzahlungen die Zwa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 7 Gegen die Maßnahmen und die Ablehnung von Maßnahmen im Rahmen des § 776 ZPO durch den Gerichtsvollzieher steht den Beschwerten die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO zu. Handelt der Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht, trifft er im Rahmen des § 776 ZPO stets eine Entscheidung, so dass die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO) gegeben ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsbehelfe

Rz. 4 Kommt es entgegen Satz 1 zu einer Veräußerung (Verwertung) oder Überweisung, dann kann der Nacherbe die Widerspruchsklage erheben (Satz 2) und (wahlweise) die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO oder sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO einlegen (BeckOK/ZPO-Preuß, § 773 Rn. 5). Mehrere Nacherben sind keine notwendigen Streitgenossen (BGH, NJW 1993, 1582). Gläubiger ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 771 Drittwiderspruchsklage

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Zwangsvollstreckung darf nur in das Vermögen des Schuldners betrieben werden. Die Vollstreckung wäre schwerfällig und langwierig, wenn die Vollstreckungsorgane die Zugehörigkeit der potentiellen Zugriffsobjekte zu dem Vermögen des Schuldners umfassend und abschließend überprüfen müssten. Das Gesetz knüpft deshalb im (formalisierten) Verfahren der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 772 Drittwiderspruchsklage bei Veräußerungsverbot

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Solange ein relatives Veräußerungsverbot, d. h. ein zum Schutz bestimmter Personen bestimmtes Veräußerungsverbot vorliegt, soll (nicht: darf) die Veräußerung des gepfändeten Gegenstands bzw. die Überweisung der Forderung oder eines sonstigen Vermögensrechts nicht erfolgen, weil nämlich der Erwerber an dem Gegenstand nur ein unsicheres Recht erlangen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 770 Einstweilige Anordnungen im Urteil

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Anordnungen nach § 769 ZPO treten mit Erlass des Urteils in dem Verfahren, in dem sie ergangen sind, ohne weiteres außer Kraft (BGHZ 32, 240; siehe auch § 769 Rn. 8). Im Falle der Abweisung z. B. der Vollstreckungsabwehrklage könnte die Zwangsvollstreckung daher ohne Beschränkung fortgesetzt werden, weil die Einlegung eines Rechtsmittels keinen E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Leistungsklage gegen den Vollstreckungsgläubiger

Rz. 8 Materiell-rechtliche Klagen gegen den Vollstreckungsgläubiger, z. B. Herausgabe- und Unterlassungsklagen sowie solche auf Schadensersatz oder Herausgabe der Bereicherung, sind neben der Drittwiderspruchsklage unzulässig, weil diese der speziellere Rechtsbehelf ist, der die Besonderheiten der Zwangsvollstreckung in den Gegenstand insgesamt berücksichtigt (OLG Sachsen-An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Zulässigkeit der Drittwiderspruchsklage

Rz. 10 Die Klage ist an sich statthaft, wenn sich der Kläger eines "die Veräußerung hindernden Rechts" an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung berühmt und deshalb begehrt, dass die Zwangsvollstreckung in diesen Gegenstand für unzulässig erklärt wird. Beruft sich der Kläger gelegentlich der Zwangsvollstreckung nur auf die Verletzung förmlichen Rechts, ist ausschließlich § 7...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 17 Kläger (Dritter) der Drittwiderspruchsklage kann jeder Inhaber eines die Veräußerung hindernden Rechts sein, der nicht Schuldner der Zwangsvollstreckung ist und gegen den aus dem Titel auch nicht vollstreckt werden darf (OLG Hamm, NJW-RR 1987, 585). Ausnahmsweise kann der Schuldner zugleich Dritter sein, wenn er nämlich als Partei kraft Amtes (z. B. als Insolvenzverwa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Klageantrag

Rz. 15 Der Antrag muss auf die Erklärung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem bestimmten Titel in einen bestimmten Gegenstand gerichtet sein (vgl. Muster Rn. 52). Bei einem Feststellungsantrag oder einem Antrag, der auf Freigabe des Gegenstandes gerichtet ist, hat das Gericht, falls ersichtlich die Drittwiderspruchsklage gewollt ist, auf eine korrekte Antrags...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Begründetheit der Drittwiderspruchsklage

Rz. 16 Die Drittwiderspruchsklage ist begründet, wenn dem Kläger an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung "ein die Veräußerung hinderndes Recht" zusteht. 5.1 Aktiv- und Passivlegitimation Rz. 17 Kläger (Dritter) der Drittwiderspruchsklage kann jeder Inhaber eines die Veräußerung hindernden Rechts sein, der nicht Schuldner der Zwangsvollstreckung ist und gegen den aus dem Tite...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 13 Ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, sobald die Zwangsvollstreckung in den betreffenden Gegenstand begonnen hat. Bei Sachen beginnt die Zwangsvollstreckung durch Pfändung, bei Pfändung von Forderungen und anderen Rechten mit Erlass (nicht erst mit der Zustellung) des Pfändungsbeschlusses oder der Vorpfändung nach § 845 ZPO. Bei Immobilien durch Unterzeichnung der Eintra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Zwangsvollstreckung darf nur in das Vermögen des Schuldners betrieben werden. Die Vollstreckung wäre schwerfällig und langwierig, wenn die Vollstreckungsorgane die Zugehörigkeit der potentiellen Zugriffsobjekte zu dem Vermögen des Schuldners umfassend und abschließend überprüfen müssten. Das Gesetz knüpft deshalb im (formalisierten) Verfahren der Zwangsvollstreckun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Widerspruchsklage des Dritten im Falle der Verletzung des Satzes 1

Rz. 5 Der Dritte kann darüber hinaus nach Satz 2 das Veräußerungsverbot mit der Widerspruchsklage nach § 771 ZPO geltend machen; zwischen dieser Möglichkeit und der Einlegung der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO hat er die Wahl (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 772 Rn. 22). In der Praxis wird die Vollstreckungserinnerung sich als der "bessere Weg" darstellen, da ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Verfahren

Rz. 44 Über die Drittwiderspruchsklage wird in einem "normalen" zivilprozessualen Erkenntnisverfahren entschieden. Die Klageerhebung erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen. Die Klageschrift kann an den Vollstreckungsgläubiger persönlich, aber auch an den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Vollstreckungsgläubigers zugestellt werden, da sich die im Vorprozess erte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.5 Feststellungsklage, § 256 ZPO

Rz. 9 Für eine positive Feststellungsklage gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Feststellung der Berechtigung hinsichtlich des Gegenstandes oder eine negative Feststellungsklage auf Feststellung der Befugnis, in den konkreten Gegenstand die Zwangsvollstreckung betreiben zu dürfen, oder auf Feststellung, dass an dem konkreten Gegenstand ein Pfändungspfandrecht nicht entstand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Anordnungen nach § 769 ZPO treten mit Erlass des Urteils in dem Verfahren, in dem sie ergangen sind, ohne weiteres außer Kraft (BGHZ 32, 240; siehe auch § 769 Rn. 8). Im Falle der Abweisung z. B. der Vollstreckungsabwehrklage könnte die Zwangsvollstreckung daher ohne Beschränkung fortgesetzt werden, weil die Einlegung eines Rechtsmittels keinen Einfluss auf die Vol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO

Rz. 7 Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung wird im Verhältnis zu der Drittwiderspruchsklage als ein Minus angesehen. Mit ihr verlangt, anders als bei § 771 ZPO, nicht ein Dritter, dass die Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Gegenstand für unzulässig erklärt wird. Es klagt vielmehr der Gläubiger eines besitzlosen Pfandrechts gegen den Pfändungspfandgläubiger darauf, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Muster – Drittwiderspruchsklage nach § 771 Abs. 3, § 769 Abs. 1 ZPO

Rz. 52 An das Amts-/Landgericht ... per beA Drittwiderspruchsklage und Antrag nach § 771 Abs. 3, § 769 Abs. 1 ZPO Eilt! Wegen Antrags auf Einstellung bitte sofort vorlegen! In dem Rechtsstreit (Klagerubrum einfügen) wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung und Herausgabe Streitwert: ... bestelle ich mich für den Kläger und erhebe namens und in dessen Vollmacht Klage und werde bea...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Drittwiderspruchsklage ist gegen die Zwangsvollstreckung aus jeder Art von Vollstreckungstitel, also auch Arrest (OLG Sachsen-Anhalt Urteil v. 5.4.2012 – 1 U 90/11) und einstweiliger Verfügung, in bewegliche Sachen, in Forderungen und andere Vermögensrechte sowie in das unbewegliche Vermögen möglich (LG Düsseldorf, Kunst und Recht 2016, 22). Darüber hinaus ist sie ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Das die Veräußerung hindernde Recht

Rz. 21 Die Formulierung des Gesetzes ist auf allgemeine Kritik gestoßen, weil die Rechtsordnung ein die Veräußerung hinderndes Recht in dem strengen Wortsinn nicht kennt (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 771 Rn. 17). Abgeleitet aus dem Sinn und Zweck der § 771 ZPO ist ein solches Recht dann anzunehmen, wenn der Schuldner selbst, veräußerte er den Gegenstand der Zwangsvo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Solange ein relatives Veräußerungsverbot, d. h. ein zum Schutz bestimmter Personen bestimmtes Veräußerungsverbot vorliegt, soll (nicht: darf) die Veräußerung des gepfändeten Gegenstands bzw. die Überweisung der Forderung oder eines sonstigen Vermögensrechts nicht erfolgen, weil nämlich der Erwerber an dem Gegenstand nur ein unsicheres Recht erlangen und deshalb ein ang...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Gebühren – Kosten

Rz. 50 Für die Drittwiderspruchsklage gelten die Gerichtskosten (KV Nr. 1210 ff. Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) und die Gebühren des Rechtsanwalts (Teil 3 Nrn. 3100 ff. VV RVG) wie in einem gewöhnlichen Rechtsstreit. Für die Mitwirkung in dem Verfahren nach §§ 771 Abs. 3, 769 ZPO vgl. § 769 Rn. 15. Gerichtsgebühren fallen in diesem Verfahren nicht an. Der Gebührenstreitwert ein...mehr