Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.3 Einwendungen des Beklagten

Rz. 42 Zur Verteidigung gegen die Drittwiderspruchsklage kann der Beklagte Einwendungen geltend machen, die das (Dritt-)Recht des Klägers ausschließen (leugnen, hemmen oder vernichten). Dazu kann das Vorbringen gehören, der Kläger habe sein Recht vermittels Scheingeschäfts (§ 117 BGB) oder durch einen nach dem Anfechtungsgesetz anfechtbaren Übertragungsvorgang erworben (BGHZ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Zuständigkeit

Rz. 11 Örtlich ausschließlich (§ 802 ZPO) zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt (§ 771 Abs. 1 ZPO). Das ist das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Bei der Vorpfändung nach § 845 ZPO ist es das künftige zur Pfändung zuständige Gericht; bei der Sachpfändung das Gericht des Pfändungsorts, auch noch nach Wegschaf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abgrenzung der Drittwiderspruchsklage von anderen Rechtsbehelfen

3.1 Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO Rz. 5 Beide sind, wenn sowohl Verfahrensnormen, die auch den Dritten schützen, verletzt wurden als auch in die materielle Berechtigung des Dritten eingegriffen wurde, stets nebeneinander zulässig (OLG Koblenz, Rpfleger 1979, 203). 3.2 Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO Rz. 6 Die Vollstreckungsabwehrklage ist im Verhältnis zur Drittwider...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Gebühren und Kosten

Rz. 4 Die Tätigkeit des Anwalts gehört zum Rechtszug, wird also durch die Gebühren der Nr. 3100 ff. VV RVG abgedeckt (§ 19 Abs. 1 Nr. 11 RVG). Bei abgesonderter mündlicher Verhandlung entstehen Gebühren nach Nr. 3328, 3332 VV RVG (Zöller/Herget, ZPO, § 770 Rn. 2). Gerichtsgebühren werden nicht erhoben.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO

Rz. 6 Die Vollstreckungsabwehrklage ist im Verhältnis zur Drittwiderspruchsklage ein "aliud". Mit ihr macht der Vollstreckungsschuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch selbst geltend (vgl. § 767 Rn. 6; zur Abgrenzung BGH, MDR 1988, 405 = NJW 1988, 1095).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO

Rz. 5 Beide sind, wenn sowohl Verfahrensnormen, die auch den Dritten schützen, verletzt wurden als auch in die materielle Berechtigung des Dritten eingegriffen wurde, stets nebeneinander zulässig (OLG Koblenz, Rpfleger 1979, 203).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsmittel

Rz. 51 Gegen das Urteil sind die Berufung (§§ 511 ff. ZPO) und die Revision (§§ 542 ff. ZPO) unter den allgemeinen Voraussetzungen gegeben. Hinsichtlich der einstweiligen Anordnung kann auf die Erläuterungen zu § 769 Rn. 2 ff. verwiesen werden.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Wirkung des Verbots nach Satz 1

Rz. 3 Die Nichtbeachtung des Verbots nach Satz 1 führt, da es sich lediglich um eine Ordnungsvorschrift handelt, nicht zur Nichtigkeit durchgeführter Verwertungsmaßnahmen. Das Vollstreckungsorgan allerdings, das in Kenntnis des Verfügungsverbots handelt, macht sich einer Amtspflichtverletzung schuldig.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsbehelfe

Rz. 3 Die in einem Urteil enthaltenen Anordnungen nach § 770 ZPO sind nicht isoliert, sondern nur mit der Hauptsache anfechtbar, da sie Bestandteil des Urteils sind (Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, § 770 Rn. 2). Das Berufungsgericht kann aber auf Antrag vorab über sie verhandeln und entscheiden (§ 770 Satz 2, § 718 ZPO). Das Rechtsmittelgericht seinerseits ist dadurch nicht geh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verfahren

Rz. 2 Im Gegensatz zu § 769 ZPO setzt eine Entscheidung nach § 770 ZPO keinen Antrag des Vollstreckungsschuldners voraus. Vielmehr kann das Prozessgericht von Amts wegen entscheiden, was einen Antrag (als Anregung verstanden) nicht ausschließt (Zöller/Herget, § 770 Rn. 1). Für den Fall, dass mit einer Klageabweisung gerechnet wird, sollte der Kläger jedoch einen solchen Antr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsbehelfe

Rz. 4 Wird die Ordnungsvorschrift des § 772 Satz 1 ZPO verletzt, steht dem Dritten auch die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO oder dem sonst einschlägigen Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO zu (Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, § 771 Rn. 3). Dagegen kann der Schuldner nicht mit Erfolg Erinnerung einlegen, da keine ihn schützende Norm verletzt wird (h. M. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 766 Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO (sog. Vollstreckungserinnerung) können die an der Zwangsvollstreckung Beteiligten die Verletzung von Vorschriften über die formellen Voraussetzungen und über die eigentliche Durchführung der Zwangsvollstreckung geltend machen. Sie ist statthaft gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvoll...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Entscheidungen im Verfahren der Zwangsvollstreckung (sofortige Beschwerde, § 793 ZPO)

Rz. 3 Gegen Entscheidungen, die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung (§ 764 Abs. 3 ZPO) ergehen können, findet die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO statt. Diese und die Erinnerung schließen sich gegenseitig aus. Während sich die sofortige Beschwerde gegen richterliche Entscheidungen richtet, ist die Erinnerung gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Rz. 38 Die Erinnerung ist dann begründet, wenn die angefochtene Maßnahme der Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde, obwohl eine oder mehrere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung fehlten: Rz. 39 Es fehlten allgemeine Prozessvoraussetzungen, z. B. ein wirksamer Antrag, die Vollstreckung wurde nicht vom zuständigen Vollstreckungsorgan durchgeführt, das Rechtsschutzbedürfnis,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Muster – Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage nach § 768 ZPO

Rz. 13 An das Land-/Amtsgericht ... per beA Vollstreckungsabwehrklage nach § 768 ZPO Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung! Bitte sofort vorlegen! Klage (vollständiges Rubrum anführen) wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung Streitwert: … Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und kündige folgende Anträge an: Die Zwangsvollstreckung aus dem Ur...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Durchführung der Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher (Nr. 2)

Rz. 4 Das Vollstreckungsgericht kann auch dann eine Vollstreckungsmaßregel (z. B. Pfändungsbeschluss nach § 829 ZPO) anordnen, wenn der Gerichtsvollzieher die Vollstreckungsmaßnahme nach § 756 Abs. 2 ZPO durchgeführt hat und diese durch das Protokoll des Gerichtsvollziehers nachgewiesen ist. Das Protokoll muss dem Vollstreckungsgericht vorliegen. Einer Zustellung desselben a...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 768 Klage gegen Vollstreckungsklausel

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Klage gegen die Vollstreckungsklausel – als ordentliches Erkenntnisverfahren – gibt dem Schuldner die Möglichkeit, sachliche Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel geltend zu machen. Ist eine sog. qualifizierte (titelergänzende oder -umschreibende) Vollstreckungsklausel erteilt worden und bestreitet der Schuldner, dass die mat...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Durchführung der Zwangsvollstreckung

Rz. 42 Die Erinnerung ist auch begründet, wenn bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung ein Verfahrensfehler unterlaufen ist. Ein solcher liegt vor bei nicht ordnungsgemäßer Pfändung: Führt der Gerichtsvollzieher bei Vornahme der Zwangsvollstreckung die vollstreckbare Ausfertigung nicht bei sich, liegt ein mit der Erinnerung gemäß § 766 ZPO angreifbarer Verfahrensverstoß...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 765 Vollstreckungsgerichtliche Anordnungen bei Leistung Zug um Zug

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Wie die Vorschrift des § 756 ZPO dient § 765 ZPO der Zwangsvollstreckung in den Fällen, in denen die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner abhängt (vgl. daher § 756 ZPO Rn. 1 bis 3). Anders als dort – der Gerichtsvollzieher – wird hier das Vollstreckungsgericht, das Prozessgericht und das Grundbuch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3.1 "Erinnerungsbefugnis ähnlich dem Schuldner"

Rz. 26 Dritte können betroffen sein: bei ihrer Inanspruchnahme als Schuldner bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung, obwohl der Titel sich nicht gegen sie richtet. Sie können sich in diesem Verfahren nicht nur auf das Fehlen eines Titels als Voraussetzung der Zwangsvollstreckung berufen, sondern auch die Verletzung von Verfahrensvorschriften rügen, auf die sich auch der...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Entscheidungen des Rechtspflegers (sofortige Beschwerde, § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO)

Rz. 5 Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers ist die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO) gegeben. Für die Unterscheidung zwischen Maßnahme der Zwangsvollstreckung und Entscheidung gilt hier das oben Angeführte (Rn. 3).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Statthaftigkeit der Erinnerung

Rz. 17 Statthaftigkeit bedeutet, dass der gewählte Rechtsbehelf zur Erreichung des angestrebten Ziels vom Gesetz auch im Einzelfall tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. Nach der unter Rn. 1 und 2 vorgenommenen Abgrenzung kann festgehalten werden, dass nur solche Einwendungen zu beachten sind, die das bei der Zwangsvollstreckung zu beachtende Verfahren betreffen (vgl. aus...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.10 Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO)

Rz. 13 Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht (z. B. Eigentum) zusteht, kann dieser sich gegen die Zwangsvollstreckung mit der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO wenden. Auch hier sind es Gründe des materiellen Rechts, die diesen Rechtsbehelf von der Erinnerung nach § 766 ZPO unterscheiden. Allerdings...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Dritte

Rz. 25 Auch Dritte, die weder als Schuldner noch als Gläubiger am Verfahren der Zwangsvollstreckung beteiligt sind, können durch die Zwangsvollstreckung in ihren Rechten in mannigfacher Weise verletzt oder beeinträchtigt werden. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Verfahrensvorschrift, deren Verletzung gerügt wird, den Dritten – zumindest auch – zu schützen bestimmt ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Antrag

Rz. 28 Die Erinnerung setzt einen Antrag an das Gericht voraus, der nicht fristgebunden ist. Allerdings kann sie grundsätzlich nur in der Zeit zwischen dem Beginn und der Beendigung der Zwangsvollstreckung eingelegt werden, weil es ansonsten am Rechtsschutzinteresse (siehe unten Rn. 32) fehlt (zum Beginn der Zwangsvollstreckung vgl. LG Berlin, DGVZ 1991, 9; zum Ende der Zwan...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Einstweilige Anordnung

Rz. 43 Die Einlegung der Erinnerung hat keine aufschiebende Wirkung und hindert deshalb nicht den Fortgang der Zwangsvollstreckung. Zur Vermeidung nicht mehr rückgängig zu machender Nachteile für den Erinnerungsführer hat das Vollstreckungsgericht die Möglichkeit, schon vor Erlass einer Entscheidung über die Erinnerung nach §§ 766 Abs. 1 Satz 2, 732 Abs. 2 ZPO auf Antrag ode...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.4 Entscheidung

Rz. 33 Die Entscheidung über die Erinnerung ergeht durch Beschluss, der zu begründen ist. Die Erinnerung wird zurückgewiesen, wenn sie unzulässig oder unbegründet ist. Der Beschluss ist, weil er mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, den Beteiligten zuzustellen (§ 329 Abs. 2 ZPO) und zwar nur dem Antragsteller, wenn ein sonstiger Beteiligter zum einseitigen Erinnerung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Gläubiger

Rz. 23 Die Erinnerungsbefugnis des Gläubigers ist immer dann gegeben, wenn sein Antrag ganz oder teilweise zurückgewiesen oder die Zwangsvollstreckung nicht auftragsgemäß durchgeführt wird (§ 766 Abs. 2 ZPO). Das wird fast ausschließlich bei der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher der Fall sein, da die teilweise oder vollständige Ablehnung einer beantragten Maßn...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Begründetheit der Klage

Rz. 7 Die Klage nach § 768 ZPO ist begründet, wenn die bei der Erteilung der Klausel nach § 726 Abs. 1, §§ 727 bis 729, 738, 742, 744, § 745 Abs. 2, § 749 ZPO als erwiesen angenommenen Tatsachen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht vorliegen (Hanseatisches OLG, a. a. O.); für die Prüfung der Voraussetzungen kommt es stets auf den Zeitpunkt der letzten mündli...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.8 Einwendung gegen die Klauselerteilung (§ 732 ZPO)

Rz. 11 Gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel steht dem Schuldner die Klauselerinnerung nach § 732 ZPO (siehe dort) zu. Die Vollstreckungserinnerung ist dadurch ausgeschlossen (LG Detmold, JurBüro 2011, 274), was allerdings auch schon daraus folgt, dass das Klauselerteilungsverfahren dem Verfahren der Zwangsvollstreckung "vorgeschaltet" ist und die Erteilung der Klaus...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

3.1 Allgemeines Rz. 5 Die Klage nach § 768 ZPO ist eine prozessuale Gestaltungsklage (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 768 Rn. 6). Antrag und Tenor lauten auf die Erklärung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegen den Kläger aus der genau zu bezeichnenden vollstreckbaren Ausfertigung. Der richtige Beklagte ist der in der Vollstreckungsklausel benannte Gläubiger. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Die Begründetheit (im Einzelnen)

6.1 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung Rz. 38 Die Erinnerung ist dann begründet, wenn die angefochtene Maßnahme der Zwangsvollstreckung durchgeführt wurde, obwohl eine oder mehrere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung fehlten: Rz. 39 Es fehlten allgemeine Prozessvoraussetzungen, z. B. ein wirksamer Antrag, die Vollstreckung wurde nicht vom zuständigen Vollstreckungsorg...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Verfahren

5.1 Antrag Rz. 28 Die Erinnerung setzt einen Antrag an das Gericht voraus, der nicht fristgebunden ist. Allerdings kann sie grundsätzlich nur in der Zeit zwischen dem Beginn und der Beendigung der Zwangsvollstreckung eingelegt werden, weil es ansonsten am Rechtsschutzinteresse (siehe unten Rn. 32) fehlt (zum Beginn der Zwangsvollstreckung vgl. LG Berlin, DGVZ 1991, 9; zum End...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO (sog. Vollstreckungserinnerung) können die an der Zwangsvollstreckung Beteiligten die Verletzung von Vorschriften über die formellen Voraussetzungen und über die eigentliche Durchführung der Zwangsvollstreckung geltend machen. Sie ist statthaft gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu b...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Zulässigkeit der Klage

Rz. 6 Hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage gelten die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen. Im Übrigen gilt: Zuständig ist das Prozessgericht der ersten Instanz (§ 768, § 767 Abs. 1 ZPO; vgl. hierzu § 767 ZPO Rn. 34 und 35). Liegt eine Familiensache vor, so ist dies das Familiengericht (OLG Düsseldorf, FamRZ 1978, 427). Die Klage ist unzulässig, wenn noch keine Klausel ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.3 Rechtsschutzinteresse

Rz. 32 Ein Rechtsschutzinteresse für die eingelegte Erinnerung ist grundsätzlich dann gegeben, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat und noch nicht beendet ist (BGH, NZI 2010, 118). Ist sie beendet, fehlt regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungserinnerung (LG Gießen, Beschluss v. 9.7.2020, 7 T 164/20, juris; BGH, NJW-RR 2010, 785 = MDR 2010, 106; BGH M...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Gebühren – Kosten

Rz. 47 Im Verfahren zur Entscheidung über die Erinnerung fallen Gerichtsgebühren nicht an. Auslagen (KV Nr. 9000 ff. Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) können anfallen für Schreibauslagen, Zustellungen und eventuelle Ladungen zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung. Solche nach Nr. 9001, 9002 KV (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) werden nur erhoben, wenn sie in einer Instanz einen Bet...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe – Folgen des Verstoßes gegen § 765 ZPO

Rz. 5 Verstöße gegen die Vorschrift machen die angeordnete Vollstreckungsmaßnahme nicht unwirksam, sondern anfechtbar (OLG München, ZfIR 2019, 67). Der Mangel kann durch Nachholung geheilt werden; soweit möglich auch durch Zugeständnis des Schuldners. Rz. 6 Lehnt das Gericht die Zwangsvollstreckung unter Hinweis auf die Nichterfüllung der besonderen Vollstreckungsvoraussetzun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Ausgleichsansprüche

Rz. 12 Wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist, ohne dass eine Entscheidung nach § 768 ZPO erwirkt werden konnte, können materiell-rechtliche Ansprüche, z. B. auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung oder auf Schadensersatz, bestehen. Die Nichtgeltendmachung der nach § 768 ZPO zu erhebenden Einwendungen kann im Schadensersatzprozess zwar als Mitverschulden (§ 25...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Wie die Vorschrift des § 756 ZPO dient § 765 ZPO der Zwangsvollstreckung in den Fällen, in denen die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner abhängt (vgl. daher § 756 ZPO Rn. 1 bis 3). Anders als dort – der Gerichtsvollzieher – wird hier das Vollstreckungsgericht, das Prozessgericht und das Grundbuchamt (vgl. OLG Münch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Klage nach § 768 ZPO ist eine prozessuale Gestaltungsklage (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 768 Rn. 6). Antrag und Tenor lauten auf die Erklärung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegen den Kläger aus der genau zu bezeichnenden vollstreckbaren Ausfertigung. Der richtige Beklagte ist der in der Vollstreckungsklausel benannte Gläubiger. Die Klage ist a...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.13 Vollstreckung in Familienstreitsachen

Rz. 16a Für Familienstreitsachen bestimmt § 120 Abs. 1 FamFG, dass die Vollstreckung entsprechend den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung erfolgt. Diese Verweisung führt dazu, dass auch Rechtsbehelfe der ZPO als lex specialis den Regeln des FamFG über die Anfechtung von Vollstreckungsentscheidungen vorgehen. Mithin sind in Familienstreitsachen d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers (§ 766 Abs. 1 ZPO)

Rz. 7 Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers können stets nur mit der Erinnerung nach § 766 ZPO angefochten werden; das gilt nicht nur für Pfändungsmaßnahmen, sondern z. B. auch für die Anfechtung einer vom Gerichtsvollzieher ausgestellten Fruchtlosigkeitsbescheinigung (OLG Düsseldorf, JurBüro 1985, 1733). Gegen die Weigerung eines Gerichtsvollziehers, eine titelums...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Schuldner

Rz. 24 Die Erinnerungsbefugnis des Schuldners ist meist unproblematisch. Er wird praktisch von jeder gegen ihn gerichteten Maßnahme der Zwangsvollstreckung in seiner Rechtsstellung betroffen. Daher ist er grundsätzlich zur Geltendmachung aller Verfahrensmängel befugt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die nämliche Verfahrensvorschrift, deren Verletzung gerügt wird, ausschließlic...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Nachweis der Gegenleistung oder des Annahmeverzuges (Nr. 1)

Rz. 2 Die dem Vollstreckungsgericht obliegende Vollstreckung darf – wie die Zwangsvollstreckung des Gerichtsvollziehers nach § 756 ZPO – erst beginnen, wenn der Gläubiger dem Vollstreckungsgericht durch die qualifizierten Urkunden nachweist, dass er seine Gegenleistung bereits erbracht hat oder der Schuldner in Annahmeverzug ist (OLG Koblenz, Rpfleger 1997, 445) und dass er ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.7 Vollstreckung der öffentlichen Hand

Rz. 10 Betreibt die öffentliche Hand aus verwaltungsgerichtlichen Urteilen gegen den Bürger die Zwangsvollstreckung, ist § 766 ZPO auf Rügen, die das Vollstreckungsverfahren betreffen, nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO insoweit entsprechend anwendbar, als eine unbefristete Erinnerung an das erstinstanzliche Verwaltungsgericht möglich ist (VGH München, NJW 1984, 2484). Ist ein Be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.9 Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO)

Rz. 12 Einwendungen, die den im Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, kann der Schuldner im Wege der Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) geltend machen. Von der Erinnerung unterscheidet sich die Vollstreckungsgegenklage also dadurch, dass mit ihr materiell-rechtliche Einwendungen geltend gemacht werden, die den Titel selbst betreffen. § 766 ZPO dagegen betrifft n...mehr