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11.03.2014
Wohnungseigentumsrecht
Wird von einer GmbH, die als WEG-Verwalter bestellt ist, der Teilbetrieb „WEG-Verwaltung“ abgespalten, führt dies nicht zu einem Verwalterwechsel. Die GmbH bleibt bestellter Verwalter, selbst wenn sich ihr Geschäftsgegenstand geändert hat.
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