Bundesrat billigt neues Klimaschutzgesetz
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17.5.2024 die kontrovers diskutierte zweite Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) verabschiedet.
Der Bundestag beschloss die Reform in zweiter und dritter Lesung am 26.4.2024.
Das Gesetz kann nun ausgefertigt werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG)
Klimaziele: Nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert
Ziel der Änderungen im Klimaschutzgesetz ist es, den Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu gestalten, wie der Bundesrat ausführte. Im Bereich der Treibhausgase werde deshalb künftig auf eine mehrjährige Gesamtbetrachtung abgestellt, die alle Sektoren betrifft, damit der CO2-Ausstoß dort gemindert werden kann, wo die größten Einsparpotenziale vorhanden sind. Der Fokus soll in der Zukunft liegen, nicht wie bisher auf Zielverfehlungen in der Vergangenheit.
Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen.
Neu ist: Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass das Klimaziel für 2030 nicht erreicht wird – bis dahin soll der Treibhausgasausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 1990 sinken – muss die Bundesregierung nachsteuern. In welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen, entscheiden die Koalitionäre dann gemeinsam.
Außerdem sollen die Regierungen künftig jeweils zu Beginn der Amtszeit ein Maßnahmenprogramm zur Erreichung des Klimaziels für 2040 vorlegen müssen – das gilt aber erstmals 2026, also nach der nächsten Bundestagswahl, die regulär im Herbst 2025 stattfindet.
Die Rolle des Expertenrates für Klimafragen, ein unabhängiges Gremium aus Wissenschaftlern, wird durch die Reform gestärkt: Er soll nun die Möglichkeit haben, eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen zu unterbreiten.
Die Reform haben die Ampel-Parteien bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.
Erste KSG-Novelle: Reaktion auf einen BVerfG-Beschluss
Das bisher geltende Klimaschutzgesetz hatte der alte Bundestag am 24.6.2021 beschlossen – mit schärferen Regelungen: Statt einer 65-Prozent-Reduktion war zunächst eine Treibhausgasminderung um 55 Prozent geplant. Bis zum Jahr 2040 soll die bei 88 Prozent liegen – dieser Zwischenschritt wurde neu gesetzt. Und Klimaneutralität war zuvor erst 2050 anvisiert, statt wie jetzt im Jahr 2045.
Der Bundesrat billigte die erste Novelle am 25.6.2021. Das Gesetz trat am 31.8.2021 in Kraft.
Hintergrund für die erste KSG-Novelle: Am 24.3.2021 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass das Klimaschutzgesetz von 2019 verabschiedet worden war, die Klimaziele nur unzureichend regelt. Moniert wurde vor allem, dass klar definierte Vorgaben für die Minderung der CO2-Emissionen nach 2030 fehlten. Die im KSG 2019 getroffenen Regelungen bis zum Jahr 2030 sind verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis Ende 2022 nachzubessern.
Bundes-Klimaschutzgesetz 2021 mit markierten Änderungen zur Fassung von 2019
Die Europäische Union hatte das Klimaziel bis 2030 zuvor von 40 Prozent auf 55 Prozent angehoben. Das KSG 2021 sah bereits Evaluierungen durch den Expertenrat für Klimafragen alle zwei Jahre vor.
Bereits zum KSG 2021 wurde ein gesonderter Klimapakt beschlossen – das sogenannte Klimaschutz-Sofortprogramm mit einem Investitionsvolumen von acht Milliarden Euro. Mit den Zuschüssen sollte der Umstieg auf klimafreundliche Technologien unter anderem im Gebäudebereich forciert werden, um die nachgeschärften Klimaziele – Net Zero bis 2045 – erreichen zu können.
Urteil zum Klimaschutzprogramm: Regierung muss nachschärfen
Im Plan festgeschrieben war auch das Vorhaben, ab 2023 die energetischen Mindestanforderungen für Neubauten auf den Effizienzhaustandard 55 (EH55) anzuheben – und ab 2025 auf EH40.
Das Klimaschutzprogramm 2023 beschloss das Bundeskabinett am 4.10.2023. Einzelne Maßnahmen, wie der schnellere Ausbau der erneuerbaren Energien wurde bereits umgesetzt.
Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 16.5.2024 (Urt. v. 16.5.2024, Az. OVG 11 A 22/21, OVG 11 A 31/22) muss die Bundesregierung dieses Klimaschutzprogramm überarbeiten. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die aufgelisteten Maßnahmen noch nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Das Programm erfülle nicht vollständig die Vorgaben des KSG für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030.
Hintergrundpapier: Klimaklagen vor dem OVG Berlin-Brandenburg
KSG 2024: Bundesrat fordert Nachbesserungen
Nach Darstellung der Grünen im Bundestag bekommt das Klimaziel für das Jahr 2040 mit der angepeilten Senkung der Emissionen um 88 Prozent gegenüber 1990 mehr Biss. "Die neue Fassung des Klimaschutzgesetz bindet die Bundesregierung erstmals, konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit von 2030 bis 2040 aufzustellen und diese mit einem Umsetzungsmechanismus zu verbinden", heißt es in einem Hintergrundpapier für die Fraktion.
Der Bundesrat verabschiedete am 17.5.2024 noch eine begleitende Entschließung, in der unter anderem eine Nachsteuerungspflicht gefordert wird, wenn absehbar sei, dass Deutschland die Klimaziele verfehle. Zudem weisen die Länder darauf hin, dass es sich bei der im Gesetz vorgesehenen Stärkung und Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme nur um eine Maßnahme der Klimaanpassung handele, deren Erfolg unsicher sei. Für das Erreichen des Klimaschutzziels seien Anpassungsmaßnahmen allein nicht ausreichend. Das könne nur gelingen, wenn auch der CO2-Ausstoß vermindert würde.
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