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07.03.2014
Krankengeldanspruch nach Beschäftigungsende
Arbeitnehmer, die am Ende eines Arbeitsverhältnisses länger krank werden, müssen sich rechtzeitig um die Verlängerung ihrer Arbeitsunfähigkeit kümmern. Die Folgebescheinigung muss vor Ablauf der ersten Bescheinigung ausgestellt werden - sonst geht der Anspruch auf Krankengeld verloren.
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