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02.07.2015
Praxis-Tipp
Ein Kind zwischen 18 und 21 kann kindergeldrechtlich berücksichtigt werden, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist. Will das Kind sich auf selbstständiger Basis (während der Beschäftigungslosigkeit) etwas dazu verdienen, schafft eine neue BFH-Entscheidung für die Eltern neuen Spielraum. mehr