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08.04.2015
Praxis-Tipp
Verfügt ein Arbeitnehmer über mehrere Wohnungen, von denen er abwechselnd die Wege zu ersten Tätigkeitsstätte antritt, so sind die Wege von der Wohnung, die nicht der ersten Tätigkeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn die sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt. mehr