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09.03.2017
Bund und Länder einig
Nachdem sich Bund und Länder über die Kriterien zur steuerlichen Aufarbeitung vergangener Cum/Cum-Gestaltungen verständigt haben, können die Finanzämter nun flächendeckend entsprechende Transaktionen aufgreifen, die vor der Gesetzesänderung bis zum 31.12.2015 durchgeführt wurden. mehr