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20.02.2023
BFH Kommentierung
Leistungen aus einem Stipendium, die keiner vorrangigen Einkunftsart zuzuordnen sind, sind als wiederkehrende Bezüge steuerbar, wenn der Stipendiat eine wie auch immer geartete wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat (Anschluss an BFH-Urteil v. 8.7.2020, X R 6/19, BStBl II 2021, S. 557, Rz. 28 ff., 36).
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