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15.03.2022
FG Kommentierung
Ein Kindergeldantrag, der mittels E-Mail gestellt wird, ist wirksam, wenn er ausreichende Angaben enthält, um der Familienkasse eine Ermittlung der Kinder, für die das Kindergeld beantragt wird, zu ermöglichen. So entschied das FG Rheinland-Pfalz.
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