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19.11.2020
FG Baden-Württemberg
Für den Fall, dass ein Schenker seinen Wohnsitz in Deutschland und Schweden hat, hat das FG Baden-Württemberg entschieden, dass es für die Schenkungsteuer auf seinen Lebensmittelpunkt ankommt. Dies gilt auch dann, wenn Schweden zum Zeitpunkt der Schenkung die Schenkungsteuer bereits abgeschafft hat.
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