Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Streitwert

Rz. 1580 Die Gegenstandswerte von Geschäftsgebühr und Einigungsgebühr sind nicht zwingend identisch.[1657] Bei Personenschäden werden häufig Sachschäden, aber auch andere Einzelpositionen, über die nicht diskutiert wurde, abgerechnet. Soweit Ansprüche teilweise abgerechnet sind, erhöhen sie nur den Gegenstandswert der Geschäftsgebühr, nicht aber auch den der Einigungsgebühr....mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Zeithonorar

Rz. 1594 Die Vereinbarung einer Zeitvergütung ist grundsätzlich zulässig.[1666] Rz. 1595 Die Vereinbarung muss für den Mandanten klar und verständlich sein.[1667] Rz. 1596 Im Schadenersatzverhältnis sind nur die gesetzlich geschuldeten, und nicht höhere Zeithonorare zu ersetzen (Rdn 1603).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Familienmitversicherung

Rz. 1046 Ehegatten, Lebenspartner und Kinder haben nach Maßgabe von § 10 SGB V, § 25 SGB XI [1115] Anspruch auf Familienmitversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Krank zur Welt gekommene Kinder (Neugeborene) haben trotz der "Vorerkrankung" Anspruch auf Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Rz. 1047 Beim späteren Ausscheiden aus der Fa...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Rechtlicher Rahmen

Rz. 714 Das Betreuungs-/Vormundschaftsrecht wurde nach einer ersten Änderung durch das Betreuungsgesetz [773] erneut geändert durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts[774] (vor allem §§ 1773–1888 BGB [Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft]) mit Geltung ab 1.1.2023.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Verletzte Person

Rz. 514 Der Geschädigte ist u.a. verpflichtet, die ihm verbliebene Rest-Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen. Arbeitskraftverwertung kann auch durch Führung des Haushaltes geschehen.[611] Erfüllt er diese seine Obliegenheit nicht, sind die (fiktiv zu ermittelnden) erzielbaren Einkünfte anspruchskürzend auf seinen Verdienstausfallschaden anzurechnen.[612] Rz. 515 Wird einem...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Hinterbliebenengeld

Rz. 119 An Stelle eines in das deutsche Recht nicht eingeführten Angehörigenschmerzensgeldes wurde[92] ein Hinterbliebenengeld eingeführt. Das Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB und entsprechende Regeln in den Spezial-Haftpflichtgesetzen) steht den gesetzlich beschriebenen Personen (nahestehende Hinterbliebene) unmittelbar zu.[93] Rz. 120 Sofern Anspruch auf Schmerzensgeld...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Schadenversicherung, Summenversicherung

Rz. 1311 Zu beachten ist, dass § 86 VVG nur für Schadenversicherer [1338] gilt. Summenversicherer können mangels gesetzlich vorgesehenen Forderungsübergangs ihre Aufwendungen bei Haftpflichtigen nicht regressieren. Rz. 1312 Wird von einem Summenversicherer die Leistungsbewilligung und/oder -auszahlung davon abhängig macht, dass der Versicherte seine Schadenersatzforderungen an...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Erbfolge

Rz. 830 Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren gesamten Vermögen (Erbschaft) als Ganzes (Gesamtrechtsnachfolge) auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Rz. 831 Zu beachten ist, dass Erben einerseits und Unterhaltsberechtigte andererseits nicht zwingend personenidentisch sein müssen.[855] Desweiteren sind die aus dem Unfall ererbten Ansprüche...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Gestörte Gesamtschuld

Rz. 446 Die gestörte Gesamtschuld ist ein Problem vor allem bei der Regulierung der Ansprüche von Drittleistungsträgern anlässlich eines Schadenfalles.[542] Rz. 447 Die gestörte Gesamtschuld unterliegt einer zweistufigen Prüfung. Bevor sich die Frage der Störung stellt, ist zunächst eine Verantwortlichkeit der in Frage kommenden Beteiligten festzustellen: Ohne (gesamtschuldne...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Aufklärung zum Drittleistungssystem

Rz. 268 Hinweis Zur Aktivlegitimation Rdn 54 ff. Rz. 269 Häufig bedarf es der Aufklärung des den Geschädigten aktuell einbindenden Drittversorgungssystems. Rz. 270 Es ist auf die vom Geschädigten (und dessen Anwalt) häufig nicht gestellten Fragen (und damit fehlenden Antworten) z.B. zur gesetzlichen Unfallversicherung zu achten. Ein hoher Prozentsatz aller Haftpflichtereigniss...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Familienmitversicherung

Rz. 1065 Besteht kein Anspruch auf Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. § 10 Abs. 3 SGB V), muss insbesondere für Kinder fristgerecht um entsprechenden Schutz in der PKV (u.U. ergänzend zur beamtenrechtlichen Beihilfe) nachgesucht werden. Rz. 1066 Während bei Ausscheiden aus der gesetzlichen Familienmitversicherung Ansprüche auf Weiterversicherung bes...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Drittleistung

Rz. 183 Ob und wie lange der Drittleistungsträger seinerseits welche Leistungen erbringen muss, richtet sich nach seiner Rechtsbeziehung (Leistungsbeziehung) zu seinem Partner (versicherte/mitversicherte Person, Arbeitnehmer, Beamter pp.). Rz. 184 Die Leistungsverpflichtung kann zeitlich kürzer sein als der Schadenersatzanspruch (z.B. Lohnfortzahlung nur für sechs Wochen, Kra...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (d) Beschränkung der Erbenhaftung

Rz. 610 Kann oder will ein Erbe die Erbschaft nicht ausschlagen (§§ 1942 ff. BGB), kommt auch eine Beschränkung der Erbenhaftung in Betracht (§§ 1975 ff. BGB). Will sich der Erbe vor einem Zugriff auf sein Eigenvermögen schützen, muss er aktiv werden (§ 1975 BGB). Rz. 611 Die Beschränkung erfolgt rechtlich über Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz (§ 1975 ff. BGB). Dadurc...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Haftungsbegründendes Ereignis

Rz. 217 Hinweis Siehe auch Rdn 114 f., 336 ff. Rz. 218 "Unfälle" sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse (siehe auch § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII), die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Unter Unfällen sind im Haftungsrecht jegliche Art von Haftungsgeschehen zu verstehen: wie Verkehrsunfall, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten,...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (6) Sachbearbeitung

Rz. 925 Erfolgt die Sachbearbeitung der verschiedenen Fälle durch unterschiedliche Rechtsanwälte der Kanzlei, ist zweifelhaft, ob darin kein zur Nichtigkeit (§ 134 BGB) führender Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO vorliegt.[959] Da der den Schaden regulierende Ersatzpflichtige häufig keine Einzelheiten zur Mandatserteilung durch weitere Person kennt, muss im Zweifel zu seiner S...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Geschlossenes System

Rz. 359 Das deutsche Haftungssystem ist, soweit es um den Grund der Haftung geht, ein geschlossenes System: Die aktive Haftung eines Schädigers gegenüber dem von ihm Geschädigten korrespondiert mit seiner Mithaftung, soweit er selbst Ansprüche verfolgt: Mithaftung dem Grunde nach und aktive Haftung dem Grunde nach ergeben in der Summe stets 100 %. Rz. 360 Erst wenn weitere Mi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / I. Vertrag

Rz. 518 § 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesendenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Differenzierung

Rz. 99 Bei fremdverschuldeten Unfällen mit Todesfolge ist zwingend sauber zu unterscheiden [77] zwischenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Abgrenzung

Rz. 876 Erbringen mehrere Drittleistungsträger gleichartige Leistungen an einen Geschädigten, sind sie gegenüber dem Ersatzpflichtigen bei ihrer Regressnahme Gesamtgläubiger. Nur soweit Leistungen lediglich von einem Drittleistungsträger erbracht werden, besteht dann insoweit Einzelgläubigerschaft. Rz. 877 Für die Forderungsberechtigung kommt es immer nur auf den "wirklich Be...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / B. Vor dem Vergleich

Rz. 5 Die auf einen – vor allem außergerichtlich angestrebten – (Teil-)Abschluss ausgerichtete Regulierung eines Haftpflichtschadens gliedert sich (vergröbert betrachtet) in folgende Phasen: Rz. 6 Abbildung 2.1: Regulierungsphasenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sonderrechtsverhältnis bei Schadenentwicklung

Rz. 448 Bei einem Haftpflichtgeschehen (z.B. Verkehrsunfall) entsteht jedenfalls mit dem Unfall ein Sonderrechtsverhältnis, sodass sich die verletzte Person im Rahmen der der Schadenentwicklung und -abwicklung ein schuldhaftes Fehlverhalten seiner gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern) unmittelbar anspruchsmindernd zurechnen lassen muss (§§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB). Es bedarf...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Bis 31.12.1998

Rz. 1226 § 3 Währungsgesetz a.F. 1Geldschulden dürfen nur mit Genehmigung der für die Erteilung von Devisengenehmigungen zuständigen Stelle in einer anderen Währung als in Deutscher Mark eingegangen werden. 2Das gleiche gilt für Geldschulden, deren Betrag in Deutscher Mark durch den Kurs einer solchen anderen Währung oder durch den Preis oder eine Menge von Feingold oder von ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Leistungserbringer ("von WEM")

Rz. 188 Leistungserbringer (= Anspruchsgegner) sind zum einen der Schadenersatzpflichtige (und sein Haftpflichtversicherer), zum anderen Drittleistungsverpflichtete. Rz. 189 Übersicht 2.9: Leistungszuständigkeit im Schadenfallmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Handelsrecht

Rz. 616 Neben der grundsätzlichen Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten aus § 1967 BGB können durch den Erbfall auch weitere Haftungsgründe bestehen. Rz. 617 Die Haftung des Erben aus § 27 HGB wird nicht von einer Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren erfasst. Die haftungsbeschränkende Wirkung bezieht sich nur auf die speziell...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Sozialversicherungsträger – Sozialhilfeträger

Rz. 196 Bei der Schadenabwicklung ist zwingend und strikt auseinander zu halten, ob es sich um Leistungen der Sozialversicherung (SVT) oder solche der Sozialhilfe (SHT) oder Eingliederungshilfeträger handelt. Rz. 197 Sozialversicherer sind die gesetzliche Kranken- (seit 1883), Pflege- (seit 1995), Renten- (seit 1911) und Unfallversicherung (seit 1884). Die 1927 eingeführte Ar...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Kein Ultimobeginn

Rz. 1447 Für das Schadenersatzrecht setzt nicht mehr das Schadenereignis bzw. der Tag, an dem die erforderliche Kenntnis erlangt wird, den Startpunkt, sondern stets das Jahresende. I.d.R. fallen Entstehung und Fälligkeit des Anspruches zusammen; die gesetzliche Neuregelung will aber auch die bestehende Rechtsprechung zu Spätschäden fortgesetzt wissen.[1529] lässt dann aber o...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Erwachsene

Rz. 747 Bei erwachsenen Personen kann ein Betreuer oder Pfleger bestellt sein. Dann gilt die Regelung des Vormundschaftsrechtes (Erfordernis der familien-/betreuungsgerichtlichen Genehmigung bei einem Wert von mehr als 6.000 EUR [bis 31.12.2022 3.000 EUR]) in § 1854 Nr. 6 BGB (§ 1822 Nr. 12 BGB a.F.) entsprechend für Betreuer (§ 1854 Nr. 6 BGB [§ 1908i Abs. 1 S. 1 BGB a.F.])...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Mögliche Ersatzansprüche

Rz. 114 Vor einem Abfindungsvergleich steht die Überlegung, welche Ansprüche dem Geschädigten/Anspruchsberechtigten in welcher Höhe und für welchen Zeitraum zustehen. Vertragspartner eines Abfindungsvergleiches ist zunächst einmal der Geschädigte. Rz. 115 Die Ansprüche des unmittelbar Geschädigten stehen nachfolgend im Mittelpunkt, ohne dass deshalb allerdings die Ansprüche d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

Rz. 1365 Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz[1428] übernahm die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Störung der Geschäftsgrundlage von Verträgen und damit auch von Vergleichen in § 313 BGB. In der gesetzgeberischen Begründung[1429] wird hervorgehoben, dass das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer detaillierten Regelung nicht – auch nicht in For...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Sozialversicherungsträger – Sozialleistungsträger

Rz. 1276 Arbeitsverwaltung, Sozialhilfeträger (und einige wenige andere Sozialleistungsträger) sind zwar keine Sozialversicherungsträger,[1308] haben aber aufgrund ausdrücklicher Nennung in § 116 SGB X gesetzlich übergehende Forderungsrechte. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für Sozialleistungen, die nicht an das Bestehen eines Sozialversicherungsverhältnis...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Aktualisierung

Rz. 280 Hervorzuheben ist, dass der insbesondere für Anspruchsinhalt, Anspruchsvolumen und Anspruchsberechtigung entscheidende Informationsstand nicht zu irgendeinem Zeitpunkt (z.B. primärer Schädigungszeitpunkt [= Unfall]) ein für allemal festgeschrieben ist (und der Regulierung zugrunde zu legen ist), sondern im Verlaufe der weiter verstreichenden Zeit sich verändern kann....mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Nachfragepflicht

Rz. 286 Gesetzliche (u.a. Eltern) und gewillkürte Vertreter (wie mandatierter Anwalt) haben eigene Nachforschungspflichten.[250] Rz. 287 Die Nachfrageverpflichtung (insbesondere Anwalt beim Mandanten) ist nicht auf den Tag der ersten Anspruchsverfolgung (oder beim Anwalt der Mandatsübernahme) beschränkt, sondern eine während der gesamten Zeit der Schadenabwicklung bzw. der Ma...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Einleitung

Rz. 384 Verfolgt ein Kind wegen seiner Verletzung Ersatzansprüche, kann vorwerfbares Fehlverhalten seiner Eltern anspruchsmindernd oder sogar anspruchsausschließend wirken. Die Frage, ob Fehlverhalten seiner Eltern die Ansprüche eines Kindes oder Jugendlichen unmittelbar kürzt, oder das Fehlverhalten im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleiches zu lösen ist, kann nicht einheit...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Voraussetzungen

Rz. 720 Sowohl bei der Einrichtung als auch bei der Fortsetzung einer Betreuung müssen die gesetzlichen Betreuungsvoraussetzungen vorliegen.[775] Rz. 721 Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1814 Abs. 3 S. 1 BGB [§ 1896 Abs. 2 S. 1 BGB a.F.]). Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Schadenersatz – Drittleistung

Rz. 108 In der Folge eines Haftungsgeschehen wendet sich derjenige, der einen Sach- oder Personenschaden erlitten hat, nicht nur an denjenigen, den er hierfür für verantwortlich hält ("Schädiger"), sondern regelmäßig parallel auch an Dritte, die ihm für den Fall der Schädigung ihrerseits Leistungenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (dd) Verjährung

Rz. 463 Für die Verjährung, insbesondere deren Beginn, kommt es gemäß § 166 Abs. 1 BGB auf die Kenntnis der gesetzlichen Vertreter der Geschädigten an.[559] Siehe dazu § 5 Rdn 455 ff.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Unaufgeforderte Information

Rz. 282 Den Schadenersatzberechtigten trifft die originäre Verpflichtung, von sich aus und unaufgefordert schadenkongruente Leistungen von dritter Seite zeitnah offen zu legen (und bei seinen Ersatzforderungen mindernd gegenzurechnen), ferner auf bei Drittleistungsträgern (insbesondere Sozialversicherungsträgern) gestellte Leistungsanträge und deren Bescheidungsstand hinzuwe...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 6. Akteneinsicht

Rz. 31 Dritten Personen i.S.d. § 299 Abs. 2 ZPO steht ohne die Einwilligung der Parteien ein Recht auf Einsicht in die Akten nur dann zu, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. Rz. 32 Die gesetzliche Unfallversicherung, die an den Geschädigten (z.B. eines Verkehrsunfalls, der Gegenstand des Zivilverfahrens ist) Leistungen erbracht und daher zu prüfen hat, ob a...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Arbeitsverwaltung

Rz. 1288 Der Forderungsübergang auf die Arbeitsverwaltung (§ 127 AFG a.F. [1317]) erfolgt erst mit Bewilligung der Leistung (z.B. Gewährung von ALG oder Umschulung) und auch nur im Umfang der jeweiligen Bewilligung. [1318] Das gilt auch für Leistungen nach den Folgevorschriften des AFG im SGB III [1319] und SGB II, soweit Unfälle abzuwickeln sind, die sich vor dem 1.7.1983 erei...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Vereinzelung

Rz. 1527 Einem Rechtsanwalt ist es nicht gestattet, einseitig und ohne hinreichenden Sachgrund anstehende Verfahren eines Auftraggebers zu vereinzeln, statt sie nach ihrer objektiven Zusammengehörigkeit als eine einzige Angelegenheit zu behandeln, bei der die Gegenstandswerte zusammenzurechnen sind.[1608] Rz. 1528 Ist sowohl eine getrennte als auch eine gehäufte Verfahrensfüh...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Systemveränderungen

Rz. 1405 Werden neue gesetzliche Ansprüche begründet, dürfte gerade in Fällen sog. Systemänderungen [1481] (z.B. der Einführung von Pflegeleistungen mit dem SGB V und SGB XI) eine Anpassung notwendig werden.[1482] Rz. 1406 Änderungen in der Gewährung von Blindengeld berechtigen nicht zur Abänderung von Abfindungsvergleichen.[1483] Rz. 1407 Dass der Ersatzpflichtige an einen Dri...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Wirtschaftliche Veränderungen

Rz. 1374 Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Leistungsstrukturen, in die der Geschädigte im Verhältnis zu Dritten (Besoldungsstrukturen,[1440] Leistungsumfang der Krankenkasse,[1441] Sozialleistungen,[1442] Lohnfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall etc.) eingebunden war oder ist, gehören zum Risikokreis der Abfindungsverhandlungen.[1443] Rz. 1375 Sind dies...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Schadenursprung

Rz. 221 Ein Verkehrsunfall bildet zwar häufig den Anlass der Schadenabwicklung. Die in dieser Monographie dargestellten Grundzüge und Aspekte gelten über die Haftung aus Verkehrsunfällen hinaus auch für andere fremd(mit-)verantwortete Schadenfälle. Rz. 222 Neben Verkehrsunfällen können auch andere Ursachen- und Verantwortungsbereiche Ersatzansprüche wegen einer Verletzung aus...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Grundsatz

Rz. 388 Die Mitverschuldenszurechnung (§§ 254 Abs. 2 S. 2, 278[449] BGB) setzt für Anspruchskürzung ein vor dem Haftpflichtgeschehen bereits bestehendes Sonderrechtsverhältnis zwischen Kind und Schädiger voraus (dazu Rdn 399 ff.). Bei einem Haftpflichtgeschehen entsteht ein Sonderrechtsverhältnis häufig erst mit dem Unfall. Der Mithaftungseinwand ist nicht auf vertragliche A...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Verjährungsverzicht

Rz. 1176 Hinweis Zu Einzelheiten § 5 Rdn 261 ff., 291 ff. Rz. 1177 Die Erklärung gegenüber einem Ersatzberechtigten, man "verzichte auf die Einrede der Verjährung wie bei einem Anerkenntnisurteil", ist im Zweifel als vertragliche Ersetzung eines Feststellungsurteils zu werten.[1203] Rz. 1178 Wird ein Verjährungsverzicht abgegeben, sollte diese Erklärung allerdings auch nicht w...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (5) Übersicht

Rz. 736 Übersicht 2.15: Vormundschaft – Betreuung – Pflegschaft – Beistandmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (6) Haushaltsführungsschaden

Rz. 127 Der Haushaltsführungsschaden hat viele Facetten (auch § 1 Rdn 453 ff., Rdn 154 ff.).[96] Rz. 128 Wird der Unfallbeteiligte getötet, ist der Haushaltsführungsschaden Teil des familienrechtlich geschuldeten Unterhalts (und zwar in der Form des Naturalunterhalts). Rz. 129 Im Verletzungsfall ist zu differenzieren zwischen Eigenversorgung einerseits und Fremdversorgung ande...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 5. Gebührenabkommen

Rz. 556 Nach Ziff. 7 lit. f, S. 1 gilt die kostenrechtliche Abrechnung auf Basis der DAV-Empfehlung grundsätzlich nur für den Fall der vollständigen außergerichtlichen Schadenregulierung. Gleichwohl enthält die anwaltliche Rechnungsstellung kein Angebot zu einem weitergehende Schadenersatzansprüche ausschließenden Erlassvertrag.[656] Wird die Abwicklung wegen streitiger Posi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Nachforderungs-/Zusatzklage

Rz. 1389 § 258 ZPO – Klage auf wiederkehrende Leistungen Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden. Rz. 1390 Ist über einen zukünftigen Schaden (z.B. Erwerbsminderung, Unterhaltseinbuße) durch Leistungsurteil nur teilweise entschieden (z.B. nur für einen befristeten...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Gutachteneinholung (Arzt) – Anlagen

Rz. 303 Wird ein Gutachtenauftrag erteilt, sollen dem Gutachtenauftrag beigefügt sein:mehr