Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

Rz. 1365 Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz[1428] übernahm die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Störung der Geschäftsgrundlage von Verträgen und damit auch von Vergleichen in § 313 BGB. In der gesetzgeberischen Begründung[1429] wird hervorgehoben, dass das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer detaillierten Regelung nicht – auch nicht in For...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Sozialversicherungsträger – Sozialleistungsträger

Rz. 1276 Arbeitsverwaltung, Sozialhilfeträger (und einige wenige andere Sozialleistungsträger) sind zwar keine Sozialversicherungsträger,[1308] haben aber aufgrund ausdrücklicher Nennung in § 116 SGB X gesetzlich übergehende Forderungsrechte. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für Sozialleistungen, die nicht an das Bestehen eines Sozialversicherungsverhältnis...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Aktualisierung

Rz. 280 Hervorzuheben ist, dass der insbesondere für Anspruchsinhalt, Anspruchsvolumen und Anspruchsberechtigung entscheidende Informationsstand nicht zu irgendeinem Zeitpunkt (z.B. primärer Schädigungszeitpunkt [= Unfall]) ein für allemal festgeschrieben ist (und der Regulierung zugrunde zu legen ist), sondern im Verlaufe der weiter verstreichenden Zeit sich verändern kann....mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Nachfragepflicht

Rz. 286 Gesetzliche (u.a. Eltern) und gewillkürte Vertreter (wie mandatierter Anwalt) haben eigene Nachforschungspflichten.[250] Rz. 287 Die Nachfrageverpflichtung (insbesondere Anwalt beim Mandanten) ist nicht auf den Tag der ersten Anspruchsverfolgung (oder beim Anwalt der Mandatsübernahme) beschränkt, sondern eine während der gesamten Zeit der Schadenabwicklung bzw. der Ma...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Voraussehbare Änderungen

Rz. 1209 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 184 ff., § 3 Rdn 126 ff. Rz. 1210 Künftige Änderungen in der Höhe des Rentenanspruches (beispielsweise mit Erreichen der Altersgrenze der Erwerbstätigkeit) müssen, wenn und soweit sie voraussehbar sind (§ 252 BGB, § 287 ZPO), nicht nur vom erkennenden Gericht im Voraus berücksichtigt werden. Dieser Grundsatz gilt auch für die außergerichtli...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Darlegung

Rz. 263 Zwar kommen einem Geschädigten die Darlegungs- und Beweiserleichterungen der § 252 BGB, § 287 ZPO zugute. Dieses ändert aber nichts daran, dass es zur Ermittlung des Schadens konkreter Anknüpfungstatsachen bedarf, die der Geschädigte substantiiert darlegen und nachweisen muss[238] (Rdn 247).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Einleitung

Rz. 384 Verfolgt ein Kind wegen seiner Verletzung Ersatzansprüche, kann vorwerfbares Fehlverhalten seiner Eltern anspruchsmindernd oder sogar anspruchsausschließend wirken. Die Frage, ob Fehlverhalten seiner Eltern die Ansprüche eines Kindes oder Jugendlichen unmittelbar kürzt, oder das Fehlverhalten im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleiches zu lösen ist, kann nicht einheit...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Voraussetzungen

Rz. 720 Sowohl bei der Einrichtung als auch bei der Fortsetzung einer Betreuung müssen die gesetzlichen Betreuungsvoraussetzungen vorliegen.[775] Rz. 721 Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1814 Abs. 3 S. 1 BGB [§ 1896 Abs. 2 S. 1 BGB a.F.]). Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Schadenersatz – Drittleistung

Rz. 108 In der Folge eines Haftungsgeschehen wendet sich derjenige, der einen Sach- oder Personenschaden erlitten hat, nicht nur an denjenigen, den er hierfür für verantwortlich hält ("Schädiger"), sondern regelmäßig parallel auch an Dritte, die ihm für den Fall der Schädigung ihrerseits Leistungenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Anerkenntnis und Deckungssumme/Mindestversicherungssumme

Rz. 1194 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 98 ff., § 3 Rdn 141 ff., § 5 Rdn 910. Rz. 1195 Das Anerkenntnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers (zur Vollmacht siehe Rdn 558 ff., Rdn 569) ist auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Haftungsbegrenzung dahin zu verstehen, dass es nur im Rahmen der gesetzlichen Leistungspflicht (§ 115 Abs. 1 VVG, § 3 Nr. 1 PflVG a.F.) abgegeben wird.[1231...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (dd) Verjährung

Rz. 463 Für die Verjährung, insbesondere deren Beginn, kommt es gemäß § 166 Abs. 1 BGB auf die Kenntnis der gesetzlichen Vertreter der Geschädigten an.[559] Siehe dazu § 5 Rdn 455 ff.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Unaufgeforderte Information

Rz. 282 Den Schadenersatzberechtigten trifft die originäre Verpflichtung, von sich aus und unaufgefordert schadenkongruente Leistungen von dritter Seite zeitnah offen zu legen (und bei seinen Ersatzforderungen mindernd gegenzurechnen), ferner auf bei Drittleistungsträgern (insbesondere Sozialversicherungsträgern) gestellte Leistungsanträge und deren Bescheidungsstand hinzuwe...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Klage

Rz. 607 Steht hinter dem Schädiger ein Kfz-Haftpflichtversicherer, ändert dies angesichts der action directe (§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG) nichts an der Passivlegitimation der Versicherung. Rz. 608 Im Privathaftpflichtbereich ist die Klage nur gegen den Erben des Täters zu richten; es gibt hier keine Direktklage. Der Tod des Versicherten berechtigt nicht zur Direktklage. Hand...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Arbeitsverwaltung

Rz. 1288 Der Forderungsübergang auf die Arbeitsverwaltung (§ 127 AFG a.F. [1317]) erfolgt erst mit Bewilligung der Leistung (z.B. Gewährung von ALG oder Umschulung) und auch nur im Umfang der jeweiligen Bewilligung. [1318] Das gilt auch für Leistungen nach den Folgevorschriften des AFG im SGB III [1319] und SGB II, soweit Unfälle abzuwickeln sind, die sich vor dem 1.7.1983 erei...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Vereinzelung

Rz. 1527 Einem Rechtsanwalt ist es nicht gestattet, einseitig und ohne hinreichenden Sachgrund anstehende Verfahren eines Auftraggebers zu vereinzeln, statt sie nach ihrer objektiven Zusammengehörigkeit als eine einzige Angelegenheit zu behandeln, bei der die Gegenstandswerte zusammenzurechnen sind.[1608] Rz. 1528 Ist sowohl eine getrennte als auch eine gehäufte Verfahrensfüh...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Systemveränderungen

Rz. 1405 Werden neue gesetzliche Ansprüche begründet, dürfte gerade in Fällen sog. Systemänderungen [1481] (z.B. der Einführung von Pflegeleistungen mit dem SGB V und SGB XI) eine Anpassung notwendig werden.[1482] Rz. 1406 Änderungen in der Gewährung von Blindengeld berechtigen nicht zur Abänderung von Abfindungsvergleichen.[1483] Rz. 1407 Dass der Ersatzpflichtige an einen Dri...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Wirtschaftliche Veränderungen

Rz. 1374 Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Leistungsstrukturen, in die der Geschädigte im Verhältnis zu Dritten (Besoldungsstrukturen,[1440] Leistungsumfang der Krankenkasse,[1441] Sozialleistungen,[1442] Lohnfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall etc.) eingebunden war oder ist, gehören zum Risikokreis der Abfindungsverhandlungen.[1443] Rz. 1375 Sind dies...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Dynamische Anpassung, Wertsicherung

Rz. 1222 Die Verurteilung in eine dynamische Rente (gekoppelt z.B. an den Lebenshaltungskostenindex) war ebenso unzulässig wie deren außergerichtliche Vereinbarung (z.B. durch eine Wertsicherungsklausel).[1250] Rz. 1223 Erlaubt war eine festgelegte konkrete prozentuale Steigerung ("Der Betrag wird alle 2 Jahre, jeweils zum 1. Januar des Kalenderjahres, um 2 % erhöht; erstmals...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Schadenursprung

Rz. 221 Ein Verkehrsunfall bildet zwar häufig den Anlass der Schadenabwicklung. Die in dieser Monographie dargestellten Grundzüge und Aspekte gelten über die Haftung aus Verkehrsunfällen hinaus auch für andere fremd(mit-)verantwortete Schadenfälle. Rz. 222 Neben Verkehrsunfällen können auch andere Ursachen- und Verantwortungsbereiche Ersatzansprüche wegen einer Verletzung aus...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Minderjährige

Rz. 744 Für Minderjährige kann – u.U. auch, wenn die Eltern noch leben (vgl. § 1630 Abs. 2 BGB) – ein Vormund oder Ergänzungspfleger eingeschaltet sein. Für Vergleiche gilt dann, dass bei einem Wert von mehr als 6.000 EUR (bis 31.12.2022 3.000 EUR)[794] zwingend die familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung eingeholt werden muss (§ 1854 Nr. 6 BGB [§ 1822 Nr. 12 BGB a.F.])...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Grundsatz

Rz. 388 Die Mitverschuldenszurechnung (§§ 254 Abs. 2 S. 2, 278[449] BGB) setzt für Anspruchskürzung ein vor dem Haftpflichtgeschehen bereits bestehendes Sonderrechtsverhältnis zwischen Kind und Schädiger voraus (dazu Rdn 399 ff.). Bei einem Haftpflichtgeschehen entsteht ein Sonderrechtsverhältnis häufig erst mit dem Unfall. Der Mithaftungseinwand ist nicht auf vertragliche A...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Verjährungsverzicht

Rz. 1176 Hinweis Zu Einzelheiten § 5 Rdn 261 ff., 291 ff. Rz. 1177 Die Erklärung gegenüber einem Ersatzberechtigten, man "verzichte auf die Einrede der Verjährung wie bei einem Anerkenntnisurteil", ist im Zweifel als vertragliche Ersetzung eines Feststellungsurteils zu werten.[1203] Rz. 1178 Wird ein Verjährungsverzicht abgegeben, sollte diese Erklärung allerdings auch nicht w...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (5) Übersicht

Rz. 736 Übersicht 2.15: Vormundschaft – Betreuung – Pflegschaft – Beistandmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (6) Haushaltsführungsschaden

Rz. 127 Der Haushaltsführungsschaden hat viele Facetten (auch § 1 Rdn 453 ff., Rdn 154 ff.).[96] Rz. 128 Wird der Unfallbeteiligte getötet, ist der Haushaltsführungsschaden Teil des familienrechtlich geschuldeten Unterhalts (und zwar in der Form des Naturalunterhalts). Rz. 129 Im Verletzungsfall ist zu differenzieren zwischen Eigenversorgung einerseits und Fremdversorgung ande...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 5. Gebührenabkommen

Rz. 556 Nach Ziff. 7 lit. f, S. 1 gilt die kostenrechtliche Abrechnung auf Basis der DAV-Empfehlung grundsätzlich nur für den Fall der vollständigen außergerichtlichen Schadenregulierung. Gleichwohl enthält die anwaltliche Rechnungsstellung kein Angebot zu einem weitergehende Schadenersatzansprüche ausschließenden Erlassvertrag.[656] Wird die Abwicklung wegen streitiger Posi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Belege

Rz. 264 Hinweis Siehe auch Rdn 224 ff. Rz. 265 Belege sind beizubringen, soweit deren Beschaffung dem Dritten billigerweise zugemutet werden kann (siehe auch §§ 119 Abs. 3 S. 2, 120 VVG). Die Rechnungslegung (vgl. § 259 BGB) hat der hierzu Verpflichtete grundsätzlich auf eigene [239] Kosten zu erbringen. Grundsätzlich reichen Fotokopien der Schadenbelege (das gilt nicht für Gu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Gutachteneinholung (Arzt) – Anlagen

Rz. 303 Wird ein Gutachtenauftrag erteilt, sollen dem Gutachtenauftrag beigefügt sein:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Anspruch und Berechtigung

Rz. 42 Anspruchstellende ("Ersatzansprüche einfordernde Person") und anspruchsberechtigte Person sind sauber auseinander zu halten. Rz. 43 Die Forderungsberechtigung orientiert sich auch an der Art der Betroffenheit (Verletzung oder Tod) unter Beachtung der dynamischen Entwicklung der Aktivlegitimation vor allem durch Zessionen.[32] Rz. 44 Fordernder kann sein der unmittelbar ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Unzureichende Geldleistung

Rz. 78 Während der Schädiger in seiner Person regelmäßig unbegrenzt haftet, gelten Abweichungen, wenn und soweit ein Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen wird, der nur unvollkommen Deckung aufgrund eines Versicherungsvertrages zu gewähren hat. In einem Zwischenschritt ist gegebenenfalls zu klären, ob die zur Verfügung stehende Versicherungssumme (oder Haftungshöchstsu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Verzug, pVV, cic

Rz. 1466 Rechtsverfolgungskosten sind gemäß §§ 280, 286 BGB als adäquat verursachte Verzugsfolge [1546] zu erstatten, wenn sie (nach Eintritt des Verzugs) aus Sicht des Forderungsgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[1547] Wurde der Anwalt bereits vor Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen mandatiert, besteht hinsichtlich d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vormundschaftsgericht – Betreuungsgericht – Familiengericht

Rz. 783 Seit dem Inkrafttreten des FamFG [823] zum 1.1.2009 (Art. 112 Abs. 1 FGG-RG[824]) ist anstelle des zuvor zuständigen Vormundschaftsgerichts das Betreuungsgericht (§§ 271 ff. FamFG) für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger das berufene Gericht, während die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger beim Familiengericht konzentriert sind. R...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / g) Sozialhilfeempfänger

Rz. 1054 Die Krankenbehandlung von Sozialhilfeempfängern, die nicht versichert sind, wird von der Krankenkasse übernommen (§ 264 Abs. 2 SGB V). Zuständig ist diejenige Kasse, die sich die genannten Leistungsempfänger gewählt haben (§ 264 Abs. 3 SGB V). Rz. 1055 Bei Wegfall der Bedürftigkeit meldet der SHT diesen bei der Krankenkasse ab (§ 264 Abs. 5 SGB V). Rz. 1056 Ausländer,...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Zurechnung

Rz. 399 Wird das Kind im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Abwicklung eines Vertrags- oder Sonderrechtsverhältnisses verletzt, hat es sich ein Mitverschulden seines gesetzlichen Vertreters wegen §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB unmittelbar anspruchsmindernd zurechnen zu lassen. § 254 Abs. 2 S. 2 BGB ist ein Rechtsgrundverweis, kein Rechtsfolgenverweis.[466] Rz. 400 Besteht aber ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Befreite Vormundschaft/Pflegschaft

Rz. 740 Zu unterscheiden von der Genehmigung des Vergleiches (geregelt in §§ 1799 Abs. 1, 1813, 1854 Nr. 6 BGB [§§ 1915, 1822 Nr. 12 BGB a.F.]) ist die Befreiung des Vormunds (§§ 1801, 1859 BGB [§§ 1852–1857a BGB a.F.) oder Pflegers (§ 1813 BGB [§ 1915 Abs. 2 BGB a.F.]) von einer Genehmigung hinsichtlich der Annahme und Verwendung des dann ausgezahlten Vergleichsbetrages. Di...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Wechselseitiges Nachgeben

Rz. 524 Vergleich bedeutet begrifflich die Beseitigung eines Streites oder der Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege wechselseitigen Nachgebens (§ 779 Abs. 1 BGB) im Gegensatz zur Abrechnung, bei der ein Schadenersatzverpflichteter den von ihm für richtig erachteten Betrag an den Ersatzberechtigten auskehrt.[620] Rz. 525 Die Abgrenzung zwischen Abrechnun...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Schadenversicherung, Summenversicherung

Rz. 1311 Zu beachten ist, dass § 86 VVG nur für Schadenversicherer [1338] gilt. Summenversicherer können mangels gesetzlich vorgesehenen Forderungsübergangs ihre Aufwendungen bei Haftpflichtigen nicht regressieren. Rz. 1312 Wird von einem Summenversicherer die Leistungsbewilligung und/oder -auszahlung davon abhängig macht, dass der Versicherte seine Schadenersatzforderungen an...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Versicherungsmakler

Rz. 575 Der BGH [678] hält eine Schadenregulierung durch Versicherungsmakler für nicht zulässig (Verstoß gegen § 4 RDG), u.a. wegen eines Interessenkonflikts, da der Versicherungsmakler als Sachwalter des Versicherungsnehmers anzusehen und die Rechtsdienstleistung nicht als erlaubte Nebentätigkeit zu der Tätigkeit als Versicherungsmakler einzuordnen sei.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 7. Missverhältnis

Rz. 1397 Bei der Frage nach der Unverhältnismäßigkeit von Schadenfolgen und Schadenzahlungen handelt es sich vorrangig um eine Problemstellung bei Auftreten von Spätfolgen. Die Spätschadenproblematik ist zusammenfassend dargestellt zu Rdn 1434 ff. Rz. 1398 Auf ein Missverhältnis kann sich der Verletzte nicht berufen, wenn die eingetretenen Veränderungen in seinen Risikobereic...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Beweislage

Rz. 864 Mit einem Forderungswechsel (Zession) werden zwar Rechte übertragen, inhaltlich aber nicht verändert, insbesondere nicht zugunsten des Forderungsempfängers hinsichtlich der Beweislage verbessert. Soweit an die Stelle der ursprünglich anspruchsberechtigten Person ganz (z.B. Gesamtrechtsnachfolge des Erben) oder teilweise (z.B. Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall) ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Klage

Rz. 311 Ein deutsches Gericht ist nicht gezwungen, ausländisches Recht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln, sondern hat einen weiten Ermessensspielraum bei der Weise der Kenntnisverschaffung über das ausländische Recht.[377] Rz. 312 Art. 85 VO (EG) 883/2004 beantwortet nicht die Frage, vor welchem Gericht geklagt werden kann. Die Klage am Unfallort i...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Rechtsfolge

Rz. 1369 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen (Rdn 1368) vor, kann grundsätzlich nur eine Vertragsanpassung verlangt werden (§ 313 Abs. 1 BGB). Rz. 1370 Die Anpassung des Vergleichs nach § 313 BGB stellt einen neuen Streitgegenstand dar, über den nicht – nach gerichtlichem Vergleich – im Rahmen der gerichtlichen Fortsetzung des alten Streitverhältnisses, sondern in einem n...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / VII. Streitwert

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 5. Zwischenvergleich

Rz. 1544 Werden in derselben Schadensache mehrere Vergleiche geschlossen, kommt es auf die Umstände, aber auch auf die Parteiabsprachen an, ob die Streitwerte zu kumulieren sind oder aber getrennte Abrechnungen im Sinne einer neuen Angelegenheit vorzunehmen sind. Rz. 1545 Bei Zwischenvergleichen kann – je nach den zeitlichen Umständen – ein neuer "Gegenstand" (§ 15 Abs. 5 S. ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Todesfall

Rz. 671 Werden nach dem Tod eines nicht-ehelichen Vaters nur die Ansprüche des Halbwaisen durch Abfindungsvergleich endgültig erledigt, sind Ansprüche der nicht-ehelichen Mutter nicht automatisch ebenfalls Gegenstand des Vergleiches. Die nicht-eheliche Mutter kann eigene Ersatzansprüche (gestützt auf § 1615l Abs. 2 BGB) haben, die getrennt abzuwickeln sind. Rz. 672 Soweit das...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Vertragsschluss unter Mitwirkung des Betreuungsgerichts

Rz. 801 Möglichkeiten für den wirksamen Vertragsschluss, wenn an die Einschaltung des Betreuungsgerichts zu denken ist, zeigt die nachstehende Übersicht: Rz. 802 Abbildung 2.6: Vertragsschluss unter Mitwirkung des Betreuungsgerichtsmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Verletzung der Mutter vor Schwangerschaft

Rz. 430 Dem geschädigt zur Welt gekommenen Kind (z.B. Infektion [wie Hepatitis, Aids] der Kindesmutter vor Zeugung) stehen selbst dann zivilrechtlich Ansprüche zu, wenn es zur Zeit der gegen seine Mutter begangenen Verletzungshandlung noch nicht einmal als Leibesfrucht existent war.[514] Rz. 431 Anderes gilt im Fall des § 12 SGB VII. Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / jj) Fehlende, aber erforderliche Genehmigung

Rz. 765 Ist ein Vormund, Betreuer pp. bestellt, wird die Wertgrenze von 6.000 EUR (bis 31.12.2022 3.000 EUR) überschritten und ist die damit erforderliche Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts weder beantragt noch hernach erteilt, sind die Abfindungserklärung und der mit ihr verbundene Vergleich nichtig (§ 1854 Nr. 6 BGB [§ 1822 Nr. 12 Alt. 1 BGB a.F.]). Rz. 766 Die Rü...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Parteiverrat

Rz. 912 Hinweis Siehe auch Rdn 898 ff., 1514 ff. Rz. 913 § 356 StGB – Parteiverratmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 471 Erst wenn der erste Verletzungserfolg feststeht, kommt für die Weiterentwicklung und Höhe (haftungsausfüllende Kausalität) des Schadens dem Verletzten (und damit auch seinen Rechtsnachfolgern, z.B. SVT) die Beweiserleichterung des § 287 Abs. 1 ZPO zugute, wobei je nach Lage des Falles eine höhere (oder auch deutlich höhere) Wahrscheinlichkeit genügt.[567] Rz. 472 Die ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Mandatsverhältnis

Rz. 1556 Im Mandatsverhältnis entspricht der Gebührenstreitwert dem Auftragswert. Beauftragt der Mandant seinen Anwalt, einen Kapitalbetrag von 100.000 EUR im Regulierungsgespräch zu fordern, schuldet er die Gebühr nach einem Streitwert von 100.000 EUR unabhängig vom Ergebnis.[1636] Rz. 1557 Der dem Schadenersatzbegehren zugrunde zu legende Gebührenstreitwert ist stets der Hö...mehr