Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 200 Änderu... / 2.1 Beitragsberechnungsgrundlagen

Rz. 5 Bei Zahlung von freiwilligen Beiträgen für einen zurückliegenden Zeitraum sind grundsätzlich folgende Beitragsberechnungsgrundlagen maßgebend: die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167) und der Beitragssatz (§ 158), die im Zeitpunkt der Beitragszahlung gelten (§ 200 Satz 1 Nr. 1; bei Senkung des Beitragssatzes gilt nach Satz 2 der Vorschrift der Beitragssatz des Kal...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 7 Anschaffungsnahe Aufwendungen

Zu den (fiktiven) Herstellungskosten eines Gebäudes gehören nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG i. V. m. § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG auch anschaffungsnahe Aufwendungen für ein Gebäude. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG liegen anschaffungsnahe Aufwendungen (= Herstellungskosten des Gebäudes) vor, wenn die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen (ohne Umsatzsteuer) ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 2111 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[2236] Rz. 2112 Muster 3.99: Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch Abfindung Muster 3.99: Abgeltung ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Grundsätze zur Kapitalabfindung nach § 1585 Abs. 2 BGB

Rz. 926 Eine Kapitalabfindung statt laufender Zahlung einer Unterhaltsrente kann zwischen den – früheren – Eheleuten in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB frei vereinbart werden. Rz. 927 Der Unterhaltsberechtigte kann allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete dadurch nicht "unbillig belastet" wird, gem. § 1585 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Vereinbarungen zur Kapitalabfindung

Rz. 940 Auch wenn solche Voraussetzungen zur Zahlung eines Kapitalbetrages nur im Ausnahmefall gegeben sein werden, können die Beteiligten eine Kapitalabfindung anstelle der Zahlung von Unterhalt einvernehmlich vereinbaren. Nicht nur im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen werden häufig derartige Vereinbarungen getroffen, die einen Unterhaltsverzicht unter...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen des Verpflichteten

Rz. 1814 Grundlage zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist das bereinigte Nettoeinkommen. Ggf. sind sonstige, auch fiktive Einkünfte zuzurechnen. Rz. 1815 Inwieweit einem Unterhaltsverpflichteten im Mangelfall fiktive Nebenverdienste anzurechnen sind, ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob die zeitliche und physische Belastung durch die ausgeübte und die zusät...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / 1. Die Veräußerung von Betriebsgrundstücken

Werden zur Finanzierung der Zugewinnausgleichszahlung an den geschiedenen Ehegatten bebaute oder unbebaute Grundstücke verkauft, die sich im Betriebsvermögen befinden, führt dies stets zu steuerpflichtigen Einkünften (§§ 4 ff. EStG) und wird regelmäßig von dem ausgleichspflichtigen Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Steuerberatung auch berücksichtigt. Mitunter übersehen w...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Eheprägende Einkünfte

Rz. 1448 Der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen wird durch solche Einkünfte geprägt, die zur Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung stehen.[1503] Darunter fallen die Einkünfte beider Ehegatten, mit denen sie sich ihren Lebenszuschnitt geschaffen haben. Zunächst wurden deshalb nur diese beiderseitigen Einkünfte zur Beurteilung der Frage nach den ehelichen Lebensver...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltsverzicht

Rz. 354 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360 a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann.[370] Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht ko...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Beginn und Ende des Unterhaltsanspruchs

Rz. 912 Der nacheheliche Unterhaltsanspruch beginnt mit dem Tag der Rechtskraft der Ehescheidung. Die frühere Streitfrage, ob nicht der Trennungsunterhalt bis zum Ende desjenigen Monats geschuldet wird, in welchem die Scheidung fällt,[907] ist dahingehend entschieden, dass der Trennungsunterhalt bis einschließlich des Tages geschuldet wird, der dem Eintritt der Rechtskraft de...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Verzicht auf Trennungsunterhalt

Rz. 811 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann. Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht kommt.[8...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 293 Als Änderung der tatsächlichen Verhältnisse werden z.B. angesehenmehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Additionsmethode, Differenzmethode, Anrechnungsmethode

Rz. 1637 Das Maß des Unterhalts gem. § 1578 Abs. 1 BGB bestimmt sich nach den prägenden ehelichen Lebensverhältnissen, an denen beide Eheleute gleichmäßig, also hälftig, teilgenommen haben. Auf diesen Bedarf muss sich der Berechtigte nach § 1577 Abs. 1 BGB sein gesamtes in der Ehe angelegtes und nicht angelegtes, also das prägende und nicht prägende Einkommen anrechnen lasse...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen aus Vermögen

Rz. 1463 Während der Ehe zufließende Erträge aus vorhandenem Vermögen prägen die ehelichen Lebensverhältnisse, unabhängig von der Herkunft des Vermögens, gleichgültig ob aus erwirtschafteten Vermögen, aus Erbschaft[1537] oder Schmerzensgeld.[1538] Rz. 1464 Zu den Vermögenserträgen zählen vor allem:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Voraussetzungen des Mangelfalls nach §§ 1581, 1603 BGB

Rz. 1872 Ein Mangelfall nach §§ 1581, 1603 BGB entsteht, wenn der Verpflichtete unter Berücksichtigung seiner Verpflichtungen nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen außerstande ist, dem Berechtigten ganz oder teilweise Unterhalt zu leisten, ohne dass sein eigener Unterhalt gefährdet ist. Hierzu ein einfaches Beispiel: Rz. 1873 Beispiel Ehebezogenes Erwerbseinkommen...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Steuervermeidungsstrategien

Rz. 725 Wenn nach der Rechtsprechung des BGH[496] von allen Vermögensgegenständen die individuelle latente Steuerlast zu den seinerzeit geltenden steuerrechtlichen Regeln von allen Vermögenswerten in Abzug zu bringen ist, führt dieses zu einer immensen Erhöhung des Haftungsrisikos des beratenden Rechtsanwalts. Bei jedem Vermögenswert ist im Einzelnen zu prüfen, ob bei einer f...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / a) Das Risiko sog. Spekulationsgewinne

Die Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei privaten Veräußerungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§§ 22 Nr. 2 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).[9] Es handelt sich dabei um Grundstücksveräußerungen, bei denen Anschaffung und Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraums...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Arbeitslohn

Rz. 630 Auszugehen ist von dem Bruttoarbeitslohn, d.h. des Arbeitslohnes vor Kürzung durch Abzüge. Arbeitslohn [408] sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist gleichgültig, ob es sich um eine einmalige oder laufende Einnahme handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und unter welcher Bezeichnung und in wel...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unzumutbare Tätigkeit beim Berechtigten

Rz. 1768 Betreut der Berechtigte kleine Kinder, ist von einer überobligatorischen Tätigkeit nur dann auszugehen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt bei Ansprüchen nach § 1570 Abs. 1 BGB ebenso wie bei solchen nach § 1615l BGB.[1901] Bei der Betreuung älterer als dreijähriger Kinder kann im konkreten Einzelfall eine überobligatorische Täti...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 2009 Im Gegensatz zum Ehevertrag ordnet das Gesetz für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen keine generelle Beurkundungspflicht an. Es gibt jedoch Ausnahmen:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Formelle und zeitliche Regeln

Rz. 2159 Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Scheidungsfolgen bereits zu Beginn der Ehe oder im Rahmen von Trennung und Scheidung geregelt werden. Es gelten die Grenzen der §§ 134, 138 BGB . Die Gewichtung ist aber eine andere. Im Rahmen von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen geht es weniger um Verzicht und Aufgabe von Rechten als vielmehr um die einverständliche Reg...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.4 Abfindung

Der Ausschluss bzw. die Einziehung ist nur gegen Abfindung zulässig. Hierbei kann der Ausschluss bzw. die Einziehung bereits vor Zahlung der Abfindung wirksam werden, wobei die Gesellschafter, die für den Ausschluss bzw. Einziehung gestimmt haben, für die Zahlung der Abfindung haften können.[6] Eine Haftung der Mitgesellschafter soll aber nach einem späteren BGH-Urteil nur d...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.2 Berechnung der Abfindung

In jedem Fall sollte nicht unreflektiert eine Methode aufgenommen werden, deren Berechnung nicht zweifelsfrei anerkannt ist. Häufig findet sich in älteren Satzungen der Verweis auf das Stuttgarter Verfahren, in neueren Satzungen wird häufig auf eine Methode des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) meist auf die Methode IDW S 1 verwiesen, was jedoch nicht immer den Wünschen ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.5 Musterformulierung: Abfindung

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 6.1 Einziehung des Geschäftsanteils gegen Abfindung

Aus der beschriebenen Interessenlage heraus (6), wird oft in der Satzung verankert, dass die Gesellschafterversammlung die Möglichkeit hat, den Geschäftsanteil gegen Abfindung einzuziehen. Der folgende Satzungsvorschlag sieht ein Versteigerungsverfahren unter den Mitgesellschaftern vor, wobei auf die Regelung bei der Veräußerung verwiesen wird (siehe bei 5). Findet weder ein...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7 Abfindung

Die Wahl der richtigen Abfindungsklausel ist eine der schwierigsten Aufgaben der Satzungsgestaltung. Hierauf muss besondere Sorgfalt verwandt werden, eine allgemeingültige Abfindungsklausel gibt es nicht, vielmehr sind die Bedürfnisse des Einzelfalls, auch branchenspezifische Besonderheiten sowie die Zusammensetzung des Gesellschaftsvermögens zu beachten. 7.1 Substanzwertabfi...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.6 Musterformulierung: Einziehung/Ausschluss und Kaduzierung

Praxis-Beispiel Einziehung/Ausschluss und Kaduzierungmehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.3 Unzulässig: bewusste Benachteiligung des Gesellschafters

Nicht beliebig zulässig ist es, die Abfindungszahlung danach zu steuern, aus welchem Grund der Gesellschafter ausscheidet. Gewisse Spielräume sind indes möglich. Nicht statthaft ist es jedoch, die Abfindung dann bewusst niedriger anzusetzen, wenn das Ausscheiden des Gesellschafters, etwa durch Einziehung seines Geschäftsanteils, deshalb erfolgt, weil der Gesellschafter insol...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.1 Substanzwertabfindung oder Ertragswertabfindung?

Bei Gesellschaften, die über hohe Substanzwerte, etwa Immobilienvermögen verfügen, sollte dies bei der Abfindungsklausel im Sinne einer Substanzwertabfindung berücksichtigt werden, während bei ertragsstarken Unternehmen ohne nennenswertem Anlagevermögen eine am Ertragswert orientierte Abfindung in den Vordergrund zu stellen ist.mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 16 Kündigung und Beendigung

Auf die Regelungen zur Beendigung des Anstellungsvertrags ist besondere Sorgfalt zu legen. Es muss von beiden Parteien geprüft werden, ob der Anstellungsvertrag auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden soll. Wichtig Vorzeitige Beendigung bei Befristung nur gegen Abfindung Die Gesellschaft kann eine Befristung sehr teuer zu stehen kommen; will sie sich von ihrem G...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.3 Musterformulierung: Kündigung des Gesellschafters

Praxis-Beispiel Kündigung des Gesellschaftersmehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.4 Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Abfindungsklauseln

Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit oder zur Anpassung von Abfindungsklauseln, sofern deren Anwendung dazu führen würde, dass die an den Gesellschafter zu zahlende Abfindung in einem auffälligen Missverhältnis zum tatsächlichen Wert des Anteils steht. In eine Satzung aufgenommene Klauseln, die zu einer krassen Benachteiligung des Gesellsch...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.2 Ordentliche Kündigung

Die unten vorgeschlagene Klausel betrifft die ordentliche Kündigung ohne wichtigen Grund, die eine Alternative zu der Anteilsübertragung durch den ausscheidewilligen Gesellschafter beinhaltet. Im Gegensatz zur vorhergehenden Einziehungs- bzw. Ausschlussklausel geht nunmehr die Initiative vom Gesellschafter aus. Dieser sollte die Möglichkeit haben, gegen Abfindung aus der Ges...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 5.2 Musterformulierung: Veräußerung/Belastung von Geschäftsanteilen

Praxis-Beispiel Veräußerung/Belastung von Geschäftsanteilenmehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 6.2 Musterformulierung: Tod eines Gesellschafters

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gründung einer GmbH / 3 Übersicht: Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Praxis-Beispiel Obligatorische (= zwingende) Regelungen (fettgedruckt), fakultative (= wahlweise) Regelungen Firma Name + Zusatz "GmbH" Vertretungsregelung Sitz Gegenstand des Unternehmens Betrag des Stammkapitals (mindestens 25.000 EUR) Beirat bzw. fakultativer Aufsichtsrat Betrag der Stammeinlage eines jeden Gesellschafters (Unterscheidung zwischen Bar- und Sacheinlage) Mehrheitse...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.4 Sanierungschance ESUG – Schutzschirmverfahren

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 1.3.2012 in Kraft getreten. Der hiermit eingeführte § 270b InsO bietet Unternehmen seitdem mit dem sog. Schutzschirmverfahren eine Plattform für die Sanierung angeschlagener Unternehmen. Entscheidet sich eine Gesellschaft dafür, erhält sie die Möglichkeit , innerhalb von 3 Monaten frei von Voll...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.4 Abfindung an Erbprätendenten etc. als Nachlassverbindlichkeiten

Abfindungszahlungen an einen weichenden Erbprätendenten, die der Erbe zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung entrichtet, sind abziehbare Kosten als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG.[1] Die Zahlung, die ein vom Vorerben Beschenkter zur Abwendung eines Herausgabeanspruches wegen beeinträchtigender Schenkung l...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1.1 Erbanfall

Jede Person, die aus einer Erbschaft etwas erwirbt, unterliegt der Erbschaftsteuer (Erbanfallsteuer). Ob und in welcher Höhe tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt, richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad[1] zum Erblasser, den damit in Zusammenhang stehenden Steuerklassen[2] und steuerlichen Freibeträgen[3] und dem Wert des Nachlasses.[4] Abfindungszahlungen für Ausschlagung ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.1 Erbauseinandersetzung über Betriebsvermögen

Realteilung ohne Abfindungszahlungen Gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen und wird der Nachlass ohne Zahlung von Abfindungen real geteilt, ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang, da es sich weder um einen Tausch von (Miteigentums-)Anteilen an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Nachlasses noch um einen Tausch eines Gesamthandsanteils gegen Alleineigentum an den zug...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 3 Haftung gegenüber Mitgesellschaftern oder für Mitgesellschafter

In Ausnahmefällen kommt eine Haftung des Gesellschafters gegenüber Mitgesellschaftern in Betracht. Einerseits kann es bei rückständigen Stammeinlagen zwischen den Gesellschaftern Erstattungs- und Ausgleichsansprüche geben (siehe bereits oben bei 2.3). Diese kommen auch bei den Tatbeständen in Betracht, die in der Gründungsphase eine Haftung der Gesellschaft anordnen. Grundsät...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1.3 Pflichtteilsanspruch

Nur der Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs unterliegt mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung der Erbschaftsteuer.[1] Hinsichtlich des Abzugs des Pflichtteils als Nachlassverbindlichkeit wirkt dessen Geltendmachung auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gegenüber dem Erben, also auf den Zeitpunkt des Todes des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) zurück.[...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Übertragungen zu Lebzeiten und steuerliche Folgen

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Eine freigebige Zuwendung setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung (objektiv) unentgeltlich ist....mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / Zusammenfassung

Überblick Wer sich als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt, muss grundsätzlich nicht für die Schulden der Gesellschaft haften. Der Gesellschafter ist in erster Linie Kapitalanleger, d. h., er leistet seine Einlage in das Gesellschaftsvermögen und hat damit seine Pflicht erfüllt. In Ausnahmefällen drohen dem Gesellschafter jedoch sowohl gegenüber der GmbH (Innenhaftung) als...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.2 Erbauseinandersetzung über Privatvermögen

Auch bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen führt eine Teilung ohne Abfindungszahlungen nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen. Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgut eingeräumt wird, das einem anderen Miterben zugetei...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2 Einkommensteuer

Die Erbengemeinschaft wird bis zu ihrer Auseinandersetzung steuerlich bei den Überschusseinkünften wie eine Bruchteilsgemeinschaft[1] bzw. bei den Gewinneinkünften als Mitunternehmerschaft behandelt.[2] Dies gilt so lange, bis sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzt und einzelne Nachlassgegenstände (Einkunftsquellen) den Miterben übertragen werden. Die erzielten Einkünft...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Steuerpflichtige Vorgänge und steuerpflichtiger Erwerb

Die steuerpflichtigen Vorgänge sind abschließend geregelt.[1] Relevant sind vor allem der Erwerb von Todes wegen[2] (Erbanfall[3], Vermächtnis[4] und geltend gemachter Pflichtteilsanspruch[5]). Für die Erbschaftsteuer ist der Vermögensanfall aber nur relevant, wenn und soweit er sich für den Empfänger wirtschaftlich günstig auswirkt, ihm also einen Vermögensvorteil (zahlen-/...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 5.2 Verwirkung des Widerspruchsrechts

Auch wenn die Information gemäß § 613a Abs. 5 BGB nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, besteht das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB jedoch nicht unbegrenzt. Das Widerspruchsrecht kann nach der Rechtsprechung des BAG wegen Verwirkung ausgeschlossen sein.[1] Dies hat das BAG auch nach Inkrafttreten des § 613a Abs. 6 BGB bestätigt. Den Eintritt der Verwirkung ab einem besti...mehr