Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Das Thema Tax Compliance ist mittlerweile für (gemeinnützige oder nicht gemeinnützige) Vereine genauso relevant wie für alle anderen Steuerpflichtigen. Seit der erstmaligen Äußerung der Finanzverwaltung zum Erfordernis einer Tax Compliance im Anwendungserlass zur Abgabenordnung im Jahr 2015 sind mittlerweile knapp acht Jahre vergangen. Verfüg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 4 Abs. 4 EStG (s. Anhang 10) bestimmt den Begriff der Betriebsausgaben. Betriebsausgaben sind die "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind" (Veranlassungsprinzip). Abzugrenzen sind die Betriebsausausgaben von Werbungskosten (diese betreffen die Überschusseinkunftsarten, beispielsweise nichtselbständige Arbeit oder Vermietung und...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vermietung von Tennisplätzen oder -hallen im Rahmen des Tennisunterrichts

Tz. 19 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Erteilung von Sportunterricht/-kursen durch einen Tennisverein gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern ist als sportliche Veranstaltung (§ 67a AO) zu beurteilen. Es ist unschädlich für die Zweckbetriebseigenschaft, dass der Verein mit der Erteilung des Sportunterrichts in Konkurrenz zu gewerblichen Sportlehrern tritt, weil § 67a AO (A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Nachbarschaftshilfe

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nachbarschaftsvereine, deren Mitglieder kleinere Dienstleistungen verschiedener Art gegenüber anderen Vereinsmitgliedern erbringen (z. B. kleinere Reparaturen, Hausputz, Kochen, Kinderbetreuung, Nachhilfeunterricht, häusliche Pflege) sind grundsätzlich nicht gemeinnützig, weil durch die gegenseitige Unterstützung in erster Linie eigenwirtschaftlich...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 1. Überblick über die vier Sphären

Aus steuerrechtlicher Sicht hat eine gemeinnützige Stiftung vier Sphären:[46] Eine gemeinnützige Stiftung kann in diesen Bereichen tätig sein und Einnahmen und Ausgaben erzielen.[47] Im ideellen Bereich verwirklicht eine gemeinnützige Stiftung ausschließlich ihre gemeinnützigen Satzungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsnatur der Freistellungsbescheinigung

Rn. 37 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Freistellungsbescheinigung ist im Gegensatz zum Freistellungsbescheid im Erstattungsverfahren nach § 50c Abs 1 S 2 EStG kein Steuerbescheid iSd § 155 AO, sondern ein VA iSd § 118 AO, da sie nur für die Abzugspflicht des Vergütungsschuldners von Bedeutung ist und keine abschließende Entscheidung über die sachliche StPfl des Vergütungsgläu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ)

Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Vereine/Verbände ermitteln i. d. R. ihre Gewinne aus den Tätigkeitsbereichen steuerunschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Zweckbetriebe, s. §§ 65ff. AO, Anhang 1b) und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (s. § 14 AO, Anhang 1b) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben – so genannte Einn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Die Musikkapelle in der Rechtsform eines Vereins

Tz. 16 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Besteht innerhalb eines Vereins eine Musikkapelle, Spielmannszug oder Orchester, so werden Rechtsbeziehungen zwischen dem Verein und dem jeweiligen Veranstalter (Gastwirt, anderen Vereinen oder Auftraggebern etc.) begründet. Der Verein ist im umsatzsteuerrechtlichen Sinne Unternehmer i. S. v. § 2 UStG (Anhang 5). Er ist darüber hinaus grunds...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Kenntnis der Unentgeltlichkeit

Rz. 113 [Autor/Stand] Spricht die objektiv unentgeltliche Bereicherung des Erwerbers prima facie für die Freigebigkeit des Schenkers,[2] geht es nur noch darum, ob und wie der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis erschüttern und damit die Nachweislast für den tatsächlichen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit wieder dem Schenkungsteuerfinanzamt auferlegen kann.[3] H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Billigkeitsmaßnahmen

Rn. 14 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Verpflichtung des ArbG zum LSt-Einbehalt kann weder gestundet (§ 222 AO) noch erlassen (§ 227 AO) werden (H 38.1 LStH 2023 "LSt-Abzug"; Eisgruber in Kirchhof/Seer, § 38 EStG, Rz 4 (21. Aufl); Wackerbeck in Brandis/Heuermann, § 38 EStG Rz 44 (Oktober 2021); Trzaskalik in K/S/M, § 38 EStG Rz D 10 (April 2003)). Rn. 15 Stand: EL 165 – ET: 06...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeitsfähigkeit des Staates

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird immer wieder die Gemeinnützigkeitsfähigkeit der öffentlichen Hand diskutiert. Dass die öffentliche Hand zumindest in Teilbereichen gemeinnützig tätig ist, zeigen zahlreiche Betätigungen in gemeinnützigen Strukturen. Man denke beispielsweise an städtische Theater und Museen, aber...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Weitere Grundvoraussetzung

Tz. 10 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für die Behandlung als gemeinnütziger BgA ist folgerichtig, dass dieser dem Grunde nach einen Betrieb führt, der als Zweckbetrieb i. S. d. §§ 66–68 AO (z. B. Kindergärten nach § 68 Nr. 1b AO, Krankenhäuser nach § 67 AO, s. "Zweckbetriebe") oder als Zweckbetrieb nach § 65 AO (s. Anhang 1b) zu klassifizieren ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Steuererhebung

Rn. 91 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Grds erfolgt die Steuererhebung durch Veranlagung, § 50 Abs 1, 2 Nr 1 EStG . Zwischen dem ausländischen Stammhaus und der inländischen Betriebsstätte kann die Gewinnabgrenzung auf der Grundlage eines Advance Pricing Agreements erfolgen (Gosch in Kirchhof/Seer, § 49 EStG Rz 17, 21. Aufl). Zuständiges FA ist das Betriebs-FA (§ 18 Abs 1 Nr 2 AO)...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Förderung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen) Zwecke

Tz. 24 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Begriffe der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke ergeben sich aus den §§ 52–54 AO (Anhang 1b). Eine Tätigkeit dient auch dann der selbstlosen Förderung begünstigter Zwecke, wenn sie diesen Zwecken nur mittelbar zugutekommt. Wird die Tätigkeit im Rahmen der Erfüllung der Satzungszwecke einer juristischen Person ausgeübt, die...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / b) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als Zweckbetrieb

Ein Zweckbetrieb ist nach § 65 AO gegeben, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen, die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Naturdenkmal

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine Einrichtung, die der Öffentlichkeit ein Naturdenkmal (z. B. eine sehenswerte Höhle) zugänglich macht, kann gemeinnützigen Zwecken dienen. Sie kann u. a. auch die Heimatpflege und Heimatkunde fördern. S. § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO, Anhang 1b. Die Einnahmen (Eintrittsgelder) sind im Rahmen eines Zweckbetriebes i. S. d. § 65 AO (Anhang 1b) zu erfassen....mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / I. Grundsatz der Vermögensbindung

Im Zuge der Beendigung einer gemeinnützigen Stiftung fällt keine Steuer an, solange die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit eingehalten werden. Eine gemeinnützige Stiftung darf ihre Mittel ausschließlich für ihre satzungsmäßigen Zwecke einsetzen. Das gilt auch im Fall ihrer Auflösung oder Aufhebung. Insoweit ist der in § 55 Abs. 1 Nr. 4, § 61 AO geregelte Grundsatz der Ver...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ertragsteuerliche Beurteilung

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beim Betreuten Wohnen erfüllt die Überlassung von Wohnungen nicht die Voraussetzungen der Förderung der Altenhilfe –. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Wohnungen auf die besonderen Bedürfnisse und Belange älterer Menschen etwa mit einer besonderen Küchen- und Badausstattung sowie technischen Sondereinrichtungen zugeschnitten sind. Die V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zahlungszeitraum

Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Das Kindergeld wird monatlich gezahlt, damit ist der Zahlungszeitraum für alle Kindergeldempfänger vereinheitlicht. Rn. 31 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Verhältnisse bei den das Kindergeld auszahlenden Stellen bestimmt § 66 Abs 2 EStG keinen festen Zeitpunkt, zu dem das Kindergeld für den jeweiligen Kalend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Festsetzung (§ 50c Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 62 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Zinsfestsetzung erfolgt nach § 239 AO von Amts wegen durch einen schriftlichen Bescheid. Der Zinsbescheid muss die Zinsen nach Art und Betrag ausweisen, den Zinsgläubiger bezeichnen und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Nach § 50c Abs 4 S 2 EStG beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kj, in dem der Freistellungsbescheid erlasse...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Obst- und Gartenbauvereine

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Gemeinnützigkeit von Obst- und Gartenbauvereinen ist durch die Aufnahme der sog. Freizeitzwecke in § 52 Nr. 23 AO (Anhang 1b) klargestellt, denn dort wird sowohl die Pflanzenzucht als auch die Kleingärtnerei als gemeinnützige Zwecke verfolgend festgelegt. Im AEAO zu § 52 AO TZ 10 (Anhang 2) wird bestimmt, dass Obst- und Gartenbauvereine i. d. R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Beteiligungsverhältnisse und Bereicherungsabsicht

Rz. 660 [Autor/Stand] Unmittelbar im Anschluss an § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG beginnt Satz 2 ErbStG mit den an § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG anknüpfenden Worten: "Freigebig sind auch ...". Die Vorschrift lässt sich daher mit beiden Tatbeständen verbinden.[2] § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG: Lediglich beiläufig äußerte sich der BFH bereits hierzu. Satz 2 habe insoweit klarstellende Bedeutung.[...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vermietung an Nichtmitglieder

Tz. 22 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Einnahmen aus der kurzfristigen Vermietung eines(r) Tennisplatzes/-halle an Nichtmitglieder können nicht dem ertragsteuerfreien Zweckbetrieb i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zugeordnet werden, weil ein Tennisverein mit diesem Betätigungsfeld in größerem Umfang in Wettbewerb zu nicht begünstigten Vermietern von Tennishallen/-plätzen tritt, al...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Warum ist Tax Compliance nötig?

Tz. 5 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Tax Compliance kann Strafrechtsvorwürfe vermeiden helfen. Im Steuerstrafrecht ist das vorsätzliche Verhalten (z. B. Steuerhinterziehung) ein Straftatbestand (§ 370 AO, Anhang 1b), das grob fahrlässige (= leichtfertige) Handeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 378 AO). Nur die einfache Fahrlässigkeit ist im Steuerstrafrecht unbeachtlich u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Musikschulen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Musikschulen fördern die Kunst (s. "Kulturelle Zwecke") und können, wenn sie privatrechtlich organisiert sind, als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften (als Verein oder in anderer Rechtsform, z. B. gGmbH) anerkannt werden (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Wird der Musikunterricht im Rahmen der als gemeinnützig anerkannten Musikschule ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtslage bis 31.12.2020

Rn. 7 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es gelten die Grundsätze zu § 7i EStG entsprechend. Die Reichweite der Bindungswirkung der behördlichen Bescheinigung hängt vom jeweiligen konkreten Inhalt der Bescheinigung ab. Ihr Regelungsinhalt ist erforderlichenfalls im Wege der Auslegung unter ergänzender Heranziehung der Vorschriften des BGB zu ermitteln. Das bedeutet, dass empfangsbedü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Musikvereine

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Musikvereine können steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften sein, wenn sie die Kunst und Kultur fördern (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Kunst und Kultur werden beispielsweise von Musik-, Spielmannszügen, Orchestern und Trachtenkapellen gefördert. Professionelle (gewinnorientierte) Musikgruppen sind jedenfalls keine...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerrecht

Tz. 15 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nicht rechtsfähige Vereine sind zunächst gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG (Anhang 3) unbeschränkt steuerpflichtig. Wenn ein nicht rechtsfähiger Verein in den Genuss der Steuervergünstigungen wegen Gemeinnützig-, Mildtätig- und Kirchlichkeit kommen will, müssen in die Satzung die aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht notwendigen Bestimmungen (s. §...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / I. Gemeinnützigkeitsrecht

Das Gemeinnützigkeitsrecht setzt sich zusammen aus den §§ 51–68 AO (Allgemeiner Teil) mit den allgemeinen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit und den Steuervergünstigungen in den Einzelsteuergesetzen (Besonderer Teil), die an die §§ 51–68 AO anknüpfen (insb. KStG, EStG, GewStG, UStG, ErbStG, GrEStG).[3] Ohne Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit we...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verrechnungen mehrerer steuerpflichtiger Tätigkeiten

Tz. 14 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 64 Abs. 2 AO (s. Anhang 1b) bestimmt, dass mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zusammengefasst werden können. Somit stellt sich auch die Frage, ob mehrere steuerpflichtige Tätigkeiten bei einem steuerbegünstigten BgA, z. B. mehrere Wäschereibetriebe, zusammengefasst werden können. Hierzu muss man zunächst berücksicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Berechnung und Höhe der Zinsen (§ 50c Abs 4 S 3 und 4 EStG)

Rn. 63 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Zinslauf beginnt nach § 50c Abs 4 S 3 EStG 12 Monate nach Ablauf des Monats, in dem der Antrag und alle für die Entscheidung notwendigen Nachweise vorliegen, jedoch frühestens am Tag der Entrichtung der Steuer durch den Schuldner der KapErtr oder Vergütungen. Welche Nachweise für die Entscheidung notwendig sind, ist gesetzlich nicht defin...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 3. Spendenbescheinigung (§ 50 EStDV)

Voraussetzung für den Spendenabzug ist, dass der Stifter von der gemeinnützigen Stiftung eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) erhält (§ 50 EStDV). Eine Spendenbescheinigung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen (§ 50 Abs. 1 EStDV). Die Finanzverwaltung hat verbindliche Muster für Geld- und Sachzuwendungen an inländische Stiftunge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Antrag und Anzeigepflicht (Abs. 6)

Rz. 111 [Autor/Stand] Mit dem im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022[2] neu aufgenommenen § 15 Abs. 6 Satz 1 GrStG wird allgemein gültig geregelt, dass der Abschlag auf die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG auf Antrag zunächst für jeden Erhebungszeitraum innerhalb des Hauptveranlagungszeitraums gewährt wird, wenn nachgewiesen wird, dass die jeweiligen Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermäßigung der Steuermesszahl wegen Denkmalschutzes (Abs. 5)

Rz. 74 [Autor/Stand] Für bebaute Grundstücke, auf denen sich Gebäude befinden, die Baudenkmäler i.S.d. jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes sind, wird die Steuermesszahl i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG um 10 % ermäßigt (§ 15 Abs. 5 Satz 1 GrStG). Die Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 5 GrStG setzt somit voraus, dass sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbaugesetze und Wohnraumförderungsgesetze der Länder (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Für Grundstücke, für die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz[2], nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz [3] oder nach den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder eine Förderzusage erteilt wurde, gilt nach § 15 Abs. 3 GrStG ebenfalls eine um 25 % ermäßigte Grundsteuermesszahl. Somit wird auch diesen Grundstücken eine entsprechende Grundsteuervergünstigung gewährt....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / I. Rechtslage bis 31.12.1992

Rz. 7 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 (Satz 2) BewG ist der Wert jeder wirtschaftlichen Einheit im Ganzen zu ermitteln. Dies bedeutet, dass das Bewertungsgesetz von dem Grundsatz der Gesamtbewertung beherrscht wird. Dieser Grundsatz kennt jedoch Ausnahmen. Eine solche Ausnahme bestand (bis zum 31.12.2008) für das gewerbliche Betriebsvermögen. Nach § 98a BewG a.F.[2] wurde der ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gewinnermittlung nach handelsrechtlichen Vorschriften oder § 4 Abs. 1, § 5 EStG

Tz. 18 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden die Gewinne in den einzelnen Tätigkeitsbereichen freiwillig nach handelsrechtlichen Vorschriften oder nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG (s. Anhang 10) durch Bilanzierung ermittelt, kann bereits im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen ein Abzug als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG (s. Anhang 10) zugelassen werden. Ermittelt wird das ...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / c) Abgrenzung zur bloßen Vermögensverwaltung

Eine steuerfreie Vermögensverwaltung liegt regelmäßig vor, wenn Vermögen genutzt, z.B. Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird (§ 14 S. 3 AO). Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt insoweit nur im Ausnahmefall vor, wenn die Stiftung z.B. als gewerblicher Wertpapierhändler[49] oder Grundstückshändler[50] tätig wird...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Steuerschuldner

Rz. 610 [Autor/Stand] Die Vorschrift personifiziert die potenziellen Steuerschuldner: Bedachte, d.h. Erwerber, können nur natürliche Personen oder – sogar nichtrechtsfähige (s. § 7 ErbStG Rz. 206.1)[2] – Stiftungen sein, die an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Als Zuwendender wird jede "andere Person" benannt, d.h. als Schenker kommen auch juristis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechtsnatur des Freistellungsbescheids

Rn. 55 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Erstattungsantrag ist eine Steuererklärung iSd § 150 AO; über dessen Stattgabe sowie Ablehnung entscheidet das BZSt durch einen Steuerbescheid iSd § 155 Abs 1 S 3 AO (Freistellungsbescheid, § 50c Abs 3 S 3 EStG), der mit Vorbehalt der Nachprüfung versehen und mit Einspruch angefochten werden kann (zu § 50d Abs 1 EStG aF BFH vom 20.03.200...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlungsart

Tz. 13 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für gemeinnützige BgA gibt es grundsätzlich keine Verpflichtung nach anderen Gesetzen, z. B. HGB, Bücher zu führen, es sei denn, dies ergibt sich aus Einzelgesetzen. Der BgA kann aber nach steuerlichen Vorschriften genauso zur Buchführung verpflichtet werden, falls die in § 141 AO (s. Anhang 1b) genannten Grenzen überschritten sind. Die dabei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vermietung an Mitglieder

Tz. 17 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden Tennisplätze oder -hallen an Mitglieder stundenweise vermietet – auch, wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt wurden – (kurzfristige Vermietung), handelt es sich um keine sportliche Veranstaltung i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b). Diese Art der Vermietung ist ein Zweckbetrieb "eigener Art", der die Voraussetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personenidentität

Rn. 789 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Personenidentität liegt immer dann vor, wenn wirtschaftlich, nicht unbedingt zivilrechtlich, das übertragene WG der Person (anteilig) zuzurechnen ist, die bereits zuvor wirtschaftlicher Eigentümer war. Das betrifft Einzel- und Mitunternehmer, und zwar auch solche, denen das WG über allg Vorschriften (§ 39 AO) zuzurechnen ist. Ebenfalls erfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Modalitäten der Zahlung

Rn. 33 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Da § 66 Abs 2 EStG nichts anderes bestimmt, gilt § 224 Abs 3 S 1 AO, der grundsätzlich unbare Zahlung vorschreibt, dh Überweisung auf ein vom Berechtigten benanntes Konto bei einem Kreditinstitut, V 23.2 Abs 1 S 1 DA-KG 2022; der Berechtigte muss nicht der Kontoinhaber sein, V 23.2 Abs 1 S 2 DA-KG 2022. Eine Erstattung der (anteiligen) Kontof...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / a) Definition des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht; die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich (§ 14 S. 1 und 2 AO). Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt insb. dann vor, wenn die gemeinnützi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfahren der Freistellung

Rn. 32 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG wird die Freistellung im Abzugsverfahren nur auf Antrag vom BZSt gewährt; antragsberechtigt aus eigenem Recht ist nur der Vergütungsgläubiger, dh entweder der zivilrechtliche Vertragspartner oder der wirtschaftliche Eigentümer nach § 39, 42 AO als steuerliches Zurechnungssubjekt ( BFH vom 18.05.2021, I R 77/17,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendung der Vorschrift

Rz. 313 [Autor/Stand] Einschlägige Erwerbe ereignen sich grundsätzlich im Rahmen einer Liquidation des solange fortbestehenden Vereins (§§ 47, 49 Abs. 2 BGB).[2] Bei der Stiftungsauflösung ist dies nicht anders (§ 88 Satz 3 BGB). Der Intention zu Alt. 1 folgend (s.o. Rz. 304), müsste Alt. 2 daher konsequent jede Übertragung von Vereinsvermögen erfassen, die im Zuge der Liqui...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 1. Grundsätze

Leistungen, die eine gemeinnützige Stiftung an Dritte (Destinatäre) erbringt, sind im Regelfall bei diesen steuerlich nicht relevant. Zunächst ist festzustellen, dass solche Stiftungsleistungen keine Schenkungen sind und daher auch keine Schenkungsteuer auslösen. Denn sie erfolgen zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Satzungszwecke und damit nicht freigebig. Die fehlend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abc) Nachhaltige Geschäftsbesorgung

Rn. 69 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Tätigkeit des Vertreters muss nachhaltig erfolgen, er darf also nicht bloß gelegentlich oder vorübergehend tätig werden (vgl Loschelder in Schmidt, § 49 EStG Rz 30, 41. Aufl). Die Tätigkeit muss planmäßig und für eine bestimmte Dauer durchgeführt werden. In der Literatur wird für die Dauer der Tätigkeit ein Zeitraum von sechs bis zwölf M...mehr