Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4 Auswahlermessen

Rz. 50 § 193 Abs. 1 AO regelt lediglich die Voraussetzungen, unter denen Außenprüfungen bei den in dieser Vorschrift genannten Stpfl. zulässig sind, begründet aber keine entsprechende Verpflichtung. Die Entscheidung darüber, ob, wann, bei wem und in welchem Umfang sie von der Prüfungsermächtigung Gebrauch macht, liegt im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde.[1] Damit wird d...mehr

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Kein Schreib- oder Rechenfehler im Sinne des § 173a AO bei fehlerhafter Übernahme von Steuerdaten

Leitsatz Nach § 173a AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat. Die versehentlich er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.2.3 Begründung der Prüfungsanordnung

Rz. 68 Die Prüfungsanordnung muss nach § 121 AO begründet werden; die Begründung muss zumindest Ausführungen darüber enthalten, welche Verhältnisse geprüft werden sollen und aus welchen Gründen sie für die Besteuerung erheblich und aufklärungsbedürftig sind. Soweit der Finanzbehörde ein Ermessen zusteht, muss die Begründung erkennen lassen, dass sie sich an den Sinn und Zwec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt Rz. 1 § 193 AO enthält keine abschließende Regelung über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Außenprüfung, sondern umreißt nur den Kreis der möglichen Prüfungssubjekte.[1] Abs. 1 bestimmt die als Prüfungssubjekte in Betracht kommenden Stpfl. nach bestimmten äußeren Merkmalen. Eine Außenprüfung ist danach zulässig bei Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4 Zulässigkeit der Außenprüfung nach Abs. 1

4.1 Voraussetzungslose Prüfungsermächtigung Rz. 28 § 193 Abs. 1 AO enthält eine tatbestandlich voraussetzungslose Prüfungsermächtigung. Bei den in dieser Vorschrift genannten Stpfl. sind Außenprüfungen in den Grenzen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Willkürverbots daher grundsätzlich unbeschränkt zulässig.[1] Insbesondere enthält § 193 Abs. 1 AO anders als § 193 Abs. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.3 Liquidation, Insolvenz, Zwangsverwaltung

Rz. 16 Die Liquidation einer Personen- oder Kapitalgesellschaft lässt deren Stellung als Stpfl. unberührt. Die Zulässigkeit einer Außenprüfung richtet sich daher nach den allgemeinen Vorschriften. Trotz ihrer Auflösung und zivilrechtlich-materiellen Beendigung ist die Gesellschaft so lange als existent zu behandeln ist, bis alle gemeinsamen Rechtsbeziehungen, zu denen auch d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.4 Organschaft

Rz. 18 Beim Vorliegen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG werden die Umsätze und Vorsteuerbeträge der Organgesellschaft dem Organträger als Unternehmer zugerechnet. Der Organträger hat diese als Steuerschuldner[1] in seine Umsatzsteuererklärung[2] und ggf. in seine Voranmeldungen[3] aufzunehmen und ist demnach der Stpfl., bei dem ggf. ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Zulässigkeit der Außenprüfung bei Steuerpflichtigen

2.1 Begriff der Außenprüfung Rz. 11 Die Außenprüfung stellt ein spezielles Instrument zur Erfüllung der allgemeinen Ermittlungspflicht der Finanzbehörde nach § 85 AO dar.[1] Zu den wesentlichen Merkmalen der Außenprüfung gehört, dass sie auf die umfassende Ermittlung aller Besteuerungsgrundlagen des Stpfl. für bestimmte Zeiträume, Steuerarten oder Sachverhaltsgruppen gerichte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2 Außenprüfung bei "Steuerpflichtigen"

2.2.1 Allgemeines Rz. 12 § 193 AO lässt die Außenprüfung nur bei Stpfl. zu. Wer Stpfl. ist, ergibt sich aus § 33 AO. Der Begriff des Stpfl. enthält dabei sowohl eine materielle als auch eine formelle Komponente. Stpfl. ist danach derjenige, der materiell eine Steuer schuldet[1], für eine Steuer haftet oder eine Steuer einzubehalten und abzuführen hat (z. B. Arbeitgeber). Stpf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2 Sonderfälle

2.2.2.1 Ehegatten Rz. 14 Jeder Ehegatte ist selbstständiges Steuersubjekt, d. h. Stpfl. nach § 33 AO und Steuerschuldner nach § 43 AO, auch wenn die Ehegatten nach § 26b EStG zusammen veranlagt werden. Sollen die Verhältnisse beider Ehegatten geprüft werden, müssen bei beiden die Voraussetzungen des § 193 AO vorliegen.[1] Rechtlich handelt sich um zwei selbstständige Prüfunge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.2 Rechtsnachfolge

Rz. 15 Da der Erbe in die (steuer-)rechtliche Stellung des Erblassers eintritt, hat er eine Außenprüfung unter den Voraussetzungen zu dulden, unter denen diese gegenüber dem Erblasser zulässig gewesen wäre.[1] Die Zulässigkeit der Prüfung für die Zeit vor dem Erbfall richtet sich also nach den Verhältnissen des Erblassers. Soll die Zeit nach dem Erbfall geprüft werden, richt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.2 Buchführungspflicht (§ 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 43 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG darf der Land- und Forstwirt nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sein, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen. Rz. 44 Die Verpflichtung zur Buchführung besteht für Land- und Forstwirte nach § 140 AO, wenn sie nach anderen Gesetzen als Steuergesetzen Bücher führen müssen. In Betracht kommt dies für in das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2 Wiedereintritt der Voraussetzungen (§ 13a Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 85 Der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft ist nach § 13a Abs. 1 S. 5 EStG erneut nach Durchschnittssätzen zu ermitteln, wenn die Voraussetzungen für eine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen wieder vorliegen und kein Antrag nach § 13a Abs. 2 EStG gestellt wird. Rz. 86 Lagen die Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem land- und fo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11 Wahlrecht (§ 13a Abs. 2 EStG)

Rz. 88 Nach § 13a Abs. 2 S. 1 EStG kann der Land- und Forstwirt beantragen, dass anstelle des Gewinns nach Durchschnittssätzen der nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG ermittelte Gewinn für 4 aufeinanderfolgende Wirtschaftsjahre der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Wird der Gewinn eines dieser Wirtschaftsjahre durch den Land- und Forstwirt nicht nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG ermittelt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9 Neugründung und Betriebsübernahme (§ 13a Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 74 Bei der Neugründung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bestimmt sich die Zulässigkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ausschließlich nach § 13a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG. Entsprechendes gilt bei der Übernahme eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs z. B. aufgrund vorweggenommener Erbfolge oder aufgrund eines Nutzungsrechts (z. B. Pacht od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.1 Wegfall der Voraussetzungen (§ 13a Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 80 Die Befugnis zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen endet nach § 13a Abs. 1 S. 4 EStG in dem Wirtschaftsjahr, das nach Bekanntgabe der Mitteilung endet, mit der die Finanzverwaltung auf den Beginn der Buchführungspflicht (§ 141 Abs. 2 AO) oder den Wegfall einer der in § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG genannten Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Dur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 13a EStG regelt die Ermittlung des Gewinns für kleinere land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach Durchschnittssätzen. Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen handelt es sich um eine besondere Gewinnermittlungsart, die selbstständig neben die Gewinnermittlungsarten nach § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3, § 5 und § 5a EStG tritt. Die Gewinnermittlung nach Durchschni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 21 Der durch G. v. 17.4.1974[1] in das EStG eingefügte § 13a EStG wurde nach mehrfachen Änderungen durch G. v. 22.12.2014 [2] neu gefasst. Durch die Neuregelung sollte die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zielgenauer ausgestaltet und weiter vereinfacht werden.[3] Anzuwenden ist sie nach § 52 Abs. 22a S. 2 EStG erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.12.201...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.6 Datenfernübertragung (§ 13a Abs. 3 S. 4 bis 6 EStG)

Rz. 120 Der Land- und Forstwirt muss nach § 13a Abs. 3 S. 4 EStG die Gewinnermittlung nach § 13a EStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung spätestens mit der Steuererklärung (§ 25 Abs. 4 EStG) übermitteln. Diese Verpflichtung ist verfassungsgemäß.[1] Die Finanzverwaltung kann auf Antrag nach § 13a Abs. 3 S. 5 EStG zur Vermeidung unbilliger Härte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.1 Allgemeines

Rz. 99 Nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 6 EStG ist der Durchschnittssatzgewinn die Summe der Gewinne und Verluste aus dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung nach § 13a Abs. 4 EStG (Rz. 121ff.), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung nach § 13a Abs. 5 EStG (Rz. 128ff.), dem Gewinn der Sondernutzungen nach § 13a Abs. 6 EStG (Rz. 133ff.), den Sondergewinnen nach § 13a Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.1 Allgemeines

Rz. 37 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 5 EStG ist der Gewinn eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen zu ermitteln, wenn die folgenden 5 Voraussetzungen insgesamt vorliegen: der Land- und Forstwirt ist nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse ...mehr

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Berichtigungspflicht von Steuererklärungen & Co. nach dem neuen § 153 Abs. 4 AO – DAC 7 (AO-StB 2022, Heft 9, S. 292)

RA/FAStR Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) / Dipl.-Fw. (FH) Thomas Rennar[*] Mit Umsetzung von der als "DAC 7" bezeichneten Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden wird im Bereich der Besteuerung eine neue Verpflichtung für Betreiber digitaler Plattformen geschaffen. A...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Beschlagnahme (§ 94 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

a) Beschlagnahme eines Originaldatenträgers Die Beschlagnahme eines Originaldatenträgers (z.B. eines Mobiltelefons) ist nur dann verhältnismäßig, wenn die Beschlagnahme für den konkreten Beweiszweck erforderlich ist. Hieran fehlt es, wenn dieser Zweck schon durch die Sicherung der entsprechenden Daten erreicht wird. Hierbei kommt insb. in Betracht, dass eine Kopie der Daten g...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Einziehung (§§ 73 ff. StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

1. Rückwirkende Einziehung von Taterträgen Ein Gesetz entfaltet eine echte Rückwirkung in Form einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll. Eine solche echte Rückwirkung ist grundsätzlich unzulässig. Dagegen liegt eine sog. unechte Rückwirkung vo...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / 2. Neuerungen durch § 153 Abs. 4 AO nach DAC 7

Durch die gesetzgeberischen Neuerungen nach DAC 7 soll ein neuer § 153 Abs. 4 AO gesetzgeberisch implementiert werden (vgl. RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates v. 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts v. ...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / 3. Rechtssicherer Teilprüfungsabschluss fortan möglich (§ 180 Abs. 1a AO)

Mit der Neureglung zu § 153 Abs. 4 AO soll auch eine Anpassung des § 180 AO erfolgen. Nach § 180 Abs. 1 AO wird folgender neuer Abs. 1a eingefügt: "(1a) Einzelne, im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen können gesondert festgestellt werden (Teilabschlussbescheid). Auf Antrag des Steuerpflichtigen soll ein Teilabsc...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

1. Ehegattenverantwortlichkeit bei Zusammenveranlagung Zusammenveranlagte Eheleute müssen nach § 25 Abs. 3 S. 2 EStG eine gemeinsame ESt-Erklärung abgeben. Beide haben den Vordruck eigenhändig zu unterschreiben und versichern damit, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Daraus lässt sich aber nicht schlussfolgern, dass alle Angaben von beiden Ehegatten...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / III. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Ein Betriebswirt, der Mitgeschäftsführer einer GmbH ist und einen Notar mit der Beurkundung einer Schenkung von Anteilen einer grundbesitzenden GmbH beauftragt, handelt leichtfertig, wenn der Notar ihn darüber belehrt hat, dass wenn die beurkundete Anteilsübertragung zu einer Vereinigung aller Anteile an der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers oder mit ihm verbundener Unt...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Pflichtverteidigung (§§ 140 ff. StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Die rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers in bereits abgeschlossenen Verfahren kommt nicht in Betracht (vgl. hierzu OLG Bdb. v. 9.3.2020 – 1 Ws 19/20, 1 Ws 20/20, NStZ 2020, 625; a.A. OLG Nürnberg v. 6.11.2020 – Ws 962 – 963/20, StraFo 2021, 71; OLG Hamburg v. 16.9.2020 – 2 Ws 112/20, StraFo 2020, 486; str.; zum Streitstand vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, S...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht (AO-StB 2022, Heft 9, S. 287)

BVerfG-, BGH-, LG- und FG-Entscheidungen VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 1/2022 (Tormöhlen, AO-StB 2022, 17) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Ehegattenverantwortlichkeit bei Zusammenveranlagung

Zusammenveranlagte Eheleute müssen nach § 25 Abs. 3 S. 2 EStG eine gemeinsame ESt-Erklärung abgeben. Beide haben den Vordruck eigenhändig zu unterschreiben und versichern damit, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Daraus lässt sich aber nicht schlussfolgern, dass alle Angaben von beiden Ehegatten mitgetragen werden. Der Erklärungsgehalt der Untersch...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Steuerhinterziehung durch Unterlassen

a) Taterfolg bei Nichtabgabe der Steuererklärung Bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen tritt, wenn nicht zuvor ein Schätzungsbescheid ergangen ist, die Tatvollendung zu dem Zeitpunkt ein, zu welchem die Veranlagung stattgefunden hätte, wenn die Steuererklärung pflichtgemäß eingereicht worden wäre. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn das zuständig...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

Im Steuerstrafverfahren ist eine Schätzung zulässig, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist (st. Rspr.; vgl. hierzu BGH v. 28.10.2020 – 1 StR 158/20, AO-StB 2021, 293; v. 16.9.2020 – 1 StR 140/20, wistra 2021, 278 = NStZ-RR 2021, 15; Rolletschke in Rolletschke/...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Durchsuchung beim nicht verdächtigen Betroffenen (§ 103 StPO i.V.m. 385 Abs. 1 AO)

Eine Durchsuchungsanordnung nach § 103 StPO, die einen Dritten betrifft, setzt, anders als die Maßnahme beim Tatverdächtigen (§ 102 StPO), voraus, dass hinreichend individualisierte Beweismittel für die den Gegenstand des Verfahrens bildende Straftat gesucht werden. Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffene...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 1/2022 (Tormöhlen, AO-StB 2022, 17) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensrecht" unter ste...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Taterfolg bei Nichtabgabe der Steuererklärung

Bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen tritt, wenn nicht zuvor ein Schätzungsbescheid ergangen ist, die Tatvollendung zu dem Zeitpunkt ein, zu welchem die Veranlagung stattgefunden hätte, wenn die Steuererklärung pflichtgemäß eingereicht worden wäre. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn das zuständige FA die Veranlagungsarbeiten für die betreffend...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Einziehung in den Fällen der Cum/Ex-Geschäfte

Auch wenn der Steuerpflichtige gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt hat, kann er auf eine Steuerschuld wirksam zahlen. Auch die Zahlung unter Vorbehalt hat zur Folge, dass der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis gem. § 47 AO erlischt (vgl. Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 47 AO Rz. 24 [März 2022]). Wenn der Prokurist einer Bank wegen Steuerhinterzie...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Kenntnis der Finanzbehörde von steuerlich erheblichen Tatsachen

Eine vollendete Steuerhinterziehung durch Unterlassen scheidet aus, wenn die FinBeh. bei Abschluss der wesentlichen Veranlagungsarbeiten von den für die Steuerfestsetzung wesentlichen tatsächlichen Umständen Kenntnis hat. Denn ein Steuerpflichtiger kann das FA nicht i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO in Unkenntnis lassen, wenn dieses tatsächlich über alle wesentlichen für die Steu...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Beschlagnahme eines Originaldatenträgers

Die Beschlagnahme eines Originaldatenträgers (z.B. eines Mobiltelefons) ist nur dann verhältnismäßig, wenn die Beschlagnahme für den konkreten Beweiszweck erforderlich ist. Hieran fehlt es, wenn dieser Zweck schon durch die Sicherung der entsprechenden Daten erreicht wird. Hierbei kommt insb. in Betracht, dass eine Kopie der Daten gefertigt wird (vgl. hierzu BVerfG v. 25.7.2...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Keine Einziehung bei Versuch

Wenn der Täter keine Steuererklärungen zur ESt, GewSt und USt abgegeben und das FA deshalb die Besteuerungsgrundlagen geschätzt hat, die entsprechenden – zu niedrigen – Steuerbescheide aber erst nach Bekanntgabe der Einleitung des Steuerstrafverfahrens ergehen, liegt keine vollendete Steuerhinterziehung vor, weil die Strafbewehrung der Erklärungspflicht suspendiert war (vgl....mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Einziehung des Wertersatzes beim einziehungsbeteiligten Dritten

Durch Steuerhinterziehung ersparte Aufwendungen in Höhe nicht gezahlter Steuern erlangt nur der Steuerschuldner etwas, nicht auch ein Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Wenn der Mittäter einem Dritten finanzielle Mittel aus der Straftat unentgeltlich zugewandt hat, kommt eine Einziehung nach § 73b Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 73 Abs. 1, § 73c S. 1 StGB i.V.m. §...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Mitteilung über Verständigungsgespräche (§ 243 Abs. 4 StPO)

Der Vorsitzende hat nach Verlesung des Anklagesatzes gem. § 243 Abs. 4 S. 1 StPO mitzuteilen, ob vor Beginn der Hauptverhandlung Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist, und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt. Dabei muss nicht nur darüber informiert werden, dass Erörterungen statt...mehr

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Strategien für eine nachhal... / 2.10.2 Gewinnorientierung nicht an erster Stelle

Ich möchte mit diesem Kapitel nicht bestehende Unternehmen davon überzeugen, ihre Gesellschaftsform zu ändern. Ich möchte lediglich darauf aufmerksam machen, dass es Rechtsformen gibt, die – automatisch – Nachhaltigkeit besser unterstützen als andere. Und ich möchte explizit darauf hinweisen, dass diese Unternehmen nicht zur (finanziellen) Erfolglosigkeit verdammt sind, sond...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Beschlagnahme auf Grund nicht konkretisierter Anordnung

Wenn in einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss gegen einen Beschuldigten gleichzeitig die Beschlagnahme von "Mobiltelefonen, Notebooks und anderen Datenträgern" angeordnet wird, stellt diese Beschlagnahmeanordnung lediglich eine Leitlinie für die Durchsuchung dar, da die Beweismittel zu diesem Zeitpunkt noch nicht konkretisiert und noch nicht in den staatlichen Gewahrsam...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Konkurrenzverhältnis bei der Beihilfe

Ob bei Beihilfe Tateinheit oder -mehrheit anzunehmen ist, hängt von der Anzahl der Beihilfehandlungen und der vom Gehilfen geförderten Haupttaten ab. Tatmehrheit nach § 53 StGB ist anzunehmen, wenn durch mehrere Hilfeleistungen mehrere selbständige Taten unterstützt werden, also den Haupttaten jeweils eigenständige Beihilfehandlungen zuzuordnen sind. Wenn es aber an einem in...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / V. Datenweitergabe von Verfassungsschutz- an Strafverfolgungsbehörden

Eine Übermittlung nachrichtendienstlich ersterhobener Daten durch eine Verfassungsschutzbehörde (hier: Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz) darf generell nur zum Schutz eines herausragenden öffentlichen Interesses erfolgen. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Regelung von Übermittlungen zur Strafverfolgung richten sich nach dem Kriterium der hypothetische...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / IV. Strafverfahrensrecht

1. Beschlagnahme (§ 94 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO) a) Beschlagnahme eines Originaldatenträgers Die Beschlagnahme eines Originaldatenträgers (z.B. eines Mobiltelefons) ist nur dann verhältnismäßig, wenn die Beschlagnahme für den konkreten Beweiszweck erforderlich ist. Hieran fehlt es, wenn dieser Zweck schon durch die Sicherung der entsprechenden Daten erreicht wird. Hierbei k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Rückwirkende Einziehung von Taterträgen

Ein Gesetz entfaltet eine echte Rückwirkung in Form einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll. Eine solche echte Rückwirkung ist grundsätzlich unzulässig. Dagegen liegt eine sog. unechte Rückwirkung vor, auch tatbestandliche Rückanknüpfung gen...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Vorsatz bei Scheinrechnungen

Es ist rechtsfehlerhaft und trägt nicht die Annahme eines Vorsatzes der Steuerhinterziehung, wenn unklar bleibt, ob eine GmbH, deren Geschäftsführer der Angeklagte ist, keine den Vorschriften der §§ 14, 14a, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG ausgestellten Rechnungen besessen hat, weil die Rechnungen nicht den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des tatsächlich le...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.1 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 70 Die Vorauszahlungen werden durch Steuerbescheid nach § 155 AO von Amts wegen festgesetzt. Der Abgabe einer Steuererklärung bedarf es nicht, da § 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV nur die Abgabe einer Jahressteuererklärung fordert und § 149 Abs. 1 S. 2 AO nur die Erweiterung der persönlichen Erklärungspflicht bei einer gesetzlich bestehenden Erklärungsart vorsieht.[1]...mehr