Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Berichtigungspflicht von St... / 1. Allgemeines

Die bereits bekannte alte Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 S. 1 AO besteht grundlegend, wenn ein Steuerpflichtiger bzw. sein gesetzlicher Vertreter, sein Gesamtrechtsnachfolger oder eine andere in § 153 Abs. 1 S. 2 AO genannte Person nachträglich erkennt, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung objektiv unrichtig oder unvollständig ist und dass...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / III. Fazit

Die Einordnung der Anzeigepflichten bei den bisher geregelten Steuererklärungspflichten folgt für § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO unmittelbar aus der in § 150 Abs. 2 AO besonders normierten Wahrheitspflicht, die auch nach Abgabe der Steuererklärung für den Steuerpflichtigen fortbesteht. Die Vorschriften des § 153 Abs. 1 bis 3 AO ergänzen hierbei aus systematischen Erwägungen heraus di...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen (§ 244 Abs. 5 S. 2 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 StPO)

Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen kann auch dann wegen dessen Unerreichbarkeit abgelehnt werden, wenn der Aufenthalt eines Zeugen zwar bekannt, aber damit zu rechnen ist, dass er entweder einer Ladung nicht folgen oder im Falle seines Erscheinens keine Angaben zur Sache machen werde (vgl. hierzu Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 244 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.2 Verhältnis Vorauszahlungsbescheid – Jahressteuerbescheid

Rz. 74 Mit Erlass des Jahressteuerbescheids und der Festsetzung der Jahressteuerschuld verliert der Vorauszahlungsbescheid seine selbstständige Bedeutung; der Jahressteuerbescheid tritt an die Stelle des Vorauszahlungsbescheids und ersetzt ihn, der Vorauszahlungsbescheid hat sich "auf andere Weise" erledigt (§ 124 Abs. 2 AO).[1] Der Jahressteuerbescheid ist dann allein Zahlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.3 Rechtsbehelfe

Rz. 78 Gegen den Vorauszahlungsbescheid, den Anpassungsbescheid und gegen den eine Herabsetzung ablehnenden Bescheid ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Dies ist auch dann der Fall, wenn der Vorauszahlungsbescheid mit dem ESt-Bescheid in einer Urkunde verbunden ist (Rz. 73). Die Anfechtung des ESt-Bescheids ist daher keine Anfechtung auch des Vorauszahlungsbes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.2 Heraufsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 60 Der Stpfl. ist nicht verpflichtet, von sich aus die Heraufsetzung der Vorauszahlungen beim FA zu beantragen. Das gilt selbst dann, wenn sie aufgrund einer ehemals richtigen Erklärung zu niedrig festgesetzt werden, sich die Verhältnisse aber anschließend zuungunsten des Stpfl. geändert haben und er dieses erkannt hat. Nach § 153 Abs. 1 S. 1 AO ist der Stpfl. nur verpfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2 Entstehung der Vorauszahlungen

Rz. 9 Die ESt-Vorauszahlungen entstehen jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, d. h., die Entstehung hängt von der Fälligkeit des Abs. 1 S. 1 ab. Nach dieser Fälligkeitsregelung des § 37 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 EStG entstehen die Vorauszahlungen zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeweiligen Jahres. Die Bestimmung abweichend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3.1 Regelmäßige Vorauszahlungstermine

Rz. 12 Gem. § 37 Abs. 1 S. 1 EStG hat der Stpfl. am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. eines jeweiligen Jahrs die Vorauszahlungen in gleichmäßigen Raten zu entrichten.[1] Dies gilt auch, wenn der Stpfl. seinen Gewinn in einem abweichenden Wirtschaftsjahr gem. § 4a EStG ermittelt, da die ESt auch in diesen Fällen immer für das Kj. festgesetzt wird. Diese Fälligkeiten gelten mange...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3.3 Verspätete Zahlung

Rz. 20 Werden die Vorauszahlungen nicht zum Fälligkeitstermin entrichtet, entstehen für jeden angefangenen Monat der Säumnis Säumniszuschläge von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags[1]; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag (§ 240 Abs. 1 S. 1 AO). Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen wird ein Säumniszuschlag nicht erhoben, sog. Schonfrist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.2 Vorauszahlungen als vorläufige Steuerschuld

Rz. 4 Aus dem Begriff "Vorauszahlungen" ergibt sich, dass es sich um eine Steuerschuld handelt, bei der noch nicht feststeht, ob es sich um eine endgültige Belastung des Stpfl. handelt. Nach § 37 Abs. 1 EStG handelt es sich um Zahlungen auf eine voraussichtlich entstehende oder, bei der nachträglichen Erhöhung der Vorauszahlungen nach Abs. 4, auf eine voraussichtlich entstan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 32 Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich grundsätzlich nach der für den laufenden Vz zu erwartenden ESt-Schuld (Rz. 22). Von diesem Grundsatz macht § 37 Abs. 3 S. 8 bis 11 EStG für bestimmte negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine Ausnahme.[1] Solche Verluste sind erst für Kj. zu berücksichtigen, die nach dem Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen

Rz. 8 Nach § 37 Abs. 1 EStG ist der Stpfl. zur Entrichtung von Vorauszahlungen verpflichtet. Dies gilt für alle unbeschränkt Stpfl., für beschränkt Stpfl. dagegen nur, sofern eine Veranlagung in Betracht kommt, also nicht, wenn die ESt durch Steuerabzug gem. den Bestimmungen des § 50 EStG abgegolten ist (§ 50 EStG Rz. 89ff.). Dieser materiell-rechtliche Anspruch des FA ist –...mehr

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Wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen (Anteilsrotation) unter Wert

Leitsatz Ein "Verlust" i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, der im Zuge einer Anteilsrotation lediglich wegen der Vereinbarung eines den Wert des veräußerten Anteils krass verfehlenden Kaufpreises entsteht, führt zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil und stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Sat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.5 Gewinnverwirklichung und Gewinnverteilung

Rz. 206 Der Veräußerungsgewinn ist in dem Vz zu erfassen, in dem das wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergeht. Abzustellen ist auf den Übergang von Nutzungen und Lasten.[1] Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse. Eine vertraglich vereinbarte Rückbeziehung des Veräußerungszeitpunkts ist steuerlich nicht anzuerkennen.[2] ...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / [Ohne Titel]

RA/FAStR Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) / Dipl.-Fw. (FH) Thomas Rennar[*] Mit Umsetzung von der als "DAC 7" bezeichneten Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden wird im Bereich der Besteuerung eine neue Verpflichtung für Betreiber digitaler Plattformen geschaffen. Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.3.2 Land- und forstwirtschaftlicher Teilbetrieb

Rz. 71 Unter einem land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil eines land- und forstwirtschaftlichen Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein lebensfähig ist (R 14 Abs. 4 EStR 2012).[1] Von ihm muss seiner Struktur nach eine eigenständige land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 13 Realteilung bei Übertragung oder Überführung einzelner Grundstücke (§ 14 Abs. 3 EStG)

Rz. 264 Werden im Rahmen der Aufgabe des Betriebs einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft – hierzu gehören auch Erbengemeinschaften – Grundstücke an den einzelnen Mitunternehmer übertragen oder scheidet ein Mitunternehmer unter Mitnahme einzelner Grundstücke aus dem Betrieb einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft aus, gelten diese nach §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.1 Überblick

Rz. 63 Ebenso wie eine Erhöhung kann auch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen infrage kommen.[1] Gründe hierfür können die Veräußerung oder Aufgabe der Einkunftsquelle sein, Umsatzeinbrüche, Verluste, Sonderabschreibungen, Änderungen des Familienstands, Erlöschen der persönlichen Steuerpflicht u. Ä. Die Herabsetzung bereits fälliger Vorauszahlungen ist in den zeitlichen Gr...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / I. Gesetzgeberischer Hintergrund nach DAC 7

Beschleunigung der Betriebsprüfungen bei KMU: Aus Sicht der kleinen und mittleren Unternehmen – sog. KMU – und deren steuerlichen Beratern beginnen Außenprüfungen in Deutschland meist mehrere Jahre nachgelagert zum jeweiligen Veranlagungsjahr und dauern insgesamt zu lange. So können zwischen dem betrachteten Veranlagungsjahr und einer bestandskräftigen oder gar rechtskräftig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.2.2 Feldinventar bzw. stehende Ernte

Rz. 193 Das Feldinventar bzw. die stehende Ernte einer abgrenzbaren landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche ist jeweils als selbstständiges Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens anzusehen.[1] Feldinventar ist die aufgrund einer Feldbestellung auf einer landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche vorhandene Kultur mit einer Kulturdauer von bis zu einem Jahr. Stehende E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.3 Veräußerungskosten

Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 1 EStG sind vom Veräußerungspreis zum Zwecke der Ermittlung des Veräußerungsgewinns die Veräußerungskosten abzuziehen. Zu den Veräußerungskosten gehören alle durch die Veräußerung veranlassten Aufwendungen. Sie müssen in einer unmittelbaren sachlichen Beziehung zur Veräußerung stehen und vom Veräußerer getragen worde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Voraussetzungen der Ausschlussgründe

Rz. 11 Sofern der Anbieter der sonstigen Leistung ausdrücklich benannt wird und dies in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Ausdruck kommt, entfällt die gesetzliche Vermutung der Leistungskommission (§ 3 Abs. 11a S. 2 UStG). Es handelt sich dabei um zwei kumulative Voraussetzungen der Ausnahmeregelung, für die durch S. 3 definiert wird, unter welchen V...mehr

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Keine Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids betreffend den Grundbesitz für eine Vorschenkung

Leitsatz Ein geänderter Feststellungsbescheid über den Wert von Grundbesitz als Vorschenkung hat keine Bindungswirkung im Sinne eines Grundlagenbescheids für Zwecke der Erbschaftsteuer. Sachverhalt Die Klägerin ist hälftige Miterbin ihres 2018 verstorbenen Vaters. In ihrer Erbschaftsteuererklärung deklarierte die Klägerin unter anderem eine mittelbare Grundstücksschenkung dur...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / II. Vorlagebeschluss des FG Münster – Sachverhalt

Vorlage nach BMF-Schreiben: Das FG Münster war im Zweifel, ob das nationale Recht bzw. die Verwaltungsvorschriften im Schreiben vom 12.4.2022 dem Unionsrecht entsprechen, und hat sich mit Beschluss vom 27.6.2022 an den EuGH gewandt, um einzelne Voraussetzungen des Reemtsma-Anspruchs von diesem klarstellen zu lassen.[37] Es scheint, als habe das FG das Erscheinen des BMF-Schr...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / VI. Zinsen

Grundproblem der MwSt = Zinsen: Schließlich stellt das FG Münster die Frage, ob der Reemtsma-Anspruch auch die Zinsen umfasst. Das wäre, wenn der EuGH den Anspruch als solchen bejahen würde, fast der interessanteste Teil der Vorlagefrage. Hier hätte er nämlich die Möglichkeit, sich grundlegend zu Fragen der Verzinsung bei der Mehrwertsteuer zu äußern. Das wäre wünschenswert....mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / III. Durchsetzbarkeit der Rückforderung – "unmöglich oder übermäßig erschwert"

Unmöglichkeit oder übermäßige Erschwerung: Zunächst will das FG Münster vom EuGH wissen, ob es in dem Fall, dass sich die Leistenden auf die Einrede der Verjährung berufen, für den Kläger "unmöglich oder übermäßig erschwert" ist, seine zivilrechtlichen Ansprüche auf Rückzahlung der Steuerbeträge durchzusetzen. Es führt aus, bisher habe der Gerichtshof immer über Fälle entsch...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / bb) Verfahren XI R 6/21

Entscheidung des FG: Insofern wird es auch interessant zu sehen, wie der BFH im Verfahren XI R 6/21 entscheiden wird.[68] In diesem Fall hatte das FA – obwohl das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Leistenden bereits eröffnet worden war – die Steuerkorrekturen durch den Insolvenzverwalter anerkannt und die Steuerbeträge an die Masse erstattet. Das FG Düsseldorf, das mi...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / b) BFH (VII. Senat)

Kein Reemtsma-Anspruch, wenn Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren: Der VII. Senat des BFH fügte den vorgenannten Urteilen noch eine Variante hinzu. Er bejahte zwar den Reemtsma-Anspruch auch für Inlandssachverhalte, ging aber davon aus, dass er – zumindest in den entschiedenen Fällen (die Leistenden waren insolvent) – nicht bestehe, weil die zutreffende Belastung der Steue...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / a) Zunächst keine Reaktion

Untätigkeit trotz EuGH- und BFH-Rspr. ...: Die Finanzverwaltung (der Gesetzgeber) hat den Reemtsma-Anspruch über einen Zeitraum von 15 Jahren mehr oder weniger ignoriert, obwohl die Existenz des Anspruchs (wie vorstehend dargestellt insbesondere in der höchstrichterlichen Rechtsprechung) außer Zweifel gestanden hat und auch ansonsten, zum Teil bereits recht früh, darauf hing...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / b) Koordinierung der Ansprüche im nationalen Recht

Zweck der Verfahren: Das Steuerkorrekturverfahren und das Reemtsma-Verfahren stehen nebeneinander und dienen dem Zweck, die Belastung, die sich aus einer irrtümlichen (nicht betrügerischen[57]) Fehlbehandlung für die Steuerpflichtigen ergibt, zu neutralisieren.[58] Dies entspricht dem Grundgedanken der Mehrwertsteuer, die grundsätzlich im unternehmerischen Bereich neutral se...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / aa) Rückzahlungserfordernis lt. BFH?

Korrektur vielleicht nur bei Rückzahlung: Der BFH scheint die Regelungen des § 14c Abs. 1 UStG – zumindest für bestimmte Fälle – so auszulegen, dass Steuer i.S.d. § 14c UStG nur dann an den Leistenden erstattet wird, wenn dieser seinerseits dem Leistungsempfänger die entsprechenden Beträge zurückzahlt.[64] Auch der EuGH geht davon aus, dass ein Mitgliedstaat die Erstattung v...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / a) Einzelne FG

Nach Ansicht mancher FG kein Anspruch im dt. Recht: Bisweilen gab es hierbei überraschende Urteile. So etwa als einzelne Gerichte entschieden, es finde sich im nationalen Recht keine Rechtsgrundlage für einen solchen Erstattungsanspruch, so dass er – zumindest für Inlandssachverhalte – abzulehnen sei.[4] Unionsrechtlicher Anspruch: Die Gerichte übersahen dabei allerdings, das...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Basic
Rückstellung, öffentlich-re... / 5.2 Rückstellung für Aufbewahrungspflichten

Bilanzierende sind nach § 257 HGB und § 147 AO verpflichtet, Bücher und andere Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz, dazugehörende Arbeitsunterlagen, empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe, Buchungsbelege sowie sonstige bedeutende Unterlagen je nach der Art der Unterlagen 6 bis 10 Jahre aufzubewahren. Bei der Aufbewah...mehr

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Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Leitsatz Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist....mehr

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Das neue BMF-Schreiben zu §... / II. Offene und verdeckte Einlagen (§ 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 1 EStG)

Das BMF-Schreiben spricht in Bezug auf die Behandlung von Einlagen zunächst eine Selbstverständlichkeit an: Ob eine offene oder verdeckte Einlage vorliegt, richtet sich nach handels-, bilanzsteuer- und körperschaftsteuerlichen Grundsätzen. Zu den Einlagen zählen Nachschüsse (§§ 26 GmbHG), Barzuschüsse, sonstige Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) und Einzahlungen in die Kapital...mehr

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Betriebsstätte (Begriff) – ... / 2.2 § 12 AO

Obwohl die Betriebsstättendefinition des § 12 AO bereits sehr alt ist, geht der BFH davon aus, dass das Verhältnis zwischen dem Grundtatbestand in S. 1 und den in S. 2 aufgeführten Formen der Betriebsstätte noch nicht abschließend geklärt ist.[1] Allerdings müssen auch in den Fällen des S. 2 die Tatbestandsmerkmale des S. 1 erfüllt sein. So begründet z. B. eine Verkaufsstell...mehr

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Betriebsstätte (Begriff) – ... / 2.3 Art. 5 OECD-MA

Art. 5 OECD-MA enthält eine eigenständige Betriebsstättendefinition. Diese unterscheidet sich von dem Begriffsverständnis des § 12 AO insbesondere dadurch, dass ein Lager keine Betriebsstätte begründet[1] und dass die Hilfstätigkeiten i. S. v. Art. 5 Abs. 4 OECD-MA zu keiner Betriebsstätte führen.[2] Die OECD legt das Tatbestandsmerkmal "fest" i. S. einer Dauerhaftigkeit aus...mehr

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Betriebsstätte (Begriff) – ... / 2.1 Allgemeines

Unter dem einheitlichen Begriff Betriebsstätte werden unterschiedliche Vorstellungen und Tatbestände verstanden. Bei der Prüfung, ob eine Betriebsstätte vorliegt, ist grundsätzlich zwischen 3 unterschiedlichen Ebenen zu differenzieren. Dies ist zunächst das innerstaatliche deutsche Recht. § 12 AO enthält eine Definition der Betriebsstätte, wobei in den Anwendungsfällen der Z...mehr

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Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um den Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding bezüglich bestimmter Leistungsbezüge, die die Holding für Sacheinlagen in ihre Tochtergesellschaften als Gesellschafterbeitrag verwendete. Dem Verfahren lag der Fall einer GmbH (Klägerin) zugrunde, die im Streitjahr 2013 als Kommanditistin an zwei Projekten...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / VII. Schlussbemerkung

Die ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token wird trotz der Veröffentlichung eines umfangreichen BMF-Schreibens mit zahlreichen einzelfallbezogenen Fragen in der steuerpraktischen Anwendung verbunden sein. In diesem Zusammenhang besteht die Frage, ob die Finanzverwaltung in der Lage sein wird, die von § 88 AO geforderte umfassende Berücksicht...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Forderungsverzicht gegen Besserungsschein (Rz. 62)

Bei einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein verzichtet der Gläubiger unter der Bedingung, dass die Forderung (ggf. rückwirkend auch Zinsen) wiederauflebt, wenn beim Schuldner die Besserung eintritt. Erst im Zeitpunkt des endgültigen Verzichts, d.h. Wegfall des Besserungsscheins ohne, dass die Besserung eingetreten ist, sind die für den Forderungsverzicht geltenden Gr...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / 2. Zurechnung zum wirtschaftlichen Eigentümer (Tz. 32)

Wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist, wer die tatsächliche Herrschaft in einer Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann. Gemäß BMF-Schreiben soll wirtschaftlicher Eigentümer diejenige Person sein, die Transaktionen initiieren und damit ...mehr

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Umsatzsteuerpflichtige Leistungen eines Schuldnerberaters

Leitsatz Wird ein Rechtsanwalt auch als Schuldnerberater tätig, sind bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Einrichtung handelt, die keine systematische Gewinnerzielung anstrebt, sämtliche Tätigkeiten des Unternehmers zu berücksichtigen. Sachverhalt Der Kläger ist als selbstständiger Rechtsanwalt insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Zudem wird er i...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG Erhalt von virtueller Währung und sonstigen Token als Betriebseinnahme (Tz. 69), Bewertung mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Zuflusses (Tz. 69). Sonstige Einkünfte durch Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG Leistung des Empfängers in Form eines aktives Tuns: Nennung des Aidrops bzw. der Projektinitiatoren in sozialen Medien, Hochladung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von menschlichem Blut

Rz. 26 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen (z. B. Blutspendedienste, Blutbanken, Blutsammelstellen, Krankenhäuser oder Ärzte). Eine Beschrän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rettungsdienstleistungen

Rz. 47 Die Leistungen der Notfallrettung umfassen sowohl Leistungen der Lebensrettung und Betreuung von Notfallpatienten als auch deren Beförderung. Die lebensrettenden Maßnahmen i. e. S. werden regelmäßig durch selbstständige Ärzte erbracht, die sich dazu gegenüber dem beauftragten Unternehmen verpflichtet haben und insoweit als Unternehmer tätig werden. Die Leistungen dies...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. § 378 AO und §§ 379–382 AO

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Gefährdungsdelikte der §§ 379–382 AO stehen zu § 378 AO in Gesetzeskonkurrenz [2]. Auch ohne die ausdrückliche Regelung in den § 379 Abs. 4, § 380 Abs. 2, § 381 Abs. 2, § 382 Abs. 3 AO wäre nach der allgemeinen Regel, dass Gefährdungsdelikte gegenüber einem Verletzungstatbestand subsidiär sind, die Tat nur nach § 378 AO zu ahnden, wenn im Einzelfall ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die erste dem heutigen § 378 AO vergleichbare Vorschrift war § 367 RAO 1919. Zwar enthielten schon vorher die meisten der zahlreichen Steuergesetze des Reiches und der Länder entsprechende Regelungen über die nicht vorsätzliche Steuerverkürzung[2], mit § 367 RAO 1919 wurde jedoch erstmals eine allgemeine, im ganzen Reichsgebiet geltende Vorschrift eingefü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 34 [Autor/Stand] Diese Tatbestandsalternative erfasst die Begehung durch aktives Tun. Ordnungswidrig handelt danach der Täter, der den Erfolg der Steuerverkürzung durch unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen herbeiführt[2]. Was die inhaltliche Bedeutung der genannten Tatbestandsmerkmale betrifft, kann auf die Erläut...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. § 378 AO und § 370 AO

Rz. 158 [Autor/Stand] Werden durch dieselbe Handlung, z.B. durch Abgabe einer Steuererklärung, Steuern teils vorsätzlich, teils leichtfertig verkürzt, so wird die Steuerordnungswidrigkeit durch den Straftatbestand des § 370 AO verdrängt (Gesetzeskonkurrenz). § 378 AO ist gem. § 21 Abs. 1 OWiG gegenüber § 370 AO subsidiär (zum Begriff der Subsidiarität s. § 370 Rz. 883). Maßg...mehr