Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.6.2 Verhältnis zum Unionsrecht

1.6.2.1 Verhältnis zum primären Unionsrecht Rz. 19 Auch in den nicht harmonisierten Bereichen des Steuerrechts sind bei Anwendung des § 42 AO auf grenzüberschreitende Gestaltungen unter Beteiligung von Mitgliedstaaten der EU oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) v. 2.5.1992[1] die durch den AEUV bzw. das EWR-Abkommen gewährleisteten Gr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 3 Verhältnis zu Regelungen in Einzelsteuergesetzen (Abs. 1 S. 2)

3.1 Regelungen in Einzelsteuergesetzen, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen Rz. 35 § 42 Abs. 1 S. 2 AO ordnet die vorrangige Anwendung von Regelungen in Einzelsteuergesetzen an, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen. Welche Vorschriften unter diesen Begriff fallen, ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Schon die Bedeutung des Merkmals "Einzelsteuergesetz" i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.6 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.6.1 Verhältnis zu § 41 Abs. 2 AO Rz. 18 § 41 Abs. 2 S. 1 AO und § 42 AO stehen im Verhältnis der Alternativität. Für den Austausch einer unangemessenen rechtlichen Gestaltung durch eine den wirtschaftlichen Vorgängen angemessene Gestaltung besteht nur in den Fällen Raum und Anlass, in denen die von dem Stpfl. gewählte Gestaltung anderenfalls der Besteuerung zugrunde zu lege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Haftungsverfahren

Rz. 63 Das Haftungsverfahren richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften insbesondere über den Erlass, die Anfechtung und die Aufhebung von Haftungsbescheiden. Diese Vorschriften werden durch § 25e Abs. 7 und 8 UStG ergänzt. Rz. 64 Der Haftungsbescheid muss nach § 191 Abs. 1 S. 3 AO schriftlich erlassen werden. Nach § 191 Abs. 1 AO steht der Erlass eines Haftungsbescheids ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.10 Weitere Fälle

Rz. 140 Werden alte Aktien mit Dividendenanspruch veräußert und von dem Erwerber kurz darauf junge Aktien derselben Gesellschaft ohne Dividendenanspruch an den Veräußerer der alten Aktien verkauft, ist auch nach Aufhebung des § 50c Abs. 8 S. 2 EStG kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten gegeben. Der Erwerber erlangt nämlich anders als beim Wertpapierpensionsgeschäft be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7.1 Zwischenvermietung von Immobilien

Rz. 157 Zwischenvermietungen sollen den Vorsteuerabzug in Fällen eröffnen, in denen dieser an sich ausgeschlossen ist. Das ist nach § 15 Abs. 2 UStG insbesondere dann der Fall, wenn eine bezogene Leistung für die Ausführung steuerfreier oder diesen gleichgestellter Umsätze verwendet wird. Steuerfrei ist gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG auch die Vermietung und Verpachtung von G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.4 Mietverträge über Immobilien

Rz. 107 Die Vermietung von Wohnraum an ein unterhaltsberechtigtes Kind, das den Mietzins nur aus dem Barunterhalt der Eltern bestreiten kann, wurde früher als rechtsmissbräuchlich angesehen.[1] Diese Beurteilung hat der BFH inzwischen aufgegeben. Er sieht jetzt in der Leistung des Barunterhalts einerseits und dem Mietverhältnis andererseits zwei bürgerlich-rechtlich und wirt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.3 Ausnutzung des Zu- und Abflussprinzips

Rz. 117 Ein Damnum ist nach § 11 Abs. 2 S. 1 EStG für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem es geleistet wird. Die sich aus § 11 Abs. 2 S. 3 EStG ergebenden Einschränkungen gelten nach § 11 Abs. 2 S. 4 EStG für ein Damnum nicht, soweit es marktüblich ist. Für den Zeitpunkt der Leistung des Damnums kommt es auf die bürgerlich-rechtlichen Vereinbarungen der Beteiligten an, sofer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.4 Wesentliche Beteiligungen i. S. des § 17 EStG

Rz. 121 Durch Veräußerung und Erwerb von Anteilen ist vielfach versucht worden, auf Veräußerungsgewinne und Veräußerungsverluste nach § 17 EStG Einfluss zu nehmen. Daher gibt es eine umfangreiche höchstrichterliche Rspr. zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs durch solche Veräußerungen und Erwerbe. Weit überwiegend hat der BFH allerdings das Vorliegen eines Gestaltungsmissbrau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1.2 Verlagerung von Konzernfunktionen in ausländische Kapitalanlagegesellschaften

Rz. 169 Die Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft im niedrig besteuernden Ausland ist nicht schon deswegen rechtsmissbräuchlich, weil die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte im Ausland durch eine Managementgesellschaft erfolgt.[1] Rz. 170 Die Zwischenschaltung konzernabhängiger niederländischer Kapitalgesellschaften, die im Inland Grun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.2 Mietrechtliche Gestaltungen

Rz. 115 "Überkreuzvermietungen" sind als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn (nahezu) gleichartige Wohnungen von zwei Personen angeschafft oder hergestellt werden, um sie sogleich wieder ("über Kreuz") dem anderen in der Weise zu vermieten, dass sich die Vorgänge wirtschaftlich neutralisieren.[1] Denn eine derartige Überkreuzvermietung ist regelmäßig allein dadurch veranlas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.8 Festlegung eines abweichenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 131 Die Festlegung eines abweichenden Wirtschaftsjahrs im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist Gestaltungsmissbrauch, wenn es dem Eintreten einer Steuerpause dient und hierfür keine außersteuerlichen Gründe bestehen.[1] Dasselbe gilt, wenn eine Personengesellschaft ihr Wirtschaftsjahr so festlegt, dass es einen Monat vor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.3 Weitere Fälle

Rz. 173 Wird im Rahmen eines Freistellungsverfahrens gem. § 50d Abs. 3 (jetzt § 50d Abs. 2) EStG die Gesamtleistung einer Künstlergruppe im Einzelfall in die beiden Einzelleistungen der Künstlerüberlassung und der Übertragung des Namensrechts zur Nutzung aufgespalten, so ist kein Gestaltungsmissbrauch anzunehmen.[1] Missbräuchliche oder beliebige Transaktionen zu dem Zweck, "...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7.2 Vermietung von beweglichen Gegenständen

Rz. 161 Hat ein Unternehmer, der ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigt, wegen § 15 Abs. 2 UStG beim Empfang von Leistungen für sein Unternehmen (seine Praxis) keinen Vorsteuerabzug, so beschaffen nahe Angehörige, aber auch andere Personen diese Gegenstände und vermieten sie an den Unternehmer. Der Vermieter hat in diesen Fällen den Vorsteuerabzug, da er steuerpflichtige ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.5 Mietverträge über andere Wirtschaftsgüter

Rz. 110 Es stellt keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn der Inhaber eines Betriebs seinem Ehegatten einen Vermögensgegenstand (oder die Mittel zu dessen Herstellung oder Anschaffung) ernsthaft und gegenwärtig schenkt, um ihn dann für den Betrieb zu mieten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um werthaltige Gegenstände wie z. B. Gebäude handelt.[1] Scha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.9 Ausübung von Wahl- und Gestaltungsrechten

Rz. 135 Die nachträgliche Wahl der getrennten (jetzt: Einzel-)Veranlagung ist nicht deshalb missbräuchlich, weil sie erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Aufteilung der sich aus der Zusammenveranlagung ergebenden Einkommensteuerschuld bereits unanfechtbar war.[1] Dem Steuergläubiger erwächst daraus kein Schaden, weil bereits durchgeführte Vollstreckungsmaßnahmen unbes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7.3 Option durch insolventen Grundstücksverkäufer

Rz. 162 Der Vorsteuerabzug durch einen Grundstückserwerber ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der insolvente Veräußerer die Grundstückslieferung als steuerpflichtig behandelt, aber die geschuldete USt nicht entrichtet. Etwas anderes soll nur in dem Fall gelten, in dem der Erwerber den vereinbarten Kaufpreis (einschließlich USt) dem Verkäufer gar nicht auszahl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1 Gewinnverlagerung ins Ausland

Rz. 164 Die Verlagerung von Gewinnen in das niedriger besteuernde Ausland ist grundsätzlich nicht missbräuchlich. Der Stpfl. ist darin frei, seine Verhältnisse steuerlich möglichst günstig zu gestalten, auch wenn er dazu eine Gewinnverlagerung ins Ausland nutzt. Für bestimmte vom Gesetzgeber missbilligte Gestaltungen durch Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.2 Arbeitsverträge

Rz. 102 Die Überlassung eines Dienstwagens zur unbeschränkten und selbstbeteiligungsfreien Privatnutzung des Arbeitnehmers ist im Rahmen eines zwischen Ehegatten geschlossenen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses fremdunüblich. Auf die Frage, ob die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf das gezielte Zusammenwirken der 1 %-Regelung mit der abgeltenden Pa...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 6 Kennzeichen einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung

§ 138e AO definiert in mehreren Absätzen die Kennzeichen einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung.[1] Wer dachte, mit der Regelung in § 138d AO sei bereits das Höchstmaß an Komplexität und Abstraktion erreicht, wird durch die Regelung des § 138d AO eines Besseren belehrt. Ob die Regelung in der Praxis noch anwendbar ist, erscheint fraglich. Die folgenden Ausführungen sin...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 2 Steuergestaltungen durch Intermediäre

§ 138d AO ist der Ausgangspunkt der Regelung zu den Mitteilungspflichten.[1] Diese Bestimmung regelt in § 138d Abs. 1 AO die Verpflichtung zur Anzeige grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch sog. Intermediäre. Solche Intermediäre sind nach der Definition in § 138d Abs 1 AO Personen, die grenzüberschreitende Steuergestaltungen vermarkten, für Dritte konzipieren oder zu...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 7 Verfahren der Anzeige

138f AO regelt das Verfahren der Anzeige.[1] Sie hat durch den Intermediär an das Bundesamt für Steuern nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf eines der in § 138f Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AO aufgeführten Ereignisse zu erfolgen. Jede Steuergestaltung erhält dann eine Registriernummer, und jeder eingereichte Datensatz eine Ordnungsnummer.[2] Was g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.5 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 148 Die sog. Kettenschenkung, bei der ein Ehegatte einen Teil seines Vermögens bzw. einen Geldbetrag unmittelbar einem Kind schenkt, einen anderen Vermögensteil oder einen anderen Geldbetrag seinem Ehegatten zuwendet, der die Zuwendung dann dem Kind weiterreicht, wird als der typische Fall des Gestaltungsmissbrauchs angesehen, wenn dies der Ausnutzung der persönlichen St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.3 Grundstücksgeschäfte

Rz. 103 Wird bei dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags zwischen Angehörigen zugleich die (Rück-)Schenkung des Kaufpreises vereinbart, kann eine missbräuchliche Gestaltung vorliegen, die der steuerlichen Anerkennnung des Anschaffungsvorgangs entgegensteht.[1] Verkaufen Eltern ein Grundstück an ihr Kind und versprechen sie gleichzeitig, ihm einen bestimmten Geldbetrag zu...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 3 Mitteilungspflichtige Steuergestaltungen

§ 138d Abs. 2 AO definiert sodann was als mitteilungspflichtige Steuergestaltung zu sehen ist. Die Regelung ist dabei sehr komplex und als recht unbestimmt anzusehen.[1] Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist nämlich jede Gestaltung im Sinne eines aktiven Handels[2], die eine oder mehrere Steuern zum Gegenstand hat, auf die das EU-Amtshilfegesetz anzuwenden ist[3], d...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 4 Vorliegen eines steuerlichen Vorteils

§ 138d Abs. 3 AO definiert den steuerlichen Vorteil.[1] Ein solcher liegt immer dann vor, wenn durch die Steuergestaltung Steuern erstattet, Steuervergünstigen gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringert werden sollen[2], die Entstehung von Steueransprüchen verhindert werden soll[3] oder die Entstehung von Steueransprüchen auf einen anderen Zeitpunkt vers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2.1 Betreiber eines elektronischen Marktplatzes (Abs. 6 i. d. F. bis 30.6.2021)

Rz. 57 Nach § 25e Abs. 6 UStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung ist Betreiber im Sinne dieser Vorschrift, wer einen elektronischen Marktplatz unterhält und es Dritten ermöglicht, auf diesem Marktplatz Umsätze auszuführen. Rz. 58 Unter den Voraussetzungen von § 25e Abs. 1 UStG ist der Betreiber als Haftender ein Steuerschuldner i. S. d. § 33 Abs. 1 AO, an den der Haft...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 10 Ahndung als Ordnungswidrigkeit

Nach den Ergänzungen in § 379 Abs. 2 Nr. 1e bis g AO sind Verstöße gegen die Anzeigepflichten als Ordnungswidrigkeit zu würdigen.[1] Hierbei kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 EUR verhängt werden. Rechtsmittel sind vor dem Amtsgericht Bonn zu erheben, da dies das für das Bundeszentralamt für Steuern zuständige Amtsgericht ist.mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / 1 Einführung

In den vergangenen Jahren haben rechtliche Gestaltungen, die eingesetzt werden, um Steuerschlupflöcher oder Steuersatzunterschiede zwischen verschiedenen Ländern auszunutzen, vielleicht nicht zugenommen; sie sind aber zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Dabei werden allerdings Gestaltungen, die der offensichtlichen Steuerhinterziehung dienen und solche, die er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ermessensausübung

Rz. 10 Nach § 191 Abs. 1 AO kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden, wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet (s. auch Rz. 64). Daraus leitet sich auch für § 25e UStG ab, dass das FA ein Ermessen hinsichtlich der Haftungsinanspruchnahme des Betreibers der elektronischen Schnittstelle (des elektronischen Marktplatzes) hat.[1] Da es sich beim Haftungsbescheid ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Offenbarungsbefugnis des Finanzamts (Abs. 4)

Rz. 46 Wenn andere Maßnahmen keinen unmittelbaren Erfolg versprechen, ist das FA nach § 25e Abs. 4 S. 1 UStG berechtigt, dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle (des elektronischen Marktplatzes) mitzuteilen, dass der liefernde Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt. Es handelt sich hierbei um eine Offenbarungsbefugnis nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Haftungsumfang

Rz. 13 Die Haftung nach § 25e Abs. 1 UStG umfasst die nicht entrichteten Steuern aus der Lieferung. Eine Haftung für sonstige Leistungen von Unternehmern, die über die elektronische Schnittstelle (auf elektronischen Marktplätzen) angeboten werden, wird nicht erfasst. Die Vorschrift richtet sich damit vor allem an den Onlineversandhandel mit Waren. Rz. 14 Aus der systematische...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken

Kommentar Die Finanzverwaltung hat eine erfreuliche Vereinfachungsregelung getroffen. Kleinere Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke können danach von der ertragsteuerlichen Erfassung ausgenommen werden. Die Betreiber einer solchen Anlage erhalten eine antragsgebundene Möglichkeit für einen Verzicht auf die Besteuerung. Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Gesetzessystematik

Rz. 3 § 25e UStG ist eine Komplementärvorschrift zu § 22f UStG "Besondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (bis zum 30.6.2021: "Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes"), der zeitgleich zu § 25e UStG in das Umsatzsteuergesetz integriert wurde. Beide Vorschriften enthalten wechselseitige Verweise und bedingen einander. Als...mehr

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Anzeigepflichten bei grenzü... / Zusammenfassung

Überblick Eine Vielzahl von Enthüllungen über den Einsatz von Steuergestaltungsmodellen, die nach der aktuellen Rechtslage durchaus legal zu einer erheblichen Verringerung der Steuerbelastung von Unternehmen und Privatpersonen im Inland geführt haben, haben den Gesetzgeber in Übereinstimmung mit international festzustellenden Entwicklungen veranlasst, eine gesetzliche Grundl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sechsmonatsfrist (§ 9 S 2 AO)

Rn. 93 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Bei zeitlich zusammenhängenden Aufenthalten von mehr als sechs Monaten liegt nach § 9 S 2 AO stets ein gewöhnlicher Aufenthalt vor. Dabei verlangt § 9 S 2 AO lediglich den Aufenthalt im Geltungsbereich der AO, dh im Inland. Demzufolge ist es ausreichend, wenn sich der StPfl während der sechsmonatigen Frist irgendwo im Gebiet der Bundesrepubl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grundsatz (§ 9 S 1 AO)

Rn. 91 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der StPfl muss sich an diesem Ort oder in diesem Gebiet tatsächlich, dh körperlich, aufhalten und verweilen. Ort ist jede beliebige Stelle, die bestimmbar ist. Das kann eine politische Gemeinde sein, aber auch ein anderer Ort, wie zB die Betriebsstätte, die Baustelle, ein Gebäude und Ähnliches (Drüen in Tipke/Kruse, § 9 AO Rz 5). Gebiet ist ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung zu anderen Haftungstatbeständen

Rz. 10 [Autor/Stand] § 11 GrStG begründet eine persönliche, § 12 GrStG eine dingliche Haftung. Neben diesen speziellen Vorschriften des Grundsteuergesetzes kann der Steuergläubiger Haftungsschuldner auch nach den Vorschriften der Abgabenordnung oder aufgrund zivilrechtlicher Haftungsvorschriften in Anspruch nehmen. Dem Gegenstand nach unterscheidet die Abgabenordnung zwische...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Ausnahmen (§ 9 S 3 AO)

Rn. 95 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Ausgenommen vom gewöhnlichen Aufenthalt sind solche inländischen Aufenthalte, die ausschließlich Besuchs-, Erholungs-, Kur– oder ähnlichen privaten Zwecken dienen und deren Dauer nicht länger als ein Jahr beträgt. Ein Aufenthalt zu Ausbildungszwecken (wie Studium, Schulbesuch oder Praktikum) fällt aber nicht hierunter (Avvento in Gosch, § 9 ...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Klage ist begründet. Die Ablehnung der Änderung des Bescheides vom 5.11.2010 durch Bescheid vom 9.11.2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 23.5.2016 ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (§ 101 Finanzgerichtsordnung – FGO). Der Beklagte war verpflichtet, die Erbschaftsteuerfestsetzung vom 5.11.2010 nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 11 Persönliche Haftung

Schrifttum: Gehm, Haftung für Steuerschulden, KStZ 2020, 161; Schmidt, Haftungsfalle Grundsteuer beim Immobilienerwerb – Persönliche und dingliche Haftung des Erwerbers, NWB 2020, 2822; Benne, Haftungsbescheid für rückständige Realsteuern, ZKF 2018, 202; Benne, Kommunaler Duldungsbescheid, ZKF 2018, 125; Nacke, Die Haftung für Steuerschulden, 4. Aufl. 2017; Banzhaf, Die Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerb im Insolvenz- und Vollstreckungsverfahren

Rz. 40 [Autor/Stand] § 11 Abs. 2 Satz 2 GrStG schließt die persönliche Haftung des Erwerbers aus, wenn der Erwerb aus einer Insolvenzmasse oder im Vollstreckungsverfahren erfolgt. Die Regelung entspricht inhaltlich der des § 75 Abs. 2 AO, der ebenfalls die persönliche Haftung des Betriebsübernehmers für Erwerbe aus einer Insolvenzmasse oder im Vollstreckungsverfahren ausschl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Geltendmachung der Haftung

Rz. 45 [Autor/Stand] Der Haftende darf auf Zahlung nur in Anspruch genommen werden, soweit die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen [2] des Steuerschuldners ohne Erfolg geblieben oder anzunehmen ist, dass sie aussichtslos sein würde (§ 219 Satz 1 AO). Das bedeutet jedoch nicht, dass die Behörde sämtliche denkbaren Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben muss, bevor...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen vorzunehmen. Der Kläger zu 1. ist Miterbe der am 0.0.2013 verstorbenen Frau C. Zum Nachlass gehörten Investmentanteile an einem Geldmarktfonds (XXX). Der thesaurierende Fonds investiert in kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere. Zum Todestag befanden sich 1.045 Antei...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 11 GrStG regelt zwei gesonderte Haftungstatbestände, zum einen für den Nießbraucher (§ 11 Abs. 1 GrStG) und zum anderen für den Erwerber des Grundstücks (§ 11 Abs. 2 GrStG). Damit wird der Kreis der Gesamtschuldner für die Grundsteuer (§ 10 GrStG) um weitere Personen erweitert. Haftungsschuldner sind wie Steuerschuldner Gesamtschuldner (§ 44 Abs. 1 Satz...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / 2 Gründe

II. A. Der Senat kann mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheiden (§ 90 Abs. 2 FGO). B. Die Klage ist unbegründet. Der Ablehnungsbescheid vom 20.10.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.11.2020 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten. Der Beklagte ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Kläger keinen Anspruch a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – dazu gehört auch der Anspruch nach dem ErbStG – entstehen nach der allgemeinen Vorschrift des § 38 AO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Tatbestände, an die das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, sind für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in d...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / Leitsatz

1. Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen durch den Berechtigten ist hinsichtlich des Abzugs des Pflichtteils als Nachlassverbindlichkeit grundsätzlich ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO. 2. Prozesszinsen und Gerichtskosten, die in einem Pflichtteilsverfahren anfallen, gehören zu den Nachlassregelungskosten. Für die steuermindernde Berücksicht...mehr