Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Allgemeines

Rz. 11 Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, errechnet sich die Steuer nach dem sog. Splittingverfahren. Darüber hinaus kann das Splittingverfahren gem. § 32a Abs. 6 EStG auch auf das Einkommen verwitweter oder geschiedener Einzelpersonen angewendet werden. Der Gesetzgeber hat durch das G. zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entsche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.2.1 Entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage

Rz. 18 Sach- oder Rechtsfragen umfassen alle Fragen tatsächlicher oder rechtlicher Art. Allerdings werden von § 99 Abs. 2 FGO prozessuale Fragen nicht erfasst, da diese über § 97 FGO vorab entschieden werden können.[1] Nach § 99 Abs. 2 FGO kann somit ein Zwischenurteil auch hinsichtlich des tatsächlichen oder rechtlichen Vorliegens einzelner Besteuerungsmerkmale ergehen. Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 70 EStG wurde durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt. Durch das JStErgG v. 18.12.1995[2] wurde zur Beseitigung materieller Festsetzungsfehler Abs. 3 angefügt. Das JStG 1997 v. 20.12.1996[3], das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.1 Allgemeines

Rz. 17 § 99 Abs. 2 FGO soll zur Verfahrensbeschleunigung dem Gericht die Möglichkeit geben, einzelne entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfragen vorab zu entscheiden.[1] Eine Beschränkung auf bestimmte Klagearten sieht § 99 Abs. 2 FGO nicht vor. Die Vorschrift stellt insofern einen Systembruch dar, als Zwischenurteile über einzelne tatsächliche oder rechtliche Vorfragen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 4 Ausnahmen von der schriftlichen Bescheiderteilung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 15 Mit der Anfügung des Satzes 2 in § 70 Abs. 2 EStG durch das FamLeistG wurde das schon in den Jahren 2007/2008 für drei Ausnahmefälle praktizierte Verfahren (Rz. 1) des Absehens von der Erteilung eines schriftlichen Bescheids wieder eingeführt. Die Ausnahme von der schriftlichen Bescheiderteilung gilt nur für die Fälle, in denen das Kindergeld bereits festgesetzt wurde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift über den ESt-Tarif ist "das Kernstück des Einkommensteuerrechts".[1] Vorbehaltlich der Sonderregelungen zum Progressionsvorbehalt in § 32b EStG, zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in § 32d EStG und zur Besteuerung bestimmter außerordentlicher bzw. weiterer Einkünfte in den §§ 34ff. EStG ergibt sich erst durch die Zuordnung der im Tarif fe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4.1 Splitting bei Verwitweten

Rz. 23 Das Splittingverfahren ist nach § 32a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG auch bei einem verwitweten Stpfl. für den Vz anzuwenden, der dem Kj. folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist. Weitere Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung gem. § 26 Abs. 1 EStG erfüllt waren (sog. Verwitweten- oder Gnaden-Splitting), d. h. der Stpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 5 Rückwirkende Zahlung (Abs. 3 a. F.) bei  Anträgen vom 1.1.2018 – 17.7.2019

Rz. 18 Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 66 Abs. 3 EStG). Geht der Antrag bei einer unzuständigen Behörde ein und wird weitergeleitet, gilt der Eingang bei der zuständigen Behörde.[1] Die Gesetzesänderung soll Missbräuche beim Bezug von Kindergeld bekämpfen. § 66 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 4 Zahlungszeitraum (Abs. 2)

Rz. 12 Nach § 66 Abs. 2 EStG wird das Kindergeld vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. Ein Anspruch auf Kindergeld in Höhe des vollen Monatsbetrags besteht deshalb für jeden Monat, in dem – wenn auch nur kurzzeitig, z. B. nur für einen Tag – die Anspruchsvora...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 37 [Fahrradnutzung]

Rz. 1 Die 2019 eingeführte Steuerbefreiung des Sachbezugs aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads[1] gilt für die Vz 2019–2030 bzw. beim LSt-Abzug für die Lohnzahlungszeiträume 2019–2030 (§ 52 Abs. 4 S. 7 EStG).[2] Dies soll einen möglichst zeitnahen Anreiz bewirken, aber auch berücksichtigen, dass der technische Fortschritt nicht absehbar ist.[3] Die Vorschrift gil...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.2.3 Grund und Betrag

Rz. 12 Weitere Voraussetzung für den Erlass eines Grundurteils ist, dass der in Rede stehende Anspruch nach Grund und Höhe teilbar und hinsichtlich beider Teile strittig ist.[1] Es muss sich also um bezifferbare Ansprüche handeln. Wenn der Streit über den Grund und die Höhe des Anspruchs getrennt geführt werden kann, kann das Grundurteil als Zwischenurteil nicht in Gegensatz...mehr

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ZErb 01/2021, Zivilrechtsak... / 5. Die Bedeutung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO

In § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO findet sich eine Kodifizierung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Betrachtungsweise für das Steuerrecht.[74] Demgemäß ist ein Wirtschaftsgut ausnahmsweise nicht dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen, sondern demjenigen, der dauerhaft die tatsächliche Herrschaft und wirtschaftliche Ausschließungsbefugnis über das Wirtschaftsgut hat.[75] Diese r...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Inlandsanbindung durch Betriebsstätte oder ständigen Vertreter

a) Vorbemerkung Rz. 151 [Autor/Stand] Das Vorliegen inländischen Betriebsvermögens i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG setzt voraus, dass im Inland entweder eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist (vgl. schon Rz. 131). Die Eigenschaft als Inlandsvermögen i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG entfällt, wenn eine inländische Betriebsstätte nicht mehr besteht und au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsbehelfe

Rz. 72 [Autor/Stand] Gegen den Zerlegungsbescheid können sowohl der Steuerpflichtige als auch die betroffenen Gemeinden Einspruch einlegen.[2] Befugt, Einspruch einzulegen, ist aber nur derjenige, der geltend macht, durch den Zerlegungsbescheid beschwert zu sein (§ 350 AO). Der Steuerpflichtige ist beschwert, wenn die von ihm begehrte Änderung dazu führt, dass ein Zerlegungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zerlegungsbescheid

Rz. 70 [Autor/Stand] Am Zerlegungsverfahren sind nach § 186 AO der Steuerpflichtige und die Steuerberechtigten zu beteiligen, denen ein Anteil an dem Steuermessbetrag zugeteilt worden ist oder die einen Anteil beanspruchen. Zuständig ist das Finanzamt, das den Grundsteuermessbescheid erlässt.[2] Wird die Grundsteuer nicht von den Gemeinden festgesetzt und erhoben (wie in den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften (Nr. 4)

Rz. 313 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen gehören auch die Anteile an einer Kapitalgesellschaft, wenn die Gesellschaft Sitz (§ 11 AO) oder Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland hat und der Gesellschafter entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 [Autor/Stand] Ermittlung und Festsetzung der Steuermessbeträge obliegen dem Finanzamt (Lagefinanzamt oder Belegenheitsfinanzamt), in dessen Bezirk das Steuerobjekt der Grundsteuer liegt (§ 22 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO). Für die gemeindefreien Gebiete sind die Landkreise steuerberechtigt. Die Zerlegung erfolgt nach den gesetzlich festgelegten Zerlegungsmaßstäb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Änderungen der Zerlegung

Rz. 76 [Autor/Stand] Der Zerlegungsbescheid ist nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO zu ändern, wenn der Steuermessbescheid, der den Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO) darstellt, geändert worden ist (vgl. die Kommentierung zu § 21 GrStG). Regelungen zur Änderung der Zerlegung trifft auch § 189 AO, wenn der Anspruch eines Steuerberechtigten auf einen Anteil am Steuermessbetrag nicht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer

Rz. 46 [Autor/Stand] Nur die bestandskräftig festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer ist abzugsfähig (zur Umrechnung s. Rz. 52). Bei Ratenzahlungen sollte man zumindest vorläufig die gesamte Steuer aus Praktikabilitätsgründen anrechnen.[2] Rz. 47 [Autor/Stand] Das Erfordernis der Bestandskraft folgt aus den Worten "keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegt". Ist noch e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 26 [Autor/Stand] Im zweiten Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der mit Bemessung der Grundsteuer überschrieben ist, regeln §§ 14–24 GrStG im Einzelnen die Ermittlung und Festsetzung der Steuermessbeträge. § 22 GrStG ist grundlegender Teil der Regelungen zur Zerlegung. Ein enger Zusammenhang besteht zu § 23 GrStG, der den Zerlegungsstichtag bestimmt. § 24 GrStG sieht den ...mehr

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ZErb 01/2021, Zivilrechtsak... / 3. Allgemeiner methodologischer Ansatz

Vor dem Hintergrund der Relativität der Rechtsbegriffe hat sich im Steuerrecht der allgemeine methodologische Ansatz durchgesetzt.[10] Durch Auslegung anhand von Wortlaut, Historie, Systematik und Telos wird geprüft, ob ein zivilrechtlich vorgeprägtes Tatbestandsmerkmal seine zivilrechtliche Bedeutung im Steuerrecht behält.[11] Das BVerfG hat diesen allgemeinen methodologisc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Geltungsbereich der besonderen Bewertungsregeln (Abs. 1)

Rz. 14 [Autor/Stand] § 17 Abs. 1 BewG lässt es zu, dass die besonderen Bewertungsvorschriften des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes auch durch weitere Einzelsteuergesetze, z.B. Landes- oder Kirchensteuergesetze, für anwendbar erklärt werden. Er schließt auch nicht aus, dass z.B. die Vorschriften über die Einheitsbewertung oder die Einheitswerte durch nicht steuerliche Ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 30 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, des Grundvermögens und des Betriebsvermögens, die sich nur auf das Ausland erstrecken, sind ausdrücklich ausschließlich nach den Vorschriften des ersten Teils des BewG (§§ 1–16 BewG) zu bewerten, d.h. insb. die Vorschriften des zweiten Teils des BewG (§§ 17–109 BewG) kommen nicht zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Antrag auf Anrechnung

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Anrechnung erfolgt nur auf Antrag. Bei Auslandsvermögen in mehreren Staaten ist ein Antrag für jeden Staat zu stellen (s. Rz. 45). Rz. 57 Gestaltungstipp: Es dürfte vorteilhaft sein, in jedem betreffenden Staat die Anrechnung zu beantragen, soweit dies dort vorgesehen ist. In Deutschland sollte die Steuerfestsetzung unter Vorbehalt oder zumindest vorl...mehr

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ZErb 01/2021, Zivilrechtsak... / I. Einleitung

Seit seiner Entstehung wird dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eine besondere Nähe zum Zivilrecht zugeschrieben.[2] Die Rechtsprechung spricht von einer bürgerlich-rechtlichen Prägung des Erbschaftsteuerrechts.[3] Die ehemalige Vorsitzende Richterin des für das Erbschaftsteuerrecht zuständigen II. Senats am Bundesfinanzhof geht einen Schritt weiter. Meßbacher-Hönsch zuf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Nachweis ausländischer Steuer (Abs. 3)

Rz. 62 [Autor/Stand] Entsprechend § 90 Abs. 2 AO ordnet § 21 Abs. 3 ErbStG an, dass der eine Anrechnung begehrende Steuerpflichtige (nur) dem Finanzamt die Höhe des maßgeblichen Auslandsvermögens und die Bezahlung der ausländischen Steuer nachweisen muss, worauf er seine Anrechnung stützt. Rz. 63 [Autor/Stand] Am besten dazu eignen sich der ausländische Steuerbescheid, dessen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mehrfache Besteuerung desselben Vermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass dasselbe Vermögen mehrfach nach dem ErbStG besteuert und die Steuer tatsächlich [2] entrichtet wurde, wobei es sich auch nur um einen Teil des zum ersten Erwerb gehörenden Vermögens handeln kann. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes in Abs. 1 ("nach diesem Gesetz") und Abs. 3. Obwohl die nach dem StraBEG e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ausländisches Grundvermögen

Rz. 37 [Autor/Stand] Ausländisches Grundvermögen ist mit dem gemeinen Wert i.S.d. § 9 BewG anzusetzen. Hierfür können grundsätzlich insb. die allgemeinen Bewertungsverfahren Vergleichswertmethode (vgl. § 9 BewG Rz. 39 ff.), Ertragswertmethode (vgl. § 9 BewG Rz. 51 ff.) und Sachwertmethode (vgl. § 9 BewG Rz. 58 ff.) verwendet werden. Rz. 38 [Autor/Stand] Eine unmittelbare Anwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Begriff des ausländischen Sachvermögens

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Begriff Sachvermögen entsprechend der Titulierung zu § 31 BewG wird im BewG nicht ausdrücklich definiert. Jedoch lässt sich aus den Regelungen der §§ 31, 32 BewG entnehmen, dass durch das BewG mit dem Begriff Sachvermögen das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§ 33 BewG), Grundvermögen (§ 68 BewG) und Betriebsvermögen (§ 95 BewG) erfasst wird.[2] N...mehr

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FoVo 07+08/2021, Welche Unt... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG folgt der Argumentation des Gläubigers Die sofortige Beschwerde ist nach § 793 ZPO zulässig und auch in der Sache begründet. Gemäß § 802l Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO darf der GV, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt oder bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläub...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Ermittlung und Bewertung des inländischen Betriebsvermögens

a) Allgemeines Rz. 228 [Autor/Stand] Gemäß § 12 Abs. 5 ErbStG ist das inländische Betriebsvermögen, für das ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG festzustellen ist, mit dem auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG) festgestellten Wert anzusetzen. Für die Wertermittlung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend (vgl. § 11 i.V.m. § 9 ErbStG). Rz....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Vermögensgegenstände, die nicht zum Inlandsvermögen i.S.d. Vorschrift (Nrn. 1 bis 9) gehören

Rz. 516 [Autor/Stand] Nicht zum Inlandsvermögen i.S.v. § 121 BewG gehören alle diejenigen Vermögensgegenstände und organisatorischen Einheiten, die sich nicht unter eine der Ziffern 1 bis 9 dieser Vorschrift einordnen lassen. Rz. 517 [Autor/Stand] So gehören beispw. die folgenden Wirtschaftsgüter, sofern sie nicht dem inländischen Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3 BewG) oder land...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] Ermittlung und Festsetzung der Steuermessbeträge obliegen dem Finanzamt (Lagefinanzamt oder Belegenheitsfinanzamt), in dessen Bezirk das Steuerobjekt der Grundsteuer liegt (§ 22 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO). Die Zerlegung wird nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren von Amts wegen durchgeführt.[2]mehr

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FoVo 07+08/2021, BGH erweit... / 2 II. Die Entscheidung

Der BGH widerspricht und bestätigt seine Rechtsprechung Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO statthaft und auch ansonsten nach § 575 ZPO zulässig. In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Der GV ist nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO beim Vorliegen eines entsprechenden Vollstreckungsauftrags d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 22 gehört zum zweiten Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Steuer zum Gegenstand hat. Das Besteuerungsverfahren wird nur in bestimmten Fällen durch die Zerlegung des Steuermessbetrags ergänzt. Die Zerlegung soll in unmittelbarem Anschluss an die Festsetzung des Steuermessbetrags vorgenommen werden. Der gemeindliche Hebesatz (§ 25 GrS...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Nr. 1)

Rz. 86 [Autor/Stand] Als inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen kommen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von beschränkt steuerpflichtigen Personen in Betracht, die im Inland belegen sind. Zum Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vgl. § 158 BewG. Danach kann zum Inlandsvermögen auch eine einzige landwirtschaftliche Nutzfläche gehören.[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 21 ErbStG setzt voraus, dass es sich um Erwerbe mit unbeschränkter Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG handelt (s. § 2 ErbStG Rz. 25 ff.). Bei beschränkter Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG; s. § 2 ErbStG Rz. 87 ff.) besteht keine Anrechnungsmöglichkeit. Der Erblasser bzw. Zuwender oder der Erwerber müssen Inländer sein. D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Zeitliche Grenze (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 53 [Autor/Stand] Die ausländische Steuer ist nur anrechenbar, wenn die deutsche Erbschaftsteuer für das Auslandsvermögen innerhalb von fünf Jahren seit der Entstehung der ausländischen Erbschaftsteuer entstanden ist, s. R E 21 Abs. 2 ErbStR 2019. Der Zeitpunkt der Festsetzung der ausländischen Steuer ist unerheblich. Rz. 54 [Autor/Stand] Dass die ausländische Erbschaftste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Auslandsvermögensbegriff (Abs. 2)

Rz. 58 [Autor/Stand] § 21 Abs. 2 ErbStG unterscheidet zwei Arten von Auslandsvermögen: War der Erblasser (bzw. Schenker) Inländer i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG (s. § 121 BewG Rz. 680), ist der Auslandsvermögensbegriff enger gefasst (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Ob der Erwerber Inländer oder Ausländer ist, ist unerheblich. In diesem Fall gelten als Auslandsvermögen nur d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Betriebsvermögen der freien Berufe

Rz. 287 [Autor/Stand] Zum inländischen Betriebsvermögen i.S.d. § 121 Nr. 3 BewG gehört auch das Vermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen, das der Ausübung eines freien Berufs im Inland dient, wenn hierfür im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Denn durch § 96 BewG steht die Ausübung eines freien Berufs i.S.v. § 18 Abs. 1 ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenrecht: Streitwert bei Anfechtung einer Prüfungsanordnung

Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdienstes der Steuerverwaltung. Daneben zählen die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Umsatzsteuer-Sonderprüfung zu den Außenprüfungsdiensten. Die Betriebsprüfung ist für die Finanzbehörden ein wesentliches Instrument, mit dem sie ihre Aufgabe erfüllen, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze festzusetzen und zu erheben. Sie hat die ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Antrag auf Ruhen des Verfahrens abrechnen

Frage: Ich habe für Mandanten beim Finanzamt einen Einspruch eingelegt und aufgrund anhängiger Musterverfahren auch einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens (§ 363 AO) gestellt. Kann dieser Antrag nach der StBVV abgerechnet werden? Wie ich hörte, ist z. B. die Aussetzung der Vollziehung seit der Neuregelung des § 40 StBVV zusätzlich zu einem Einspruch abrechenbar. Antwort: Die Fra...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 1 Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Ein entsprechender Verdacht zulasten des Steuerberaters kann entstehen, wenn gegen den Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde und die Ermittlungsbeamten annehmen, dass der Steuerberater hiervon gewusst und den Mandanten unterstützt hat. Da das Wissen des Beraters die entscheidende Komponente des Vorsatzes ist, lautet ein verbreiteter Rat, da...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 3 Nachträgliches Erkennen unrichtiger Angaben

Für das nachträgliche Erkennen unrichtiger Angaben sind die folgenden Fallgruppen zu unterscheiden: Fallgruppe 1: Der Steuerberater erkennt nachträglich, dass sein Mandant Steuerhinterziehung begangen, d. h. dem Finanzamt gegenüber vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Hier ist der Berater nicht verpflichtet, dem Finanzamt die Hinterziehung des Mandanten...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 2 Bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit

Die ältere Rechtsprechung und Literatur postulierte zahlreiche bußgeldrechtlich relevante Sorgfaltspflichten des Steuerberaters. Es besteht jedoch die Gefahr, dass Sorgfaltspflichten überspannt werden. Der Steuerberater hat nicht die Möglichkeit der Erstellung vorläufiger Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse. Er unterliegt darüber hinaus in weit größerem Umfang dem Fristen...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 4.2 Selbstanzeige wegen leichtfertiger Steuerverkürzung

Wenig risikoreich ist dagegen eine Selbstanzeige wegen leichtfertiger Steuerverkürzung.[1] Praxis-Beispiel Versehentlich falsche Abheftung Nach Bekanntgabe des Strafverfahrens hinsichtlich Einkommensteuer-Hinterziehung 2011 gegenüber dem Beschuldigten B trägt sein Steuerberater vor, dass die beiden Belege über die betreffenden, durch eine Kontrollmitteilung aufgedeckten Einnah...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 4.1 Selbstanzeige wegen Beihilfe oder (Mit-)Täterschaft

Der Extremfall ist, dass der Steuerberater zweifelsfrei Beihilfe geleistet oder gemeinschaftlich (mittäterschaftlich) mit seinem Mandanten eine Steuerhinterziehung begangen hat. Verweigert der Steuerpflichtige in einem solchen Fall nach Rücksprache die Offenbarung gegenüber dem Finanzamt, darf der Steuerberater zum eigenen Schutz Selbstanzeige erstatten. Die Offenbarung eine...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / Zusammenfassung

Überblick Steuerberater können dem Vorwurf der Täterschaft der Steuerhinterziehung, der Beihilfe oder der Mittäterschaft ausgesetzt werden. Ermittlungsbehörden müssen den Vorsatz (wissentliches Verhalten) des Beraters nachweisen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 370 AO regelt die Steuerhinterziehung, § 27 StGB die Beihilfe und § 25 Abs. 2 StGB die Mittäterschaft.mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 6 Ermittlungsprobleme der Finanzbehörden

Steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Steuerberater sind selten. Neben dem Umstand, dass somit die ganz überwiegende Zahl der Steuerberater die vielfach im Schrifttum behandelten Probleme mit "hinterziehungsgeneigten Mandanten" offensichtlich zu meistern verstehen, sind hierfür spezifische Schwierigkeiten der Ermittlung ursächlich. Beihilfe setzt vor...mehr

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Zoll kompakt: Import / Zusammenfassung

Überblick Unter Import ist sowohl der Eingang von Unionsware aus der EU als auch die Einfuhr von Nicht-Unionsware aus Drittländern und der EU zu verstehen. Dieser Beitrag informiert, was beim Intrahandel und Extrahandel zu beachten ist, wie die Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr abläuft und welche besonderen Verfahren es gibt. Gesetze, Vorschriften und ...mehr