Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 14 Ausländisches Vermögen

Gehört zum begünstigten Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG auch nicht inländisches Vermögen, so hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung im Zeitpunkt der Steuerentstehung und während der gesamten in § 13a Abs. 3 ErbStG und § 13a Abs. 6 ErbStG genannten Zeiträume besteht.[1] Den Steuerpflichtigen treffen damit bei Auslandssachv...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 2.2 Erlass aus Billigkeitsgründen

Das Finanzamt kann Säumniszuschläge aus Billigkeitsgründen erlassen.[1] Das ist insbesondere der Fall, wenn der Schuldner zahlungsunfähig und überschuldet ist, die verspätete Zahlung auf ein offenbares Versehen des Arbeitgebers oder die verspätete Zahlung auf eine plötzliche Erkrankung zurückzuführen ist. Das gilt jedoch nicht, wenn der Erkrankte einen Vertreter beauftragen konn...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / Zusammenfassung

Überblick In diesem Beitrag wird ausführlich dargestellt, in welchem Fall und in welcher Weise bei verspäteter Abführung der vom Arbeitgeber einzubehaltenden und übernommenen Lohnsteuer sowie verspäteter Beitragszahlung Säumniszuschläge berechnet werden. Sozialversicherungsrechtlich wird dabei bezüglich der Beitragsfälligkeit zwischen pflicht- und freiwillig krankenversicher...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 1 Säumniszuschlag bei verspäteter Zahlung

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die im Anmeldungszeitraum einbehaltene (individuelle) und von ihm zu tragende (pauschale) Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Bei verspäteter Zahlung der Lohnsteuer erhebt das Finanzamt einen Säumniszuschlag.[1] Der Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes allein durch Zeitablauf; auf ...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 6 Praxisbeispiele und Sonderfälle

Praxis-Beispiel Abgabetermin fällt auf einen Samstag oder Sonntag Der 10.5.2025 als Abgabetermin für die Lohnsteuer-Anmeldung für April fällt auf einen Samstag. Die einzureichende Lohnsteuer-Anmeldung wird am Montag, 12.5.2025 abgegeben, die Lohnsteuer wird vom Finanzamt per Lastschrift abgebucht. Ergebnis: Es entsteht weder ein Säumnis- noch ein Verspätungszuschlag, da der 10...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.8 Verstoß gegen die Lohnsummenregelung

Welche Folgen eintreten, wenn gegen die Lohnsummenregelung verstoßen wird, ist in § 13a Abs. 3 Satz 5 geregelt. Bei einem Verstoß gegen die Lohnsummenregelung erfolgt keine Inanspruchnahme des Schenkers für die Schenkungsteuer nach § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG. Anders sieht es indes aus, wenn der Schenker die Steuer auch in diesem Fall übernommen hat. Unterschreitet die Summe de...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 17 Steuerermäßigung bei Belastung mit Einkommensteuer nach § 35b EStG

§ 35b EStG enthält eine Steuerermäßigung für den Fall, dass bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte berücksichtigt worden sind, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen vier Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben. Dabei wird die um sonstige Steuerermäßigungen gekürzte tarifliche Einkommensteuer, die auf diese...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.5.5 Wegfall des Entlastungsbetrags

a) Wegfall innerhalb der Fünfjahresfrist Wie auch der Verschonungsabschlag fällt auch der Entlastungsbetrag weg, wenn gegen die Behaltensregelungen verstoßen wurde. Es gilt dabei eine Behaltensfrist von 5 Jahren. Diese Regelung gilt aber nur für den 85 %igen Verschonungsabschlag. Nicht hingegen im Falle des § 13c ErbStG. Ferner auch nicht für die Lohnsummenregelung nach § 13a...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 1.2.2 Weitere Änderung der BFH-Rechtsprechung ab dem Jahr 2018

Ende 2018 hat der BFH – in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung – entschieden, dass eine Bruchteilsgemeinschaft i. S. d. §§ 741 ff. BGB (hierzu gehören auch Ehegattengemeinschaften) mangels zivilrechtlicher Rechtsfähigkeit kein Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sein kann.[1] Diese Rechtsprechung hat der BFH nachfolgend bekräftigt.[2] Nach dieser nochmals geänderten BFH-Re...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.4 Voraussetzungen für den Vorwegabschlag

Damit der Abschlag zur Anwendung kommt, müssen der Gesellschaftsvertrag oder die Satzungen Bestimmungen enthalten, die zudem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen: a) Die Entnahme oder Ausschüttung ist auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen aus der Gesellschaft entfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerr...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2.1 Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG).

Hierbei orientiert sich die Formulierung: Grundstücke und Grundstücksteile an der Formulierung in § 266 Abs. 2 A.II.1 HGB [1] und ist anhand zivilrechtlicher Vorgaben zu bestimmen. "Grundstück" ist danach eine unbewegliche Sache i. S. des § 90 BGB [2] und ein räumlich abgegrenzter, im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt geführter Teil der Erdoberfläche. Zu den wesent...mehr

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Erbschaft- und Schenkungste... / 3.6 Wegfall der Steuerbefreiung

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG fällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt. Anwendungsfälle sind z. B. die Veräußerung oder die Vermietung bzw. Verpachtung des Grundstücks. Die bisherige Steuerfestsetzung wird nun rückwirkend geändert. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Das Verhältnis zur Selbstanzeige nach § 371 AO

Rz. 110 Die Selbstanzeige nach § 371 AO stellt insgesamt eine Ausnahmevorschrift des deutschen Strafrechts dar, denn sie bewirkt Straffreiheit auch bei einer bereits beendeten Steuerhinterziehung. Die Regelung ist in Anbetracht der vielen Selbstanzeigen aufgrund von Kapitalanlagen im Ausland und einigen populären Fällen seit dem Jahr 2010 stark in die Diskussion gekommen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Standort der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift des § 27b UStG beinhaltet einen nicht mehr ganz neuen aber nachträglich eingefügten besonderen Bestandteil des deutschen Umsatzsteuergesetzes, was unschwer aus der Buchstabennummerierung erkennbar ist. Die Regelung wurde durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) v. 19.12.2001 in das UStG eingefügt[1], sie ist zum 1.1.2002 in Kraft getreten und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Betriebsnahe Veranlagung und Sachverhaltsermittlung

Rz. 93 Prüfungshandlungen durch die sog. Betriebsnahe Veranlagung (BNV) oder die (seltenen) Sachverhaltsermittlungen durch einen Veranlagungsbeamten stellen Ermittlungen eines steuerlich relevanten Sachverhalts nach den §§ 85ff. der Abgabenordnung dar, sofern denn die BNV nicht durch Prüfungsanordnung angeordnet wurde.[1] Zu beachten ist, dass auch im Rahmen solcher Maßnahme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.3 Die Verletzung des Zitiergebots (Verfassungsmäßigkeit des § 27b UStG)

Rz. 56 § 27b UStG wirft nun vor allem im Zusammenhang mit dem Betreten Räumen – und insbesondere von gemischt genutzten Räumen – eine wichtige verfassungsrechtliche Frage auf.[1] Wie in den letzten Absätzen ausgeführt, wird durch das Betretensrecht der Regelung jedenfalls in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG eingegriffen. Das Grundgesetz sieht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Die betroffenen Rechtssubjekte

Rz. 69 Das Betretensrecht greift nach dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 S. 1 UStG gegenüber solchen Personen, die einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit selbstständig nachgehen. Das trifft uneingeschränkt auf den umsatzsteuerlichen Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 UStG zu. Demnach hat grundsätzlich jeder umsatzsteuerliche Unternehmer das Betreten zu gewähren, sofern d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 § 27b Abs. 1 UStG räumt der Finanzbehörde die Befugnis ein, zur Aufklärung umsatzsteuerlicher Sachverhalte unangekündigt und ohne die Beachtung der Formalien einer steuerlichen Außenprüfung – also vor allem ohne vorhergehende Prüfungsanordnung – die betrieblichen Räume und Grundstücke eines Unternehmers zu betreten und sich die Buchführungs- und andere Geschäftsunterl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die mit der Umsatzsteuer-Nachschau befassten Amtsträger

Rz. 23 Im gesamten Wortlaut des § 27b UStG findet sich keine Aussage darüber, welche Amtsträger der Finanzbehörde zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau befugt sind[1], gemeint sein dürfte damit der in § 7 AO allgemein definierte Begriff des Amtsträgers. Das Gesetz spricht insoweit folgerichtig in § 27b Abs. 1 UStG lediglich von "den damit betrauten Amtsträgern". Daru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Umfang der Prüfungsrechte und die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen nach § 27b Abs. 2 UStG

Rz. 81 Nach § 27b Abs. 2 UStG haben die von einer Umsatzsteuer-Nachschau betroffenen Personen dem Amtsträger auf dessen Verlangen: Zitat Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Umsatzsteuer-Nachschau unterliegenden Sachverhalte vorzulegen, ihnen die Sichtung elektronischer Daten und Rechnungen sowie dazu die Inbetriebnahme elektronischer Datenv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Steuerfahndungsprüfung

Rz. 99 Die Umsatzsteuer-Nachschau muss als Maßnahme des Besteuerungsverfahrens strikt von der Steuerfahndungsprüfung im Steuerstrafverfahren nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 AO abgegrenzt werden; beide Maßnahmen unterscheiden sich grundlegend, weil im Strafverfahren andere Eingriffsrechte bestehen und dem Steuerpflichtigen auch andere Rechte zustehen. Die Steuerfahndung er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Kassen-Nachschau

Rz. 105a Die mWv 1.1.2018 neu in § 146b AO eingefügte Möglichkeit der Durchführung einer unangekündigten Kassen-Nachschau [1] ist im Verhältnis zu § 27b UStG eine für die Finanzbehörden interessante Möglichkeit der Erweiterung ihrer Prüfungsrechte, denn beide "Nachschauen" lassen sich m. E. miteinander kombinieren.[2] Damit kann sich die Finanzbehörde in der Tat unangekündigt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Anlass und Gegenstand einer Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 15 Die Voraussetzungen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau und ihr Inhalt ergeben sich auf einen ersten Blick recht deutlich aus dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 UStG. Im Detail lässt diese Regelung aber dann doch überraschend viele wichtige Fragen offen, wie nachfolgend einzeln aufzuzeigen sein wird. Auch die geltende Verwaltungsanweisung in Abschn. 27b.1 UStAE g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Betriebsprüfung

Rz. 95 Die Umsatzsteuer-Nachschau ist keine Außenprüfung, wie sie insbesondere die steuerliche Betriebsprüfung zum Inhalt hat (Rz. 13), sie kann zwar nach § 27b Abs. 3 UStG unter bestimmten Voraussetzungen in eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung übergehen; ein Übergang zur Betriebsprüfung ist aber ausgeschlossen. Die Umsatzsteuer-Nachschau und die Betriebsprüfung unterscheiden si...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3.2 Zuständiges Finanzamt

Rz. 135 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 136 einstweilen frei Rz. 137 Bei der Einbringung in eine ausländische Personengesellschaft ohne inländische Betriebsstätte sind bei mehreren im Inland steuerpflichtigen Mitunternehmern für die Feststellungerklärung gem. § 18 Abs. 2 AO die nach § 19 AO oder § 20 AO für die Mitunternehmer zuständigen FÄ zuständi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Der Übergang zur Außenprüfung (§ 27b Abs. 3 UStG)

Rz. 86 Zu beachten ist, dass eine laufende Umsatzsteuer-Nachschau im Einzelfall in eine Außenprüfung übergeleitet werden kann. Gemäß § 27b Abs. 3 UStG besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausdehnung (Fortführung) einer konkreten Umsatzsteuer-Nachschau in eine Außenprüfung i. S. d. § 193 AO, sofern die im Rahmen der Nachschau getroffenen Feststellungen dazu Anlass geben....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.8 Die Verweigerung des Zutritts oder des Einsichtsrechts

Rz. 73 Eine Umsatzsteuer-Nachschau kann allerdings trotz Betretensrecht nur durchgeführt werden, wenn die Beamten überhaupt Zutritt erhalten. Sollte bei dem "Besuch" niemand anwesend sein, dann besteht keinesfalls ein Recht zum Öffnen der Räumlichkeiten, die Umsatzsteuer-Nachschau ist gerade keine strafprozessuale Durchsuchung mit dem Recht auf Zwangsmaßnahmen[1], bei der so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck und praktische Umsetzung

Rz. 7 Der Zweck zur Schaffung einer Umsatzsteuer-Nachschau in § 27b UStG erschließt sich bereits aus dem Namen des der Vorschrift zugrunde liegenden Gesetzes, des "Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes". Er besteht in erster Linie in der Vermeidung und Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung. Aus der Sichtweise zum Zeitpunkt der Einfügung der Vorschrift galt dies wohl insbes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Formelle Voraussetzungen und Rechtsnatur

Rz. 27 Die formellen Anforderungen zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau sind insgesamt nur gering. Im Wesentlichen muss die Finanzbehörde im pflichtgemäßen Ermessen[1] (Rz. 20a) entscheiden, dass bei diesem Steuerpflichtigen etwas "umsatzsteuerlich Erhebliches" zu überprüfen ist. Da die Amtsträger der Finanzbehörde bei der Ausführung aber keine Prüfungsanordnung mit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Rechtsfolgen einer Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 106 Die wesentlichen Rechtsfolgen einer abgeschlossenen Umsatzsteuer-Nachschau ergeben sich bereits daraus, dass die Nachschau keine Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO ist. Die Nachschau kann folglich auch nicht die Rechtsfolgen einer derartigen Außenprüfung auslösen[1], solange sie nicht nach § 27b Abs. 3 UStG in eine solche übergegangen ist. Die Umsatzsteuer-Nachschau ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Der Inhalt des Betretensrechts

Rz. 31 Gemäß § 27b Abs. 1 S. 1 UStG haben die mit der Prüfung (Nachschau) beauftragten Amtsträger das Recht zum Betreten der Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben. Sie dürfen insbesondere in diese Räume eintreten und sich zwecks Durchführung der Prüfung in ihnen aufhalten, wobei hiermit aber vornehmlich Gesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Rechtsnatur der Umsatzsteuer-Nachschau und Rechtsschutz

Rz. 118 Die Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau bewirkt zweifellos einen nachhaltigen Eingriff in die Rechte des davon betroffenen Steuerpflichtigen. Nach der überwiegenden Auffassung stellt deshalb die Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau bereits mit dem sichtbar gewordenen Erscheinen der Prüfer einen mündlichen Verwaltungsakt dar.[1] Zu beachten ist, dass auch g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsstättenfinanzamt / 1.3 Besondere Geschäftseinrichtungen als Betriebsstätte

Als Betriebsstätte gilt nicht nur eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient; Betriebsstätten sind vielmehr auch Landungsbrücken, Kontore und sonstige Geschäftseinrichtungen, die einem Unternehmer, Mitunternehmer oder seinem ständigen Vertreter, z. B. einem Prokuristen, zur Ausübung des Gewerbes dienen. Als Betriebsstätte gilt auc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Rz. 98 Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist eine auf umsatzsteuerliche Sachverhalte beschränkte Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO, die i. d. R. nicht durch Betriebsprüfer, sondern durch spezielle Umsatzsteuer-Sonderprüfer vorgenommen wird. Abgesehen von der Möglichkeit des Übergangs einer Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b Abs. 3 UStG in eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung, gilt z...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.1 Gesamthandsvermögen

Rz. 26 Beim Formwechsel einer gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten bzw. infizierten Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft stellt die Gesamtheit der Mitunternehmeranteile den Einbringungsgegenstand dar. Hierbei kommt es zur entsprechenden Anwendung des § 20 UmwStG. Einbringende sind grundsätzlich die Gesellschafter der Personengesellscha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.1 Der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Wohnung

Rz. 40 Einen rechtsstaatlich äußerst sensiblen Bereich der Anwendung des § 27b UStG stellt die Frage nach der Möglichkeit des Betretens von Wohnräumen im Rahmen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau dar[1], denn die Wohnung erfährt durch Art. 13 des Grundgesetzes (GG) einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, der deutlich über den Schutz anderer Räume – wie Ges...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.4 Das Merkmal der Freiwilligkeit

Rz. 64 Im Umkehrschluss zu § 27b Abs. 1 S. 2 UStG ist das Betreten von Wohnräumen im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau dann zulässig, wenn der Betroffene den Prüfer freiwillig einlässt. Das erscheint auf einen ersten Blick durchaus systemgerecht, doch wirft es auf einen zweiten Blick viele Fragen auf, weil der Begriff der Freiwilligkeit durchaus weit ist. Voraussetzung der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsstättenfinanzamt / 2 Zuständigkeiten des Betriebsstättenfinanzamts

Das Betriebsstättenfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die lohnsteuerliche Betriebsstätte des Arbeitgebers befindet. Bei diesem Finanzamt ist die Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben und die einbehaltene Lohnsteuer abzuführen.[1] Es ist ebenfalls für alle anderen das Lohnsteuerverfahren betreffenden Pflichten und Rechte des Arbeitgebers zuständig. So hat der Arbeitge...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / cc) Rechtsgrundlage gemäß AO

Mit § 29b AO enthält die Abgabenordnung eine eigene Regelung zur Verarbeitung, und damit auch Übermittlung, personenbezogener Daten. Die Verarbeitung muss in Erfüllung einer Aufgabe erforderlich sein oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen. An der Aufgabenerfüllung fehlt es (keine normative Zuweisung), die Ausübung öffentlicher Gewalt könnte man als erfüllt ansehen. Da...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / IV. Verwertungsverbot hinsichtlich Kontrollmitteilungen gegenüber einem Rechtsanwalt als Berufsgeheimnisträger (§ 194 Abs. 3 AO)

Es ist rechtlich zulässig, dass im Rahmen einer Betriebsprüfung einer Rechtsanwaltskanzlei Belege zu Fremdkonten gesichtet werden. Zwar besteht insoweit ein Vorlageverweigerungsrecht nach § 104 Abs. 1 AO (vgl. hierzu Kobor in Pfirrmann/Rosenke/Wagner, BeckOK/AO, § 104 Rz. 1 f. [April 2024]). Jedoch kann das FA die Vorlage notwendiger Unterlagen in anonymisierter Form verlang...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / I. Schätzung bei formellen und materiellen Mängeln der Kassenführung (§§ 145 ff. AO)

Formelle Mängel der steuerlichen Aufzeichnungen berechtigen insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Ergebnisses der Gewinnermittlung anzuzweifeln (st. Rspr.; vgl. BFH v. 24.6.1997 – VIII R 9/96, BStBl. II 1998, 512 = DStZ 1998, 446 = HFR 1998, 166; v. 15.2.1989 – X R 16/86, BStBl. II 1989, 462 = HFR 1989, 350; v. 17.1.1989 – BFH v. 17.11.1...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / III. Zulässigkeit einer Außenprüfung (§ 193 AO)

Nach § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung u.a. bei Steuerpflichtigen zulässig, die einen gewerblichen Betrieb unterhalten. Für den sachlichen Umfang der angeordneten Prüfung gilt der durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO vorgegebene Rahmen. Danach kann die Außenprüfung beim Steuerpflichtigen mehrere Steuerarten und mehrere Besteuerungszeiträume umfassen. Das Gesetz enthält insoweit ein...mehr

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Der Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO – Frühzeitigere Rechts- und Steuerplanungssicherheit? (AO-StB 2024, Heft 9, S. 274)

RAin/FAinStR/StBin Dr. Isabella Denninger / Ass. jur. Anna Hürten[*] Mit Wirkung zum 1.1.2025 hat der Gesetzgeber zur Beschleunigung des Außenprüfungsverfahrens den "Teilabschlussbescheid" (§ 180 Abs. 1a AO) eingeführt. Dieses neue Verfahrensinstrument wurde in den Regelungskomplex zum Feststellungsverfahren (§§ 179 ff. AO) eingefügt. Unter bestimmten Voraussetzungen können ...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / a) Beispiele für Besteuerungsgrundlagen i.S.d. § 180 Abs. 1a AO

Beispiel 1 Der Pensionsfachprüfer, Verrechnungspreisfachprüfer oder sonstige Fachprüfer hat seinen spezifischen Teil der Prüfung (Teilbereichsprüfung) abgeschlossen und dabei für den Prüfungszeitraum Steuer-Mehrergebnisse ermittelt (vgl. Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 180 AO Rz. 76a [05/2023]). Beispiel 2 Aktivierung bzw. Passivierung dem Grunde und/oder der Höhe nach von ...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 2. Teilabschlussbescheid kann Anzeige- und Berichtigungspflichten nach § 153 Abs. 4 AO auslösen

Werden ein oder mehrere Teilabschlussbescheide erlassen, können hierdurch grundsätzlich entsprechende Anzeige- und Berichtigungspflichten nach § 153 Abs. 4 AO ausgelöst werden. Voraussetzung ist, dass Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO umgesetzt worden sind und die den Prüfungsfeststellungen zugrunde lieg...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / V. Abschluss einer Außenprüfung durch Zusendung des Prüfungsberichts (§ 202 AO)

Die Rücknahme der Beteiligung eines Gesellschafters an einer Betriebsprüfung bei der GbR stellt einen Verwaltungsakt (§ 118 AO) dar. Eine solche Rücknahmeverfügung, welche die Nichtbeteiligung eines Gesellschafters an der Betriebsprüfung ausgesprochen hat, ist erledigt, sobald die Betriebsprüfung abgeschlossen und eine Beteiligung an dieser Prüfung daher nicht mehr möglich i...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 1. Es darf noch kein Prüfungsbericht nach § 202 Abs. 1 AO ergangen sein

Der Teilabschlussbescheid kann nur erlassen werden, "solange noch kein Prüfungsbericht nach § 202 Abs. 1 ergangen ist" (§ 180 Abs. 1a S. 1 AO), d.h. der Prüfungsbericht vollständig fertiggestellt den Machtbereich der Finanzbehörde verlassen hat (AEAO zu § 180 Nr. 7.2. S. 2); auf dessen Bekanntgabe kommt es nicht an. Intention des Gesetzgebers dürfte insoweit sein, dass nach E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur Außenprüfung (AO-StB 2024, Heft 9, S. 271)

BFH- und FG-Entscheidungen StB Helmut Tormöhlen, VorsRiLG a.D.[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 5/2023 (Tormöhlen, AO-StB 2023, 147) werden wieder praxisrelevante FG- und BFH-Entscheidungen zum Thema Außenprüfung vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Be...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahndung und dann auch noch der Datenschutz? (AO-StB 2024, Heft 9, S. 280)

Grenzen und Möglichkeiten der Verwertung von Prüfungsergebnissen MRin Sonja Kranenberg[*] Müssen Betriebsprüfer und Steuerfahnder Datenschutzverstöße an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde weiterleiten und ggf. Beweise erheben und ermitteln? Der Beitrag untersucht, ob der Berater hier unterstützend tätig werden kann/sollte und beleuchtet die Grenzen und Möglichkeiten v...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / bb) Rechtsgrundlage gemäß DS-GVO und AO

Art. 6 DS-GVO kann nicht herangezogen werden. Die Steuerfahndung verarbeitet die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten (oder Ordnungswidrigkeiten), so dass die Regeln der DS-GVO gem. Art. 2 Abs. 2 lit. d DS-GVO nicht greifen. Vielmehr ist die sog. JI-Richtlinie (RL EU 2016/680) heranzuziehen, welche ihre Ausprägung im nationalen Recht im BDSG, Teil...mehr