Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mitteilung an einen Dritten.

Rn 3 Eine Vollmachtskundgabe durch Mitteilung liegt vor, wenn jemand anderer als der Bevollmächtigte formlos von der Bevollmächtigung unterrichtet wird. Die Mitteilung kann auch durch schlüssiges Handeln (konkludent) erfolgen, wobei die Abgrenzung zur konkludenten Außenvollmacht schwierig sein kann (MüKo/Schubert Rz 4). Ein Vertrauenstatbestand wird nur gesetzt, wenn der Dri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 282 regelt – abw vom irreführenden Wortlaut – einen Sonderfall des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung. Bei Verletzung einer Schutzpflicht soll das Erfüllungsinteresse hinsichtlich einer selbst nicht verletzten Pflicht (nur) ausnahmsweise beansprucht werden können, nämlich wenn die ganze Leistung dem Gläubiger wegen der Pflichtverletzung nicht mehr zuzumuten is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beweisführung durch Urkunden.

Rn 8 Der Urkundenbeweis wird durch Vorlage der Urkunde geführt. Besondere Bedeutung kommt dem Urkundenbeweis dadurch zu, dass er der einzig zugelassene Beweis im Urkundenprozess (§§ 592 ff) ist. Der Urkundenbeweis ist ein privilegiertes Beweismittel, weil der Urkunde im Vergleich zu anderen Beweismitteln wie dem Zeugen- oder Sachverständigenbeweis besondere Beweiskraft zukom...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Einschränkung des berechtigten Personenkreises

Rn. 14 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Bei AG, KGaA und SE wird der Kreis der einblicksberechtigten Gesellschafter beschränkt durch eine Mindestschwelle des Anteilsbesitzes – einhundertstel des Grundkap. bzw. 100 TEUR Börsenwert (vgl. § 321a Abs. 2 Satz 1). Nach der RegB erfolgt diese Beschränkung aus Praktikabilitätsgründen (vgl. BT-Drs. 15/3419, S. 43). Die Schwellenwerte sind i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Entsprechung einer Probe oder eines Musters (Abs 3 S 1 Nr 3).

Rn 58a III 1 Nr 3 setzt die Vorgaben des Art 7 I lit b WKRL um und fordert als objektive Anforderung, dass die Kaufsache der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, welche dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt worden sind. Nach alter Rechtslage konnte darin bereits eine Art Beschaffenheitsvereinbarung gesehen werden (vgl Rn 28), nunmehr legt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ermächtigungstreuhand.

Rn 8 Auch bei der Ermächtigungstreuhand bleibt der Treugeber Vollrechtsinhaber. Als solcher ermächtigt er den Treunehmer, in eigenem Namen für ihn tätig zu werden (Bork Rz 1316). Der Treuhänder kann zwar mit unmittelbarer Fremdwirkung über zum Treugut gehörende Gegenstände verfügen (§ 185 I), den Treugeber aber nicht unmittelbar verpflichten. Denn er tritt wie der mittelbare...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Subsidiarität.

Rn 6 Nur ganz besondere Umstände rechtfertigen eine Maßnahme gem § 765a I 1. § 765a erweist sich damit als subsidiär; die Gewährung von Vollstreckungsschutz kommt nach § 765a dann nicht in Betracht, wenn der Schuldner die Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach anderen Vorschriften erlangen kann (BGH NJW 07, 2703, 2704 [BGH 04.07.2007 - VII ZB 15/07]). Kann der Sc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Beschlussmängelstreitigkeiten.

Rn 8 Besonders zweifelhaft und umstr war seit jeher die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten bei AG und GmbH iRv §§ 241 ff AktG. Das hängt mit der Rechtskraftwirkung der §§ 248, 249 AktG zusammen, die im Gegensatz zu § 1055 steht. Ursprünglich hatte der BGH diese Streitigkeiten für nicht schiedsfähig angesehen (BGH NJW 66, 2055 [BGH 11.07.1966 - II ZR 134/65]; ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2023, Anfechtungsrecht

Leithaus/Nerlich/Riewe Anfechtungsgesetz Kommentar, 2. Aufl. 2023 129 Seiten, 55 EUR Verlag C. H. Beck ISBN 978-3-406-74492-1 Nur juristische Personen unterliegen einer Insolvenzantragspflicht. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass es nur bei diesen anfechtbare Tatbestände gibt. Auch natürliche Personen, insbesondere (ehemalige) Selbstständige, Freiberufler oder Personen au...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.3.1 Haupttätigkeit

Tz. 35 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine Haupttätigkeit liegt in folgenden Fällen vor: Der Zeitaufwand beträgt mehr als ein Drittel einer hauptberuflichen Tätigkeit (mehrere gleichartige Nebentätigkeiten wurden zusammengerechnet); eine Abgrenzung zum Hauptberuf ist nicht möglich. Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft: Indiz einer Arbeitszeit von durchschnittlich mehr als sechs S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mindestangaben.

Rn 4 Mindestinhalt des verfahrenseinleitenden Antrags ist nach Abs 2 S 1 die Bezeichnung des Verfahrensziels und der betroffenen Personen. Diese Angaben dienen der Abgrenzung des Verfahrensgegenstands und sind abhängig vom materiellen Recht, also insb dem Begehren des ASt. Nach Wortlaut der Vorschrift handelt es sich jedoch lediglich um eine Soll-Vorschrift, deren Missachtun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Vereinsmitgliedschaft.

Rn 11 Ein Mitgliedsbeitrag (§ 58 Nr 2) zum Verein kann in der Leistung von Diensten, auch in persönlicher Abhängigkeit, bestehen. Anders als beim Dienstvertrag ist Rechtsgrund der Beitragsleistung jedoch nicht ein schuldrechtlicher gegenseitiger Austauschvertrag, sondern die Vereinssatzung mit der Beitragsabrede. Die Beitragsleistung dient dazu, den Vereinszweck zu fördern. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausdrückliche oder konkludente Annahme.

Rn 1 Die Annahme ist wie das Angebot empfangsbedürftige Willenserklärung. Ihr Zugang ist allerdings in den Fällen der §§ 151 1, 152 entbehrlich. Inhaltlich liegt eine Annahme vor, wenn die Erklärung eine uneingeschränkte Zustimmung zum Angebot enthält. Daher geht das Angebot der Annahme stets voraus, die ›antizipierte Annahme‹ ist entweder invitatio (§ 145 Rn 6) oder selbst ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Gesetzliche Schuldverhältnisse.

Rn 7 Gesetzliche Schuldverhältnisse werden vom Normzweck nicht erfasst (s Rn 1) und sind daher grds vom Anwendungsbereich des § 29 ausgenommen; zB Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung, deliktische Schuldverhältnisse (zum Prüfungsumfang iRd § 29s Rn 15), die GoA, auch die Ansprüche nach § 368 BGB und § 371 BGB. Eine Ausnahme muss aber dort gelten, wo das gesetzliche ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kaufvertrag/Werkvertrag.

Rn 21 Beim Kaufvertrag besteht die geschuldete Leistung in der Lieferung und Übereignung der Kaufsache und nicht in deren Herstellung (BGHZ 87, 112). Berührungspunkte zum Werkvertragsrecht bestehen zum einen dort, wo der Verkäufer die Kaufsache selber herstellt. Dann gilt: Handelt es sich um bewegliche Sachen, findet gem § 651 Kaufrecht Anwendung, und zwar mit den dort genan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Geschäftsbesorgungsvertrag.

Rn 7 Gegenstand des Dienstvertrags kann gem § 675 eine Geschäftsbesorgung sein, wenn der Dienstverpflichtete eine ursprünglich dem Dienstberechtigten obliegende selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit wahrnimmt (BGH NJW-RR 04, 989). Dazu gehört insb die Wahrnehmung bestimmter Vermögensinteressen, zB Prozessvertretung, Vermögensverwaltung, Baubetreuung (Grüneberg/Weidenkaff ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Ansatzgrundsätze für die Bilanz

Rn. 89 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg klären, welche Zahlungen als Erträge und Aufwendungen in der GuV des GJ (oder ggf. als Aktiva oder Passiva in der Bilanz) zu erfassen sind. Da die Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg aber Fragen der Bilanzierungsfähigkeit und -pflicht von VG und Schulden sowie der Bilanzierungsverbote nur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirksamkeit.

Rn 3 Die Erklärung kann wegen Treuwidrigkeit unwirksam sein, zB wenn Berechtigter offenkundig Vertrag nicht erfüllen kann (RG HRR 32 Nr 1208; Erman/Grunewald Rz 4) oder dies ablehnt (RG aaO; BGH MDR 62, 974; BRHP/Faust Rz 2; zum Vorpachtrecht BGHZ 102, 237, 240 f; zum Vormietrecht LG Karlsruhe NJW-RR 13, 1479, 1481; aA BGH LM § 505 BGB Nr 5; zur Abgrenzung vgl Karlsr NJW-RR ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Rolle bei Sachverhaltsermittlung iÜ.

Rn 13 SV können zur Erhebung anderer Beweise hinzugezogen werden, insb beim Augenschein (§ 372 I) aber auch beim Zeugenbeweis, uU kann ein eigenes Fragerecht erteilt werden. Zum anderen können sie eigene Ermittlungen übertragen bekommen (s § 404a IV, dort Rn 8–13, zur Übertragung einer im Ausland durchzuführenden Beweisaufnahme dort Rn 14). Zum Augenscheinsgehilfen s § 371 R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einfache Bestandteile.

Rn 4 Einfache Bestandteile können im Umkehrschluss zu § 93 Gegenstand besonderer Rechte sein, an ihnen ist Sondereigentum und Eigentumsvorbehalt möglich (RGZ 69, 117, 120). Im Allg teilen auch einfache Bestandteile das rechtliche Schicksal der Sache (Frankf NJW 82, 654 [OLG Frankfurt am Main 07.04.1981 - 14 U 80/80]). Verfügungen über die Sache erstrecken sich regelmäßig auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umfang.

Rn 4 Die Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen beschränkt sich inhaltlich auf Geschäfte, die der Betrieb des Erwerbsgeschäftes mit sich bringt. Bei der Frage der Abgrenzung ist der Zuschnitt des Betriebes im konkreten Einzelfall maßgeblich (Weimar DB 64, 1509 f; Soergel/Hefermehl Rz 4). Keiner Zustimmung bedürfen alle Rechtshandlungen, die dem geschäftlichen Bereich zuzuordn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gefälligkeitsverhältnisse.

Rn 10 Im Bereich schuldrechtlicher Beziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten ist die GbR in Form einer Gelegenheitsgesellschaft von den Gefälligkeitsverhältnissen abzugrenzen. Entscheidendes Kriterium ist das Vorliegen eines auf die Förderung eines überindividuellen Zweckes gerichteten Willens. Fehlt ein solcher und ist der Rechtsbindungswille auf die bloße Begründung v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Bauträgervertrag.

Rn 31 § 651u liefert für nach dem 31.12.17 entstandene Schuldverhältnisse nun einen eigenständige Definition des Bauträgervertrages, die inhaltlich im Wesentlichen bereits bis zum diesem Zeitpunkt geltenden Grundsätze konkretisiert. Deshalb gilt weiterhin, dass der Bauträger sich durch Abschluss eines Bauträgervertrages verpflichtet, dem Erwerber ein nach dessen Vorstellunge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Auftragsbestätigung.

Rn 9 Die Auftragsbestätigung ist nichts anderes als die Annahme eines Angebots. Die Abgrenzung zum Bestätigungsschreiben erfolgt nicht nach der vom Erklärenden gewählten Bezeichnung, sondern nach dem Inhalt des Schreibens (BGHZ 54, 236, 239). Soll durch das Schreiben der Vertrag erst geschlossen werden, so liegt eine Auftragsbestätigung vor, soll es dagegen nur den Inhalt ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtliche Behandlung.

Rn 3 Die §§ 164 ff finden auf die mittelbare Stellvertretung keine Anwendung. Unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschäftsherrn und dem Vertragspartner sind daher nicht gegeben (krit Canaris NJW 82, 305, 307 ff). Das Innenverhältnis zwischen dem Geschäftsherrn und dem mittelbaren Stellvertreter ist von dem Außenverhältnis zwischen dem mittelbaren Stellvertreter und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht der Hauptsache.

Rn 2 Ist bei Eingang des Antrags auf Erlass einer EA ein Hauptsacheverfahren nicht anhängig, ist das Gericht zuständig, welches erstinstanzlich für die Hauptsache zuständig wäre; sog fiktive Zuständigkeitsbestimmung (I 1). Dabei sind in Familiensachen die neben den allgemeinen (§§ 2 ff bzw § 113 I 2 iVm §§ 12 ff ZPO) geltenden besonderen örtlichen Zuständigkeitsregelungen (§...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. § 242.

Rn 7 Eine Verletzung von Treu und Glauben stellt einen geringeren Verstoß als ein sittlich vorwerfbares Verhalten dar (AnwK/Looschelders Rz 17; Staud/Sack/Fischinger § 138 Rz 31 aA Staud/Sack (2003) Rz 154 f). Einerseits ist die Sittenwidrigkeit vorrangig zu prüfen, andererseits begründet § 242 eine über § 138 hinausreichende Inhaltskontrolle (BaRoth/Wendtland Rz 8). Ausnahm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unterzeichnung ungelesener Urkunden.

Rn 16 Wer eine Urkunde ungelesen und in Kenntnis ihrer Rechtserheblichkeit, aber ohne Bewusstsein ihres Inhalts unterschreibt, kann idR nicht anfechten (BGH NJW 68, 2103; 99, 2665; 02, 957). Grds gilt dies auch für der deutschen Sprache Unkundige (BGHZ 87, 114; BGH NJW 14, 1242 Tz 8; Köln VersR 00, 244), Lese- und Schreibunkundige (LG Köln WM 86, 822) und diejenigen, die den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Parteiidentität.

Rn 11 Früher ging man davon aus, dass Voraussetzung einer wirksamen Widerklage stets die Identität der Parteien von Klage und Widerklage sei (vgl noch BGHZ 40, 185, 187; Frankf FamRZ 93, 1465, 1466; so heute noch ThoPu/Hüßtege Rz 28). Diese Auffassung ist mit der Erweiterung der Widerklage auf die Fälle der Drittwiderklage überholt (s dazu Rn 18 ff). Nach heutigem Begriffsve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Sicherungsaufklärung.

Rn 214 Die Sicherungsaufklärung (therapeutische Aufklärung, Sicherheitsaufklärung) ist erforderlich, um die notwendige Mitwirkung des Patienten am Heilungsprozess (›compliance‹) zu gewährleisten (s dazu insb BGH NJW 05, 427, 428; BGHZ 162, 320, 323; 163, 209, 217 ff; NJW 09, 2820 Rz 8 ff; VersR 18, 1192 Rz 11, alle mwN; Frahm NJW 22, 2899, 2899 f; zur Abgrenzung zum Befunder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck, Anwendungsbereich, Abdingbarkeit.

Rn 1 Die nicht abdingbare (§ 476 I 1 Alt 2, dort Rn 7) Norm soll den Verbraucher vor unklaren und mangels dauerhafter Wiedergabe nicht nachweisbaren Garantien schützen. Sie gilt für alle Garantien iSd § 443, auch von Dritten (va keine ›Herstellergarantie‹), iRe Verbrauchsgüterkaufs, nicht aber für Werbung mit einer Garantie (BGH NJW 11, 2653 [BGH 14.04.2011 - I ZR 133/09] Rz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Privatrechtliche Lasten.

Rn 5 Im Gegensatz zu den öffentlichen Lasten, für die keine zeitliche Abgrenzung besteht, treffen die privatrechtlichen den Nießbraucher nur, wenn sie zur Zeit der Nießbrauchsbestellung bereits auf der Sache ruhten. Rn 6 Den Nießbraucher belasten die Zinsen von Grundpfandrechten. Ein Eigentümerrecht wird gem § 1197 II nicht verzinst. Der Nießbraucher trägt ferner die Einzelle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 53 Beim kumulativen Schuldbeitritt tritt der Mitübernehmer zusätzlich neben dem bisherigen Schuldner in das Schuldverhältnis ein, so dass beide Gesamtschuldner iSd §§ 421 ff werden. Die Zulässigkeit des im BGB nicht geregelten Schuldbeitritts folgt aus der Vertragsfreiheit, § 311 I (anerkannt seit RGZ 59, 232, 233; BGH DB 75, 2081). Die Regelung in § 401 gilt entspr für d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Innerprozessuale Bindungswirkung.

Rn 4 Die in § 318 geregelte innerprozessuale Bindungswirkung tritt anders als die materielle Rechtskraft bereits vor Eintritt der formellen Rechtskraft ein und bestimmt, dass das die Entscheidung erlassende Gericht diese nicht mehr ändern kann und hieran im weiteren Verfahren in der Instanz gebunden ist (vgl § 318 Rn 1). Im Umfang entspricht die innerprozessuale Bindungswirk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Botenschaft.

Rn 17 Der Bote gibt iGgs zum Stellvertreter keine eigene Willenserklärung ab, vielmehr übernimmt er als Erklärungsbote nur den Transport der fremden Erklärung seines Auftraggebers an den Empfänger oder als Empfangsbote den der für seinen Auftraggeber entgegengenommenen, aber nicht an ihn selbst gerichteten Erklärung (BGH NJW 08, 917 [BGH 28.11.2007 - XII ZB 225/05]). 1. Abgre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkung der Rechtswahl (Art 8 I).

Rn 7 Nach Art 8 I ist bei Individualarbeitsverträgen nach Art 3 grds eine Rechtswahl ausdrücklich, in AGB (EuGH NZA 21, 1357 [BAG 28.04.2021 - 10 AZR 34/19]) oder stillschweigend, auch als Teilrechtswahl (Art 3 I, EuGH aaO), zulässig. Eine stillschweigende Rechtswahl kann sich aus arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag (BAG NZA 18, 440) oder die Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 Durch die Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes und der damit einhergehenden Harmonisierung des Leistungsstörungsrechts ist auch das werkvertragliche Mängelhaftungsrecht völlig neu geordnet worden. Das hat dazu geführt, dass wichtige Rechtsfolgen der mangelhaften Herstellung des geschuldeten Gewerkes über die zentrale Verweisungsnorm in § 634 nunmehr im all...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Umfang.

Rn 13 Der Umfang der Schadensersatzpflicht richtet sich nach den Grundsätzen des allgemeinem Schadensersatzrechts (§§ 249 ff BGB). Immaterielle Schadenspositionen werden nicht ersetzt, sondern nur Vermögensschäden (MüKoZPO/Götz § 717 Rz 18). In erster Linie ist Naturalrestitution geschuldet, nach Maßgabe der §§ 250, 251 auch Geldersatz. Es muss derjenige Zustand wiederherges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Andere Familiensache.

Rn 4 Die Vorschrift des § 145 behandelt ausschließlich die nachträgliche Rechtsmittelerweiterung oder Anschließung in Bezug auf Teile des Verbundbeschlusses, die eine andere Familiensache betreffen als diejenige, die bereits mit einem Hauptrechtsmittel angefochten worden ist. Es muss unterschieden werden, ob es sich um einen anderen Verfahrensgegenstand handelt oder ob nur e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweite Instanz.

Rn 1 Das LG ist nach Abs 1 zur Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte berufen. Die geplante Reform, alle Rechtsmittel bei den Oberlandesgerichten zu konzentrieren, ist nur rudimentär umgesetzt worden (Kissel/Mayer § 119 Rz 6). Berufung betrifft das in §§ 511 ff ZPO geregelte Rechtsmittel. Beschwerde umfasst die sofortige Beschwerde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Übersicht.

Rn 4 Während §§ 677 ff Regeln für die echte GoA enthält, beschäftigt sich § 687 II mit der unechten GoA (Geschäftsanmaßung), bei der ein fremdes Geschäft in Kenntnis der Fremdheit als eigenes geführt wird. IRd echten GoA, bei der ein Geschäft für einen anderen geführt wird, lassen sich die berechtigte und die unberechtigte Geschäftsführung unterscheiden. Maßstab für die Abgr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bereitstellung eines digitalen Inhalts, III.

Rn 4 Ein digitaler Inhalt ist dem Verbraucher nach III zur Verfügung gestellt, wenn diesem eine eigenständige Zugriffsmöglichkeit verschafft wurde. Das ›Zugänglichmachen‹ stellt dagegen auf die Möglichkeit der Nutzung durch den Verbraucher unter fremder Kontrolle, also mittels der Einrichtung eines Dritten, ab. Rn 5 Den Gegenstand der Bereitstellungspflicht des Unternehmers k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Irrtumsfälle.

Rn 21 Nach hM wird der Geschäftsherr gebunden, wenn der Bote oder der Vertreter iR seiner Legitimation (Vollmacht oder Botenmacht) handelt. Gleichgültig ist, ob der Handelnde hierbei als Vertreter oder Bote auftritt. Dogmatische Bedenken müssen ggü dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit zurücktreten (MüKo/Schubert Rz 76 ff). Zur Falschübermittlung durch den Erklärungsboten s § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mit der Klage in Anspruch genommener Gegenstand.

Rn 7 Gegenstand ist – insoweit identisch mit dem Merkmal ›Vermögen‹ – jedes Vermögensrecht dinglicher oder schuldrechtlicher Art (vgl BGH NJW 77, 1637, 1638), das allerdings in Abgrenzung zu § 23 S 1 Alt 1 nicht zum Vermögen des Bekl gehören muss (Frankf MDR 81, 322f). In Anspruch genommen wird der Gegenstand mit der Leistungs- oder Feststellungsklage (BGH NJW 77, 1637 [BGH ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gerichtsverwaltung.

Rn 15 Unzuständig ist das Präsidium schließlich auch für die Heranziehung eines Richters des Gerichts für Aufgaben der Gerichtsverwaltung, die nach § 4 II Nr 1 und 2 DRiG nicht zu den Aufgaben der Recht sprechenden Gewalt gehören, aber kraft gesetzlicher Erlaubnis neben der Recht sprechenden Gewalt von dem Richter wahrgenommen werden müssen; soll er dafür ganz oder tw von se...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 3 Die Anfechtung muss nicht ausdrücklich erklärt, der Ausdruck Anfechtung nicht verwendet werden. Erforderlich ist eine Äußerung oder ein konkludentes Verhalten, dem der Anfechtungsgegner unzweideutig entnehmen kann, dass das Rechtsgeschäft wegen des Willensmangels rückwirkend beseitigt werden soll (BGHZ 88, 245; 91, 331 f; NJW-RR 95, 859; 02, 380). Die Abgrenzung ist unp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verein mit Binnenmarkttätigkeit.

Rn 6 Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit in einem Binnenmarkt sind planmäßig, entgeltlich und anbietend an einem vereinsinternen Markt ggü ihren Mitgliedern tätig (Reichert/Wagner Kap 2 Rz 88; BRHP/Schöpflin Rz 112 f). Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich, das Entgelt kann auch im Mitgliedsbeitrag oder der Aufnahmegebühr enthalten sein (BRHP/Schöpflin Rz 112). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 5 Raum ist ein kubisches, also nach Länge, Breite und Höhe abgrenzbares Gebilde (Hamm ZMR 16, 300), ein von Boden, Decke und 4 oder mehr Wänden umschlossenes Bauteil (München ZMR 06, 388; LG Dresden ZMR 10, 979, 980) in einem Gebäude (Rn 2). Der Raum iSd WEG ist mithin dreidimensional, wobei alle Wände von einer gewissen Dauerhaftigkeit und Stabilität gekennzeichnet und d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Reparaturverträge.

Rn 5 Nicht auf eine Herstellung, sondern auf Leistungen an einer bestehenden Sache gerichtet sind Reparaturverträge. Sie unterfallen daher dem Werkvertragsrecht (BTDrs 14/6040, 268). Dies soll selbst dann gelten, wenn iRd Reparatur in erheblichem Maße Ersatzteile eingebaut werden (Austauschmotor, AnwK/Linz § 650 Rz 39). Der Erwerb umfassend sanierter Altbauten unterliegt Wer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Eidesstattliche Versicherung.

Rn 5 Hat der Anspruchsschuldner eine Auskunft abgegeben und zieht der Berechtigte deren Wahrheitsgehalt oder Vollständigkeit in Zweifel, hat er das Recht, die Richtigkeit der Auskunft eidesstattlich versichern zu lassen. Dies soll der Verwendung einer den Parteiinteressen angemessenen Sorgfalt Vorschub leisten (MüKoBGB/Krüger § 260 Rz 47). Materielle Unrichtigkeit der Auskun...mehr