Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIX. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Angabepflicht zu den AP-Honoraren wurde mit dem BilReG in das HGB eingeführt sowie mit dem BilMoG an die EU-Vorgaben des Art. 43 Abs. 1 Nr. 15 Unterabs. 1 der 4. EG-R (derweil: Art. 18 Abs. 1 lit. b) der Bilanz-R) i. d. F. der AP-R 2006/43/EG vom 17.05.2006 (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006) angepasst. Entsprechende Angabepflichten be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Organmitglied unmittelbar von dem berichts...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 ist der JA von KapG und i. S. v. § 264a haftungsbeschränkten PersG um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und GuV eine Einheit bildet. Die materielle Bedeutung des Anhangs ergibt sich daraus, dass der JA "klar und übersichtlich sein" (§ 243 Abs. 2) und unter Beachtung der GoB ein den "tatsächlichen Verhältnis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 11 müssen bestimmte Angaben zum Beteiligungsbesitz des bilanzierenden UN in seinem JA dargestellt werden. Danach sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, so...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rn. 83 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 In dieser Position sind solche Ansprüche auszuweisen, die aus von dem bilanzierenden UN bereits erfüllten Umsatzgeschäften resultieren (vgl. HdJ, Abt. II/6 (2010), Rn. 103). Dies bedeutet, dass grds. eine strenge Verbindung zwischen den als UE zu zeigenden Beträgen und den Forderungen aus LuL besteht; Forderungen, denen kein Umsatzgeschäft i....mehr

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Auftragsverarbeitung: Grund... / 5 Auftragsverarbeitung in der Cloud

Viele Fachleute warnen vor den Risiken der Clouds, die beim Vertragsabschluss zu berücksichtigen sind. Dazu gehören Kontrollverlust über die Daten, mangelnde Abgrenzung/Isolierung der verschiedenen Cloud-Nutzer, gefährdete Rückführung der Daten in das eigene System, sowie Datenmissbrauch. System- und Netzwerkausfälle sowie Nichtverfügbarkeit angemieteter Ressourcen und Servi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zur ne... / 2.4 Welche Änderungen ergeben sich für andere als Wohngrundstücke?

Die Reform der Grundsteuer betrifft nicht nur Wohn-, sondern auch Geschäftsgrundstücke. Anders als bei Wohngrundstücken werden für vermietete Geschäftsgrundstücke keine statistischen Daten erhoben, die für die Bewertung genutzt werden könnten. Daher orientiert sich die Grundsteuer hier am vereinfachten Sachwertverfahren, das für die Wertermittlung auf die gewöhnlichen Herste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 2): Tradi... / 4. Gewerblich oder privat?

Eine wichtige Weichenstellung ist die Frage: Nimmt der Steuerpflichtige selbst aktiv an der Blockerstellung – und damit an der Erzeugung von Kryptowerten – teil (Mining, Forging)? Wird diese Frage mit ja beantwortet, muss weiter geprüft werden, ob gewerbliches Handeln vorliegt.[12] Beim Mining und Forging scheint das BMF im Grundsatz (wohl) von gewerblichen Einkünften i.S.d. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / 2. Ausgangsbeispiel

Für die nachfolgenden Betrachtungen soll das unten dargestellte Ausgangsbeispiel gebildet werden, wonach der hier infragestehende Steuerpflichtige einen 100%igen Anteil an einer GmbH hält; eine 50%ige Kommanditbeteiligung an einer originär gewerblich tätigen KG mit Betriebsstätte im Inland innehat; eine inländische Immobilie besitzt; und ein inländisches Tagesgeldkonto unterhält...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.2 Abgrenzung – keine Arbeitnehmerentsendung

Rz. 150 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine Arbeitnehmerentsendung liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer zur Erfüllung einer Dienst- oder Werkleistungsverpflichtung des entsendenden Unternehmens bei einem anderen Unternehmen tätig wird und sein Arbeitslohn Preisbestandteil der Dienst- oder Werkleistung ist (z. B. beim gewerblichen Arbeitnehmerverleih oder bei Werkleistungen). L...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.4 Abgrenzung zu anderen Abkommen und Bestimmungen

Rz. 40 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Vor Anwendung eines DBA sind weitere zwischenstaatliche Abkommen bzw. Vereinbarungen zu beachten, nach denen u. a. Arbeitnehmer von deutschen Steuern befreit sein können (z. B. bei Tätigkeiten für die EU, UNO oder NATO). Der jährlich erscheinende "Fundstellennachweis B" des BGBl. enthält die von Deutschland und seinen Rechtsvorgängern abgesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Digitalwährung

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Geld, > Kryptowährung, ergänzend > Bitcoin. Zur Abgrenzung von > Barlohn und > Sachlohn sowie zur Anwendung von > Steuerbefreiungen vgl Pillen/Hilbert, NWB 2023, 1325 (siehe auch BMF-Schreiben vom 10.05.2022, BStBl 2022 I, 668).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Strenges Niederstwertprinzip

Rz. 279 Gem. § 253 Abs. 4 HGB sind bei VG des UV Abschreibungen vorzunehmen, wenn sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wert ergibt (Satz 1). Ist kein Börsen- oder Marktpreis feststellbar, bildet der niedrigere beizulegende Wert den relevanten Vergleichsmaßstab (Satz 2). Diese unter dem Begriff strenges Niederstwertprinzip bekannte Bewer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Künstlerhilfe

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der > Ehrensold für Künstler sowie Zuwendungen aus Mitteln der Deutschen Künstlerhilfe sind steuerfrei, sofern es sich um Bezüge aus öffentlichen Mitteln handelt, die wegen der Bedürftigkeit des Künstlers gezahlt werden (§ 3 Nr 43 EStG). In Abgrenzung zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr 11 EStG siehe ergänzend > Steuerbefreiungen Rz 151 f.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Freiwillige Angaben

Rz. 26 Über die Pflicht- und Wahlpflichtangaben hinaus können freiwillige Angaben im so gekennzeichneten Anhang berichtet werden. Diese Angaben unterliegen der Offenlegungspflicht und bei mittelgroßen und großen KapG sowie KapCoGes der Prüfungspflicht des Abschlussprüfers. Die freiwillige Berichterstattung findet Grenzen bei Beeinträchtigung der Klarheit und der Übersichtlic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bewertungsabschlag

Rz. 61 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Dem Gesetzeswortlaut folgend bleibt der Ansatz eines geldwerten Vorteils aus, soweit das vereinbarte Entgelt zwischen ArbG und ArbN mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete beträgt. Aus der Subsumption resultiert ein Freibetrag in Höhe von einem Drittel (zur Abgrenzung: > Freigrenze ) des ermittelten Mietwertes. Zur Ermittlung ist der or...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Sachbezug

Rz. 57 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der Bewertungsabschlag findet nur dann Anwendung, wenn es sich um einen Sachbezug, dh die Zurverfügungstellung einer Wohnung, handelt. Ein Zuschuss zu den Mietaufwendungen des ArbN sind wie alle weiteren Geldleistungen in diesem Zusammenhang nicht von der Vorschrift des § 8 Abs 2 Satz 12 EStG erfasst. Dies wurde auch in der Beratungsfolge zum...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der Wert einer vom ArbG dem ArbN im Rahmen des Dienstverhältnisses (> Rz 1 – 3/3) als Sachbezug überlassenen Wohnung wird mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort angesetzt (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG). Dieser Endpreis ist grundsätzlich durch eine individuelle Bewertung der Wohnung, ggf im Wege einer > Schätzung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Bundesbank

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen, die die Bundesbank zahlt, sind nur im Rahmen von § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 2ff LStR steuerfrei (> Aufwandsentschädigungen Rz 20–54). Aufwandsentschädigungen an Mitglieder des Personalrats der Bundesbank sind steuerfrei (FinMin NW vom 31.03.1981, EStG-K § 3 EStG 3.5). Bei im Ausland ansässigen Beamten ist ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.2.1 Art. 15 OECD-MA

Rz. 25 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Nach Art. 15 Abs. 1 OECD-MA können die Vergütungen aus unselbständiger Arbeit nur im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers besteuert werden, es sei denn, die Tätigkeit wird im anderen Vertragsstaat (Tätigkeitsstaat) ausgeübt. Wird die unselbständige Arbeit im anderen Staat ausgeübt, steht grundsätzlich diesem Staat das Besteuerungsrecht für d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Anforderung, Form und Umfang

Rz. 9 Der Anhang hat unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Der Anhang muss vollständig und die Angaben müssen wahr sein, jedoch sind für Ersteres Ausnahmen zu beachten bzgl. Wesentlichkeit, Schutzklauseln (§ 286 Abs. 1 HGB) und größenabhängiger Erleichterungen (z. B. § 288 HGB...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.10 Entsendezulagen

Rz. 339 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Dient eine Entsendezulage dem Ausgleich von Kosten und Erschwernissen, die durch die Tätigkeit im Staat des aufnehmenden Unternehmens entstehen, ist die Zulage dieser Tätigkeit direkt zuzuordnen. Dagegen ist eine Entsendezulage i. S. der Tz. 5.4, Rn. 228ff. aufzuteilen, wenn sie eine Vergütung für die Tätigkeit für das aufnehmende Unternehm...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Letztwillige Verfügung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Macht ein > Arbeitgeber einem seiner > Arbeitnehmer durch letztwillige Verfügung (zB durch ein testamentarisches Vermächtnis) eine Zuwendung, so ist diese Zuwendung nicht ohne Weiteres durch das Dienstverhältnis veranlasst und damit > Arbeitslohn . Es handelt sich um eine idR auf persönlicher Verbundenheit beruhende Erbschaft, wenn allein die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auswärtstätigkeit

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das EStG enthält die Legaldefinition "auswärtige berufliche Tätigkeit" (vgl § 9 Abs 4a Satz 2 EStG) iZm der Regelung, wann zur Abgeltung der tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale anzusetzen ist. Die Legaldefinition umschreibt den Sachverhalt, dass ein > Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.4.1 Komponentenansatz

Rz. 193 Mit Blick auf den Einzelbewertungsgrundsatz nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB i. V. m. § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB ließe sich begründen, dass eine Differenzierung zwischen Bilanzierungs- und Bewertungseinheiten handelsrechtlich nicht vorgesehen und ein planmäßig abzuschreibender VG nach einem einheitlichen Plan insgesamt einheitlich abzuschreiben sei.[1] Rz. 194 Dennoch h...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liebhaberei

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Steuerrecht bezeichnet als Liebhaberei eine Tätigkeit, die jemand – meist aus persönlicher Neigung – ausübt, ohne daraus auf längere Sicht positive > Einkünfte zu erzielen, also neudeutsch ein > Hobby. Eine solche Tätigkeit wird einkommensteuerlich nicht berücksichtigt (zu den Folgen > Rz 8). Der Grund für die steuerliche Nichtberücksicht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.6 Ansammlungs- oder Verteilungsrückstellungen

Rz. 66 Der notwendige Erfüllungsbetrag einer ungewissen Verbindlichkeit kann – von einer etwaigen Abzinsung abgesehen – sofort in voller Höhe oder ratierlich über mehrere Berichtsperioden einer Rückstellung zuzuführen sein. Im letzteren Fall liegt eine Ansammlungs- oder Verteilungsrückstellung vor. Ansammlungsrückstellungen sind zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.1.3 Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rz. 231 Nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, wenn der Wert von VG des AV voraussichtlich dauernd gemindert ist. Wann eine Wertminderung als voraussichtlich dauernd gilt, ist in Praxis und Literatur umfassend diskutiert worden. Die Grenzziehung erfolgt überwiegend anhand sehr pragmatischer Ansätze. Rz. 232 Der Unterscheidung zwischen vo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 143 Praktische Vereinfachungen sind für die Barwertermittlung von Altersversorgungsverpflichtungen vorgesehen. Diese betreffen zunächst den Zeitpunkt der Rückstellungsberechnung. Die in der Praxis etablierte Verfahrensweise, Pensionsgutachten zwei bis drei Monate vor dem Abschlussstichtag nach Maßgabe der geschätzten Verhältnisse am Abschlussstichtag einzuholen, ist im R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Arbeitnehmer

Rz. 3 Wahlberechtigt sind die Arbeitnehmer des Betriebs. Dazu zählen grundsätzlich nicht die Leiharbeitnehmer, für die in § 7 Satz 2 BetrVG durch die Betriebsverfassungsgesetznovelle von 2001 eine Sonderregelung getroffen wurde. An dieser Sonderregelung in § 7 Satz 2 BetrVG hat sich durch die Änderungen aufgrund Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4.2 Zu berücksichtigende Aufwendungen

Rz. 46 Ungewisse Geldleistungsverpflichtungen sind mit dem Betrag anzusetzen, den das Unt voraussichtlich wird zahlen müssen, um die Schuld zu begleichen. Bei Sachleistungsverpflichtungen bemisst sich der Erfüllungsbetrag nach dem Wertverzehr für das Bewirken der geschuldeten Leistung. Das sind die der Erfüllungshandlung direkt oder im Weg einer Schlüsselung zurechenbaren Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bewertung von Verbindlichkeiten (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 21 Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit bestimmt sich nach dem Betrag, der zur Begleichung der Verbindlichkeit aufzuwenden ist. In Geld zu erbringende Verbindlichkeiten sind mit dem Nennbetrag (zu Ausnahmen vgl. Rz 29) oder Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Rz. 22 Der Erfüllungsbet...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Job-Tickets für den Nahverkehr

Rz. 16 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zuschüsse und Sachbezüge des ArbG zur Nutzung des Personennahverkehrs sind nach § 3 Nr 15 EStG auch dann steuerfrei, wenn sie für Privatfahrten genutzt werden. Sie sind nur dann von der Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn sie nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden (> Zusätzlicher Arbeitslohn) oder der Personenn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung/Rückstellungsspiegel

Rz. 138 Die Einbuchung und Fortschreibung einer Rückstellung kann in der GuV nach der Bruttomethode oder nach der Nettomethode dargestellt werden. Bei der Bruttomethode wird i. H. d. nicht abgezinsten Erfüllungsbetrags der Rückstellung ein Aufwand im operativen Ergebnis und i. H. d. Differenz zum passivierten Barwert der ungewissen Verbindlichkeit ein Ertrag aus der Abzinsun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungskosten/Entwicklun... / 2.3 Weitere Konsequenzen

Das handelsrechtliche Ansatzwahlrecht von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens setzt eine verlässliche und nachvollziehbare Abgrenzung zwischen Forschung und Entwicklung voraus.[1] Im Fall der Aktivierung bestehen für die betroffenen Unternehmen erhöhte Aufzeichnungs- und Nachweispflichten. Die Wahlrechtsausübung unterliegt einer untern...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.1 Abgrenzung zur Zweckbefristung

Schwierig ist dabei insbesondere die Abgrenzung der auflösenden Bedingung von der Zweckbefristung. Die Befristung unterscheidet sich von der Bedingung dadurch, dass bei der Befristung der Eintritt des Termins sicher ist, wobei bei der Zweckbefristung unsicher sein kann, wann der Termin eintritt, während die Bedingung überhaupt nicht eintreten muss. Bei der Bedingung ist dami...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der gewerblichen Tätigkeiten

Überblick Die Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften fällt nicht immer leicht. Deshalb ist es verständlich, dass immer wieder Fälle durch die Finanzgerichte entschieden werden mussten oder die Finanzverwaltung ihre Auffassung generell durch Verfügungen regelt. Ein ABC der Tätigkeiten soll daher als Orientierungshilfe dienen, sich im Dschungel der Tä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Br... / 1.1 Verbrennungsarten

Schwelen (Schwelbrand) Dies ist ein Brand mit unvollständiger Verbrennung aufgrund von Sauerstoffmangel. Die durch den Schwelbrand frei werdende Energie reicht gerade aus, um den Verbrennungsprozess aufrecht zu erhalten. Dabei werden i. d. R. keine Flammen sichtbar. Allerdings sind große Mengen flüchtiger, unverbrannter Zersetzungsprodukte zu beobachten (z. B. CO), die bei Zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.2 Sachgrunderfordernis und Schriftform

Da das Recht der auflösenden Bedingung durch § 21 TzBfG aber weitgehend dem Befristungsrecht angeglichen ist, hat die Abgrenzung in der Praxis stark an Bedeutung verloren. Ein auflösend bedingter Arbeitsvertrag bedarf immer eines Sachgrunds. Auch wenn der Arbeitnehmer bis zum Eintritt der auflösenden Bedingung und der dadurch ausgelösten Beendigung des Arbeitsverhältnisses no...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 7 Tabellarische Übersicht zur Abgrenzung von 7 %igen Lieferungen und 19 %igen Dienstleistungen für Imbissstand, Partyservice und Co.

Die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung ist teilweise nicht einfach. Die nachfolgenden Beispiele in tabellarischer Form zeigen, worauf es ankommt. Mithilfe dieser Beispielstabellen ist es möglich, die eigene Situation zutreffend einzuschätzen. Folgend werden 7 Varianten zur Abgrenzung von 7 %igen Lieferungen und 19 %igen Dienstleistungen aufgezeigt. 7.1 Varian...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 3 Warum für die Zeit bis zum 30.6.2020 und ab dem 1.1.2024 die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung erforderlich ist

Verkauft ein Unternehmer fertig zubereitete Speisen, handelt es sich um eine einheitliche Leistung, für die er vor dem 1.7.2020 und nach dem 31.12.2023 entweder 7 % Umsatzsteuer zahlt, wenn es sich um eine Lieferung handelt, oder 19 % Umsatzsteuer zahlt, wenn es sich um eine sonstige Leistung handelt. Bei der Bereitstellung behelfsmäßiger Vorrichtungen, wie z. B. von einfachen V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.3 Klare Abgrenzung von Zuständigkeiten

Achten Sie darauf, dass die Aufgabenbereiche der tätigen Gesellschafter/Geschäftsführer klar abgegrenzt sind. Orientieren Sie sich an der fachlichen Qualifikation der Gesellschafter/Geschäftsführer, aber auch an der betriebswirtschaftlich gängigen Verteilung der Ressorts (kaufmännische Leitung, Produktion/Entwicklung, Marketing/Vertrieb, Personal, IT). Als Gesellschafter/Gesc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 5 Abgrenzung zu Dienstleistungen, die notwendig mit der Vermarktung verzehrfertiger Speisen verbunden sind

Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise die Speisen zubereitet werden. Es spielt also keine Rolle, ob es sich um fertig zubereitete Standardspeisen handelt, die entsprechend der allgemein vorhersehbaren Nachfrage vorgehalten und abgegeben werden, Bratwurst, Pommes frites, Reibekuchen usw. handelt, die aus Imbisswagen und Imbissständen heraus verkauft werden, Popcorn,...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 12 Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb

Der ermäßigte Steuersatz gilt nicht für die Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ergibt sich aus § 14 AO. Nach § 64 AO bleibt die Steuervergünstigung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb jedoch bestehen, soweit dieser als Zweckbetrieb einzustufen ist.[1] Ein Zweckbetrie...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Sonderausstattu... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abgrenzung Anschaffungskosten / Zubehör – Autotelefon als eigenständiges Wirtschaftsgut

Herr Huber hat im Januar einen neuen Firmenwagen erworben, der ihm wie folgt in Rechnung gestellt wurde:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Sonderausstattu... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Sonderausstattung Zubehör Abgrenzungmehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.2 Betroffene Gegenstände

Rz. 87 Nur die in der Anlage 3 des UStG aufgenommenen Abfallstoffe fallen unter die Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG. Eine Erweiterung des Katalogs auf andere Abfallstoffe ist nur durch gesetzliche Regelung möglich. Für die Abgrenzung der Gegenstände ist die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis [1] mit dem darin enthaltenen Abfallverzeichnis (sog. Abfallschlü...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 7.2 Variante 2: Catering/Schul- oder Kindergartenverpflegung

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 7.6 Variante 6: Mahlzeitendienst (z. B. Essen auf Rädern)

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