Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2.3.1.9 Eigentümerwechsel

Ab und an sehen Musterverwalterverträge auch ein Sonderhonorar für den Fall eines Eigentümerwechsels vor. Eine entsprechende Klausel wurde für ungültig gehalten. Ein Eigentümerwechsel ist für den Verwalter zwar mit einem gewissen formalen Aufwand verbunden, stellt aber dennoch ein typisches Ereignis dar, das mit dem vereinbarten Honorar abgegolten ist. Es ist typischerweise ...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 2 Schnellübersicht der Einkommensermittlung

Ein Überblick zur körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung lässt sich anhand des folgenden Schemas[1] gewinnen, das die Ermittlung ausgehend von der Handelsbilanz für die häufigsten Positionen zusammenfasst:mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.7 Was ist im Vorfeld der Abrechnung zu berücksichtigen?

Checkliste: Was ist im Vorfeld der Abrechnung zu berücksichtigen?mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 8 Rechtsprechungsübersicht (vereinzelt redaktionell angepasst)

Abgrenzungen Eine Durchbrechung des Jährlichkeitsprinzips ist nur hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten möglich. Hinsichtlich sämtlicher anderer Abrechnungspositionen verbleibt es bei der Abrechnung nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip.[1] Abrechnungspflicht Für die Erstellung einer Jahresabrechnung ist nach Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr der alte, noch vor Erstellung ab...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.1.3 Heizkosten in der Jahresabrechnung

Heiz- und Warmwasserkosten sind nach einer Grundsatzentscheidung des BGH[1] in der Jahresgesamtabrechnung und in den jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen differenziert darzustellen: In der Jahresgesamtabrechnung sind sämtliche Ausgaben für die in der abzurechnenden Wirtschaftsperiode bezogene Heizenergie – und zwar unabhängig vom konkreten Verbrauch – darzustellen. In den jewei...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.5 Mit wem ist abzurechnen?

Die Abrechnung hat der Verwalter stets gegenüber demjenigen vorzunehmen, der am Tag der Beschlussfassung über die Abrechnung (in der Regel ordentliche Eigentümerversammlung des Folgejahres) als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Für jedes Sondereigentum wird somit eine einheitliche Abrechnung für das Wirtschaftsjahr erstellt, unabhängig davon, ob ein Eigentümerwechsel ...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.4.2 Verspätet vorgelegte Jahresabrechnung

Gerät der Verwalter mit der Erstellung der Abrechnung in Verzug, können die Wohnungseigentümer insoweit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen. Ist die Klage erfolgreich, können zunächst die Verfahrenskosten gegen den Verwalter geltend gemacht werden. Bleibt er weiter untätig, haftet er unmittelbar gegenüber den vermietenden Wohnungseigentümern hinsichtli...mehr

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Streitwert (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Der Streitwert richtet sich grundsätzlich nach dem geltend gemachten Anspruch. Bei bezifferten Zahlungsklagen bildet in aller Regel der beanspruchte Zahlungsbetrag den Streitwert. Dieser wiederum bildet die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Die Höhe des Streitwerts kann auch für die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts von Bedeutu...mehr

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Streitwert (WEMoG) / 6 Erstellung der Jahresabrechnung

Der Streitwert einer Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Erstellung der Jahresabrechnung richtet sich in erster Linie danach, welche Kosten für die Erstellung der Abrechnung konkret entstehen werden. Maßgeblich sind hier die Kosten des Verwalters, der als (Ausführungs-)Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Innenverhältnis die Abrechnung zu erst...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.1 Gesetzliche Grundlage

Der für die Jahresabrechnung seit Inkrafttreten des WEMoG[1] am 1.12.2020 maßgebliche § 28 Abs. 2 WEG hat folgenden Wortlaut: § 28 Abs. 2 WEG 1Nach Ablauf des Kalenderjahres beschließen die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse. 2Zu diesem Zweck hat der Verwalter eine Abrechnung über den Wirtschaftsplan (Jah...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.4.1 Zeitnahe Erstellung

Die Jahresabrechnung ist nach Ablauf der abzurechnenden Wirtschaftsperiode zeitnah zu erstellen und der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Allgemein wird hier von einem Zeitraum von 3 bis maximal 6 Monaten nach Beginn des Folgejahres ausgegangen.[1] Abweichendes kann im Verwaltervertrag geregelt werden oder sich aus einer Vereinbarung der Wohnungseigentüm...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 5.1 Festsetzungsbeschluss

Über die sich auf Grundlage der Jahresgesamtabrechnung ergebenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge beschließen die Wohnungseigentümer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Da gesetzlich für die Beschlussfassung kein bestimmtes Stimmprinzip vorgesehen ist, richtet sich dieses nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 WEG oder einem hiervon abweichend verei...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.6.1 Orientierung am Wirtschaftsplan

Da die Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG die Abrechnung über den Wirtschaftsplan darstellt, sollte sie in Aufbau und den dargestellten Positionen dem Wirtschaftsplan weitestgehend entsprechen. Freilich sollte die Jahresabrechnung weitere Bestandteile beinhalten als der Wirtschaftsplan. Allerdings ist grundsätzlich zu beachten, dass etwaige formale Mängel der Abrec...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.6.1 Darstellung in der Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung ist stets nur dann ordnungsmäßig, wenn sie in sich schlüssig ist und einer Plausibilitätskontrolle standhält. Stimmt die Addition der Salden von Anfangsstand und Endstand der gemeinschaftlichen Konten mit dem Saldo der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben laut Jahresgesamtabrechnung überein, ist die Abrechnung schlüssig.[1] Stets sollte der Verwalter bereit...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.5 Darstellung der Kontenentwicklung

Auf Grundlage der vormals geltenden Rechtslage, wurde die Jahresabrechnung nur dann als ordnungsmäßig angesehen, wenn in ihr die Anfangs- und Endstände der gemeinschaftlich geführten Konten angegeben wurden, da sie ohne Angabe dieser Informationen nicht auf ihre Schlüssigkeit prüfbar war. Auch dieser Grundsatz gilt zwar nicht mehr, sollte aber weiter berücksichtigt werden, d...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.1 Gesamtabrechnung

Maßgeblich für die nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu beschließenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge sind zwar in erster Linie die Jahreseinzelabrechnungen. Allerdings sollte auch hier aus Transparenzgründen nicht auf die Erstellung der Jahresgesamtabrechnung verzichtet werden. Insoweit hat die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstell...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung durch den Verwalter

Da der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt, trifft die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung zunächst und grundsätzlich auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG insoweit ausdrücklich den Verwalter verpflichtet. Der Verwalter ist allerdings im Innenverhältnis ...mehr

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Steuerberater und Kanzleimi... / 2 Mitarbeiter vernetzen, Dokumente managen

Die Digitalisierung der Steuerberatung beginnt in der Regel bei der Kanzlei selbst. Moderne Kanzlei-Management-Software hilft von Rechnungsstellung und Anlagenverwaltung über Lohn und Gehalt, bis hin zur Abrechnung von Reisekosten und Fehlzeiten. Der Vorteil sind klare und effiziente Arbeitsabläufe. Wird die Software als Software-as-a-Service genutzt, ergeben sich weitere Vo...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.3.2 Beschlussfassung und abweichende Wirtschaftsperiode

Ob die Beschlussfassung über die Festlegung von Nachschüssen bzw. Hausgeldanpassungsbeträgen einer Jahresabrechnung, der eine (von der gesetzlichen oder vereinbarte) abweichende Wirtschaftsperiode zugrunde liegt, lediglich anfechtbar ist, wie dies nach früherer Rechtslage noch angenommen wurde[1], dürfte wohl nicht mehr gelten und es wird eher von Beschlussnichtigkeit auszug...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.3.3 Rückkehr zum Kalenderjahr

Wird abweichend von Gesetz oder einer Vereinbarung nicht kalenderjährlich abgerechnet, können die Wohnungseigentümer grundsätzlich ohne Weiteres wieder zu der kalenderjährlichen Abrechnungspraxis zurückkehren. Nach Möglichkeit sollte die gesetzliche Regelung über das Kalenderjahr als Wirtschaftsperiode beibehalten werden, da die Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG n...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 7 Anfechtung des Einforderungsbeschlusses

Ist der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG über die Einforderung der auf Grundlage der Jahresabrechnung festgelegten Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge angefochten, entbindet diese Tatsache den anfechtenden Wohnungseigentümer und freilich auch die anderen nicht von ihren Zahlungspflichten. Etwaige Nachschüsse sind also auch dann zur Zahlung fällig, wenn der Beschluss ange...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.1.2 Ausgaben

Stets sind in die Jahresabrechnung aus dem Verwaltungsvermögen getätigte Ausgaben einzustellen, egal ob die Ausgaben rechtmäßig oder unrechtmäßig erfolgten und unabhängig davon, ob die Ausgaben ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen haben oder nicht.[1] Dies gilt für sämtliche getätigten Ausgaben und unabhängig davon, ob sie nachvollziehbar oder durch Kontoauszüge belegt sind...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 6 SEPA Pre-Notification

Seit 1.2.2014 ist das deutsche Überweisungsverfahren durch das SEPA (Single Euro Payments Area)-Verfahren abgelöst. In diesem Zusammenhang müssen dem Kontoinhaber – also dem betreffenden Wohnungseigentümer – 14 Tage vor dem Einzug per SEPA-Lastschriftmandat Forderungsbetrag, Fälligkeit, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz angekündigt werden, und zwar unabhängig davon, ob bereit...mehr

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Streitwert (WEMoG) / 4 Beschlussanfechtung bei Wirtschaftsplan bzw. Jahresabrechnung

Beschlussgegenstand sind seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung als Rechenwerke, sondern nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG nur noch das Ergebnis des Wirtschaftsplans, nämlich die Hausgeldvorschüsse, und nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG die sich aus der Jahresabrechnung ergebenden Abrechnungsspitzen als sog. Nachschüsse bzw. Anp...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 4 Bekanntmachung

Auch wenn es lediglich einen formalen Mangel darstellt, wenn der Verwalter den Wohnungseigentümern den Entwurf der ihre Sondereigentumseinheit betreffenden Jahreseinzelabrechnung nicht übersendet, sollte der Verwalter das insoweit noch nach früherer Rechtslage bestehende Erfordernis durchaus weiter beachten, da dies bereits in der Rechtsprechung gefordert wurde.[1] Hiernach ...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.1.1.1 Grundsätze

Eine Jahresabrechnung ist fehlerhaft, wenn die Einnahmen in der Jahresabrechnung nicht dargestellt werden.[1] Denn aus der Jahresabrechnung – dies gilt sowohl für die Gesamt- als auch für die Einzelabrechnungen – müssen die Einnahmen und Ausgaben erkennbar werden.[2] Gemäß § 259 BGB ist im Rahmen der Jahresabrechnung nämlich eine geordnete Gegenüberstellung der Einnahmen und...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fremdkosten, Weiterbelastun... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abrechnung von Fremdleistungen

Rechtsanwalt Huber beauftragt ein Übersetzungsbüro in Frankreich mit der Übersetzung eines Schriftstückes. Das Übersetzungsbüro berechnet ihm dafür einen Nettobetrag von 500 EUR. Diesen Betrag bucht Rechtsanwalt Huber wie folgt:mehr

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AGS 06/2024, Abrechnung bei... / III. Abrechnung in Verfahren nach § 495a ZPO

Es entsteht auch dann keine Terminsgebühr, wenn die Verwerfung des Einspruchs im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO erfolgt. Zitat Ergeht im schriftlichen Verfahren nach § 495a ZPO eine Entscheidung, die auch im ordentlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung ergehen kann (hier: Verwerfung des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid und Entscheidung über einen Wie...mehr

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AGS 06/2024, Abrechnung bei... / 1. Abrechnung bis zum Vollstreckungsbescheid

Im Mahnverfahren verdient der Antragstellervertreter die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV sowie die 0,5-Verfahrensgebühr für den Vollstreckungsbescheid nach Nr. 3308 VV. Beispiel 4 Der Antragsteller leitet gegen den Antragsgegner ein Mahnverfahren über eine Forderung i.H.v. 10.000,00 EUR ein. Da der Antragsgegner keinen Widerspruch einlegt, ergeht antragsgemäß ein Vollst...mehr

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AGS 06/2024, Abrechnung bei unzulässigem Einspruch gegen Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid

Ist gegen ein Versäumnisurteil ein unzulässiger Einspruch eingelegt worden, etwa wegen Verfristung (§ 339 ZPO) oder weil ihn die nicht postulationsfähige Partei vor dem LG persönlich eingelegt hat (§§ 340 Abs. 1, 78 ZPO), so hat das Gericht den Einspruch durch Urteil als unzulässig zu verwerfen (§ 341 ZPO). Das Versäumnisurteil wird damit rechtskräftig. Gleiches gilt bei de...mehr

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AGS 06/2024, Abrechnung bei... / 1. Abrechnung bis zum Versäumnisurteil

Bis zum Erlass des Versäumnisurteils ergeben sich in der Regel keine Probleme. Der Anwalt erhält neben der 1,3-Verfahrensgebühr eine 0,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV. Das gilt auch bei einem Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren (Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3105 VV). Beispiel 1 Nach Eingang der Klage (Streitwert: 8.000,00 EUR) ordnet das Gericht das schriftlich...mehr

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AGS 06/2024, Abrechnung bei... / I. Unzulässiger Einspruch gegen Versäumnisurteil

1. Abrechnung bis zum Versäumnisurteil Bis zum Erlass des Versäumnisurteils ergeben sich in der Regel keine Probleme. Der Anwalt erhält neben der 1,3-Verfahrensgebühr eine 0,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV. Das gilt auch bei einem Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren (Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3105 VV). Beispiel 1 Nach Eingang der Klage (Streitwert: 8.000,00 E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Abrechnung der Bau- und Montagebetriebsstätte (Abs. 3)

(3) 1 Die Dienstleistung, die die Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen erbringt, ist entsprechend der erbrachten Leistung laufend abzurechnen, unabhängig davon, ob das Bau- und Montageunternehmen einen Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber erst bei Abnahme oder Teilabnahme der geschuldeten Leistung hat. 2 Eine andere Abrechnung zwischen der Bau...mehr

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AGS 06/2024, Abrechnung bei... / 3. Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Nach § 341 Abs. 2 ZPO kann das Gericht einen unzulässigen Einspruch gegen ein Versäumnisurteil auch ohne mündliche Verhandlung verwerfen. Dies ist der Regelfall. In diesem Fall wird häufig eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 Nr. 3104 VV geltend gemacht, was jedoch unzutreffend ist. Die erste Voraussetzung der Abs. 1 Nr. 1 Nr. 3104 VV ist noch gegeben, nämlich, da...mehr

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AGS 06/2024, Abrechnung bei... / [Ohne Titel]

Ist gegen ein Versäumnisurteil ein unzulässiger Einspruch eingelegt worden, etwa wegen Verfristung (§ 339 ZPO) oder weil ihn die nicht postulationsfähige Partei vor dem LG persönlich eingelegt hat (§§ 340 Abs. 1, 78 ZPO), so hat das Gericht den Einspruch durch Urteil als unzulässig zu verwerfen (§ 341 ZPO). Das Versäumnisurteil wird damit rechtskräftig. Gleiches gilt bei der...mehr

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AGS 06/2024, Abrechnung bei... / II. Unzulässiger Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

Eine vergleichbare Rechtslage wie nach einem Versäumnisurteil ergibt sich nach einem Vollstreckungsbescheid, da dieser nach § 700 Abs. 1 ZPO einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleichsteht. 1. Abrechnung bis zum Vollstreckungsbescheid Im Mahnverfahren verdient der Antragstellervertreter die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV sowie die 0,5-Verfahrens...mehr

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AGS 06/2024, Abrechnung bei... / 2. Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung

Wird auf den Einspruch hin eine mündliche Verhandlung anberaumt, entsteht im gerichtlichen Verfahren die 1,3-Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV, auf die die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens anzurechnen ist (Anm. zu Nr. 3305 VV). Darüber hinaus entsteht eine Terminsgebühr, und zwar i.H.v. 1,2, da kein Versäumnisurteil ergeht, sondern ein streitiges Urteil. Beispiel 5 Wie Beis...mehr

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AGS 06/2024, Abrechnung bei... / 3. Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Auch bei einem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid kann über die Verwerfung ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, da nach § 700 Abs. 1 ZPO die Vorschrift des § 341 ZPO entsprechend anzuwenden ist. Es bedarf für das Verwerfungsurteil auch hier nicht der Zustimmung der Parteien. Daher fällt auch in diesem Fall keine Terminsgebühr an. Zitat Entscheidet das Geric...mehr

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AGS 06/2024, Abrechnung bei... / 2. Verwerfung im Einspruchstermin

Wird anschließend Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt und der Einspruch in einem gerichtlichen Termin als unzulässig verworfen, entsteht eine Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV, da nach dieser Vorschrift jeglicher gerichtliche Termin ausreicht, um eine Terminsgebühr auszulösen. Ein Verhandeln ist nicht erforderlich. Die Höhe beläuft sich jetzt auf 1,2, da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausweispflicht

Rn. 111 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Familienkasse des öffentlichen Rechts hat das Kindergeld in den Abrechnungen der Bezüge oder des Arbeitsentgelts des Kindergeldberechtigten gesondert, dh getrennt vom Arbeitslohn, den LSt-Abzugsbeträgen und ggf den Sozialabgaben auszuweisen, § 72 Abs 7 S 1 EStG. Dies gilt allerdings nach der am 01.01.2007 in Kraft getretenen Neuregelung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Begründung und Beendigung einer Betriebsstätte (Abs. 4)

(4) 1 Wird eine Betriebsstätte begründet, so ist zu diesem Zeitpunkt die erste Hilfs- und Nebenrechnung für die Betriebsstätte zu erstellen. 2 Wird eine Betriebsstätte beendet, so ist zu diesem Zeitpunkt die Hilfs- und Nebenrechnung abzuschließen. 3 Der zum Zeitpunkt der Begründung oder der Beendigung einer Betriebsstätte anzunehmende Übergang von Vermögenswerten und Pass...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung

Tz. 9 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit der aktuellen Definition der vGA will der BFH vor allem das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung manifestieren und verdeutlichen. Kap-Ges haben keine Privatsphäre (anders als zB ein Verein; dazu s Urt des BFH v 15.01.2015, BStBl II 2015, 713); in der 1. Stufe der Gewinnermittlung einer Kap-Ges sind deshalb alle Vorgänge betriebli...mehr

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AGS 06/2024, Festsetzung de... / I. Sachverhalt

Das ArbG hatte nach Abschluss eines Vergleichs auf Antrag des Beklagtenvertreters den Gegenstandswert seiner Tätigkeit am 14.7.2022 auf 10.346,00 EUR festgesetzt und in diesem Zusammenhang auch dem Klägervertreter eine Mitteilung über die beabsichtigte Wertfestsetzung zukommen lassen. Die Landeskasse ist nicht beteiligt worden, obwohl Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt worde...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Letzte Maßnahmen des Betreuers

Rz. 143 Der Betreuer hat nach § 290 Abs. 3 FamFG seine Bestallungsurkunde an das Betreuungsgericht zurückzureichen. Das Ableben des Betreuten soll den Angehörigen und dem Betreuungsgericht mitgeteilt werden. Der Schlussbericht nebst Schlussabrechnung über das verwaltete Vermögen und die Abrechnung der restlichen Betreuervergütung ist an das Gericht einzureichen. Rz. 144 Zu berü...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 9. Abrechnungszeitraum für die Betreuervergütung

Rz. 47 Für die pauschalisierte Vergütung des Berufsbetreuers gelten als periodischer Abrechnungszeitraum die jeweils zurückliegenden drei Monate, § 15 Abs. 1 VBVG. Dies gilt nicht für die Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz in den Fällen der §§ 12 und 13 Abs. 2 VBVG. Der Betreuer darf auch mehrere Monate auf einmal abrechnen. Die Abrechnung muss jedoch mindeste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 110 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Regelungen des § 72 Abs 7 EStG zur Ausweispflicht in der Abrechnung der Bezüge und des Arbeitsentgelts und in der LSt-Anmeldung sowie zur Aufbringung des Kindergeldes aus dem LSt-Aufkommen sind § 28 Abs 5 BerlinFG betreffend die Berlin-Zulage der ArbN nachgebildet, BT-Drs 13/1558, 161.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Jahresendanpassungen/Year-End-Adjustments

Rz. 722 [Autor/Stand] Plan-Ist-Abweichungen und Jahresendanpassungen. In der Verrechnungspreispraxis werden die Verrechnungspreise für gleichartige Lieferungen und Leistungen üblicherweise im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses auf Planbasis bestimmt und unterjährig abgerechnet. Entsprechend dem Ex-ante-Ansatz erfolgt die Preissetzung mithin im Vorhinein auf Basis der zum ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Rezeption der Hornbach-Doktrin in der Rechtsprechung des BFH

Rz. 46.7 [Autor/Stand] BFH-Urteil v. 27.2.2019 – I R 73/16. Erstmalig aufgegriffen hatte der BFH die Grundsätze der Hornbach-Baumarkt-Entscheidung in seinem Urteil v. 27.2.2019 (I R 73/16) [2] und den darauf Bezug nehmenden Folgeurteilen. Gegenständlich war dort die Frage nach der Möglichkeit, Wertminderungen in Gesellschafterdarlehensforderungen auf der Basis von § 1 zu beri...mehr

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AGS 06/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 241) mit der Abrechnung bei unzulässigem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Hier herrscht häufig der Irrtum vor, dass bei Verwerfung des Einspruchs eine Terminsgebühr anfalle. Dabei wird übersehen, dass das Gericht für die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht der Zustimmung der Parteie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (b) Fiktive Unabhängigkeit

Rz. 141 [Autor/Stand] "Fiktive Unabhängigkeit" als Hilfsmaßstab. Durch die Verwendung des Konjunktivs in der Formulierung "die voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten" gibt der Gesetzgeber in § 1 Abs. 1 einen Hinweis darauf, dass bei einem Fremdvergleich nicht nur die unter vergleichbaren Verhältnissen zustande gekomme...mehr