Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Abgesehen von den Fällen, in denen obligatorisch eine Rechnung zu erteilen ist (Leistungen von Unternehmern an andere Unternehmer und juristische Personen, Versandhandel, Lieferungen neuer Fahrzeuge und Anzahlungen) muss jeder Unternehmer mit Ausnahme der Unternehmer, die nur unecht steuerfreie (nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende) Umsätze tätigen, Kleinunternehmer, pauschal...mehr

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Umsatzsteuer in Dänemark / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Gesetze, Verordnungen und allgemeine Informationen, u. a. auch den Newsletter, finden sich auf der Homepage der Zoll- und Steuerbehörde: www.skat@skat.dk . Für jeden Verkauf, für die die MwSt-Vorschriften gelten, ungeachtet dessen, ob der Käufer eine Firma oder eine Privatperson ist, ist eine (schriftliche oder elektronische) Standardrechnung, eine vereinfachte Rechnung oder e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) schon vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt (1.1.2005) am 1.1.2004 in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 6.8.2004 wurde Abs. 1 neu gefasst, Abs. 2 und 3 wurden eingefügt und Abs. 5 angefügt durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BG...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.6 Erstattungsverfahren (Abs. 11)

Rz. 67 Abs. 11 regelt das Erstattungsverfahren. Das bedeutet, dass die kommunalen Träger bzw. gemeinsamen Einrichtungen zunächst die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 und die Leistungen für Bildung und Teilhabe aus eigenen Mitteln erbringen und anschließend, nach Abs. 11 Satz 2 seit 13.12.2019 nicht mehr nur jeweils zur Monatsmitte und am Monatsende zulä...mehr

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Kosten- und Leistungsrechnu... / 4 Kostenrechnung sukzessive erweitern

Die Kostenrechnung in der derzeitigen Form ist lediglich der erste Schritt auf dem Weg hin zu einem verbesserten betriebswirtschaftlichen Handeln. Geschäftsführerin und Kostenrechner sind sich einig, dass die Kostenrechnung in den nächsten Schritten Stück für Stück ausgebaut und verbessert werden soll. Speziell folgende Instrumente sind für die Führungskräfte unverzichtbar: L...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.2.3 Missbräuchlich geleistete Anzahlungen

Rz. 17 Keine Anzahlungen sind willkürlich geleistete Zahlungen (R 7a Abs. 5 S. 1 EStR 2012). Unbeachtlich ist für die Frage der Willkür, ob die Anzahlungen vertraglich vereinbart sind; anderenfalls hätten die Beteiligten es in der Hand, durch eine entsprechende Vereinbarung den Ausschlussgrund der Willkür zu umgehen. Die Verwaltung war schon immer daran interessiert, Anzahlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.2.1 Begriff der Anzahlung

Rz. 14 § 7a Abs. 2 S. 3 EStG bestimmt, dass Anzahlungen auf Anschaffungskosten im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung geleistet sind, sodass insoweit – entgegen den allgemeinen Grundsätzen nicht das Entstehen der Außenverpflichtung maßgeblich ist (Rz. 10c). Bei Hingabe eines Wechsels sind sie in dem Zeitpunkt aufgewendet, in dem dem Lieferanten durch Diskontierung oder Einlö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.8 Geltung des Kumulationsverbots bei Anzahlungen

Rz. 21g Das Kumulationsverbot des Abs. 5 gilt auch für Anzahlungen entsprechend, da Abs. 5 anderenfalls über den Umweg von Anzahlungen umgangen werden könnte.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.7 Beurteilung von nach einem Stichtag geleisteten Anzahlungen

Rz. 21f Sind bestimmte Anschaffungs- bzw. Herstellungsvorgänge nur bis zu einem bestimmten Stichtag begünstigt, gilt dies grundsätzlich ebenfalls für Anzahlungen. Anschaffungskosten auf eine erst nach dem Stichtag abgeschlossene Modernisierungsmaßnahme sind nicht mehr begünstigt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 4 Einbeziehung von Steuerabzugsbeträgen und getrennt festgesetzten Vorauszahlungen (Abs. 3)

Rz. 8 Steuerabzugsbeträge (LSt, KapESt) und getrennt festgesetzte Vorauszahlungen sind nach § 276 Abs. 3 AO in die Aufteilung einzubeziehen. Für die getrennte Festsetzung ist dabei allein der formale Akt maßgebend. Sie ist z. B. dann gegeben, wenn die Festsetzung der Vorauszahlungen im Zusammenhang mit einer Einzelveranlagung eines der beiden zusammenveranlagten Ehegatten er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.2 Anzahlungen auf Anschaffungskosten

3.2.1 Begriff der Anzahlung Rz. 14 § 7a Abs. 2 S. 3 EStG bestimmt, dass Anzahlungen auf Anschaffungskosten im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung geleistet sind, sodass insoweit – entgegen den allgemeinen Grundsätzen nicht das Entstehen der Außenverpflichtung maßgeblich ist (Rz. 10c). Bei Hingabe eines Wechsels sind sie in dem Zeitpunkt aufgewendet, in dem dem Lieferanten dur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.4 Entsprechende Anwendung auf Teil-Anschaffungs-/Herstellungskosten und Anzahlungen

Rz. 39a Eine entsprechende Anwendung auf Teilanschaffungs- oder Herstellungskosten lässt sich dem Wortlaut von § 7a Abs. 8 EStG zwar nicht entnehmen. Aufgrund der "Vorverlagerung" durch § 7a Abs. 2 EStG (Rz. 13) entfällt eine etwaige Begünstigung allerdings rückwirkend (§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO), wenn z. B. der Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang nicht abgeschlossen wir...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 7.1.2 Steuerabzugsbeträge, getrennt festgesetzte Vorauszahlungen

Rz. 15 Steuerabzugsbeträge und getrennt festgesetzte Vorauszahlungen (vgl. dazu Rz. 8-10), die vor der Stellung des Aufteilungsantrags entrichtet worden sind, werden nach § 276 Abs. 6 S. 1 AO angerechnet. Das Gesetz hat sie wegen des Zwangs zur Entrichtung, der nur gegenüber einem der Gesamtschuldner ausgeübt worden ist, den Zahlungen nach dem Aufteilungszeitpunkt gleichgest...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3 Absetzungen für Anzahlungen auf Anschaffungskosten und für Teilherstellungskosten (Abs. 2)

3.1 Allgemeines Rz. 13 § 7a Abs. 2 EStG regelt Fallgestaltungen, in denen erhöhte Abschreibungen oder Sonderabschreibungen bereits für Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder für Teilherstellungskosten in Anspruch genommen werden können. § 7a Abs. 2 EStG setzt also voraus, dass in anderen Vorschriften ausdrücklich die Begünstigung von Teilherstellungskosten und von Anzahlunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.5 Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung (Abs. 2 S. 3–5)

Rz. 21b Fraglich ist, ob Anzahlungen einen Zufluss beim Empfänger voraussetzen. Anzahlungen auf Anschaffungskosten können nach einer Auffassung nicht als Erfüllung des Anschaffungsgeschäfts angesehen werden, wenn sie für den Empfänger keinen wirtschaftlichen Wert haben. Anzahlungen stellen Vorleistungen auf ein zu einem späteren Zeitpunkt noch zu vollziehendes Anschaffungsge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.4 Anrechnung auf das AfA-Volumen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 21 Gem. § 7a Abs. 2 S. 2 EStG können nach der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen nur noch in Anspruch genommen werden, soweit sie nicht bereits für Anzahlungen oder Teilherstellungskosten ausgenutzt worden sind. Diese Regelung soll eine Ausweitung des Abschreibungsvolumens verhindern. Der Begünstigungszeitraum w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 § 7a Abs. 2 EStG regelt Fallgestaltungen, in denen erhöhte Abschreibungen oder Sonderabschreibungen bereits für Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder für Teilherstellungskosten in Anspruch genommen werden können. § 7a Abs. 2 EStG setzt also voraus, dass in anderen Vorschriften ausdrücklich die Begünstigung von Teilherstellungskosten und von Anzahlungen auf Anschaffu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.2.2 Rückwirkender Wegfall der Begünstigung

Rz. 16 Soweit das später angeschaffte Wirtschaftsgut mit dem, für welches die Anzahlung erfolgt ist, identisch ist, ist die Begünstigung der Anzahlungen fortzusetzen.[1] Allerdings schafft § 7a Abs. 3 EStG keinen eigenen Fördertatbestand, vielmehr wird lediglich der Zeitpunkt der Förderung vorverlagert. Alle weiteren Fördervoraussetzungen müssen daher ab dem Zeitpunkt der An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.6 Anzahlungszeitpunkt bei Zahlung durch Wechsel und Scheck (Abs. 2 S. 4 und 5)

Rz. 21d Lediglich bei der Hingabe von Wechseln kommt es auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Wertzuflusses beim Zahlungsempfänger an, § 7a Abs. 2 S. 4 EStG. Aufgrund der ausdrücklichen Regelung in § 7a Abs. 2 S. 5 EStG kommt es auch bei der Hingabe eines Schecks auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Wertzuflusses an; die zu § 11 EStG ergangene Rspr. des BFH[1] findet im Rahmen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2 Verhältnis von Entstehung und Festsetzung

Rz. 16 Die Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ist grundsätzlich nicht von ihrer Festsetzung abhängig.[1] Die Festsetzung des Anspruchs durch die in § 218 Abs. 1 AO aufgezählten Verwaltungsakte hat nur deklaratorischen Charakter.[2] Diese Verwaltungsakte konkretisieren die entstandenen Ansprüche und bilden die Grundlage für ihre Verwirklichung. Nach § 85 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.1 Einkommensteuer

Rz. 25 Nach § 36 Abs. 1 EStG entsteht die ESt, soweit im EStG nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, d. h. des Kalenderjahres.[1] Das gilt auch bei Wegfall der ESt-Pflicht während des Kalenderjahres[2], z. B. durch den Tod des Stpfl.[3] Abweichende Regelungen gelten für die verschiedenen Erhebungsformen der ESt. Vorauszahlungen entstehen nach § 37 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Abs. 1 und 2 gelten sowohl für alle Aufteilungsfälle, d. h. sowohl für die Aufteilung der veranlagten Steuer[1] als auch für die Aufteilung von Vorauszahlungen[2] und von Steuernachforderungen.[3] Abs. 3 ist in erster Linie auf die Aufteilung der veranlagten Steuer zugeschnitten. Bei der Aufteilung gemeinsam festgesetzter Vorauszahlungen kommt die Einbeziehung von S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.2 Körperschaftsteuer

Rz. 28 Die KSt entsteht für Steuerabzugsbeträge in dem Zeitpunkt, in dem steuerpflichtige Einkünfte zufließen[1] und für Vorauszahlungen mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder – wenn die Steuerpflicht erst im Lauf des Kalenderjahrs begründet wird – mit Begründung der Steuerpflicht.[2] Die veranlagte Steuer entsteht gem. § 30 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.3 Gewerbesteuer

Rz. 29 Die GewSt entsteht nach § 18 GewStG, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird. Je nach Dauer der Gewerbesteuerpflicht ist dies entweder das Kalenderjahr[1] oder der Zeitraum der Steuerpflicht als abgekürzter Erhebungszeitraum.[2] Ebenso wie bei der KSt entsteht die Jahressteuer von vor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 7.2 Erstattungsanspruch bei Überzahlung (Satz 2)

Rz. 16 Ist der gezahlte Betrag höher als der auf den Zahlenden entfallende Aufteilungsbetrag, so ist der überschießende Betrag nach § 276 Abs. 6 S. 2 AO unabhängig davon zu erstatten, ob die Anteile der anderen Gesamtschuldner bei diesen beigetrieben werden können.[1] Da die Aufteilung die Tilgungswirkung der über den Aufteilungsbetrag hinaus geleisteten Zahlungen rückwirken...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.3 Teilherstellungskosten

Rz. 19 Teilherstellungskosten sind nur begünstigt, wenn dieses in anderen Vorschriften ausdrücklich vorgesehen wäre. Dies ist im geltenden Recht nicht der Fall. Rz. 20 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.2 Behandlung nachträglicher Herstellungskosten (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 EStG sind für das Jahr der Entstehung so zu berücksichtigen, als wären sie zu Beginn dieses Jahres aufgewendet worden (R 7a Abs. 3 EStR 2012 und H 7a EStH 2022). Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums unterfallen Anschaffungs- und Herstellungskosten § 7a Abs. 1 EStG allerdings nicht, insoweit gel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 278 AO gilt sowohl für die Aufteilung der veranlagten Steuer als auch für die Aufteilung von Vorauszahlungen und Steuernachforderungen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 274 AO ist in allen Fällen anwendbar, in denen die Aufteilung anderenfalls nach den §§ 270–273 AO zu erfolgen hätte. Er gilt also nicht nur für die Aufteilung der veranlagten Steuer, sondern auch für die Aufteilung von Vorauszahlungen und von Steuernachforderungen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 279 AO gilt sowohl für die Aufteilung der veranlagten Steuer als auch für die Aufteilung von Vorauszahlungen und von Steuernachforderungen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 7.1.1 Nach dem Aufteilungsstichtag geleistete Zahlungen

Rz. 14 Für Zahlungen vor dem für die Aufteilung maßgebenden Zeitpunkt ist es – abgesehen von den Fällen des § 276 Abs. 3 AO – bedeutungslos, von wem oder auf wessen Rechnung sie geleistet wurden.[1] Deshalb hat ein Gesamtschuldner, der vor dem maßgebenden Zeitpunkt Zahlungen auf die Gesamtschuld geleistet hat, die den auf ihn entfallenden Aufteilungsbetrag übersteigen, insow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 269 AO gilt sowohl für Anträge auf Aufteilung der veranlagten Steuer als auch für solche auf Aufteilung von Vorauszahlungen und Steuernachforderungen.mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.2 Verminderung von Offenlegungspflichten

Rz. 96 Da die Offenlegungspflichten abhängig von der Größenklasse i. S. d. § 267 HGB sind, kann eine Strategie darin bestehen, zwecks Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen eine publizitätsfreundlichere Größenklasse anzustreben. Neben dem Einsatz bilanzpolitischer Instrumente,[1] z. B. offene Absetzung erhaltener Anzahlungen auf Bestellungen von den Vorräten gem. § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.4 Restwert-AfA bei Gebäuden und Gebäudeteilen

Rz. 44 Gem. § 7a Abs. 9 EStG ist der Restwert bei Gebäuden und (gleichgestellten) Wirtschaftsgütern i. S. d. § 7 Abs. 5 a EStG nach § 7 Abs. 4 EStG "unter Berücksichtigung der maßgebenden Restnutzungsdauer" zu berechnen. Diese Formulierung ist so zu verstehen, dass der Restwert entsprechend dem nach § 7 Abs. 4 EStG maßgebenden %-Satz zu verteilen ist (grundsätzlich 2 bzw. 2,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 § 7a EStG gliedert sich in 9 Absätze. Die einzelnen Absätze beinhalten folgende Regelungen: Abs. 1: Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten oder Minderung der ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten Abs. 2: Anzahlungen auf Anschaffungskosten bzw. Teilherstellungskosten Abs. 3: Mindest-AfA Abs. 4: Normal-AfA neben den erhöhten Absetzungen Abs. 5: Verbot der do...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.2.1 Offenzulegende Bilanz

Rz. 26 Die Bilanz ist nur in der für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Form offenzulegen. Dabei ist zu beachten, dass gem. § 266 HGB auch die Posten "Aktive latente Steuern" und "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite sowie der Posten "Passive latente Steuern" auf der Passivseite enthalten sind. Nach § 327 Nr. 1 HGB sind in der...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerberichtigung, Umla... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Für den Fall der Aufteilung von Vorauszahlungen schreibt § 272 Abs. 1 S. 3 AO nach Durchführung der Veranlagung die Vornahme einer abschließenden Aufteilung vor. Die Vorschrift enthält damit eine § 279 Abs. 1 S. 2 AO vorgehende Spezialregelung.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.2 Vollständige Tilgung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 9 Sind die rückständigen Steuern getilgt, ist der Antrag auf Aufteilung grundsätzlich unzulässig[1], da er seinen Zweck, die Vollstreckung zu beschränken, nicht mehr erfüllen könnte. Dabei ist es gleichgültig, welcher Gesamtschuldner die Schuld getilgt hat und ob dies durch Zahlung oder Aufrechnung[2] geschehen ist. Der Umstand, dass Steuerabzugsbeträge oder getrennt fes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 277 AO gilt sowohl für die Aufteilung der veranlagten Steuer als auch für die Aufteilung von Vorauszahlungen und Steuernachforderungen. Auf Streitigkeiten über die Anwendung des § 278 Abs. 2 AO findet die Vorschrift keine Anwendung. Ist der Aufteilungsbescheid selbst unanfechtbar, gebietet die Vorschrift keine Vollstreckungsbeschränkung für den Zeitraum bis zur unanfe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 276 AO regelt, welche Beträge Gegenstand der Aufteilung sind. Die Abs. 1 und 2 legen den für die Bestimmung der aufzuteilenden Steuer maßgeblichen Zeitpunkt fest. Dieser hängt davon ab, ob der Aufteilungsantrag vor oder nach Einleitung der Vollstreckung gestellt wird. Im ersten Fall ist die im Zeitpunkt des Eingangs des Aufteilungsantrags geschuldete Steuer[1], im zwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Abs. 6 S. 2 regelt eine besondere Form des Erstattungsanspruchs und ist damit lex specialis im Verhältnis zu § 37 Abs. 2 AO. Soweit sich bei der Aufteilung von Vorauszahlungen eine Überzahlung gegenüber dem Aufteilungsbetrag ergibt, tritt Abs. 6 S. 2 hinter § 270 Abs. 1 S. 6 AO als lex specialis zurück.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.2 Anwendungsbereich des Kumulationsverbots

Rz. 25a § 7a Abs. 5 EStG gilt nur für erhöhte AfA und Sonder-AfA, nicht dagegen für andere Vergünstigungen (z. B nach dem InvZulG und Zuschüssen aus öffentlichen Kassen). In derartigen Fällen ist maßgeblich, ob die jeweils zur Anwendung kommende Norm ein eigenständiges Kumulationsverbot enthält.[1] Dem Nebeneinander von degressiver (Gebäude-)Abschreibung und erhöhten Absetzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2.2 Entbehrlichkeit einer Entscheidung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 6 Einer Entscheidung über den Aufteilungsantrag bedarf es nicht, wenn – trotz Einleitung der Vollstreckung – keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen und eventuell bereits ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen wieder aufgehoben werden. Dies gilt nach § 272 Abs. 1 S. 3 AO allerdings nicht für die Aufteilung der veranlagten Steuer, wenn eine Aufteilung rückständiger Vorauszahl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.4 Umsatzsteuer

Rz. 30 Die Entstehung der USt ist in § 13 UStG für die einzelnen Steuertatbestände jeweils gesondert und z. T. unterschiedlich danach geregelt, wie die Steuer berechnet wird. Grundsätzlich entsteht die USt für Lieferungen und sonstige Leistungen bei der Berechnung nach vereinbarten Entgelten[1] mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2a Zum Teil enthalten die Einzelsteuergesetze Sondervorschriften, die die Regelung des § 38 AO wiederholen, konkretisieren, modifizieren oder ergänzen (s. Rz. 25-34). Besonderheiten gelten für die Vorauszahlungen auf bewertungsunabhängige Jahressteuern (s. Rz. 19) und für steuerliche Nebenleistungen (s. Rz. 23f.), deren Festsetzung in das Ermessen der Finanzbehörde geste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 5 Säumniszuschläge, Zinsen, Verspätungszuschläge (Abs. 4)

Rz. 11 Nach § 276 Abs. 4 AO gehören die Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge, nicht dagegen die anderen steuerlichen Nebenleistungen[1] zur rückständigen Steuer. Nach heute einhelliger Ansicht setzt die Aufteilung der Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge nicht voraus, dass die ihrer Entstehung zugrunde liegende Steuer ihrerseits noch ganz oder teilw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.2 Verpflichtende Festsetzung eines VZ (§ 152 Abs. 2 und 3 AO n. F.)

Rz. 154 Zentrale Bedeutung kommt in der Praxis nunmehr § 152 Abs. 2 und 3 AO n. F. zu, da in diesen die Fälle normiert sind, in denen es einer Ermessensausübung nicht bedarf.[1] Stattdessen ist in diesen Fällen stets ein VZ festzusetzen. Dies gilt in den folgenden Fällen: Eine Steuererklärung, die sich auf ein Kj. oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt bezieht, wird nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.1.2 Steuerbetrag

Rz. 45 Bemessungsgrundlage für die VZ-Festsetzung ist die im Bescheid festgesetzte Steuer.[1] Erfolgt eine Steuerfestsetzung auf 0 EUR, so schließt dies nach dem Wortlaut des § 152 Abs. 3 Nr. 2 AO eine Festsetzung eines VZ regelmäßig aus[2], da durch die prozentuale Höchstgrenze sich rechnerisch stets ein VZ von ebenfalls 0 EUR ergibt.[3] Dies entspricht auch dem Sinn und Zw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.4.1 Grundregel zur Berechnung des VZ (§ 152 Abs. 5 AO)

Rz. 159 Die neue Grundregel zur Berechnung der Höhe des festzusetzenden VZ findet sich in § 152 Abs. 5 AO n. F. [1] Die Regelungen gelten dabei in allen Fällen einer Festsetzung eines VZ, also in den Fällen, in denen die Ausübungen aufgrund einer Ermessensentscheidung erfolgt, als auch in den Fällen, in denen von Gesetzes wegen einer Festsetzung vorgeschrieben ist. Rz. 160 Nac...mehr