Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 1. Verwendung durch einen Unternehmer gegenüber einem Verbraucher

Rz. 38 Die strengsten Anforderungen gelten im Bereich der Verwendung von AGB durch einen Unternehmer (i.S.v. § 14 BGB) gegenüber einem Verbraucher (i.S.v. § 13 BGB):mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 4. Klauseln zu Zahlungsbedingungen und Verzug; Voraussetzung für Mängelansprüche

a) Erleichterung des Verzugs/Erschwerung der Mängelansprüche (Verkauf-AGB) aa) Rechtliche Grundlagen (1) Zahlungsbedingungen und -verzug Rz. 140 Die vom Verwender als Auftragnehmer gewünschte "Beschleunigung" von Zahlungen und des Zahlungsverzugs wird zum einen durch eine entsprechende Zahlungsbedingung mit "frühen" und möglichst umfangreichen Zahlungspflichten bewirkt. Dazu ko...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / g) Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der betroffenen Klausel, § 306 BGB

aa) Reichweite der Unwirksamkeit der AGB-Bestimmung, § 306 BGB Rz. 34 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, § 306...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 9. Klauseln zur Begrenzung der Verzugshaftung; Höhere Gewalt, Streik und Aussperrung

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 86 Der Verkäufer wünscht, seine Verzugshaftung auf "vernünftige" Höchstbeträge zu begrenzen. Zudem möchte er im Falle "Höherer Gewalt", Pandemie und von Streik oder Aussperrung eine angemessene Terminverschiebung erreichen. b) Rechtliche Grundlagen aa) Terminverschiebung bei Höherer Gewalt, Streik und Aussperrung Rz. 87 Im Falle "Höherer ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Zahlungsbedingungen und -verzug Rz. 71 Die Regelungen über Zahlungsbedingungen gehören nicht zu den unabdingbaren Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (siehe §§ 474 ff. BGB).[166] Die Zahlung des vollständigen Kaufpreises bei Lieferung entspricht zudem der gesetzlichen Regelung des § 433 BGB i.V.m. § 320 BGB, die gerade keine Vorleistungspflicht des Verkäufers begründen.[167] ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

(1) Verlängerung der Verjährungsfrist Rz. 198 Bei der Verlängerung von Verjährungsfristen greift lediglich § 307 BGB als Kontrollmaßstab. Der BGH hat zu Einkaufs-AGB mit einer Sachmängelverjährungsfrist von drei Jahren ausgeführt, dass sich die Verlängerung der zweijährigen Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr nicht so weit von der gesetzlichen Regelung entferne, dass sie mi...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 6. Klauseln zur Mängelrüge; Schadensersatz bei unberechtigter Mängelrüge

a) Typischer Sachverhalt Rz. 66 Der Verkäufer hat ein Interesse daran, dass der Käufer ihn zeitnah und detailliert über auftretende Sach- und Rechtsmängel informiert. Andererseits soll der Käufer bei unberechtigten Mangelrügen alle dem Verkäufer hieraus entstehenden Kosten tragen. b) Rechtliche Grundlagen aa) Untersuchungs-/Rügepflicht Rz. 67 Das Kaufrecht sieht keine Untersuchu...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 160 Der Auftraggeber wünscht, dass der Auftragnehmer im Falle von Mängeln unabhängig von einem Verschulden auf Schadensersatz hafte. Dies soll auch dann gelten, wenn der Auftragnehmer nur (Zwischen-)Händler ist.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Teilleistung

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 123 Abweichend von § 266 BGB wünscht der Verwender die Möglichkeit, auch Teillieferungen vornehmen zu dürfen. Ist eine individualvertragliche Vereinbarung der Leistung "als Ganzes" festzustellen, so kann diese Pflicht nur durch eine zusätzliche Abänderungsbefugnis aufgeweicht werden, die die Voraussetzungen des § 308 Nr. 4 BGB erfüllt. Auch im Üb...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 92 Der Verkäufer möchte bei Unmöglichkeit der Lieferung keinen negativen Folgen ausgesetzt sein.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 49 Der Verkäufer möchte gemäß seinen AGB nur dann für die Fähigkeit einstehen, den Käufer beliefern zu können, wenn er selbst beliefert wird (Vorbehalt der Selbstbelieferung). Zumindest möchte er, dass der Käufer ihm das Verschulden bei Nichtlieferung nachweisen muss. Lieferfristen sollen zudem möglichst unverbindlich sein und nur "ca." gelten.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

(1) Ausschluss einer bestimmten Art der Nacherfüllung; Anforderungen an Nacherfüllungsverlangen Rz. 169 Gegenüber Verbrauchern sind Klauseln zur Begrenzung der Rechte auf bestimmte Arten der Nacherfüllung unwirksam, § 309 Nr. 8 lit. b bb BGB Gegenüber Unternehmern gibt es im Vergleich zu den gegenüber Verbrauchern geltenden Anforderungen kaum einen größeren Spielraum, da die ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 7. Klauseln zur Gegenleistung: Fälligkeit und Leistungsverweigerungsrechte

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 70 Der Verkäufer wünscht in seinen Verkauf-AGB die Regelungen: b) Rechtliche Gr...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 95 Der Verkäufer wünscht eine Regelung in den Verkauf-AGB, dass der Käufer nur dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der Rücktrittsgrund vom Verkäufer zu vertreten ist. Zudem soll der Käufer im Falle eines Rücktrittsrechts sich auf Verlangen des Verkäufers alsbald entscheiden, ob er vom Vertrag zurücktreten will.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 3. Klauseln zum Beschaffungsrisiko (Vorbehalt der Selbstbelieferung)

a) Typischer Sachverhalt Rz. 135 Ein Unternehmer möchte sich seinem Vertragspartner gegenüber von seinem Einkaufsrisiko freizeichnen, sich also diesem gegenüber darauf berufen können, selber nicht beliefert worden zu sein (Vorbehalt der Selbstbelieferung). Ist der Unternehmer indes der Käufer, hat er ein Interesse daran, nicht das Einkaufsrisiko aufgebürdet zu bekommen. b) Ein...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 197 Der Auftraggeber wünscht eine Regelung, wonach die gesetzlichen Verjährungsfristen zu seinen Gunsten deutlich verlängert werden. Zudem soll bei jeder Nachlieferung oder Nachbesserung die Verjährungsfrist so weit wie möglich von Neuem beginnen.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

(1) Werkleistungen sowie Verkauf neuer/neu herzustellender Sachen Rz. 187 § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB ist gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht gegenüber Unternehmern anwendbar. Daher sind Verjährungsverkürzungen grundsätzlich auch unter die Grenze der Nr. 8 lit. b ff BGB (i.d.R.: ein Jahr) zulässig, wobei aber § 307 BGB zu beachten ist.[283] Trotz der angenommenen Indizwirkung des § 309...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 173 Der Auftraggeber möchte, dass ihm bei Werkleistungen das Wahlrecht zwischen den beiden Arten der Nacherfüllung (wie beim Kaufvertrag) zusteht (§ 635 Abs. 1 BGB). Zudem soll dem Auftragnehmer nur ein Nachbesserungsversuch zustehen.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 5. Klauseln zum Eigentumsvorbehalt

a) Typischer Sachverhalt Rz. 149 Der Auftragnehmer als Verkäufer[247] möchte in seinen Verkauf-AGB einen möglichst umfassenden Eigentumsvorbehalt vorsehen; zudem möchte er sicherstellen, dass er bei Zahlungsverzug des Auftraggebers die Sache schnell wieder zurückverlangen kann, ohne zum Rücktritt vom Vertrag gezwungen zu sein. b) Rechtliche Grundlagen aa) Eigentumsvorbehalt (1) ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Eigentumsvorbehalt

(1) Zulässigkeit verschiedener Formen des Eigentumsvorbehalts Rz. 150 Gegenüber einem Unternehmer kommen mit Blick auf die Üblichkeit im kaufmännischen Geschäftsverkehr verschiedene Sonderformen des Eigentumsvorbehalts[248] in Betracht: Rz. 151 Gegenüber Unternehmern ist der sog. Kontokorrent-Vorbehalt in Verkauf-AGB umfassend zulässig.[249] Dabei ist ein Kontokorrentverhältni...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 2. Klausel: Standardisierte Leistungsbeschreibungen

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 46 Beim Verbrauchsgüterkauf ist nach § 475 BGB ein Ausschluss der Mängelansprüche ausnahmslos unzulässig. Die Bestimmung der "Soll-Beschaffenheit" des Liefergegenstandes (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB) unterliegt indes keinen zwingenden Kaufvorschriften i.S.d. § 475 Abs. 1 BGB [137] (§ 476 Abs. 1 BGB n.F.) und auch nicht der Inhaltskontrolle (siehe Rdn 22 ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 100 Der Verkäufer möchte die Verjährung von Mängelansprüchen, aber auch sonstiger Schadensersatzansprüche des Käufers durch seine Verkauf-AGB so weit wie möglich verkürzen.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 8. Klauseln zu Art und Umfang der Nacherfüllung (Begrenzung/Wahlrecht)

a) Modifizierung der Nacherfüllungspflicht (Verkauf-AGB) aa) Typischer Sachverhalt Rz. 168 Der Auftragnehmer möchte – wenn er eine Nacherfüllungsart nicht ausschließen kann – zumindest das Wahlrecht zwischen den Nacherfüllungsarten haben.[271] bb) Rechtliche Grundlagen (1) Ausschluss einer bestimmten Art der Nacherfüllung; Anforderungen an Nacherfüllungsverlangen Rz. 169 Gegenübe...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Gefahrübergang und Kosten bei Versendungskauf

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 206 § 447 BGB gilt im unternehmerischen Verkehr uneingeschränkt, so dass es keiner diesbezüglichen Regelung bedarf, wenn der Leistungsort nach § 269 Abs. 1, Abs. 3 BGB beim Verkäufer liegt. Eine entsprechende Klausel zum Leistungsort ist als Klarstellung unbedenklich. Zudem ist der Leistungsort im unternehmerischen Verkehr auch durch AGB regelbar...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Untersuchungs-/Rügepflicht Rz. 67 Das Kaufrecht sieht keine Untersuchungs- und/oder Rügepflicht des Verbrauchers vor. Das SchuldRModG hat von Art. 5 Abs. 2 der Kauf-RL (Rüge innerhalb von zwei Monaten nach Erkennen) keinen Gebrauch gemacht. Die vertragliche Vereinbarung einer Rügepflicht ist gleichwohl zulässig, wie § 309 Nr. 8 BGB zeigt. Denn die Verletzung von Rügepflic...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 8. Klauseln zur Begrenzung der Haftung des Verkäufers (ohne Verzug/Unmöglichkeit)

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 78 Der Verkäufer wünscht, seine Haftung auf Schadensersatz (insbesondere wegen Mängeln) möglichst weitgehend auszuschließen oder zu begrenzen. Zur Haftung bei Verzug und Unmöglichkeit siehe Rdn 86 ff., 92 ff. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 79 Die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkauf-Verträgen sind unbeschadet der...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 111 Der Verkäufer wünscht, dass der Käufer erst dann Schadensersatz verlangen kann, wenn die Mängelbeseitigung auch nach einer bestimmten, in den AGB definierten Anzahl von Nachbesserungsversuchen gescheitert ist.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 15. Weitere übliche Klauseln

a) Aufrechnungsbeschränkung/Ausschluss Zurückbehaltungsrecht aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 121 Der Verwender möchte dem Kunden das nach § 387 BGB bestehende Aufrechnungsrecht abschneiden. Dies ist nach § 309 Nr. 3 BGB nicht möglich, soweit die Forderung des Kunden rechtskräftig festgestellt wurde oder (vom Verwender) nicht bestritten wird. Darüber hinaus hat der BGH eine weite...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Gefahrübergang bei Versendung Rz. 56 Nach § 446 BGB geht die Gefahr mit der "Übergabe" auf den Käufer über. Für den Versendungskauf, bei dem zwingend eine Ware versandt werden muss, gilt indes § 447 BGB: Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe an die Versandperson über. § 447 BGB war durch den früheren § 474 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. für den Verbrauchsgüterk...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Gerichtsstand

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 125 Nach § 38 Abs. 2 ZPO ist eine Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Verbraucher (Nicht-Kaufmann, siehe § 38 Abs. 1 ZPO) nur zulässig, wenn (mindestens) eine der Parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand (siehe §§ 12 f. ZPO) in Deutschland hat. Hat eine Partei einen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, so kann innerhalb Deutschlands nur das ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 177 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die im Zusammenhang mit einer Nacherfüllung entstehenden Aufwendungen möglichst ganz auf den Auftraggeber abzuwälzen. Dies soll auf jeden Fall gelten, wenn der Auftraggeber eine unberechtigte Mangelrüge getätigt hat.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 3. Klauseln zur Einschränkungen des Beschaffungsrisikos einschl. der Lieferungszeit

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 49 Der Verkäufer möchte gemäß seinen AGB nur dann für die Fähigkeit einstehen, den Käufer beliefern zu können, wenn er selbst beliefert wird (Vorbehalt der Selbstbelieferung). Zumindest möchte er, dass der Käufer ihm das Verschulden bei Nichtlieferung nachweisen muss. Lieferfristen sollen zudem möglichst unverbindlich sein und nur "ca....mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 145 Der Auftraggeber wünscht, dass ihm möglichst lange Zahlungsfristen eingeräumt werden.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Rechtswahl

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 127 Auch gegenüber Verbrauchern sind Rechtswahlklauseln bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Grundsatz zulässig. Sie können zwar die aus der Rom I- (und Rom II-) Verordnung und dem EGBGB (z.B. Art. 46b) folgenden Geltungs-Einschränkungen nicht aushebeln, müssen diese aber andererseits auch gegenüber Verbrauchern nicht ausdrücklich erwähnen,...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 15. Sonstige Klauseln

a) Gerichtsstand-Klausel (Einkauf-/Verkauf-AGB) aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 203 Nach § 38 Abs. 1 ZPO können Kaufleute Gerichtsstandsvereinbarungen auch mit ausschließlicher Zuständigkeit schließen.[305] Gegenüber Unternehmern muss die Klausel das Mahnverfahren (vgl. § 689 Abs. 2 ZPO) wohl nicht ausdrücklich ausnehmen.[306] Die Klausel ist trotz fehlender Differenzierung zwis...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 5. Klauseln zum Eigentumsvorbehalt

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 61 Der Verkäufer möchte mit einem Eigentumsvorbehalt sicherstellen, dass er bei Zahlungsverzug des Käufers einen dinglichen Herausgabeanspruch hat und zudem gegen etwaige Pfändungen beim Käufer besser geschützt ist. b) Rechtliche Grundlagen aa) Eigentumsvorbehalt Rz. 62 Der "einfache" Eigentumsvorbehalt enthält lediglich die an § 449 Abs....mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 11. Klausel zum Rücktrittsrecht des Käufers

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 95 Der Verkäufer wünscht eine Regelung in den Verkauf-AGB, dass der Käufer nur dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der Rücktrittsgrund vom Verkäufer zu vertreten ist. Zudem soll der Käufer im Falle eines Rücktrittsrechts sich auf Verlangen des Verkäufers alsbald entscheiden, ob er vom Vertrag zurücktreten will. b) Rechtliche Grundl...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 165 Der Auftraggeber als Einkäufer möchte, dass ihm sämtliche Sachmängelansprüche auch dann zustehen, wenn der Mangel unerheblich ist (also auch Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung).mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Eigentumsvorbehalt Rz. 62 Der "einfache" Eigentumsvorbehalt enthält lediglich die an § 449 Abs. 1 BGB (Auslegungsregel) angelehnte Aussage, dass das Eigentum an dem Liefergegenstand erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Käufer übergehen soll (aufschiebende Bedingung). Jedenfalls in dieser Ausgestaltung ist der einfache Eigentumsvorbehalt in Verkauf-AGB wirksam.[...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 4. Klausel zum Gefahrübergang als Versendungskauf; Kosten der Versendung/Rücksendung

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 55 Der Verkäufer wünscht die Regelung in den Verkauf-AGB, wonach die Gefahr möglichst früh auf den Käufer übergeht. Er möchte sich zudem von den Versandkosten freisagen. Will der Verbraucher den Widerruf der Bestellung erklären, soll er wenigstens die Kosten tragen.[151] b) Rechtliche Grundlagen aa) Gefahrübergang bei Versendung Rz. 56 Na...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Eigentumsvorbehalt (1) Zulässigkeit verschiedener Formen des Eigentumsvorbehalts Rz. 150 Gegenüber einem Unternehmer kommen mit Blick auf die Üblichkeit im kaufmännischen Geschäftsverkehr verschiedene Sonderformen des Eigentumsvorbehalts[248] in Betracht: Rz. 151 Gegenüber Unternehmern ist der sog. Kontokorrent-Vorbehalt in Verkauf-AGB umfassend zulässig.[249] Dabei ist ein...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

(1) Wahlrecht des Auftraggebers Rz. 174 Maßstab der Inhaltskontrolle ist § 307 BGB, da § 309 Nr. 8 lit. b bb BGB sich nur gegen Klauseln des Verkäufers/Auftragnehmers (also nur gegen Verkaufs-AGB) wendet. Wenn in Verkaufsbedingungen die Änderung des Wahlrechts zulässig ist,[274] so muss dies auch für Einkaufsbedingungen (bei Werkvertragsbestellungen) gelten. Dabei ist der aus...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 183 Zum rechtlichen Hintergrund ist auf die Ausführungen zur Begrenzung der Haftung zu verweisen (siehe Rdn 181, 78 ff.).mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / f) Vertragsstrafenvereinbarung für nicht rechtzeitige Fertigstellung

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 214 Der Bauherr (oder Generalunternehmer) eines Großprojekts wünscht, dass in den Vertragsbedingungen "harte" Vertragsstrafen für alle Terminüberschreitungen vorgesehen werden. Da zahlreiche Gewerke vergeben werden müssen, sollen diese Bedingungen einheitlich vorgegeben werden. bb) Rechtliche Grundlagen Rz. 215 Der BGH hat seit dem Urt. v. 23.1.200...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Terminverschiebung bei Höherer Gewalt, Streik und Aussperrung Rz. 87 Im Falle "Höherer Gewalt", einer Pandemie und anderer vom Lieferer nicht zu vertretender Störungen bietet das BGB hinreichende Mechanismen, Schadensersatzpflicht und Verzug auszuschließen (§§ 280 Abs. 1 S. 2, 286 Abs. 4 BGB). Das Rücktrittsrecht ist allerdings nicht vom Verschulden abhängig. Bei Streik u...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Selbstbelieferungsvorbehalt Rz. 50 Der Umfang einer Übernahme des Beschaffungsrisikos ergibt sich (in erster Linie) aus dem Wortlaut, ggf. auch aus der Auslegung der Vereinbarung. I.d.R. muss der Verkäufer (nur) für die "typischen" Beschaffungshindernisse einstehen.[138] Weder der Kauf-RL noch dem § 276 Abs. 1 BGB ist zu entnehmen, dass der Verkäufer stets das volle Bescha...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 10. Klausel zur Unmöglichkeit

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 92 Der Verkäufer möchte bei Unmöglichkeit der Lieferung keinen negativen Folgen ausgesetzt sein. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 93 Kontrollmaßstab für Klauseln in Verkauf-AGB, die die wirtschaftlichen Rechtsfolgen der Unmöglichkeit begrenzen, sind zunächst § 309 Nr. 7 lit. a und b BGB. Zudem ist § 307 BGB zu beachten. Es kann hinsichtlich ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Generelle Kostentragung des Auftraggebers Rz. 178 Die Anwendung des § 309 Nr. 8 lit. b cc BGB wird weitgehend auch gegenüber Unternehmern bejaht. Für die seit 1.1.2018 an geltende Neufassung hatte der Gesetzgeber erwogen, abweichend vom allgemeinen Konzept der §§ 309 f. BGB den § 309 Nr. 8 lit. b cc BGB unmittelbar gegenüber Unternehmern gelten zu lassen (wie bei § 308 Nr...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 7. Klauseln zu geringfügigen Mängeln

a) Klausel zum Ausschluss von Mängelansprüchen bei geringfügigen Mängeln (Verkauf-AGB) aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 163 § 309 Nr. 8 lit. b aa BGB findet gem. § 310 Abs. 1 BGB auf den rechtsgeschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmern keine Anwendung. Es gilt indes § 307 BGB. Im Falle unerheblicher Mängel greifen die den Vertrag grundlegend berührenden Mängelansprüche "Rücktri...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / j) Vertraglicher Haftungsausschluss/Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 12 Grundsätzlich ist festzuhalten, dass AGB, die einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung der Behandlungsseite in Bezug auf die medizinische Behandlung betreffen, als unzulässig gelten, vgl. § 309 Nr. 7 BGB.[72] Dies rechtfertigt sich aus dem dem Arzt oder Krankenhaus obliegenden Schutz der gefährdeten hohen Rechtsgüter des Patienten wie Leben, Gesundheit ...mehr