Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Allgemeines

Rz. 325 Der Selbstanfechtung von testamentarisch oder vertraglich bindend gewordenen Verfügungen durch den Erblasser selbst kommt in der Praxis einige Bedeutung zu. § 2281 Abs. 1 BGB gewährt dem Erblasser eine Anfechtungsmöglichkeit, deren Tatbestände grundsätzlich dieselben sind wie bei der Testamentsanfechtung, §§ 2281, 2078, 2079 BGB.[402] Dies ist ein entscheidender Unte...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 5. Anfechtungsgründe

a) Erklärungs- oder Inhaltsirrtum, § 119 Abs. 1 BGB Rz. 169 Einen beachtlichen Inhaltsirrtum stellt z.B. das schlüssige Annahmeverhalten in Unkenntnis des Ausschlagungsrechts dar.[94] b) Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft, § 119 Abs. 2 BGB Rz. 170 Als beachtlicher Eigenschaftsirrtum kommt auch die irrige Annahme einer Überschuldung,[95] die Unkenntnis der Überschu...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / cc) Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags

Rz. 187 Wurde ein eigentlich bestehendes Anfechtungsrecht nicht ausgeübt, so kann der anfechtbare Erbvertrag vom Erblasser bestätigt werden, § 2284 BGB. Die Möglichkeit einer Bestätigung nach § 2284 BGB erstreckt sich nur auf vertragliche Verfügungen, weil einseitige Verfügungen ohnehin jederzeit widerruflich sind. Die Ausübung der Bestätigung kann nur höchstpersönlich durch...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Irrtümer bei der "lenkenden" Ausschlagung

Rz. 554 Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt, ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum.[675] Bei einer sog. "lenkenden Ausschlagung" stellt der Irrtum über die Person des nächstberufenen Erben grundsätzlich einen beachtlichen Rechtsfolgenirrtum als Inhaltsirrtum dar. Irrt der Aussc...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / d) Anfechtbarkeit einer Verfügung von Todes wegen

Rz. 86 Ist eine Verfügung von Todes wegen anfechtbar und wurde die Anfechtung bereits erklärt, so hat das Grundbuchamt, wenn ihm dieser Umstand bekannt wird, die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen, weil die Frage der Gültigkeit einer Verfügung von Todes wegen grundsätzlich vom Nachlassgericht zu beantworten ist.[95] Auch dann, wenn sich aus der Verfügung von Todes wegen d...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Beim Erklärungs-, Inhalts- und Motivirrtum, § 2078 BGB

Rz. 322 Es tritt rückwirkende Nichtigkeit ein (§ 142 BGB), jedoch nur der betreffenden Verfügung, nicht des ganzen (einseitigen) Testaments (§ 2085 BGB). Bei einem gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testament oder Erbvertrag hat die Nichtigkeit einer Verfügung die Unwirksamkeit der korrespondierenden Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament bzw. des ganzen Erbvertr...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / e) Beginn der Anfechtungsfrist

Rz. 549 Nach § 1954 Abs. 1 und 2 BGB kann die Anfechtung der Annahme nur binnen sechs Wochen von dem Zeitpunkt an erfolgen, in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Kenntnis von dem Irrtum hat der Anfechtungsberechtigte, wenn ihm die dafür maßgeblichen Tatsachen bekannt werden und er erkennt, dass seine Erklärung eine andere Wirkun...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / XII. Muster: Gemeinschaftliches Testament, Anordnung einer Erbengemeinschaft und Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des überlebenden Ehegatten

Rz. 491 Muster 3.36: Gemeinschaftliches Testament, Anordnung einer Erbengemeinschaft und Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des überlebenden Ehegatten Muster 3.36: Gemeinschaftliches Testament, Anordnung einer Erbengemeinschaft und Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des überlebenden Ehegatten Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in ______...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / G. Übersichten zum Vermächtnisrecht

Rz. 316 Übersicht: Unterschiede Erbe/Vermächtnisnehmermehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 191 Nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten können Dritte nach den allgemeinen Regeln anfechten.[111] Nach dem Tod des Längerlebenden können nur noch Dritte den Erbvertrag anfechten. Für diese Anfechtung gelten die §§ 2078 ff. BGB, die §§ 2281–2284 BGB sind hingegen nicht anwendbar, d.h. dass auch die Anfechtungserklärung sich nach § 2081 BGB richtet. Lediglich § 22...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags

Rz. 331 Wurde ein eigentlich bestehendes Anfechtungsrecht nicht ausgeübt, so kann der anfechtbare Erbvertrag vom Erblasser bestätigt werden, § 2284 BGB. Die Möglichkeit einer Bestätigung nach § 2284 BGB erstreckt sich nur auf vertragliche Verfügungen, weil einseitige Verfügungen ohnehin jederzeit widerruflich sind. Die Ausübung der Bestätigung kann nur höchstpersönlich durch...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / V. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 22 Nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (§ 81 BGB)[38] die Anerkennung durch die zuständige Behörde [39] des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 S. 1 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Dritte bei einseitigen Verfügungen

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§ 3 Testamentsgestaltung / IX. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung)

Rz. 488 Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _______...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 3. Dritte beim Erbvertrag, §§ 2080 Abs. 1, 2285 BGB

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 191 Nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten können Dritte nach den allgemeinen Regeln anfechten.[111] Nach dem Tod des Längerlebenden können nur noch Dritte den Erbvertrag anfechten. Für diese Anfechtung gelten die §§ 2078 ff. BGB, die §§ 2281–2284 BGB sind hingegen nicht anwendbar, d.h. dass auch die Anfechtungserklärung sich nach § 2081 BGB...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / Literaturtipps

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / V. Anfechtungsfrist

1. Testamentsanfechtung Rz. 195 Die Anfechtung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen, § 2082 Abs. 1 BGB . Die Frist beginnt erst zu laufen mit Kenntnis Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210, 211 BGB entsprechende Anwendung. 2. Erbvertra...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / 1. Vom Erblasser eingesetztes Schiedsgericht

Rz. 7 Das vom Erblasser in der letztwilligen Verfügung eingesetzte Schiedsgericht hat diejenigen Aufgaben, die ihm vom Erblasser zugewiesen werden, soweit gesetzliche Grenzen nicht überschritten sind. Grundsätzlich können alle vermögensrechtlichen Ansprüche einem Schiedsgericht übertragen werden, § 1030 ZPO. Dies trifft vor allem auf erbrechtliche Ansprüche zu; sie können im...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Anfechtungstatbestände

a) Erklärungs- und Inhaltsirrtum Rz. 308 Wie § 119 Abs. 1 BGB so sieht auch § 2078 Abs. 1 BGB eine Anfechtungsmöglichkeit vor bei Erklärungs- und Inhaltsirrtum. Wille und Erklärung des Erblassers decken sich nicht. Der Erblasser will nicht, was er tatsächlich erklärt hat. Einem Inhaltsirrtum kann bei einem gemeinschaftlichen Testament der Irrtum über die eintretende Bindung d...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / IV. Selbstständiges Beweisverfahren im Erbprozess

Rz. 584 Im Erbprozess – und verwandten Rechtsgebieten – kommt die selbstständige Beweiserhebung bei folgenden Fallkonstellationen in Betracht:mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 4. Motivirrtum

a) Anfechtung wegen Motivirrtums Rz. 180 Ein Motivirrtum ist gegeben, wenn der Erblasser durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstandes zu seiner Verfügung bestimmt worden ist. Dabei ist im Gegensatz zur Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB jeder Irrtum im Beweggrund beachtlich.[103] Die Anfechtung einer vertraglich bindenden Erbeinsetzung ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / X. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung)

Rz. 489 Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Rechtswirkung der gegenseitigen Abhängigkeit

Rz. 41 Das Gesetz nimmt Rücksicht darauf, dass ein Ehegatte seine Verfügungen im Vertrauen auf die Verfügungen des anderen Ehegatten trifft, von denen er – weil ein Entschluss zum gemeinsamen Testieren vorausgegangen ist – Kenntnis hat. Hätte der eine Ehegatte nicht in bestimmter Weise testiert, so hätte auch der andere nicht in dieser konkreten Weise verfügt. Aus diesem Gru...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Beschwerung des pflichtteilsberechtigten Erben mit Vermächtnissen

Rz. 236 Zur Möglichkeit der Anfechtung der Erbschaftsannahme in solchen Fällen vgl. § 15 Rdn 56 ff.mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Erblasser beim Erbvertrag, § 2281 BGB

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 189 Ein Erbvertrag kann aufgrund der §§ 2078, 2079 BGB auch vom Erblasser angefochten werden. Dabei ist zu beachten, dass auch die willkürliche Schaffung der Pflichtteilsberechtigung durch den Erblasser, etwa durch Heirat oder Adoption, grundsätzlich unschädlich ist.[109] Lediglich für den Fall, dass der familienrechtliche Akt den ausschließlichen...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Erklärungs- oder Inhaltsirrtum, § 119 Abs. 1 BGB

Rz. 169 Einen beachtlichen Inhaltsirrtum stellt z.B. das schlüssige Annahmeverhalten in Unkenntnis des Ausschlagungsrechts dar.[94]mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Anfechtungsgrund der "Drohung"

Rz. 352 Kammergericht, Beschl. v. 7.9.1999:[419] Zitat "Die Äußerung eines Dritten gegenüber dem Erblasser, er werde nicht "in den Himmel kommen", stellt keine Drohung dar, da es sich hierbei nicht um die Ankündigung eines vom Willen des Dritten abhängigen künftigen Übels handelt."mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Vier Fälle aus der Rechtsprechung

a) Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments Rz. 344 OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.7.1999:[411] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitp...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / Literaturtipps

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / ff) Hinzuerwerb

Rz. 69 Grundsätzlich unterfällt auch nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten erworbenes Vermögen (der "Hinzuerwerb") der Bindungswirkung des § 2271 Abs. 2 BGB.[154] Im Einzelfall kann die Auslegung jedoch zu einem anderen Ergebnis führen. Die Wechselbezüglichkeit der Einsetzung der Kinder des vorverstorbenen Ehegatten aus dessen erster Ehe als Schlusserben entfällt nich...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Erklärungs- und Inhaltsirrtum

Rz. 308 Wie § 119 Abs. 1 BGB so sieht auch § 2078 Abs. 1 BGB eine Anfechtungsmöglichkeit vor bei Erklärungs- und Inhaltsirrtum. Wille und Erklärung des Erblassers decken sich nicht. Der Erblasser will nicht, was er tatsächlich erklärt hat. Einem Inhaltsirrtum kann bei einem gemeinschaftlichen Testament der Irrtum über die eintretende Bindung des Überlebenden nach dem Tod des...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Erbschaftsausschlagung bei überschuldetem Nachlass

Rz. 11 Der Erbe könnte die ihm angefallene Erbschaft auch ausschlagen – wie dies häufig geschieht, wenn der Verdacht einer überschuldeten Erbschaft besteht (zur Anfechtung der Erbschaftsannahme bei Irrtum über die Nachlassüberschuldung siehe Rdn 232 ff.). Damit wäre allerdings derjenige Erbe mit dem Haftungsproblem konfrontiert, dem die Erbschaft anstelle des Ausschlagenden ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Wegfall der Pflichtteilsbeschränkung

Rz. 401 Die Anordnungen sind gem. § 2338 Abs. 2 S. 2 BGB unwirksam, wenn zur Zeit des Erbfalls der Abkömmling sich dauernd von dem verschwenderischen Leben abgewendet hat oder die den Grund der Anordnung bildende Überschuldung nicht mehr besteht. Für die Unwirksamkeit bedarf es nicht der Anfechtung. Sie kann sowohl vom Abkömmling als auch von einem Gläubiger geltend gemacht ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 1. Allgemeines

Rz. 162 Die durch vertragsmäßige Verfügung erzeugte Bindungswirkung muss nicht in jedem Fall endgültig sein. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten vor, wie der Erblasser die eingetretene Bindung beseitigen und er seine durch den Erbvertrag eingeschränkte Testierfreiheit wieder erlangen kann:mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Erklärungsirrtum

Rz. 176 Ein Erklärungsirrtum i.S.d. § 2078 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn das äußere Erklärungsverhalten nicht dem tatsächlichen Willen des Erklärenden entspricht, z.B.[102] beimehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Adressat der Anfechtungserklärung

Rz. 320 Adressat der Anfechtungserklärung ist das Nachlassgericht, soweit Erbeinsetzung, Enterbung, Testamentsvollstreckung oder Aufhebung einer solchen Anordnung betroffen sind (§ 2081 BGB), weil das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren (§§ 2353 ff. BGB) und im Verfahren auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses (§ 2368 BGB) zuverlässig die Erbfolge bzw. eine a...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Begriff

Rz. 99 "Verfügung" ist jedes Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Die Rechtsprechung versteht darunter auch die Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Anfechtung nach § 119 BGB,[116] Kündigung einer Forderung[117] und Kündigung eines Pachtverhältnisses.[118] In der Literatur wird die Meinung vertreten, dass auch de...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 5. Beginn der Anfechtungsfrist

Rz. 239 Nach § 1954 Abs. 1 und 2 BGB kann die Anfechtung der Annahme nur binnen sechs Wochen von dem Zeitpunkt an erfolgen, in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Kenntnis von dem Irrtum hat der Anfechtungsberechtigte, wenn ihm die dafür maßgeblichen Tatsachen bekannt werden und er erkennt, dass seine Erklärung eine andere Wirkun...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Aufhebungsantrag/Scheidungsantrag/Zustimmung zur Scheidung

Rz. 503 Neben den zuvor genannten Auflösungsfällen umfasst die Verweisung auf § 2077 BGB auch die in § 2077 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB der Auflösung gleichgestellten Fälle. Demnach führt eine wirksam erhobene und begründete Aufhebungsklage ebenso wie ein bereits zugestellter und begründeter Scheidungsantrag zur Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments. Hat der andere Ehega...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 189 Ein Erbvertrag kann aufgrund der §§ 2078, 2079 BGB auch vom Erblasser angefochten werden. Dabei ist zu beachten, dass auch die willkürliche Schaffung der Pflichtteilsberechtigung durch den Erblasser, etwa durch Heirat oder Adoption, grundsätzlich unschädlich ist.[109] Lediglich für den Fall, dass der familienrechtliche Akt den ausschließlichen Zweck hatte, die Bindun...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / d) Anfechtbarkeit der vertraglichen bzw. bindenden Verfügung

Rz. 48 Ist die betreffende Verfügung von Todes wegen für den Erblasser anfechtbar – am häufigsten dürfte hier der Fall des § 2079 i.V.m. § 2281 BGB in Betracht kommen –, dann kann insoweit, als die Anfechtung zur Unwirksamkeit der betreffenden Verfügung führen würde, auch Nachlass verschenkt werden. Der Erblasser ist nicht gezwungen, erst anzufechten, um die Bindungswirkung ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Befugnisse bei gleichzeitiger Geschäftsfähigkeit des Betreuten

Rz. 208 Die Vertretungsmacht des Betreuers lässt die Geschäftsfähigkeit des Betreuten unberührt, die Anordnung einer Betreuung an sich setzt keine Geschäftsunfähigkeit voraus.[279] Sofern der Betreute also nicht nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig ist oder für den betreffenden Geschäftsbereich kein Einwilligungsvorbehalt nach § 1825 BGB (§ 1903 BGB a.F.) angeordnet wurde, ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / cc) Feststellungsinteresse des bindend Bedachten bei Selbstanfechtung der bindend gewordenen Verfügung durch den Überlebenden

Rz. 113 Der BGH lässt eine Feststellungsklage des Schlusserben bereits zu Lebzeiten des überlebenden Ehegatten zu, falls der Überlebende das Testament anficht oder wenn eine Verfügung unter Lebenden wegen Umgehung des Widerrufsverbots des § 2271 Abs. 2 BGB unwirksam ist.[138] Hierzu der BGH in BGHZ 37, 331: Zitat "Der in einem gemeinschaftlichen Testament mit einem Vermächtnis ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (3) Gegenseitige Abhängigkeit von Erbeinsetzung und Zahlungsverpflichtung

Rz. 235 Eine solche Teilnichtigkeit könnte im Wege der Motivirrtumsanfechtung (über das spätere Verhalten des Erbvertrags-Partners) nach §§ 2281, 2078 Abs. 2 BGB herbeigeführt werden. Nach h.M. besteht dieses Anfechtungsrecht neben dem Rücktrittsrecht nach § 2295 BGB.[172] Über § 139 BGB kann die Nichtigkeit der erbvertraglichen Regelung nach Anfechtung zur Nichtigkeit auch ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / B. Feststellungsinteresse

Rz. 2 Der Erbe muss sein Erbrecht bei einer Vielzahl von Gelegenheiten nachweisen können – bei der Bank, beim Grundbuchamt, bei Versicherungen. In nahezu allen Fällen wird dieser Nachweis geführt mittels eines vom Nachlassgericht erteilten Erbscheins (§§ 2353 ff. BGB) oder einer beglaubigten Abschrift einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen samt nachlassgerich...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Materielle Unrichtigkeit

Rz. 264 Der Erbschein ist einzuziehen, wenn er sachlich unrichtig ist, § 2361 BGB. In der Praxis kann sich die materielle Unrichtigkeit vor allem ergeben, wenn ein Testament vom Gericht falsch ausgelegt, nachträglich ein jüngeres widersprechendes Testament gefunden oder eine wirksame Anfechtung erklärt wurde. Rz. 265 Beispiele Falscher Erbe oder Erbteil, fehlende Beschränkung...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 1. Grundsätzliches

Rz. 4 Der Erbverzicht ist ein erbrechtlicher abstrakter Verfügungsvertrag mit negativem Inhalt,[10] indem er unmittelbar den Berufungsgrund für die Erbschaft beseitigt, also bereits die Entstehung eines Erb- und/oder Pflichtteilsrechts von vornherein verhindert.[11] § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB zufolge gilt der Verzichtende für die Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge als vor dem ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Rechtssurrogation

Rz. 234 Alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts erworben wird, gehört zum Nachlass. Wird eine zum Nachlass gehörende Forderung erfüllt, so fällt das Geleistete in den Nachlass, bspw. der Mietzins für eine zum Nachlass gehörende vermietete Sache. Dazu gehören auch Ansprüche nach § 985 BGB, bspw. bei der Rückabwicklung eines Nachlassauseinandersetzungsvertrages...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Erbscheinsvorlage bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers

Rz. 84 OLG Hamm:[91] Zitat 1. Wenn das Grundbuchamt aus den Akten Kenntnis davon erhält, dass für den Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung des notariellen Testaments ein Betreuer bestellt war, liegt ein hinreichend konkreter Anlass dafür vor, die Betreuungsakten im Hinblick darauf auszuwerten, ob Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen. 2. Die Beurteilung des ...mehr