Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Eigenbesitz in Erwartung des Eigentumserwerbs

Rz. 19 [Autor/Stand] Wirtschaftlicher Eigentümer ist der Erwerber eines Grundstücks, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf ihn aufgrund eines wirksamen Kaufvertrags übergegangen sind; das Grundstück wird dem Erwerber zugerechnet, auch wenn die Grundbuchumschreibung erst in der Zukunft erfolgt.[2] Der Erwerber eines Grundstücks, der das Grundstück als ihm gehörig besitzt, hört n...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Veräußerung des Unternehmens

Rn 8 Durch das InsOÄndG 2007 wurde infolge nachhaltiger Kritik aus der Praxis auch die Unternehmensveräußerung in den Regelungsbereich der Norm mit einbezogen. Damit wurde auf den ursprünglichen Regierungsentwurf, der eine solche Regelung in Abs. 3 vorsah, zurückgegriffen. Der Rechtsausschuss hatte diesen Entwurf seinerzeit gestrichen. Rn 9 Diese Gesetzesänderung ist zu begrü...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Vorrangiges Ziel der Regelung in § 305 a ist die Absicherung des außergerichtlichen Einigungsversuches gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger, die Vermeidung von Vorteilen für diese gegenüber den übrigen Gläubigern und eine vorzeitige Beeinträchtigung etwa vorhandener Masse im Hinblick auf eine mögliche spätere Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahre...mehr

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FF 04/2020, Rechtsprechung ... / Unterhalt

BGH, Beschl. v. 29.1.2020 – XII ZB 580/18 a) Ist die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage eröffnet, können im Rahmen der Anpassung auch Umstände, die bei der Unterhaltsbemessung außer Acht gelassen wurden, berücksichtigt werden, wenn diese in Anbetracht der (sonstigen) Vergleichsgrundlagen bei Vergleichsabschluss zu keinem anderen Ergebn...mehr

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§ 17 Im Ausland begangene V... / 5. Achtung: Keine Rückwirkung

Rz. 28 Der Gesetzgeber hat in § 98 IRG eine Stichtagsregelung geschaffen. Die Vorschrift unterscheidet zwischen gerichtlichen (§ 87 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 IRG) und behördlichen Entscheidungen (§ 87 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 IRG). Ausländische gerichtliche Entscheidungen können nur vollstreckt werden, wenn sie nach dem Tag der Verkündung des Geldsanktionengesetzes rechtskräftig g...mehr

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§ 56 Beschlagnahme und vorl... / V. Aufhebungsantrag

Rz. 54 Tipp: Aufhebungsantrag der Staatsanwaltschaft Vor Eröffnung des Verfahrens ist die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens. Stellt die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Aufhebung des Beschlusses, muss der Richter ihn aufheben, denn er hat in diesem Verfahrensstadium kein eigenes sachliches Prüfungsrecht (a.A. AG Münster MDR 1972, 166). Rz. 55 Der Antrag des Beschuldig...mehr

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§ 34 Rechtsbeschwerde / 1. Vorverfahren

Rz. 88 Über die Zulassung selbst und die Begründetheit der Rechtsbeschwerde entscheidet ausschließlich das Oberlandesgericht. Dabei sind die Bußgeldsenate mit lediglich einem Richter besetzt, wenn eine Geldbuße von nicht mehr als 5.000 EUR festgesetzt oder beantragt worden ist (§ 80a Abs. 2 Nr. 1 OWiG) oder es sich um eine Zulassungsrechtsbeschwerde handelt (§ 80a Abs. 2 Nr....mehr

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§ 20 Geschwindigkeitsübersc... / 3. Rechtswidrige oder unsinnige Verkehrszeichen

Rz. 27 Da das Verkehrsgeschehen klar und eindeutig geregelt sein muss, kann es nicht einzelnen Kraftfahrern überlassen werden, ob sie Verkehrszeichen als rechtswidrig oder sinnlos beurteilen und deshalb meinen, ihnen keine Folge leisten zu müssen. Vielmehr kann der Betroffene ein solches von ihm als rechtwidrig oder unsinnig angesehenes Verkehrszeichen nur im Verwaltungsrech...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.5 Befristete Verträge mit Arbeitnehmern nach Vollendung des 52. Lebensjahres

Der EuGH hat in seiner viel beachteten Mangold-Entscheidung vom 22.11.2005[38h] festgestellt, dass die bisher geltende Fassung des § 14 Abs. 3 TzBfG gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Nach einer daraufhin erfolgten Entscheidung des BAG vom 26.4.2006[38i] ist die Mangold-Entscheidung ohne jegliche Übergangsfrist und ohne Vertrauenssch...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.3 Zuletzt abgeschlossener Vertrag entscheidend

Bisher bestand Einigkeit zwischen den beteiligten Senaten des BAG, dass allein der zuletzt abgeschlossene befristete Vertrag entscheidend ist für die Frage, ob die Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen Fehlens eines sachlich rechtfertigenden Grundes unwirksam ist.[1] Dies gelte selbst dann, wenn der letzte Vertrag aufgrund einer Zweckbefristung enden soll.[2] Die Arbeitsv...mehr

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AGS 03/2020, Keine Abänderu... / Leitsatz

Die Vorschrift des § 32 Abs. 1 RVG ist dahin auszulegen, dass eine Beschwerde nur im Rahmen der Regeln des GKG stattfinden soll, die Anfechtung einer vorläufigen Streitwertfestsetzung mithin unstatthaft ist. Für das Rechtsmittelgericht besteht keine Änderungsmöglichkeit von Amts wegen, wenn es über eine unzulässige Streitwertbeschwerde zu entscheiden hat. OLG Köln, Beschl. v. ...mehr

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ZErb 03/2020, Keine gefährl... / 2. Der Erbe

Zwar unterliegt der Erbe durch die Testamentsvollstreckung Beschränkungen (vgl. insbesondere §§ 2205, 2211 Abs. 1 BGB). Gänzlich schutzlos ist er aber, wie im Hinblick auf seine Auskunftsansprüche ausgeführt, nicht. Es besteht kein "normatives Vertrauendürfen" (Fikentscher) dahingehend, dass der Erbe sich darauf verlassen dürfte, dass der Testamentsvollstrecker ihm in jedem ...mehr

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AGS 03/2020, Keine Abänderu... / 2 Aus den Gründen

Die Streitwertbeschwerde des Klägers wird aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses des LG verworfen. Der Kläger hat an einer Erhöhung des Streitwerts kein schützenswertes Interesse (vgl.: OLG Koblenz, Beschl. v. 28.12.2018 – 12 W 661/18, Rn 3 f.). Allerdings hat das LG mit der Streitwertfestsetzung zugleich auch den Zuständigkeitsstreitwert gem. § 62 GKG besti...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Bauchowitz/Kraft, Analyse der Abwicklung von gesetzlichen Krankenkassen per sozialrechtlicher Schließung oder per Insolvenzverfahren, ZVersWiss 2017 S. 425. Boemke, Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 12.3.2013, B 1 A 1/12 R, SGb 2014 S. 92. Bohlen-Schöning, Rechtliche Stellung der Mitarbeiter bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, KrV 2011 S. 85. dies., Die ge...mehr

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Die gesamtschuldnerische Haftung Dritter hindert die Insolvenzanfechtung nicht

Zusammenfassung Zahlungen aus dem Schuldnervermögen können auch vom Insolvenzverwalter angefochten werden, wenn eine gesamtschuldnerische Haftung Dritter mit der insolventen Gesellschaft besteht. Nur wenn durch die Gesamtschuldner sämtliche Verbindlichkeiten der insolventen Gesellschaft bedient werden könnten, läge keine Gläubigerbenachteiligung vor. Hintergrund Durch Abspaltu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erstattung an den Gläubiger der KapErtr in sonstigen Fällen

Rn. 50 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Auch der Gläubiger der KapErtr muss aus Gründen eines effektiven Rechtsschutzes selbst in der Lage sein, die Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen KapSt zu erreichen. Er darf nicht auf das Recht des Entrichtungspflichtigen nach § 44b Abs 5 EStG verwiesen werden; denn dieser muss den Antrag nicht stellen. Rn. 51 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Antragsverfahren

Rn. 39 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Erstattung erfolgt nur auf besonderen Antrag des Entrichtungspflichtigen. Dieser geht dahin, entweder die KapSt-Anmeldung mit der KapSt auf die betroffenen KapErtr zu ändern oder bei der folgenden KapSt-Anmeldung die abzuführende KapSt um den entsprechenden Betrag zu kürzen. Rn. 40 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Es handelt sich nicht um eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zivilprozesskosten

Rn. 10 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Der BFH BStBl III 1963, 499 unterschied zunächst grds danach, ob der StPfl Kläger o Beklagter ist. Nach neuerer Rspr des BFH kommt es darauf zu Recht nicht an (BFH BStBl II 1986, 745; 1996, 596; H 33.1 – 33.4 EStH 2010 "Zivilprozess"). Grds gilt die Vermutung, dass Kosten eines Zivilprozesses nicht zwangsläufig entstehen (BFH BStBl II 1986, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.5 Folgen der Unzuständigkeit

Rz. 9a Wird die Einspruchsentscheidung von der sachlich, funktionell oder verbandsmäßig unzuständigen Behörde getroffen, so führt dies zur Nichtigkeit.[1] Rz. 9b Wird die Einspruchsentscheidung von der örtlich unzuständigen Behörde erlassen, so ist sie gemäß § 125 Abs. 3 Nr. 1 AO nicht nichtig, sondern die Rechtsverletzung bewirkt nur deren Rechtswidrigkeit. Dies gilt auch be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.3.2.1 Selbstständiger Verwaltungsakt mit Abschlusswirkung

Rz. 52 Die Einspruchsentscheidung ist ein rechtlich selbstständiger Verwaltungsakt, der zunächst den Abschluss des anhängigen Einspruchsverfahrens bewirkt. Die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ist Sachentscheidungsvoraussetzung des finanzgerichtlichen Klageverfahrens. Die Einspruchsentscheidung ist allerdings grundsätzlich nicht Gegenstand der Klage. Nach § 44 Abs. 2 FG...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.3 Rückkaufswert

Rz. 209a Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers, durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers aufgehoben, hat der Versicherer den Rückkaufswert zu zahlen. Rz. 209b Zum Vermögen des Schuldners (Versicherungsnehmers) gehören die Ansprü...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Die übrigen Gegenstände des Hypothekenhaftungsverbands (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 31 Solange nicht ihre Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen erfolgt ist, unterliegen andere Gegenstände (z. B. Bäume, Früchte und sonstige Bestandteile eines Grundstücks; vgl. §§ 93 bis 94 BGB; Rechte nach §§ 96, 1122 BGB der z. B. Überbaurente, Versicherungsforderungen, vgl. §§ 1127 bis 1130 BGB) der Zwangsvollstreckung in das bewegl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die unmittelbare Anwendung von § 850h Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass zw. dem eine Arbeitsleistung erbringenden Schuldner und dem Empfänger der Arbeitsleistung ein Rechtsverhältnis bestehen muss, aufgrund dessen der Empfänger eine Gegenleistung schuldet, die lediglich vertraglich einem Dritten zusteht (BAG, MDR 1996, 1155 = ZIP 1996, 1567 = DB 1996, 2395 = KTS 1996, 584)...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.3 Früheres Vermögen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 34 Früheres Vermögen muss der Schuldner nur dann angeben, wenn er darüber in der in Abs. 2 Satz 3 näher beschriebenen Weise verfügt hat. Im Übrigen braucht er über den Verbleib früherer Vermögensgegenstände keine Angaben zu machen (BGH, Urteil v. 10.4.1968, 4 StR 671/67 – Juris). Der Schuldner hat zunächst ein Verzeichnis seines Vermögens vorzulegen. "Vermögen" bedeutet ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Aufhebung bzw. einstweilige Aussetzung der Eintragungsanordnung (Nr. 3)

Rz. 9 Die Vorschrift regelt die Löschung, wenn die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die Eintragungsanordnung aufgehoben oder einstweilen ausgesetzt ist. Hierunter fällt die erfolgreiche Anfechtung der Eintragungsanordnung durch den Schuldner. Eine Löschung ist auch dann erforderlich, wenn der Schuldner zwar eine einstw...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 47 Die Eintragung einer Zwangshypothek in das Grundbuch ist zwar Vollstreckungsmaßnahme, wird jedoch durch ein Grundbuchgeschäft vollzogen und ist daher formell dem Grundbuchverfahren zuzuordnen. Ihre Anfechtung richtet sich daher nach den Vorschriften der GBO (OLG Köln, Rpfleger 2009, 78; OLG Naumburg, InVo 1998, 231; OLG Köln, JurBüro 1996, 159 OLG Köln, FGPrax 2004, 1...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Begründetheit der Widerspruchsklage

Rz. 6 Die Klage kann nur auf Fakten gestützt werden, die zum Schluss des Verteilungstermins bereits vorgelegen haben, sodass nachträglich eingetretene Tatsachen oder Ereignisse nicht mehr zu berücksichtigen sind (BGH, NJW 1991, 1063). Rz. 7 Die Widerspruchsklage ist begründet, wenn der Kläger beweist, dass er gegenüber dem Beklagten ein besseres Recht als im Teilungsplan fest...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsfolgen bei Vorliegen der Voraussetzungen

Rz. 6 Das wirksame Pfandrecht erstreckt sich automatisch auf alle künftig fällig werdenden Raten, die gegen denselben Drittschuldner bestehen (BGH, NJW 2003, 1457 = ZVI 2003, 110 = ZInsO 2003, 330 = MDR 2003, 525 = InVo 2003, 192 = BGHReport 2003, 519 = Rpfleger 2003, 305 = KKZ 2003, 121 = FamRZ 2003, 1010 = DGVZ 2003, 118 = JurBüro 2003, 438 = KTS 2003, 398 = ZAP EN-Nr ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.15.5 Direktversicherung

Rz. 98d Ist eine Lebensversicherung in Form einer Direktversicherung abgeschlossen worden, d. h. zahlt der Arbeitgeber die Versicherungsprämie für eine Kapitallebensversicherung, handelt es sich um eine von verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung. Die maßgeblichen Regelungen hierzu finden sich im Gesetz über die betriebliche Altersversorgung (BetrAVG),...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Gegenstand des Titels / Anwendungsbereich

Rz. 3 Die nach dem Titel zu erbringende Leistung muss in der Abgabe einer Willenserklärung bestehen (OLG Braunschweig, 2.6.1958 – 2 W 82/58 – n. v.; zu Prozessvergleichen und vollstreckbaren Urkunden vgl. Rz. 2). Die Erklärung muss hierbei einen bestimmten Inhalt haben, die notfalls durch Auslegung zu ermitteln ist (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 28.8.2014 – 5 W 56/14 –, juri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.4 Widerrufsrecht

Rz. 209c Gem. § 159 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers widerruflich einen Dritten als Bezugsberechtigten bezeichnen sowie an die Stelle des so bezeichneten Dritten einen anderen setzen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Auszahlung einer Lebensversicherung und des Rechts zur Erklärung des Widerrufs einer Bezugsberechtigung enth...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.5 Ansprüche aus Direktversicherungen

Rz. 216 Bei einer Direktversicherung handelt es sich nach der Legaldefinition des § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG um eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung abgeschlossen und bei der das Bezugsrecht ganz oder teilweise dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen eingeräumt wird. Das Rechtsverhältnis...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsfolge

Rz. 5 Rechtsfolge ist ein umfassender Ausschluss der Gewährleistung nach §§ 437 ff. BGB (analog; BeckOK/ZPO-Fleck, 31. Ed. 1.12.2018, ZPO § 806 Rn. 2); er betrifft sowohl Rechts- als auch Sachmängel sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften (Weber, DGVZ 2018, 149, 153 f.). Der Gewährleistungsausschluss gilt unabhängig davon, ob der Ersteher vor dem Erwerb im Einzelfall di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Teilzahlungen und Insolvenz

Rz. 10 Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der InsO und nach dem AnfG" ist am 5.4.2017 in Kraft getreten (BGBl 2017, 654). Nach Art. 103j Abs. 1 EGInsO gilt die Reform für alle Insolvenzverfahren, die ab diesem Stichtag eröffnet werden. Kernpunkte der Novellierungen sind eine Verkürzung der Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre sowie di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift erklärt die Regelungen über die Zwangsvollstreckung in Forderungen gem. §§ 829 ff. ZPO für entsprechend anwendbar, soweit es sich um andere Vermögenswerte handelt. Insofern greift die Norm nicht bei der Vollstreckung in bewegliche Sachen (§§ 808 ff. ZPO), bei der Pfändung von Geldforderungen (§§ 829 ff. ZPO), bei der Pfändung von Herausgabeansprüchen (§§...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13 Zum Verhältnis des § 8 Abs 4 KStG zu § 10d Abs 4 EStG

Tz. 193 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Schlusssätze der Begr des Urt des BFH v 11.02.1998 (BStBl II 1998, 485) zur erstmaligen Anwendung des § 8 Abs 4 KStG idF des StRefG 1990 lauten wie folgt: "Von daher gibt auch der Umstand, dass die entstandenen Verluste nach § 10d Abs 4 S 1 EStG bereits im Entstehungsjahr gesondert festzustellen sind, für die künftige Behandlung dieser Ve...mehr

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ZErb 02/2020, Ergänzende Te... / 1 Gründe

I. Der Erblasser errichtete am 18.5.1939 das folgende handschriftliche Testament: Zitat "Mein Testament" Hierdurch widerrufe ich alle früheren letztwilligen Verfügungen und bestimme Folgendes:I. Zum Alleinerben bestimme ich meinen Neffen, Dr. H. G. in Breslau, … und im Falle seines Ablebens dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen untereinander.II. E. A. in Breslau ist auf jeden F...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Schlichte Änderung in Schätzungsfällen innerhalb der Klagefrist

Weist das Finanzamt einen Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid als unbegründet zurück, weil die Steuererklärung vor Erlass der Einspruchsentscheidung immer noch nicht – zur Gänze – erstellt und beim Finanzamt eingereicht wurde, steht der Berater vor der insbesondere unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten bedeutsamen Frage, ob er gegen die Einspruchsentscheidung Klage be...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Anfechtung der Anfechtung

Rz. 13 Von der Anfechtung der Annahme- oder Ausschlagungserklärung ist die Anfechtung der entsprechenden Anfechtungserklärung zu unterscheiden. Diese ist nach h.M. nach den allg. Vorschriften des Anfechtungsrechts der §§ 119 ff., 121, 124, 142 BGB möglich.[44] Allerdings wird verbreitet darauf hingewiesen, dass sich Form und Frist der Anfechtung nach §§ 1954 f. BGB zu richte...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / d) Anfechtung

Rz. 34 Die Möglichkeit der Anfechtung des Testaments ist nur mit allergrößter Vorsicht zu wählen und wird in der Praxis viel häufiger gewählt, als es tatsächlich sachdienlich ist. Häufig wird die Anfechtung nicht zum gewünschten Ergebnis führen, denn die Anfechtung kassiert nur, sie reformiert nicht; Rechtsfolge aus § 142 Abs. 1 BGB. Daher ist vorrangig immer zunächst der We...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 5. Anfechtung der Vaterschaft

Rz. 17 Die Anfechtung der Vaterschaft ist in § 169 Nr. 4 FamFG geregelt. Die weiteren Voraussetzungen ergeben sich nach §§ 170 ff. FamFG. Hier ist insbesondere auch das Anfechtungsrecht des Dritten nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 7 FamFG zu beachten. Eine inzidente Feststellung der Nichtehelichkeit in einem Erbprozess wird grundsätzlich als nicht zulässig angesehen.[18] Eine...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Anfechtung der Vermächtnisausschlagung

Rz. 7 Abs. 2 beschäftigt sich mit der Möglichkeit der Anfechtung der Ausschlagung eines Vermächtnisses. Die Vorschrift gilt allerdings ausschließlich in den Fällen, in denen Gegenstand der Ausschlagung ein belastetes (analog § 2306 Abs. 1 BGB) Vermächtnis ist bzw. war.[22] Die Art und Weise der Anfechtung – auch hinsichtlich Form und Frist – richtet sich nach den für die Anf...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 5. Anfechtung der Verfügungen des Erstverstorbenen

Rz. 96 Hier kann der Überlebende sowohl die einseitigen als auch die wechselbezüglichen Verfügungen nach § 2078 BGB anfechten. Eine Anfechtung der vorgenannten Verfügungen nach § 2079 BGB ist ihm hingegen verwehrt. Dieses Anfechtungsrecht steht alleine einem übergangenen Pflichtteilsberechtigten zu.[230] Rz. 97 Diese Anfechtung nach § 2078 BGB bedarf nicht der notariellen Beu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Verhältnis der Auslegung zur Anfechtung

Rz. 8 Die Auslegung und die Anfechtung verfolgen, wie bereits unter Rdn 1 dargestellt, unterschiedliche Ziele. Ziel der Auslegung ist es, dem wahren Willen des Erblassers zur Durchführung zu verhelfen. Im Gegensatz hierzu vernichtet die Anfechtung die Verfügungen von Todes wegen, die nicht dem wahren Willen des Erblassers entsprechen. Dies bedeutet daher, die Auslegung refor...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 6. Wirkung der Anfechtung auf die Verfügungen des anfechtenden Ehegatten

Rz. 98 Bei wirksamer Anfechtung entfallen nicht nur die angefochtenen Verfügungen, sondern auch diejenigen Verfügungen des anderen Ehegatten, die hierzu wechselbezüglich getroffen wurden.[232]mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VI. Anfechtung und Rücktritt

Rz. 9 Die Anfechtung ist von dem Rücktritt zu unterscheiden. Das Rücktrittsrecht muss sich der Erblasser grundsätzlich im Vertrag vorbehalten (§ 2293 BGB); zu den gesetzlichen Rücktrittsrechten vgl. §§ 2294, 2295 BGB. Eine Umdeutung der Rücktrittserklärung in eine Anfechtung (und umgekehrt) ist möglich.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Anfechtung

Rz. 11 Hat sich der Erblasser über den Kreis der Erben, über die Anteile oder über das anwendbare Recht geirrt, so kommt nach dem Tod des Erblassers eine Anfechtung gem. § 2078 BGB in Betracht. Handelt es sich um einen Erbvertrag, ist auch eine Anfechtung durch den Erblasser selbst, und zwar gem. § 2281 BGB, gegeben.mehr