Fachbeiträge & Kommentare zu Anschaffungskosten

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 4 Zum Jahreswechsel zu beachten

Zum Jahreswechsel sollte noch einmal für die Veranlagungen der vergangenen Jahre überprüft werden, ob evtl. strittige Sachverhalte zu Änderungen des Umsatzsteuerrechts führen könnten. In diesem Zusammenhang sollten immer die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjähr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 7. Grunderwerbsteuer

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ABC der immateriellen Wirts... / Milchlieferrechte

Das Milchlieferrecht (die Milchquote, die Anlieferungsreferenzmenge) nach der Milchgarantiemengen-VO (MGV) ist ein abschreibbares eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Es ist nicht Bestandteil des Grund und Bodens; sein Buchwert ist ggf. durch Abspaltung vom Buchwert des Grund und Bodens zu ermitteln.[1] Sind Milcherzeugungsflächen, die nach dem 30....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten / 1 Anzeige- und ­Meldepflichten

Steuerpflichtige, die nicht natürliche Personen sind (insbesondere Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften), haben dem zuständigen Finanzamt und der für die Erhebung der Gewerbesteuer und Grundsteuer zuständigen Gemeinde insbesondere die Gründung, die Änderung der Rechtsform, die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes und die Auflösung innerhalb eines Monats...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Nutzungsrechte

Dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte, z. B. Nießbrauchsrechte an einem Grundstück, sind als immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren, soweit sie bei entgeltlichem Erwerb eine gesicherte Rechtsposition gewähren und einer Bilanzierung nicht die Grundsätze des schwebenden Vertrags entgegenstehen. Unentgeltlich erworbene Nutzungsrechte sind keine selbstständigen Wirts...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Domain-Name

Eine Domain ist eine technische Adresse im Internet. Sie ist verkehrsfähig und selbstständig bewertbar, da ein eigener Markt für den Handel mit Domain-Namen besteht. Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein i. d. R. nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermö...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Firmen- oder Geschäftswert/Praxiswert

Bei dem Firmen- oder Geschäftswert handelt es sich um den Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden innewohnt; er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt. Ob ein Firmen- oder Geschäftswert vorhanden ist, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Ein Geschäfts- oder Firm...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Computerprogramme

Selbstständige Computer-Anwendungsprogramme aller Kategorien – Software – sind grundsätzlich immaterielle Wirtschaftsgüter, die gesondert neben der Datenverarbeitungsanlage (Hardware) als körperlichem Wirtschaftsgut stehen.[1] Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich um Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger gespeichert ist.[2] Auch eine etwa bestehende ur...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Leistungsschutzrechte

Die Leistungsschutzrechte eines Filmherstellers sind regelmäßig immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, insbesondere dann, wenn Filme zur lizenzmäßig zeitlich und örtlich begrenzten Überlassung bestimmt sind. Anders bei einer echten Auftragsproduktion, bei der die Rechte aus § 94 UrhG zwar wie bei der unechten Auftragsproduktion in der Person des Produzenten entst...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.8 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 68)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Spielerlaubnis

Die Spielerlaubnis, die nach den Vorschriften des Lizenzspielerstatuts des DFB bei dem Wechsel eines Spielers von einem Verein der Fußball-Bundesliga zu einem anderen Verein erteilt wird, ist ein immaterielles Wirtschaftsgut; die von dem übernehmenden Verein gezahlten Transferentschädigungen sind zu aktivieren und über die Dauer des Spieler-Arbeitsvertrags abzuschreiben.[1] ...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Bierlieferungsrecht

Das Recht der Brauerei, von den Gastwirten die Abnahme einer bestimmten Menge Bier zu verlangen, ist als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren, wenn es entgeltlich erworben wurde und sich aus den Verträgen konkrete Verpflichtungen der Vertragspartner ergeben.[1] Die Zuschüsse einer Brauerei zur Erlangung von Bierlieferungsrechten sind aktivierungspflichtige Anschaffungs...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht ist als grundstücksgleiches Recht i. S. d. BGB kein immaterielles, sondern ein (unbewegliches) materielles Wirtschaftsgut des Sachanlagevermögens[1] mit der Folge, dass die Anschaffungskosten (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren) zu aktivieren sind.[2]mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Lizenzen

Der Inhaber einer Lizenz hat das Recht, bestimmte Dinge zu tun, die er ohne die Lizenz nicht dürfte, wie z. B. die Nutzung einer bestimmten Software. Die Vergabe einer Lizenz erfolgt regelmäßig im Vertragswege. Der Erwerber erhält die Lizenz z. B. an Nutzungs- oder Schutzrechten, an Patenten oder Gebrauchsmustern. Auch die Spielerlaubnis im Sport oder in der Kunst (Musik) ge...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Urheberrechte/Verwertungsrechte

Die ausschließlichen Leistungsschutzrechte nach dem Urhebergesetz an Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst sind immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Verwertungsrechte, die dem Urheber zustehen, können veräußert oder in Lizenz vergeben werden.[1] Der Buchverleger, Musikverleger, Produzent, der sie entgeltlich erwirbt, hat sie mit den Anschaffungskosten zu aktivieren. Das ...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Erfindungen/Patente/Know-how

Erfindungen gehören zu den abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgütern. Ihr betrieblicher Nutzen ist aus wirtschaftlichen Gründen regelmäßig zeitlich begrenzt. Das gilt auch, wenn für sie ein Patent erteilt wird.[1] Patentierte Erfindungen verschaffen dem Patentinhaber ein absolutes, gegen jedermann wirkendes immaterielles Recht. Die Aufwendungen für die Patententwicklung im...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Optionsrechte

Ein Optionsrecht ist bei einem betrieblich veranlassten Erwerb in der Bilanz des Unternehmens als immaterieller Vermögensgegenstand zu aktivieren und damit auch steuerrechtlich ein Wirtschaftsgut i. S. v. § 4 Abs. 1 EStG. Es ist nicht abnutzbar. Ggf. kommt eine Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG in Betracht, z. B., wenn im Fall einer Aktienoption der Börs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Beförderungsgenehmigungen

Der mit dem entgeltlichen Erwerb von Güterfernverkehrskonzessionen verbundene wirtschaftliche Vorteil ist ein vom Geschäfts- und Firmenwert unabhängiges, selbstständig zu aktivierendes Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.[1] Der Vorteil besteht in der Chance, auf dem kontingentierten Markt des Güterfernverkehrs Gewinne erzielen zu können. Das Wirtschaftsgut ist mit den Anscha...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Wettbewerbsverbot/Konkurrenzverbot

Rechte aus vertraglichen Wettbewerbsverboten sind grundsätzlich immaterielle Wirtschaftsgüter.[1] Ein Wettbewerbs- oder Konkurrenzverbot stellt jedoch nur dann ein selbstständiges immaterielles Wirtschaftsgut dar, wenn es sich – gemessen an den sonstigen Abreden – in seiner wirtschaftlichen Bedeutung heraushebt, und wenn dieser Umstand in den getroffenen Vereinbarungen, vor ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Mietrecht

Die Vermietbarkeit einer erworbenen Immobilie ist für sich regelmäßig nur eine wertbildende Eigenschaft des Grund und Bodens oder des Gebäudes. Ein zusätzliches immaterielles Wirtschaftsgut "Mietrecht" ist nur dann entstanden, wenn es von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung ist und dies in den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, wie z. B. einem besonderen Entgelt neb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Belieferungsrechte

Bei Belieferungsrechten handelt es sich um immaterielle Wirtschaftsgüter. Auch wenn sie erst durch den Erwerbsvertrag begründet werden, sind sie zu aktivieren, wenn sich das Entgelt auf den Erwerbsvorgang als solchen bezieht.[1] Hieran fehlt es, wenn lediglich anlässlich des Erwerbs irgendwelche Aufwendungen, wie z. B. für Provisionen, getätigt werden.[2] Bestehen die Beliefe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 5.4 Erstattung von Anschaffungskosten

Rz. 39 Fraglich ist, ob eine nachträgliche Herabsetzung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage i. S. v. § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG vorliegt, wenn der Verkäufer eines Grundstücks dem Erwerber die gesamten oder einen Teil der im Zusammenhang mit dem Erwerb entstandenen Anschaffungsnebenkosten erstattet. Das Sächsische FG v. 25.5.2011, 4 K 205/07, StBW 2012, 297, hat die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.1.4 Zurückbehaltung eines Teils des Kaufpreises

Rz. 17 Höchstrichterlich geklärt ist hingegen, dass für die Anwendung von § 16 Abs. 1 Nr. 1 (bzw. Abs. 2 Nr. 1) GrEStG unschädlich ist, wenn der Veräußerer einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung dafür behalten darf, dass der Erwerber den Kaufvertrag rückgängig machen will (vgl. BFH v. 21.12.1960, III 194/57U, BStBl III 1961, 163, und BFH v. 4.12.1985, II R 171/84, BStB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 5.5 Minderung des Kaufpreises

Rz. 40 Die Vergünstigung des § 16 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG war bis zum Inkrafttreten ihrer Neufassung durch Art. 9 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen an die Voraussetzung geknüpft, dass die Herabsetzung der Gegenleistung (Minderung) aufgrund der §§ 459, 460 BGB vollzogen wird. Dies ist erst dann der Fall, we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Technologie und ... / 3.2.7 Fork und Play2Earn

Werden durch eine Fork erworbene Kryptowährungen veräußert, gelten sie als Einkünfte nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Werden im Betriebsvermögen gehaltene Token durch eine Hard Fork verdoppelt, sind die Anschaffungskosten der vor der Hard Fork existierenden Einheiten auf die neuen Token aufzuteilen. Mit dem Erwerb von Kryptowährungen erwirbt der Steuerpflichtig...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 5.3 Grundsätze der Besteuerung in Österreich

Das Steuerregime in Österreich bezüglich der Behandlung von Krypto-Transaktionen hat sich zum 1.3.2022 signifikant verändert. Nun werden Gewinne aus Kryptowährungen mit Einkünften aus Kapitalvermögen gleichgesetzt, also quasi wie Gewinne aus Aktien besteuert und mit einem pauschalen Steuersatz i. H. v. 27,5 % behandelt. Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen nur vor, wenn dies...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Technologie und ... / 3.2.3 Gewerbliche Einkünfte

Zunächst soll die gewerbliche Verstrickung von Token/Kryptowährungen dargestellt werden. Es existieren keine Haltefristen, sondern sobald der Steuerpflichtige einen Verkauf getätigt hat und ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht, kann dieser mit evtl. Anschaffungskosten verrechnet werden. Die Zuordnung der Token/Kryptowährungen ist daher entscheidend, dies geschieht meist übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.1.3 Beseitigung sämtlicher Wirkungen des Erwerbsvorgangs

Rz. 16 Die bloße formale Aufhebung eines Erwerbsvorgangs reicht für die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG nicht aus. Die Vorschrift verlangt darüber hinaus eine vollständige (echte) Rückgängigmachung, d. h., der ursprüngliche Erwerbsvorgang muss in allen seinen rechtlichen und tatsächlichen (wirtschaftlichen) Wirkungen vollumfänglich beseitigt werden (vgl. BFH v. 6.5.1969, II...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Blockchain-Technologie und ... / 3.2.4 Private Einkünfte

Werden im Privatvermögen gehaltene virtuelle Währungen und Token veräußert, führt dies zu Gewinnen aus § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Diese Einnahmen sind nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Erfolgt eine Veräußerung innerhalb eines Jahres, ist die Freigrenze nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG von 1.000 EUR zu berücksichtigen. Praxis-Beispiel Haltefrist innerh...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 1.4 Finanzielle Basis/Hintergrund

In diesem Bereich ist der Steuerberater extrem gefordert. In der Praxis zeigt sich, dass Gründer oft völlig unbedarft sind und z. B. Risiken im Unternehmen wie Forderungsausfälle, eigene Krankheit, Mängelrügen von Kunden etc. nicht wahrnehmen und oft keinen Überblick haben, welche privaten Ausgaben sie zwangsläufig haben. Kapitalbedarf Der Kapitalbedarf für produzierende Gründ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 5.8 Gesetzliche und vertragliche Minderungsrechte erfasst

Rz. 43 § 16 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG setzt nach seinem Wortlaut zwar ein gesetzliches Minderungsrecht nach § 437 BGB voraus. Gleichwohl ist die Vorschrift aber auch auf ein vertraglich vereinbartes Minderungsrecht, also eine vertragliche Verpflichtung zur Herabsetzung des Kaufpreises im Fall eines Sach- oder Rechtsmangels, anwendbar (vgl. FG Düsseldorf v. 16.12.2009, 7 K 1745/07 ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 5.7 Rechtsentwicklung

Rz. 42 Die Vorschrift des § 16 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG ist durch Art. 9 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen v. 23.7.2002 (BGBI I 2002, 2715) geändert worden. Danach wurde die bisherige Angabe "der §§ 459 und 460" in der Vorschrift durch die Angabe "des § 437" ersetzt. Die Rechtsänderung ist am 27.7.2002 in K...mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen Finanzamt Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige Finanzamt, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige Finanzamt, das Lagefi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.3.5 Rückabwicklung unterliegt allein der Grunderwerbsteuer

Rz. 35 Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG greift auch in Fällen ein, in denen ausschließlich die Rückabwicklung des Erwerbsvorgangs Grunderwerbsteuer auslöst. Überträgt z. B. der Alleingesellschafter einer GmbH mit Grundbesitz 20 % seiner Anteile an einen Dritten und wird der Erwerb später rückgängig gemacht, weil der Dritte den vereinbarten Kaufpreis nicht begleich...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 2 Verjährung von Forderungen: Die 3-Jahresfrist im Blick behalten

Jährlich gehen Millionenbeträge durch Nichtbeachtung der Verjährungsfristen von Zahlungsansprüchen verloren. Ein wichtiger Stichtag ist hierbei immer der 31.12. eines jeden Jahres. Mit Ablauf des 31.12. verjähren alle Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen. Das bedeutet, dass sich nach Ablauf der gesetzlich festge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 4.4 Kauf eines Einzelunternehmens

Folgendes muss der Steuerberater auf jeden Fall mit dem Gründer besprechen: Der Käufer eines angesehenen Unternehmens ist daran interessiert, die den Kunden und Geschäftspartnern bekannte Firma fortzuführen. Dies ist zulässig, wenn der Verkäufer es ausdrücklich erlaubt (§ 22 Abs. 1 HGB).[1]"Firma" heißt im Handelsrecht nicht das Unternehmen selbst, sondern es ist "der Name, u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.1.6 Missglückte Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

Rz. 19 Fehlt es an einer vollständigen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs, so führt dies dazu, dass die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG zu versagen ist. Solche i. S. v. § 16 Abs. 1 GrEStG missglückten Vertragsgestaltungen sind nicht selten in Fällen anzutreffen, in denen die Beteiligten nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags eine grunderwerbsteuerlich – oder auch auf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2 Gerichtliches Mahnverfahren: Vorteilhaft ist die Hemmung der Verjährung

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung (= Vollstreckungsbescheid) zu bekommen.[1] Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht, z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen. Praxis-Tipp Anwalt hinzuziehen Sinnvoll ist das M...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 4.3 Übernahme eines GmbH-Anteils einer aktiven GmbH

Wesentliche Aufgabe des Steuerberaters ist es, die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen. Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und muss den Gründer bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen, und kann dann auch eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den j...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.3 Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs

Rz. 292 Wird ein Gegenstand oder eine Dienstleistung für gemischte – steuerpflichtige und steuerfreie – Umsätze verwendet, ist nach Art. 173 Abs. 1 MwStSystRL der Vorsteuerabzug nur auf die dazu berechtigenden Umsätze zulässig. Dieser Pro-rata-Satz bezieht sich grundsätzlich auf alle von dem Unternehmer bewirkten Umsätze. Die Mitgliedstaaten können jedoch hiervon Abweichunge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsbegrenzung: Das lei... / 6 Ausnahmen vom Versicherungsschutz (Ausschlüsse)

Wie bei jeder Versicherungspolice üblich, sind auch bei der D&O-Versicherung in der Regel Ausschlüsse vereinbart, wobei die in der Praxis verwendeten Ausschlusstatbestände variieren. Häufig werden folgende Ausschlüsse vereinbart: Fälle im angloamerikanischen Raum: In den meisten Policen sind Pflichtverletzungen im angloamerikanischen Rechtskreis nicht versichert, weil dort vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 297 Nach Art. 184 MwStSystRL ist der ursprüngliche Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn er höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Unternehmer berechtigt war. Nach Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL besteht diese Verpflichtung insbesondere dann, wenn sich die Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abgabe der Mehrwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.2 Handelndenhaftung

Die namens der Gesellschaft Handelnden trifft nach § 11 Abs. 2 GmbHG eine persönliche unbeschränkte Haftung. Als Handelnde im Sinne dieser Vorschrift sind aber nicht alle Mitarbeiter der Gesellschaft, sondern lediglich die Geschäftsführer oder die, die wie solche auftreten, z. B. Gesellschafter, die sich zum faktischen Geschäftsführer aufschwingen.[8] Der Geschäftsführer mus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Steuerpflichtiger (Unternehmer)

Rz. 83 Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL enthält die grundsätzliche Begriffsbestimmung des Steuerpflichtigen (Unternehmer). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.2 Zu niedriger Kaufpreis für Veräußerungen an den Gesellschafter

Tz. 993 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Veräußert eine Kap-Ges zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis ein Grundstück an ihren Gesellschafter, ist die Differenz zwischen vereinbartem Kaufpreis und dem gemeinen Wert des Grundstücks bei der Einkommensermittlung der Gesellschaft hinzuzurechnen (verhinderte Vermögensmehrung; s § 8 Abs 3 S 2 KStG). Auf der Ebene des Gesellschafters is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1 Überhöhter Kaufpreis für Anschaffungen durch die Kapitalgesellschaft

Tz. 985 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erwirbt eine Kap-Ges ein Grundstück von ihrem Gesellschafter zu einem unangemessen hohen Entgelt, liegen uE AK nur iHd angemessenen Kaufpreises vor. § 255 Abs 1 HGB definiert AK als Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Aufwendungen werden in d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.5 Aufwand durch Erwerb von Wirtschaftsgütern zu einem unangemessen hohen Kaufpreis

Tz. 377 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erwirbt eine Kö ein WG aus gesellschaftsrechtlich veranlassten Gründen zu einem unangemessen hohen Kaufpreis, ist bereits innerhalb der St-Bil die Kaufpreiszahlung in angemessene AK und einen Aufwand aufzuteilen. Der Aufwand stellt auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung eine BA dar und führt auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung zu ...mehr