Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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FoVo 12/2022, In der Zwangsvollstreckung ist nur eine elektronische Übermittlung von Rechtsmitteln durch den Rechtsanwalt möglich

Leitsatz Auch in Verfahren, in denen kein Anwaltszwang besteht, muss die sofortige Beschwerde eines Rechtsanwalts seit dem 1.1.2022 elektronisch eingereicht werden. Eine postalische Übersendung oder eine Übermittlung per Fax ist formunwirksam. OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.7.2022 – 26 W 4/22 1 Der Fall Zwangsgeldfestsetzung auf die unerfüllte Auskunftsverpflichtung Die Parteien st...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / 3. Vergleich mit Prozesskostenhilfe

Konstellationen wie sie hier vorliegen, sind auch im Rahmen der PKH üblich. Hier ist seit über 30 Jahren st. Rspr.,[17] dass die Kosten eines vom Anwalt selbst beauftragten Terminsvertreters in der Höhe aus der Landeskasse als Auslagen zu vergüten sind, als dadurch Reisekosten, die die Landeskasse zu zahlen hätte, erspart worden sind. Abgestellt wird insoweit ausdrücklich auf...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / d) "Erkaufen" der Terminsgebühr

In vielen Entscheidungsgründen klingt an, dass sich der Hauptbevollmächtigte durch die Pauschale die Terminsgebühr "erkaufe". Daher seien die Kosten des Terminsvertreters seine Sache. Auch dies ist unzutreffend und zeigt einen verfehlten Blickwinkel. Dies mag an folgendem Beispiel verdeutlicht werden: Beispiel Anwalt und Mandant haben ihren Sitz in Köln. Es kommt zu einem Rec...mehr

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AGS 12/2022, Keine ordnungs... / V. Bedeutung für die Praxis

Nach § 10 Abs. 1 RVG wird die Vergütungsforderung des Anwalts erst dann durchsetzbar, wenn dem Mandanten zuvor eine ordnungsgemäße Berechnung der Vergütung erteilt worden ist. Dazu gehört die Schriftform, die auch durch eine qualifizierte elektronische Form gewahrt wird (§§ 126 Abs. 4, 126a Abs. 1 BGB). Gleiches gilt für Notare. Auch sie dürfen Kosten nur aufgrund einer dem ...mehr

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AGS 12/2022, Keine Terminsg... / III. Bedeutung für die Praxis

Ob eine Terminsgebühr für Besprechungen auch dann anfallen kann, wenn der Rechtsanwalt Besprechungen allein mit dem Gericht, dem Vorsitzenden oder dem Berichterstatter geführt hat, ist seit jeher umstritten. 1. Rechtslage bis 31.7.2013mehr

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AGS 12/2022, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind Reisekosten eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei, der nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist und am Ort des Prozessgerichts auch nicht wohnt, nur insoweit zu erstatten, als die Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war. 2. Notwendigkeit Der BGH hat dar...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / a) Verweis auf BGH, Beschl. v. 13.7.2011 – IV ZB 8/11

Häufig wird auf die vorgenannte Entscheidung des BGH[9] Bezug genommen. Dabei wird verkannt, dass die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vom Anwalt selbst beauftragten Terminsvertreters bislang gar nicht vom BGH entschieden worden ist. In dem der BGH-Entscheidung zugrunde liegenden Fall war beantragt worden, die gesetzliche Vergütung für einen im Namen der Partei...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / 1. Veröffentlichte Rechtsprechung

Gegenteilig entschieden haben bereits: Hinweis Hat der Unterbevollmächtigte aufgrund einer Gebührenvereinbarung eine niedrigere Vergütung erhalten, als ihm nach § 53 BRAGO zustände, sind die ersparten Reisekosten nur in dieser Höhe zu erstatten. KG, Beschl. v. 20.11.2003 – 1 W 437/03 [18] Hinweis 1. Eine Partei kann im Kostenfestsetzungsverfahren vom Gegner, soweit dieser nach d...mehr

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AGS 12/2022, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte die beklagte Leasinggesellschaft, die ihren Gesellschaftssitz in München hatte, zunächst vor dem LG Landau in der Pfalz auf Rückabwicklung eines Leasingvertrages in Anspruch genommen. Die Beklagte beauftragte mit ihrer Vertretung in diesem Rechtsstreit eine in Köln ansässige Rechtsanwaltskanzlei. Nach Verweisung des Rechtsstreits an das LG München I ließ sic...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / b) OLG München: "Wer die Musik bestellt, bezahlt"

In seinem veröffentlichten Leitsatz hat das OLG München[11] plakativ ausgeführt: "Wer die Musik bestellt, bezahlt". Es glaubt offenbar, darauf seine Rechtsauffassung stützen zu können. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Auffassung des OLG München, "Wer die Musik bestellt, bezahlt", zutreffend ist. Dies ist aber nicht das Problem. Die dortige Kanzlei des Klägers hatte ...mehr

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AGS 12/2022, Ulmer/Schäfer, Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaf - Kommentar

Von Dr. Carsten Schäfer und Dr. Dr. h.c. mult. Peter Ulmer. 8. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München, XXX., 706 S., 109,00 EUR Bei dem vorliegenden Kommentar handelt es sich um eine Sonderausgabe des Münchener Kommentars zum BGB, der sich auszugsweise auf die Kommentierung der §§ 705–740 BGB und des Partnerschaftsgesetzes beschränkt. Der Mitbegründer des Werkes, Peter Ulmer,...mehr

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AGS 12/2022, Himmelreich/Halm/Stab, Handbuch der Kfz-Schadensregulierung

Herausgegeben von Dr. Klaus Himmelreich, Wolfgang E. Halm und Dr. Ulrich Stab. 5. Aufl., 2022. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Hürth. XLVII., 1.960 S., 169,00 EUR Verkehrsunfallregulierungen gehören für den Anwalt zur täglichen Praxis. Ungeachtet dessen wird diese Rechtsmaterie im Studium und in der Referendarzeit nahezu ausgeblendet. Landläufig herrscht die Meinung vor,...mehr

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AGS 12/2022, Keine ordnungs... / I. Sachverhalt

Der Anwalt hatte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG gegen den eigenen Mandanten beantragt. Hierzu hatte er der Antragsschrift eine Kostenaufstellung beigefügt und diese mit einfacher Signatur versehen. Die Rechtspflegerin hat den Antrag zurückgewiesen, da der Anwalt bislang keine ordnungsgemäße Rechnung nach § 10 RV...mehr

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AGS 12/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Norbert Schneider mit der Kostenerstattung bei Beauftragung eines Terminsvertreters im Namen des Anwalts (S. 529 ff.). Die Frage der Kostenerstattung wird derzeit heftig und kontrovers diskutiert. Zwischenzeitlich sind zahlreiche weitere positive Entscheidungen der Instanzgerichte aufgetaucht, die der Verfasser berücksichtigt. Er stellt die aktuel...mehr

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AGS 12/2022, Keine gestaffe... / III. Bezugnahme auf OLG Dresden

Das OLG Dresden (Beschl. v. 19.7.2022 – 12 W 367/22, juris Rn 4, AGS 2022, 463 [Hansens]): Zitat "Grundsätzlich erfolgt die Wertfestsetzung durch den Richter im Zivilverfahren nach § 63 GKG ausschließlich zur Bestimmung des Wertes, nach dem sich die zu erhebenden Gerichtsgebühren berechnen. In einem Zivilverfahren vor dem Landgericht wird eine Gerichtsgebühr mit einem Gebühren...mehr

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ZErb 12/2022, Zum Verhältni... / 2 Anmerkung

I) Mehrere Vollmachten können miteinander in Konkurrenz stehen. Das ist offensichtlich. Gleiches gilt auch für mehrere Testamentsvollstreckungen über denselben Nachlass. Aufgrund zeitlich (zumindest teilweise) überschneidender Anwendungsbereiche können aber auch das Institut der Testamentsvollstreckung und der trans- bzw. postmortalen Vollmacht miteinander in Konkurrenz tret...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / f) Keine Auslagen

Darüber hinaus wird eingewandt, bei den Kosten, die der Hauptbevollmächtigte an den Terminsvertreter zahle, handele es sich nicht um Auslagen. Dies ist ebenso unzutreffend. Dass der Hauptbevollmächtigte Kosten für den Terminsvertreter in diesen Fällen aufwendet, ist unstreitig und wird jeweils belegt. Dass es sich insoweit nicht um allgemeine Geschäftskosten i.S.d. Vorbem. 7 ...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / c) OLG Köln

Soweit das OLG Köln[14] ausführt, ohne Einverständnis der Partei mit der Vertretung scheide der Ansatz ersparter Reisekosten bis zur Höhe der Gebühr Nr. 3401 VV aus, greift auch dieses "Argument" nicht. Die Entscheidung des OLG Köln offenbart leider Unkenntnisse des Kostenerstattungsrechts. Das OLG Köln ist offenbar der Auffassung, dass der Anwalt selbst die Kostenerstattung b...mehr

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AGS 12/2022, Keine Abänderu... / III. Bedeutung für die Praxis

Der erste Fehler des Prozessbevollmächtigten des Beklagten lag darin, dass dieser einen (unzulässigen) pauschalen Kostenfestsetzungsantrag gestellt hatten. Vertritt ein Anwalt mehrere Streitgenossen, dann muss er im Kostenfestsetzungsverfahren konkret angeben, zu wessen Gunsten er welche Kosten anmeldet. Wäre dies geschehen und hätte er für jeden der Beklagten 1/4 der Gesamt...mehr

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AGS 12/2022, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Mit dieser neuerlichen Entscheidung bestätigt der VIII. ZS des BGH seine bisherige Rspr. (s. BGH AGS 2021, 506 [Hansens] = zfs 2021, 700 m. Anm. Hansens). Dieser Entscheidung lag ein Parallelrechtsstreit der Münchener Leasinggesellschaft, in dem sich diese ebenfalls durch die in Köln ansässige Rechtsanwaltskanzlei hat vertreten lassen, zugrunde. Kernaussage dieser Rspr. ist ...mehr

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AGS 12/2022, Krause, Hate-Speech - Strafbarkeit und Strafverfolgung von Hasspostings

Von Dr. Benjamin Krause. 1. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XIII, 114 S., 39,00 EUR Mit den sozialen Medien haben sich auch deren Schattenseiten herausgebildet, darunter auch die sog. Hate-Speech. Die Verbreitung von Diffamierungen gegenüber Andersdenkenden nimmt hier zwischenzeitlich einen großen Raum ein. Das vorliegende Werk stellt die Möglichkeiten und Grenzen der...mehr

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AGS 12/2022, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Vollstreckungen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind selten, da die Behörde einer Verurteilung in der Regel nachkommt. Kommt es dennoch zur Vollstreckung, gelten für den Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3509, 3510 VV (Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 VV). Da in solchen Verfahren keine wertabhängigen Gerichtsgebühren erhoben werden oder – wie hier – gar keine Gebühren, gibt es folgl...mehr

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AGS 12/2022, Abrechnung bei... / 2. Erste Fallkonstellation: Einzelne Gebühren sind sowohl vor als auch nach der Trennung entstanden

Sind die Gebührentatbestände sowohl vor als auch nach der Trennung ausgelöst worden, kann der Anwalt wiederum frei entscheiden, ob er seine Gebühren einzeln nach der Trennung oder insgesamt aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 1 GKG) vor Trennung berechnet.[10] In aller Regel ist es in diesem Fall günstiger, die getrennte Berechnung zu wählen...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / I. Das Problem

Will der Prozessbevollmächtigte zum auswärtigen Gerichtstermin nicht selbst anreisen, muss ein Terminsvertreter beauftragt werden. Insoweit bestehen zwei Möglichkeiten: Während die Kostenerstattung im ersten Fall unproblematisch ist, ergeben sich im zweiten Fal...mehr

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AGS 12/2022, Abrechnung bei... / 2. Erste Fallkonstellation: Die Gebühren sind sowohl vor als auch nach der Verbindung entstanden

Sind die Gebührentatbestände sowohl vor als auch nach der Verbindung ausgelöst worden, ist der Anwalt frei, zu wählen, ob er seine Gebühren aus den Einzelwerten vor Verbindung oder aus dem Gesamtwert nach Verbindung berechnet.[4] In aller Regel ist es dabei aufgrund der Gebührendegression für den Anwalt günstiger, die getrennte Berechnung zu wählen. Beispiel 1: Verbindung, g...mehr

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ZErb 12/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Blau Die Haftung des Erbschaftserwerbers im Außenverhältnis Eine Überprüfung der Regelungen unter Berücksichtigung des Kaufrechts 2022 Duncker & Humb...mehr

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AGS 12/2022, Keine Abänderu... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte in einer Arzthaftungssache erstinstanzlich vier Beklagte in Anspruch genommen. Nach Abweisung der Klage hatte er Berufung eingelegt. Die Berufung gegenüber der Beklagten zu 3) hat der Kläger sodann wieder zurückgenommen. Später wurde im Berufungsverfahren ein Vergleich geschlossen, wonach von den Kosten des Berufungsverfahrens der Kläger 85 % trage, die Bekl...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle b... / Einführung

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 29.9. bis 1.10.2022 in Leipzig 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt und konnten zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie endlich wieder Erfahrungen direkt und persönlich austauschen, sich über wichtige Themen informieren und fortbilden. Zusätzlich nahmen etwa 200 Personen...mehr

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FoVo 12/2022, Der Informati... / 1 Der Fall

PfÜB in Ansprüche aus Anwalts- und Geschäftsbesorgungsverträgen Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss und der vollstreckbaren Ausfertigung eines Tabellenauszugs nach § 201 Abs. 2 InsO. Auf Antrag der Gläubigerin erließ das AG – Vollstreckungsgericht – einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, mit dem die...mehr

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AGS 12/2022, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Eine Partei (hier: eine Leasinggesellschaft), die eine Vielzahl von im gesamten Bundesgebiet ähnlich gelagerten Prozessen führt, ist erstattungsrechtlich nicht verpflichtet, jeweils gesondert einen Prozessbevollmächtigten am Prozessort zu beauftragen und neu zu instruieren. Vielmehr ist es erstattungsrechtlich anzuerkennen, dass die Partei einen spezialisierten Prozessbevoll...mehr

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AGS 12/2022, Tätigkeiten de... / II. Verfahrensgebühr Nr. 4143 VV

1. Grundsätze Nach Auffassung des OLG, das sich insoweit auf die Zuschrift des Vertreters der Staatskasse bezieht, ist die Gebühr Nr. 4143 VV entstanden. Da die Nebenklägerin ihre Anwältin in 2020 und damit noch vor Inkrafttreten des KostRÄG 2021 beauftragt habe, sei gem. § 60 Abs. 1 RVG das RVG in der Fassung bis Ende 2020 anzuwenden. Die Verfahrensgebühr Nr. 4143 VV a.F. ent...mehr

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AGS 12/2022, Anwaltskosten ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Beteiligte des Kostenfestsetzungsverfahrens Aus dem Beschluss des LAG Rostock wird nicht klar, wer neben dem Beklagten Beteiligter der Kostenfestsetzungsverfahrens war. Das LAG hat in seinem Tenor die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zurückgewiesen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Kläger auferlegt. Im Rahmen der Zulässigkeit...mehr

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AGS 12/2022, Keine ordnungs... / II. Schriftform erforderlich

Die Rechtspflegerin hat zu Recht angenommen, dass die Voraussetzungen für die Gebührenfestsetzung nach § 11 Abs. 1 S. 1 RVG nicht vorliegen. Der entsprechende Antrag ist gem. § 11 Abs. 2 S. 1 RVG erst dann zulässig, wenn der Rechtsanwalt dem Mandanten eine von ihm unterzeichnete ordnungsgemäße Berechnung seines Honorars nach den Vorschriften des § 10 Abs. 1 1 RVG mitgeteilt ...mehr

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AGS 12/2022, Anrechnung der... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat die Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Diebsstahls in sechs Fällen angeklagt. Der Rechtsanwalt ist dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Das AG hat die Angeklagte – nach Einstellung des Verfahrens gern. § 154 Abs. 2 StPO i.Ü. – wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen und Diebstahls unter Einbeziehung einer anderen Strafe zu einer G...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 2. Fahrtkosten

Angesichts der langen Fahrstrecke von der Kanzlei des Rechtsanwalts B zum Arbeitsgericht könnte man daran denken, dass auch Fahrtkosten nach Nr. 7003 VV angefallen sind. Dies setzte jedoch nach Vorbem. 7 Abs. 2 VV voraus, dass das Reiseziel (ArbG Berlin, Magdeburger Platz 1) außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet. Di...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Der in Hamburg wohnhafte Arbeitnehmer AN klagt vor dem zuständigen ArbG Berlin gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch seinen Arbeitgeber AG. In dem Rechtsstreit lässt sich der Kläger AN durch den in Berlin wohnhaften und kanzleiansässigen Rechtsanwalt B vertreten. Dieser nimmt sowohl den Gütetermin als auch den Verhandlungstermin vor dem ArbG Berlin wahr. Hierzu...mehr

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AGS 12/2022, Umbeiordnung u... / I. Sachverhalt

Rechtsanwalt P., der zuvor als Wahlverteidiger mandatiert war, wurde dem zwischenzeitlich Verurteilten auf dessen Antrag hin durch Beschluss des AG vom 13.3.2019 als Pflichtverteidiger beigeordnet. Im gleichen Beschluss wurde die bisherige Pflichtverteidigerin Rechtsanwältin D. entpflichtet. Das AG ist in seinem Beschl. v. 13.3.2019 von einer nachhaltigen Störung des Vertrau...mehr

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AGS 12/2022, Abrechnung der... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war einem Zeugen beigeordnet. Der Zeuge wurde sodann in Gegenwart des Rechtsanwalts in der Hauptverhandlung vernommen. Der Rechtsanwalt macht nun seine Vergütung gegenüber der Staatskasse geltend. Er hat eine Grundgebühr Nr. 4100 VV, eine Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV, eine Terminsgebühr Nr. 4108 VV sowie die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV RVG und Umsatzste...mehr

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AGS 12/2022, Höhe der Pausc... / III. Höhe der Pauschgebühr

1. Einzelbeträge Das OLG hat einen Vorschuss auf eine Pauschvergütung von insgesamt: 228.573,00 EUR bewilligt. Dabei sind für die einzelnen Verfahrensabschnitte folgende Beträge als Vorschuss festgesetzt worden, wobei das OLG jeweils davon ausgegangen ist, dass die gesetzlichen Gebühren unzumutbar niedrig sind: Anstelle der Grundgebühr nach Nr. 4101 VV ist nach § 51 Abs. 1 S. ...mehr

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AGS 12/2022, Auslegung eine... / III. Inhalt der Kostenregelung

1. Kosten des Vergleichs Gem. § 98 S. 1 ZPO sind die Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn nicht die Parteien anderes vereinbart haben. Diese Vermutungsregelung gilt nach Auffassung des OLG Brandenburg nur dann, wenn die Parteien in der Kostenregelung in dem Vergleich nichts anderes vereinbart haben. Dabei sei auch eine nur konkl...mehr

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AGS 12/2022, Tätigkeiten de... / Leitsatz

Die Gebühr Nr. 4143 VV entsteht nicht nur, wenn ein Adhäsionsverfahren im eigentlichen Sinne anhängig ist. Sie entsteht auch, wenn vermögensrechtliche Ansprüche im Strafverfahren lediglich miterledigt werden. Abgegolten werden auch die Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt im Hinblick auf das Adhäsionsverfahren im Hauptverhandlungstermin und zu dessen Vorbereitung erbringt. Es ko...mehr

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AGS 12/2022, Abrechnung der... / II. Abrechnung als Einzeltätigkeit

Nach Auffassung des LG fällt für die Tätigkeiten des Rechtsanwalts als Zeugenbestand nur die Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach 4301 Nr. 4 VV an. Das LG schließt sich der nach seiner Auffassung inzwischen wohl überwiegenden Auffassung in der Rspr. an, nach der von einer Einzeltätigkeit des Zeugenbeistands auszugehen sei (vgl. OLG Dresden AGS 2022, 130 = JurBüro 2022, 78 un...mehr

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AGS 12/2022, Umbeiordnung u... / II. Einmal erklärter Verzicht gilt

Das OLG verweist darauf, dass Rechtsanwalt P. in seinem Schriftsatz vom 12.2.2019, in dem er für den inzwischen Verurteilten, den Antrag auf Pflichtverteidigerwechsel gestellt hat, erklärt habe, im Falle eines Wechsels sein Wahlmandat niederzulegen und auf bereits entstandene Gebühren zu verzichten. Im Hinblick hierauf habe die Staatsanwaltschaft erklärt, sich einem Pflichtv...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / 2. (Noch) nicht veröffentlichte Rechtsprechung

Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Rspr., die bisher noch nicht veröffentlicht worden ist: – AG Frankfurt, Beschl. v. 13.6.2022 – 29 C 1123/20 (19): Zitat Aus den Gründen: "Da die Kosten des Terminsvertreters die fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten noch nicht annähernd erreichen, bestehen gegen deren Festsetzungsfähigkeit auch der Höhe nach keine Bedenken". – AG Bo...mehr

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AGS 12/2022, Keine ordnungs... / IV. Rechtsprechung zur Schriftsatzübermittlung per Papierform ist nicht übertragbar

Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rspr., die in diesem Zusammenhang zu den in Papierform eingereichten Schriftsätzen ergangen ist. Danach kann die Berechnung auch in einem vom Rechtsanwalt unterzeichneten prozessualen Schriftsatz enthalten sein (BGH NJW 2002, 2774, Rn 13, noch zu § 18 Abs. 1 S. 1 BRAGO). Hierzu zählt auch ein Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG (...mehr

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AGS 12/2022, Abrechnung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nach der auch vom LG zitierten Entscheidung des OLG Dresden in AGS 2022, 130 = JurBüro 2022, 78 = StraFo 2022, 42 die zweite Entscheidung, die auf die Angleichung der Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG an den Wortlaut der Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG abstellt und u.a. damit jetzt auch den Anfall nur der Verfahrensgebühr Nr. 4301 Ziff. 4 VV für die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Zeugenbe...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 4. Umsatzsteuer

Nach Nr. 7008 VV kann Rechtsanwalt B auf die ihm angefallenen Gebühren und Auslagen 19 % Umsatzsteuer berechnen.mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 6

Auf einen Blick Mit seinem Urt. v. 29.6.2022 hat der BGH bejaht, dass in der Anwendung englischen Erbrechts auf den Nachlass eines in Deutschland lebenden Erblassers ein Verstoß gegen den deutschen ordre public zu sehen ist, soweit hierdurch Kindern des Erblassers der ihnen nach der Rechtsprechung des BVerfG zustehende, unentziehbare und bedarfsunabhängiger Pflichtteilsanspr...mehr

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FoVo 12/2022, In der Zwangs... / 3 Der Praxistipp

Der inkonsequente Gesetzgeber § 130d gilt für den Rechtsanwalt in allen Verfahren. Das kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Gleichwohl zeigt allerdings gerade die Zwangsvollstreckung, wie inkonsequent der Gesetzgeber (noch) agiert. Außerhalb der vereinfachten Vollstreckungsanträge nach § 754a ZPO und § 829a ZPO ist nämlich (noch) stets ein hybrider Antrag gefordert,...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / I. Gebühren des Klägervertreters

Für das Betreiben des Geschäfts kann Rechtsanwalt B nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV die Verfahrensgebühr abrechnen. In welcher Höhe diese Gebühr entstanden ist, ergibt sich aus den einschlägigen Nummern des VV. Nach Nr. 3101 Nr. 1 VV ist dem Rechtsanwalt die 1,3-Verfahrensgebühr bereits für das Einreichen der Klageschrift, später aber auch für die Wahrnehmung der beiden Termine ang...mehr