Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 05/2023, Fragen und Lös... / III. Einigungsgebühr

Rechtsanwalt K hat ferner beim Abschluss des Einigungsvertrags (Vergleich) mitgewirkt, durch den der Streit über die Werklohnforderung des Klägers beseitigt worden ist. Die Mitwirkung des Rechtsanwalts liegt einmal in den über den Amtsrichter geführten Vergleichsverhandlungen, zum zweiten auch in der Annahme des gerichtlichen Vergleichsvorschlags. Hierdurch ist die 1,0-Einig...mehr

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AGS 05/2023, Fragen und Lös... / II. Entstandene Kosten

Rechtsanwalt B ist für die Entgegennahme der Information im ersten kurzen Informationsgespräch nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV die Verfahrensgebühr entstanden. In seinem Schriftsatz hat Rechtsanwalt B allein auf den Tod des E hingewiesen und deshalb die Abweisung der Klage als unzulässig beantragt. Das Einreichen dieses Schriftsatzes beim LG, der sowohl Sachvortrag als auch einen S...mehr

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AGS 05/2023, Terminsgebühr ... / II. Anfall der Terminsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen. Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV entsteht die Terminsgebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen für die Mitwirkung des Rechtsanwalts an Besprechunge...mehr

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AGS 05/2023, Fischer, StGB mit Nebengesetzen - Kommentar

Von Prof. Dr. Thomas Fischer. 70. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. 2.838 S., 105 EUR Zuverlässig, umfassend und pragmatisch, so ist der Klassiker des materiellen Strafrechts. Das StGB enthält aktuell 515 Paragraphen. Die Neuauflage berücksichtigt vollständig die Rspr. und Gesetzgebung bis Oktober 2022 sowie bereits den am 20.10.2022 vom Bundestag beschlossenen neuen § ...mehr

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FF 05/2023, Gesetzliche Vertretung im BGBVormundschafts-, Kindschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht

Horn (Hrsg.)2022, Nomos Verlag, 394 SeitenISBN 978-3-8487-7662-7, 59 EUR Wie wir alle wissen, gibt es seit Januar 2023 eine umfassende Reform des Vormundschafts-, Kindschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrechtes. Rechtzeitig dazu ist das Buch über die neue gesetzliche Vertretung im BGB erschienen. Das Buch befasst sich sehr eingehend mit folgenden Themen:mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des V... / II. Grundgebühr und Verfahrensgebühr

Die Verfahrensgebühr entsteht nach den Ausführungen des LG Frankenthal – so die Vorbem. 4 Abs. 2 VV – für das Betreiben eines Geschäfts einschließlich der Information. Nach Nr. 4104 VV könne diese Verfahrensgebühr auch schon im vorbereitenden Verfahren, d.h. im Zeitraum bis zum Eingang der Anklageschrift, entstehen. Die Verfahrensgebühr gelte grds. die gesamte Tätigkeit des ...mehr

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FF 05/2023, Rechtsprechung ... / 10 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 483/21 a) Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 29.6.2022 – XII ZB 9/22, FamRZ 2022, 1633). b) Dies gilt unabhängig davon, ob die Handakten des Rechtsanwalts in ...mehr

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ZErb 05/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deininger (Hrsg.) Wegzug aus steuerlichen Gründen Einkommen-, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen des Wegzugs natürlicher Personen von...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des V... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist sowohl zutreffend hinsichtlich der Anwendung von Teil 4 Abschnitt 1 VV (vgl. dazu die Nachw. in der Anm. zu AG Ludwigshafen AGS 2023, 217, in diesem Heft) also auch hinsichtlich des Verhältnisses von Grundgebühr und Verfahrensgebühr (auch dazu AGS 2023, 219, in diesem Heft). Dem ist jeweils nichts hinzuzufügen. 2. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt aber...mehr

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AGS 05/2023, Verfahrensgebü... / II. 20-%-Grenze

Das AG hat die Verfahrensgebühr lediglich i.H.d. um 15 % erhöhten Mittelgebühr als erstattungsfähig angesehen. Zwar bestimme grds. der Rechtsanwalt selbst die Höhe der Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG nach billigem Ermessen. Die Bestimmung sei allerdings dann nicht verbindlich, wenn sie nach Ansicht des zahlungspflichtigen Dritten hier d...mehr

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AGS 05/2023, Anrechnung ein... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hatte seinen Mandanten, den späteren Kläger, zunächst im Widerspruchsverfahren und sodann vor dem VG Leipzig im anschließenden Verwaltungsstreitverfahren vertreten. In seiner Kostenentscheidung hat das VG Leipzig angeordnet, dass die Beklagte dem Kläger seine notwendigen Aufwendungen zu erstatten hat einschließlich seiner Kosten für die anwaltliche Tätigkeit...mehr

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AGS 05/2023, Anrechnung ein... / II. Erstattung außergerichtlicher Kosten

1. Gesetzliche Grundlagen Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören gem. § 162 Abs. 1 VwGO die Gerichtskosten sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens. Nach § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. Sowei...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / I. Sachverhalt

Der in Augsburg ansässige Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger in einem Verfahren beim LG Limburg u.a. wegen bandenmäßiger öffentlicher Zugänglichmachung kinderpornographischer Schriften tätig, in dem der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten sowie Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden ist. Der Rechtsanwalt, dessen gese...mehr

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AGS 05/2023, Vernehmungster... / III. Höhe der Gebühr

Nach Auffassung des LG war allerdings der vom Rechtsanwalt insoweit geltend gemacht gemachte Betrag von 245,00 EUR unbillig hoch und damit nicht verbindlich (§ 14 Abs. 1 S. 4 RVG). Insoweit schließt sich das LG der überwiegenden Auffassung in Rspr. und Lit. an, wonach von der Unbilligkeit der Gebührenbestimmung durch einen Rechtsanwalt dann auszugehen sei, wenn die geltend g...mehr

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AGS 05/2023, Fragen und Lös... / I. Verfahrensgebühr

Rechtsanwalt K ist für das Einreichen der Klageschrift (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV) die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV angefallen.mehr

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AGS 05/2023, Prüfung der Er... / Leitsatz

Im Vergütungsfestsetzungsverfahren im Rahmen der Beratungshilfe findet durch den Urkundsbeamten keine Prüfung mehr statt, ob eine Vertretung durch den Rechtsanwalt erforderlich i.S.d. § 2 Abs. 1, 2 S. 1 BerHG war. Die Änderungen des BerHG vom 1.1.2014 und zum 1.8.2021 geben diesbezüglich keine Veranlassung zu einer anderen Bewertung. OLG Stuttgart, Beschl. v. 29.9.2022 – 8 W ...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / III. Bedeutung für die Praxis

Zu begrüßen ist, dass das AG davon ausgeht, dass in den Fällen der Teilnahme des Pflichtverteidigers an einem Haft(prüfungs-)Termin nicht nur eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 VV entsteht (so aber unzutreffend OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.1.2023 – 4 Ws 13723, AGS 2023, 162), sondern nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abgerechnet wird (so auch [inzidenter] OLG Karlsr...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / [Ohne Titel]

Der Terminsvertreter leitet nach Beendigung seiner Beauftragung seine Rechnung an den Prozessbevollmächtigten zur Begleichung durch den Mandanten weiter. Somit ist es Aufgabe des Rechtsanwalts und/oder der Rechtsanwaltsfachgestellten, sie auf Richtigkeit zu prüfen. Es ist gängige Praxis, dass der Prozessbevollmächtigte nach erfolgreicher Prüfung die Kosten des Terminsvertret...mehr

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AGS 05/2023, Fragen und Lös... / I. Erstattungsberechtigter

Der Kostenbeschluss des LG Hamburg ist ausweislich seines Rubrums zugunsten des kurz vorher verstorbenen E ergangen. Obwohl E infolge seines Todes nicht (mehr) rechtlich existent ist, wird seine Parteifähigkeit sowohl für die Geltendmachung seiner Nichtexistenz als auch für die Titulierung seines hierdurch entstandenen Kostenerstattungsanspruchs fingiert. Hierbei wird E durc...mehr

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AGS 05/2023, Fragen und Lös... / III. Kostenfestsetzungsantrag

Rechtsanwalt B wird deshalb für den verstorbenen E die Festsetzung folgender Kosten beantragen:mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des V... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die Gebühren des Vertreters des Pflichtverteidigers im Hafttermin. Das AG hatte die Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV bejaht, dann aber nur die Terminsgebühr und die Grundgebühr festgesetzt, die Verfahrensgebühr hingegen nicht. Das hatte es damit begründet, dass die Verfahrensgebühr mit der ersten Tätigkeit entstehe, die der Rechtsanwalt aufgrund des A...mehr

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FF 05/2023, Keine anwaltlic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Klägerin macht gegen den Beklagten, der mit Frau Rechtsanwältin … zur Ausübung seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB) zusammengeschlossen ist, aus einem Anwaltsvertrag im Zusammenhang mit ihrer Vertretung in einem Rechtsstreit gegen die … (Im folgenden GmbH genannt) vor dem Landgericht Erf...mehr

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zfs 05/2023, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die gemäß §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen gemäß §§ 569 ff. ZPO zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde des Beklagten führt zur Zurückverweisung der Sache an den zuständigen Rechtspfleger des Landgerichts. 1. Der für den vor Zustellung der Klage verstorbenen Be...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Er hat nach Abschluss des Verfahrens anstelle der gesetzlichen Gebühren eine Pauschgebühr i.H.v. 2.682,00 EUR beantragt. Sein Antrag hatte nur teilweise Erfolg. Das OLG hat 354,00 EUR bewilligt.mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / 2. Antrag des Pflichtverteidigers nach § 47 RVG

Der Pflichtverteidiger kann außerdem nach § 47 RVG einen Vorschuss auf bereits entstandene oder die voraussichtlich noch entstehenden Auslagen verlangen.[48] Allerdings werden die Kosten eigener Ermittlungen von den Gerichten häufig nicht als Auslagen des Verteidigers, sondern als solche des Beschuldigten angesehen.[49] Autor: Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Aug...mehr

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AGS 05/2023, Schmidt/Futterer, Mietrecht - Großkommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts

15. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. 3.109 S., 189 EUR Der Großkommentar bietet eine gemeinsame Kommentierung des Wohn- und Gewerberaummietrechts auf fast 3.200 Seiten. Trotz der Informationsfülle ist die Kommentierung übersichtlich und strukturiert dargestellt, so gibt es bspw. auch ein eigenes Kapitel zum Prozessrecht. Es werden umfangreich praxisrelevante Fragen u.a...mehr

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AGS 05/2023, Weber, Rechtswörterbuch

Herausgegeben von Prof. Dr. Klaus Weber. 24. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXIII, 1.989 S., 69 EUR Das Rechtswörterbuch erläutert über 13.200 Begriffe aus allen Gebieten des nationalen und internationalen Rechts. Es werden auch Begriffe aus Wirtschaft, Politik und Geschichte erläutert, sofern diese einen rechtlichen Hintergrund aufweisen. Das Werk trägt durch knappe...mehr

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AGS 05/2023, Zuständiges Be... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Einhellige Rechtsprechung Die Entscheidung ist zutreffend. Unter dem "nächsthöheren Gericht" im Rahmen einer Beschwerde nach dem JVEG ist nach fast einhelliger Rspr. auch dann, wenn das AG als Familiengericht entschieden hat, das LG als Beschwerdegericht zuständig (OLG Brandenburg FamRZ 2020, 707; OLG Nürnberg FamRZ 2017, 470; OLG Celle FamRZ 2013, 1512; OLG Frankfurt AGS ...mehr

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zfs 05/2023, Kostenerstattu... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Brandenburg entspricht der nunmehr h.A. in der Rechtsprechung. Die Kenntnis dieser Rechtsprechung ist für den Prozessbevollmächtigten wichtig, da ein "Zuviel" im Beklagtenvorbringen den eigentlich bei Beschränkung des Vorbringens auf die Nichtexistenz des Beklagten schon sicheren Kostenerstattungsanspruch zu Fall bringen kann. Nach der vom OLG Branden...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / II. Fazit

Die Kosten eines Terminsvertreters sind mit den geläufigen Gebührenarten des Prozessbevollmächtigten in zivilrechtlichen Angelegenheiten zu berechnen. Insbesondere die Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühren, die mit den Nrn. 3401 ff. VV verknüpft werden, sind hierfür maßgebend. Zu beachten sind hierbei die anzupassenden Verfahrensgebühren des Terminsvertreters im Hinblic...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / 7. Mehrkosten durch einen Terminsvertreter – Ein Fall aus der Praxis

Als Einstieg in die Thematik der Mehrkosten, die durch den Terminsvertreter entstehen können, dient der nachfolgende Sachverhalt. Beispiel Kläger A, ansässig in Hamburg, beauftragt neben seinem Hamburger Prozessbevollmächtigten H den in Köln ansässigen Rechtsanwalt M, einen Termin vor dem LG Köln wahrzunehmen – dies tut Terminsvertreter M auch. Es ergeht ein Prozessvergleich,...mehr

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AGS 05/2023, Vernehmungster... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. zutreffend (zu Nr. 4102 VV eingehend Burhoff, AGS 2022, 241). 1. Die Rspr. hatte bisher zu der Frage, wann eine Vernehmung i.S.d. Nr. 4102 Nr. 2 VV vorliegt – die Frage stellt sich ggf. auch bei Nr. 4102 Nr. 1 VV – noch nicht Stellung genommen. Die Entscheidung ist – soweit ersichtlich – die erste, die diese Frage behandelt. In der Lit. (vgl. Burhoff...mehr

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AGS 05/2023, Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht

Kommentiert von Prof. Dr. Peter König und Dr. Peter Dauer. 47. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. 2.463 S., 145 EUR Bei dem Werk handelt es sich um einen bei den Praktikern besonders beliebten Standard-Kommentar zum Straßenverkehrsrecht. Umfasst werden u.a. die Vorschriften des StVG, der StVO, StVZO, das Verkehrsstrafrecht sowie einschlägige Verwaltungsvorschriften und B...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / 6

Auf einen Blick Der in § 2227 BGB vom Gesetzgeber verwendete Begriff des "wichtigen Grundes" ist Anknüpfungspunkt zahlreicher zivilrechtlicher außerordentlicher Beendigungstatbestände. Eine kohärente Auslegung dieses Merkmals befördert die Einheitlichkeit des Rechts und entspricht – vorbehaltlich etwaiger notwendiger Differenzierungen im Einzelfall – dem mutmaßlichen Willen ...mehr

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AGS 05/2023, Beschränkung d... / III. Bedeutung für die Praxis

Die für den Pflichtverteidiger erfreuliche Entscheidung ist, wenn man davon ausgeht, dass die beiden Termine (noch) im vorbereitenden Verfahren stattgefunden haben, wofür einiges spricht, falsch. Entgegen der Ansicht des AG greift dann nämlich die Beschränkung der Vernehmungsterminsgebühr aus Anm. S. 2 zur Nr. 4102 VV (eingehend zur Vernehmungstermisgebühr Nr. 4102 VV Burhof...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsans... / III. Bedeutung für die Praxis

Für die Kostenerstattung ist es wichtig, dass der für eine nicht (mehr) existierende Partei auftretende Prozessbevollmächtigte die maßgebliche Rspr. kennt. Nach der zitierten Rspr. des BGH kann eine nicht existente Partei, die sich im Rechtsstreit auf ihre Nichtexistenz beruht, die ihr hierdurch angefallenen Anwaltskosten erstattet verlangen, wenn zu ihren Gunsten – wie es h...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / 4. Vorzeitige Beendigung

Sollte der Auftrag enden, bevor der Termin begonnen hat, so spricht man von einer vorzeitigen Beendigung des Auftrages. Daraus resultiert lediglich eine reduzierte Verfahrensgebühr nach Nr. 3405 Nr. 2 VV i.H.v. 0,5 für den Terminsvertreter und eine 1,3-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV für den Prozessbevollmächtigten. Für die reduzierte Gebühr ist es demnach wichtig, dass de...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / Leitsatz

§ 48 Abs. 6 S. 3 RVG a.F. bezweckt bei Verfahrensverbindungen eine Erstreckung der Gebührengewährung für frühere Anwaltstätigkeiten nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG a.F. gerade nicht automatisch und ausnahmslos, sondern nur aufgrund einer im Einzelfall orientierten Ermessensentscheidung. Das betrifft etwa frühere anwaltliche Tätigkeiten in Verfahren, in denen bei getrennter Durchfü...mehr

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AGS 05/2023, Prüfung der Er... / II. Unterscheidung zwischen Bewilligungs- und Vergütungsfestsetzungsverfahren

Zunächst ist – wie das OLG Stuttgart hervorgehoben hat – zwischen dem Bewilligungsverfahren betreffend die Beratungshilfe selbst und dem diesen nachfolgenden Vergütungsfestsetzungsverfahren zu unterscheiden. Beratungshilfe kann aufgrund eines gestellten Antrages des Rechtsuchenden, der sowohl mündlich bei der Rechtsantragstelle des zuständigen AG, durch schriftliche Einreich...mehr

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zfs 05/2023, Eignung zum Fü... / A. Einleitung

Es gab bei dem ein oder anderen Leser überraschtes Erstaunen, als man in vielen Pressewerken[2] nachlesen konnte, dass das VG Berlin den Entzug der Fahrerlaubnis bei einer Person bestätigte, die weit über 100 Mal falsch geparkt hatte. Der Entzug der Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg ist in § 3 StVG geregelt. Danach muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Mal wieder eine der zahlreichen Entscheidungen, mit der ein Pauschgebührantrag eines Pflichtverteidigers zurückgewiesen worden ist. Leider referiert die Entscheidung letztlich nur Rspr. des BVerfG, nimmt aber zu den konkreten Umständen des Verfahrens kaum Stellung, sodass nicht abschließend beurteilt werden kann, ob nicht der Antrag des Pflichtverteidigers – zumindest tei...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / 1. Grundsätze

Ein wesentlicher Grund dafür, dass Verteidiger eher selten eigene Ermittlungen anstellen, ist das für den Mandanten bestehende Kostenrisiko. Denn nach h.M. werden die durch eigene Ermittlungen verursachten Kosten grds. nicht erstattet. Diese werden i.d.R. als nicht notwendig i.S.d. §§ 467, 464a StPO angesehen, da die StPO dem Beschuldigten die Möglichkeit gebe, bei den Ermit...mehr

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AGS 05/2023, Fiktive Termin... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Unzulässigkeit gestaffelter Wertfestsetzungen Gestaffelte Wertfestsetzungen sind unzulässig (OLG München AGS 2017, 336 = MDR 2017, 243 = NJW-RR 2017, 700; LG Mainz AGS 2018, 571 m. Anm. N. Schneider = NJW-Spezial 2018, 701; LG Stendal NJW-RR 2019, 703 = AGS 2019, 228 = JurBüro 2019, 368; OLG Bremen JurBüro 2022, 141 = NZFam 2022, 180 = NJW-Spezial 2022, 92 = AGS 2022, 92)....mehr

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AGS 05/2023, Aussetzung des... / III. Umdeutung des Streitwertfestsetzungsantrags

1. Auslegung als Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes Das OLG Brandenburg weist darauf hin, dass das LG Potsdam den auf eine gestaffelte Festsetzung des Streitwertes gerichteten Antrag der Prozessbevollmächtigten der Klägerin bei richtiger Sachbehandlung nicht als sachlich unbegründete Streitwertbeschwerde, sondern sachgerecht als Antrag der Rechtsanwältin auf gesonde...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Es ist sicherlich zutreffend, wenn das OLG für die Einarbeitung des Pflichtverteidigers in die Ermittlungsakten eine Pauschgebühr nach § 51 RVG bewilligt. Denn der Aktenumfang mit rund 6.600 Seiten war so groß, dass der zeitliche Aufwand für die Einarbeitung in diese Akte mit den gesetzlichen Gebühren des Pflichtverteidigers nicht abgedeckt ist. Das scheint auch das OLG s...mehr

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AGS 05/2023, Thomas/Putzo, ZPO - Kommentar

Begründet von Prof. Dr. Heinz Thomas und Prof. Dr. Hans Putzo; fortgeführt von Dr. Klaus Reichold (bis 41. Aufl.), Dr. Rainer Hüßtege, und Dr. Carl Friedrich Nordmeier. 44. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XL, 2.937 S., 69 EUR Der Thomas/Putzo war ursprünglich als Studienkommentar zur ZPO konzipiert. Wohl jeder Jura-Student hat in den letzten Jahrzehnten mit ihm gearbe...mehr

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ZErb 05/2023, Dogmatische F... / b. Personenbedingte Gründe in Gestalt der Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung

Die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung – präziser: die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung, § 2216 Abs. 1 BGB – knüpft an die Person des Testamentsvollstreckers an und setzt kein schuldhaftes und pflichtwidriges Verhalten voraus. Bei personenbedingten Entlassungsgründen kommt es in besonderer Weise auf das Vorstellungsbild des Erblassers an. Eige...mehr

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AGS 05/2023, Aussetzung des... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Streit um den Gegenstandswert Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Das OLG befasst sich mit einer Problematik, die sowohl von der Anwaltschaft als auch von den Richtern und Rechtspflegern häufig falsch behandelt wird. Dabei ist die Rechtslage an sich ganz einfach: Im Kostenfestsetzungsverfahren ist vom Rechtspfleger/Beschwerdegericht nicht über den Gegenst...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Prüfung d... / 1 Gründe

I. Mit Schreiben vom 25.2.2022 beantragte die Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 2) bis 4) namens der von ihr vertretenen Antragsteller die Eintragung einer Grundschuld an dem im Grundbuch von St. Johann Bl. 5207 eingetragenen Grundbesitz zugunsten der Beteiligten zu 4) sowie, unmittelbar im Nachrange hierzu, einer auflösend bedingten Auflassungsvormerkung zur Siche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Verlängerung der Fristen bei steuerlich vertretenen Steuerpflichtigen (§ 149 Abs. 3 AO)

Rz. 47 Umfassend neu geregelt wurden die Abgabefristen für solche Stpfl., die sich steuerlich vertreten lassen.[1] Hierbei haben die Regelungen in § 149 Abs. 3 bis 5 AO n. F. teilweise die bereits seit vielen Jahren bestehenden Regelungen der Finanzverwaltung durch jährlich neue Fristenerlasse abgelöst. Nach § 149 Abs. 3 AO gilt bei steuerlicher Vertretung in den gesetzlich ...mehr