Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 11/2021, Auslagenentsch... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist sowohl verfahrensrechtlich als auch kostenrechtlich zutreffend. 1. Kostenentscheidung Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls steht nach § 407 Abs. 1 S. 3 StPO der Erhebung der Anklage gleich. Mit Stellung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls, dem das AG mit Erlass des entsprechenden Strafbefehls entsprochen hatte, war damit öffentliche Klage erhoben...mehr

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AGS 11/2021, Kein Quotenvor... / Leitsatz

Hat der Rechtsschutzversicherer Gerichtskosten gezahlt und erstattet die Gerichtskasse nicht verbrauchte Gerichtskosten an den Rechtsanwalt, geht der Anspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt, alles herauszugeben, was er aus der anwaltlichen Geschäftsbesorgung erlangt, insoweit auf den Rechtsschutzversicherer über. Für Erstattungsansprüche aufg...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / VII. Verfahrensgebühr des von der Partei beauftragten Terminsvertreters

Aufgrund einer Zitatstelle bei Gerold/Schmidt[4] wurde die Frage diskutiert, ob man tatsächlich einen Rechtsanwalt lediglich mit einer 0,4-Verfahrensgebühr honorieren könne, wenn dieser von der anwaltlich ansonsten nicht vertretenen Partei nur mit einer Terminswahrnehmung beauftragt werde. Dieser Auffassung wurde mit mehrfacher Begründung entgegengetreten, sodass nach Auffass...mehr

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AGS 11/2021, Terminsgebühr ... / II. Keine Erinnerung des Prozessbevollmächtigten im eigenen Namen

Nach Auffassung des OVG Lüneburg hat das VG Osnabrück den Erinnerungsschriftsatz der Antragstellerin vom 29.7.2021 zu Unrecht als einen Antrag ihres Prozessbevollmächtigen auf gerichtliche Entscheidung in eigener Sache des Rechtsanwalts ausgelegt. Bei verständiger Auslegung dieses Schriftsatzes sei hierfür kein Raum. Vielmehr sei davon auszugehen, dass der Prozessbevollmächt...mehr

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AGS 11/2021, Einziehungsant... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war in einem Verfahren mit dem Vorwurf eines besonders schweren Falls von § 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG (Anbau, Herstellung, Handeitreiben, Schmuggel, Erwerb von BtM) tätig. In der Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, einen Betrag von 1.060,00 EUR einziehen zu wollen. In der Hauptverhandlung ist gem. § 421 StPO von einer Einziehungsentscheidun...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / I. Erste Präsenzveranstaltung nach 1,5 Jahren

Der Gebührenreferentenkonferenz in Hamburg kam diesmal in mehrfacher Hinsicht eine besondere Bedeutung zu: Nachdem aufgrund der Corona-Bestimmungen immerhin 3 Gebührenreferentenkonferenzen ausgefallen waren, freuten sich alle Mitglieder dieser Konferenz, endlich wieder persönlich zusammenzutreffen. Die Zugehörigkeit des Verfassers dieses Beitrages hat aufgrund des Ausscheidens...mehr

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FoVo 11/2021, Elektronische... / 1 Der Fall

Elektronischer PfÜB-Antrag nach § 829a ZPO Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid in Höhe von 32,61 EUR nebst Zinsen und Kosten. Zu diesem Zweck hat die Gläubigerin, vertreten durch die in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragene lnkassodienstleisterin beim AG – Vollstreckungsgericht – die Pfändung und Übe...mehr

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AGS 11/2021, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

In einem vor dem VG Osnabrück geführten Eilverfahren erstrebte die Antragstellerin erfolglos die Zuweisung eines zeitnahen Impftermins. Auf die von der Antragstellerin gegen die erstinstanzliche Entscheidung gerichtete Beschwerde hat der Berichterstatter des OVG Lüneburg im Eilbeschwerdeverfahren im Zeitraum vom 24. bis 26.3.2021 mit den Verfahrensbevollmächtigten der Beteil...mehr

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AGS 11/2021, Fragen und Lös... / 2. Lösung zu Fall 2

Zunächst hat der Klägervertreter seinen Mandanten auf seine eigene voraussichtlich anfallende Vergütung hinzuweisen. Diese besteht aus einer 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, einer 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV, der Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV und 19 % Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV auf den Gesamtvergütungsbetrag. Als Gegenstandswert ist der Betrag der Kla...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / II. Unbedingter Auftrag

Unbedingt ist der Auftrag dann erteilt, wenn der Auftrag vom Rechtsanwalt angenommen bzw. das Mandat von ihm übernommen worden ist. Es kommt dabei auf den Zeitpunkt der Auftragsannahme durch den Rechtsanwalt, nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags oder der Vollmacht durch den Mandanten an.[14] Das Datum der Ausstellung der Vollmacht kann allenfalls ein Indiz für ...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 1. Gesetzliche Gebühr

Die Gebühren und Auslagen des RVG sind im Bereich des außergerichtlichen Inkassos auch für einen möglichen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf Ersatz der Kosten, die dem Gläubiger mit der Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts entstanden sind, relevant.[16] Denn der Gläubiger kann als Kosten der Rechtsverfolgung grds. nur die gesetzlichen Gebü...mehr

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AGS 11/2021, Fragen und Lös... / 1. Verfahrensgebühr

Für das Einreichen der Klageschrift ist dem Rechtsanwalt nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV angefallen (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV).mehr

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AGS 11/2021, Fragen und Lös... / 3. Einigungsgebühr

Die Mitwirkung des Rechtsanwalts beim Abschluss des außergerichtlichen Vergleichs hat die 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV ausgelöst.mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / [Ohne Titel]

Zum 1.10.2021 traten die vergütungs- und erstattungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften[1] vom 22.12.2020 in Kraft. Der nachfolgende Beitrag setzt den Teil 1 des Beitrags in AGS 2021, 433 fort und beschäftigt sich mit der Einigungsgebühr, dem Übergangsrecht, der Kostenerstattu...mehr

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AGS 11/2021, Einziehungsant... / Leitsatz

Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV entsteht bereits bei Tätigkeiten des Rechtsanwalts, wenn eine Einziehung möglicherweise droht, was bei einer Ankündigung der Einziehung in der Anklageschrift gegeben ist. AG Stralsund, Beschl. v. 3.9.2021 – 34 Ls 5/21mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / II. Problematik der Entscheidung

Rechtsanwalt Bergquist war als Nachlassverwalter mehrfach im schwedisch-deutschen Verfahren tätig. Er stellt, ausgehend von dem Mahnkopf-Fall drei Beispiele vor, um die Problematik weiter zu erörtern. Die Voraussetzungen der Beispiele sind folgende: Herr A und Frau B sind beide deutsche Staatsangehörige. Die Eheleute sind seit 1970 verheiratet und haben ein gemeinsames Kind C....mehr

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AGS 11/2021, Fragen und Lös... / 3. Kostenberechnung des Beklagtenvertreter

Der Rechtsanwalt des Beklagten erstellt somit folgende Kostenberechnung:mehr

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FF 11/2021, Die Höhe des Kr... / IV. Ergebnis

Wird Unterhalt geltend gemacht, bei dem Altersvorsorgeunterhalt geltend gemacht wird und/oder Einkommen der unterhaltsberechtigten Person zu berücksichtigen ist, liefert die vereinfachte Berechnungsmethode von Gutdeutsch/Maaß ausreichend genaue Ergebnisse – solange auch für diese Fälle noch keine Formel entwickelt wird. Wird lediglich der Krankenvorsorgeunterhalt, gegebenenf...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / IV. Wahl eines neuen Vorsitzenden und Bestimmung eines neuen Sachverständigen

Anlässlich der oben erwähnten Wahl eines neuen Vorsitzenden sprachen sich die Gebührenreferenten aufgrund eines Antrages aus dem Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm einstimmig dafür aus, den scheidenden Vorsitzenden zum neuen Sachverständigen als Nachfolger von Herrn VorsRiLG a.D. Heinz Hansens zu wählen. Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Herbert P. Schons nahm naturgemäß mit...mehr

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AGS 11/2021, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Nach Eingang der Klageschrift über eine Hauptforderung i.H.v. 10.000,00 EUR, die dem Beklagten zu Händen seines Prozessbevollmächtigten zugestellt worden ist, ruft der zuständige Richter zunächst den Klägervertreter und dann den Beklagtenvertreter an und schlägt den Parteien den Abschluss eines Vergleichs vor, nach dem der Beklagte zum Ausgleich der Klageforderung an den Klä...mehr

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AGS 11/2021, Einziehungsant... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Klein aber fein und durchaus einen Hinweis wert. Denn die Entscheidung ruft noch einmal ins Gedächtnis, dass es für das Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV für im Hinblick auf Einziehung und verwandte Maßnahmen vom Verteidiger erbrachte Tätigkeiten reicht, wenn die Einziehung droht (vgl. wegen der Einzelh. Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgel...mehr

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AGS 11/2021, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO - Beck’scher Kurzkommentar zur Strafprozessordnung mit GVG und Nebengesetzen

Bearbeitet von Prof. Dr. Bertram Schmitt und Marcus Köhler. 64. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. LXXVII, 2.677 S., 99,00 EUR Die neue Auflage 2021 des Beck’schen Kurzkommentars zur Strafprozessordnung bringt die Leser auf den Stand März 2021. Eingearbeitet wurden bereits die beschlossenen Änderungen der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft und die Erhebung von Nut...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 1. Anwendungsbereich

§ 31b RVG gilt nur, wenn Gegenstand der Einigung eine Zahlungsvereinbarung nach Nr. 1000 Nr. 2 VV ist. Es muss für die Wertermäßigung also eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 2 VV in dem konkreten Sachverhalt anfallen. Beispiel 1: Stundungsvereinbarung über bestrittene Forderung Der Schuldner bestreitet die Berechtigung der vom Rechtsanwalt außergerichtlich geltend gemacht...mehr

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ZErb 11/2021, Einführung / Einführung

von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel In der Reihe "Insolvenzrecht in Forschung und Praxis" wurde die von Professor Dr. Stefan Smid, Christian-Albrechts-Universität, Kiel, betreute Dissertation zum Nachlassinsolvenzverfahren veröffentlicht. Burmeister zeigt in ihrer Arbeit überzeugend, dass das vollständige Ausschöpfen der erb- und ...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / XIII. Verschiedenes

Aus Berlin kam die Anregung, den Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung zum am 1.10.2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Forderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt abzugeben, wobei der Kammer in Berlin bereits Anfragen ihrer Mitglieder zur Höhe von Erfolgshonoraren vorliegen. Der Unterzeichner ist der Auffassung, dass man sich bei einer Quota-litis...mehr

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AGS 11/2021, Dokumentenpaus... / I. Sachverhalt

Der Beklagte hatte gegen das Urteil des LG Amberg durch seine Prozessbevollmächtigten Berufung einlegen lassen. Der Berufungsbegründungsschriftsatz wurde von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt des Beklagten am 9.2.2021 um 4:25 Uhr elektronisch über das besondere Anwaltspostfach bei Gericht eingereicht. Kurz darauf, nämlich um 4:29 Uhr und ein weiteres Mal um 4:37 Uhr, ging d...mehr

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AGS 11/2021, Unrichtige Sac... / III. Bedeutung für die Praxis

Nicht selten wird von AG im Bußgeldverfahren die Beauftragung eines Sachverständigen "angedroht" bzw. unter Hinweis auf die hohen Kosten eines Sachverständigengutachtens und der Anheimgabe der Rücknahme des Einspruches die Beauftragung eines Sachverständigen angekündigt. Dagegen ist grds. nichts einzuwenden (vgl. z.B. LG Berlin RVGreport 2017, 197 = StRR 6/2017, 23 = VRR 1/2...mehr

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AGS 11/2021, Kopp/Ramsauer, VwVfG - Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz

Begründet von Ferdinand O. Kopp; herausgegeben von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer unter Mitarbeit von Dr. Carsten Tegethoff und Prof. Dr. Peter Wysk. 22. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XXXIV, 2.062 S., 67,00 EUR Auch der bewährte Handkommentar zum VwVfG ist wieder in aktuellen neuer Auflage erschienen. Neben dem Verwaltungsverfahrensgesetz werden auch Besonderheiten des L...mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / 4. Fazit

Nach meiner Meinung wäre es nach der Mahnkopf-Entscheidung (die ich an sich richtig finde) schwer, eine solche Anpassung wie im Beispiel 2 durchzuführen, und Frau B den Erbteil nach § 1371 Abs. 1 BGB anzuerkennen, da das EuGH diese Regel als eine Erbrechtsregel qualifiziert hat.[3] Autor: Ulf Bergquist, Rechtsanwalt, Stockholm FF 11/2021, S. 440 - 442mehr

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AGS 11/2021, Leuschner, AGB-Recht im unternehmerischen Rechtsverkehr - Kommentar zu den §§ 305-310 BGB mit Klauselteil, Erläuterungen zur Rechtswahl und Länderberichten.

Herausgegeben von Prof. Dr. Lars Leuschner. 2021. Verlag C.H. Beck, München. XX, 1.197 S., 229,00 EUR Dieser neue Kommentar bietet eine ganz auf die Bedürfnisse des unternehmerischen Rechtsverkehrs (B2B-Bereich) zugeschnittene Kommentierung der §§ 305 bis 310 BGB. Dazu werden alphabetisch geordnet ca. 40 Klauseltypen erläutert. Hinzu kommen Erläuterungen zur Rechtswahl und Lä...mehr

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AGS 11/2021, Kein Vergütung... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist beachtlich und hinsichtlich der enthaltenden Ausführungen recht deutlich: Zitat "Der Beschwerdeführer hat unter keinen denkbaren Gesichtspunkt einen über die bereits erfolgte Festsetzung hinausgehenden weiteren Vergütungsanspruch". Selten kommt es vor, dass ein Gericht den Vergütungsanspruch trotz Bewilligung von PKH in Gänze verneint. Man könnte weiterhin d...mehr

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zfs 11/2021, Entscheidung d... / Sachverhalt

Der Kläger des Ausgangsverfahrens hatte seinen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Berufungsurteil beauftragt. Mit der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung hat der Kläger nur einen Teil der Berufungsanträge weiterverfolgt. Der XI. ZS des BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zum Teil als unzulä...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / VIII. Fortwirkung der Vergütung – bei unwirksamer nachträglicher Erfolgshonorarvereinbarung

Hier war eigentlich ein Fall zu beurteilen, der keine Probleme aufwirft. Das erkennende Gericht hatte bereits die erste Vergütungsvereinbarung als fehlerhaft betrachtet, sodass es auf die spätere "ebenfalls" unwirksame nachträgliche Erfolgshonorarvereinbarung nicht – mehr – ankam. Der Vergütungsanspruch blieb auf die gesetzliche Vergütung beschränkt. Erörtert wurde dann noch ...mehr

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AGS 11/2021, Kopp/Schenke, VwGO - Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung

Begründet von Ferdinand O. Kopp; herausgegeben von Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke; bearbeitet von Dr. Christian Hug, Prof. Dr. Josef Ruthig, Prof. Dr. Ralf P. Schenke und Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke. 27. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XXXIII, 2.147 S., 67,00 EUR Ebenso wie die Neuauflage des "Schwesterwerks" zum VwVfG berücksichtigt Neuauflage 2021 die aktuelle Rs...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 2. Zahlungsvereinbarung über bestrittene Forderung

Wird ein Einigungsvertrag über eine bestrittene Forderung abgeschlossen und erfolgt ferner noch eine Zahlungsvereinbarung, entsteht die Einigungsgebühr nicht lediglich mit einem Satz von 0,7 nach Nr. 1000 Nr. 2 VV, sondern nach Nr. 1000 Nr. 1 VV mit einem Satz von 1,5. Beispiel 1: Stundungsvereinbarung über bestrittene Forderung Der Schuldner bestreitet die Berechtigung der v...mehr

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ZErb 11/2021, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, Beckervordersandfort

Buch mit Musterdownload, 488 Seiten, zerb Verlag, 2. Aufl. 2020, ISBN 978-3-95661-100-1, 59,00 EUR Jeder im Erbrecht tätige Praktiker ist gehalten, in der Beratung zur Vermögensnachfolge ein rechtlich fehlerfreies Nachfolgekonzept zu erarbeiten, welches den Vorstellungen des Mandanten möglichst nahekommt. Zu den abstrakten Zielsetzungen der Mandanten zählt dabei zwar – oft me...mehr

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FoVo 11/2021, Elektronische... / 3 Der Praxistipp

BGH übersieht entscheidenden Aspekt Der BGH übersieht einen entscheidenden Aspekt. Der Gesetzgeber hat inzwischen eingeräumt, dass es verfassungsrechtlich bedenklich und unzulässig ist, zwischen Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern innerhalb der Postulationsfähigkeit der Inkassodienstleister zu differenzieren (BT-Drucks 18/9521, S. 217 und BT-Drucks 19/20348, S. 27). Vor ...mehr

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FF 11/2021, Umgangsrecht de... / Aus den Gründen

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedr. in FamRZ 2021, 1375 m. Anm. Keuter S. 1380, und Sanders S. 1381). Anmerkung I. Gegenstand der Entscheidung und Kontext Gegenstand der Entscheidung und Kontext Die Entscheidung des BGH vom 16.6.2021 stellt die zweite höchstrichterliche Entscheidung zu § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB dar.[1] Die Norm ist durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte...mehr

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AGS 11/2021, Dokumentenpaus... / II. Dokumentenpauschale bei per Telefax übermittelten Mehrfertigungen

1. Gesetzliche Regelung Nach Nr. 9000 Nr. 1 b) GKG KV fällt die gerichtliche Dokumentenpauschale an, wenn Ausfertigungen, Kopien oder Ausdrucke vom Gericht angefordert worden sind, weil die Partei oder ein Beteiligter es unterlassen hat, die erforderliche Zahl von Mehrfertigungen beizufügen. Dieser Anfertigung steht es gleich, wenn per Telefax übermittelte Mehrfertigungen von...mehr

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FF 11/2021, Befangenheit ei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen Antragsteller und Antragsgegnerin ist im Scheidungsverbund ein Versorgungsausgleichsverfahren anhängig. [2] Aus dem vom Antragsteller zur Akte gereichten und unterschriebenen amtlichen Vordruck V 10 ergibt sich kein Hinweis auf zwei Anrechte beim Versorgungsträger H. Vorsorgemanagement e.V. aus seiner Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter der...mehr

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FF 11/2021, Europäisierung des Familienrechts - Wie der EuGH das deutsche Güterrecht auf den Kopf stellt

Argiris Balomatis In unserer familienrechtlichen Praxis erfreuen wir uns immer öfter an Sachverhalten mit Auslandsbezug. Wir fragen routinemäßig die Staatsangehörigkeiten ab, lassen uns eine Chronologie der Wohnorte seit Eheschließung geben und sammeln ganz akribisch die subjektiven und objektiven Kriterien für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts. In aller Regel sind ...mehr

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zfs 11/2021, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen:

…“II. Die gemäß § 104 Abs. 3 Satz 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere form- und fristgerecht (§ 569 Abs. 1, Abs. 2 ZPO) eingelegte sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 5.10.2020 hat auch in der Sache Erfolg. Eine Regelung, nach welcher der Beklagte zu 1 der Klägerin gegenüber zur Erstattung außergerichtli...mehr

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zfs 11/2021, Nacherfüllungsverlangen im (Auto-)Kaufrecht - Update

Hinweis Sehr geehrte Damen und Herren, in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns Herr/Frau … mit der Wahrnehmung seiner/ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Eine Original-Vollmacht legen wir bei. Hintergrund unserer Beauftragung ist die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Sachmängelhaftung betreffend des Kaufvertrages des Neuwagen/Gebrauchtwagen … (gen...mehr

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FoVo 11/2021, Teilnahme am ... / II. Der Handlungsspielraum ist vorhanden

Die Anforderungen an die Vermögensauskunft Der Schuldner hat nach § 802c ZPO Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu erteilen. Erheblich ist, ob es sich um grundsätzlich pfändbares Vermögen handelt. Ob im konkreten Fall Pfändungsschutz in Anspruch genommen werden könnte, ist nicht erheblich. Diese Frage ist erst im Zeitpunkt des Zugriffs zu prüfen. Parteien des Vollstreckungsv...mehr

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FoVo 11/2021, Kostenfestsetzung in der Zwangsvollstreckung

Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen nach § 788 ZPO, soweit sie notwendig waren (§ 91 ZPO), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Eines gesonderten Vollstreckungstitels bedarf es insoweit nicht. Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht sinnvoll sein kann, einen solchen Vollstreckungstitel zu erwirk...mehr

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zfs 11/2021, Ein ausgezeichneter Verkehrsanwalt

Am 16.10.2021 erhielt Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner im Rahmen des 6. Verkehrsrechtssymposiums in Mainz das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft verliehen. Damit würdigt der Deutsche Anwaltverein das jahrzehntelange Engagement von Jörg Elsner vor allem im Bereich des Verkehrsrechts. Wer ihn und sein Wirken kennt, weiß, dass er die Auszeichnung in ganz besonderem ...mehr

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zfs 11/2021, Entscheidung d... / 3 Anmerkung:

In Kostenfragen sind Entscheidungen des Großen Senats für Zivilsachen des BGH äußerst selten. Auch wenn die Zivilsenate des BGH in Kostenfragen untereinander abweichende Auffassungen vertreten, so scheuen sie meist die Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH. Da wird häufig mit langen, blumigen Ausführungen begründet, warum keine Abweichung von der Auffassung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.3 Ausschluß der Drei-Tages-Vermutung; Beweisfragen

Rz. 164 Grundsätzlich hat die Finanzbehörde zu beweisen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten zugegangen ist.[1] Die Vermutung des Abs. 2 gilt nicht, wenn die Postsendung nicht oder später als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Die Vermutung des Abs. 2 erbringt keinen Beweis, der dem Stpfl. den Gegenbeweis auferlegen würde; sie ist lediglich die Folgerung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Gegenstandswert bei EÜR mit aufgelöstem IAB

Frage: Ich erstelle gerade eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) für einen Mandanten, bei dem im betreffenden Jahr ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) aufgelöst wurde, und wollte mir dafür die Gegenstandswerte aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ziehen. Dort wird ein Betrag (Einnahmen) ohne die Auflösung des IAB angeboten. In DATEV-Einkommensteuer bietet mir das Programm einen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Zitieren in Rechnungen

Frage: Ich habe für einen Mandanten ein Einspruchsverfahren nach "neuer StBVV" geführt und habe nun eine Frage zur richtigen Zitierung in der Abrechnung. Mir ist klar, dass ich insbesondere § 40 StBVV und Nr. 2300 VV RVG zitieren muss. Ist aber z. B. auch § 2 Abs. 2 RVG (Höhe der Vergütung), § 13 RVG (Wertgebühren) und § 22 RVG (Zusammenrechnung mehrerer Angelegenheiten) zu z...mehr