Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Auswirkungen auf die Anwaltsvergütung

Die Festsetzung des für die Gerichtsgebühren des einstweiligen Anordnungsverfahrens maßgeblichen Verfahrenswertes hat gem. § 32 Abs. 1 RVG auch Auswirkungen auf die Berechnung der Anwaltsgebühren. Setzt nämlich das FamG den Verfahrenswert nach § 41 S. 2 FamGKG auf den halben Verfahrenskostenvorschussbetrag fest, berechnen sich auch die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung des RVG entstand die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG für die "Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termin". Der vom OLG Zweibrücken (a.a.O.) behandelte Fall fiele somit bei Anwendung des...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 2. Kostenfestsetzungsantrag des Klägers

Der Beklagte hat nach der Kostenentscheidung im Urteil des Kammergerichts vom 2.7.2015 dem Kläger die Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Hierzu gehören gem. § 91 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 ZPO die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Klägers sowie gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO die vom Kläger gezahlten Gerichtskosten. Der Erstattungsanspruch des ...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 6. Folgen der Versäumung der Antragsfrist

a) Mögliche Maßnahmen Eine Abänderung gem. § 107 Abs. 1 ZPO kann nach wohl herrschender Auffassung dann nicht erfolgen, wenn die Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO versäumt worden ist (OLG München JurBüro 1991, 972; OLG Hamburg JurBüro 1990, 492; KG Rpfleger 1975, 324; Zöller/Herget, a.a.O., § 107 ZPO Rn 3). Versäumt der Erstattungspflichtige die Antragsfrist des § 107 Abs. 2 Z...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / a) Abänderungsantrag und Rückfestsetzung

Bei einer Streitwertherabsetzung zugunsten des Mandanten kann neben dem Änderungsantrag auch ein Antrag auf Rückfestsetzung (§ 91 Abs. 4 ZPO) des überzahlten Betrags gestellt werden, wenn der Mandant den in dem ursprünglichen Kostenfestsetzungsbeschluss titulierten Betrag bereits gezahlt hat (zur Rückfestsetzung allgemein s. Hansens RVGreport 2014, 8 ff. und 2015, 448 ff.).mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / c) Voraussetzungen der Rückfestsetzung

aa) Aufhebung oder Änderung der Kostenentscheidung Die Rückfestsetzung kommt dann in Betracht, wenn im Rechtsmittelzug die erstinstanzliche Kostenentscheidung, auf der der Kostenfestsetzungsbeschluss beruht, abgeändert oder aufgehoben worden ist (OLG Brandenburg RVGreport 2012, 194 [Hansens]; KG RVGreport 2011, 388 [Ders.]; s.a. BGH RVGreport 2004, 475 [Ders.]). Diese Vorauss...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / III. Rückfestsetzung von Kosten

Die Rückfestsetzung von Kosten kommt in der Praxis verhältnismäßig selten vor, obwohl die hierfür erforderlichen Voraussetzungen, nämlich die Abänderung oder Aufhebung einer Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren, doch häufiger vorliegen dürften. Dabei treten bei der Rückfestsetzung manchmal praktische Probleme auf, wie der nachfolgende Fall aus der Praxis belegt. 1. Sac...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 2. Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils erforderlich?

In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die 0,5 Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG auch dann anfällt, wenn der Kläger – wie es hier der Fall gewesen ist – den für den Erlass eines Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 3 ZPO erforderlichen Antrag nicht gestellt hat. a) Antrag erforderlich Nach Auffassung des OLG Oldenburg (RVGreport 2008, 263 [Ha...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

a) Isoliertes PKH-Bewilligungsverfahren Gegenstand der Vergütungsfestsetzung können die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 RVG festgestellte Pauschgebühr und die nach § 670 BGB zu ersetzenden Aufwendungen sein, soweit sie zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören. In neuerer Zeit hat sich die Rechtsprechung wieder mit der Frage befasst, ob auch die Vergütung für ei...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / II. Terminsgebühr bei schriftlichem Vergleich und schriftlicher Entscheidung

1. Gesetzliche Regelung der Terminsgebühr Unter welchen Voraussetzungen in Angelegenheiten, die nach Teil 3 VV RVG abzurechnen sind, die Terminsgebühr entsteht, ist im RVG etwas unübersichtlich geregelt. Zunächst geht man von der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG aus, die einige der Anwendungsbereiche der Terminsgebühr regelt. Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG fällt die Terminsgebühr s...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 3. Bestimmung des Verfahrenswertes

Wie sich der Verfahrenswert für ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses berechnet, ist umstritten. a) Hälfte der verlangten Zahlung Nach einer Auffassung bemisst sich der Verfahrenswert – wie auch sonst in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung – nach der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Wertes, h...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / b) Literatur

Auch die Literatur hat sich mit verschiedenen Aspekten des Abgasskandals befasst, so Revilla zfs 2016, 10; Steenbuck MDR 2016, 185; Heimgärtner DAR 2015, 622; Zunker AnwBl 2016, 667 zu den Auswirkungen des Abgasskandals auf den Markt für Rechtsdienstleistungen. Zu den bilanzsteuerrechtlichen Auswirkungen des Abgasskandals haben Hennrichs und Riedel NZG 2016, 375 Stellung gen...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Gesetzliche Regelung

Da es sich hier um die Anwaltsvergütung für die Berufung gehandelt hat, berechnen sich die Gebühren nach Teil 3 Abschn. 2 Unterabschn. 1 VV RVG. Die somit einschlägige Bestimmung von Absatz 1 der Anm. zu Nr. 3202 VV RVG erklärt Absatz 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG für entsprechend anwendbar, so dass die Voraussetzungen dieser Vorschriften auch für die Vergütung des Prozessbe...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 5. Argumente für den Ansatz des vollen Hauptsachewertes

Die vom OLG Karlsruhe vertretene Auffassung setzt sich bei den OLG immer mehr durch. Dabei kann sich der Verfahrensbevollmächtigte auch auf folgende Argumente stützen: a) Gesetzessystematik Der Ansatz des vollen Hauptsachewertes auch in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, in denen es um Zahlungsansprüche geht, entspricht der Gesetzessystematik. Der Gesetzgeber ...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / aa) Aufrechnung gegen Rückfestsetzungsforderung

In der Rechtsprechung besteht Streit darüber, ob gegen die Rückfestsetzung ein Aufrechnungseinwand zulässig ist (s. den Streitstand bei OLG Celle RVGreport 2015, 471 [Hansens]). Hier ging es jedoch nicht um eine solche Aufrechnung gegen die Rückfestsetzungsforderung, sondern um die von dem Kläger erklärte Aufrechnung gegen den seinerzeit bestehenden Kostenerstattungsanspruch...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / c) Darlegung im Kostenfestsetzungsverfahren

Da die Voraussetzungen der Terminsgebühr bei Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs nicht aktenkundig sind, müssen diese im Kostenfestsetzungsverfahren dargelegt und im Streitfall gem. § 104 ZPO glaubhaft gemacht werden. Folglich hatte hier die erstattungsberechtigte Klägerin in ihrem Kostenfestsetzungsantrag die Voraussetzungen der Terminsgebühr, also d...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / b) Einzelne Einwendungen oder Einreden

aa) Erfüllung Macht der Antragsgegner die Erfüllung geltend, berührt dies unmittelbar den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts. Mit der Leistung der Zahlung an den Anwalt erlischt nämlich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts (s. § 362 Abs. 1 BGB). Folglich führt der Einwand der Zahlung zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG (s. OLG Köln RVGrepor...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 1. Geschäftsgebühr – Verfahrensgebühr

Nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG ist die für die vorgerichtliche Tätigkeit angefallene Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens zur Hälfte anzurechnen, wenn die Geschäftsgebühr hinsichtlich desselben Gegenstands entstanden ist. a) Vereinbarte Vergütung für die vorgerichtliche Tätigkeit Gegenstand von Gerichtsentscheidungen war des Öfteren die Frag...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 1. Gebührentatbestand

Nach Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG entsteht die Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gem. § 307 ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 5. Rechtsmittel

Gegen den Abänderungsbeschluss findet gem. § 107 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 104 Abs. 3 ZPO die sofortige Beschwerde, gegen die Entscheidung des Rechtspflegers i.V.m. § 11 RPflG die befristete Erinnerung/sofortige Beschwerde statt.mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 1. Fall des BGH

In dem Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH ging es um die Frage, ob nach Rücknahme der Klage dem Kläger oder – als vollmachtlose Vertreterin des Klägers – seiner Vertreterin, die sich auf eine Inkassovollmacht berufen hatte, die Kosten des Rechtsstreits nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO aufzuerlegen sind.mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 7. Weitere Verfahrensmöglichkeiten

a) Abänderungsantrag und Rückfestsetzung Bei einer Streitwertherabsetzung zugunsten des Mandanten kann neben dem Änderungsantrag auch ein Antrag auf Rückfestsetzung (§ 91 Abs. 4 ZPO) des überzahlten Betrags gestellt werden, wenn der Mandant den in dem ursprünglichen Kostenfestsetzungsbeschluss titulierten Betrag bereits gezahlt hat (zur Rückfestsetzung allgemein s. Hansens RV...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 5. Mündliche Verhandlung vorgeschrieben

Der Anfall der Terminsgebühr hing in beiden Fällen somit entscheidend davon ab, dass auch die zweite Voraussetzung für den Anfall der Terminsgebühr, nämlich eine vorgeschriebene mündliche Verhandlung, vorlag. a) Argumentation des OLG Brandenburg Das OLG Brandenburg hat dies bejaht, weil in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §§ 49 ff. FamFG die mündlich...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / I. Kostenerstattung in arbeitsgerichtlichen Verfahren

1. Grundsatz: Ausschluss im Urteilsverfahren Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO, der gem. § 46 Abs. 2 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren entsprechend gilt, hat die unterlegene Partei die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung ihres Gegners notwendigen Kosten zu erstatten. Hiervon ausgeschlossen ist im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges vor dem Arbeitsgericht gem....mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 3. Rückfestsetzungsantrag des Klägers

a) Folgen der Änderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung Mit Änderung der Kostenentscheidung des LG Berlin im Urteil vom 9.4.2014 durch das Berufungsurteil des KG vom 2.7.2015 ist der auf der abgeänderten Entscheidung beruhende Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des LG Berlin vom 5.6.2014 ohne weiteres wirkungslos geworden (s. BGH RVGreport 2010, 382 [Hanse...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / I. Kostenrechtliche Auswirkungen des Abgasskandals

Ein großer Hersteller von Pkw hat in Dieselfahrzeugen eine Software verbaut, aufgrund der die gesetzlich vorgesehenen Stickoxidwerte lediglich auf dem Prüfstand eingehalten wurden, nicht jedoch im normalen Fahrbetrieb. Viele Käufer dieser Fahrzeuge haben aus diesem Grunde Ansprüche sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen den Hersteller geltend gemacht. Die Instanzgerichte ...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / b) Subjektive Voraussetzungen

Diese Terminsgebühr fällt allerdings nur demjenigen Prozessbevollmächtigten an, der im Hinblick auf den schriftlichen Vergleich tätig geworden ist. Hierzu genügt beispielsweise, dass die Prozessbevollmächtigten der Parteien die Vergleichsverhandlungen schriftlich führen, was im Fall des OLG Köln vorgelegen hat.mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 2. Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung

Auch die Rechtsschutzversicherungen werden zunehmend mit den Folgen des Abgasskandals konfrontiert. Bisher sind nur einige Gerichtsentscheidungen bekannt geworden, in denen der Versicherungsnehmer erfolgreich seine Rechtsschutzversicherung auf Deckungsschutz verklagt hat. a) Fall des LG Detmold Im Falle des LG Detmold (Urt. v. 11.8.2016 – 9 O 51/16) hatte der klagende Versiche...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 3. Auffassung des BGH

a) Gesetzeswortlaut Der BGH hat sich der letztgenannten Auffassung angeschlossen. Auch nach seiner Auffassung spricht bereits der Wortlaut der Gesetzesregelung für diese Auslegung. Der BGH weist jedoch darauf hin, dass der Wortlaut insoweit nicht zwingend sei, denn das Wort "gemäß" vor der Angabe des § 331 Abs. 3 ZPO könne – jedenfalls bei isolierter Betrachtung – auch als "i...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / e) Einfluss der Aufrechnung

aa) Aufrechnung gegen Rückfestsetzungsforderung In der Rechtsprechung besteht Streit darüber, ob gegen die Rückfestsetzung ein Aufrechnungseinwand zulässig ist (s. den Streitstand bei OLG Celle RVGreport 2015, 471 [Hansens]). Hier ging es jedoch nicht um eine solche Aufrechnung gegen die Rückfestsetzungsforderung, sondern um die von dem Kläger erklärte Aufrechnung gegen den s...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / a) Sachverständigentermin

Vorliegend hatte der vom LG Landau zum Sachverständigen bestellte Prof. Dr. P einen Untersuchungstermin auf den 1.8.2014 anberaumt.mehr

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ZAP 2/2017, Personalakte: Recht zur höchstpersönlichen Einsichtnahme

(BAG, Urt. v. 12.7.2016 – 9 AZR 791/14) • Da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), das als Teil des Persönlichkeitsrechts jedem Grundrechtsinhaber die eigene Entscheidungsbefugnis über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zuerkennt, im Sinne objektiver Normgebung auch auf die Anwendung und Auslegung privatre...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / Leitsätze des Gerichts:

Ob ein für die Sittenwidrigkeit der Honorarvereinbarung sprechendes auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung des Anwalts und dem vereinbarten Honorar besteht, hängt davon ab, welche Vergütung nach Umfang und Schwierigkeit der im Rahmen des konkreten Mandats geschuldeten anwaltlichen Tätigkeit marktangemessen und adäquat ist. Die gesetzlichen Gebühren stellen hierbei ...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / a) Definition

Als dritte wegweisende Technologie im Bereich des Rechts ist die Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI) zu nennen. Künstliche Intelligenz (aus dem Englischen artificial intelligence, kurz: AI) ist ein Teilbereich der Informatik und bezeichnet den Versuch, einem Computer eine menschenähnliche Intelligenz beizubringen, die selbstlernend und sich selbstentwickelnd ist. Im Ko...mehr

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ZAP 8/2017, Rechtsprechungs... / 6. Fristeinhaltung in Zeiten von Poststreiks

Eine aus Haftungsgesichtspunkten wichtige Entscheidung hat das BSG am 19.10.2016 (B 14 AS 51/16 B) getroffen. Der klägerische Anwalt hatte kurz nach Erhalt des erstinstanzlichen Urteils dieses Urteil mit einer inhaltlich zutreffenden schriftlichen Information über die Rechtsmittelmöglichkeiten und die hierfür einzuhaltende Frist in Richtung Kläger zur Post gegeben. Infolge e...mehr

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ZAP 9/2017, Anwaltshaftung: Unterlassenes Hinwirken auf ein Anerkenntnis

(AG Bonn, Urt. v. 5.8.2016 – 110 C 50/16) • Wirkt ein Anwalt bei klarer Rechtslage nicht auf ein Anerkenntnis hin, so handelt es sich dabei um eine schadensersatzpflichtige fehlerhafte Führung des Rechtsstreits. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er vermeidbare Nachteile für den Mandanten auch vermeidet. Er hat, wenn mehrere Maßnahmen in Betracht kommen...mehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Rückblick und Ausblick

Möglicherweise leistete Schneider mit seinen Beiträgen auch eine Art Abbitte für Verhaltensweisen, die er in seinem "früheren Leben als Richter" Anwälten gegenüber an den Tag gelegt hatte. So wird von ihm berichtet, dass er die eine oder andere richterliche Reaktion auf anwaltliche Anträge im Nachhinein bedauert habe, als er – nunmehr in späten Jahren als Anwalt tätig – erke...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / 14. Ausübung einer anwaltlichen Tätigkeit im Unternehmen

Frage: Muss ich eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen, wenn ich eine anwaltliche Tätigkeit im Unternehmen ausübe? Hier ist zu unterscheiden: Wird die Tätigkeit bereits ausgeübt, dann sind die meisten Anwaltskammern der Auffassung, dass dann, wenn nicht die besonderen Rechte aus dem neuen § 46c BRAO in Anspruch genommen werden sollen, keine Zulassung erforderlich ...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Firsching/Graf, Nachlassrecht, 10. Aufl. 2014, 833 S., Verlag C.H.Beck, 99 EUR

Bei jedem Erbfall kommt es zu einem Schriftverkehr zwischen Mandant, seinem Anwalt und dem Nachlassgericht. Das Werk von Firsching/Graf bietet einen detaillierten Einblick in das Nachlassrecht sowohl für die Organe der Rechtspflege in Nachlasssachen als auch für den Rechtsanwalt. Durch zahlreiche Mustervorlagen und beispielhafte Aufzählungen kann eine zügige, zielgerichtete ...mehr

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / IV. Anmerkung

Das Urteil des LG Frankfurt/M. ist sicherlich in vielerlei Punkten angreifbar (vgl. nur Ganter ZIP 2015, 1413 ff. sowie Föhlsing EWiR 2015, 455) und hätte durchaus eine Auseinandersetzung mit einer den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz ausschließender "bargeschäftfsähnlichen Lage", verdient gehabt (s. dazu BGH, Urt. v. 12.2.2015 – IX ZR 180/12, ZIP 2015, 585 = NJW 2015, 1756)...mehr

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ZAP 3/2017, Rechtsanwaltsvergütung: Sittenwidrige pauschale Honorarvereinbarung

(BGH, Urt. v. 10.11.2016 – IX ZR 119/14) • Eine Vergütungsabrede mit einem Rechtsanwalt ist sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und weitere Umstände hinzutreten, welche die Sittenwidrigkeit begründen. Ob ein für die Sittenwidrigkeit der Honorarvereinbarung sprechendes auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung d...mehr

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ZAP 14/2016, PartGmbH: Keine Prorogationsfähigkeit

(LG Kleve, Beschl. v. 22.4.2016 – 3 O 67/16) • Eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung (PartGmbH) ist nicht prorogationsfähig i.S.d. § 38 ZPO. Träger freier Berufe sind nicht gem. § 38 ZPO prorogationsfähig; dies gilt auch für die PartGmbH. Eine PartGmbH ist kein Kaufmann i.S.d. § 6 Abs. 1 HGB; § 1 Abs. 1 S. 2 PartGG stellt ausdrücklich klar: „Die Partnersch...mehr

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ZAP 9/2015, Menschenrechtskonvention: Abhören anwaltlicher Telefonate

(EGMR, Entscheidung v. 3.2.2015 – Beschwerde-Nr. 30181/05) • Auch die Telefongespräche eines Rechtsanwalts mit seinen Mandanten fallen unter den Begriff der "Korrespondenz" i.S.d. Art 8 EMRK. Das Abhören solcher Mandantengespräche im Zuge von strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Mandanten stellt einen Eingriff in das Recht des Anwalts aus Art. 8 EMRK auf Achtung des Priva...mehr

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ZAP 8/2016, Interessenkolli... / VII. Schlussbetrachtung

Die Tätigkeit von Vertragsanwälten, die einerseits vertraglich an einen Rechtsschutzversicherer gebunden sind, andererseits die Interessen des Mandanten zu wahren haben, ist bislang – soweit ersichtlich – nicht beanstandet worden. Vertragsanwälte berufen sich darauf, dass sie ausschließlich die Interessen des Mandanten wahren, Rechtsschutzversicherer erklären ebenso vollmund...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 4. Mehrere Auftraggeber

Eine Regelung, wie sich die Zusätzliche Gebühr der Nr. 4141 VV RVG bei mehreren Auftraggebern berechnet, war im Gesetz bis zum 31.7.2013 noch nicht enthalten. Mit dem 2. KostRMoG hat der Gesetzgeber diese Frage geregelt und hat, wie auch bei den anderen Gebühren, die sich von einer Verfahrensgebühr ableiten, ausdrücklich bestimmt, dass eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG unbe...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / c) Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren ohne Antrag

Erlässt das Gericht ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren, obwohl dies nicht beantragt war, so entsteht gleichwohl die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG. Zur BRAGO wurde zum Teil die Ansicht vertreten, im Klageantrag läge konkludent auch der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils (LG Köln AGS 2001, 224 = MDR 2001, 1018 = BRAGOreport 2001, 105). Andere Geric...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / c) Zulässigkeit der Werbung mit kostenloser anwaltlicher Rechtsberatung

Die Werbung mit "kostenloser anwaltlicher Erstberatung" ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung grundsätzlich zulässig (BGH AGS 2008, 7; AGH NRW BeckRS 2014, 13284; LG Essen NJW-RR 2014, 379). Die Werbung darf dabei allerdings nicht irreführend sein (AGH NRW ZAP F. 23, S. 987 m. Anm. Sarres). Das ist nach Ansicht des AGH NRW dann der Fall, wenn aus der Werbung nicht hervor...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 13. Rechtsschutzversicherung

Die Tätigkeit des Anwalts in einem obligatorischen Streitschlichtungsverfahren ist, soweit in der Sache Versicherungsschutz besteht, im Rahmen der Rechtsschutzversicherung stets mitversichert, da es sich insoweit um die gesetzliche Vergütung des Anwalts handelt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.6.2014 – I-4 U 222/12, 4 U 222/12).mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 5. Flucht in die Säumnis

Erscheint der Gegenanwalt, erklärt er aber, er trete nicht auf und stelle keinen Antrag, so dass daraufhin der Erlass eines Versäumnisurteils beantragt wird, liegt der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV RVG nicht vor, da der Gegner im Termin vertreten ist. Dass er keinen Antrag stellt, ist unerheblich. Das RVG fordert für das Entstehen der vollen Terminsgebühr nur, dass d...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 3. Gemeinsame Anreise

Eine Verpflichtung, dass die auswärtige Partei und ihr auswärtiger Anwalt zum Termin gemeinsam anreisen müssen, besteht nicht. Einer Partei kann nicht entgegengehalten werden, sie hätte, um Kosten zu sparen, zusammen mit dem Anwalt fahren müssen. Die Kosten getrennter Anreisen sind daher stets erstattungsfähig. Rechtsprechungshinweis: LG Stuttgart (AGS 2014, 98 = RVGprof. 201...mehr