Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 7/2014, Keine Unwirksam... / 3 Anmerkung

The winner is: RVG – RVG versus BGB Dass dem RVG eine weitaus größere Bedeutung zukam und zukommt als der BRAGO, lässt sich schon daran ablesen, dass die Anzahl der einschlägigen Kommentare seit 2004 geradezu inflationär zugenommen hat, was man im Übrigen auch von den Gerichtsentscheidungen sagen kann. Spätestens seit dem 1.7.2008 ließ sich die Bedeutung des RVG auch daran ab...mehr

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AGS 7/2014, Keine Unwirksam... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht, dessen Urteil veröffentlicht ist in NJW 2012, 3454 [AGS 2012, 271], hat ausgeführt: Dem Zedenten sei es gem. § 242 BGB verwehrt, unter Berufung auf die Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung die gesetzliche Vergütung zu fordern, soweit diese über den in der Vergütungsvereinbarung vorgesehenen Betrag von insgesamt 30.000,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer ...mehr

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zfs 7/2014, Neue Verfahrens... / 3 Anmerkung:

I. Abrechnung bei Zurückverweisung 1. Anfall der Verfahrensgebühr Nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Dem Prozessbevollmächtigten der Kl. ist die 1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG für seine Tätigkeit in dem – ersten – Berufungsverfahren vor dem Hans. OLG Hamburg, das durch Urt. v. 21...mehr

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FoVo 7/2014, Beiordnung im ... / I. Die Leserfrage

Zwangsvollstreckung und Prozesskostenhilfe In der Mai-Ausgabe der FoVo wurde das neue PfÜB-Formular ab dem 25.6.2014 hinsichtlich der zu beantragenden Beiordnung eines Anwalts (und nicht nur des Antrags auf Bewilligung von PKH) dargestellt (FoVo 2014, 83). Ich dachte, dass man die Beiordnung auf den Namen des Anwalts nur dann beantragt, wenn es sich um einen Einzelanwalt hand...mehr

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AGS 7/2014, Keine Unwirksam... / Leitsatz

Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, die gegen die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG oder die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 u. 2 RVG verstößt, ist wirksam; aus ihr kann die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden (Aufgabe der bisherigen Rspr.). Wir...mehr

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AGS 7/2014, Römer/Langheid, VVG. Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz; mit VVG-InfoV. Bearbeitet von Prof. Dr. Wolfgang Römer, Dr. Langheid und Prof. Roland Rixecker. 4. Aufl. 2014. Verlag C.H. Beck, München. XXII, 1.411 S. 115,00 EUR.

Das Gebiet des Versicherungsrechts betrifft nicht nur den Spezialisten und den Fachanwalt für Versicherungsrecht, sondern auch den Allgemeinanwalt, der sich in seiner forensischen Praxis mit Versicherungsfällen zu befassen hat. Gerade für ihn ist ein übersichtlicher Handkommentar von besonderer Bedeutung. Hier erscheint zwischenzeitlich in der 4. Aufl. in der bewährten orang...mehr

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AGS 7/2014, Das Rechtsinstitut der "klarstellenden Gesetzesänderung"

Werden Kostengesetze geändert, so ist für Übergangsfälle in allen Kostengesetzen auch eine Übergangsregelung enthalten. Diese findet sich für das RVG in § 60 RVG, für das GKG in § 71, für das FamGKG in § 63 usw. Sämtliche Gesetze sind so gestaltet, dass bis zu einem bestimmten Stichtag das alte Recht und ab einem bestimmten Datum das neue Recht anzuwenden ist. Dabei stellt d...mehr

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AGS 7/2014, Terminsgebühr f... / Leitsatz

Eine Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV fällt, obwohl in dem zugrunde liegenden Verfahren weder eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben, noch eine solche ausnahmsweise anberaumt worden war, auch dann an, wenn es zu (außergerichtlichen telefonischen) Besprechungen unter Mitwirkung des Rechtsanwalts gekommen ist. Diese Regelung gilt auch in den Fällen, in denen dem Anwalt...mehr

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FoVo 7/2014, Beiordnung im ... / III. Die Lösung

Im Zeitalter der Elektronik: mit Lineal und Stift Will man jedoch die Beiordnung der Sozietät entsprechend der prozessualen höchst­richterlichen Rechtsprechung beantragen, muss man dem Formular wiederum mit Lineal und Stift zu Leibe rücken und die Zeile "Frau Rechtsanwältin/Herrn Rechtsanwalt" durchstreichen. Denn das amtliche Formular erlaubt keine Text-Löschungen via PC. Han...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / 2. Lösungsansatz

Sinnvoll wäre gewesen, entsprechend der Forderungen aus der Praxis die nachträgliche Antragstellung abzuschaffen. Dieses Petitum war auch in früheren Reformabschnitten angedacht[24] und bis zum 15.5.2013 auch in diesem Gesetzgebungsverfahren – allerdings mit der Ausnahme von sog. dringenden Fällen[25] – zunächst vorgesehen (s.o.). Die Abschaffung der nachträglichen Antragste...mehr

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AGkompakt 7/2014, Übergangs... / III. Aufnahme in den Verbund

Mit Aufnahme kann altes Recht gelten Wird ein isoliertes Verfahren in den Verbund aufgenommen, kann dies zu Änderungen des Gebührenrechts führen. Es liegt dann ein Fall des § 60 Abs. 2 RVG vor. Beispiel Im Mai 2013 ist ein Antrag zur elterlichen Sorge eingereicht worden. Im August 2013 ist sodann der Scheidungsantrag gestellt worden (Werte: Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsau...mehr

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FoVo 7/2014, Beiordnung im ... / II. Die Rechtslage

Hoffnung nicht erfüllt … Die Hoffnung, dass der Verordnungsgeber mit der Überarbeitung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZvFV) zumindest einen Teil der vielen Praxisprobleme löst, war groß. Die jetzt eintretende Enttäuschung ist es nicht minder. Eine Vielzahl von Praxisfragen bleibt weiterhin unbeantwortet und wird nun letztlich vom BGH beantwortet werden müssen. … u...mehr

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zfs 7/2014, Formfreiheit de... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Beschwerdeführerin war nicht verpflichtet, die erforderliche Erklärung über (nicht) erhaltene Vorschüsse und Zahlungen (§ 58 Abs. 3 RVG) im Original einzureichen. Richtig ist zwar, dass diese Erklärung gem. § 55 Abs. 5 S. 2 RVG in dem Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren enthalten sein muss. Für diesen Antrag ist jedoch in § 55 RVG keine besondere Fo...mehr

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AGkompakt 7/2014, Anzuwende... / I. Problemstellung

Unbedingter Auftrag, gerichtliche Bestellung oder Beiordnung sind entscheidend Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG ist die Vergütung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt gerichtlich bestellt oder beigeordnet wo...mehr

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AGS 7/2014, Zuständiges Bes... / 2 Aus den Gründen

1. Die Zuständigkeit des erkennenden Familiensenats zur Entscheidung über die Beschwerde der Beratungshelfer ergibt sich aus § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG. Zwar handelt es sich bei dem Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts für Beratungshilfe nach den §§ 55, 56 RVG auch dann nicht um eine Familiensache, wenn die Beratung Gegenstände betrifft, für die im Falle der...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / 1. Status

Es ist kaum ein größeres Hin und Her zu beobachten als bei der nachträglichen Antragstellung in der Beratungshilfe.[11] Diese bietet ein enormes Streitpotential zwischen Anwaltschaft, Bürger und Gericht. In der Praxis sind restriktive Handhabungen bei der nachträglichen Antragstellung nicht selten zu beobachten.[12] Dies ist nachvollziehbar, da sich ein Füllhorn an Rspr. hie...mehr

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AGS 7/2014, Entstehen der G... / 2 Anmerkung

Dass nach Inkrafttreten des 2. KostRMoG mit Wirkung seit dem 1.8.2013 das Vordergericht noch die Auffassung vertreten konnte, die Abgeltungsbereiche von Verfahrens- und Grundgebühr schlössen einander aus, kann nur Rechtsunkenntnis signalisieren: Die Abgrenzung des Abgeltungsbereichs der Grundgebühr zur Verfahrensgebühr war umstritten, ist es aber seit der Klarstellung des Ge...mehr

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AGS 7/2014, Ausgangsverfahr... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend.[1] Bedeutung hat diese Entscheidung auch für das Übergangsrecht. Ist das Anordnungsverfahren vor dem 1.8.2013 eingeleitet worden, dann ist auch ein späteres Abänderungsverfahren für den vorbefassten Anwalt nach altem Gebührenrecht abzurechnen (§ 60 Abs. 1 RVG). Norbert Schneider AGS 7/2014, S. 329 - 330mehr

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zfs 7/2014, Rechtsschutzdec... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt die Feststellung, der beklagte Rechtsschutzversicherer müsse ihr für eine Auseinandersetzung mit ihrem früheren Lebensversicherer um die Rückzahlung von Versicherungsprämien Deckungsschutz gewähren. Die Kl. ist Mitversicherte eines bei der Bekl. abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages, dem die ARB-RU 2000 zugrunde liegen. Sie enthalten in ihrem § 17...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / X. Weitere Punkte

Im Zuge einer weiteren Reform könnten ebenfalls zusätzliche Überlegungen angestellt werden. Diese beträfen eine Klärung der Frage, wann das gerichtliche Verfahren beginnt/endet und infolge dessen Beratungshilfe noch als "außergerichtlich" gehandelt werden kann. Auch hier bestehen nach bisheriger Lage lediglich schwammige Grenzen. Auch die Rspr.[65] beschreibt nur weiche Gren...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / aa) Totalrevision im neuen Recht

Die Zulässigkeit der Abänderung nach § 51 VersAusglG führt zur sogenannten "Totalrevision" nach neuem Recht. Entscheidender Unterschied zu dem bisher bestehenden § 10a VAHRG ist jedoch die Einbeziehung lediglich derjenigen Anrechte, die auch Gegenstand der abzuändernden Entscheidung waren.[19] Anders als in § 10a VAHRG wird damit nicht ein vollständig neuer Versorgungsausgle...mehr

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AGS 7/2014, Erforderlichkei... / Leitsatz

Für ein einstweiliges Anordnungsverfahren nach dem GewSchG, in dem die Antragstellerin unter eidesstattlich versichertem Vortrag eines einmaligen tätlichen Übergriffs mit Bedrohung sowie wiederholter fernmündlicher Belästigung durch den Antragsgegner ein Abstandsgebot und das Verbot weiterer Kontaktaufnahmen begehrt, ist die Beiordnung eines Anwaltes nicht erforderlich. Eine ...mehr

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AGkompakt 7/2014, Übergangs... / I. Ehesache und Folgesache

Einreichung des Scheidungsantrags ist maßgebend Zu beachten ist, dass das gesamte Verbundverfahren, also das Verfahren über die Ehesache einschließlich aller Folgensachen nach § 16 Nr. 4 RVG eine einzige Angelegenheit ist. Daraus folgt, dass die Einreichung des Scheidungsantrags für die Bestimmung des maßgeblichen Gebührenrechts ausschlaggebend ist und zwar nicht nur für die ...mehr

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AGS 7/2014, Henssler/Prütting, BRAO. Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung; mit EuRAG, BORA, FAO, CCBE, RDG, PartGG. Herausgegen von Dr. Martin Henssler und Dr. Hanns Prütting. 4. völlig neu überarbeitete Aufl. 2014. Verlag C.H. Beck, München, XXIII, 2.284 S. 179,00 EUR.

Das anwaltliche Berufsrecht unterliegt einem immer schnelleren Wandel. Insbesondere im Bereich der Werbung haben sich in der Vergangenheit umfangreiche Änderungen ergeben, man denke hier an die wohl zulässige Werbung mit kostenloser Erstberatung. Auch hinsichtlich der Abrechnungen haben sich wichtige Änderungen ergeben. So ist jetzt (eingeführt mit den Änderungen zur Beratun...mehr

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AGS 7/2014, Creifelds. Rechtswörterbuch. 21. Aufl. 2014. Begründet von Dr. Carl Creifelds und Prof. Dr. Klaus Weber. Verlag C.H. Beck, München. 2014. XXIX, 1.573 S. mit CD-ROM. 65 EUR.

Der "Creifelds" ist seit 50 Jahren der Duden des Rechts. Von "Abänderungsklage" bis "Zwölftafelgesetz" findet der Leser hier alle juristischen Begriffe anschaulich erläutert. Mit seiner zwischenzeitlich 21. Aufl. hat sich der "Creifelds" zum klassischen juristischen Lexikon entwickelt. Zwischenzeitlich werden über 12.500 Rechtsbegriffe aus allen Rechtsgebieten anschaulich – ...mehr

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AGS 7/2014, Keine Unwirksam... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin, eine anwaltliche Verrechnungsstelle, verlangt vom Beklagten aus abgetretenem Recht des Rechtsanwalts L. restliches Anwaltshonorar in Höhe von 90.292,20 EUR. Der Beklagte hatte 2006 in München ein Hotel gemietet und wollte dieses sodann aufgrund einer Kaufoption im Mietvertrag für 8 Mio. EUR kaufen. Zur Finanzierung verhandelte er mit der H., die ihm zur Zinssich...mehr

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AGS 7/2014, Keine Aufteilun... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt, der Klägerin stehe ein Anspruch auf Ersatz weiterer vorgerichtlicher Anwaltskosten nicht zu, weil es an einem entsprechenden gegen sie gerichteten Honoraranspruch ihres nunmehrigen Prozessbevollmächtigten fehle. Dieser könne die Gebühr gem. Nr. 2300 VV nur einmal aus dem Gesamtwert von 8.721,45 EUR und nicht einmal aus ...mehr

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AGS 7/2014, Umfang der Beio... / 2 Aus den Gründen

Gem. §§ 45 ff. RVG waren die aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten nur auf 963,90 EUR festzusetzen. Denn die vorliegende Verfahrenskostenhilfebewilligung hat nicht zur Folge, dass der der Antragstellerin beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten aus der Staatskasse in Bezug auf den Mehrvergleich auch eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr zu erstatten ist. 1. In welchem ...mehr

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AGS 7/2014, Umfang der Beio... / Leitsatz

Der Vergütungsanspruch des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts richtet sich nach dem Beschluss, durch den Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Dieser entfaltet für das Kostenfestsetzungsverfahren Bindungswirkung. Eine Bewilligung von Prozess-/Verfahrenskostenhilfe für die Differenzverfahrensgebühr und die Termi...mehr

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AGS 7/2014, Ausgangsverfahr... / 1 Aus den Gründen

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat zu Unrecht eine Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) festgesetzt. Eine Verfahrensgebühr ist im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO nicht (erneut) entstanden, nachdem sie schon im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO entstanden war. Die Tätigkeit eines sowohl im Ausgangsverfahren gem. § 80 Abs. 5 VwGO als auch im nachfolgenden Abänderungsverfahren g...mehr

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AGS 7/2014, Entstehen der G... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 2 RVG zulässige Beschwerde gegen den Beschluss des AG ist begründet. Das AG hat den Antrag des Pflichtverteidigers auf Festsetzung der Verfahrensgebühr Nr. 4105 VV für das vorbereitende Verfahren nebst anteiliger Umsatzsteuer zu Unrecht zurückgewiesen. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 4105 VV ist angefallen. Denn der Verteidiger hat im Ermittlu...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / 6. Durchführung der Abänderung

Die Vorschrift des § 226 FamFG regelt die Durchführung des Abänderungsverfahrens in den Fällen des § 225 FamFG. Nach § 52 Abs. 1 VersAusglG ist § 226 FamFG auch für Abänderungsverfahren nach §§ 51 ff. VersAusglG anzuwenden. Um den Beteiligten die Prüfung zu ermöglichen, ob und in welchem Umfang sich der Wert des Anrechts bezogen auf die Ehezeit verändert hat, muss der Versor...mehr

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zfs 7/2014, Altbekanntes un... / F. § 73 OWiG: Entbindungsantrag

Das OLG Stuttgart[46] bestätigte, dass im Antrag auf Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugleich ein Entbindungsantrag i.S.d. § 73 OWiG gesehen werden kann. Dennoch muss der Verteidiger – insbesondere auf Nachfrage des Gerichts – auch klarstellen, dass er für den Fall, dass das Gericht nicht nach § 72 OWiG vorzugehen gewillt ist, die Entbindung tatsächlich begehrt und d...mehr

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FoVo 7/2014, Neue Zwangsvollstreckungsformularverordnung: seitenmäßig eingeschränkter Ausdruck des PfÜB-Antrags

Neue Rechtslage zur ZVFV Die Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung v. 16.6.2014 ist am 25.6.2014 in Kraft getreten (BGBl 2014, 754). Dies bedeutet, dassmehr

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zerb 7/2014, Zuwendungen au... / 9

Auf einen Blick Durch die vorgenannten Konstellationen können nicht nur unerwünschte Erbengemeinschaften oder Streitigkeiten zwischen Vermächtnisnehmer und Erben um die Auszahlung bzw. Freigabe von Forderungen vermieden werden. Die Abwicklung erfolgt außerhalb des Nachlasses In der Praxis leider noch viel zu wenig praktiziert ist das auf den Tod befristete Schenkungsversprec...mehr

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zfs 7/2014, Neue Verfahrens... / 2 Aus den Gründen:

[2] "… Die bis zum Urteil des Hans. OLG v. 21.7.2009 entstandene Verfahrensgebühr in Höhe von EUR 4.227,20 ist nicht nach Vorbem. 3 Abs. 6 VV RVG auf die nach der Zurückverweisung durch den BGH entstandene Verfahrensgebühr für das erneute Verfahren anzurechnen. Die in dieser Vorschrift bestimmte Anrechnung der Verfahrensgebühr ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ausgeschlossen. Da...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung

Rz. 2 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Zu unbeschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sind grundsätzlich die Angehörigen steuerberatender Berufe berechtigt, und zwar Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, außerdem Rechtsanwälte (zur freien Mitarbeit der > Referendare vgl BFH 178, 518 = BStBl 1996 II, 488; BFH 183, 329 = BStBl 1998 II, 166), niedergelassene euro...mehr

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AGS 7/2014, Zuständiges Bes... / 1 Sachverhalt

Der Antragstellerin ist mit Berechtigungsschein des AG antragsgemäß Beratungshilfe für die Angelegenheit "Sorgerecht für die Tochter ..." bewilligt worden. Die Rechtsanwälte ... haben später die Festsetzung von Gebühren und Auslagen für die Angelegenheit Umgang in Höhe von 99,96 EUR und für die Angelegenheit "Haushaltsgegenstände" in Höhe von 255,85 EUR beantragt. Die Urkund...mehr

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zerb 7/2014, Der Fachanwalt für Erbrecht

Dr. Michael Bonefeld/Dr. Thomas Wachter zerb verlag, 3. Aufl. 2014, 1.808 Seiten gebunden, 119,– EUR ISBN 978-3-941586-96-3 1. "Der Fachanwalt für Erbrecht" richtet sich primär – das besagt bereits der Titel – an im Erbrecht tätige Rechtsanwälte. Das in der aktuellen Auflage von 28 Autoren bearbeitete Werk behandelt alle Bereiche, welche in der erbrechtlichen Praxis wichtig sin...mehr

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AGS 7/2014, Wert des Beschw... / 3 Anmerkung

Der BGH hat in jüngerer Vergangenheit eine Vielzahl von Entscheidungen verkündet, deren Inhalte den jeweiligen Verfahrensbeteiligten in die Lage versetzen, den Wert seiner Beschwer in der Auskunftsstufe angemessen und transparent zu ermitteln, um bereits bei Einlegung des Rechtsmittels zuverlässig Kenntnis über dessen Zulässigkeit zu haben. I. Problemstellung Für die Zulässigk...mehr

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AGS 7/2014, Erstreckung der... / Leitsatz

Wird die Verfahrenskostenhilfebewilligung auf einen Vergleichsabschluss über nicht anhängige Gegenstände erstreckt (Mehrvergleich), kann der beigeordnete Rechtsanwalt aus der Staatskasse die Erstattung weder einer Verfahrensgebühr noch einer Terminsgebühr aus dem Mehrwert des Vergleichs verlangen. OLG Dresden, Beschl. v. 7.2.2014 – 23 WF 1209/13mehr

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AGS 7/2014, Erforderlichkei... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde, bei der es sich angesichts des oben dargestellten eindeutigen Wortlautes bei ihrer Einlegung um eine solche der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin handelt, ist bereits unzulässig. Nach ganz einhelliger Rspr. wird durch eine – wie vorliegend gegebene – versagte Anwaltsbeiordnung allein der betroffene Beteiligte, nicht jedoch der Wahlanwalt besch...mehr

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AGS 7/2014, Ausgangsverfahr... / Leitsatz

Eine Verfahrensgebühr entsteht im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO nicht (erneut), nachdem sie schon im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO entstanden ist. Die Tätigkeit eines sowohl im Ausgangsverfahren gem. § 80 Abs. 5 VwGO als auch im nachfolgenden Abänderungsverfahren gem. § 80 Abs. 7 VwGO beauftragten Rechtsanwalts betrifft nach § 16 Nr. 5 RVG "dieselbe Angelegenheit" i.S.d. ...mehr

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AGS 7/2014, Keine Aufteilun... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt kann die Gebühr gem. Nr. 2300 VV auch dann nur einmal aus dem Gesamtgegenstandswert und nicht zweimal aus (dann niedrigeren) Teilgegenstandswerten verlangen, wenn die von ihm für seinen Mandanten geltend gemachte Forderung außergerichtlich nur teilweise erfüllt wird und ihm deshalb für den noch offenen Teil der Forderung Klageauftrag erteilt wird. BGH, Urt. v...mehr

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zfs 7/2014, Formfreiheit de... / Leitsatz

1. Für den Antrag nach § 55 RVG und damit auch für die Erklärung nach § 55 Abs. 5 S. 2 RVG ist eine besondere Form nicht vorgeschrieben. 2. Auf den durch § 45 Abs. 3 S. 1 RVG begründeten öffentlich-rechtlichen Vergütungsanspruch des bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse ist die Bestimmung des § 10 RVG nicht anwendbar. KG, Beschl. v. 16. 5. 2014 – 1 ...mehr

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AGS 7/2014, Neue denkbare W... / 1. Status

Die Erweiterung der Beratungshilfegewährung auch auf andere Berufsgruppen wurde durch das nun beschlossene Gesetz verwirklicht. Seit dem 1.1.2014 ist es auch Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Rentenberatern, aber auch Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten erlaubt, im Umfang ihrer jeweiligen Befugnis Beratungshilfe zu gewähren und gegenüber dem Gericht wie ein Rechtsanwalt...mehr

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AGS 7/2014, Entstehen der G... / Leitsatz

Aus dem Wortlaut der Nr. 4100 VV ergibt sich, dass nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG neben der Grundgebühr gleichzeitig stets die Verfahrensgebühr für den Verfahrensabschnitt anfällt, in dem der Rechtsanwalt erstmalig mit der Sache befasst wird. LG Duisburg, Beschl. v. 3.6.2014 – 34 Qs 52/13mehr

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zfs 7/2014, Neue Verfahrens... / Leitsatz

1. Im Falle der Zurückverweisung durch den BGH an das BG ist die vor dem BG bereits entstandene Verfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr für das erneute Verfahren anzurechnen. 2. Diese Anrechnung entfällt, wenn der frühere Auftrag des Rechtsanwalts seit mehr als 2 Kalenderjahren erledigt ist. 3. Für die Berechnung der Zweijahresfrist kommt es nicht auf die Verkündung des Revi...mehr

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AGS 7/2014, Börstinghaus/Clar, Mietspiegel, Probleme der Erstellung und Anwendung von Mietspiegeln aus juristischer und statistischer Sicht. Von RiAG Dr. Ulf P. Börstinghaus und Dr. Michael Clar. 2. Aufl. 2013. Verlag C.H. Beck München. XXX, 483 S. 69,00 EUR.

In der mietrechtlichen Praxis haben Mietspiegel in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie sind die Grundlage zur Durchsetzung von Mieterhöhungen und schaffen Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Ferner dienen sie der Beurteilung von Neuvertragsmieten und sind die Grundlage für Kommunen und Sozialgerichte bei der Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten im Rahmen de...mehr

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AGS 7/2014, Umfang der Beio... / 1 Sachverhalt

Zwischen den beteiligten Eheleuten war vor dem FamG ein Gewaltschutzverfahren anhängig. Dieses wurde im Termin durch gerichtlichen Vergleich zum Abschluss gebracht. Zusätzlich beinhaltet der Vergleich diverse Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung. Der Verfahrenswert wurde vom FamG mit 1.500,00 EUR für das Verfahren und 14.500,00 EUR für den Vergleich festgesetzt. Gleichz...mehr