Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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ZFS 5/2015, Vertretung der ... / 2 Aus den Gründen:

" … Entgegen der von der Rechtspflegerin geteilten Auffassung des Drittwiderbekl. entstehen der Kl. und dem Drittwiderbekl. auf der Grundlage der Kostenregelung in dem Prozessvergleich nicht jeweils die vollen Rechtsanwaltsgebühren nebst Auslagen und Mehrwertsteuer mit der Maßgabe zu, dass auf Seiten der Kl. 75 % und auf Seiten des Drittwiderbekl. 100 % der vollen Anwaltsgeb...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XII. Keine Hinweispflicht auf Entgeltlichkeit der Beratung

Keine Hinweispflicht auf Entgeltlichkeit Auch wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wird, ist bei einem Beratungsmandat von einer entgeltlichen Tätigkeit des Anwalts auszugehen. Der Mandant darf nicht annehmen, bloß weil er lediglich telefonisch beraten worden sei und der Anwalt auch gar nichts geschrieben habe, sei dessen Tätigkeit kostenlos. Es besteht daher auch keine ...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / III. Abgrenzung zur Geschäftstätigkeit

Beratungstätigkeit hat keine Außenwirkung Zur Geschäftstätigkeit (Teil 2 Abschnitt 3 VV) wird die Beratung dadurch abgegrenzt, dass sich die Beratung auf Tätigkeiten im Verhältnis zum eigenen Auftraggeber beschränkt, während die Geschäftstätigkeit auf die Vertretung nach außen hin gerichtet ist. Sobald also der Anwalt gegenüber einem Dritten tätig wird, ist der Anwendungsbere...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XIV. Begrenzung bei Beratung eines Verbrauchers

Kappungsgrenzen bei Verbrauchern Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB berät (§ 34 Abs. 1 S. 3, 1. Teilsatz RVG). Beschränkt sich der Auftrag auf ein erstes Beratungsgesprächs, ist die Beratungsgebühr auf 190,00 EUR beschränkt (§ 34 Nr. 1 S. 3, 3. Teilsatz RVG). Unter einem ersten Beratungsgespräch (sog. Erstber...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XIII. Werbung mit unentgeltlicher Beratung oder geringfügiger Beratungsgebühr

Werbung mit unentgeltlicher Beratung ist zulässig Auch wenn grundsätzlich von einer vergütungspflichtigen Tätigkeit auszugehen ist, darf der Anwalt unentgeltlich beraten (s.o. XII.). Er darf daher auch mit einer unentgeltlichen Beratung oder einer Beratung zu einem "Spottpreis" werben. Praxis-Beispiel 1. Die Werbung eines Rechtsanwaltes, für den Pauschalbetrag von 20,00 EUR ei...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / VIII. Auftrag

Anwalt ist beweispflichtig für Beratungsauftrag Will der Anwalt eine Beratungsgebühr abrechnen, muss er darlegen und gegebenenfalls auch beweisen, dass ihm ein entsprechender Auftrag erteilt worden ist. Praxis-Beispiel Behauptet ein Rechtsanwalt nach einem Telefonanruf eines potenziellen Mandanten den Abschluss eines vergütungspflichtigen Beratungsvertrages, so hat er dessen Z...mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist nicht zuzustimmen, da die Voraussetzungen hinsichtlich der Kosten einer Ratenzahlungsvereinbarung nicht vorliegen. Das Gericht hat nicht zwischen Entstehung und letztlich Erstattungsfähigkeit der Gebühren unterschieden. I. Entstehen von Kosten einer Ratenzahlungsvereinbarung Zu Unrecht geht das AG Hamburg-St. Georg davon aus, dass vorliegend eine Einigungs...mehr

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AGS 5/2015, Kein Rechtsmitt... / 1 Aus den Gründen

Die von der Antragsgegnerin nach den §§ 165, 151 VwGO beantragte Entscheidung des Gerichts (Kostenerinnerung), über die der Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden hat, nachdem er auch die dem angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss zugrunde liegende Kostenentscheidung in entsprechender Besetzung getroffen hatte (vgl. hierzu etwa Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auf...mehr

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AGS 5/2015, Kostenfestsetzu... / 3 Anmerkung

Zutreffend war wohl der Einwand, dass die Kostenentscheidung nicht zugunsten "der Kläger" hätte ergehen dürfen, sondern eine Kostenentscheidung nach Quoten hätte ausgesprochen werden müssen. Ebenso zutreffend sind jedoch die Ausführungen des OLG insoweit, als dieser Einwand im Kostenfestsetzungsverfahren unbeachtlich ist. Die Kostenfestsetzungsorgane sind an die rechtskräfti...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XIX. Anrechnung

Beratungsgebühr ist grundsätzlich anzurechnen Unabhängig davon, ob der Anwalt mit dem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung getroffen hat oder ob sich die Vergütung für die Beratung nach bürgerlichem Recht richtet, ist die Gebühr, die der Anwalt für die Beratung erhält, nach § 34 Abs. 2 RVG auf die Betriebsgebühr (Geschäfts- oder Verfahrensgebühr) einer nachfolgenden Tätigke...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XVIII. Auslagen

Auslagen können anfallen Neben der Einigungsgebühr erhält der Anwalt auch Erstattung seiner Auslagen nach Teil 7 VV, wobei eine Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV nur entstehen kann, wenn tatsächlich auch Post- oder Telekommunikationsentgelte beim Anwalt angefallen sind, was bei einer mündlichen Beratung i.d.R. nicht vorkommen wird. Sofern im Rahmen einer mündlichen Beratu...mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / K. Fazit

Nach Parkverstößen werden bei Bekanntwerden des Fahrers in aller Regel Verwarnungen gem. § 56 OWiG ausgesprochen. Nur bei besonders gravierenden Verstößen droht nach dem Bußgeldkatalog ein Punkt im FAER. Akzeptiert der Fahrer das Verwarnungsgeld nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Auch hier kommt es in der Folge zu einem Termin vor de...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / IV. Ausnahme: Mitwirken an der Gestaltung eines Vertrags

Mitwirkung bei Verträgen ist Geschäftstätigkeit Eine Geschäftstätigkeit nach Teil 2 Abschnitt 3 VV liegt dagegen trotz fehlender Außenwirkung dann vor, wenn der Anwalt den Auftrag erhalten hat, bei der Gestaltung eines Vertrages mitzuwirken. Hierfür entsteht eine Geschäftsgebühr (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV). Erforderlich ist aber eine "Mitwirkung an der Gestaltung". Der Anwalt muss...mehr

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AGS 5/2015, Unterbliebene W... / 2 Anmerkung

Soweit in einem gerichtlichen Verfahren ein Vergleich über weitergehende, im Verfahren nicht anhängige Gegenstände geschlossen wird, hat das Gericht einen Vergleichsmehrwert festzusetzen, da daraus die 0,25-Vergleichsgebühr nach Nr. 1900 GKG-KostVerz., Nr. 1500 FamGKG-KostVerz. oder Nr. 17005 GNotKG-KostVerz. erhoben wird. Ist das Gericht der Auffassung, der Vergleich habe k...mehr

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AGS 5/2015, Abrechnung des ... / 3 Anmerkung

Im zu beurteilenden Fall begehrt der Anwalt als anwaltlicher Verfahrenspfleger für die Prüfung von Mietverträgen im Rahmen seines Aufgabenkreises als Vertretung im Betreuungsverfahren die Festsetzung einer 1,8-Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV, berechnet aus einem Wert in Höhe von 30.000.000 EUR gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 KostO. Der BGH hatte im Rechtsb...mehr

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ZFS 5/2015, Dronkovic (Hrsg.): Formularbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, Luchterhand Verlag, 3. Auflage 2015, 564 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-472-08903-2

Ein Autorenteam bestehend nur aus Anwälten hat das Verkehrsrecht in seiner gesamten Bandbreite zum dritten Mal in Formularform aufbereitet. Das Buch ist unter jurion auch online verfügbar, so dass man die Formulare in den eigenen Bestand übernehmen kann. Der Aufbau der Kapitel ist dabei stets gleich: Zum jeweiligen Unterthema wird zuerst ein Formular präsentiert, i.d.R. ein ...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XI. Fehlen einer Gebührenvereinbarung

Vergütung nach BGB bei fehlender Vereinbarung Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt § 34 Abs. 1 S. 2 RVG. Der Anwalt erhält eine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Einschlägig sind in diesem Fall die §§ 675, 612 Abs. 2 BGB. Der Anwalt erhält also eine angemessene (ortsübliche) Vergütung. Die Höhe dieser Verg...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / I. Überblick

Keine Gebühren im Vergütungsverzeichnis/Gebührenvereinbarung geboten Die Gebühren des Anwalts für Beratungstätigkeiten waren nur bis zum 31.6.2006 im Vergütungsverzeichnis geregelt. Seit dem 1.7.2006 enthält das RVG hierfür keine eigenen Gebühren mehr. Es gilt vielmehr § 34 RVG. Der Anwalt soll eine Gebührenvereinbarung treffen (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Wird keine Vereinbarung ...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / V. Beratung anlässlich einer anderen Angelegenheit

Ist der Anwalt bereits mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung beauftragt, so sind mit der dadurch entstehenden Geschäfts- oder Verfahrensgebühr auch die Beratungsleistungen des Anwalts mitabgegolten (§ 19 Abs. 1 S. 1 RVG).mehr

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AGS 5/2015, Kein Rechtsmitt... / Leitsatz

§ 80 AsylVfG bezieht sich nicht auf Erinnerungsverfahren gegen die nichtrichterliche Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Wird im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO ein anderer Rechtsanwalt tätig als im Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, stehen dessen Gebührenanspruch die §§ 15 Abs. 2, 16 Nr. 5 RVG nicht entgegen. § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO kann auch fü...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XVI. Kein Kammergutachten

Kammergutachten im Rechtsstreit nicht erforderlich Zwar wird die Höhe der Beratungsgebühr vom Anwalt bestimmt, wobei er seine Bestimmung an den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszurichten hat; allerdings ist § 14 Abs. 2 RVG nicht anzuwenden, da in § 34 Abs. 1 S. 3, 2. Teils. RVG nur auf § 14 Abs. 1 RVG verwiesen wird, nicht aber auf § 14 Abs. 2 RVG. Daher ist die Einholung ein...mehr

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AGS 5/2015, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung – Verwaltungs-, Straf- und OWi-Recht sowie MPU.

Von Hans Buschbell, Dr. Hans Dieter Utzelmann (+), Dr. Matthias Quarch, Gesine Reisert und Dr. Don DeVol. 5. Aufl., 2015. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 904 S. 89,00 EUR Führerscheinsachen gehören für den Anwalt zur täglichen Praxis. Damit ist er sowohl in Straf- und Bußgeldsachen befasst als auch in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, sei es in Verfahren auf Erteilung der...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / II. Definition der Beratung

Wie es sich aus der Legaldefinition des § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ergibt, ist unter einer Beratung die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft zu verstehen. Die Grenze zwischen Rat und Auskunft ist fließend. Auf die Unterscheidung kommt es in der Praxis jedoch nicht an. Ein Rat ist die für die Beurteilung einer Rechtsangelegenheit bedeutsame Empfehlu...mehr

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ZFS 5/2015, Die Kapitalisierung von Ansprüchen

Hinweis "Meinem Mandanten steht, wie wir vereinbart haben, ein Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens i.H.v. 300 EUR monatlich zu. Dieser ist gem. §§ 843 Abs. 2, 760 BGB vierteljährlich vorschüssig zu zahlen. Ungeachtet der Frage, ob ein wichtiger Grund i.S.d. § 843 Abs. 3 BGB vorliegt (Anm. 1), möchte mein Mandant den Rentenanspruch durch Kapitalisierung abfinden...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XVII. Einigungs- und Erledigungsgebühr

Einigungs- und Erledigungsgebühr neben Beratungsgebühr möglich Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung oder einer Erledigung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr nach den Nr. 1000 VV oder eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV verdienen. Praxis-Beispiel Führt die Beratung des Anwalts zum Abschluss einer Einigung, erhält er neben der Beratungsgebühr nach § 34 RV...mehr

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AGS 5/2015, Neue Angelegenh... / 3 Anmerkung

Wird ein Strafurteil auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so gilt das weitere Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Im Gegensatz zu den Verfahren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) ist hier eine Anrechnung der Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung auf die Verfahrensgebühr vor Zurückverweis...mehr

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ZFS 5/2015, Anfall, Kostens... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des VG Regensburg ist zwar im Ergebnis zutreffend. Die Ausführungen des VG führen jedoch in die Irre, weil das Gericht die Frage der Kostenschuld gegenüber der Staatskasse mit erstattungsrechtlichen Erwägungen vermengt hat. I. Kostenschuldner der Aktenversendungspauschalen Gegenstand der Entscheidung des VG Regensburg war eine Erinnerung gegen den Gerichtskost...mehr

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ZFS 5/2015, Vertretung der ... / 3 Anmerkung:

Dem Beschluss des OLG Celle liegt eine Fallgestaltung zugrunde, die gerade im Schadensersatzrecht nicht selten vorkommt. Die Entscheidung ist richtig. Die Lösung des Problems ergibt sich jedoch direkt aus dem Gesetz. I. Rechtslage bis zum 31.7.2013 Die Vergütung des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten der Kl. und des Drittwiderbekl. richtete sich wegen des vor dem 1.8.2013 ert...mehr

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AGS 5/2015, Kostenerstattun... / 1 Aus den Gründen

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, mit dem in der Sache begehrt wird, die dem Antragsteller zu erstattenden Kosten auf "Null" festzusetzen, ist zulässig (§§ 165, 151 VwGO), aber unbegründet. Zu Recht wurde der Erstattungsanspruch des Antragstellers antragsgemäß festgesetzt. Nach der Kostengrundentscheidung im s...mehr

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FF 5/2015, Vermögensauseinandersetzung, § 1615l BGB; Reformgesetze (§ 1578b, § 1570 BGB und FamFG)

Interview mit Reinhardt Wever, Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen Reinhardt Wever FF/Schnitzler: Sie sind seit Jahren Vorsitzender Richter eines Familiensenats des OLG Bremen und gleichzeitig Vizepräsident. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Bremen und Bremerhaven eingesetzt? Wever: Zurzeit arbeiten in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in B...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / VI. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Eine besondere Art der "Beratung" ist in Teil 2 Abschnitt 1 VV geregelt. Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels erhält der Anwalt eine Gebühr nach Nr. 2100 VV (Wertgebühr) oder nach Nr. 2102 VV (Rahmengebühr). Erforderlich ist der Auftrag zur Prüfung eines Rechtsmittels, also zu einer Berufung, Revision, Beschwerde oder Rechtsbeschwerde. Für die Prüfung von ...mehr

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AGS 5/2015, Anwaltsgebühren... / Leitsatz

Erfolgt nach Ergehen einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO und vor Ergehen einer positiven Entscheidung nach § 80 Abs. 7 VwGO ein Anwaltswechsel, kann der "neue" Anwalt Gebühren nur nach Maßgabe des § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO abrechnen. VG Göttingen, Beschl. v. 23.3.2015 – 2 B 220/14mehr

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AGS 5/2015, Kostenfestsetzu... / Leitsatz

Der Einwand, die erstattungsberechtigte Partei sei gar nicht existent und insoweit nicht aktivlegitimiert, ist als materiell-rechtlicher Einwand im Kostenfestsetzungsverfahren unerheblich. Ebenso unerheblich ist der Einwand, die im zugrunde liegenden Verfahren tätigen Anwälte seien nicht bevollmächtigt gewesen. Betreiben mehrere Kläger die Kostenfestsetzung, können die Gesamtk...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / VII. Mehrere Beratungen

Wird der Anwalt mit mehreren Beratungen beauftragt, so kann er diese gesondert abrechnen. Mehrere Beratungstermine oder Gespräche in derselben Angelegenheit lösen dagegen die Beratungsgebühr nach § 15 Abs. 2 RVG nur einmal aus. Praxis-Beispiel Bei mehreren Beratungen mit mehreren Gesprächsterminen in der gleichen Angelegenheit entsteht die Beratungsgebühr nur einmal (§ 15 Abs...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / IX. Gebührenvereinbarung

Gebührenvereinbarung geboten Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt für Beratungstätigkeiten mit seinem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung treffen. In welcher Art er seine Gebührenvereinbarung trifft, bleibt ihm unbenommen. Er kann – wie früher – eine bestimmte Gebühr nach dem Gegenstandswert vereinbaren, einen Betragsrahmen, eine Pauschale, Zeitvergütungen o.Ä. Auch K...mehr

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AGS 5/2015, Die Erforderlic... / I. Das Thema

Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob bei Bewilligung von Beratungshilfe und anschließender Liquidation der Rechtsanwalt eine Kürzung seiner Gebühren hinnehmen muss oder eine über die bloße Beratung hinausgehende Tätigkeit vielmehr im Ermessen des Rechtsanwaltes selbst steht. Das Gesetz sieht in § 2 BerHG eine über die bloße Beratungsgebühr hinausgehende Tätigk...mehr

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AGS 5/2015, Schadensersatz ... / 2 Aus den Gründen

Die nach der Entscheidung des BGH zulässige und nur noch im Verhältnis zum Beklagten zu 2) zu prüfende Berufung ist unter Berücksichtigung der Rspr. zur Geltendmachung unbegründeter Ansprüche in einer Sonderrechtsbeziehung (BGH v. 16.1.2009 – V ZR 133/08 = NJW 2009, 1262 = AGS 2009, 153 = BauR 2009, 1147; BGH v. 12.12.2006 – VI ZR 224/05 = NJW 2007, 1458 = FamRZ 2007, 550 = ...mehr

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AGS 5/2015, Die Erforderlic... / II. Die Problemstellung

Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung, § 2 BerHG. Auch mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts zum 1.1.2014 bleibt es bei diesem Grundsatz. Allerdings wurde das Gesetz zum 1.1.2014 durch eine Legaldefinition dieser Erforderlichkeit erweitert. Eine Vertretung ist danach dann insbesonde...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / III. Ein gemeinsames Problem von ehebezogenen Zuwendungen und Schwiegerelternschenkung: die "Abschreibung"

Beide Ansprüche beruhen auf einer Geschäftsgrundlage, nämlich dem Fortbestand der Ehe (mit dem anderen Ehegatten bzw. dem Ehegatten des eigenen Kindes). Je länger die Zuwendung/Schenkung zurückliegt, umso länger hatte die Geschäftsgrundlage Bestand und umso geringer ist der Anspruch (ein für Anwälte unter dem Gesichtspunkt des Kostenregresses äußerst praxisrelevanter Umstand...mehr

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ZFS 5/2015, Ersatzzustellun... / 3 Anmerkung:

Auf den ersten Blick hat die Entscheidung nur begrenzt etwas mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht zu tun. Allerdings verweisen § 51 Abs. 1 OWiG, § 3 Abs. 2 VwZG auf die §§ 177 ff. ZPO. Nun gab es die Situation, dass der Zustellungsdienst den Bußgeldbescheid dem Verteidiger zustellen sollte, die Sendung aber nur bei der Sekretärin oder am Empfang abgegeben hatte, ohne nach der A...mehr

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AGS 5/2015, Straßenverkehrsrecht. Münchener Anwaltshandbuch.

Herausgegeben von Hans Buschbell. Bearbeitet von Klaus Baschek, Dr. Frank Baumann, Hans Buchsbell, Prof. Harald Geiger, Paul Kuhn, Dr. Daniela Mielchen, Joachim Otting und Dr. Markus Schäpe. 4. überarbeitete Aufl. 2015. Verlag C. H. Beck, München. L, 1333 S. 149,00 EUR Die Reihe der Münchener Anwaltshandbücher hat sich mit Recht schon lange in der anwaltlichen Praxis etablier...mehr

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ZFS 5/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2015 Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenzial und Risiken Referenten: Dr. Daniela Mielchen, RAin, FAin für Verkehrsrecht, Hamburg; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin Ort: Rostock / Steigenberger Hotel Sonne Rost Datum: Freitag, 5....mehr

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AGS 5/2015, Abrechnung des ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund der Zulassung nach § 70 Abs. 1 FamFG statthaft und konnte von dem Beteiligten zu 5) nach § 10 Abs. 4 S. 2 FamFG ohne Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden. Sie hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das LG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, grundsätzlich erhalte ein Verfahrenspfleger, der – wie...mehr

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AGS 5/2015, Ordnungsgemäße ... / 2 Aus den Gründen

Der restliche Vergütungsanspruch in Höhe von 201,30 EUR ist seit dem 29.1.2015 fällig, also seit dem Zeitpunkt, zu dem der Beklagten der Schriftsatz der Klägerin vom 26.1.2015 nebst der als Anlage beigefügten Kopie der geänderten zweiten Vergütungsrechnung zugegangen ist. Gem. §§ 8 Abs. 1 S. 1, 10 Abs. 1 S. 1 RVG ist der Vergütungsanspruch fällig, wenn der Auftrag erledigt is...mehr

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AGS 5/2015, Schadensersatz ... / 4 Anmerkung

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf Seit am 1.7.2004 das RVG die "gute alte BRAGO" abgelöst hat, erfreut sich die "nunmehr" in Nr. 2300 VV vorzufindende Geschäftsgebühr einer ganz besonderen richterlichen Aufmerksamkeit. Dies hängt in den meisten Fällen damit zusammen, dass die neuen Anrechnungsregelungen dazu führen, dass sich die Geschäftsgebühr – nicht wie zu BRAGO-Z...mehr

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AGS 5/2015, Die Erforderlic... / 1. Bewilligungsverfahren und Festsetzungsverfahren

Das Bewilligungsverfahren und das Festsetzungsverfahren sind unterschiedlicher Natur.[17] Im Bewilligungsverfahren entscheidet der funktionell zuständige Rechtspfleger darüber, ob Beratungshilfe an sich bewilligt werden kann oder ob eine solche etwa wegen Nichtvorliegens der Bewilligungsvoraussetzungen oder wegen Mutwilligkeit ausscheidet. Im Festsetzungsverfahren erfolgt au...mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / IV. Anwaltliche Aufklärungspflicht bei Mandatierung

Mandanten, die sich in Sachen bußgeldrechtliche Parkverstöße an einen Rechtsanwalt wenden, sind mehrheitlich eine schwierige Klientel, zumindest, wenn es weder zu einem überprüfungsbedürftigen und teuren Abschleppen des Fahrzeugs gekommen ist noch der Bußgeldbescheid Punkte im FAER vorsieht. In Bagatellfällen geht es dem Mandanten oftmals nur ums Prinzip. Es wird zum Ärgerni...mehr

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AGS 5/2015, Umfang der Beio... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG statthafte Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Familiengericht die geltend gemachte Verfahrensdifferenzgebühr abgesetzt und die Terminsgebühr nur für einen Gegenstandswert von 3.000,00 EUR als erstattungsfähig angesehen. Der Senat hat bereits entschieden, dass der im Rahmen von Verfahrenskost...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XX. Kostenerstattung

Kostenerstattung ist strittig Nach zutreffender Ansicht kann eine Beratungsgebühr, die in einem gerichtlichen Verfahren angefallen ist, erstattungs- und festsetzungsfähig sein, wenn die Partei auf eine anwaltliche Vertretung verzichtet hat. Die Beratungsgebühr ist dann bis zur Höhe der an sich erstattungsfähigen anwaltlichen Vertretungskosten erstattungsfähig. Praxis-Beispiel...mehr

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AGS 5/2015, Das erstinstanzliche Beschwerdegericht

Wenn Gerichte in Kostensachen entscheiden, bringen sie schon allerlei Kuriositäten hervor, so auch das OLG Köln (S. 222), das jetzt in ständiger Rechtsprechung das erstinstanzliche Beschwerdegericht erfunden hat. Bislang war es eigentlich einhellige Auffassung, dass eine Beschwerde ein Rechtsmittel ist und daher zur zweiten oder dritten Instanz gehört. Nicht aber so beim OLG ...mehr