Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Reisekostenerstattung durch... / 2.8 Dauerhafte Zuordnung

Weitere Voraussetzung des Begriffs "erste Tätigkeitsstätte" ist, dass der Arbeitnehmer einer betrieblichen Einrichtung[1] dauerhaft zugeordnet ist. Das Gesetz nennt dabei abschließend 2 Fallgruppen, die eine dauerhafte Zuordnung begründen können. Von einer dauerhaften Zuordnung im Sinne einer ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer nach dienst- oder arbe...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.1 Leitsatz: Kürzung der Verpflegungspauschalen anstelle Vorteilsbesteuerung

Eine bedeutsame Rechtsänderung durch das gesetzliche Reisekostenrecht ergibt sich, wenn der Arbeitnehmer während seiner beruflichen Auswärtstätigkeit durch den Arbeitgeber verpflegt wird. An dem bisherigen System, dass die Arbeitgeberbewirtung durch den Ansatz eines geldwerten Vorteils erfasst wird und im Gegenzug die lohnsteuerlichen Verpflegungspauschbeträge vom Arbeitnehm...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2.2 Leistungen des Arbeitgebers zur Anpassung von laufenden Rentenzahlungen

Der Arbeitgeber muss alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung prüfen.[1] Ergänzt der Arbeitgeber die Leistungen einer externen Versorgungseinrichtung (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung), handelt es sich insoweit um eine Direktzusage.[2] Die ergänzenden Leistungen des Arbeitgebers sind daher Arbeitslohn (Versorgung...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2.3 Leistungen des Arbeitgebers aufgrund Einstandspflicht

Der Arbeitgeber ist nach den betriebsrentenrechtlichen Vorschriften verpflichtet, für die Erfüllung einer von ihm erteilten Versorgungszusage auch dann einzustehen, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt, sondern ein externer Durchführungsweg gewählt wird.[1] Die Einstandspflicht greift etwa dann, wenn aufgrund niedriger Zinsen und gestiegener Lebenserwartun...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 1 Berufliche Auswärtstätigkeit

Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der Arbeitnehmer typischerweise nur an wechselnden Einsatzstellen oder auf einem Fahrzeug tätig wird, d. h. sie kann gerade auch bei solchen Arbeit...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3.4 Rückkehr nach Mitternacht

In den Fällen, in denen die Rückreise nach einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit über 24 Uhr hinaus andauert, ist für den Tag des Beginns der Rückreise wegen der 24-stündigen Abwesenheit die volle Verpflegungspauschale von 28 EUR zu gewähren. Der Tag der Ankunft an der Wohnung oder am Arbeitgeberbetrieb ist der Abreisetag für den eine Verpflegungspauschale von 14 EUR für diese...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.3 Leiharbeitsverhältnisse

Das gesetzliche Reisekostenrecht bewirkt Änderungen hinsichtlich der Gewährung steuerfreier Auslösungen für Leiharbeitnehmer. Die gesetzliche Erweiterung des Tätigkeitsbegriffs, nach der in bestimmten Fällen auch die betriebliche Einrichtung eines Dritten als dauerhafter Einsatzort kein auswärtiger Beschäftigungsort im Sinne des Reisekostenrechts darstellt, macht es erforder...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.3 Zuzahlungen des Arbeitnehmers werden angerechnet

Zahlt der Arbeitnehmer für die gewährte Mahlzeit ein Entgelt (verbilligte Verpflegung), mindert dieses den von der Verpflegungspauschale abzuziehenden Kürzungsbetrag (Kürzung der Kürzung). Der Zuzahlungsbetrag bezieht sich jeweils auf eine konkrete Mahlzeit. Dies bedeutet, dass bei einer Zuzahlung des Arbeitnehmers für eine bestimmte unter mehreren gewährten Mahlzeiten eine Ü...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.6 Homeoffice ist keine betriebliche Einrichtung

Ein Homeoffice stellt weder eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers noch die eines Dritten dar und kann infolgedessen keine erste Tätigkeitsstätte begründen, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber die zum Wohnbereich gehörenden (Arbeits-)Räume anmietet.mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.7 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Ist ein Arbeitnehmer in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet tätig, übt er – mangels einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung – eine berufliche Auswärtstätigkeit aus. Trotzdem zählen die hierbei anfal...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.6 Geschäftliche Bewirtungen und Arbeitsessen

Für geschäftliche Bewirtungen durch den Arbeitgeber, wenn also Fremde beteiligt sind, etwa Kunden oder Geschäftspartner, ist ebenfalls kein Arbeitslohn zu erfassen. Dasselbe gilt für den geldwerten Vorteil eines außergewöhnlichen Arbeitsessens des Arbeitgebers (60-EUR-Grenze[1]), der weiterhin nicht als Arbeitslohn zu erfassen ist.[2] Die Abgabe der Mahlzeit erfolgt hier in ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.5.2 Übernachtungspauschale bei Berufskraftfahrern

Übernachtungspauschalen dürfen nicht angewendet werden, wenn eine Übernachtung im Fahrzeug (Schlafkoje usw.) stattfindet.[1] Stattdessen kann der Arbeitnehmer die in diesen Fällen anfallenden Kosten, etwa die Gebühren für die Benutzung von Dusch- und Sanitäreinrichtungen auf Rastplätzen, als Reisenebenkosten in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Berufskraftfahrer d...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.4 Grenzen arbeitsrechtlicher Gestaltungsspielräume

Die arbeitsrechtliche Zuordnung findet dort ihre Grenze, wo der Arbeitnehmer in der festgelegten Einrichtung des Arbeitgebers keine Arbeiten verrichtet. Die erste Tätigkeitsstätte muss zumindest einen Bezug zu der tatsächlichen Tätigkeit aufweisen. Sofern der Arbeitnehmer in einer vom Arbeitgeber festgelegten Tätigkeitsstätte wenigstens in geringem Umfang seine Arbeitsleistu...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.1 Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR, handelt es sich um eine übliche Bewirtung. Beim Arbeitnehmer wird auf die Besteuerung des hieraus resultierenden geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer seinerseits für die dienstliche Reisetätigkeit dem Grunde nach eine Verpflegungspausch...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.4.2 Arbeitnehmerüberlassung durch Arbeitsvertrag

Eine andere Sichtweise ergibt sich für den Fall, dass der Mitarbeiter für die Dauer der Arbeitnehmerentsendung mit dem aufnehmenden Unternehmen einen eigenständigen Arbeitsvertrag abschließt. Während das Dienstverhältnis zum bisherigen (Konzern-)Arbeitgeber ruht, wird das aufnehmende Konzernunternehmen für dieses Dienstverhältnis zu einer arbeitgebereigenen Einrichtung.[1] D...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.5 Lohnsteuerpauschalierung

Obgleich dem Ansatz eines geldwerten Vorteils für Arbeitgeberbewirtungen bis zu 60 EUR wegen der im Normalfall vorrangig zu beachtenden Kürzung des Werbungskostenabzugs bei Auswärtstätigkeiten in der Praxis keine allzu große Bedeutung zukommen dürfte, hat der Gesetzgeber eigens hierfür eine Pauschalierungsvorschrift eingeführt.[1] Der Arbeitgeber kann im Falle der Besteuerun...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 6.8 Mehrere Versorgungsbezüge von unterschiedlichen Arbeitgebern

Werden Versorgungsbezüge gleichzeitig aus mehreren früheren Dienstverhältnissen gezahlt, kann jeder Arbeitgeber den steuerfreien Teil aus den von ihm gezahlten Versorgungsbezügen berechnen. Der Versorgungsfreibetrag ist deshalb auch beim Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI voll zu berücksichtigen. In einem Dienstverhältnis, das nach der Steuerklasse VI zu besteuern ist,...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.4 Sammel- und Treffpunktfahrten

Eine gesetzlich einschneidende Änderung gilt für die Fahrtkosten bei bestimmten Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte.[1] Anordnung des dauerhaften Sammel- bzw. Treffpunktorts durch den Arbeitgeber Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund Anweisung des Arbeitgebers aber dauerhaft denselben Ort aufsuchen müssen, um von dort typischerweise die arbeitstä...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.5 Arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens (= verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 A...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.3 Treffpunktfahrten

Treffpunktfahrten sind keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern fallen unter den Reisekostenbegriff der beruflichen Auswärtstätigkeit. Der gleichbleibende Treffpunkt erfüllt nicht die Voraussetzungen einer "betrieblichen Einrichtung" i. S. d. Arbeitsstättenbegriffs. Keine Fiktion einer ersten Tätigkeitsstätte Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.2 Definition einer "Mahlzeit"

Auch ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Snack oder Imbiss (z. B. belegte Brötchen, Kuchen, Obst), der während einer auswärtigen Tätigkeit gereicht wird, kann eine Mahlzeit sein, die zur Kürzung der Verpflegungspauschale führt.[1] Eine feste zeitliche Grenze für die Frage, ob ein Frühstück, Mittag- oder Abendessen zur Verfügung gestellt wird, gibt es nicht. Maßstab ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3.3 Ketten-Auswärtstätigkeit

Schließen sich mehrere Auswärtstätigkeiten ohne zwischenzeitliche "Berührung" des Arbeitgeberbetriebs oder der Wohnung nahtlos aneinander an, ist die Verpflegungspauschale für 24-stündige Abwesenheit zu gewähren, wenn die Gesamtabwesenheitsdauer länger als 24 Stunden beträgt. Bei den Reise-Zwischentagen handelt es sich nicht um An- oder Abreisetage mit 14 EUR Verpflegungspau...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.2.1 Abgrenzungskriterien

Bei dem bis 2013 geltenden Recht konnte nicht nur ein fester Ort, sondern auch ein weiträumiges Arbeitsgebiet als regelmäßige Arbeitsstätte in Betracht kommen, z. B. ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers, z. B. ein größeres Werksgelände, ein Flughafenareal[1], ein Hafengebiet, ein Zustellbezirk eines Zeitungsausträgers[2] das Waldrevier bei Forstarbeitern[3] der Kehrbezir...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / Zusammenfassung

Überblick Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Die Reisekostendefinition entspricht der von der Rechtsprechung entwickelten Begriffsbestimmung, nach der ausschließlich Mehraufwendungen begünstigt sind, die durch eine beru...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.4 Entsendung im Konzern

Die Betriebsstätte eines Konzernunternehmens behandelt die Finanzverwaltung schon bisher nicht als arbeitgebereigene Einrichtung. Der Arbeitsortbegriff nennt die betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens als ausdrückliche Möglichkeit einer ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers.[1] Die Rechtsprechung des BFH, die darauf abstellte, dass ein Arbeitnehmer, der wiede...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.6 Keine Negativfestlegung möglich

Fehlt ein Nachweis oder die Glaubhaftmachung einer eindeutigen Zuordnung, gilt das quantitative Zuordnungsprinzip als subsidiäre Alternative. Eine dienstliche oder arbeitsrechtliche Regelung mit dem Inhalt, dass der Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte hat, entfaltet keine steuerliche Bindungswirkung. Die Frage, ob der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat, ist i...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.10.2 Quantitative Kriterien nachrangig

Die quantitative Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte ist immer erst an zweiter Stelle vorzunehmen. Um den Tätigkeitsmittelpunkt beim Arbeitgeber zu begründen, gilt eine Grenze von 2 vollen Arbeitstagen pro Woche bzw. 1/3 der vereinbarten Arbeitszeit. Regelung vorteilhaft für Außendienstler und Firmenwageninhaber Fehlt es an einer arbeitsrechtlichen Festlegung der ersten Tät...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.3 Tätigkeiten auf Fahrzeugen

Die Beschränkung der ersten Tätigkeitsstätte auf ortsfeste Einrichtungen bedeutet nicht, dass der Personenkreis der ausschließlich auf Fahrzeugen eingesetzten Arbeitnehmer keine Reisekosten erhalten kann. Entscheidend für das Vorliegen einer begünstigten Auswärtstätigkeit ist, dass der Arbeitnehmer bei seiner konkreten Arbeitsausübung nicht an einer ersten Tätigkeitsstätte t...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.3 Qualitativer Tätigkeitsschwerpunkt ohne Bedeutung

Nach einer arbeitgeberseitigen dauerhaften Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers kommt es nicht mehr darauf an, in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit an dieser oder auch an anderen Tätigkeitsstätten ausübt. Ebenso wenig ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer diese Tätigkeitsstätte nachhaltig immer wieder aufsucht und an der vom Arb...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.5 Nachweis der arbeitsrechtlichen Zuordnung

Die arbeitsrechtliche Zuordnung muss eindeutig sein. Der Arbeitgeber hat aus diesem Grund zur Beweissicherung seine Zuordnungsentscheidung zu dokumentieren. In Betracht kommen hierfür z. B. Regelungen im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in Protokollnotizen, dienstrechtliche Verfügungen, Einsatzpläne, Reisekostenabrechnungen, der Ansatz eines geldwerten Vorteils für die Nutzun...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4 Abzugsfähige Reisekosten

4.1 Einheitliche Kostenart für alle Dienstreisen Es gilt das Grundkonzept der einzigen und einheitlichen Reisekostenart "berufliche Auswärtstätigkeit" für sämtliche dienstliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte, unabhängig davon ob der Arbeitnehmer eine normale Dienstreise unternimmt, ausschließlich als Berufskraftfahrer unterwegs ist oder an w...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2 Fahrtkosten

4.2.1 Tatsächliche Kosten Aufwendungen, die nicht Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind, können nach dem Wortlaut des Gesetzes in tatsächlicher Höhe angesetzt werden. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können dem Arbeitnehmer die tatsächlichen Aufwendungen steuerfrei erstattet werden. Das gilt auch, wenn er in Bahn oder Flugzeug die 1. Klasse benutzt...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9 Arbeitsrechtliche Zuordnung

2.9.1 Dauerhafte Zuordnung Bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts, wo der Arbeitnehmer tätig wird. Dieser arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung schließt sich das Steuerrecht an. Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsrechtlichen Festlegungen schriftlich oder mündlich erteilt werden.[...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.5 Übernachtungskosten

4.5.1 Einzelnachweis der Inlands- und Auslandsübernachtungskosten Wie bisher ist der Werbungskostenabzug von Unterbringungskosten nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer die Kosten durch entsprechende Rechnungsbelege nachweist. Der verlangte Einzelnachweis der angefallenen Aufwendungen gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandsübernachtungen. Hinweis Übernachtungspauschalen st...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3 Sonderfälle der ersten Tätigkeitsstätte

3.1 Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten Bislang konnten Arbeitnehmer pro Dienstverhältnis max. eine regelmäßige Arbeitsstätte haben.[1] An dieser Regelung wird auch in Bezug auf die erste Tätigkeitsstätte festgehalten. Nur, wenn der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen ausübt, sind mehrere erste Tätigkeitsstätten möglich, aber auch in diesem Fall, kann diese Vorausset...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.10 Zeitliche Zuordnungskriterien

2.10.1 Dauerhaftigkeit erforderlich Fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer betrieblichen Einrichtung durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung nach den vorstehenden Kriterien oder ist die getroffene Festlegung nicht eindeutig, ist die dauerhafte Zuordnung nach der zeitlichen Zuordnungsregel zu prüfen. Das Merkmal der Dauerhaftigkeit muss auch ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3 Verpflegungspauschalen

4.3.1 2-stufige Verpflegungspauschalen Die steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte ist nur in Form von zeitlich gestaffelten Pauschbeträgen zulässig. Ein Einzelnachweis der Verpflegungskosten durch Rechnungsbelege ist ausgeschlossen. Es gilt eine 2-stufige Staffelun...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.6 Reisenebenkosten

4.6.1 Abzugsfähige Reisenebenkosten Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Festlegung ist nach den Regelungen in den Lohnsteuer-Richtlinien zu verfahren.[1] Als Reisenebenkosten kommen u. a. in Betracht: Beförderung, Versicherung und Aufbewahrung von Gepäck; Ferngespräche, Telegramme und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder mit Geschäftspartnern sowie Telefon...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 1.1.2.2 Steuerfreiheit des Sachbezugs

Für die Feststellung, ob die Leistung des Arbeitgebers im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze steuerfrei ist, sind jedoch alle dem Arbeitnehmer in einem Kalendermonat gewährten und nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewertenden Vorteile zusammenzurechnen.[1] Demzufolge ist die Gewährung von Unfallversicherungsschutz durch den Arbeitgeber nur steuerfrei, wenn dem Arbeitnehmer der Sachbe...mehr

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Freiwillige Unfallversicherung des Arbeitgebers: Lohnsteuerrechtliche Folgen

Zusammenfassung Überblick Beiträge des Arbeitgebers für eine freiwillige Unfallversicherung seiner Arbeitnehmer gehören i. d. R. zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Der steuerpflichtige Arbeitslohn ist entweder im Zeitpunkt ihrer Entrichtung oder bei Auszahlung der Versicherungsleistung dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Lohnsteuerrechtlich ist zu unterscheiden, ob der Ar...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.6 Bescheinigungspflicht "Großbuchstabe M"

Damit das Finanzamt eine eventuelle Kürzung der Verpflegungspauschalen bei der Einkommensteuerveranlagung erkennen kann, gilt eine Bescheinigungspflicht.[1] Im Lohnkonto und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat der Arbeitgeber den Großbuchstaben M aufzuzeichnen bzw. zu bescheinigen, sofern der Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit vom Arbeit...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.1 Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten

Bislang konnten Arbeitnehmer pro Dienstverhältnis max. eine regelmäßige Arbeitsstätte haben.[1] An dieser Regelung wird auch in Bezug auf die erste Tätigkeitsstätte festgehalten. Nur, wenn der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen ausübt, sind mehrere erste Tätigkeitsstätten möglich, aber auch in diesem Fall, kann diese Voraussetzung je Dienstverhältnis bei nur einer betriebl...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.2.3 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet keine erste Tätigkeitsstätte

Während das weiträumige Arbeitsgebiet früher als Sonderfall der regelmäßigen Arbeitsstätte galt, lässt sich diese Bedeutung auf den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte nicht übertragen. Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Nur Entfernungsp...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.2 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Nach der gesetzlichen Definition der ersten Tätigkeitsstätte kommen nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen infrage. Dies entspricht insoweit dem vom BFH zum früheren Arbeitsstättenbegriff aufgestellten Grundsatz, dass nur ortsfeste Einrichtungen eine ausreichend sichere Abgrenzung gegenüber der beruflichen Auswärtstätigkeit gewährleisten können. Ortsfeste Einrichtungen sin...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.1 Dauerhafte Zuordnung

Bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts, wo der Arbeitnehmer tätig wird. Dieser arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung schließt sich das Steuerrecht an. Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsrechtlichen Festlegungen schriftlich oder mündlich erteilt werden.[1] Diese Zuordnung durch d...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.4 Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Die nachteilige gesetzliche Fiktion der Entfernungspauschale erfasst in gleicher Weise die arbeitstäglichen Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsgebiet. Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Der Arbeitnehmer ist aber bezüglich seiner Einsätz...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.2 Verlängerung der Zuordnung

Als Folge der in die Zukunft gerichteten Betrachtungsweise kommt im Falle der Verlängerung einer zunächst auf weniger als 48 Monate geplanten Abordnung an eine ortsfeste betriebliche Einrichtung diese nur dann als erste Tätigkeitsstätte in Frage, wenn der Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt der Verlängerungsentscheidung dort noch länger als 48 Monate eingesetzt werden soll.[1] Pra...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 1.1.2 Anwendbarkeit der Sachbezugsfreigrenze

Ausgaben des Arbeitgebers für die gesetzlich verpflichtende Zukunftssicherung bleiben insbesondere bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steuerfrei.[1] Leistet der Arbeitgeber über seine gesetzliche Verpflichtung hinaus Beiträge für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer, fallen diese unter bestimmten Voraussetzungen unter die Sachbezugsfreigrenze.[2] Dies gilt i...mehr

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Freiwillige Unfallversicher... / 1.1.5 Lohnsteuerpauschalierung bei Gruppenunfallversicherungen

Steuerpflichtige Beiträge zu einer freiwilligen Unfallversicherung sind grundsätzlich individuell lohnzuversteuern. Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung können vom Arbeitgeber mit 20 % pauschal lohnversteuert werden.[1] Wichtig 100-EUR-Betragsgrenze entfallen Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde die Höchstgrenze von bisher 100 EUR rückwirkend zum 1.1.2024 aufgeh...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.1 Gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte

Von der ersten Tätigkeitsstätte ist immer dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers eines verbundenen Unternehmens i. S. d. § 15 AktG eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten tätig ist, der er dauerhaft zugeordnet ist.[1] Ein Arbeitnehmer kann pro Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben. Der reisekosten...mehr