Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 1 Rechtliche Grundlagen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die gesetzliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge findet sich in § 11 ArbSchG . Hiernach hat der Arbeitgeber den Beschäftigten auf ihren Wunsch zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, es sei denn, aufgrund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroff...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Sonstige ... / 1 Urlaubsgeld

Sachverhalt Ein Arbeitgeber bezahlt seinen Mitarbeitern im Juli auf freiwilliger Basis ein Urlaubsgeld in Höhe eines halben Monatsgehalts. Er möchte sich die Möglichkeit offen halten, über die Zahlung in jedem Jahr neu entscheiden zu können. Ein Mitarbeiter verdient monatlich 4.200 EUR. In seinen ELStAM ist die Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibetrag, ev., gespeichert. Der KV-Zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 6.3 Wunschvorsorge

Die Wunschvorsorge ist in § 2 Abs. 4 ArbMedVV definiert und in § 5a ArbMedVV weitergehend geregelt. Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des Beschäftigten ermöglicht werden muss. Der Arbeitgeber hat über die Vorschriften des Anhangs zur ArbMedVV hinaus den Beschäfti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Da der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organ-, Gewebe- bzw. Blutspende bewusst in Kauf genommen hat, ist nach der Systematik von § 3 EFZG, der als zentrale Norm der Entgeltfortzahlung entsprechende Ansprüche des Arbeitnehmers regelt, keine "unverschuldete Krankheit" als Voraussetzung für eine Entgeltfortzahlung gegeben.[1] Der Gesetzgeber hat deshal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Wartezeit (Abs. 3)

Rz. 135 Erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) hat der Arbeitnehmer im Fall der Erkrankung einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese Frist dient zur Entlastung der Arbeitgeber. Die Wartefrist führt dazu, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Arbeitnehmer insgesamt ausfällt, die nicht länger als 4 Wochen ununterbroc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4 Unverschuldete Krankheit

Rz. 79 Schließlich setzt ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung generell voraus, dass der Arbeitnehmer die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet hat. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es unbillig wäre, die nachteiligen Folgen des eigenen Verhaltens auf den Arbeitgeber abzuwälzen.[1] [2] Für die Fälle der rechtmäßigen Sterilisation bzw. des rechtmäßigen Schwa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomie-Analyse im Homeof... / Zusammenfassung

Überblick Die Corona-Pandemie hat zu bedeutenden Veränderungen im Arbeitsalltag vieler Beschäftigter geführt. Eine der größten Veränderungen, die sie mit sich gebracht hat, ist die verstärkte Nutzung von Homeoffice. Während zuvor viele Unternehmen eher zurückhaltend gegenüber dieser Arbeitsform waren, hat die Pandemie gezeigt, dass Homeoffice nicht nur möglich, sondern auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 3.2 Lohn- und Gehaltsabrechnung (Payroll)

Ein wesentlicher Teilbereich der Personaladministration ist die Entgeltabrechnung (sog. Payroll) der Mitarbeiter. Neben der Informationspflicht für den Mitarbeiter hat die Lohn- und Gehaltsabrechnung für das Unternehmen noch die Aufgabe der Nachweispflicht für externe Stellen (z. B. Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Arbeitsagentur) und dient als Grundlage für d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.12 Schulungsteilnahme

Rz. 75 Erkrankt der Arbeitnehmer während einer Schulungsveranstaltung, ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung davon abhängig, ob der Arbeitnehmer während der Schulung Arbeitsentgelt erhalten hätte.[1] Nimmt ein Betriebsratsmitglied unter den Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 oder 7 BetrVG an einer Fortbildungsveranstaltung teil, besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.1 AIDS-Erkrankung

Rz. 85 Zu einem Verschulden bei einer AIDS-Erkrankung fehlt es noch an einschlägiger Rechtsprechung. Von dem Grundsatz, dass ein Verschulden vom Arbeitgeber dargelegt werden muss, ist nicht abzuweichen. Insbesondere kann dem Ansatz nicht gefolgt werden, aufgrund der häufigen Verknüpfung von AIDS-Infizierung und (ungeschütztem) Geschlechtsverkehr könne ein Verschulden des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettoabzüge, Nettobezüge / 3 Bezüge und Abzüge vom Nettolohn

Praxis-Beispiel Nettobe- und -abzüge Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse I, keine Kinder, konfessionslos, gesetzlich krankenversichert, Zusatzbeitrag 1,7 %, erhält 2024 neben einem monatlichen Bruttolohn von 2.500 EUR vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen (VWL) i. H. v. 39 EUR (steuer- und sozialversicherungspflichtig). Er nutzt einen Dienstwagen für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 8 Geheimhaltungspflichten

Mitglieder und Ersatzmitglieder des Sprecherausschusses sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Sprecherausschuss bekannt geworden und vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind, nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten; dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Sprecherausschuss...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomie-Analyse im Homeof... / 2.5 Arbeitsorganisation

Trennung von Arbeit und Privatleben Arbeits- und Wohnbereich sind voneinander getrennt. Der Entgrenzung von Arbeit und Privatleben wird entgegengewirkt. Daten des Unternehmens/der Einrichtung sind bei Arbeit im privaten Umfeld geschützt. Daten des Arbeitnehmenden sind geschützt. Arbeitsablauf Konzentriertes und zielgerichtetes Arbeiten ist möglich. Zeitfenster für die Erreichbarkei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz: Bedeutung der ... / 4.3 Recht auf Datenübertragung

Neu im Vergleich zur bisherigen Rechtslage ist das sog. Recht auf Datenübertragbarkeit (häufig auch als "Recht auf Datenportabilität") bezeichnet.[1] Betroffene Personen haben das Recht, dass die bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder diese einem Dritten zu übermitteln. Als gängiges, maschinenl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Lohnabrec... / 1 Neueinstellung im laufenden Monat

Sachverhalt Zum 17.1.2024 hat ein neuer Mitarbeiter angefangen, für den nun erstmalig die Gehaltsabrechnung durchgeführt werden soll. Der Arbeitnehmer hat ein Bruttogehalt von 3.000 EUR monatlich. Für den Januar erhält er dieses Gehalt zur Hälfte, also 1.500 EUR. Er bezieht keine sonstigen Vorteile vom Arbeitgeber. Bis zur Einstellung hat er bei einer anderen Firma gearbeitet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.1 Bisherige Rechtslage

Rz. 3 Nach früherer Rechtsprechung des BAG [1] hatte ein Organspender keinen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung. Da die Erkrankung bei einer Organspende – jedenfalls im Rahmen eines komplikationslosen Eingriffs – vom Arbeitnehmer bewusst selbst herbeigeführt wird, war die Arbeitsunfähigkeit dem BAG zufolge nicht vom Schutzzweck des § 3 Abs. 1 EFZG erfass...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz: Bedeutung der ... / 4.1 Informationspflichten

Sofern die betroffenen Personen nicht bereits Kenntnis über die folgenden Informationen haben, müssen Unternehmen sie künftig zum Zeitpunkt der Datenerhebung über folgende Punkte informieren[1]: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Zwecke der Datenverarbeitung Berechtigte Interessen, falls die Verarbeitung aufgrund eines berechtigte...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit Isocyanaten im H... / 7.1.1 Maßnahmen vor Aufnahme der Tätigkeiten

Gefährdungsbeurteilung Vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Berücksichtigen muss er dabei die gefährlichen Eigenschaften der Produkte, die Informationen des Herstellers (z. B. Sicherheitsdatenblatt), Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung der Aufnahme durch Einatmen und des Hautkonta...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2.1 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 43 Eine Arbeitsunfähigkeit ist nach objektiven Gesichtspunkten festzustellen und nicht von der subjektiven Wertung der Arbeitsvertragsparteien abhängig. Der behandelnde Arzt hat insofern nach objektiven medizinischen Kriterien eine Bewertung vorzunehmen.[1] Dabei hat er sowohl auf die Umstände und Schwere der Erkrankung als auch auf die Art der vertraglich geschuldeten A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Fristberechnung

Rz. 136 Die 4-wöchige Frist – nicht Monatsfrist – beginnt am ersten Tag des Bestands des Arbeitsverhältnisses. Irrelevant sind sowohl der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als auch der Zeitpunkt der tatsächlichen Beschäftigung.[1] Die Frist berechnet sich nach §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB. Unerheblich ist dabei, wie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers gestaltet ist, d. h. ob ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 4.2.10 Auslandsentsendung / Relocation-Service

Die Idee der "Relocation" (= Umsiedlung) stammt aus den USA und existiert dort seit Beginn der 1980er-Jahre. Unternehmen, die über Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im In- und/oder Ausland verfügen, setzen oftmals Mitarbeiter an den unterschiedlichsten Unternehmensstandorten ein. Durch diese Entsendungen bzw. Versetzungen ergeben sich für die Mitarbeiter regelmäßig ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 3 Allgemeine/kollektive arbeitsmedizinische Beratung

Die ArbMedVV spricht von (individueller) arbeitsmedizinischer Vorsorge und arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen. Diese Instrumente mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes greifen ineinander. Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen sind beispielsweise die Beteiligung des Betriebsarztes an der Gefährdungsbeurteilung; die allgemeine (kollektive) arbeitsmedizinische Beratung. Bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 2.4 Personalberatung

Die Personalberatung ist ein Teilbereich der Unternehmensberatung und beschäftigt sich mit HR-Management, wobei die Grenzen und Schwerpunkte von den Personalberatern unterschiedlich gesetzt werden. Im Wesentlichen umfasst die Personalberatung folgende Bereiche: Personalbestandsanalyse, Personalauswahl und -beschaffung, Personalentwicklung, Potenzialanalysen, Personalfreisetzung, Pe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 3.1 Externes Personalbüro – Personalbetreuung

Die wesentlichen Teilaufgaben der Personaladministration sind: Das Erstellen, Verwalten und Archivieren von Personaldaten. Hierzu gehören Erstellung von Personalstammblättern, Lohn- und Gehaltskonten, (digitalen) Personalakten und -karteien. Die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher, tarifvertraglicher und betrieblicher Vorschriften und Regelungen. Das Erstellen und Auswerten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 6 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Nach dem TOP-Prinzip im Arbeitsschutz sind vorrangig technische, dann organisatorische und als letztes persönliche/individuelle Maßnahmen zu ergreifen[1], um den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge zählt zu den individuellen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie ist daher immer nur eine Begleitmaßnahme zu den technischen und organisatorischen Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Arbeitsverhinderung infolge Spende von Organen, Geweben oder Blut

Rz. 6 Ursache für die Arbeitsverhinderung im Rahmen des § 3a EFZG darf allein die Spende von Organen, Geweben oder Blut und eine daraus folgende Arbeitsunfähigkeit sein. Dies ergibt sich aus der Systematik des Entgeltfortzahlungsgesetzes. [1] Dabei soll nicht jede Folgeerkrankung oder Komplikation zu einem Anspruch nach § 3a Abs. 1 EFZG führen. Vielmehr begründen nur die aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Arbeitsunfähigkeit

Rz. 40 Die Krankheit des Arbeitnehmers muss zu einer Arbeitsunfähigkeit führen; nur dann gewinnt sie für Entgeltfortzahlungsansprüche Bedeutung. Es ist zwischen der Erkrankung des Arbeitnehmers und der Folge der Arbeitsunfähigkeit zu differenzieren. Nicht jede Krankheit führt zu einer Arbeitsverhinderung. Wie der Krankheitsbegriff ist auch der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1 Beginn der Entgeltfortzahlung

Rz. 100 Ab dem Zeitpunkt der die Arbeitsunfähigkeit begründenden Erkrankung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Entgeltfortzahlung, soweit er die Wartefrist des § 3 Abs. 3 EFZG erfüllt hat.[1] Unerheblich ist dabei, wann der Arbeitnehmer den Arzt aufgesucht und dieser eine Krankheit attestiert hat.[2] Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nur Auswirkungen a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2.3 Insolvenz

Rz. 11 Ist über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet worden, sind die Ansprüche aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung Insolvenzforderungen (§§ 38, 87 InsO); für Entgeltfortzahlungsansprüche gilt dasselbe[1]. Führt der Insolvenzverwalter den Betrieb nach Insolvenzeröffnung weiter und beschäftigt er die Arbeitnehmer, zählen die resultierenden Lohn- u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1.1 Tag der Erkrankung

Rz. 101 Für die Frage, ob der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bereits am Tag der Erkrankung oder danach beginnt, ist zu differenzieren: Tritt die Erkrankung erst während oder nach der vollständigen Arbeitsleistung, also jedenfalls nach der täglichen Arbeitsaufnahme ein, beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst am nächsten Kalendertag (§ 187 Abs. 1 BGB). Für den Tag d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 3 Wahl

Wahlen finden nur in Betrieben der Privatwirtschaft, nicht jedoch in Betrieben und Verwaltungen des öffentlichen Dienstes statt.[1] Wahlberechtigt sind alle leitenden Angestellten des Betriebs. Wählbar sind alle leitenden Angestellten, die 6 Monate dem Betrieb oder Unternehmen angehören. Eine vorherige 6-monatige Tätigkeit als leitender Angestellter ist nicht erforderlich, e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 8 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers

Die steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen muss der Arbeitgeber im Lohnkonto des Arbeitnehmers oder in einem Sammellohnkonto aufzeichnen. Dies gilt auch für die erforderlichen Angaben zur Bewertung der Vermögensbeteiligung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 7 Rückforderungsrecht des Arbeitgebers

Werden Vermögensbeteiligungen mit der Maßgabe überlassen, dass der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die überlassenen Vermögensbeteiligungen vom Arbeitnehmer zurückfordern kann, z. B. bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen, und kommt es tatsächlich zu einer Rückforderung, liegt bei Rückgabe der überlassenen Vermögensbeteiligungen negativer Arbeitslohn in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 1 Vermögensbeteiligung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören neben Gehältern und Löhnen auch andere Bezüge und Vorteile, die "für" eine Beschäftigung gewährt werden, unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und ob es sich um laufende oder einmalige Bezüge handelt.[1] Diese Bezüge oder Vorteile gelten dann als für eine Beschäftigung gewährt, wenn sie durch das ind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 2 Durchführung

Die Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat einberufen[1]; dieser hat die rechtzeitige Bekanntgabe des Termins und Orts der Betriebsversammlung betriebsüblich sicher zu stellen ("Schwarzes Brett"); der Arbeitgeber ist unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.[2] Ist kein geeigneter Raum im Betrieb vorhanden oder stellt der Arbeitgeber einen solchen nicht zur Verfügung, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 2.2 Einzubeziehende Arbeitnehmer

Voraussetzung für die Steuerbefreiung bis 2.000 EUR (2023: 1.440 EUR) ist, dass die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Hierzu zählen auch Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis ruht, z. B. während der Mutterschutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 4 Zutrittsrecht von Koalitionsmitgliedern

An der Betriebsversammlung können die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen. Sie haben ein selbstständiges Teilnahme- und Beratungsrecht, das nicht von einer Einladung abhängig ist. Beauftragte eines Arbeitgeberverbands dürfen dagegen nur teilnehmen, wenn sie vom Arbeitgeber zugezogen werden. Das wiederum ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber selbst nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 2.1 Freibetrag für unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer führt regelmäßig zu Arbeitslohn. Dies gilt auch für den Fall, dass der geldwerte Vorteil im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung als Geschäftsführer gewährt wird.[1] Der Gesetzgeber fördert die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermög...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 2.3 Begünstigte Beteiligungsformen

Die Steuerbefreiung gilt für Vermögensbeteiligungen am eigenen Unternehmen des Arbeitgebers. Folgende Vermögensbeteiligungen am eigenen Unternehmen des Arbeitgebers sind begünstigt: Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Namensschuldverschreibungen, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, GmbH-Anteile, stille Beteiligungen, privatrechtlich gesicherte Darlehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 6 Nebenkosten sind kein Arbeitslohn

Die Übernahme der mit der Überlassung von Vermögensbeteiligungen verbundenen Nebenkosten durch den Arbeitgeber, z. B. Notariatsgebühren, Eintrittsgelder im Zusammenhang mit Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft und Kosten für Registereintragungen, ist kein Arbeitslohn. Ebenfalls kein Arbeitslohn sind vom Arbeitgeber übernommene Depotgebühren, die durch die Festlegung der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 5.2 Begünstigte Arbeitnehmer

Die vorläufige Nichtbesteuerung findet nur dann Anwendung, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein sog. Start-up-Unternehmen handelt, welches die Voraussetzungen des § 19a Abs. 3 EStG erfüllt. Hierunter fallen insbesondere Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU[1]), deren Gründung nicht mehr als 20 Jahre zurückliegt. Die Besteuerung des geldwerten Vort...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 2 Wegezeitentschädigungen und Fahrtkostenersatz

Vergütungen für die Fahrt- und Wegezeit (Wegezeitentschädigungen) zur Betriebsversammlung sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln, steuerpflichtige Sonderzahlungen sind als sonstige Bezüge zu behandeln. Die steuerliche Behandlung der Fahrtkostenerstattung richtet sich danach, ob die Versammlung stattfindet an der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers oder einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 1 Einführung

Der Betriebsrat muss einmal in jedem Kalendervierteljahr eine regelmäßige Betriebsversammlung[1] einberufen und einen Tätigkeitsbericht erstatten. Die Betriebsversammlung sichert die Kommunikation zwischen Arbeitnehmern und dem Betriebsrat eines Betriebes[2], dient aber auch der Information durch den Arbeitgeber.[3] Die Vorschriften über die Betriebsversammlung können nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / 5 Belohnungen Dritter als Arbeitslohn

Auch Belohnungen die dem Arbeitnehmer von einem Dritten gewährt werden, können steuerpflichtiger Arbeitslohn sein. Hier ist besonders zu prüfen, ob eine Belohnung auch tatsächlich mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis geleistet wurde. Um Arbeitslohn kann es sich z. B. handeln, bei Belohnungen durch Kunden des Arbeitgebers, Preisgeldern, die für besondere Leistungen im Zusamme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 4.2 Vereinfachungsregelung

Als Tag der Überlassung kann beim einzelnen Arbeitnehmer vom Tag der Ausbuchung beim Überlassenden oder dessen Erfüllungsgehilfen ausgegangen werden. Alternativ kann auch auf den Vortag der Ausbuchung abgestellt werden. Bei sämtlichen begünstigten Arbeitnehmern kann auch der durchschnittliche Wert der Vermögensbeteiligungen angesetzt werden, wenn das Zeitfenster der Überlass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verlosung / 1 Verlosungen mit Teilnahmebedingungen

Verlosungsgewinne sind steuerpflichtig, wenn an einer betrieblichen Verlosung nur diejenigen Arbeitnehmer teilnehmen dürfen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies ist z. B. der Fall, wenn an einer Verlosung nur diejenigen Arbeitnehmer teilnahmeberechtigt sind, die im Rahmen eines Unternehmenswettbewerbs Verbesserungsvorschläge eingereicht haben oder in bestimmten Zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 5.4 Besteuerung nach der Fünftelregelung

Der vorläufig nicht besteuerte Arbeitslohn unterliegt im Zeitpunkt der Nachversteuerung der sog. Fünftelregelung, wenn seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung mindestens 3 Jahre vergangen sind.[1] Grundsätzlich stellt der gemeine Wert der Vermögensbeteiligung im Zeitpunkt der Übertragung die maßgeblichen Anschaffungskosten der Anteile für Zwecke der Besteuerung nach §§ ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / Zusammenfassung

Begriff Unter Mitarbeiterkapitalbeteiligung versteht man die vertragliche, i. d. R. dauerhafte Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Arbeit gebenden Unternehmens. Im Gegensatz zu einer Erfolgsbeteiligung trägt der Arbeitnehmer damit – sofern das Kapital keiner Insolvenzsicherung unterliegt – auch das Risiko des Kapitalverlustes. Die Wahl der jeweiligen Beteiligungsform ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 3 Kosten, Vergütungsanspruch

Die Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung dringend erfordert.[1] Den Arbeitnehmern entsteht durch die Teilnahme an diesen Betriebsversammlungen kein Verdienstausfall. Findet eine ordentliche Betriebsversammlung wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der Arbeitszeit statt, so hat der teilnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 5 Aufgaben und Themen

Gemäß § 43 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat einen Tätigkeitsbericht zu erstatten; dieser muss nicht schriftlich vorliegen, sondern kann mündlich vorgetragen werden. Der Bericht umfasst neben der Geschäftsführung des Betriebsrats einschließlich eventueller Ausschüsse alle für die Belegschaft wichtigen betrieblichen Belange des Personal- und Sozialwesens, aber auch der wirtsc...mehr