Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / 1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Belohnungen an den Arbeitnehmer sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis und nicht im ganz überwiegend eigenen betrieblichen Interesse des Arbeitgebers gezahlt werden. Dies gilt auch für Belohnungen an Arbeitnehmer, die durch persönlichen Einsatz oder besonders umsichtiges Verhalten eine Gefahr für Leib und Leben ander...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 5.1 Aufgeschobene Besteuerung

Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von bestimmten Vermögensbeteiligungen an sog. Start-up-Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden[1], werden auf Antrag des Arbeitnehmers nicht im Jahr der Übertragung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verlosung / 3 Teilnahme an Lotterien fremder Dritter

Verschafft der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer mit einem Geschenklos die Möglichkeit der Teilnahme an einer von einem Dritten durchgeführten Lotterie, stellt die Schenkung des Loses einen geldwerten Vorteil dar. Bereits die unentgeltliche Zuwendung des Geschenkloses (und nicht erst der Lotteriegewinn), das zur Teilnahme an einer von einem fremden Dritten durchgeführten Lotte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / 3 Incentivereise mit touristischem Charakter

Veranstaltet der Arbeitgeber eine Incentivereise, um bestimmte Arbeitnehmer für besondere Leistungen zu belohnen und zu weiteren Leistungssteigerungen zu motivieren, stellt dieses sog. Incentive für die Arbeitnehmer einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar. Hiervon ist auszugehen, wenn auf den Reisen ein Besichtigungsprogramm angeboten wird, das einschlägigen Touristikr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 3.5 Bewertung bei fehlgeschlagenen Mitarbeiteraktienprogrammen

Bei einem fehlgeschlagenen Mitarbeiteraktienprogramm, bei dem zuvor vom Arbeitnehmer vergünstigt erworbene Aktien an den Arbeitgeber zurückgegeben werden, liegen negative Einnahmen bzw. Werbungskosten nur i. H. d. bei Ausgabe versteuerten geldwerten Vorteils vor. Zwischenzeitlich eingetretene Wertveränderungen der Aktien sind unbeachtlich und können damit nicht steuermindern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 3.1 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Als Wert der Vermögensbeteiligung ist ausschließlich der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Überlassung anzusetzen. Ob der Arbeitnehmer das Wirtschaftsgut verbilligt erwirbt oder sich Leistung und Gegenleistung entsprechen, ist deshalb grundsätzlich anhand der Wertverhältnisse bei Abschluss des für beide Seiten verbindlichen Veräußerungsgeschäfts zu bestimmen.[1] Bei einer verbil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 1 Beitragspflicht

Werden für die Dauer der Betriebsversammlung Bezüge fortgezahlt (z. B. bei Stundenlöhnern), sind diese als laufendes Arbeitsentgelt beitragspflichtig. Bei der Auszahlung einer speziellen finanziellen Vergütung für die Teilnahme an einer Betriebsversammlung handelt es sich um eine beitragspflichtige Einmalzahlung. Sie ist dem Entgeltabrechnungsmonat zuzuordnen, in dem die Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / Sozialversicherung

Belohnungen vom Arbeitgeber für persönlichen Einsatz oder besonders umsichtiges Verhalten des Arbeitnehmers stellen grundsätzlich sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen im Zusammenhang mit erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses bzw. in enger Verbindung zu der Arbeitnehmertätigkeit st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 5 Startups/Kleine und mittlere Unternehmen

Im Steuerrecht unterliegt der geldwerte Vorteil einer Vermögensbeteiligung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zusätzlich erhält, im Kalenderjahr der Übertragung nicht der Besteuerung.[1] Im Sozialversicherungsrecht hat diese Regelung keine Auswirkungen. Die dort geltende Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) regelt ausdrücklich[2], dass dem "Steueraufschub" ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 2 Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit

Eine Mitarbeiterbeteiligung ist seit dem 1.1.2024 bis zu einer Höhe von 2.000 EUR jährlich (bis 31.12.2023: 1.440 EUR) beitragsfrei in der Sozialversicherung, wenn sie als freiwillige Leistung, zusätzlich zum ohnehin vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitslohn[1] gewährt wird und nicht auf bestehende oder künftige Ansprüche angerechnet wird.mehr

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Vermögensbeteiligung / 3.3 Bewertung nicht börsennotierter Aktien

Der gemeine Wert nicht börsennotierter Aktien lässt sich grundsätzlich aus nicht weniger als ein Jahr zurückliegenden und im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Verkäufen ableiten.[1] Dies gilt insbesondere dann nicht, wenn nach den Veräußerungen, aber vor dem Bewertungsstichtag weitere Umstände eintreten, die dafür sprechen, dass die Verkäufe nicht mehr den gemeinen Wert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 2.4 Abgrenzung Sachbezug und Geldleistung

Die Steuerbegünstigung erstreckt sich nur auf den geldwerten Vorteil, den der Arbeitnehmer durch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Vermögensbeteiligung selbst erhält. Nicht steuerbegünstigt sind deshalb Geldleistungen des Arbeitgebers an den Mitarbeiter zur Begründung oder zum Erwerb einer Vermögensbeteiligung oder für den Arbeitnehmer vereinbarte vermögenswi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 4 Finanzierung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen durch Entgeltumwandlung

Mitarbeiterbeteiligungen sind nur dann bis zu einer Höhe von 2.000 EUR (bis 31.12.2023: 1.440 EUR) jährlich beitragsfrei, wenn es sich um freiwillige, zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers handelt. Beim Zusätzlichkeitserfordernis ist dabei nicht zwischen laufendem und einmalig gezahlten Arbeitsentgelt zu unterscheiden. Eine Mitarbeiterbeteiligung aus einer Entgeltumwandlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / 4.2 Preise im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Werden Preise im Rahmen eines Dienstverhältnisses zugewendet, liegt grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Voraussetzung ist insoweit, dass der Preis leistungsabhängig erworben wurde und daher Entlohnungscharakter hat. Hiervon ist auszugehen bei Preisvergaben anlässlich eines Sicherheitswettbewerbs oder eines Wettbewerbs mit Verbesserungsvorschlägen. Sachpreise aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Belohnung wird die Vergütung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer für Leistungen besonderer Art verstanden. Die Belohnung kann in Geld oder Geldwert bestehen. Im Rahmen von Dienstverhältnissen wird eine Belohnung regelmäßig in der Absicht gewährt, ein bestimmtes Verhalten der Arbeitnehmer zu fördern. In diesem Zusammenhang hat sich der Begriff "Incentive" eta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 6 Teilnahmerecht von Politikern

Der Betriebsrat kann einen betriebsfremden Politiker ein Kurzreferat zu einem sozialpolitischen Thema von unmittelbarem Interesse für den Betrieb und seine Arbeitnehmer halten lassen. Hierzu bedarf es keines Einverständnisses des Arbeitgebers. Es liegt aber eine unzulässige parteipolitische Betätigung vor, wenn ein derartiges Referat gerade und nur zu Zeiten des Wahlkampfs v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verlosung / 2 Sachpreise anlässlich Betriebsveranstaltungen

Kein Arbeitslohn und damit steuerfrei ist ein Verlosungsgewinn nur dann, wenn die Verlosung im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers stattfindet. Dies ist der Fall, wenn anlässlich einer Betriebsveranstaltung Gewinne von geringem Wert unter allen teilnehmenden Arbeitnehmern verlost werden. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit ist also, dass alle A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.6 Bestimmung des Beschäftigungsorts durch den Arbeitgeber

Die örtliche Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Ort seiner Tätigkeit nicht selbst wählen kann. Vielmehr wird der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber angewiesen, an welchem Ort die Arbeitsleistung zu erbringen ist. Die Bedeutung dieses Merkmals lässt sich jedoch nicht abstrakt für alle Beschäftigungsverhältnisse gleichermaßen feststelle...mehr

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Beurteilung von Familienangehörigen des Arbeitgebers in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Lohnsteuerliche Bedeutung erlangt die Mitarbeit von Familienangehörigen nur, wenn sie nicht aufgrund familiärer Beziehungen, sondern im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt. Die Beschäftigung von Familienangehörigen führt nicht immer zur Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Bei verwandtschaftlichen Beziehungen werden an ein versicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 2 Arbeitsverhältnisse mit Ehe-/Lebenspartnern

Verwaltung und Rechtsprechung haben sich in der Vergangenheit insbesondere mit der Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen beschäftigt, weil oftmals steuerliche Vorteile durch diese Arbeitsverhältnisse angestrebt werden, z. B. mehrfache Nutzung von Frei- und Pauschbeträgen. Hierbei ist zu beachten, dass ein nicht anerkannter Arbeitsvertrag mit dem Ehe-/Lebenspartner b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 5 Arbeitsvertragliche Vorgaben

Im Hinblick darauf, dass bei der Beschäftigung zwischen Ehegatten der für ein Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis typische Interessengegensatz nur in eingeschränkter Form anzutreffen ist, sind an den Nachweis eines Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses relativ strenge Anforderungen zu stellen. So muss der (schriftliche) Arbeitsvertrag eindeutige und klare Regelungen enth...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 1 Steuerrechtliche Einordnung

Familiär begründete Mitarbeit führt regelmäßig nicht zu einer Besteuerung. Falls jedoch zwischen den Angehörigen ein steuerlich anzuerkennendes Dienstverhältnis vorliegt, handelt es sich bei dem gezahlten Arbeitslohn um steuerpflichtige Einkünfte nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Sie unterliegen dem Lohnsteuerabzug, für den bei steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnissen keine Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 1 Rechtsklarheit zur Versicherungspflicht

Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis zwischen Angehörigen und Lebenspartnern kann nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen angenommen werden.[1] Für beschäftigte Ehegatten, Abkömmlinge oder Lebenspartner ist ausdrücklich vorgeschrieben, dass eine entsprechende Kennzeichnung wegen dieser Beziehung zum Arbeitgeber im Rahmen der Anmeldung zur Sozialversicher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / Sozialversicherung

1 Rechtsklarheit zur Versicherungspflicht Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis zwischen Angehörigen und Lebenspartnern kann nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen angenommen werden.[1] Für beschäftigte Ehegatten, Abkömmlinge oder Lebenspartner ist ausdrücklich vorgeschrieben, dass eine entsprechende Kennzeichnung wegen dieser Beziehung zum Arbeitgeber im...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / Lohnsteuer

1 Steuerrechtliche Einordnung Familiär begründete Mitarbeit führt regelmäßig nicht zu einer Besteuerung. Falls jedoch zwischen den Angehörigen ein steuerlich anzuerkennendes Dienstverhältnis vorliegt, handelt es sich bei dem gezahlten Arbeitslohn um steuerpflichtige Einkünfte nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Sie unterliegen dem Lohnsteuerabzug, für den bei steuerlich anerkannten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 2.1 Persönliche Abhängigkeit

Persönliche Abhängigkeit erfordert die Berechtigung des Arbeitgebers, über den Arbeitnehmer im Rahmen der arbeitsvertraglichen Regelungen zu verfügen. Gleichzeitig steht diesem Recht des Arbeitgebers die Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers gegenüber. Sie ist gekennzeichnet von der Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 3.4 Bedeutung der tatsächlichen Auszahlung des Arbeitsentgelts

Eine zwischen Fremden übliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses setzt die tatsächliche laufende Auszahlung des Arbeitsentgelts voraus. Wird z. B. nur ein Jahresgehalt zum Jahresende gezahlt, kann dies grundsätzlich nicht anerkannt werden, weil entsprechende Vereinbarungen unter Fremden nicht üblich sind. Der Angehörige muss als Arbeitnehmer auch frei und uneingeschränkt ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / Zusammenfassung

Überblick Lohnsteuerliche Bedeutung erlangt die Mitarbeit von Familienangehörigen nur, wenn sie nicht aufgrund familiärer Beziehungen, sondern im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt. Die Beschäftigung von Familienangehörigen führt nicht immer zur Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Bei verwandtschaftlichen Beziehungen werden an ein versicherungspflichtiges B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 3.2 Sachbezüge

Als Arbeitsentgelt gelten wie bei allen Beschäftigten die Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis. Dazu gehören auch Sachbezüge.[1] Sachleistungen gelten jedoch nur dann als Arbeitsentgelt, wenn sie als Gegenleistung für die abhängige Arbeit und nicht wegen der Verpflichtung – z. B. der Ehegatten – zum gegenseitigen Unterhalt[2] erbracht werden. Wichtig Verpflegung, Unterk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 5.2 Gütergemeinschaft und zum Gesamtgut zählender Betrieb

Ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ehegatten kann grundsätzlich dann nicht begründet werden, wenn die Ehegatten Gütergemeinschaft vereinbart haben und der Betrieb zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft gehört. Die Ehegatten sind insoweit nämlich nicht anders zu behandeln, als wenn der Betrieb im Rahmen von Gesellschafts- oder Gemeinschaftsverhältnissen zu gleichen Teilen fre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 4 Sonstige Beschäftigungsverhältnisse

Arbeiten Eltern im Betrieb eines Kindes mit, so kann dies aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage (als Mitunternehmer) geschehen. Bisweilen erreicht die Mitarbeit der Eltern jedoch nur einen geringen Umfang. Ist aber ein Dienstverhältnis sowohl hinsichtlich des zu übernehmenden Aufgabenbereichs als auch der Höhe der Bezüge von vornherein ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 3 Beschäftigung von Kindern

Ein Dienstverhältnis zwischen Eltern und ihrem voll- oder minderjährigen Kind wird steuerlich ebenfalls nur anerkannt, wenn es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn die Arbeitskraft des Kindes im Betrieb der Eltern benötigt und durch seine Beschäftigung eine fremde Arbeitskraft erspart wird...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 2.2 Schutzklausel in der Pflegeversicherung

Um einem Missbrauch der Pflegeversicherung – insbesondere durch eine Beschäftigung bei Familienangehörigen – vorzubeugen, ist in § 20 Abs. 4 SGB XI eine besondere Schutzklausel aufgenommen worden. Danach besteht bei Personen, die mindestens 10 Jahre nicht in der Pflegeversicherung oder in der Krankenversicherung versicherungspflichtig waren und die eine dem äußeren Anschein na...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 2 Merkmale einer abhängigen Beschäftigung

Beschäftigungsverhältnisse von Familienangehörigen werden grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich nach den gleichen Grundsätzen beurteilt, die allgemein für Beschäftigte gelten ("Meistersohnurteil" des Bundessozialgerichts[1]). Wesentliche Bestandteile für das Vorliegen eines abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sind die Einglieder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 3.1 Halber Tariflohn spricht gegen ein Beschäftigungsverhältnis

Das BSG hat zur Frage der Angemessenheit des Arbeitsentgelts entschieden[1], dass der Höhe des Arbeitsentgelts lediglich eine Indizwirkung zukommt. Ein Entgelt, das den halben Tariflohn bzw. das halbe ortsübliche Arbeitsentgelt unterschreitet, stellt allerdings regelmäßig ein Indiz gegen die Annahme eines angemessenen Gegenwerts für die ausgeübte Tätigkeit dar. Ein sozialver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 3.3 Steuerrechtliche Beurteilung des Entgelts

Die steuerrechtliche Beurteilung der Entgeltausgabe hat ebenfalls Indizienwirkung. Sie kann nicht als alleiniges Kriterium für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung herangezogen werden, sondern ist in die Gesamtbewertung der Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Wird das gezahlte Entgelt steuerrechtlich nicht als Arbeitslohn behandelt und nicht als Betriebsausgabe ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 4 Keine Versicherungspflicht bei Mitarbeit wegen familienhafter Bindung

Ein Beschäftigungsverhältnis setzt die Absicht eines freien wirtschaftlichen Austauschs von Arbeit und Entgelt unter den Beteiligten voraus. An den Nachweis eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses eines Ehegatten sind verhältnismäßig strenge Anforderungen zu stellen. Wichtig Beschäftigung wegen familienhafter Bindung Wer als Familienangehöriger lediglich wegen familien...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 5.1 Auswirkung des Güterstands auf die Zugewinngemeinschaft

Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht von Beschäftigungen zwischen Ehegatten kommt es außerdem auch auf den jeweiligen Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung) an. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft[1] und der vertragliche Güterstand der Gütertrennung[2] schließen ein Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt zwischen Ehegatten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / 3 Angemessenes Arbeitsentgelt des Familienangehörigen

Für die Feststellung, ob die dem mitarbeitenden Verwandten gewährten Leistungen Arbeitsentgelt – d. h. einen Gegenwert – für geleistete Arbeit darstellen, ist insbesondere die Höhe der gewährten Leistungen (Geld- und Sachbezüge) sowie ihr Verhältnis zu Umfang und Art der im Betrieb verrichteten Tätigkeit von Bedeutung. Insgesamt müssen Leistung und Gegenleistung in einem angeme...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Künstlersozialabgabe / 5 Ausweitungen der Betriebsprüfungen: Rentenversicherungsträger prüft Künstlersozialabgabe

Die Prüfungen bei Arbeitgebern werden seit 2015 erheblich ausgeweitet. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung prüfen die Künstlersozialabgabe zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Prüfung der Künstlersozialabgabe erfolgt dabei nach folgenden Kriterien: Arbeitgeber, die bereits künstlersozialabgabepflichtig sind, werden mindestens alle 4 Jahre geprüft. Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 7.1 Frist

Es gibt keine Regelausschlussfrist, innerhalb derer der Arbeitgeber von seinem Abmahnungsrecht Gebrauch machen muss.[1] Auch etwaige tarifliche Ausschlussfristen gelten für den Arbeitgeber grundsätzlich nicht, wenn er sein vertragliches Rügerecht ausüben will. Eine Abmahnung sollte vom Arbeitgeber allerdings nicht unnötig lange hinausgezögert werden. Er kann nämlich sein Abma...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 6 Form, Zugang, Veröffentlichung

Die Abmahnung ist an keine Form gebunden und daher grundsätzlich auch in mündlicher Form möglich, zulässig und wirksam. Aus Gründen der Beweissicherung und zur Vermeidung von Missverständnissen ist die Schriftform jedoch unbedingt empfehlenswert, da der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Kündigungsgründe trägt. Vor d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 10.1 Entfernungsanspruch

Ein Anspruch auf Entfernung berechtigter Abmahnungen aus Personalakten besteht grundsätzlich nicht.[1] Er besteht nur dann, wenn das gerügte Verhalten für das Arbeitsverhältnis in jeder Hinsicht bedeutungslos geworden ist und kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers an dem Verbleib einer zu Recht erteilten Abmahnung in der Personalakte besteht[2]. Abmahnungen sind geric...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 2.3 Entbehrlichkeit

Aus der Rechtsprechung des BAG folgt, dass eine Abmahnung in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann entbehrlich ist, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach einer Abmahnung nicht zu erwarten ist oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzungen handelt, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich – auch für den Arbeitne...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.2 Information des Personalrats/Betriebsrats

Es ist allgemein anerkannt, dass der Arbeitgeber im Rahmen des Beteiligungsverfahrens dem Personalrat (Betriebsrat) alle wesentlichen Kündigungsgründe mitzuteilen hat und dazu auch vorangegangene Abmahnungen gehören.[1] Nach dem Grundsatz der sog. subjektiven Determination der Kündigungsgründe braucht der Arbeitgeber dem Personalrat (Betriebsrat) nur die Gründe mitzuteilen, a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 11.1 Darlegungs- und Beweislast

Im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung trägt der Arbeitgeber unabhängig davon, ob es im Prozess nur um die Wirksamkeit einer Abmahnung geht oder dies als Vorfrage im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens geprüft wird, die Darlegungs- und Beweislast.[1] Er hat darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die Abmahnung auf zutreffenden Tatsachen beruht. Im Kündigungssc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.4 Eingliederung in den Betrieb

Die persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten äußert sich vor allem in dessen Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers. Der nichtselbstständig Beschäftigte ist grundsätzlich in einen fremden Betrieb eingegliedert und hat fremdbestimmte Arbeit persönlich zu verrichten. Durch die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers ist dem Beschäftigten eine Einflus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 2.1 Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Fahrtkostenzuschüsse Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten des Auszubildenden zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann diese Zuschüsse nach den ELStAM des Arbeitnehmers oder pauschal mit 15 % versteuern.[1] Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung mit 15 % zuzüglich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 7.1 Anrufungsauskunft beim Finanzamt

Ist sich der Arbeitgeber über die steuerliche Frage, ob eine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, nicht im Klaren, kann er sich formlos an das für ihn zuständige Betriebsstättenfinanzamt wenden. Dieses Finanzamt ist verpflichtet, auf Anfrage Auskunft darüber zu erteilen, ob und inwieweit die Vorschriften über die Lohnsteuer in dem vorgetragenen Fall anzuwenden sind. Die Anfrage...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.4 Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen. Nach einer Entscheidung des BAG[1] handelt e...mehr