Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Arbeitskleidung/Berufskleidung

Die unentgeltliche oder verbilligte Gestellung von typischer Berufskleidung und Arbeitsschutzkleidung[1] sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Barablösung hierfür sind steuerfrei.[2] Die Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu Repräsentationszwecken wurde vom BFH als Arbeitslohn angesehen.[3] Bei der Überlassung von uniformähnlicher Kleidung, di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge / Zusammenfassung

Überblick Sachbezüge sind Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die nicht in Geld, sondern in einem sonstigen geldwerten Vorteil bestehen und im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft gewährt werden und durch ihren Zufluss den Arbeitnehmer bereichern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die gesetzlichen Rahm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 2.3 Risiko betriebliche Übung

Die Gesamtzusage ist abzugrenzen von der betrieblichen Übung. Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung und Gewährung bestimmter Leistungen des Arbeitgebers, aus denen die Mitarbeiter schließen können, dass ihnen die gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen. So auch die ständige Rechtsprechung des B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 5 AGG und Gleichbehandlungsgrundsatz

Sofern nicht alle Mitarbeiter einen bestimmten Benefit erhalten sollen, ist bei der Festlegung der Personengruppen sowohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen. Wenn es hier unterschiedliche Gruppen geben soll, muss geprüft werden, ob es eine sachliche Rechtfertigung für die Unterscheidung gib...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.3 Anzeigepflicht bei Vollendung des 18. Lebensjahres

Ein Kind kann nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur berücksichtigt werden, wenn der Berechtigte der zuständigen Stelle schriftlich anzeigt, dass die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 oder 5 EStG – z. B. eine Erstausbildung oder ein Erststudium – vorliegen. Praxis-Tipp Die Kindergeldzahlung endet automatisch, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Weiterzahlung i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 1 Anspruch auf mobiles Arbeiten im Ausland und Vereinbarung der Rahmenbedingungen

Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten, vor allem nicht im Ausland. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen in einer entsprechenden Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung festzulegen. Arbeitgeber und Mitarbeiter sollten aber in jedem Fall auch eine begleitende arbeitsvertr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbot nachteiliger Vereinb... / 1 Verbot privatrechtlicher Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitsnehmers

Die Regelung hat im Zusammenhang vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen die bisher ausgeübte Beschäftigung in Teilen mit dem Ziel ausgelagert wird, in gleichem Umfang und mit gleichem Inhalt entweder als vermeintlich rechtlich selbstständige Tätigkeit oder geringfügige Beschäftigung fortgeführt zu werden. Praxis-Beispiel Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften Ein Arbeitgeber...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / 1 Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) wird finanziert durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Darlehen und Zuschüsse des Bundes[1], Umlagen der Arbeitgeber des Baugewerbes[2] sowie der Berufsgenossenschaften für das Insolvenzgeld.[3] Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Arbeitsförderung.[4] Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Rücklage zu bilden, die vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 3 Arbeitsschutz

Während der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern im Homeoffice die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften grundsätzlich vollumfänglich sicherstellen muss, sind die Anforderungen für die mobile Arbeit flexibler. Hier findet jedenfalls die Arbeitsstättenverordnung keine Anwendung. Die übrigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften gelten bei dem mobilen Arbeiten im Ausland h...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / 4.1 Beiträge/Zuschüsse des Bundes

Die Finanzierung erfolgt in der Rentenversicherung durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie Dritter (z. B. Sozialleistungsträger), Zuschüsse des Bundes (insbesondere allgemeiner Bundeszuschuss, zusätzlicher Bundeszuschuss und Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss[1]). Der jährlich zu erbringende zusätzliche Bundeszuschuss dient der pauschalen Abgeltung ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 2 Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip

Im Rahmen von mobiler Arbeit im Ausland übt der Mitarbeiter seine Tätigkeit – jedenfalls vorübergehend – in mindestens 2 Staaten aus. Um sicherzustellen, dass auf einen grenzüberschreitenden Sachverhalt nur ein nationales Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist, sieht das Gesetz innerhalb der EU 3 Ausnahmen zum Territorialitätsprinzip vor. Hinweis Auslandseinsatz außerhalb de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 6 Datenschutz

Gerade am mobilen Arbeitsplatz besteht eine erhöhte Gefahr von Datenverlust. Der Arbeitgeber bleibt jedoch auch bei einem (ausländischen) mobilen Arbeiten für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Insbesondere bei Tätigkeiten bei der ausländischen Mobilarbeit in Drittländern außerhalb der EU und ohne vergleichbares Datenschutzniveau sollten zumindest technische un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine mitbestimmungspflichtige Versetzung [1] dar. Soll nicht nur einzelnen Arbeitnehmern, sondern einem größeren Teil der Belegschaft die mob...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Auswertung von ... / 1 Relevanz von Bewerbungsunterlagen

In Zeiten des Fachkräftemangels, in denen sich der Markt von einem Arbeitgeber- zu einem Arbeitnehmermarkt gewandelt hat, sollte sorgfältig abgewogen werden, welche Bewerbungsunterlagen im Auswahlprozess tatsächlich benötigt werden. Viele Berufsgruppen sind mittlerweile so sehr gefragt, dass das Angebot für Fachkräfte überwiegt. Aus diesem Grund sind bereits viele Unternehme...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / 2 Krankenversicherung

Die Krankenversicherung wird im Wesentlichen finanziert durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, Beiträge der Rentner und Rentenversicherungsträger, Beiträge der Künstlersozialkasse, Beiträge der Bundesagentur für Arbeit, Beteiligung des Bundes zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen.[1] Die Krankenkassen haben zur Sic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / Zusammenfassung

Begriff Die Finanzierung der verschiedenen Sozialversicherungszweige wird auf unterschiedliche Weise sichergestellt. Gemeinsam ist allen die Finanzierung im Umlageverfahren. Dies bedeutet, dass die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen dieses Jahres, ggf. durch Entnahme aus einer Rücklage gedeckt werden. Die Leistungen der Arbeitsförderung werden durch Beiträge de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Selbs... / 2 Rentenversicherung

Zu den versicherungspflichtigen Selbstständigen gehören unter den Voraussetzungen des § 2 Satz 1 Nrn. 1-9 SGB VI [1]: selbstständige Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen; selbstständige Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Lieferungen und unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 39 Nach dem seit dem 1.4.1999 geltenden Einleitungssatz von § 25a Abs. 1 UStG gilt die Vorschrift nur für Lieferungen i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG von körperlichen Gegenständen. Es muss sich also nach dieser gleichfalls zum 1.4.1999 neugefassten Vorschrift um Lieferungen im Inland gegen Entgelt im Rahmen des Unternehmens handeln, wobei es unerheblich ist, dass die Lief...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / Zusammenfassung

Begriff Unter mobilem Arbeiten im Ausland versteht man eine Form des ortsunabhängigen Arbeitens, außerhalb des Sitzstaates des Arbeitgebers. Durch die Nutzung von mobilen Endgeräten wird den Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt, ihre Arbeitsleistung an typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs zu erbringen (etwa auf Reisen, im Zug, im Hotel oder in einem Ca...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.4 Haftungsübernahme durch den Arbeitgeber und weiteres Hinausschieben der Besteuerung (§ 19a Absatz 4a EStG)

Rz. 51.1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Besteuerung aufgrund der Tatbestände "Ablauf von 15 Jahren" und "Beendigung des Dienstverhältnisses" (§ 19a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 EStG) ist nicht vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber unwiderruflich erklärt, dass er für die einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer nach § 42d EStG haftet (§ 19a Absatz 4a Satz 1 EStG). In diesen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Arbeitgeber

Rn 31 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. mit Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis verliert der Arbeitgeber seine Berechtigung zum Ausspruch von Kündigungen.[67] Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausnahmsweise die Eigenverwaltung durch d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Rückkauf durch den Arbeitgeber

Rz. 153 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Werden die Vermögensbeteiligungen bei der Beendigung des Dienstverhältnisses vom ArbG zurückgekauft, ist die Vermögensbeteiligung nicht mit dem gemeinen Wert, sondern mit der erhaltenen Vergütung anzusetzen. Das gilt auch, wenn die Vermögensbeteiligung von einem Gesellschafter des ArbG oder einem (Konzern-)Unternehmen iSd § 18 AktG erworben...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / dd) Übernahme der Steuer durch den Arbeitgeber

Rz. 155 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine weitere Vergünstigung enthält § 19a EStG für den Fall, dass der ArbG bei der nachträglichen Besteuerung aufgrund der Beendigung des Dienstverhältnisses die > Lohnsteuer (ggf inklusive > Kirchensteuer und > Solidaritätszuschlag) übernimmt. Abweichend von der Regel, dass die > Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber wiederum ein g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 Arbeitgeber-/Arbeitnehmerfiktion bei Tätigkeitsvergütungen (§ 1a Abs 3 S 7 KStG)

Tz. 118 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Insoweit als Einnahmen iSd § 19 EStG bei dem Gesellschafter vorliegen (s Tz 105ff), gelten nach § 1a Abs 3 S 7 KStG die optierende Gesellschaft als lohnstlicher Arbeitgeber und der Gesellschafter als Arbeitnehmer. In diesem Fall sind alle Regelungen der §§ 38ff EStG zu beachten. Dh die optierende Gesellschaft hat insbes Lohnkonten zu führen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Arbeitgeber-Zuschuss zu den Aufwendungen für die ­Internetnutzung

Rz. 20 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der ArbG hat die Wahl, ob er dem ArbN den Internetzugang und seine Nutzung in der Privatsphäre als Sachbezug verschafft, indem er ihm entweder betriebliches Gerät unter Übernahme der Betriebskosten steuerfrei überlässt (> Rz 12) oder ihm unter Übernahme der pauschalen LSt die erforderlichen Geräte übereignet (> Rz 13). Im letzteren Fall oder...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Übertragung durch den Arbeitgeber

Rz. 95 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Begünstigt ist nur die Übertragung durch den ArbG. Dieser muss Vermögensbeteiligungen an seinem Unternehmen übertragen. Mit Wirkung ab 01.01.2024 ist allerdings auch die Übertragung durch einen Gesellschafter des ArbG begünstigt, denn idR gehören die zu übertragenden Vermögensbeteiligungen nicht dem ArbG (der Kapitalgesellschaft), sondern de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Ersatz von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 15 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Grundsätzlich gilt: Einen privaten Telefonanschluss unterhält ein ArbN, wenn dieser auf seinen Namen registriert und er selbst Schuldner der Verbindungsentgelte ist. Das gilt auch dann, wenn der ArbG das Gerät als Sachbezug übereignet (> Rz 13); anders, wenn sich der ArbG verpflichtet hat, dem ArbN die Aufwendungen für die Benutzung des betr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Unternehmen des Arbeitgebers

Rz. 87 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Vorteil aus der Überlassung von bestimmten Vermögensbeteiligungen (vgl > Rz 16 ff) ist nur dann (teilweise) steuerfrei, wenn es sich um eine Vermögensbeteiligung am Unternehmen des ArbG handelt (> Rz 52). Anders als bei der Steuervergünstigung nach § 19a EStG gilt nach § 3 Nr 39 Satz 3 EStG auch ein Konzernunternehmen iSv § 18 AktG als U...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.2 Einzubeziehende Arbeitnehmer (§ 3 Nummer 39 Satz 2 EStG)

Rz. 13 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nummer 39 Satz 2 EStG ist – unabhängig von der arbeitsrechtlichen Verpflichtung zur Gleichbehandlung – Voraussetzung für die Steuerfreiheit, dass die Vermögensbeteiligung mindestens all jenen Arbeitnehmern (§ 1 LStDV) offensteht, die bei Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhäl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.5 Bestätigung der Höhe des nicht besteuerten Vorteils durch das Betriebsstättenfinanzamt (§ 19a Absatz 5 EStG)

Rz. 52 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Betriebsstättenfinanzamt hat nach der Übertragung einer Vermögensbeteiligung an einen Arbeitnehmer im Rahmen einer gebührenfreien Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) den vom Arbeitgeber nicht besteuerten Vorteil zu bestätigen. Vor der Übertragung einer Vermögensbeteiligung ist keine Wertbestätigung möglich, da sich der Wert bis zur Übertragun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.3 Überlassung der Vermögensbeteiligung durch einen Dritten

Rz. 8 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Arbeitgeber muss nicht Rechtsinhaber der zu überlassenden Vermögensbeteiligung sein, damit die Steuerfreiheit gewährt wird. Die Steuerfreiheit gilt deshalb auch für den geldwerten Vorteil, der bei Überlassung der Vermögensbeteiligung durch einen Dritten entsteht, sofern die Überlassung durch das gegenwärtige Dienstverhältnis veranlasst is...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.6 Nebenkosten und Depotgebühren

Rz. 12 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Kein Arbeitslohn sind die vom Arbeitgeber übernommenen Nebenkosten, die mit der Überlassung von Vermögensbeteiligungen verbunden sind (z. B. Notariatsgebühren, Eintrittsgelder im Zusammenhang mit Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft oder Kosten für Registereintragungen). Ebenfalls kein Arbeitslohn sind vom Arbeitgeber übernommene Depot...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.3.3 Wertminderungen der Vermögensbeteiligung (§ 19a Absatz 4 Satz 4 bis 6 EStG)

Rz. 49 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ist in den in § 19a Absatz 4 Satz 1 EStG genannten Fällen der gemeine Wert der Vermögensbeteiligung abzüglich geleisteter Zuzahlungen des Arbeitnehmers niedriger als der nach § 19a Absatz 1 EStG nicht besteuerte Vorteil, so unterliegt nur der zu diesem Zeitpunkt anzusetzende gemeine Wert der Vermögensbeteiligung abzüglich geleisteter Zuzahlu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.2 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rz. 4 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vermögensbeteiligungen, deren Überlassung nach § 3 Nummer 39 EStG steuerfrei ist, sind in § 3 Nummer 39 Satz 1 EStG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b, f bis l und Absatz 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Weitere Informationen zu den begünstigten Vermögensbeteiligungen finden sic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.2 Altersteilzeitarbeitsverhältnisse

Rn 12 Ebenso findet § 113 grundsätzlich auch auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse Anwendung. Denn bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis handelt es sich lediglich um eine Sonderform des befristeten Arbeitsverhältnisses.[30] Rn 13 Die Kündigungserleichterungen des § 113 gelten dabei auch für den Fall, dass mit dem Arbeitnehmer Blockaltersteilzeit vereinbart worden ist, sow...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 15 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Urlaub [Rdn 186]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 187 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul E – Pfändung von Arbeitseinkommen

Rz. 209 Das Arbeitseinkommen stellt in der Praxis die Haupterwerbsgrundlage des Schuldners dar, sofern er nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Hieraus muss er dann auch regelmäßig seine Verbindlichkeiten bedienen. Tipp Das Arbeitsverhältnis – und zwar sowohl das versicherungspflichtige als auch die geringfügige Beschäftigung – ist in der Vermögensauskunft nach §§ 802c, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.1 Allgemeines

Rz. 30 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Vermögensbeteiligungen bei Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen – KMU – (siehe Rn. 42) erfolgt nach § 19a Absatz 4 Satz 1 EStG erst zu einem späteren Zeitpunkt, i. d. R. bei Veräußerung oder unentgeltlicher Übertragung, spätestens jedoch nach 15 Jahren oder bei der Beendig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Möblierte Räume

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mietet der > Arbeitnehmer ein möbliertes Zimmer oder ein möbliertes Apartment/Wohnung, gehören die Aufwendungen nur bei Auswärtstätigkeit (> Reisekosten Rz 110 ff) und > Doppelte Haushaltsführung Rz 135 ff (ergänzend dazu > Einrichtung) zu den > Werbungskosten. Zum dann möglichen Ersatz der Aufwendungen durch den ArbG > Auslösungen bei privaten Arb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 "Schwacher" vorläufiger Insolvenzverwalter

Rn 29 Demgegenüber behält der Schuldner seine Arbeitgeberstellung, wenn das Insolvenzgericht seine Verfügungsbefugnis gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Alt. lediglich unter einen Zustimmungsvorbehalt gestellt und die Arbeitgeberfunktion nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat.[60] In diesem Fall bleibt der Arbeitgeber kündigungsbefugt, allerdings benötigt er für eine wirksame ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die finanziellen Aspekt... / I. Formen des Rechtsschutzes

Rz. 4 Rechtsschutzversicherungen bieten u.a. folgende Formen des Rechtsschutzes an: Rz. 5 Abgedeckt w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.3.2 Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 19a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 EStG)

Rz. 47 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ein durch den Betriebsübergang nach § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches bedingter Arbeitgeberwechsel führt zu keiner Beendigung, sondern zur Fortsetzung des bisherigen Dienstverhältnisses (BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 – XI R 85/96 –, BStBl II S. 666). Rz. 48 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Übernimmt der bisherige Arbeitgeber bei Beendigung des Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Personalüberlassung (Satz 2)

[2] Eine natürliche Person gehört auch dann zum eigenen Personal des Unternehmens, wenn ein anderes Unternehmen sich vertraglich verpflichtet hat, die natürliche Person dem Unternehmen als Personal zu überlassen und sich die Verpflichtung auf die Überlassung beschränkt. Rz. 2942 [Autor/Stand] Überlassenes Personal als eigenes Personal i.S.d. § 2 Abs. 4 BsGaV. Personal eines...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VI. Inhalt des Vermögensverzeichnisses

Rz. 73 Zu Beginn des Termins belehrt der Gerichtsvollzieher den Schuldner nach § 802f Abs. 3 ZPO eingehend über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und weist auf die Strafvorschriften der §§ 156 und 161 StGB hin. Der Gerichtsvollzieher errichtet gemäß § 802f Abs. 5 ZPO selbst eine Aufstellung mit den nach § 802c Abs. 1 und 2 ZPO erforderlichen Angaben als elekt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mietwagen

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mietet der > Arbeitnehmer am Zielort einer Dienstreise einen Mietwagen zur beruflichen Nutzung, führt das im Allgemeinen zu Reisenebenkosten (> Reisekosten Rz 125), die der > Arbeitgeber steuerfrei ersetzen kann (vgl § 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 20, 21). Benutzt der ArbN einen Mietwagen für den Weg zur Arbeit, ka...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.4 Ermittlung des steuerfreien geldwerten Vorteils

Rz. 22 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der geldwerte Vorteil ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Wert der Vermögensbeteiligung und dem Preis, zu dem die Vermögensbeteiligung dem Arbeitnehmer überlassen wird. Der Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Überlassung und der Zeitpunkt des Angebots an die Arbeitnehmer sind nicht maßgeblich. Bei einer Verbilligung ist es unerh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn 4 § 113 gilt seit dem 01.10.1996 für alle zu diesem Zeitpunkt noch nicht förmlich beendeten und alle neu eröffneten Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren (Art. 6 ArbRBeschFG[13]). Rn 5 Wie sich dem Wortlaut ("Insolvenzverwalter") sowie der systematischen Stellung der Vorschrift im zweiten Abschnitt des dritten Teils der InsO entnehmen lässt, ist § 113 erst ab dem Zeitpunkt der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Ständiger Vertreter (Abs. 1)

(1) Diese Verordnung ist sinngemäß auf ständige Vertreter im Sinne des § 13 der Abgabenordnung anzuwenden. Rz. 3801 [Autor/Stand] Sinngemäße Anwendung der BsGaV. Nach § 1 Abs. 5 Satz 5 ist der AOA auch auf ständige Vertreter anzuwenden (Anm. 2887). § 39 Abs. 1 BsGaV sieht ausdrücklich vor, dass die BsGaV sinngemäß für ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO gilt. Die analoge Anw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.6 Aufzeichnungen im Lohnkonto (§ 19a Absatz 6 EStG)

Rz. 55–56 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der nicht besteuerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung der Vermögensbeteiligung und die übrigen Angaben der aufgeschobenen Besteuerung sind vom Arbeitgeber im Lohnkonto aufzuzeichnen. Die im Lohnsteuerabzugsverfahren maßgebliche sechsjährige Aufbewahrungsfrist verlängert sich; sie endet hier nicht vor Ablauf vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / I. Vor der Vollstreckung

Rz. 6 Vor Einleitung konkreter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sollte der Gläubiger auch an andere Möglichkeiten denken, die Anschrift, den Arbeitgeber oder Vermögenswerte des Schuldners zu erfahren. Um sich ein Bild über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners zu machen, kann der Inhalt eines Vermögensverzeichnisses zur Abgabe der Vermögensauskunft zur Hilfe ...mehr