Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / 1. Fragerecht

Rz. 14 Durch das Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17.12.1990 (BGBl I, 2847) ist die Vorschrift über die Mitteilung an den Gläubiger und die Befragung des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher in das Gesetz eingefügt worden (§ 806a ZPO). Die Vorschrift findet in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen Anwendung, auch bei der Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO) o...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Merkantiler Minderwert

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust eines beschädigten Kfz, der auch nach ordnungsgemäßer Reparatur verbleibt, weil es sich nunmehr um einen Unfallwagen handelt und potenzielle Käufer wegen eventuell verborgener Mängel nur einen geringeren Kaufpreis zahlen würden. Bei diesem Verlust handelt es sich nicht um > Werbungskosten Rz 46 (> Kraft...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Dienstberechtigung des Insolvenzschuldners

Rn 22 § 113 regelt die Kündigung eines Dienstverhältnisses, bei dem der Insolvenzschuldner der Dienstberechtigte, d.h. der Arbeitgeber, ist. Keine Anwendung findet die Regelung, wenn der Arbeitnehmer Insolvenzschuldner ist.[42]mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 10 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, A – Z [Rdn 108]

Rdn 109 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 110 1. Für ein Verwerfungsurteil ist außer dem Umstand, dass u.a. für den ausgebliebenen, aber ordnungsgemäß geladenen Angeklagten (→ Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines, Teil A Rdn 1591 ff.) auch ein Verteidiger mit Vertretungsvollmacht (→ Berufung,...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (Pauschalen Ausland)

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 5 – S 2353/14/10002 vom 24. Oktober 2014 (BStBl 2014 I, 1412) Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Tabelle für den steuerfreien Arbeitgeber-Ersatz von Aufwendungen bei Auslands-Dienstreisen und anderen Auswärtstätigkeiten sowie eine doppelte Haushaltsführung im Ausland (für 2014 bis 2024) [1] Spalten 1 bis 2: Aufwendungen für Verpflegung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Veränderungen beim steuerlichen Einlagekonto und beim Sonderausweis durch den Erwerb, die Weiterveräußerung oder die Einziehung eigener Anteile

Ausgewählte Literaturhinweise: Breuninger, Zur Rechtsnatur eigener Anteile und ihre ertragstliche Bedeutung, DStZ 1991, 420; Fingerhut/Schröder, Die Einziehung eines GmbH-Anteils und Probleme in der Praxis, BB 1997, 1805; Klingberg, Der Aktienrückkauf nach dem KonTraG aus bilanzieller und stlicher Sicht, BB 1998, 1575; Schmid, Eigene Aktien nach der Neuregelung durch das KonTraG...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Stammdaten zum Schuldner

Rz. 21 Zunächst sind Grundangaben zum Schuldner zu machen, die sich auf dessen Namen und seine postalische Anschrift beziehen. Die 2. ÄndVO hat hier keine Abweichungen mit Ausnahme des Umstands erbracht, dass der graue Hintergrund der Texteingabefelder entfallen ist. Aktuelles Formular: Neues Formular: Die Angaben befinden sich außerhalb eines Rahmens und sind deshalb einerseit...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.6 Zufluss, kein negativer Arbeitslohn

Rz. 25 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach den allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen. Zeitpunkt des Zuflusses ist der Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Vermögensbeteiligung (BFH- Urteil vom 23. Juni 2005 – VI R 10/03 –, BStBl II S. 770). Bei Aktien ist dies der Zeit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitunternehmer

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ist ein > Arbeitnehmer mit seinem > Arbeitgeber nicht nur durch einen Arbeits- oder Dienstvertrag, sondern auch gesellschaftsrechtlich verbunden, muss geprüft werden, ob er als Mitunternehmer anzusehen ist, mit der Folge, dass seine > Einkünfte steuerlich nicht mehr als > Arbeitslohn, sondern – je nach Betätigung der Gesellschaft – als solche aus L...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Merkblätter

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Übergang zum elektronischen Verfahren (> Elektronische Kommunikation) sind frühere Anleitungen wie die ‚Lohnsteuerfibel’ für > Arbeitnehmer oder für die > Steuererklärung zunehmend durch Informationen der FinVerw im > Internet (zB bei www.elster.de) ersetzt worden. Zum Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht auf Lizenzen und Honora...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 11. Antrag auf öffentliche Zustellung

Rz. 207 Eine Zustellung kann gemäß § 185 ZPO durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wennmehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Hilfsvollstreckung

Rz. 186 Papiere, die nur eine Forderung beweisen, aber nicht Träger des Rechts selbst sind, z.B.: sind nicht Wertp...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 73 Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge [Rdn 1075]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 78 Sehr viel wichtiger als die Auskünfte nach Modul M zum Aufenthalt des Schuldners sind die Auskünfte nach Modul N über Einkommen und Vermögen des Schuldners. Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Ger...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 3. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm nach französischem Recht (FCPE)

Rz. 58 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (siehe u. a. BFH-Urteil vom 23. Juni 2005 – VI R 124/99 –, BStBl II S. 766, zu den Wandelschuldverschreibungen) führt das Innehaben von Ansprüchen oder Rechten des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber im Regelfall noch nicht zum Lohnzufluss. Der Zufluss ist erst mit der Erfüllung des Anspruchs (der Ge...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XI. Modul I – Forderungen und sonstige Rechte gegenüber Bausparkassen

Rz. 215 Unterhält der Schuldner mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag, so hat er einerseits einen Anspruch auf Auszahlung seiner Sparbeiträge samt den vertraglich vereinbarten Zinsen als auch andererseits auf das vereinbarte Bauspardarlehen. Tipp Dies ist nicht selten auf Lohnabrechnungen zu erkennen, weil ein monatlicher Sparbetrag unmittelbar vom Arbeitgeber abgeführt...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / dd) Entsendete Pflichtversicherte und Beamte, denen eine Tätigkeit im Ausland zugewiesen wurde

Rz. 12 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, die von ihrem Arbeitgeber entsendet werden, ergibt sich die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis unmittelbar aus § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG. Rz. 13 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Beamte, denen im dienstlichen oder öffentlichen Interesse vorübergehend ein...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.2 Außerordentliche Kündigungen

Rn 24 Außerordentlich fristlose Kündigungen unterfallen demgegenüber nicht den Vorgaben des § 113. Gleichwohl bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt. Die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist dabei auch durch den Insolvenzverwalter zu beachten. Dies gilt selbst dann, wenn der Arb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mittelbares Arbeitsverhältnis

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat grundsätzlich die Dienste selbst ("in Person") zu erbringen (vgl § 613 BGB). Das Arbeitsrecht kennt darüber hinaus das mittelbare Arbeitsverhältnis. Stellt ein ArbN (N) ausnahmsweise seinerseits mit Wissen seines ArbG (G) eine andere Person (Hilfskraft) an, um die dem ArbG geschuldeten Dienste zu erbringen, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesamtschuldner

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei einer Gesamtschuldnerschaft schulden mehrere Personen eine Leistung, wobei jede Partei für sich die gesamte Leistung zu erbringen hat, der Gläubiger diese jedoch nur einmal einfordern kann. Der Gläubiger hat dabei das Wahlrecht die Leistungspflicht in beliebiger Höhe bei den jeweiligen Parteien zu erwirken. Bis zur vollständigen Begleichung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 96 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 1a Abs 3 KStG regelt die Rechtsfolgen der Option für die Gesellschafterebene: § 1a Abs 3 S 1 KStG enthält die Regelung zur Behandlung der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft: Diese gilt für die Besteuerung nach dem Einkommen als Beteiligung eines nicht phG an einer Kap-Ges. Hierzu s Tz 97ff. § 1a Abs 3 S 2 bis 4 KStG regeln die Behan...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 100 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen [Rdn 1555]

Rdn 1556 Literaturhinweise: Allgaier, Postalische Briefverzögerung im Rechtsverkehr – Rechtliche Bedeutung der Brieflaufzeiten, JurBüro 2012, 396 Hillenbrand, Zustellungsfehler im Strafverfahren – Retter in der (Verteidiger-)Not, ZAP F 22, S. 921 s.a. die Hinw. bei → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1521. Rdn 1557 1. Nach § 44 Abs. 1 ist auf Antrag...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Insolvenzeröffnung

Rn 5 § 125 gilt erst von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 27 InsO) an. Nicht anwendbar ist die Vorschrift auf Interessenausgleichsvereinbarungen mit Namensliste, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen wurden, auch wenn dem Interessenausgleich ein vorläufiger Insolvenzverwalter zustimmt.[12] Allerdings unterfällt auch ein zwische...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.2 Befristete und auflösend bedingt geschlossene Arbeitsverträge

Rn 35 Als vertragliche Kündigungsbegrenzung gilt auch die Vorgabe in § 15 Abs. 3 TzBfG, wonach ein befristetes Arbeitsverhältnis nur dann der ordentlichen Kündigung unterliegt, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Für befristete Arbeitsverhältnisse gilt das Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters somit auch dann, wenn sich der Arbeitge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3.1 Umsätze, Löhne und Gehälter iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 160 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zu den Umsätzen iSd § 9 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Buchst b KStG zählen nicht nur die stpfl, sondern auch die stfreien und nicht stbaren Umsätze (s Urt des BFH v 04.02.1970, BStBl II 1970, 349 und v 04.12.1996, BStBl II 1997, 327; s H 10b.3 "Umsätze" EStH 2022). Bzgl des Begriffs der "Löhne und Gehälter" soll an den hr-lichen Begriff iSd § 275 Abs ...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / III. Drittauskünfte

Rz. 165 Im Einzelnen kann der Gerichtsvollzieher nach § 802l Abs. 1 S. 1 ZPO:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Freistellung von Arbeitnehmern

Rn 57 Wenn der Insolvenzverwalter einzelne Arbeitnehmer bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beschäftigen kann bzw. möchte, muss er sie von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellen. Der Arbeitnehmer wird im Insolvenzfall nicht "automatisch" von seiner Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung befreit.[135] Erforderlich ist vielmehr, dass der Inso...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitteilung an das Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die > Ermittlungspflicht des Finanzamts stützt sich nicht nur auf die > Mitwirkungspflichten für > Beteiligte, sondern auch auf Anzeigen und Mitteilungen Dritter. Im modernen Arbeitsprozess bedient sich die FinVerw eines Netzwerks iRd > Elektronische Kommunikation Rz 6, 7 sowie der > Auskunftspflicht. Zu weiteren Hinweisen > Anzeigepflichten ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitwirkungspflichten

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Besteuerungssystem geht vom Untersuchungsgrundsatz des § 88 AO (> Ermittlungspflicht des Finanzamts) aus. Dazu dienen auch Mitteilungspflichten Dritter (> Mitteilung an das Finanzamt, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 165 ff). IdR hat aber zunächst einmal der Stpfl dem FA seine Besteuerungsgrundlagen selbst zu erklären. Sie müssen vollst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs 1 Nr 3 KStG)

Tz. 37 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 VVaG sind Vereine, deren Mitglieder sich in nicht geschlossener Zahl zu einer vom Vorstand des Vereins geleiteten, auf die Dauer berechneten Gegenseitigkeitsversicherung derart verbinden, dass die dem einzelnen Mitglied aus einem bestimmten Ereignis erwachsenden Schäden in Höhe einer festgesetzten Summe aus den Mitteln ersetzt werden, die vo...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IX. Anpassung von Text und Texteingabefeldern innerhalb von Rahmen

Rz. 43 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ZVFV ist es zulässig, den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder, der sich innerhalb von Rahmen befindet, insgesamt oder teilweise mehrfach zu verwenden oder teilweise wegzulassen oder auch insgesamt einschließlich des dazugehörigen Rahmens und der insoweit betroffenen Modulbezeichnung wegzulassen. Es handelt sich, bezogen auf di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Adressat des Vollstreckungsauftrags

Rz. 20 Adressat ist grundsätzlich der zuständige Gerichtsvollzieher, der allerdings in der Praxis häufig nur über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts bestimmt werden kann. Maßgeblich ist der Gerichtsvollzieher, in dessen Bezirk die erste beauftragte Vollstreckung/Amtshandlung durch den Gerichtsvollzieher stattfinden soll. Anders als nach der GVFV 2015 wird...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul M – Herausgabeanordnungen

Rz. 223 Modul M nimmt die Herausgabeanordnungen im Kontext der Forderungspfändung auf. Dabei ist die Herausgabeanordnung bei der gleichzeitigen Pfändung gegenüber mehreren Schuldnern dem jeweiligen Schuldner nach Maßgabe der Bezeichnung in Modul B zuzuordnen. Aktuelles Formular: Die 2. ÄndVO hat eine Ergänzung am Ende der bisherigen Auflistung um die Bescheinigung nach § 903 Z...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Georgien

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Georgien (Hauptstadt: Tiflis; Amtssprache: Georgisch, regional Abchasisch) ist ein eurasischer Staat in Transkaukasien, östlich des Schwarzen Meeres und südlich des Großen Kaukasus. Im Norden grenzt er an > Russland, im Osten an > Aserbaidschan und im Süden an die > Türkei und > Armenien. Die Landesteile Abchasien und Südossetien haben sich v...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.6.3 Ausnahme: Bedienenstatbestand (Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a)

Rz. 203 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a AStG liegen keine aktiven Dienstleistungen vor, soweit "die ausländische Gesellschaft für die Dienstleistung sich eines Steuerpflichtigen, der gem. § 7 an ihr beteiligt ist, oder einer einem solchen Steuerpflichtigen i. S. v. § 1 Abs. 2 AStG nahestehenden Person bedient, die mit ihren Einkünften aus der von ihr beigetragenen Leistung i...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Sonderausgabenabzug

Rz. 91 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Neben der Zulageförderung nach Abschnitt XI EStG können die zum begünstigten Personenkreis gehörenden Steuerpflichtigen ihre Altersvorsorgebeiträge (vgl. Rn. 31 bis 44) bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben geltend machen (§ 10a Abs. 1 EStG). Bei Ehegatten/Lebenspartnern, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranla...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Einholung weiterer Auskünfte

Rz. 69 Zugängliche Informationsquellen sollten, soweit sich daraus relevante Auskünfte ergeben können, in Anspruch genommen werden. Rz. 70 Beim Amtsgericht wird das Handelsregister, das Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie das Vereinsregister geführt. In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit, in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen, soweit ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul D – Der oder die Drittschuldner

Rz. 203 In Modul D sind der oder die Drittschuldner zu bezeichnen, bei denen die Forderungen gepfändet werden. Dabei sind die Angaben von bis zu drei Drittschuldnern vorgegeben, während weitere Drittschuldner durch das Duplizieren des Rahmens oder durch Beifügung einer dann im Antrag nach Anlage 4 ZVFV zu benennenden weiteren Anlage aufgeführt werden können. Hinweis Die Pfänd...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 3. Beispiele

Rz. 340 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Beispiel 1: Im Rahmen einer externen Teilung zahlt das Versicherungsunternehmen X, bei dem der Arbeitnehmerehegatte A eine betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung (Kapitalversicherung mit Sparanteil) aufgebaut hat, den vom Familiengericht festgesetzten Ausgleichswert an das Versicherungsunternehmen Y zugunsten von Ehegatt...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul F – Forderungen aus Sozialleistungen

Rz. 210 Wer über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt, erhält meist Sozialleistungen. Auch diese können unter der Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen des § 54 SGB I pfändbar sein. Modul F erfasst wahlweise die Pfändung gegenüber der Agentur für Arbeit, Versicherungsträgern oder Versorgungseinrichtungen. Auch wenn hier isoliert betrachtet regelmäßig kein Pfändungserfol...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.3.1 Allgemeines (§ 19a Absatz 4 Satz 1 EStG)

Rz. 43 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Vorteile, die im Kalenderjahr der Übertragung der Vermögensbeteiligung nicht besteuert wurden, werden erst in einem späteren Zeitpunkt aufgeschoben besteuert. § 19a Absatz 4 Satz 1 EStG regelt abschließend den Besteuerungszeitpunkt (siehe Rn. 30). Tritt einer der dort genannten Fälle ein, so unterliegen bisher nicht besteuerte Vorteile zu di...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnungsvermutung (Satz 1)

(1) [1] Eine Personalfunktion ist der Betriebsstätte zuzuordnen, in der die Personalfunktion ausgeübt wird. Rz. 3013 [Autor/Stand] Grundregelung. Eine Personalfunktion ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BsGaV grundsätzlich derjenigen Betriebsstätte zuzuordnen, in der sie ausgeübt wird. Ausübung ist dabei so zu verstehen, dass sich der die Personalfunktion ausübende Mitarbeiter ph...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Das Wesentliche für die Praxis in Kürze

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.1.2 Begünstigte Vermögensbeteiligungen (§ 19a Absatz 1 Satz 1 und 2 EStG)

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Rn. 4 bis 7 gelten in der Regel entsprechend. Rz. 34 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine sog. Konzernregelung enthält § 19a EStG – anders als § 3 Nummer 39 EStG (dort Satz 3) – nicht (siehe Rn. 5 Satz 2). Vermögenbeteiligungen an anderen Unternehmen desselben Konzerns i. S. d. § 18 AktG gelten damit nicht als Vermögensbeteiligungen an dem Unt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Inhalt der Norm

Rn 3 Im Einzelnen ermöglicht es § 125 dem Betriebsrat und dem Insolvenzverwalter, gemeinsam den Kündigungsschutz einzelner Beschäftigter zu reduzieren, jedoch nur im Falle einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG.[7] Der Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers bei der Sozialauswahl (§ 1 KSchG) wird zugunsten einer vom Insolvenzverwalter und Betriebsrat vereinbarten betrieblic...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.1 Begünstigter Personenkreis

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nummer 39 EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (siehe § 1 EStG), die in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen (siehe § 1 Absatz 1 und 2 der LohnsteuerDurchführungsverordnung – LStDV –) stehen. Bei dem Dienstverhältnis kann es sich sowohl um ein Hauptarbeit...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.5 Keine Steuerfreiheit von Geldleistungen

Rz. 11 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Steuerfreiheit gilt nur für den geldwerten Vorteil, den der Arbeitnehmer durch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Vermögensbeteiligung erhält. Deshalb sind nicht steuerfrei Geldleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur Begründung oder zum Erwerb der Vermögensbeteiligung und mit dem Arbeitnehmer vereinbarte vermög...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2 Freistellung bei fehlender Freistellungsvereinbarung

Rn 60 Falls eine Freistellungsbefugnis vertraglich nicht bzw. nicht rechtswirksam festgelegt worden ist, ist eine Suspendierung der Arbeitspflicht nur bei Vorliegen eines den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers überwiegenden schutzwürdigen Interesses des Arbeitgebers (Insolvenzverwalters) an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers möglich.[149] Im Rahmen der Insolvenz ...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.2 Fördervoraussetzungen (§ 19a Absatz 3 EStG)

Rz. 42 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die vorläufige Nichtbesteuerung nach § 19a Absatz 1 EStG ist nur dann anzuwenden, wenn das Unternehmen des Arbeitgebers bei der Übertragung der Vermögensbeteiligung auf den Arbeitnehmer (maßgeblich ist der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Arbeitnehmers über die Vermögensbeteiligung, siehe Rn. 25) die in § 19a Absatz 3 Satz ...mehr