Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Jansen, SGB VI § 202 Irrtüm... / 2.1.3 Keine Rückforderung der umzudeutenden Pflichtbeiträge

Rz. 4 Voraussetzung für die Umdeutung von zu Unrecht gezahlten Pflichtbeiträgen in freiwillige Beiträge ist u. a., dass die tatsächlich gezahlten Beiträge von denjenigen, die an der Beitragstragung beteiligt gewesen sind, nicht zurückgefordert wurden. Nach der Rechtsprechung des BSG ist die in § 202 Satz 1 geregelte Umdeutung von Pflichtbeiträgen in freiwillige Beiträge nur ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.20 Monatliche Meldungen zur Beitragserhebung (§ 28a Abs. 11)

Rz. 152 Die Vorschrift knüpft an Abs. 10 an und betrifft gleichermaßen den Personenkreis der Beschäftigten, die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht befreit und Mitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind. Für solche Beschäftigten hat der Arbeitgeber der Annahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen monatliche Me...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.8 Fehlende Versicherungsnummer (§ 28a Abs. 3a)

Rz. 108 Die Vorschrift bestimmt das Verfahren für Fälle, in denen programmseitig keine Versicherungsnummer (VSNR) vorliegt. Fehlt es an der für die Meldung erforderlichen VSNR (hierzu § 28a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HS 1), hat der Arbeitgeber oder eine Zahlstelle nach § 202 Abs. 2 SGB V (Meldepflichten bei Versorgungsbezügen) im Verfahren nach Abs. 1 eine Meldung zur Abfrage der V...mehr

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Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4a Seit dem Inkrafttreten der DEVO/DÜVO zum 1.1.1973 (ab 1.1.1999 DEÜV) sind die Arbeitgeber Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags und haben als solche im Zusammenhang mit der Durchführung des Beitragsverfahrens neben ihrer Zahlungspflicht (§§ 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 3 BVV) zahlreiche Meldepflichten gegenüber der Einzugsstelle, Informationspflichten gegenüb...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.2 Voraussetzungen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 44 Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger dürfen die Meldungen seit dem 1.1.2006 nur durch Datenübertragung mittels zugelassener systemgeprüfter Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen übermitteln. Nach § 17 Abs. 1 DEÜV sind die Daten durch https in dem Standard zu übertragen, der in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 95 SGB IV festgelegt ist. Für den E...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.3 Meldung per Datenübertragung

Rz. 52 Die Meldungen erfolgen an die zuständige Annahmestelle (§ 23 Abs. 1 DEÜV). Sofern diese die Annahme der Daten beeinträchtigende Mängel feststellt, insbesondere weil die Datensätze unvollständig sind, hat sie die Meldung zurückzuweisen (§ 23 Abs. 2 Satz 1 DEÜV). Der Arbeitgeber, das Rechenzentrum oder die vergleichbare Einrichtung ist über die festgestellten Mängel dur...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 1 Allgemeines

Rz. 15 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit Informationen über beschäftigte Arbeitnehmer. Daher müssen alle Arbeitgeber für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen abgeben, die beispielsweise dazu dienen, die Ansprüche der Beschäftigten auf Leistungen gegenüber den zuständigen Versicher...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.2 Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung (Drittes Kapitel, Dritter Abschnitt, §§ 48 bis 80b)

Rz. 52c Leistungen sind aufgrund des § 22 Abs. 4 Nr. 3 nur nach § 48a (Berufsorientierungspraktikum) § 54a (Einstiegsqualifizierung) und dem Vierten Unterabschnitt (§§ 73 bis 80, Förderung der Berufsausbildung in besonderen Fällen) möglich. Betroffen ist die Förderung der Berufsausbildung besonderer Problemgruppen am Ausbildungsmarkt mit Leistungen an Arbeitgeber und Träger....mehr

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Jansen, SGB IV § 28c Verord... / 2.2.7 Ermächtigung nach Nr. 7 (Unterrichtung des Beschäftigten)

Rz. 20 Hiernach kann der Verordnungsgeber bestimmen, in welcher Form und Frist der Arbeitgeber die Beschäftigten über die Meldungen zu unterrichten hat. Hiermit befasst sich § 25 DEÜV. Zufolge dieser Vorschrift hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten mindestens einmal jährlich bis zum 30.4. eines Jahres für alle im Vorjahr durch Datenübertragung erstatteten Meldungen eine masc...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.7 Meldeinhalt (§ 28a Abs. 3)

Rz. 100 Welche Angaben eine Meldung zu enthalten hat, ergibt sich aus Abs. 3. Die Meldeinhalte sind so gestaltet, dass die notwendigen Informationen für alle beteiligten Versicherungsträger mitgeteilt werden. Die Meldungen enthalten hiernach insbesondere die in Satz 1 unter den Nr. 1 bis 9 und zusätzlich in Satz 2 unter den Nr. 1 bis 4 gelisteten Daten. Das Adverb "insbesond...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.2 Zahlstellenmeldeverfahren und Antragsverfahren (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Die Vorschrift gibt in Variante 1 vor, dass Satz Nr. 3 und 4 auch für das Zahlstellenmeldeverfahren gelten. Im Zahlstellenmeldeverfahren meldet die Zahlstelle der für den Versorgungsempfänger zuständigen Krankenkasse die erstmalige Bewilligung, jede Veränderung sowie die Beendigung eines Versorgungsbezugs (§ 202 Abs. 1 SGB V). Auf dieser Grundlage ermittelt die Kranke...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.9 Einrichtung eines Arbeitgeberkontos (§ 28a Abs. 3b)

Rz. 109 Nach § 28a Abs. 3b Satz 1 haben Arbeitgeber auf elektronische Anforderung einer Einzugsstelle mit der nächsten Entgeltabrechnung die notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos elektronisch zu übermitteln. Das Nähere über die Angaben, die Datensätze und das Verfahren regeln nach § 28a Abs. 3b Satz 2 die Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung un...mehr

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Jansen, SGB VI § 202 Irrtüm... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bezieht sich auf Sachverhalte, in denen Beiträge in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind. Die Voraussetzungen für das Eintreten von Versicherungspflicht ergeben sich für abhängig Beschäftigte aus § 1, für selbständig Tätige aus § 2, für sonstige Versicherte aus § 3 und für Antragspflich...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.21 Versicherte Beschäftigte nach SGB VII (§ 28a Abs. 12)

Rz. 156 Letztendlich erweitert Abs. 12 den Kreis der Beschäftigten, für die eine Meldung abzugeben ist. Hiernach hat der Arbeitgeber auch für ausschließlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherte Beschäftigte mit beitragspflichtigem Entgelt Meldungen nach den Abs. 1 und 3 Satz 2 Nr. 2 (Entgeltmeldungen) abzugeben. Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte ausschließlich au...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.7 Öffentlich geförderte Beschäftigung/Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Rz. 60 Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist sehr umstritten, Gegner und Befürworter tragen ihre Argumente immer wieder und unaufhörlich vor. § 16e enthielt als Ersatz die Förderung von Arbeitsverhältnissen sozusagen als Gegenvorschlag zum sozialen Arbeitsmarkt. Die Vorschrift sollte allerdings auch die Grundlage zur Förderung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvar...mehr

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Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.1.1 Einstandspflicht und Beihilfe (Satz 1)

Rz. 5 Die Verpflichtung zum Aufbau des Deckungskapitals trifft Krankenkassen, die eine direkte Einstandspflicht als Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) für Versorgungszusagen haben. Aufgrund der Beschäftigung von DO-Angestellten (vgl. Komm. zu § 169) betrifft die Vorschrift daher insbesondere Orts- und Innungskrankenkassen. Die Norm gilt nicht f...mehr

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Jansen, SGB VI § 201 Beiträ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind wirksam, wenn die Beitragszahlung zulässig (= Zugehörigkeit des Versicherten zu dem nach §§ 1 bis 4, 8 Abs. 2, 229, 229a versicherten Personenkreis bzw. Berechtigung zur freiwilligen Versicherung gemäß §§ 7, 204 bis 207, 232, 282 bis 285), fristgerecht (= Einhaltung der Verjährungsfrist bei Zahlung von Pflichtbeiträgen ge...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.1 Grundlagen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 33 Grundlage für das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Einzugsstellen sind neben § 28a SGB IV und der DEÜV die Gemeinsamen Grundsätze, Gemeinsame Rundschreiben und Verlautbarungen. Ermächtigungsgrundlage für die DEÜV ist § 28c Nr. 4 SGB IV. Ermächtigungsnorm für die Gemeinsame Rundschreiben, Grundsätze und Verlautbarungen ist § 28b SGB IV. Rz. 34 Die vom GKV-Spitze...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.8.3 Höhe der Prämienzahlung (Satz 4, 5)

Rz. 18 Die Prämienzahlung an Mitglieder ist begrenzt (Satz 4). Die Prämienzahlung an Versicherte darf für einen Tarif bis zu 20 % (maximal 600,00 EUR) und für mehrere Tarife 30 % (maximal 900,00 EUR) der im Kalenderjahr vom Mitglied getragenen Beiträge betragen. Es werden nur die vom Mitglied (selbst) getragenen Beiträge berücksichtigt. Die vom Arbeitgeber oder Dritten getragen...mehr

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Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Kontenergänzungen (Abs. 1) bei lückenhaften Versicherungskonten, wenn Versicherte glaubhaft machen, dass von ihnen in der nicht gespeicherten Zeit sowohl eine versicherte Beschäftigung ausgeübt worden ist als auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt worden sind. Darüber hinaus lässt A...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.5 Fallmanagement

Rz. 40 Für das Fallmanagement gilt grundsätzlich, dass aktive Leistungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Vorrang vor passiven Leistungen haben, die unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt Priorität vor anderen integrativen Leistungen hat und eine angemessene Beteiligung und Eigenaktivität des Betroffenen eingefordert werden muss. Die Risiko...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.3 Profillagen

Rz. 37h Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten können bestimmten Profillagen zugeordnet werden. Hierauf wird jedoch aufgrund der Weiterentwicklung der unterstützenden IT-Systeme zwischenzeitlich wieder verzichtet. Die grundsätzliche Methodik der Integrationsarbeit wird dadurch nicht verändert. Deshalb sollen die Zusammenhänge hier weiterhin dargestellt bleiben. Der Wechsel...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.8 Integrationsstrategie nach Schlüsselgruppen

Rz. 47 Das System der Betreuungsstufen muss durch ein Strategiekonzept ergänzt werden, das einen konzeptionellen Rahmen für eine systematische Ausrichtung der Integrationsarbeit an den individuellen Bedarfslagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten errichtet. Dabei geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass sich aus dem Profiling in den allermeisten Fällen eine do...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.6 Befreiung vom Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Rz. 59 § 418 (bis 31.3.2012 § 421k) SGB III befreit Arbeitgeber, die mit einem mindestens 55 Jahre alten Arbeitslosen erstmals ein Beschäftigungsverhältnis begründen, von seinem Anteil am Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Dieses finanziell wenig lukrativ erscheinende Instrument kann allenfalls im Zusammenwirken mit anderen Instrumenten eingliederungsfördernd wirken. Der ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.5 Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2)

Rz. 93 Unabhängig von den zuvor erläuterten Anlässen zur Erstattung einer Meldung hat der Arbeitgeber jeden am 31.12. des Vorjahres Beschäftigten nach Abs. 1 mittels Datenübertragung zu melden (Jahresmeldung). Rechtsgrundlage hierfür sind § 28a Abs. 2. Eine schriftliche Meldung ist ausgeschlossen. Diese Vorgabe erweist sich als unvollständig. Zutreffend erweitert § 10 DEÜV d...mehr

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Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Krankenkassen werden verpflichtet, ein Deckungskapital für diejenigen Versorgungszusagen aufzubauen, die eine direkte Einstandspflicht der Krankenkasse als Arbeitgeber vorsehen. Dies muss im Zeitraum vom 1.1.2010 bis zum 31.12.2049 geschehen. Rz. 3 Das Deckungskapital ist grundsätzlich zweckgebunden. Im Insolvenzfall gehört es nicht zur Insolvenzmasse, sondern verbl...mehr

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Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.2 Bereits vorhandene Absicherungen (Abs. 2)

Rz. 14 Mit Abs. 2 wird die Berücksichtigung bereits bestehender Absicherungen geregelt. Soweit Krankenkassen bereits entsprechendes Deckungskapital angesammelt haben, wird dieses mit seinem Wert auf die Höhe des noch offenen Deckungskapitals angerechnet. Rz. 15 Die bereits erfolgte Bildung von Deckungskapital kann auf 3 Wegen erfolgt sein. Satz 1 berücksichtigt, dass Krankenk...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.18 Zusätzliche Angaben für geringfügig Beschäftigte (§ 28a Abs. 9a)

Rz. 147 Für kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 hat der Arbeitgeber bei der Meldung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zusätzlich anzugeben, wie diese für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert sind. Diese Regelung wird im Rahmen eines Berichts der Bundesregierung über die Wirkung der Maßnahme bis Ende des Jahres 2026 evaluiert. Die Vorschrift hat Art. 2 Nr. 2 des Vi...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.4 Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (Drittes Kapitel, Fünfter Abschnitt, §§ 88 bis 94)

Rz. 55d Leistungen an Arbeitgeber werden regelmäßig im Zusammenhang mit der konkreten Eingliederung eines Arbeitsuchenden erbracht. Wichtigstes Instrument ist der Eingliederungszuschuss (§ 88 SGB III) zu den Arbeitsentgelten für Arbeitnehmer mit in der Person verursachten Minderleistungen. Er beträgt bis zu 50 % der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte (bei Behinderten b...mehr

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Jansen, SGB VI § 103 Absich... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 103 bestimmt, dass ein Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder große Witwen-/Witwerrente für die Personen nicht bestehen soll, die die gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine der Voraussetzungen für diese Renten ist, absichtlich herbeigeführt haben. Die Versichertengemeinschaft soll nicht von die...mehr

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Jansen, SGB VI § 202 Irrtüm... / 2.1.1 Irrtümliche Annahme von Versicherungspflicht

Rz. 3 Die Wirksamkeit zur Zahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung setzt u. a. eine Versicherungsberechtigung voraus, die sich im Einzelnen aus §§ 1 bis 4, 229 oder 229a ergibt. Beiträge wurden in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlt, wenn die Voraussetzungen für das Eintreten von Versicherungspflicht (§§ 1 bis 4, 229, 229a) entwed...mehr

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Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2.1 Kontenergänzung (Abs. 1)

Rz. 5 Enthält ein Versicherungskonto für Zeiten der Ausübung einer versicherten Beschäftigung mit tatsächlicher Beitragszahlung keine Daten, so genügt zur Anerkennung der Beschäftigungszeit als Beitragszeit i. S. v. § 55 Abs. 1 nach dem Wortlaut des § 203 Abs. 1 die "Glaubhaftmachung" dieser Tatsachen. Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X ist eine Tatsache als glaubhaft anzusehen, w...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.19 Mitglieder berufsständischer Einrichtungen (§ 28a Abs. 10)

Rz. 148 Die Vorschrift trifft eine spezielle Regelung für den Fall, dass der betreffende Beschäftigte Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist. Das sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellen. Arbeitnehmer, die aufgrund einer gesetzlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.2.1 Meldepflichten (Nr. 1)

Rz. 11 Der Arbeitgeber hat bei versicherungspflichtig Beschäftigten Wehr- oder Zivildienst, einer Wehrübung oder einer gleichgestellten Dienstleistung oder Übung nach §§ 59ff. SG deren Beginn und Ende zu melden (§ 204). Rz. 12 Sonstige Versicherte (ohne arbeitslose Versicherte; z. B. freiwillig Versicherte) erstatten die Meldung über Wehr- oder Zivildienst selbst (§ 204 Abs. 1 Sa...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.4.3 Vermittlungsgrundsätze, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Förderung der Nachholung des Hauptschulabschlusses durch Erwachsene sowie Erwerb von Grundkompetenzen

Rz. 88 Die Verweisung auf § 36 SGB III entspricht der früheren Regelung in Abs. 1 Satz 4. Damit wird uneingeschränkt zum Ausdruck gebracht, dass die Grundsätze der Vermittlung nach § 36 SGB III auch für die Vermittlungsaktivitäten nach dem SGB II gelten. Zu den Einzelheiten vgl. Abschnitt 1. Hat das Jobcenter nicht selbst Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zumindest ange...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.9 Verfahrenshinweise

Rz. 113 Grundsätzlich erfordern auch Eingliederungsleistungen einen Antrag (vgl. § 37 Abs. 1). Keines Antrages bedarf es lediglich bei Leistungen nach § 16h. Allerdings dürfte ein Antrag eines Arbeitsuchenden dann als durch ihn gestellt anzusehen sein, wenn die Eingliederungsleistung in die Eingliederungsvereinbarung (ab 1.7.2023: Kooperationsplan) aufgenommen wurde oder son...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.3 Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für eine schulische Berufsausbildung (Abs. 3)

Rz. 96 Abs. 3 lässt Leistungen für die Anbahnung einer schulischen Berufsausbildung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB III zu. Diese Regelung begrenzt die Förderungsmöglichkeiten an sich auf versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Regelung entspricht der Zielsetzung des SGB II, durch jedwede Erwerbstätigkeit Einkommen zu erzielen und dadur...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.4.2 Stellung der Frau

Rz. 74 § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III stellt ohne ausdrückliche Bezugnahme, aber als Referenzgesetz eine Ergänzung zu § 1 Abs. 1 Satz 4 dar. Durch die Inbezugnahme des § 1 Abs. 1 Satz 4 in § 16 ist letztlich zumindest auch der Geist des § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III handlungsleitend für die Jobcenter. Danach ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip der Ar...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.1 Integrationskonzept

Rz. 35 Die Bundesagentur für Arbeit hat für den Vermittlungsprozess ein arbeitnehmerorientiertes Vermittlungskonzept entworfen, zu dem auch ein 4-Phasen-Modell entwickelt wurde, das zwischenzeitlich flächendeckend eingesetzt wird. Es wurde zwischenzeitlich um die Möglichkeit ergänzt, zur Erhöhung der Nachhaltigkeit einer Integration neu gegründete Beschäftigungsverhältnisse ...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.1 Selbstbehalt (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass sowohl pflicht- als auch freiwillig versicherte Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt; Satz 1). Der Tarif wird aufgrund einer Ermessensentscheidung des Satzungsgebers (z. B. Verwaltungsrat) eingeführt. Eine vollständige Übernah...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.5 Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen

Rz. 56 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wird Abs. 1 Satz 3 aufgehoben. Die Bewilligungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsähigen Leistungsberechtigten mit der Bundesagentur für Arbeit als Rehabilitationsträger wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter sind weiterhin für die Erkennung von Rehab...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.9 Beratung

Rz. 47i Die Beratung der Arbeitsuchenden beruht auf einem fachwissenschaftlich begründetem, organisationsinternem fachlichen Konzept der Bundesagentur für Arbeit, in dem Merkmale und Methoden professioneller Beratung durch die Agenturen für Arbeit im Rechtskreis der Arbeitsförderung und die gemeinsamen Einrichtungen im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschr...mehr

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Jansen, SGB VI § 202 Irrtüm... / 2.2 Zahlung von freiwilligen Beiträgen nach Beanstandung von Pflichtbeiträgen (Satz 2)

Rz. 6 Für Zeiten, in denen Beiträge in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlt wurden und die deshalb beanstandet worden sind (vgl. Komm. zu Rz. 3 und 3a), können gemäß § 202 Satz 2 und 3 nach Bestandskraft des Beanstandungsbescheides freiwillige Beiträge gezahlt werden, wenn die zu Unrecht gezahlten Pflichtbeiträge noch erstattungsfähig sind (Umkehrschluss ...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.2 Weitere arbeitsmarktbezogene Aktivitäten

Rz. 108 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind aus dem arbeitsmarktpolitischen Instrumentarium des SGB II durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ab 1.1.2009 gestrichen worden. Sie waren in besonderer Weise dazu geeignet, aus Sicht der Arbeitsuchenden eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen und Arbeitsentgelt zu verdienen. Unter Arbeitslosen un...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.1 Gesetzlicher Auftrag, Organisation und Zuständigkeit

Rz. 30 Beratung und Vermittlung als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit haben sich an der Intention des SGB II zu orientieren, gleichzeitig individuellere Hilfestellung für die Arbeitsuchenden und eine stärkere Forderung nach Selbsthilfe (Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit) zu realisieren. Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung sind Pflichtaufgaben nach dem SGB II. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28c Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundlagen für das gemeinsame Meldeverfahren in der Sozialversicherung sind §§ 28a bis 28c SGB IV, die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) v. 10.2.1998 (BGBl. I S. 343) i. d. F. der Bekanntmachung v. 23.1.2006 (BGBl. I S. 152), zuletzt geändert durch Art. 28 des Gesetzes v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759), sowie die zu § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 201 Beiträ... / 2.1 Fehlversicherungen

Rz. 6 Eine sog. Fehlversicherung liegt vor, wenn Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht an den nach §§ 126 bis 137, 273, 273a für die Durchführung der Versicherung sachlich und örtlich zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind. Aufgrund des in § 219 Abs. 1 geregelten Finanzverbunds gelten fehlgezahlte Bei...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.10 Dienstleistungen

Rz. 48 Zu den Leistungen im Zusammenhang mit dem Vermittlungsangebot (Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 35 SGB III) gehören insbesondere: Berufsberatung (vgl. § 30 SGB III), mit Weiterbildungsberatung, ggf. auch als Teil einer Lebensbegleitenden Berufsberatung, Eignungsfeststellung (vgl. § 32 SGB III), Berufsorientierung (vgl. §§ 33, 48 SGB III) und Arbeitsmarktberatung einschließlich Qu...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.2 Maßgaben des Abs. 2 für Eingliederungsleistungen

Rz. 91 Abs. 2 Satz 1 bestimmt für die Leistungen zur Eingliederung, die nach Abs. 1 gewährt werden können, aber im SGB III geregelt sind, dass grundsätzlich die dort bestimmten Voraussetzungen auch für die Leistungserbringung nach dem SGB II gelten. Die Regelung entspricht dem früheren Abs. 1a. Dabei werden mit Ausnahme der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung (Vermittlungsan...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.3 Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 38 Der Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit ist zum 1.1.2013 entfallen. Ab demselben Zeitpunkt beteiligt sich der Bund nicht mehr an den Kosten der Arbeitsförderung. In der Gesetzesbegründung wurde ausgeführt, dass durch den Wegfall des Eingliederungsbeitrags und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung die Finanzbeziehungen zwischen de...mehr