Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.1 Sicherung eines Darlehens

Darlehen werden Arbeitnehmern zu den verschiedensten Zwecken gewährt: zum Erwerb von Grundbesitz[1], zur Anschaffung beweglicher Sachen, zur Ablösung einer hochverzinslichen Hypothek oder zur Tilgung sonstiger Verbindlichkeiten, zur Unterstützung von Familienangehörigen und dgl. mehr. Die diesbezügliche Sicherheitsleistung schützt den Arbeitgeber als Gläubiger des darlehensw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 6.2 Pfandrecht an Rechten (insbesondere Forderungen)

Gegenstand eines Pfandrechts (s. bereits Abschn. 5.2) kann auch ein Recht und damit jede übertragbare Forderung sein (§ 1273 Abs. 1 BGB). Die Bestellung des Pfandrechts an einem Recht erfolgt nach den für die Übertragung des Rechts geltenden Vorschriften (§ 1274 Abs. 1 Satz 1 BGB). Jedoch ist die Verpfändung einer Forderung, zu deren Übertragung ein Abtretungsvertrag (§§ 398...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pauschalierung der Einkomme... / 1.8 Unterrichtung des Zuwendungsempfängers

Der zuwendende Steuerpflichtige wird durch § 37b Abs. 3 EStG verpflichtet, den Empfänger über die Pauschalierung zu unterrichten. Die Unterrichtung kann nach der Gesetzesbegründung in einfachster, sachgerechter Weise erfolgen. Welche Anforderungen an die Unterrichtung zu stellen sind, soll sich nach dem Empfängerkreis richten. Bei eigenen Arbeitnehmern soll ein Aushang am "S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 7 Ausblick: Geschlechtsübergreifende Anpassung?

Eine geschlechterbezogene Vergütungsbenachteiligung kann letztlich auf eine geschlechterübergreifende Anpassung insgesamt hinauslaufen: Denn, wenn es einen Angehörigen des begünstigten Geschlechts im Unternehmen gibt, der genauso wenig wie der klagende Angehörige des benachteiligten Geschlechts verdient, könnte dieser seinerseits eine Erhöhung geltend machen. Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Arbeitslohn... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der im EStG nicht definierte Begriff Arbeitslohn wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung weit ausgelegt. Er entspricht im Grundsatz, jedoch nicht in allen Einz...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 4 Arbeitnehmer trägt einen Teil der Kfz-Kosten selbst

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Pkws ein Entgelt, mindern diese Zahlungen den Nutzungswert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Nutzungswert pauschal oder nach den tatsächlichen Kosten ermittelt wird.[1] Trägt der Arbeitnehmer einen Teil der laufenden Aufwendungen, z. B. die Kosten für Benzin oder Garage, darf der pauschale Nutzungswert ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 12 Abschließender Hinweis

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, muss er den geldwerten Vorteil für die private Nutzung als Arbeitslohn erfassen. Dabei sind entweder die anteiligen tatsächlichen Kfz-Kosten oder pro Monat 1 % des inländischen Bruttolistenpreises zuzüglich Sonderausstattung im Zeitpunkt der Erstzulassung ansetzen. Neben der Nutzung zu pr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / Kongresse

Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fachkongress können – soweit sie nicht vom Arbeitgeber übernommen werden – als Fortbildungskosten beim Mitarbeiter abziehbar sein, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht.[1] Wenn die Fortbildungsveranstaltung nicht ausschließlich oder fast ausschließlich beruflich veranlasst ist, z. B. während der Saison in eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 2.1 Entgelt

Da sachlicher Anknüpfungspunkt der Ungleichbehandlung die Entgeltgleichheit ist[1], muss die Ungleichbehandlung in dem Bezug einer unterschiedlichen Vergütung liegen. Unter Entgelt sind alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen zu verstehen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 10.2 Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Lohnsteuer

Nach R 8.1 Abs. 9 LStR kann der Arbeitgeber den privaten Nutzungswert mit monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises zuzüglich Sonderausstattung im Zeitpunkt der Erstzulassung ansetzen. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden zusätzlich 0,03 % vom inländischen Bruttolistenpreis je Entfernungskilometer angesetzt. Wird die private Nutzung mithilfe der mit ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 6 Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten mithilfe eines Fahrtenbuchs

Anstelle des pauschalen Nutzungswerts können die Kosten, die auf Privatfahrten entfallen, mit den tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden. Diese Variante setzt voraus, dass die tatsächlichen Kraftfahrzeugkosten (Gesamtkosten), die auf diesen Firmenwagen entfallen, nachgewiesen werden. Mithilfe eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs können dann die privaten und die di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 2.1 Grundsätze

Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beträgt der sog. Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 EUR.[1] Das BVerfG sieht in dem möglichen Zusammentreffen des Arbeitnehmer-Pauschbetrags mit steuerfreiem oder pauschal versteuertem Werbungskostenersatz durch den Arbeitgeber – z. B. nach § 3 Nr. 16 EStG, § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG – keinen Verfassungsverstoß.[2] Der Arbeitnehmer-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pauschalierung der Einkomme... / 1.5 Pauschalierungshöchstgrenzen

Um bei hohen Sachzuwendungen eine Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz des Empfängers der Zuwendung zu gewährleisten, wird die Pauschalierungsmöglichkeit ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr den Betrag von 10.000 EUR übersteigen oder die Einzelzuwendung 10.000 EUR übersteigt. Praxis-Beispiel Prüfung der Pauschalierungshöchstgrenzen Der Z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pauschalierung der Einkomme... / 1.4 Bemessungsgrundlage und Höhe des Steuersatzes

Als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der geldwerten Vorteile wird abweichend von § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG auf die tatsächlichen Kosten des Zuwendenden einschließlich Umsatzsteuer abgestellt. Der Bruttobetrag kann aus Vereinfachungsgründen mit dem Faktor 1,19 aus dem Nettobetrag hochgerechnet werden. In die Bemessungsgrundlage sind alle tatsächlich angefallenen Aufwendun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 3.1 Grundsätzliche Anforderungen

Auch Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass für sie die Steuerbelastung möglichst gering ist.[1] Ein Ehegattenarbeitsvertrag wird steuerlich jedoch nur anerkannt, wenn er ernsthaft gewollt, klar und eindeutig vereinbart ist, inhaltlich dem entspricht, was unter Fremden üblich ist, tatsächlich wie vereinbart und unter Fremden üblic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.4 Tauglichkeit einer Sicherheit

Die Art der Sicherung bestimmt sich zunächst danach, welche Sicherheit der Arbeitnehmer anbieten kann. Entscheidend ist, welche eigenen Vermögenswerte der Arbeitnehmer als Sicherheitsleistung zur Verfügung stellt oder ob er die Gewährung einer Sicherheit durch einen Dritten anbieten kann. Der Sicherungswert richtet sich sodann danach, ob die in Aussicht gestellte Sicherheit g...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Novellierung der Gefahrstof... / 8 § 10: Erstellung des Maßnahmenplans

Die Forderung bzgl. der Erstellung des Maßnahmenplans ist auch schon in der aktuell gültigen Gefahrstoffverordnung enthalten. Im aktualisierten Referentenentwurf vom 17.06.2024 findet sich der Maßnahmenplan nicht mehr in § 10 Abs. 6, sondern in Abs. 5 zusammen mit einer Konkretisierung, welche Angaben der Maßnahmenplan enthalten muss – siehe Tab. 14.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.5.2 Gemischte Veranlassung

Die Rechtsprechung hält auch die Aufteilung von gemischt veranlassten Sachleistungen in steuerpflichtigen Arbeitslohn und steuerfreie Zuwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse für zulässig.[1] Für die Aufteilung sind zunächst die Kostenbestandteile abzutrennen, die sich leicht und eindeutig dem betriebsfunktionalen Bereich und dem Bereich, der sich als geld...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / 3.2 Bildungsmaßnahmen im Rahmen oder als Ausfluss des Dienstverhältnisses

Bei Reisen im Rahmen oder als Ausfluss eines konkreten Dienstverhältnisses sind die Fahrtkosten nach den Grundsätzen für Auswärtstätigkeiten zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend eine außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte im Betrieb des Arbeitgebers gelegene Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte aufsucht.[1] Hierunter fallen z. B. Fahrten zu Berufsschulen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / Schule

Kosten für den Besuch der allgemeinbildenden Schulen (Haupt-, Realschule, Fachoberschule, Gymnasium) gehören zu den Kosten der allgemeinen Lebensführung[1] und sind als Sonderausgaben i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abziehbar, wenn mit diesen Kosten die allgemeinen Grundlagen für die Berufsausbildung geschaffen werden sollen.[2] Ausnahmen sind möglich, wenn eine ausschließlic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Software-Ergonomie: Benutze... / 1.2 Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Die Arbeitsstättenverordnung enthält seit 2016 die Anforderungen der früheren Bildschirmarbeitsverordnung. Die ergänzende ASR A6 "Bildschirmarbeit" gibt viele praktische Handlungsempfehlungen für Bildschirmarbeitsplätze, bleibt im Hinblick auf Software aber genauso auf Prinzipienebene wie die Arbeitsstättenverordnung. Konkrete Handlungsempfehlungen zu Software sind in der AS...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Software-Ergonomie: Benutze... / 1.1.2 Usability versus User Experience

Zunehmend wird über die Usability hinaus der Begriff "User Experience" (auf Deutsch "Benutzererlebnis") verwendet. Um hier bei Diskussionen mit Arbeitgebern bzw. Herstellern kompetent auftreten zu können, sollte die Bedeutung des Begriffs "User Experience" bekannt sein. User Experience ist definiert als "Wahrnehmungen und Reaktionen einer Person, die aus der tatsächlichen und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Software-Ergonomie / Zusammenfassung

Begriff Software-Ergonomie (von griech. ergon = Arbeit und nomos = Gesetzmäßigkeit) ist die Wissenschaft, die sich mit der Anpassung von Software an die Erfordernisse des Benutzers befasst, der mit der Software eine Aufgabe erledigt (z. B. "eine Rechnung schreiben") oder einfach nur ein Ziel erreichen will (z. B. "feststellen, wann die nächste U-Bahn fährt"). Dabei wird sowo...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Software-Ergonomie: Benutze... / 2.1 Hausinterne Anforderungsspezifikation entwickeln

Wann immer betriebliche Software beschafft wird, findet ein Auswahlprozess statt. Die Basis für einen solchen Auswahlprozess sollte eine Anforderungsspezifikation sein, die darauf abzielt, die Anforderungen an die Nutzung des Systems im Hinblick auf die zu unterstützenden Aufgaben zu spezifizieren. Nur so macht sich der Arbeitgeber wirklich klar, was das Softwaresystem aus S...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Software-Ergonomie: Benutze... / 1.1.1 Software-Ergonomie versus Usability

Ergonomie ist die "wissenschaftliche Disziplin, die sich mit dem Verständnis der Wechselwirkungen zwischen menschlichen und anderen Elementen eines Systems befasst, und der Berufszweig, der Theorie, Grundsätze, Daten und Verfahren auf die Gestaltung von Arbeitssystemen anwendet mit dem Ziel, das Wohlbefinden des Menschen und die Leistung des Gesamtsystems zu optimieren"[1]. S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eingeschränkter Werbungskos... / b) Zuordnung durch Arbeitgeber

Sodann bestimmt sich die Frage des Vorliegens einer ersten Tätigkeitsstätte nach einer eventuell vorliegenden Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber. Beachten Sie: Liegt eine solche Zuordnung nicht vor, kann sich eine erste Tätigkeitsstätte auch aus quantitativen Kriterien ergeben. Arbeits-/dienstrechtliche Festlegung: Die Zuord...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eingeschränkter Werbungskos... / a) Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Zunächst ist grundsätzlich Voraussetzung, dass es sich um eine von der Wohnung getrennte, ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z.B. eines Kunden) handeln muss. Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eingeschränkter Werbungskos... / d) Besonderheiten bei Sammelstellen/weiträumigen Arbeitsgebieten

Sammelpunkt: Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte und hat er nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie den diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort oder dasselbe weiträumige Arbeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich aufzusuchen (sog. Sammelpunkt), gilt § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arzttätigkeit in ausländisc... / a) Steuerrecht

Eine natürliche Person ist selbständig tätig, wenn sie auf eigene Rechnung und Gefahr tätig ist. Das ist der Fall, wenn sie das Unternehmerrisiko trägt und Unternehmerinitiative entfalten kann.[4] Abgrenzung zur Nichtselbständigkeit: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit liegen im Gegensatz dazu vor, wenn die Person die Tätigkeit nach Maßgabe eines Dienstvertrages ausübt. Z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eingeschränkter Werbungskos... / a) Einzelfälle zum Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte

In folgenden Fällen hat der BFH das Vorliegen einer (ggf. großräumigen) ersten Tätigkeitsstätte bejaht: bei einem Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst an seinem ihm zugeordneten Dienstsitz, den er arbeitstäglich aufsucht, um dort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen, die er dienstrechtlich schuldet und die zu dem Berufsbild eines Polizeivollzugsbeamt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eingeschränkter Werbungskos... / c) Quantitative Kriterien

Fehlt eine dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung auf eine Tätigkeitsstätte oder ist sie nicht eindeutig, bestimmt § 9 Abs. 4 S. 4 EStG, dass das Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte nach quantitativen Kriterien zu bestimmen ist. Danach liegt eine erste Tätigkeitsstätte vor, wenn der Arbeitnehmer an einer bestimmten betrieblichen Einrichtung dauerhaft typischerweise arb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eingeschränkter Werbungskos... / a) Allgemeine Grundsätze

Hat der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte, ist der Fahrtkostenabzug nur in Höhe der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG) möglich. Diese ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel zu gewähren. Ihrem Wesen als Pauschale entsprechend kommt es grundsätzlich nicht auf die Höhe der tatsächlich angefallenen Aufwendungen an. Die Entfernungspauschale wird auch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arzttätigkeit in ausländisc... / (1) Auffassung des BFH und der Finanzverwaltung

BFH zum Praxisvertreter: Der BFH hat entschieden, dass eine selbständige Tätigkeit nach der Verkehrsanschauung auch dann gegeben ist, wenn ein Arzt mit eigener Praxis einen anderen freiberuflich tätigen Arzt mit eigener Praxis gegen eine feste Vergütung vertritt. Das gilt auch dann, wenn der Vertreter keine eigene Praxis betreibt.[7] Die Finanzverwaltung folgt der Auffassung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Sachlicher Umfang

Rz. 12 Erforderliche Verpflegung bedeutet selbstverständlich zunächst die Gewährung von Nahrung. Darüber hinaus aber wohl auch die Gewährung von Arznei- und Heilmitteln. Letzteres wird allgemein angenommen, da § 617 BGB einen fehlenden Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzen soll.[1] Nur ein approbierter Arzt kann eine ärztliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Streitigkeiten

Rz. 15 Kommt der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen aus § 617 BGB nicht nach, bleibt dem Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a ArbGG der Weg zum Arbeitsgericht. Für den akut erkrankten Arbeitnehmer bietet sich die Möglichkeit an, den Anspruch über den einstweiligen Rechtsschutz vorläufig durchzusetzen.[1] Zudem wäre er nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen Kü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft

Rz. 6 Darüber hinaus muss der Dienstverpflichtete vom Dienstberechtigten in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen worden sein. Die intensive Verpflichtung des Dienstberechtigten/Arbeitgebers wird ausschließlich wegen der Aufnahme in die Wohn- und Verpflegungsgemeinschaft und der damit verbundenen besonderen räumlichen Nähe sowie dem damit gesteigerten personellen Kontext be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt den zwingenden Charakter der in den §§ 617 und 618 BGB normierten Fürsorgepflichten des Arbeitgebers aus Gründen des sozialen Schutzes. Die Pflichten können im Voraus weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung abbedungen werden.[1] Auch ein Verzicht des Dienstleistenden ist (im Voraus) nicht möglich. Ausges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Zeitlicher Umfang

Rz. 14 Der Anspruch endet, sobald der Dienstverpflichtete seine Erkrankung überwunden hat, spätestens aber mit Ablauf von 6 Wochen, gerechnet ab dem Tag, an dem erstmalig krankheitsbedingt Fürsorgeleistungen erbracht wurden; er besteht jedoch nicht über die Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus, gleichgültig, ob dieses durch Befristung, Aufhebungsvertrag oder Kündigung e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.2 Rechtsnatur

Rz. 2 Der Anspruch aus § 617 BGB ist zwingend, d. h., die Verpflichtungen des Arbeitgebers können weder im Voraus durch Vertrag aufgehoben noch beschränkt werden (vgl. § 619 BGB). Es handelt sich um eine vertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers/Dienstberechtigten. Er ersetzt nicht den während einer Erkrankung eventuell bestehenden Vergütungsanspruch, z. B. den Anspruch des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.5.1 Schuldhafte Herbeiführung der Erkrankung

Rz. 9 Der Anspruch des Arbeitnehmers entsteht nicht, wenn er die Erkrankung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Es gelten dieselben Maßstäbe, die bei der Entgeltfortzahlung bestehen (§ 3 EFZG).[1] D. h. diejenigen Umstände und Maßstäbe, die zum Fortfall der Entgeltzahlungspflicht im Krankheitsfall des Arbeitgebers führen, führen auch zum Ausschluss des Anspruchs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.1 Normzweck und Bedeutung

Rz. 1 § 617 BGB ist eine gesetzliche Konkretisierung der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und aller Dienstberechtigten. Er hat eine Auffangfunktion für Arbeitnehmer und sonstige Dienstverpflichtete, soweit diese nicht krankenversichert sind. Der Gesetzgeber wollte damit Lücken im System der Krankenversicherung durch eine untergeordnete Einstandspflicht des Dienst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Dauerndes Dienstverhältnis

Rz. 4 Anspruchsberechtigt sind alle Dienstverpflichteten, die aufgrund eines Dienstvertrags (§ 611 BGB) in einem andauernden, d. h. unbefristeten oder über einen längeren Zeitraum befristeten Dienstverhältnis stehen. Der Dienstverpflichtete muss nicht zwingend Arbeitnehmer sein. Letztlich haben aber wohl lediglich Arbeitnehmer (§ 611a BGB) einen Anspruch; die Verpflichtung au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.5.2 Bestehender Versicherungsschutz

Rz. 10 Eine Verpflichtung des Dienstberechtigten/Arbeitgebers besteht nicht, wenn für die ärztliche Behandlung schon durch eine Versicherung, meist die gesetzliche Krankenversicherung gemäß dem SGB V oder eine Einrichtung der öffentlichen Krankenpflege, wie eventuell im Falle der Versicherungsfreiheit die Beihilfe gesorgt ist. Die Verpflichtung ist subsidiär und hat (ledigli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.1 Lohn- und Gehaltsvereinbarungen bei der Einstellung

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat bei der arbeitsvertraglichen Festlegung der Arbeitsvergütung Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, sofern die Arbeitsvertragsparteien die Arbeitsvergütung ausgehandelt haben.[1] Eine allgemein gültige Anspruchsgrundlage "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" kennt die deutsche Rechtsordnung nicht.[2] Der neu einzustel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen den Grundsatz

Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sind je nach Maßnahme unterschiedlich. Dem Arbeitnehmer nachteilige Rechtshandlungen (Kündigung, einseitige Leistungsbestimmungen jeder Art, Widerruf von freiwilligen Leistungen), die unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergehen, sind unwirksam. Rechtsgeschäfte, die andere Arbeitnehmer gleichhei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.2 Gruppenbildung

Die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes setzt voraus, dass eine Gruppenbildung vergleichbarer Arbeitnehmer möglich ist. Vergleichbar sind zunächst Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten. Entscheidend sind nicht einzelne Arbeitsvorgänge, sondern die überwiegend auszuübende Tätigkeit.[1] Bewertungsmaßstab ist die Verkehrsanschauung, wobei Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.2 Allgemeine Vergütungserhöhungen

Zwar hat bei der Festlegung der Vergütung der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte.[1] Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des BAG uneingeschränkt Geltung, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsreg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.1 Betriebliche Altersversorgung

Soweit es sich nicht um individuell ausgehandelte Zusagen handelt, hat der Arbeitgeber bei allen Formen der Ruhegeldgewährung den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.[1] Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung. Bei der Frage, wem eine Pensionszusage erteilt wird, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.4 Freiwillige Sondervergütungen/Gratifikationen

Der Arbeitgeber ist in seiner Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt, grundsätzlich frei. Entscheidet er sich aber, über individuell motivierte Einzelfälle hinaus, nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Sonderzahlungen, wie z. B. Gratifikationen, zu leisten, ist er an den arbeitsrechtlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.3 Zulagen/Zuschläge

Bei der Zulagengewährung ist zulässiger Differenzierungsgrund allein der Zweck der Zulage. Arbeitskräftemangel kann Zulagen rechtfertigen, um Arbeitnehmer zu gewinnen oder zu halten. Diese sog. Arbeitsmarktzulagen müssen bei neu eingestellten Kräften nicht fortgeführt werden, wenn der Arbeitskräftemangel nicht mehr besteht. Ein sachlicher Grund liegt nicht allein in dem Umstan...mehr