Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsagentur

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten Für Bedürftige bei Erbfall und Schenkung

Rz. 206 Fallbeispiel 67: Was man mit einem Erbe so alles machen kann Der 45-jährige arbeitslose A, dessen Arbeitslosengeldanspruch auslief, so dass "Hartz-IV" in Kürze drohte, wurde unverhofft Alleinerbe nach seinem Onkel. 1. Variante: Aus den Erbschaftsmitteln erwarb er einen fünf Jahre lang nicht kündbaren Sparbrief in Höhe von 100.000 EUR zu Alterssicherung. 2. Variante: A ...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 3. Schuldentilgung statt Unterhaltssicherung?

Rz. 107 Im SGB VIII reduzieren Schulden das Einkommen und reduziertes Einkommen führt zu einem niedrigeren Kostenbeitrag. Im BAföG reduzieren Schulden das Vermögen. Reduziertes Vermögen führt zu einem niedrigeren anrechenbaren Vermögen, das anteilig zu verteilen ist. Auf Fragen des Verbrauchs der zugeflossenen Mittel aus Erbfall und Schenkung kommt es nicht an. Das ist in de...mehr

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Literaturverzeichnis

Baltzer/Pauli, Vorsorgen mit Sorgenkindern, 2. Auflage 2019 Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2021 Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, hrsg. von Hasselblatt/Sternal, 4. Auflage 2021 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 7. Auflage 2019 Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Au...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / VI. Vermögensverschonung II: Freibeträge

Rz. 127 Das verwertbare Vermögen ist um bestimmte Freibeträge zu bereinigen (§ 12 Abs. 2 SGB II). Rz. 128 Die Grundfreibeträge sind allerdings begrenzt: Rz. 129 Der Freibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II gilt für jegliche Form der Altersvorsorge. Maßgebend ist jedoch, dass deren Verwertung vor Eintritt in den Ruhestand vertraglich unwiderruflich ausgeschlossen ist (§ 168 Abs...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Vergleich § 93 SGB XII mit § 33 SGB II

Rz. 182 Unter anderem kann das Jobcenter den Anspruch, den der Hilfesuchende gegen einen Dritten hat, an sich ziehen. Das geschieht nicht durch Überleitung (Magistralzession) wie im SGB XII , sondern einheitlich durch Legalzession. SGB II und SGB XII befinden sich – was den Gleichlauf der Normen angeht – daher nicht in Gleichklang. Eine Unterscheidung danach, welche Art von A...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Wohnkosten

Rz. 12 Als zweites Element gehören zu den Unterkunftskosten die Wohnkosten.[19] Das sind alle notwendigen Ausgaben, die bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung abzusetzen sind. Dazu gehören u.a. Schuldzinsen eines Finanzierungskredits, Betriebskosten wie bei Mietwohnungen, dauernde Lasten, Steuern auf Grundbesitz, sonstige öffentliche Abgaben und Versicherungsbeiträg...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 6. Das "Regress-Dreieck" schließt sich – der Übergang des Anspruchs nach § 33 SGB II

Rz. 200 Wenn die Voraussetzungen für den Anspruchsübergang gegeben sind, so findet der gesetzliche Übergang des Anspruches auf den Sozialleistungsträger (§ 6d SGB II – Jobcenter) statt. Was der Übergang des Anspruches auf den Sozialhilfeträger bewirkt, ist wiederum zivilrechtlich geregelt. a) Der Anspruchsübergang Rz. 201 Nach § 412 BGB gelten für den gesetzlichen Forderungsüb...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (2) Wie sind Einnahmen aus Erbfall zu bewerten, wenn der Erbfall vor dem Antragszeitraum eingetreten ist und die Einnahmen tatsächlich erst im Antragszeitraum zufließen? Oder: Kann aus Vermögen Einkommen werden?

Rz. 44 Fallbeispiel 55: Die Erbin und das Arbeitslosengeld II Erbfall war der 15.4.2017. Der Antrag auf Arbeitslosengeld II stammt vom 15.8.2020. Die Tochter T (50 Jahre alt) erhält nach Auflösung der Erbengemeinschaft vom Testamentsvollstrecker am 1.9.2020 4.000 EUR. Das Jobcenter rechnet nach § 11 Abs. 3 SGB II den Zufluss als zu verteilendes Einmaleinkommen an. Richtig? Alt...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Beispiel: "Hartz-IV"-Bezieher (Grundsicherung/Sozialgeld SGB II)

Rz. 188 Wäre der tragende Punkt für ein Behindertentestament wirklich die bisher erbrachte Lebensarbeitsleistung der Eltern von Menschen mit Behinderung und die Vorsorge dieser Eltern für den Fall einer Reduzierung der staatlichen Leistungen, so müsste man eine Vergleichbarkeit der Fälle ohne jedes "Wenn und Aber" ablehnen.[222] Letztlich geht es beim sog. Bedürftigentestame...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Öffentlich-rechtliche Vorschriften versus privatrechtliche Zweckbestimmung

Rz. 71 § 11a Abs. 3 SGB II bestimmt, dass Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen sind, als die Leistungen nach dem SGB II im Einzelfall demselben Zweck dienen. Diese gegenüber der allgemeinen Regelung in § 11 SGB II speziellere Bestimmung über die einnahm...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Die (in der Regel) zivilrechtlichen Seite des "Regress-Dreiecks"

Rz. 188 Die Gewährung von Alg II und Sozialgeld (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, §§ 19 ff. SGB II) folgt den vorstehend dargestellten "sozialhilferechtlichen" Regeln und damit Kriterien, die sich von denen des sonstigen Rechts deutlich unterscheiden. Der gesetzliche Forderungsübergang muss wegen eines Anspruchs gegen einen Dritten eintreten, der nicht Leistun...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Der Anspruchsübergang

Rz. 201 Nach § 412 BGB gelten für den gesetzlichen Forderungsübergang die Vorschriften der §§ 399–404, 406–410 BGB entsprechend. Dazu kann vollinhaltlich auf die Ausführungen zum SGB XII Bezug genommen werden. Hinweis Der Drittschuldner hat stets ein hohes Interesse daran, die Elemente des "Regress-Dreiecks" seinerseits genau zu prüfen:mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Verbrauchen/"Verprassen"

Rz. 169 Der vorzeitige Verbrauch und damit das "Verprassen" von zugeflossenen Einmaleinnahmen in Geld nennt die Rechtsprechung " eigenverantwortliche Verwendungsentscheidung ". Sie wurde bisher beim sozialwidrigen Handeln i.S.v. § 103 SGB XII bzw. § 34 SGB II oder bei § 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II abgehandelt.[299] Das Jobcenter kann dort gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB II gegen Ansprü...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Verhältnis zu anderen Störfallnormen

Rz. 184 Infolge eines gesetzlichen Anspruchsübergangs soll ein Leistungsberechtigter nicht schlechter, aber auch nicht bessergestellt werden als ohne einen solchen Übergang. Die Regeln des § 33 SGB II verdrängen die Regelungen über die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte (§ 45 SGB X) und über die Erstattung von bereits erbrachten Leistungen nach Aufhebung...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Aktiv-/Passivlegitimation des Hilfeträgers

Rz. 203 Das Jobcenter (§ 6d SGB II) ist im gerichtlichen Verfahren nach Anspruchsübergang aktiv- und passivlegitimiert. Der Hilfeträger kann aus eigenem übergegangenem Recht Ansprüche des Leistungsbeziehers gegen den Drittschuldner bis zur Höhe seiner eigenen Aufwendungen für den konkreten Hilfeempfänger, der Inhaber des Anspruchs ist, geltend machen; im Übrigen bleibt der A...mehr

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zfs 09/2021, Zur Berechnung... / Sachverhalt

Der Kläger hat die beklagte Versicherung u.a. auf Ersatz von Verdienstausfall wegen eines Unfalls in Anspruch genommen, der am 3.5.2011 in Wuppertal ereignet hat. Die Einstandspflicht der Versicherung für sämtliche materiellen und zukünftigen immateriellen Schäden hatte das OLG bereits in einem Vorprozess rechtskräftig festgestellt. Der Kläger arbeitete vor dem Verkehrsunfall...mehr

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zfs 09/2021, Zur Berechnung... / 2 Aus den Gründen:

Die Berufung des Klägers ist überwiegend begründet; ihm steht ein weitergehender Ersatz seines Verdienstausfallschadens (28.550,18 EUR) … zu … Es ist davon auszugehen, dass der Kläger auch im Falle weitergehender Bewerbungen wegen seines Alters, seines Ausbildungstandes und seiner unfallbedingten Beeinträchtigungen keine wesentlich andere oder besser bezahlte Arbeitstätigkei...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Der Wegfall der Bedürftigkeitsursache oder warum werden eigentlich nachrangige Leistungen bezogen?

Rz. 200 Manchmal wird in der Literatur angenommen, dass die Beschränkungen des Bedürftigentestaments wegfallen könnten, wenn die unzureichende Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsmöglichkeit des Betroffenen entfalle. Man könne z.B. bei Herstellung der Erwerbsfähigkeit des Betroffenen durch einen Amtsarzt den Eintritt der auflösenden Bedingung feststellen lassen. Gleichzeitig wird d...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Vorzeitig verbrauchte Einmaleinnahmen (§ 24 Abs. 4 S. 2 SGB II)

Rz. 163 § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II geht vom "normativen" Zufluss von einmaligen Einkünften aus. Grundsätzlich fließt Einkommen nur einmal zu und es gilt das Monatsprinzip. § 11 Abs. 3 SGB II regelt den Zufluss für einmalige Einnahmen aber "normativ" für die Dauer eines Verteilzeitraumes von sechs Monaten. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes verliert eine einmalige ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Schontatbestand Einkommen III: Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben

Rz. 85 Nach § 11a Abs. 5 SGB II sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht anzurechnen, wenn Di...mehr

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AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / I. Sachverhalt

Die Antragsteller begehrten in einem Verfahren vor dem SG Frankfurt/Main Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während dieses Verfahrens beantragten sie Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH). Das SG Frankfurt/Main sprach den Antragstellern durch Beschl. v. 12.4.2017 Leistungen nach dem AsylbLG für rund zw...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Wie wird Einkommen angerechnet? Wenn aus Einkommen Vermögen wird

Rz. 90 Entgegen dem Grundsatz, dass Sozialhilfe nicht zur Bildung von Vermögen dienen darf, hat das BSG für das SGB II in der Vergangenheit entschieden, dass der Wandel vom Einkommen zum Vermögen im SGB II möglich ist.[140] Der Wandel soll – erstaunlicherweise – möglich sein, "weil eine Erstreckung über den im Gesetz angelegten Bewilligungszeitraum (von 12 Monaten hinaus) de...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Normativer Zufluss bei Anfall einer Erbschaft

Rz. 38 Der Anfall einer Erbschaft gehört nach der Rechtsprechung zu den Zuflüssen, bei denen eine "normative" Korrektur wegen § 1922 BGB zu erfolgen hat. Entscheidend für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen einer Erbschaft ist danach lediglich, ob der Erbfall jedenfalls vor der (ersten) Antragstellung eingetreten ist oder danach.[66] Von anderen wurde und wird noch wei...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Sonderfall? Eine Forderung, aus der regelmäßige Zuflüsse generiert werden

Rz. 54 Fallbeispiel 56: Die betriebliche Sterbegeldversicherung E war lebensgefährlich erkrankt und wollte nun nach 30 Jahren nichtehelichen Zusammenlebens mit seiner Lebensgefährtin F endlich "ordentliche Verhältnisse schaffen". Drei Monate nach Eheschließung verstarb E. F beantragte Hinterbliebenenrente, die versagt wurde. Da sie keine eigenen Mittel zur Verfügung hatte, m...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Wesentliches Element der neuen Bearbeitungsgrundsätze ist, dass die Finanzverwaltung über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bekommt bzw. über einen Datenabruf darauf Zugriff hat und dies mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen kann. Zu dies...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Berufsausbildungsverhältnisse

Rz. 23 Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 zählen zu den Arbeitnehmern i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. § 5 Abs. 1 Satz 1 ist weiter gefasst als § 10 BBiG n. F., früher § 3 BBiG a. F. Er umfasst Berufsausbildungsverträge i. S. d. § 10 BBiG n. F., ist aber nicht auf Verträge dieser Art beschränkt (ständige Rechtsprechung seit BAG, Besc...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.3.3 Abgrenzung bei Unterbrechung einer zulasten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführten Teilhabeleistung wegen einer Reha-Leistung des Rentenversicherungsträgers

Rz. 15 Wird z. B. eine zulasten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation des Rentenversicherungsträgers unterbrochen, geht der Übergangsgeldanspruch des Rehabilitanden gegenüber der Bundesagentur (§ 71 Abs. 3) dem gegenüber des Rentenversicherungsträgers vor. Begründet wird diese Auf...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4 Anschluss-Übergangsgeld/Anschluss-Unterhaltsbeihilfe (Abs. 4)

Rz. 18 Die Regelung des § 71 Abs. 4 wurde notwendig, weil Rehabilitanden nach dem Abschluss von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht stets gleich einen Arbeitsplatz finden. In dieser Situation soll der Rehabilitand nicht sofort einem Arbeitslosen gleichgestellt werden (vgl. BT-Drs. 7/1237 v. 7.8.1974, S. 60 zum wortgleichen § 17 Abs. 3 RehaAnglG). Aus diesem Grund w...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.1 "Zwischen"-Übergangsgeld (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Nach § 71 Abs. 1 erhält der Rehabilitand weiterhin Übergangsgeld, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§ 42) einschließlich onkologischer Nachsorgeleistungen i. S.d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich werden (vgl. Rz. 5 f.) und die...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.4 Dynamisierung des Übergangsgeldes in den Fällen des § 69

Rz. 13 Zum Ausgleich des inflationären Kaufkraftverlustes erhöht sich der Zahlbetrag des Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeldes sowie des Versorgungskrankengeldes (ab 1.1.2024: Krankengeld der Sozialen Entschädigung; vgl. § 47 SGB XIV) nach Ablauf eines Jahres seit Beendigung des Bemessungszeitraums (§ 70). Das gilt auch für die Entgeltersatzleistung, die nach den Grunds...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.3.1 Berechnung der Frist

Rz. 20 Ein Antrag wird grundsätzlich entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB rechtswirksam, wenn er beim Rehabilitationsträger eingeht (vgl. Rz. 17). Dabei trägt der Antragsteller das Risiko der Übermittlung zum erstangegangenen Rehabilitationsträger (z. B. beim Postweg). Der Rehabilitationsträger als Empfänger der Willenserklärung trägt das Risiko für die Gefahren, die in sein...mehr

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Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 2.2 Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen wurde bisher noch nicht erzielt (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Hat ein Unfallversicherter einen Arbeitsunfall erlitten, ist der Unfallversicherungsträger zur Zahlung von Übergangsgeld verpflichtet, wenn der Rehabilitand Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält. Dieses Übergangsgeld als Folge eines Arbeitsunfalles ist auch zu zahlen, wenn der Rehabilitand in seinem Leben bisher noch überhaupt kein Arbeitsentgelt bzw. Arbeitse...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4.2 Höhe des Anschluss-Übergangsgeldes

Rz. 27 Das Übergangsgeld, das während der Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zulasten der Renten- oder Unfallversicherung oder zulasten der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, beträgt gemäß § 66 Abs. 1 Satz 3 – abhängig von den Familienverhältnissen – entweder 75 % oder 68 % der Bemessungsgrundlage. Bei einem Übergangsgeld zulasten der Kriegsopferfür...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 71 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt trat die bis auf sprachliche bzw. redaktionelle Anpassungen identische Vorgängervorschrift des § 51 außer Kraft. § 71 hat bzw. wird folgende Änderungen erfahr...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.4.1 Berechnung des 3-Monats-Zeitraumes

Rz. 26 Der Anspruch auf das Anschluss-Übergangsgeld bzw. die Anschluss-Unterhaltsbeihilfe besteht längstens für einen Zeitraum von 3 Monaten. Die Berechnung des Zeitraums richtet sich entsprechend § 26 SGB X i. V. m. §§ 187, 188 BGB; er beginnt mit dem ersten Tag nach dem erfolgreichen Abschluss der Teilhabeleistung und endet mit Ablauf des Tages 3 Monate später, der nach se...mehr

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Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 68 trat durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente § 48; diese Vorschrift trat am 1.7.2001 in Kraft und am 31.12.2017 außer Kraft. Sowohl der damalige § 48 als auch der jetzt geltende § 68 legen für die ...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 72 befasst sich ausschließlich mit der Anrechnung von Einkünften auf das Übergangsgeld, welches die Träger der Rentenversicherung (sowohl bei medizinischen Rehabilitationsleistungen als auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), der Bundesagentur für Arbeit oder der Kriegsopferfürsorge (ab 1.1.2024: Träger der Sozialen Entschädigung; vgl. Gesetz zur Regelung des...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 87 Rechtliche Arbeitsanweisungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu § 73 SGB IX, veröffentlicht auf der Homepage im Internet der Deutschen Rentenversicherung unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de. Gemeinsame Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger nach § 43 Abs. 5 SGB VII über Reisekosten, veröffentlicht auf der Homepage des Spitzenve...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1 Anrechnung von Einkommen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 4 § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist bei Arbeitnehmern und Selbständigen anzuwenden, die während des Bezuges von Übergangsgeld (zulasten des Rentenversicherungsträgers, der Bundesagentur für Arbeit oder der Kriegsopferfürsorge, (ab 1.1.2024: Soziale Entschädigung) a. Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 SGB IV (Rz. 5 ff.) oder b. Arbeitseinkommen i. S. d. § 15 SGB IV (Rz. 16 f.) erhalten...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.2 Bezieher von Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld II

Rz. 4 Ist die Grundlage für die Berechnung der o. g. Entgeltersatzleistungen das Arbeitslosengeld I (§§ 136 ff. SGB III), kommt eine Anpassung nach § 70 nicht in Betracht. Hintergrund: Eine jährliche Dynamisierung des Arbeitslosengeldes ist seit 1.1.2003 nicht mehr vorgesehen. Da sich die Entgeltersatzleistungen nach der Höhe des Arbeitslosengeldes orientieren, findet grunds...mehr

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Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 68 bestimmt die Ermittlung der Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Fälle, in denen eine Orientierung an den bisherigen tatsächlichen Einkommensverhältnissen des Rehabilitanden zu einer nicht angemessenen Höhe des Übergangsgeldes führt. In diesen nicht angemessenen Fällen wird dann als Bemessungsgrundlage 65 %...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.17 Auswirkungen von geringfügigen Fahrpreiserhöhungen (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 82 In der Regel werden dem Rehabilitanden bereits zum Zeitpunkt der Bewilligung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben auch die notwendigen Fahrkosten im Voraus bewilligt. Sie werden dann in monatlich gleichbleibender Höhe für die gesamte Zeit der Maßnahme gezahlt. Steigen die Fahrkosten z. B. wegen Preiserhöhungen, Wegfall von Fahrpreisvergünstigungen oder Erhöhung de...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.3.1 Bei Arbeitnehmern

Rz. 5 Das nach § 70 anzupassende Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld ist jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraumes zu dynamisieren. Die Anpassung setzt voraus, dass seit dem Ende des Bemessungszeitraumes, der der Berechnung dieser Entgeltersatzleistung zugrunde liegt, ein Jahr (365 Tage bzw. bei Schaltjahren 366...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.3.1 Überblick

Rz. 9 Die Kontinuitätsregelung des § 69 erstreckt sich nicht auf den Zahlbetrag der Leistung, sondern wegen der unterschiedlichen rehabilitationsträgerspezifischen Berechnungsweisen und sonstigen Besonderheiten nur auf denselben Bemessungszeitraum. Begründung: Die Höhe der Leistung richtet sich nach der jeweiligen materiell-rechtlichen Rechtsgrundlage, insbesondere nach der ...mehr

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Schell, SGB IX § 69 Kontinu... / 2.3.2 Anwendung des § 69 in den Fällen des § 68

Rz. 12 Nach § 68 ist die Bemessungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf die Höhe eines fiktiven Arbeitsentgeltes anzuheben, wenn u. a. die nach §§ 66, 67 errechnete Bemessungsgrundlage niedriger, als das in § 68 bestimmte fiktive Arbeitsentgelt ist oder der Bemessungszeitraum, der der Übergangsgeldberechnung nach §§ 66, 67 zugrunde li...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.11 Reisekosten und Verdienstausfall für eine Begleitperson (Abs. 1. Satz 2 Nr. 2)

Rz. 60 Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 übernimmt der Rehabilitationsträger auch Reisekosten für eine Begleitperson, die im Zusammenhang mit einer Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung notwendig ist. Diese Notwendigkeit ist insbesondere gegeben bei stationären Rehabilitationsleistungen für Kinder (z. B. § 40 SGB V, § 15a SGB VI), wenn eine Begleitung aufgrund des Alters (meist ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18i Betrie... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Zwar besteht schon länger die Pflicht des Arbeitgebers, d. h. für die natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personenvereinigung oder -gemeinschaft, in deren Arbeitsorganisation der Beschäftigte eingegliedert ist, deren Weisungen der Beschäftigte unterliegt und die Schuldnerin des Vergütungsanspruchs ist, bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnumm...mehr

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Jansen, SGB IV § 18k Betrie... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt die besonderen Vergabeverfahren für knappschaftliche Betriebe und für Unternehmen der Seefahrt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Besonderheit bei knappschaftlichen Betrieben ergibt sich daraus, dass mit der Feststellung der Rentenversicherungspflicht für einen Beschäftigten durch Verwaltungsakt auch die Vergabe der Betriebsnu...mehr

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Jansen, SGB IV § 107 Elektr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift verpflichtet in Abs. 1 den Arbeitgeber die notwendigen Angaben für die Gewährung der genannten Entgeltersatzleistungen mitzuteilen. Dazu kann der Leistungsträger vom Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch anfordern. Der Arbeitgeber hat ebenso das Recht zur elektronischen Übermittlung. Er muss sich jedoch dazu einer verschlüsselten und gesicherten Dat...mehr

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Jansen, SGB IV § 109 Meldun... / 2.6 Durchgangsärzte

Rz. 7 Damit auch für die von Durchgangsärzten (Ärzte, die an der Heilbehandlung nach § 34 SGB VII beteiligt sind) an Krankenkassen übermittelten Arbeitsunfähigkeitsdaten sowohl die Teilnahme am Pilotprojekt ab dem 1.7.2021 bzw. das ab dem 1.1.2022 vorgesehene Verfahren zum elektronischen Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten genutzt werden kann, bedarf es der ergänzenden Regelu...mehr