Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Umfang der Ang... / II. Nur eine Angelegenheit

1. Keine Rechtsfehler des Berufungsgerichts Das Berufungsgericht hat unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Grundsätze in tatrichterlicher Würdigung angenommen, dass die Tätigkeit des Klägers betreffend den Gesamtschuldnerausgleich in derselben Angelegenheit erfolgte wie seine Tätigkeit bezüglich der übrigen finanziellen Auswirkungen der Trennung und der Scheidung. Re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Die Vergütung

Rz. 92 Die Vergütung für Erinnerungen, Anträge auf gerichtliche Entscheidung, Beschwerden und sofortige Beschwerden im Kostenfestsetzungsverfahren sowie im Verfahren gegen den Kostenansatz sind in VV Teil 3 Abschnitt 5 geregelt (VV 3500 ff.). Das gilt auch in den Verfahren, in denen Beschwerden ansonsten durch die Gebühren in der Hauptsache abgegolten werden, z.B. in Straf- ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Fallbeispiele

Rz. 53 Die Vielzahl der möglichen Fallgestaltungen lässt sich weder erschöpfend erfassen noch auf allgemeine Bewertungsprämissen reduzieren. Kein Fall gleicht in seiner individuellen Gestaltung dem anderen. Die nachstehende alphabetische Zusammenstellung einschlägiger Veröffentlichungen und Gerichtsentscheidungen bietet Anhaltpunkte für die Bewertung konkreter Angelegenheite...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erstattung

Rz. 157 Die Erstattung der Kosten des vom Gläubiger gegen den Drittschuldner geführten Prozesses richtet sich nach der in diesem Prozessverfahren getroffenen Kostenentscheidung, §§ 91 ff. ZPO. Unterliegt der Drittschuldner ganz oder teilweise, besteht insoweit ein Erstattungsanspruch gegen den Drittschuldner. Rz. 158 Die Kosten eines vom Gläubiger gegen den Drittschuldner gef...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Bindung an die Wertfestsetzung nach dem GKG, FamGKG, GNotKG, KostO

Rz. 139 Ist der Wert für die Gerichtsgebühren nach den Gerichtskostengesetzen (GKG, FamGKG, GNotKG, KostO [48]) festgesetzt worden, so ist die Festsetzung nach Abs. 1 auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend. Abs. 1 bestimmt in Ergänzung zu § 23 Abs. 1 S. 1 den Grundsatz, dass der Anwalt im gerichtlichen Verfahren den Wert für seine Tätigkeit nicht vorrangig aus dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 60 Kosten, die nicht aus dem gerichtlichen Verfahren herrühren und bei denen die Kostenfestsetzung nach § 11 RVG gescheitert ist, sind im Rahmen eines Klageverfahrens gegen den Mandanten durchzusetzen. Wegen § 11 Abs. 5 S. 2 RVG ist die Durchführung des Kostenfestsetzungsverfahrens nach § 11 RVG oder die Erhebung von Einreden und Einwendungen nicht gebührenrechtlicher Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schweigepflicht / 2.2 Anordnung des Arbeitsgebers

Es gibt aber auch Vorgänge, die nicht vorzeitig bekannt werden dürfen. So beispielsweise die Vorbereitung eines Bebauungsplans, in dem jetzige Wiesen und Äcker als Bauerwartungsland oder Bauland eingestuft werden sollen. Diese Fälle sind durch den Vorgesetzten generell oder im Einzelfall durch Geheimhaltungsanweisung zu regeln. Praxis-Tipp In den Arbeitsvertrag generell die Ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit / 7 Vorzeitiges Ende der Elternzeit

Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG besteht grundsätzlich ein Anspruch auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit, wenn ein weiteres Kind geboren wird oder ein Härtefall, wozu insbesondere der Eintritt einer schweren Krankheit, einer Schwerbehinderung oder der Tod eines Elternteils oder eines Kindes des Arbeitnehmers und die erhebliche wirtschaftliche Existenzgefährdung der Eltern z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit / 4.1 Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber

Für den Zeitraum der Elternzeit kann der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber eine Verringerung seiner Arbeitszeit (Teilzeit) und ihre Verteilung beantragen, § 15 Abs. 5 Satz 1 BEEG. Die beabsichtigte reduzierte Arbeitszeit darf dabei 30 bzw. ab dem 1.9.2021 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht überschreiten, es sei denn der Arbeitnehmer will als Tagespflegeperson nach § 23...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 2.1 Bindung der Gerichte

Rz. 5 Die Norm richtet sich an Arbeitsgerichte und je nach Streitwert an die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, soweit sie über den Ersatz von Personenschäden zu entscheiden haben, die im Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung entstanden sind. Bei Streitigkeiten über den Ersatz von Sachschäden gilt die Vorschrift nicht (Lauterbach/Dahm, SGB VII, § 108 Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 2.1.1 Unanfechtbare Entscheidung

Rz. 7 Bei der die Zivilgerichte bindenden Entscheidung kann es sich um eine Verwaltungsentscheidung oder ein Anerkenntnis des zuständigen Unfallversicherungsträgers, um einen Vergleichsvertrag oder eine Entscheidung des Sozialgerichts handeln (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 108 Rz. 4). Die Entscheidung muss im Verhältnis Unfallversicherungsträger – Verletzter (oder Hinte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gewährleistet die Einheitlichkeit der Rechtsordnung in den Entscheidungen der Träger der Unfallversicherung und der Sozialgerichte einerseits und den Zivilgerichten (einschließlich der Arbeitsgerichte) andererseits. Die Frage, ob ein Versicherungsfall vorliegt, in welchem Umfang Leistungen erbracht werden und welcher Versicherungsträger zuständig ist, so...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Arbeitsgerichte und Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die über Schadensersatzansprüche der in §§ 104 bis 107 genannten Art zu entscheiden haben, sind an die unanfechtbar gewordene Beurteilung des Unfallversicherungsträgers und ggf. des angerufenen Sozialgerichts gebunden, ob ein Versicherungsfall vorliegt, welche Leistungen zu erbringen sind und welcher Unfall...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 105 Beschrä... / 2.2.3 Nicht versicherte Unternehmer (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 nimmt auch die nicht versicherten Unternehmer mit in den Kreis der Geschädigten, die sich das Haftungsprivileg eines Schädigers desselben Betriebes entgegenhalten lassen müssen. Aus der Sicht des Schädigers soll es nicht vom Zufall abhängen, ob das Haftungsprivileg greift, je nach dem, ob der Unternehmer kraft Gesetzes oder Kraft Satzung versichert ist o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 4 Entlassung auf Verlangen des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Entlassung oder die Versetzung eines Arbeitnehmers verlangen, wenn der Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört hat.[1] Zum gesetzwidrigen Verhalten rechnen insbesondere Straftaten des Arbeitnehmers. Eine ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / cc) Zuständiges Arbeitsgericht

Rz. 15 Die Kündigungsschutzklage ist durch Schriftsatz oder zu Protokoll der Rechtsantragsstelle bei dem Arbeitsgericht zu erklären. Damit ist das örtlich zuständige Arbeitsgericht gemeint.[44] Für die örtliche Zuständigkeit sind die §§ 12–37 ZPO i.V.m. § 495 ZPO, § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG maßgebend. Zuständig ist in jedem Fall das Gericht am Sitz des Arbeitgebers. Ist der Arbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / a) Notwendigkeit der Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht

Rz. 1 Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann aus verschiedenen Gründen rechtsunwirksam sein. Aber selbst wenn ein Unwirksamkeitsgrund vorliegt, führt dies nicht ohne Weiteres zur Unwirksamkeit der Kündigung. Vielmehr ist ihre Wirkung zunächst offen. Die Kündigung ist "schwebend unwirksam".[1] Es ist Sache des Arbeitnehmers, den Bestandsschutz geltend zu machen, d.h. er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / c) Antragstellung des Arbeitgebers und Entscheidung des Arbeitsgerichts

Rz. 368 Ist unklar oder streitig, ob der Betriebsrat der personellen Maßnahme innerhalb der Wochenfrist ordnungsgemäß widersprochen hat, so sollte dies bei der Antragstellung berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber kann dann die Feststellung beantragen, dass die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gilt.[868] Hilfsweise beantragt er, erstens die Zustimmung des Betriebsrats...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / d) Entscheidungsmaßstab des Arbeitsgerichts

Rz. 369 Das Arbeitsgericht prüft nicht, ob die vorläufige personelle Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich oder nicht dringend erforderlich war. Entscheidungsmaßstab ist vielmehr, ob die vorläufige personelle Maßnahme aus sachlichen Gründen offensichtlich nicht dringend erforderlich war. Das ist nur dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die betriebliche Notwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / e) Antragstellung des Arbeitgebers und Entscheidung des Arbeitsgerichts

Rz. 361 Antragsteller ist der Arbeitgeber. In einem Gemeinschaftsbetrieb müssen die beteiligten Unternehmen gemeinsam die Zustimmung zu einer Versetzung beantragen; dagegen ist für eine etwaige Umgruppierung mitbestimmungsrechtlich nur der Vertragsarbeitgeber zuständig.[846] Das müsste entsprechend auch für das Zustimmungsersetzungsverfahren bei einer Einstellung gelten. Im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / aa) Gegenstand und Statthaftigkeit der Beschwerde

Rz. 517 Die Beschwerde ist das statthafte Rechtsmittel gegen alle Instanz beendenden Entscheidungen des Arbeitsgerichts im Beschlussverfahren. Hierzu zählen auch Teil- und Zwischenbeschlüsse, sofern ihnen verfahrensbeendende Funktion zukommt. Das gilt auch für Einstellungsbeschlüsse des Vorsitzenden nach § 81 Abs. 2 S. 3 und § 83a Abs. 2 ArbGG. Rz. 518 Die Beschwerde hat nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / bb) Wahrung der Klageerhebungsfrist

Rz. 9 Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Klagefrist von drei Wochen, § 4 S. 1 KSchG. Die Frist ist auch bei der außerordentlichen Kündigung (§ 13 Abs. 1 S. 2 KSchG), der Änderungskündigung (§ 4 S. 2 KSchG) und der Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen[20] zu beachten. Hat der Arbeitgeber eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen, liegt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / dd) Berufungseinlegung

Rz. 141 Für die Einlegung der Berufung gelten neben § 66 ArbGG über § 64 Abs. 6 ArbGG ergänzend die Vorschriften der ZPO. Die Berufung wird danach durch Einreichung der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht eingelegt (§ 519 Abs. 1 ZPO). Berufungsgericht ist ausschließlich das zuständige LAG. Die maßgebliche Anschrift ist der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Urteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / aa) Anforderungen an den Zulassungsantrag

Rz. 59 War der Arbeitnehmer an der rechtzeitigen Klageerhebung gehindert, kann er unter engen Voraussetzungen in formeller sowie in materieller Hinsicht und innerhalb bestimmter Fristen beantragen, dass seine verspätete Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht doch noch zur Entscheidung zugelassen wird. § 5 KSchG gilt für alle Fälle, in denen die Klagefrist des § 4 KSchG ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / c) Muster: Antrag auf Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 591 Muster 3.45: Antrag auf Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs Muster 3.45: Antrag auf Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs An das Arbeitsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ (Kurzrubrum) Az. _________________________ fügen wir die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils des Arbeitsgerichts ___________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / a) Muster

Rz. 529 Muster 3.42: Beschwerdebegründungsschrift Muster 3.42: Beschwerdebegründungsschrift An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ Beschwerdebegründung In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligtenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / d) Muster: Zurückweisung des Antrages auf Vollstreckung der Weiterbeschäftigung

Rz. 592 Muster 3.46: Zurückweisung des Antrages auf Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs Muster 3.46: Zurückweisung des Antrages auf Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs An das Arbeitsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ (Kurzrubrum) Az. _________________________ beantragen wir namens und im Auftrag der Beklagten: De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / aa) Fallgestaltungen

Rz. 383 Der Antrag des Betriebsrats an das Arbeitsgericht mit dem Ziel der Aufhebung der Einstellung oder Versetzung kommt in folgenden Fällen in Betracht: Rz. 384mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gemäß § 103 BetrVG

Rz. 864 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2015] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / bb) Antrag auf Untersagung der Aufrechterhaltung einer personellen Maßnahme

Rz. 409 Muster 3.30: Antrag auf Untersagung der Aufrechterhaltung einer personellen Maßnahme Muster 3.30: Antrag auf Untersagung der Aufrechterhaltung einer personellen Maßnahme An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Antrag im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name, Anschrift) mit den Beteiligten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / a) Anwendungsbereich

Rz. 453 Nach § 76 Abs. 1 S. 1 BetrVG ist zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden. Diese besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern des Arbeitgebers und des Betriebsrats sowie aus einem unparteiischen Vorsitzenden. Können sich die Betriebspartner nicht auf die Person des Vorsitzenden eini...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Unterbreitung eines Vergleichs durch die Parteien im schriftlichen Verfahren gemäß § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 484 Muster 1c.34: Unterbreitung eines Vergleichs durch die Parteien im schriftlichen Verfahren Muster 1c.34: Unterbreitung eines Vergleichs durch die Parteien im schriftlichen Verfahren An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ (Adresse) In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________ Az.: _________________________ tei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / bb) Anfechtungsfrist

Rz. 278 Die Anfechtung ist nur innerhalb einer zweiwöchigen Frist, vom Tag der ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Wahlergebnisses angerechnet, zulässig (§ 19 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Bekanntmachung (§§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB). Erforderlich ist die ordnungsgemäße Bekanntmachung des Wahlergebnisses, also die Bekanntmachung der Namen der Gewä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / bb) Antrag auf Aufhebung einer Versetzung

Rz. 418 Muster 3.32: Antrag auf Aufhebung einer Versetzung Muster 3.32: Antrag auf Aufhebung einer Versetzung An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Antrag im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name, Anschrift) mit den Beteiligten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / d) Verfahren

Rz. 274 Die Anfechtung erfolgt durch Antrag beim Arbeitsgericht, welches im Beschlussverfahren entscheidet. Örtlich zuständig ist gemäß § 82 ArbGG ausschließlich das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebes. Rz. 275 Anfechtungs- und damit auch Antragsgegner ist bei einer Anfechtung der Gesamtwahl der Betriebsrat. Der Wahlvorstand ist dagegen nicht Anfechtungsgegner, da sein Amt m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / dd) Einlegung der Beschwerde

Rz. 524 Die Beschwerdeschrift ist beim zuständigen LAG einzureichen. Wird sie beim Arbeitsgericht eingereicht, ist für die Wahrung der Beschwerdefrist der Eingang beim LAG maßgebend, an das das Arbeitsgericht die Beschwerde weiterzuleiten hat. Sind Arbeitsgericht und LAG unter derselben Adresse zu erreichen, geht die Beschwerdeschrift dem Gericht zu, an das sie adressiert is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / hh) Formelle Anforderungen

Rz. 33 Die Kündigungsschutzklage ist in deutscher Sprache abzufassen.[87] Die Gerichte haben nur in deutscher Sprache verfasste Schriftstücke zu beachten;[88] sie sind nicht gehalten, von Amts wegen Übersetzungen zu veranlassen. Rz. 34 Die Klage muss als bestimmender Schriftsatz die persönliche Unterschrift des Klägers oder seines Prozessbevollmächtigten tragen. Eine eigenhän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / bb) Beschwer

Rz. 136 Die Berufung ist nur dann zulässig, wenn der Berufungskläger beschwert ist. Eine Beschwer ist gegeben, wenn die angegriffene Entscheidung hinter den vom Berufungskläger zuletzt gestellten Anträgen zurückbleibt, ihm also weniger zugesprochen worden ist, als er beantragt hat (sog. formelle Beschwer). Die klagende Partei muss ihr vom Arbeitsgericht abgewiesenes Begehren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einführung

Rz. 87 Für die Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE gilt der Vorrang der Verhandlungslösung. Die Regelungen über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes (§§ 23 bis 33 SEBG) bzw. die Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes (§§ 35 bis 38 SEBG) greifen nur subsidiär (sog. gesetzliche Auffanglösung). Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer soll vorr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / e) Ersetzung der Zustimmung zu der "näheren Vereinbarung" durch Beschluss

Rz. 328 Kommt eine Einigung mit dem Arbeitgeber nicht zustande, ist eine Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nur zulässig, wenn die vom Arbeitgeber verweigerte Zustimmung zu der vorgeschlagenen Vereinbarung im Beschlussverfahren durch das Arbeitsgericht ersetzt wird. In diesem Fall darf der Betriebsrat den Rechtsanwalt jedoch erst nach Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / dd) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 152 Die Berufung kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546 ZPO) beruht oder nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. Nur neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind gemäß § 67 ArbGG zulässig (vgl. Rdn 153). Die Berufungsbegründung verlangt vom Berufungsführer eine Auseinandersetzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / 3. Antrag auf Beschäftigung

Rz. 606 Muster 3.47: Antrag auf Beschäftigung Muster 3.47: Antrag auf Beschäftigung An das Arbeitsgericht _________________________ (Ort), (Datum) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung des _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen _________________________ GmbH, vertreten durch ihren G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 510 Die in den §§ 87–91 ArbGG geregelte Beschwerde im Beschlussverfahren eröffnet wie die Berufung im Urteilsverfahren die zweite Instanz gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Es gelten zunächst die in §§ 87 ff. ArbGG geregelten Besonderheiten des Beschlussverfahrens, daneben die Vorschriften zum arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahrens (§§ 64 ff. ArbGG) und über § 6...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / a) Muster

Rz. 160 Muster 3.11: Anschlussberufung Muster 3.11: Anschlussberufung An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ Anschlussberufung In dem Rechtsstreit des _________________________ – Kläger, Berufungskläger und Anschlussberufungsbeklagter – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ gegen die _________________________ – Beklagte, Berufung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / a) Muster

Rz. 219 Muster 3.16: Sofortige Beschwerde Muster 3.16: Sofortige Beschwerde An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Sofortige Beschwerde In dem Rechtsstreit des _________________________ – Kläger und Beschwerdeführer – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ gegen die _________________________ – Beklagte und Beschwerdegegnerin – Prozessbev...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / bb) Beschwerdebefugnis und Beschwer

Rz. 520 Der Beschwerdeführer muss beschwerdebefugt sein. Das sind grundsätzlich alle im Verfahren zu Recht beteiligten oder zu beteiligenden Personen oder Stellen, die durch die Entscheidung des Arbeitsgerichts beschwert sind. Das gilt unabhängig davon, ob sie vom Arbeitsgericht als Beteiligte hinzugezogen worden sind.[1182] Dagegen ist ein vom Arbeitsgericht zu Unrecht Bete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / aa) Gegenstand und Statthaftigkeit der Berufung

Rz. 131 Mit der Berufung können erstinstanzliche Endurteile (§ 300 ZPO), Teilurteile (§ 301 ZPO), Vorbehaltsurteile (§ 302 ZPO) und Ergänzungsurteile (§ 321 ZPO) angegriffen werden. Berufungsfähig sind ferner Zwischenurteile, die nur über die Zulässigkeit der Klage entscheiden (§ 281 ZPO). Das gilt auch für ein Zwischenurteil, das einen Wiedereinsetzungsantrag zurückweist.[3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / d) Beteiligter zu 1. (Antragsteller) war in erster Instanz teilweise unterlegen und legt Beschwerde ein

Rz. 539 Formulierungsbeispiel Es wird beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts (…) vom (…) – Az. (…) – teilweise abzuändern und (…) (Wiedergabe des Sachantrags, dem das Arbeitsgericht nicht entsprochen hat).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / cc) Prozessuales

Rz. 449 Über die Anträge nach § 78a Abs. 4 S. 1 BetrVG sowie den allgemeinen Feststellungsantrag entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§§ 2a, 80 ff. ArbGG).[1008] Gemäß § 78a Abs. 4 S. 2 BetrVG sind Beteiligte des Verfahrens – neben dem Arbeitgeber und dem Auszubildenden – der zuständige Betriebsrat und die zuständige Jugend- und Auszubildendenvertretung.[100...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 4. Beschlussverfahren nach § 126 InsO

Rz. 1138 Hat der Betrieb keinen Betriebsrat oder kommt innerhalb von drei Wochen ein Interessenausgleich nach § 125 InsO nicht zustande, steht dem Insolvenzverwalter das Verfahren nach § 126 InsO offen. Danach kann er beim Arbeitsgericht beantragen festzustellen, dass die Kündigung der im Antrag benannten Arbeitnehmer sozial gerechtfertigt ist. Dabei gibt es anders als bei §...mehr