Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Formvorschriften

(1) Schriftform Rz. 58 Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag auch ohne Schriftform wirksam. Es ist aber schon aus Beweisgründen, und weil der schriftliche Arbeitsvertrag die Vermutung der Vollständigkeit für sich hat, ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu empfehlen. Ist die Schriftform durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gefordert, wird sie gewahrt durch eine ei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / VII. Beendigungsverträge

1. Typischer Sachverhalt Rz. 461 Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet um Beratung, welche Möglichkeiten der einvernehmlichen Beendigung der Arbeitsverhältnisse gegeben sind, auch bei Zahlung einer Abfindung, ohne steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Risiken auch für die zu entlassenden Mitarbeiter. 2. Rechtliche Grundlagen a) Abgrenzung: Aufhebungsvertrag, Abwicklun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / I. Interessenausgleich und Sozialplan

1. Typischer Sachverhalt Rz. 730 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, einen Betriebsteil stillzulegen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet, das Verfahren bei der Stilllegung des Betriebsteils darzustellen.[1159] 2. Rechtliche Grundlagen a) Information des Betriebsrats (§ 111 S. 1 BetrVG) Rz. 731 Nach § 111 S. 1 BetrVG hat der Unternehmer in Unternehmen ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

1. Typischer Sachverhalt Rz. 628 Der Arbeitnehmer hat ein Abmahnschreiben erhalten, in dem ihm neben verschiedenen Leistungsmängeln auch Unpünktlichkeit generell und an bestimmten Tagen vorgeworfen wird. Der Arbeitnehmer will beraten werden, ob und ggf. wie er gegen die Abmahnung vorgehen kann. 2. Rechtliche Grundlagen a) Anspruch auf Beseitigung der Abmahnung, Entfernung aus d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Wettbewerbsverbot

a) Muster: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Rz. 278 Muster 4.23: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Muster 4.23: Nachvertragliches Wettbewerbsverbotmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / III. Checklisten

1. Beschlussverfahren Rz. 782 2. Sprungrechtsbeschwerde Rz. 783mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Abgrenzung: Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Kündigungsfolgenvereinbarung Rz. 462 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit konstitutiver Wirkung beendet, während der Abwicklungsvertrag eine arbeitgeberseitige Kündigung voraussetzt, deren Bestand und Wirksamkeit zum Gegenstand des Vertrages gemacht wird neben den Regelungen der Beendig...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / III. Klage auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses

1. Typischer Sachverhalt Rz. 639 Der Arbeitnehmer sucht den Anwalt auf und legt ihm ein Zeugnis vor, das er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten hat. Es enthält nach seiner Auffassung Unvollständigkeiten bei der Tätigkeitsbeschreibung, eine hinter der Qualität seiner Arbeit zurückbleibende, nur durchschnittliche Leistungsbeurteilung sowie eine negative Führungsbe...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Zeugnisberichtigungsanspruch des Arbeitnehmers aa) Grundlagen Rz. 640 Entspricht das Zeugnis nicht den formellen oder materiellen Anforderungen, hat der Arbeitnehmer nach herrschender Meinung einen Anspruch auf Berichtigung,[1064] der überwiegend als Erfüllungsanspruch beurteilt wird.[1065] Besteht der Anspruch, ist der Arbeitgeber zur Neuerteilung des Zeugnisses verpflichte...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Zeugnisberichtigungsklage

aa) Antrag Rz. 643 Verlangt ein Arbeitnehmer nicht nur ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, sondern außerdem auch einen bestimmten Zeugnisinhalt, so hat er im Klageantrag genau zu bezeichnen, was das Zeugnis in welcher Form enthalten soll. Denn nur wenn der Entscheidungsausspruch bereits eine hinreichend klare Zeugnisformulierung enthält, wird verhindert, dass sich der ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Inhalt, Form, Frist

aa) Inhalt Rz. 297 Der Inhalt der Abmahnung wird von seinem Zweck, der Rüge- und Warnfunktion, bestimmt: Der Sachverhalt des Pflichtverstoßes muss konkret und präzise angegeben werden[488] (im Musterschreiben SV). Das Verhalten des Arbeitnehmers muss als nicht vertragsgemäß gerügt werden (Rügefunktion, im Musterschreiben RF). Für den Wiederholungsfall müssen arbeitsrechtliche...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / I. Kündigungsschutzprozess

1. Typischer Sachverhalt Rz. 596 Drei Arbeitnehmern der xy-GmbH, die 20 Beschäftigte hat und bei der ein Betriebsrat besteht, ist aus personen-, verhaltens- bzw. betriebsbedingten Gründen gekündigt worden. In einem Fall hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen. Während zwei der Verfahren durch Vergleich beendet werden, wird es im dritten Verfahren erforderlich, Berufun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Klageanträge

a) Muster: Verringerung der bisherigen vertraglichen Arbeitszeit Rz. 666 Vgl. dazu BAG 27.4.2004 – 9 AZR 522/03. Muster 4.62: Klageantrag: Verringerung der bisherigen vertraglichen Arbeitszeit Muster 4.62: Klageantrag: Verringerung der bisherigen vertraglichen Arbeitszeit Der/Die Beklagte wird verurteilt, der Verringerung der Arbeitszeit des Klägers/der Klägerin auf _____ Woche...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Vorbereitung der Kündigung

a) Muster: Anhörung des Betriebsrats Rz. 450 Muster 4.31: Anhörung des Betriebsrats Muster 4.31: Anhörung des Betriebsrats An den Betriebsrat z.Hd. des/der Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin _____ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, evtl. Sonderkündigungsschutz) ordentlich/auße...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / A. Arbeitsverhältnis

I. Einstellung des Arbeitnehmers 1. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt einen neuen Arbeitnehmer einzustellen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung zu den Fragen, die mit der Einstellung neuer Arbeitnehmer zusammenhängen. 2. Rechtliche Grundlagen a) Personalplanung Rz. 2 Nach § 92 BetrVG hat der Arbeitgeber ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 28 Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet um Entwürfe für neue Arbeitsverträge und Verträge mit freien Mitarbeitern.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / E. Verfahren vor der Einigungsstelle

I. Typischer Sachverhalt Rz. 789 Nachdem die Verhandlungen zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat der xy-GmbH über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gescheitert sind, sollen die Streitpunkte durch die Einigungsstelle entschieden werden. Der Betriebsratsvorsitzende bittet um anwaltlichen Rat vor der Einleitung des Verfahrens vor der Einigungsstelle. II. Rechtl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / VI. Kündigung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 311 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, mehrere Arbeitnehmer zu entlassen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung im Hinblick auf die Vorbereitung der Kündigungen. 2. Rechtliche Grundlagen a) Zugang Rz. 312 Die Kündigung muss für ihre Wirksamkeit dem Arbeitnehmer zugegangen sein.[513] In der Praxis stellt s...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / IV. Sondervereinbarungen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 215 Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung zu den Fragen, die mit der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes, der Kfz-Überlassung, der Überlassung von Werkswohnungen und Werkmietwohnungen, Arbeitgeberdarlehen, Aus- und Fortbildung, der Gewährung einer Tantieme, einer Betriebsrentenzusage, der Altersteilzeit, d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / V. Klage auf Reduzierung der Arbeitszeit

1. Typischer Sachverhalt Rz. 657 Der Arbeitnehmer verlangt nur, seine bisherige vertragliche Arbeitszeit von 38,5 auf 19,25 Stunden zu verringern. Der Arbeitnehmer fordert gleichzeitig mit der Verringerung oder jedenfalls vor Erhebung der Klage vom Arbeitgeber auch eine geänderte Verteilung der Arbeitszeit. Zusätzlich macht er einen Beschäftigungsanspruch geltend. Der Arbeitg...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Rechtsmittel

a) Muster: Einlegung der Berufung Rz. 709 Muster 4.72: Einlegung der Berufung Muster 4.72: Einlegung der Berufung An das Landesarbeitsgericht _____ Berufung des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger und Berufungskläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Beklagte und Ber...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Formen der Teilzeitarbeit

Rz. 192 Teilzeitbeschäftigt sind alle Arbeitnehmer, deren auf Dauer vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die der im Betrieb beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitarbeit kommt in der Form der Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, der teilweisen Beschäftigung an einigen Arbeitstagen/Wochen, der Beschäftigung jeweils am Monatsende, Langzeiturlaub (Sabb...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Schadensersatz

Rz. 540 Der Arbeitgeber haftet bei Verletzung der Zeugnispflicht auf Schadensersatz gem. §§ 276, 286 BGB, wenn er das Zeugnis entweder gar nicht, verspätet oder fehlerhaft erstellt und dem Arbeitnehmer dadurch ein Schaden entsteht, weil er gar nicht, verspätet oder zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingestellt wird. Dem Arbeitnehmer obliegt jedoch die volle Darlegungs- und ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Widerruf, Rückforderung

Rz. 537 Ist das Zeugnis unrichtig, weil sich der Arbeitgeber bei der Ausstellung über schwer wiegende Umstände geirrt hat oder nachträglich bedeutsame Fakten bekannt geworden sind, ist er berechtigt und ggf. nach dem Wahrheitsgrundsatz auch verpflichtet, das Zeugnis zu widerrufen und zurückzufordern gegen Ausstellung eines berichtigten Zeugnisses.[878] Das gilt nicht, wenn d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Abgrenzung: Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Kündigungsfolgenvereinbarung

Rz. 462 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit konstitutiver Wirkung beendet, während der Abwicklungsvertrag eine arbeitgeberseitige Kündigung voraussetzt, deren Bestand und Wirksamkeit zum Gegenstand des Vertrages gemacht wird neben den Regelungen der Beendigungsfolgen.[784] Eine Kündigungsfolgenvereinbarung dagegen beschränkt sich auf die...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Aufklärung durch den Arbeitgeber

Rz. 511 Generell ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, über die Rechtswirkungen und Folgen der Vereinbarung aufzuklären.[831] Der Arbeitgeber muss aber, wenn er den Aufhebungsvertrag aus eigenem Interesse veranlasst hat, auf die sozialversicherungsrechtlichen Folgen nach dem SGB III – Sperrzeit (§ 159 SGB III), Ruhen des Arbeitslosengeldes durch Anrechnung der Abfindung (§...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Klage, Darlegungs- und Beweislast, Streitwert

Rz. 636 Die Klage gegen eine zur Personalakte genommene Abmahnung ist unzulässig mit dem Feststellungsantrag, dass die Abmahnung unwirksam ist.[1058] Der Arbeitnehmer kann nur auf Widerruf und/oder Entfernung aus der Personalakte klagen.[1059] Im Abmahnrechtsstreit obliegt dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Abmahngründe.[1060] Beruft sich der Arbeitnehmer ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (6) Haftung

Rz. 67 Von den in der Rechtsprechung des BAG entwickelten Grundsätzen über den innerbetrieblichen Schadensausgleich[121] kann durch vertragliche Regelungen grundsätzlich nicht abgewichen werden. Zu Lasten des Arbeitnehmers abweichende Haftungsvereinbarungen sind nur zulässig, wenn ein besonderer Risikoausgleich gezahlt wird, der jedoch noch nicht in einem höheren Lohn zu seh...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Grundlagen

Rz. 640 Entspricht das Zeugnis nicht den formellen oder materiellen Anforderungen, hat der Arbeitnehmer nach herrschender Meinung einen Anspruch auf Berichtigung,[1064] der überwiegend als Erfüllungsanspruch beurteilt wird.[1065] Besteht der Anspruch, ist der Arbeitgeber zur Neuerteilung des Zeugnisses verpflichtet, eine Korrektur reicht nicht aus.[1066] Rz. 641 Für Beanstandu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Auskunft bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 539 In der Arbeitsrechtspraxis hat die neben dem Zeugnis erteilte Auskunft des früheren Arbeitgebers gegenüber Dritten, insbesondere potenziellen neuen Arbeitgebern, große Bedeutung. Sie wird meist telefonisch erteilt, ist schwer fassbar, kaum justitiabel und entgegen der Zielsetzung des Zeugnisses häufig geeignet, den Arbeitnehmer massiv in seinem beruflichen Fortkommen...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (8) Freistellung

Rz. 69 Das Recht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen bzw. zu suspendieren, ist wegen des Beschäftigungsanspruches des Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen gegeben, wenn die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers überwiegen.[125] Die vertragliche Vereinbarung einer Suspendierungsmöglichkeit nach Kündigung wird in der Rechtsprech...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Zeugnisarten

Rz. 521 In den gesetzlichen Regelungen wird zwischen dem sog. einfachen Zeugnis über Art und Dauer der Beschäftigung und dem sog. qualifizierten Zeugnis, das darüber hinaus eine Leistungs- und Führungsbeurteilung enthält, unterschieden. Die Erteilung des jeweiligen Zeugnisses erfolgt nur auf Verlangen des Arbeitnehmers. Rz. 522 Nach dem Zeitpunkt der Zeugniserteilung untersch...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Anspruchsgrundlage, Berechtigung

Rz. 518 Die Pflicht zur Zeugniserteilung ist gesetzlich wie folgt geregelt: Ergänzend sind tarifvertragliche Regelungen wie z.B. in § 35 TVöD und ggf. Betriebsvereinbarungen in Form von Beurteilungsrichtlinien gem. § 94 Abs. 2 BetrVG...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Bring-/Holschuld, Zurückbehaltungsrecht

Rz. 536 Ein Zeugnis ist am Ende des Arbeitsverhältnisses im Betrieb abzuholen, sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände dieses unzumutbar machen. Wer ohne Abholversuch ein Zeugnis einklagt, hat deshalb in aller Regel die Kosten zu tragen.[874] Grundsätzlich ist der Zeugnisanspruch Holschuld i.S.v. § 269 Abs. 2 BGB. Der Arbeitgeber ist aber zur Übersendung auf eigene Gef...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Begriff, Abgrenzung

Rz. 286 Mit einer Abmahnung übt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Gläubigerrechte in doppelter Hinsicht aus. Zum einen weist er den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin und macht ihn auf die Verletzung dieser Pflichten aufmerksam (Rüge- und Dokumentationsfunktion). Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Weitere Mitwirkungspflichten

Rz. 80 Mitwirkungspflichtig sind ferner auch nach der erstmaligen Einstellung:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Arbeitspapiere

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Beteiligung des Betriebsrats

aa) Beteiligung bei Einstellungen Rz. 79 Nach § 99 BetrVG ist der Betriebsrat bei Einstellungen zu beteiligen. Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BAG ist die Einstellung im Sinne dieser Vorschrift nicht der Abschluss des Arbeitsvertrages, sondern die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb.[143] Eine mitbestimmungspflichtige Einstellung liegt dann vor, wenn Pers...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Abmahnungsberechtigung

Rz. 296 Kündigungs- und Abmahnungsberechtigung können auseinanderfallen. Mit der Abmahnungsbefugnis geht jedoch regelmäßig die Befugnis zum Kündigungsverzicht einher.[487]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 628 Der Arbeitnehmer hat ein Abmahnschreiben erhalten, in dem ihm neben verschiedenen Leistungsmängeln auch Unpünktlichkeit generell und an bestimmten Tagen vorgeworfen wird. Der Arbeitnehmer will beraten werden, ob und ggf. wie er gegen die Abmahnung vorgehen kann.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Zwischenbescheinigung

Rz. 552 Muster 4.50: Zwischenbescheinigung Muster 4.50: Zwischenbescheinigung Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin _____ (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) war vom _____ bis zum _____ als _____ bei uns beschäftigt. Ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sowie ein Versicherungsnachweis der _____-Krankenkasse für das Jahr _____ liegen uns vor. Die vorhandenen ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Feststellungsklage bei Bestreiten der Fiktion

Rz. 669 Muster 4.65: Klageantrag: Feststellungsklage bei Bestreiten der Fiktion Muster 4.65: Klageantrag: Feststellungsklage bei Bestreiten der Fiktion Es wird festgestellt, dass sich die Arbeitszeit des Klägers/der Klägerin mit Wirkung vom _____ von vormals _____ Stunden auf nunmehr _____ Stunden pro Woche mit der Arbeitszeit Montag _____ Uhr bis _____ Uhr, Dienstag _____ Uh...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsförderungsrechtliche Folgen des Aufhebungsvertrages

aa) Sperrzeit Rz. 469 Nach § 159 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Wichtig sind alle Gründe, die es für den Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Gemeinschaft der Beitragszahler unzumutbar ers...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Einhaltung des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 759 Es ist festzustellen, ob und ggf. welche Mitarbeiter Sonderkündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte) haben. Außerdem ist festzustellen, ob eventuell ein tariflicher Sonderkündigungsschutz, z.B. wegen Alters, in Betracht kommt.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / nn) Rücktrittsrecht

Rz. 513 Wie bereits ausgeführt, hat das BAG ein allgemeines Widerrufsrecht für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge abgelehnt. Gleichwohl ist aus den dargelegten Gründen vorsorglich zu empfehlen, alternativ eine Erklärung aufzunehmen, wonach der Arbeitnehmer ausdrücklich auf ein Widerrufsrecht und eine Bedenkzeit verzichtet, oder ein solches kurzfristiges Widerrufsrecht zuzu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 461 Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet um Beratung, welche Möglichkeiten der einvernehmlichen Beendigung der Arbeitsverhältnisse gegeben sind, auch bei Zahlung einer Abfindung, ohne steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Risiken auch für die zu entlassenden Mitarbeiter.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / o) Auswirkungen des Sozialplanes auf die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 761 Die Betriebspartner müssen bei der Ausgestaltung des Sozialplanes auch die Auswirkungen auf die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit beachten.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Beschlussverfahren

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§ 4 Arbeitsrecht / (5) Wettbewerbsverbote

Rz. 66 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sollten wegen der finanziellen Folgen einer Karenzentschädigung nur vereinbart werden, wenn dies notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Übergang von Arbeitsverhältnissen

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