Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsschutz

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Richtiges Verhalten bei Haftungsrisiken im Arbeitsschutz

Zusammenfassung Überblick Der haftungsrechtliche Alltag unterliegt in jedem Unternehmen strengen Spielregeln, die es einzuhalten gilt. Dies gilt besonders in extremen Stresssituationen, wie bei schweren Unfällen und Schadensfällen. Je gründlicher sich ein Unternehmen auf diese Situationen vorbereitet hat, umso geringer ist ein zu erwartendes Haftungsrisiko. Die wohl rechtlich...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3 Arbeitsschutz-Verantwortung nach § 15 ArbSchG

1.3.1 Angesprochener Personenkreis nach § 15 ArbSchG Die "Beschäftigten" sind Normadressaten des 3. Abschnittes des ArbSchG. Damit wurde eine Erweiterung vollzogen gegenüber dem das Arbeitsrecht dominierenden Begriff des "Arbeitnehmers". Der Beschäftigten-Begriff des § 15 umfasst alle Personen, die aufgrund einer rechtlichen Beziehung – das muss nicht nur ein Arbeitsvertrag s...mehr

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Arbeitsschutz in Niederlassungen internationaler Unternehmen

Zusammenfassung Überblick Arbeitsschutz ist immer noch ein Thema, das in Deutschland spezifisch "deutsch" gedacht und gelebt wird. Obwohl in den letzten Jahren viele Rechtsnormen vor allem unter EU-Gesichtspunkten harmonisiert wurden, ist der praktische Umgang mit allen Fragen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit also stark geprägt von auf nationaler Ebene ...mehr

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Arbeitsschutz in Niederlass... / 3.3 Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden

Zwar gilt für die Niederlassungen internationaler Unternehmen auf deutschem Boden das deutsche Arbeitsschutzrecht uneingeschränkt, sodass es keine pauschalen Ausnahmen von geltenden Bestimmungen für solche Betriebe gibt. Es ist aber in der Praxis doch so, dass Aufsichtsbehörden sehr wohl nachvollziehen, dass internationale Betriebe, erst recht, wenn ihre Geschäftssprache nic...mehr

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Arbeitsschutz in Niederlass... / 2 Sprachbarrieren identifizieren

In Unternehmen, deren Geschäftssprache nicht deutsch ist, kann selbstverständlich nicht davon ausgegangen werden, dass alle Mitarbeiter deutsch sprechen bzw. verstehen. Es steht außer Frage, dass sicherheitsbezogene Informationen wie Betriebsanweisungen und Unterweisungen so zu erfolgen haben, dass jeder Beschäftigte sie verstehen kann. In der Niederlassung eines ausländisch...mehr

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Arbeitsschutz in Niederlass... / 3.1 Strukturen aufbauen

Eine gute Organisationsstruktur ist in internationalen Unternehmen besonders wichtig, um trotz möglicher struktureller, unternehmenskultureller oder sprachlicher Unterschiede Arbeitsschutzprozesse praktikabel und für alle nachvollziehbar abzubilden. Die verbindlich vorgegebenen Funktionen und Strukturen müssen abgedeckt sein, auch wenn die Bezeichnungen und Besetzungen viell...mehr

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Arbeitsschutz in Niederlass... / 3 Arbeitsschutzberatung in der Praxis

3.1 Strukturen aufbauen Eine gute Organisationsstruktur ist in internationalen Unternehmen besonders wichtig, um trotz möglicher struktureller, unternehmenskultureller oder sprachlicher Unterschiede Arbeitsschutzprozesse praktikabel und für alle nachvollziehbar abzubilden. Die verbindlich vorgegebenen Funktionen und Strukturen müssen abgedeckt sein, auch wenn die Bezeichnunge...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.3 Inhalt und Umfang der Verantwortung

§ 15 Abs. 1 ArbSchG beinhaltet neben der generellen Eigenvorsorge-Verpflichtung auch die Pflicht, für die Sicherheit und die Gesundheit der von ihren Handlungen und Unterlassungen bei der Arbeit betroffenen Personen zu sorgen. Verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen limitieren die Verpflichtung der Beschäftigten. Es gibt insofern weder einen ultimativen noch einen unbegrenz...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1 Strafrecht

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit stellen die Gesunderhaltung und die Abwehr von Unfällen in den Mittelpunkt ihrer Normen. Von daher ergibt sich im klassischen Bereich des nicht nur auf Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit abstellenden Strafrechts bereits eine logische Eingrenzung und Fokussierung auf solche Normen, die gleiche Schutzziele haben. Vor diesem Hintergrund und dem B...mehr

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Verantwortung im Arbeitsschutz: Rechtsfolgen bei Verstößen

Zusammenfassung Überblick Rechtsverstöße gegen das Recht des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit können Rechtsfolgen verschiedenster Art nach sich ziehen. Im Privatrecht stehen das Verschulden und der entstandene Schaden im Mittelpunkt. Während z. B. im öffentlich-rechtlich strukturierten Recht bereits eine Gefährdung zu einer Sanktion führen kann, selbst wenn kein Scha...mehr

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Verhaltensbasierter Arbeitsschutz (BBS) als Best Practice im Umgang mit Fremd- und Partnerfirmen

Zusammenfassung Überblick Betriebe haben die gesetzliche wie moralische Verpflichtung, alle erforderlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung und Abwendung von Gesundheitsgefahren durchzuführen. Diese Schutzpflicht besteht uneingeschränkt für alle Personen, die sich auf einem Betriebsgelände befinden. Besonders häufig sind Mitarbeiter von Fremd- bzw. Partnerfirmen hiervon betroffe...mehr

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Verantwortung im Arbeitsschutz: Arbeitnehmer

Zusammenfassung Überblick Das Arbeitsschutzrecht ist in seiner gesamten Grundstruktur ein Arbeitnehmerschutzrecht. Dieses zu realisieren und zu bewahren, ist v. a. Aufgabe des Arbeitgebers, seiner Führungskräfte und der Personen mit besonderen Aufgaben (verschiedenste Betriebsbeauftragte sowie fachkundige Personen mit Spezialaufgaben). Trotz dieser eindeutigen Rollenverteilung...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitsschutzrecht ist in seiner gesamten Grundstruktur ein Arbeitnehmerschutzrecht. Dieses zu realisieren und zu bewahren, ist v. a. Aufgabe des Arbeitgebers, seiner Führungskräfte und der Personen mit besonderen Aufgaben (verschiedenste Betriebsbeauftragte sowie fachkundige Personen mit Spezialaufgaben). Trotz dieser eindeutigen Rollenverteilung ist der Arbeit...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.11 Verantwortlicher Umgang mit bereitgestellten Arbeitsmitteln

Die Verpflichtung, geeignete und technisch ordnungsgemäße Arbeitsmittel zu beschaffen und bereitzustellen, obliegt allein dem Arbeitgeber. Das beste Arbeitsmaterial ist aber i. S. des Arbeitsschutzes "wertlos", wenn es nicht ordnungsgemäß eingesetzt wird. Hier liegt die Schnittstelle zu den Verpflichtungen der Beschäftigten. § 15 Abs. 2 ArbSchG sieht daher vor, dass die Besch...mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 2.1 Authentizität: Die Gerechtigkeitsfrage

Mitarbeiter haben eine hohe Sensibilität dafür, wie authentisch eine Unternehmensleitung den Arbeitsschutz repräsentiert. Je höher der Duldungsgrad gegenüber Fremdfirmen bezüglich der Verletzung oder Missachtung ihrer Arbeitsschutzpflichten im Betrieb ist, desto stärker die Gerechtigkeitsfrage: "Wieso wir und die nicht!?" Die Durchsetzung von Best-Practice-Arbeitsschutz bei F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ramadan / 3 Sicherheit und Arbeitsschutz

Wie stets im Arbeitsschutz muss der Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung klären, ob bestimmte Umstände zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen und ob bzw. welche Maßnahmen deswegen zu ergreifen sind. Das gilt grundsätzlich auch, wenn Bedenken wegen der Fastenpraxis muslimischer Beschäftigter bestehen. Grundlegende Vorschriften im Arbeitsschutz wie die Arbeitsstätt...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1 Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes

Die einschlägigen Vorschriften zur verantwortungsvollen Mitgestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes finden sich in §§ 15 und 16 ArbSchG. 1.1 Pflichten der Beschäftigten Nach § 15 Abs. 1 ArbSchG sind die Beschäftigten verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. ...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.6 Technische Mittel

Dem Gebot, vom Beschäftigten nichts zu verlangen, was zu leisten er gar nicht imstande ist, gehört auch die arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Bereitstellung der erforderlichen technischen Mittel. Zu den technischen Mitteln im vorstehend beschriebenen Sinne gehören u. a. Rettungseinrichtungen, Notrufmeldeanlagen, Schutzausrüstungen, Brandmelde- und Brandbekämpfungseinrichtungen.mehr

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Arbeitsschutz in Niederlass... / 1 Unternehmenskulturelle Unterschiede erkennen

Unternehmen, die international arbeiten, haben i. d. R. schon aufgrund ihrer Größe eine Struktur, in der Sicherheit und Gesundheitsschutz eine feste Größe darstellen (typisch als Health and Safety, kurz H&S bezeichnet, ggf. mit bestimmten Erweiterungen). Häufig haben sie international gültige, teils sehr hochgesteckte Zielvorgaben im Arbeitsschutz, z. B. auf höchster Ebene a...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.8 Weisungen

Weisungen sind nach der Begrifflichkeit des ArbSchG Anordnungen des Arbeitgebers bzw. seiner Führungskräfte, die über die Unterweisung aller Beschäftigten hinausgehen und individualisiert sind. Weisungen ergehen i. Allg. bei atypischen Verfahrensverläufen, die in dieser speziellen Form in keiner Unterweisung bzw. Betriebsanweisungen vorhersehbar geregelt werden können.mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.5 Objektive Rahmenbedingungen

Zu den objektiven, vom Arbeitgeber zu schaffenden Voraussetzungen gehören zum einen das Vorhandensein der erforderlichen technischen Mittel sowie die notwendige Unterweisung und Weisung seitens des Arbeitgebers.mehr

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Arbeitsschutz in Niederlass... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitsschutz ist immer noch ein Thema, das in Deutschland spezifisch "deutsch" gedacht und gelebt wird. Obwohl in den letzten Jahren viele Rechtsnormen vor allem unter EU-Gesichtspunkten harmonisiert wurden, ist der praktische Umgang mit allen Fragen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit also stark geprägt von auf nationaler Ebene entwickelten De...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.2 Anwendungsbereiche

Die Pflichten der Beschäftigten zur aktiven Teilhabe am Arbeitsschutz gelten in allen nur denkbaren Anwendungsbereichen i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG und reichen weit über den durch das BetrVG und die Personalvertretungsgesetze von Bund und Ländern skizzierten Bereiche hinaus. Der Bereich der Freien Berufe zählt ebenso dazu wie Religionsgemeinschaften und karitative Ein...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / Zusammenfassung

Überblick Rechtsverstöße gegen das Recht des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit können Rechtsfolgen verschiedenster Art nach sich ziehen. Im Privatrecht stehen das Verschulden und der entstandene Schaden im Mittelpunkt. Während z. B. im öffentlich-rechtlich strukturierten Recht bereits eine Gefährdung zu einer Sanktion führen kann, selbst wenn kein Schaden entstanden ...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 6 Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeitstatbestände finden sich im/in Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsschutzverordnungen, Arbeitssicherheitsgesetz, Unfallversicherungsrecht nebst berufgenossenschaftlichem Recht. Mit Ausnahme der Lastenhandhabungs- und der PSA-Verordnung enthalten sämtliche Verordnungen Ordnungswidrigkeits-Sachverhalte und Tatbestände. Anders als bei den Straftatbeständen ist bei den Ordn...mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 1.4 Kontrolle

Best-Practice im Umgang mit Partnerfirmen braucht vor allem hinreichende Kontrolle vor Ort und Konsequenz bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen. Durch entsprechend gute Umsetzung der in Abschn. 1.1 bis 1.3 genannten Punkte ist eine wirksame Überprüfung des Arbeitsschutzes bei Fremdfirmen dauerhaft gewährleistet. Gemäß dem Grundsatz "Fremde wie eigene Mitarbeiter behandeln" s...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.4 Subjektive Rahmenbedingungen beim Beschäftigten

Die erste Einschränkung enthält § 15 Abs. 1 ArbSchG dahingehend, dass die Beschäftigten für die Sicherheit und Gesundheit dritter Personen sorgen müssen, und zwar gemäß der Unterweisung durch den Arbeitgeber, nach ihren Möglichkeiten. D. h. zunächst, dass der Slogan "Nichts ist unmöglich …" hier nicht trägt. Den Beschäftigten soll nichts abverlangt werden, wozu sie persönlich (...mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 2 Nutzen

2.1 Authentizität: Die Gerechtigkeitsfrage Mitarbeiter haben eine hohe Sensibilität dafür, wie authentisch eine Unternehmensleitung den Arbeitsschutz repräsentiert. Je höher der Duldungsgrad gegenüber Fremdfirmen bezüglich der Verletzung oder Missachtung ihrer Arbeitsschutzpflichten im Betrieb ist, desto stärker die Gerechtigkeitsfrage: "Wieso wir und die nicht!?" Die Durchset...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 10 Das Arbeitsrecht

10.1 Arbeitnehmerhaftung Die Haftung des Beschäftigten gegenüber dem Unternehmer ist aufgrund der Rechtsprechung zur Arbeitnehmerhaftung bei allen Tätigkeiten eingeschränkt, die durch den Betrieb veranlasst sind und aufgrund des Arbeitsverhältnisses geleistet werden. Dies gilt in gleichem Maße für die Ersatzpflicht des Beschäftigten gegenüber Dritten, z. B. Kunden des Arbeitg...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 3 Checklisten

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 4 Literatur

Siller/Schliephacke, Fremdpersonal und Leiharbeitnehmer, 1988. Tenckhoff/Siegmann, Vernetztes Betriebssicherheitsmanagement, 2009.mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 1 Aufwand

1.1 Die vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen nutzen und ergänzen Der Gesetzgeber weist die Unternehmen an, Gefährdungsbeurteilungen für die jeweiligen Tätigkeitsbereiche ihrer Mitarbeiter zu machen. Dies gilt im Falle eines Auftraggeber-/Auftragnehmerverhältnisses für beide Parteien gleichermaßen. Diese sind für den jeweiligen Einsatz der Fremdfirmenmitarbeiter nur dann durch ...mehr

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Wieso muss eine Fachkraft f... / 1.4 Folgen von Verstößen

Es gibt für die Fachkraft für Arbeitssicherheit keine festgeschriebene Pflicht zur Fortbildung (wie z. B. bei den Arbeitsmedizinern) und die Weiterbildung wird auch, außer von Auditoren von Managementsystemen, selten kontrolliert. Dennoch wird die Fachkraft in Erklärungsnöte kommen, wenn sich z. B. bei einer Unfalluntersuchung herausstellt, dass die letzte Fortbildung 5 Jahr...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.9 Eigenverantwortlichkeit des Arbeitnehmers

Auch für den negativ zu beurteilenden Fall, dass dem Arbeitnehmer weder die erforderlichen technischen Hilfsmittel noch die gebotenen Unterweisungen und Weisungen an die Hand gegeben wurden, gibt es keine "Verantwortungsreduktion auf Null" zugunsten des Beschäftigten. Das Argument "Mir hat ja niemand etwas gesagt" zieht auch dann nicht. In diesem zugegebenermaßen nicht wünsch...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.1 Angesprochener Personenkreis nach § 15 ArbSchG

Die "Beschäftigten" sind Normadressaten des 3. Abschnittes des ArbSchG. Damit wurde eine Erweiterung vollzogen gegenüber dem das Arbeitsrecht dominierenden Begriff des "Arbeitnehmers". Der Beschäftigten-Begriff des § 15 umfasst alle Personen, die aufgrund einer rechtlichen Beziehung – das muss nicht nur ein Arbeitsvertrag sein – zu einem Arbeitgeber Arbeitsleistungen erbring...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.7 Unterweisungen

Mit Unterweisungen i. S. v. § 15 Abs. 1 ArbSchG sind die in § 12 ArbSchG angesprochenen Unterweisungen gemeint. Diese sollten im Regelfall auf den individuellen Arbeitsplatz des Beschäftigten bezogen sein. Auch eine auf den Arbeitsbereich bezogene Betriebsanweisung ist denkbar und möglich. Dabei ist zu beachten, dass Unterweisungen im Einzelfall (z. B. Gefahrstoffrecht) schri...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.5 Empfänger der Meldung

Als Empfänger der Meldung kommt v. a. der Arbeitgeber in Betracht. Im Übrigen orientiert sich der Kreis derer, die auch noch infrage kommen können, am Kreis der Vorgesetzten gemäß § 13 ArbSchG. Der Begriff der "Zuständigkeit" orientiert sich nicht vorrangig an der Hierarchie im Betrieb. Es wird zu beachten sein, dass in weiten Bereichen des Arbeitsschutzes die Zuständigkeit i...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.3 Verwarngeld

Die einfachste Form der gesetzlichen Rechtsfolgen ist das Verwarngeld. Reichen mündliche oder schriftliche Verwarnungen von Berufsgenossenschaften, Staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz zur Wiederherstellung der Ordnung nicht aus, so kann basierend auf § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz durch diese Behörden ein Verwarngeld verhängt werden. Es soll als einfacher Denkzettel zum be...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.10 Sicherheit weiterer Personen

§ 15 ArbSchG beinhaltet, losgelöst von den Pflichten des Arbeitsgebers, nicht nur die arbeitnehmerseitige Verpflichtung zum Selbstschutz, sondern auch den Auftrag, für die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen zu sorgen. Voraussetzung dafür ist aber wiederum ein Betroffensein von arbeitstypischen Handlungen bzw. Unterlassungen der Belegschaftsmitglieder. Zu den "Dritten...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 2 Gefährdungsdelikte im Arbeitsschutzrecht

Neben der Strafbarkeit nach dem klassischen Strafrecht (StGB) enthält das Arbeitsschutzrecht darüber hinaus noch eine Fülle von Sachverhalten, die als Straftaten gewertet und auch so geahndet werden können. Das Besondere an diesem "Arbeitsschutz-Strafrecht" ist, dass vielfach bereits (lediglich) eine Gefährdung eines oder mehrerer Schutzgüter – vorrangig Leben und Gesundheit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.2 Besondere Unterstützungspflichten

Besondere Unterstützungspflichten regeln § 16 Abs. 1 und 2 ArbSchG. Nach § 16 Abs. 1 ArbSchG müssen die Beschäftigten dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich melden. Nach § 16 Abs. 2 ArbSchG müssen die Besc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.6 Pflichten nach § 16 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG

Die generelle Unterstützungspflicht des Beschäftigten als Teil der eigenen Verantwortung wird ausgeweitet auf Kooperationspflichten gegenüber Fachkräften und besonders Beauftragten, wie dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Pflichtenkatalog, dem die Beschäftigten dabei unterliegen, ist im Einzelnen gesetzlich nicht definiert. Allerdings finden sich in ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen?

Zusammenfassung Überblick Im Gegensatz zu Arbeitsmedizinern gibt es für Fachkräfte für Arbeitssicherheit keine Pflicht zur Fortbildung. Die Fortbildung ist dennoch empfehlenswert: Nur wenn sie auf dem Laufenden ist, kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber kompetent beraten. Der Arbeitgeber ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange dazu verpflichtet,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Argumentationsstrategien der Fachkraft für Arbeitssicherheit gegenüber der Geschäftsleitung

Zusammenfassung Überblick Fast jede zweite Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt nach einer Online-Befragung des VDSI in Argumentationsnöte, wenn sie dem Unternehmer den Mehrwert ihrer Dienstleistungen aufzeigen soll. Dieser Beitrag gibt Praxis-Tipps, wie die Geschäftsleitung für Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gewonnen werden kann. Ausgangspunkte sind regelmäßig...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung im Arbeitssch... / 5 Verschuldensmaßstab

Die Frage des tatbestandsmäßigen Handelns bzw. Unterlassens (vgl. Abschn. 4) kann nicht getrennt werden von der Frage des Verschuldens in Form von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Vorsatz ist die wissentliche und willentliche Tatbestandsverwirklichung, wobei noch zwischen verschiedenen Vorsatzformen zu unterscheiden ist. Direkter Vorsatz liegt vor, wenn der Handelnde weiß oder als...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.3 Defekte an Schutzsystemen

Den zweiten meldepflichtigen Tatbestand leitet der Gesetzgeber aus Defekten an Schutzsystemen ab. Diese liegen stets dann vor, wenn die Betriebs- oder Arbeitseinrichtungen sowie die Geräte nicht in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand sind, die Arbeitsabläufe und/oder -verfahren nicht einwandfrei geregelt oder gestaltet sind oder gefährliche Stoffe nicht einwandfrei siche...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.6 Zivilrechtliche Haftung

Den wohl schwierigsten und umfangreichsten Komplex stellen die zivilrechtlichen Haftungsmöglichkeiten dar. Zivilrechtliche Haftungsmöglichkeiten sind: Haftung für Sach- und Vermögensschäden, Haftung für Personenschäden, Haftung für Umweltschäden, Haftung für Sach- und Vermögensschäden. Ein Haftungsanspruch besteht immer für Sach- und Vermögensschäden, wenn jemand schuldhaft einen ...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Richtiges Verhalten bei Haf... / Zusammenfassung

Überblick Der haftungsrechtliche Alltag unterliegt in jedem Unternehmen strengen Spielregeln, die es einzuhalten gilt. Dies gilt besonders in extremen Stresssituationen, wie bei schweren Unfällen und Schadensfällen. Je gründlicher sich ein Unternehmen auf diese Situationen vorbereitet hat, umso geringer ist ein zu erwartendes Haftungsrisiko. Die wohl rechtlich schwierigste P...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in Niederlass... / 3.2 Schnittstellen abstimmen

Oft existieren in internationalen Konzernen ausgefeilte Arbeitsschutzmanagementsysteme, die in ihrem Anforderungsniveau manchmal weit über die in Deutschland gültigen gesetzlichen Forderungen hinausgehen. Das bietet vielfältige Ansätze, an die die Arbeitsschutzaktivitäten der deutschen Niederlassungen andocken können und sollten. Wenn auf Konzernebene z. B. eine detaillierte...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.1 Einfache Fahrlässigkeit

Vorwerfbare Handlung Eine einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand der allgemeinen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Er hätte aufgrund seines Fachwissens aufmerksamer handeln müssen. Er hat es etwas zu leicht genommen.mehr